Deutsch-Ostafrika: Geographie und Geschichte der Colonie
Part 4
Alle Erwerbungen und Einrichtungen der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft hatten nur einen unvollkommenen Werth, solange der freie Zutritt zur Küste erschwert oder versperrt blieb. Europäische Colonien in allen Weltgegenden bedürfen zu ihrer vollen Entwickelung den unbehinderten Verkehr mit dem Mutterlande: der Seeweg muß offen bleiben.
Unbestreitbar besaß der Sultan von Sansibar die Herrschaft über die ostafrikanische Küste. Es mußte in sie eine Bresche gelegt werden -- daran dachte Dr. Peters bei dem ersten Gelingen seines Unternehmens. Vorerst wollte man sich mit dem Benutzungsrecht _eines_ Hafens begnügen. In den während des Sommers 1885 durch Admiral Knorr geleiteten Verhandlungen verlangte man direct den Hafen von Dar-es-Salaam für die deutschen Schiffe; am 26. September 1885 willigte Said Bargasch ein. Mit Dar-es-Salaam war einer der Endpunkte der Karavanenstraßen vom Tanganika-See gewonnen worden; nach der Erwerbung des Kilimandscharo-Gebietes und Usambaras erschien auch Pangani zur Eröffnung des eigenen und zur Beherrschung des einheimischen Verkehrs unbedingt nothwendig. In dem Vertrag vom 1. November 1886 veranlaßte die deutsche Regierung die englische mitzuwirken, daß nicht nur das Mitbenutzungsrecht der beiden genannten Häfen der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft zugestanden, sondern daß ihr die Zollverwaltung daselbst ganz und gar übertragen werde, ja nur unter dieser Bedingung wollte sie die Souveränetät des Sultans über den Küstenstrich, zehn Meilen landeinwärts, anerkennen.
Auf dieser Grundlage arbeitete Dr. Peters unablässig weiter. Die Erhebung der Zölle bildete für den Sultan von Sansibar den Kern seiner Regierungsthätigkeit auf dem Festland. War er zu bewegen, diese den Deutschen zu überlassen, so machte es keine große Schwierigkeit, auch noch Verwaltung, Polizei und Gerichtsbarkeit, und damit die thatsächliche Beherrschung des ganzen Küstenstriches zu erlangen. Wirklich brachte Dr. Peters den Sultan zu einem Uebereinkommen, das diesem Zweck entsprach, zum sogenannten Vorvertrag vom 30. Juli 1887.
Nach den neuen Satzungen der Gesellschaft unterlag dieser Vertrag der Genehmigung des Directionsrathes in Berlin. Said Bargasch hatte nur widerstrebend Punkt für Punkt nachgegeben und Paragraphen dazwischen geworfen, welche das Risico der Gesellschaft steigerten und keine sofortige Annahme in Berlin fanden. So zogen sich die Verhandlungen hin und her während des ganzen Winters 1887/88. Da starb am 30. März Said Bargasch, und sein Bruder Said Khalifa folgte. Weniger scharfsichtig und leichter zu überreden, gab dieser dem unausgesetzten Drängen des deutschen Generalconsuls Michahelles endlich nach und genehmigte am 28. April 1888 den für die Gesellschaft so wichtigen und zugleich verhängnißvollen _Küstenvertrag_.
Sein Inhalt zerfällt in folgende Theile:
1. Die factische Uebernahme der Verwaltung und das Probejahr.
„Dem Sultan sollen keine Verbindlichkeiten erwachsen weder wegen der Kosten der Besitzergreifung noch auch wegen der daraus etwa entstehenden Kriegszustände. Dagegen willigt er ein, alle Acte und Handlungen, welche erforderlich sind, um die Bestimmungen des Vertrags zur Ausführung zu bringen, vorzunehmen und der Gesellschaft mit seiner ganzen Autorität und Macht zu helfen.
„Im ersten Jahr liefert die Gesellschaft den ganzen Betrag der erhobenen Ein- und Ausfuhrzölle an den Sultan ab, abzüglich der Geschäftsunkosten (nicht über 272000 Mark) und einer Commissionsgebühr von fünf Procent. Auf Grund der im ersten Jahre gemachten Erfahrungen soll die Durchschnittssumme der jährlich zu zahlenden Pacht festgestellt werden.”
2. Rechte und Vortheile der Gesellschaft.
„Die Gesellschaft wird ermächtigt, Beamte einzusetzen, Gesetze zu erlassen, Gerichtshöfe einzurichten, Verträge mit Häuptlingen zu schließen; alles noch nicht in Besitz genommene Land zu erwerben, Steuern, Abgaben und Zölle zu erheben, Vorschriften für den Handel und Verkehr zu erlassen, die Einfuhr von Waaren, Waffen und Munition und allen andern Gütern, welche nach ihrer Ansicht der öffentlichen Ordnung schädlich sind, zu verhindern; alle Häfen in Besitz zu nehmen und von den Schiffen Abgaben zu erheben.”
3. Rechte und Vortheile des Sultans von Sansibar.
„Die Verwaltung soll im Namen des Sultans und unter seiner Flagge, sowie unter Wahrung seiner Souveränetätsrechte geführt werden. Der Sultan erhält eine nach einem Jahr festzustellende Pachtsumme, ferner 50% des Reineinkommens, welches aus den Zollabgaben der Häfen fließen wird; endlich die Dividende von zwanzig Antheilscheinen der Gesellschaft à 10000 Mark, nachdem Zinsen in der Höhe von 8% auf das eingezahlte Kapital der Antheilscheinbesitzer bezahlt worden sind.”
Die Durchführung des Küstenvertrags mit der damit verbundenen Besitzergreifung des Küstenstriches durch die Deutschen rief den _Aufstand vom August 1888_ hervor. Die Reihenfolge der Ereignisse ergibt sich aus der nachstehenden chronologischen Uebersicht.
_August_, 17. und 18. Beginn der Unruhen in _Pangani_. Der Wali verweigert die Hissung der Gesellschaftsflagge und flüchtet sich vor den Landungstruppen der „Carola”.
_August_, 21. Beginn der Unruhen in _Bagamoyo_. Die Sultansflagge wird unter Anwesenheit von Mannschaften der „Möwe” vom Hause des Wali heruntergenommen; später, als der Wali sein Haus der Gesellschaft eingeräumt, auf derselben Stelle wieder gehißt, neben ihr die Gesellschaftsflagge. Der Wali bleibt.
_September_, 4. Voller Aufruhr in _Pangani_. Die Beamten der Gesellschaft werden gefangen gehalten.
_September_, 8. General Matthews trifft im Auftrag des Sultans mit regulären Sansibarsoldaten in _Pangani_ ein und befreit die deutschen Beamten, welche nach Sansibar zurückkehren.
_September_, 8. Die „Möwe” holt die Beamten aus dem aufrührerischen _Tanga_ nach Sansibar.
_September_, 17. Der Häuptling _Buschiri_ tritt als Leiter des Aufstandes in _Pangani_ auf.
_September_, 23. General Matthews wird von den Aufständischen gezwungen, mit den Regulären aus _Pangani_ nach Sansibar zurückzukehren.
_September_, 23. _Bagamoyo_ wird von den Arabern angegriffen; von den Beamten unter Mitwirkung der „Leipzig” siegreich gehalten.
_September_, 23. _Lindi_ wird von den deutschen Beamten verlassen, nachdem sie zwei Tage mit den anstürmenden Yaos gekämpft.
_September_, 23. _Mikindani_ wird bei dem Andrang von Tausenden der Yaos von den deutschen Beamten geräumt.
_September_, 24. Kampf in _Kilwa_. Nach heftiger Gegenwehr fallen die Beamten Krieger und Hessel.
_September_, 25. In _Bagamoyo_ ergreift der Bezirkschef Gravenreuth die Offensive und nimmt Mtoni im Sturm.
_October_, 31. _Windi_, Waffen- und Pulverdepot der Aufrührer, wird von der „Sophie” beschossen und zerstört.
_November_, 20. Buschiri marschirt von _Pangani_ südwärts ab.
_November_, 28. „Carola” wird vor _Windi_ beschossen; sie vertreibt mit der „Sophie” die Rebellen.
_December_, 2. Beginn der deutsch-englischen _Blokade_.
_December_, 5.-7. Buschiri greift _Bagamoyo_ an. Er wird unter Mitwirkung der „Leipzig” und der „Jühlke” zurückgeworfen.
_December_, 23. und 24. _Dar-es-Salaam_ wird von räuberischen Banden von ca. 50 Mann unter Anführung des ausgewiesenen Akadi Salamini und der Walis von Kisiju und Kikunja angegriffen, aber ohne Erfolg.
_December_, 29. und 31. Wiederholte Angriffe gegen _Bagamoyo_. Der Ort fast ganz zerstört. Das Stationshaus allein unversehrt erhalten. Buschiri bezieht ein festes Lager am Kingani.
1889. _Januar_, 10. und 11. Erneuter Angriff auf _Dar-es-Salaam_. Ein Theil der Stadt wird niedergebrannt. Die deutsche Besatzung bleibt unerschüttert.
_Januar_, 13. Die Missionsstation _Pugu_ wird von den Rebellen zerstört. Zwei Missionare und eine Oberin werden gefangen genommen, welche am 11. März die Freiheit gegen Lösegeld wieder erhielten.
_Januar_, 21. Erfolgloser Angriff auf das Karavanenhaus („Ratuhaus”) in _Bagamoyo_ durch Buschiri.
_Januar_, 25. Landungstruppen der „Sophie” verjagen nach heftiger Gegenwehr 80 Araber aus _Dar-es-Salaam_.
_März_, 3. Kämpfe bei _Bagamoyo_ gegen Buschiri. Lt. Meier erobert zwei Geschütze.
_März_, 26. Die „Schwalbe” erobert _Kondutschi_.
_März_, 31. Hauptmann _Wißmann_ trifft in Sansibar ein.
Aus den Berichten des deutschen Generalconsuls Michahelles in Sansibar (Weißbuch IV. Theil, Berlin 1889) und aus den Briefen einzelner Beamten der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft (Deutsche Kolonialzeitung, Sept. bis Dec. 1888) erhält man ein ziemlich treues Bild von der Entstehung und Entwickelung des Aufstandes an den einzelnen Orten.
In Sansibar war man sich der entstehenden Schwierigkeiten bei der Umänderung der altgewohnten Regierungsform in die neue deutsche bis zu einem gewissen Grade vollkommen bewußt. Schon im Juli 1888 bereiste der Generalvertreter der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft mit einem hierzu designirten Sultansbeamten sämmtliche Küstenplätze, instruirte die Walis über den am 16. August eintretenden Regierungswechsel, erklärte aber zugleich, daß die Sitten und Gebräuche der Eingeborenen unberührt bleiben sollten. Sämmtliche Walis erklärten ihre Bereitwilligkeit zu bleiben. Es ist aus den bisher veröffentlichten Mittheilungen nicht ersichtlich, ob in der Instruction auch betont wurde, daß neben der Sultansflagge auch die Flagge der Gesellschaft gehißt werden sollte. Im Vertrage Art. I. steht nur: „Die Verwaltung soll von der Gesellschaft unter der Flagge des Sultans geführt werden.” Man kann es ja selbstverständlich finden, daß die Gesellschaft zur Behauptung ihres Ansehens auch die eigene Flagge aufpflanzen mußte; auch scheint der Sultan selbst niemals einen Widerspruch dagegen erhoben zu haben. Allein thatsächlich gab in Pangani die Hissung der deutschen Gesellschaftsflagge den Anstoß zum Aufruhr.
Allen Küstenstationen waren Polizeisoldaten des Sultans beigegeben worden in Uebereinstimmung mit dem Artikel I des Küstenvertrags: „Seine Hoheit willigt ein, alle Acte und Handlungen, welche erforderlich sind, um die Bestimmungen des Vertrags zur Ausführung zu bringen, vorzunehmen und der Gesellschaft mit seiner ganzen Autorität und Macht zu helfen.” Die Sultanssoldaten taugten aber nirgends etwas, ja die deutschen Beamten verlangten später, daß zu ihrer Sicherheit dieselben wieder nach Sansibar zurückbeordert werden sollten.
In _Pangani_ zeigte sich der Wali von Anfang an widerwillig; er protestirte gegen die Hissung der deutschen Flagge durch den Bezirkschef v. Zelewski. Das Erscheinen der „Möwe” am 17. August mit einem Specialbefehl des Sultans setzte momentan den Willen der Gesellschaft durch; allein kaum war sie abgefahren, so veranlaßte der Wali sogar die Soldaten, den Gehorsam zu verweigern. Die deutsche Marine griff am 19. August ein; der Wali entfloh. Ruhe trat ein bis zum 3. September, aber nur innerhalb der Stadt selbst; außerhalb derselben war es unmöglich, Amtshandlungen vorzunehmen. Auf Verlangen des Bezirkschefs warb der Generalvertreter der Gesellschaft 50 Irreguläre der Sultanstruppe in Sansibar und schickte sie zur Unterstützung. Die Auswahl der Irregulären muß trotz der Warnung des General Matthews (Weißbuch IV, S. 16) eine sehr unglückliche gewesen sein, denn gerade die Irregulären gaben dem Aufstand in Pangani neue Nahrung; sie bemächtigten sich am 4. September einer Dau mit Pulverladung und hielten von nun an die deutschen Beamten in ihrem Haus gefangen. Als diese Nachricht in Sansibar eintraf und der deutsche Consul um Absendung einer ergiebigen Truppenmacht bat, lehnte der Sultan dies zuerst positiv ab. Erst den eindringlichen Vorstellungen des General Matthews gelang es, den Befehl zu erwirken, daß unter seinem Commando 150 Mann reguläre Soldaten am 7. September nach Pangani geschickt wurden. Sie wurden mit Jubel von der Bevölkerung empfangen. Man legte die Waffen nieder und unterwarf sich dem Sultan, aber für die deutschen Beamten gab es kein Ansehen, keine Autorität mehr. Sie mußten froh sein, mit heiler Haut aus dem Rebellennest entlassen zu werden. General Matthews sollte es übrigens nicht viel besser ergehen als den deutschen Beamten. Es trat jetzt der Mann auf, der die Revolte mit fester Hand ergriff und im Interesse der Araber planmäßig leitete: es war _Buschiri_. Er ist kein Araber von reinem Blut, sondern ein Suaheli-Mischling. Trotzdem fand er bei Arabern und Eingeborenen mit seiner Legende, daß er aus dem Geschlechte der Iras stamme, das vornehmer und älter sei als das Sultansgeschlecht auf Sansibar, allgemeinen Glauben. Buschiri stachelte die Bevölkerung von Pangani gegen den „Europäer und Christen” Matthews auf, sodaß dieser am 23. September gezwungen war, mit seinen 150 Regulären das Feld zu räumen und nach Sansibar zurückzukehren. Der von ihm installirte Beamte des Sultans, Soliman ben Nasr, fand Duldung von seiten der Aufständischen; sie folgten in der Regel seinen Weisungen, da er eine Art von Sultanspartei geschaffen. Zeigte sich aber Buschiri in der Stadt, dann zerschmolz alle Autorität des Sultans von Sansibar in nichts.
Im benachbarten _Tanga_ hatten von Frankenberg und Klentze ganz ohne Störung die Zollstation bezogen. Allein der Sieg des Aufruhrs in Pangani verwirrte auch hier die Köpfe. Die Eingeborenen griffen ein unbewaffnetes Boot der „Möwe”, das landen wollte, am 5. September an. Sie wurden zwar am 6. blutig landeinwärts getrieben und verhielten sich nach der Abfahrt der „Möwe” durchaus nicht aggressiv gegen die Deutschen, welche ohne Befehl der Gesellschaft ihren Posten nicht räumen wollten, doch der Aufstand in der ganzen Umgegend machte die Lage der Deutschen in Tanga unhaltbar und zwecklos; sie wurden am 8. September von der „Leipzig” nach Sansibar gebracht.
In _Bagamoyo_ unter dem Bezirkschef Frhrn. von Gravenreuth kam es anfangs zu keinen thatsächlichen Unruhen. Auf dem Gesellschaftshause wurden am 16. August die deutsche und die Sansibarflagge ohne jede Störung gehißt; die „Carola” lag dicht vor Anker. Nur weigerte sich der Wali, die auf seinem Hause wehende Sultansflagge einzuziehen. Ein darauf bezüglicher stricter Befehl rief unter den Arabern und Indern eine drohende aufrührerische Stimmung hervor. Der deutsche Generalconsul in Sansibar bewirkte, daß am 21. August die „Möwe” nach Bagamoyo entsendet wurde. Jetzt gab der Wali nach und nahm selbst seine Flagge herunter. Said Khalifa hatte lange gezögert, dem widerspenstigen Wali einen bestimmten Befehl zu geben; erst als am 21. die „Möwe” und dann die „Leipzig” nach Bagamoyo abgesegelt waren, entschloß er sich auf den vermittelnden Vorschlag einzugehen, das Haus des Wali der Gesellschaft als Amtsgebäude einzuräumen, wobei die Sultansflagge auf der alten Stelle bleiben konnte. Sein Befehl traf zu spät ein; die Deutschen hatten schon in Anwesenheit von zwei Kriegsschiffen ihren Willen durchgesetzt. Aber man fügte sich sofort der neuen Anordnung: die Gesellschaft siedelte in das Haus des Wali über und die einzige Sultansflagge wehte auf ihrer gewohnten Stelle. Von nun an herrschte in der Stadt Bagamoyo selbst einen vollen Monat Ruhe; landeinwärts aber breitete sich der Aufstand aus; die Stationen Dunda und Madimola am Kingani mußten aufgegeben werden. Durch diese Erfolge ermuthigt, scharten sich am 23. September die Eingeborenen und Araber zu einem gewaltsamen Angriff gegen Bagamoyo zusammen; sie wurden durch die deutschen Beamten und eine Landungstruppe der „Leipzig” zurückgetrieben und am 25. September in freiem Felde bei Mtoni durch Frhrn. von Gravenreuth total geschlagen. Die trotzdem fortgesetzte Nährung des Aufstandes schien in der fortwährenden Zufuhr von frischer Munition ihre Hauptquelle zu haben; man vermuthete in Windi das eigentliche, immer wieder aufgefüllte Munitionsdepot. Die „Sophie” bombardirte deshalb am 31. October diesen Ort; zahlreiche Explosionen erwiesen die Richtigkeit der Annahme.
Unmittelbar darauf erfreute sich auch Bagamoyo einer zunehmenden Sicherheit; Handel und Verkehr begannen in gewohnter Weise sich zu regen. Da tauchte plötzlich die Nachricht auf, Buschiri sei am 20. November von Pangani gegen Süden aufgebrochen. Richtig erschien er am 5. December vor Bagamoyo. Zwei Tage wurde heftig gekämpft, die „Leipzig” griff energisch ein; am 7. December zog sich Buschiri in das Innere zurück und ließ infolge schwerer Verluste zwei mitgebrachte Geschütze stehen.
Doch er ruhte nicht; er wollte Bagamoyo vernichten oder es wenigstens von allem Verkehr mit dem Innern absperren. Ende December äscherte er alle Wohnungen ein, die nicht von den Deutschen besetzt waren; er schlug ein wohlbefestigtes Lager nahe vor der Stadt auf und versuchte von hier aus, freilich vergeblich, Ende Januar und Anfang März sich der Stationsgebäude zu bemächtigen.
_Dar-es-Salaam_ bildete anfangs eine Oase in dem ganzen vom Aufruhr durchwühlten Küstengebiet: hier blieb alles friedlich bis in die letzten Tage des December. Der Bezirkschef Leue dankte dies seiner strengen Zucht, die er trotz aller humanitären Gefühle unerbittlich aufrecht erhielt. Auch verstand er, sich des Wali, dem er mistraute, sofort zu entledigen und dafür einen ergebenen Beamten von Sansibar zu requiriren. Sein Einfluß reichte nach Westen bis Pugu und Usungula und nach Norden bis Bueni, wo die Verbindung mit Gravenreuth in Bagamoyo aufgenommen werden konnte. Der Generalconsul berichtete unter dem 28. November: „Die Gesellschaft übt an dieser Küstenstrecke eine thatsächliche Autorität aus.” Die fortwährende Anwesenheit eines deutschen Kriegsschiffes im Hafen von Dar-es-Salaam, der besonders friedfertige Charakter der Bevölkerung und die Schreckensnachrichten über die blutigen und doch erfolglosen Kämpfe bei Bagamoyo werden außerdem beigetragen haben, jeden Gedanken an Gewaltthätigkeiten niederzuhalten. So wäre es auch geblieben, wenn nicht Buschiri, der Nimmermüde, seinen Kriegszug von Bagamoyo nach Süden fortgesetzt hätte. Die Unterbringung der durch das Blokadegeschwader befreiten Sklaven in den Missionen zu Dar-es-Salaam und Pugu reizte den Rachedurst und die Beutegier. Dem kurzen Kampfe vom 23. und 24. December folgte der überlegte Sturm gegen beide Orte in der Mitte des Januar. Die Wiedergewinnung der befreiten Sklaven und die Gefangennahme der Missionare als werthvolle Geiseln war der Lohn der zurückgeschlagenen Sieger.
Ganz anders als in den nördlichen Districten gestaltete sich der Aufstand in den _südlichen Häfen_ Kilwa, Lindi und Mikindani. Das war kein Aufstand, sondern förmlicher Krieg, unternommen von den am Rovuma wohnenden Yao-Völkern. Möglich, daß sie von den Arabern des Nyassa-Sees dazu aufgestachelt waren, daß man ihnen erzählt hatte, mit der Besetzung der Küste durch die Deutschen wäre es mit dem lucrativen Sklavenhandel vorbei, von dem sie als Sklavenjäger der Araber lebten; möglich, daß sie nur Raublust gegen die schwachbesetzten deutschen Stationen trieb. Verabredet war der Kriegszug jedenfalls, denn fast am gleichen Tage erschienen sie in den drei Hafenplätzen.
In Kilwa fanden der neu eingesetzte Bezirkschef Hessel und sein Genosse Krieger bei ihrem Einzug einen etwas hartköpfigen Wali vor. Doch gelang es ihnen bald, seine Unterstützung wie auch die Geneigtheit der Eingeborenen zu gewinnen. Noch am 18. September fühlten sie sich ganz behaglich in ihrem Wirkungskreis, es war nur der Mangel einer verlässigen Truppe, was ihnen einige Sorge für die Zukunft machte. Da erschienen plötzlich am 19. oder 20. September die Yaos in hellen Haufen (der Kapitän eines englischen Kriegsschiffes schätzte sie auf 15000) und verlangten die Uebergabe des Platzes, denn „ihnen hätte vordem die Küste gehört und sie wollten ihren frühern Besitz wieder an sich nehmen”. Die den Deutschen zu freiem Abzug gewährte Frist von 48 Stunden wurde von diesen nicht benutzt; sie wurden in ihrem Haus angegriffen. So tapfer die Vertheidigung, so erfolglos war sie. Am 24. September fiel Krieger, Hessel nahm sich das Leben. Während des zweitägigen Kampfes lag die „Möwe” unthätig bei Kilwa vor Anker. Sie konnte das mitten im Ort gelegene Stationshaus nicht beobachten; der interimistische Befehlshaber wagte nicht, die erhaltene Ordre, „aufs gerathewohl keine Boote ans Land zu setzen”, eigenmächtig zu überschreiten, und wartete vergeblich auf irgendein Zeichen der Beamten, das ihn zu Hülfe rufen sollte.
Unblutiger verlief der Angriff und die Wegnahme von Mikindani und Lindi. Die Yaos zeigten sich am 20. September vor _Mikindani_. Die Araber bestürmten den Bezirkschef von Bülow, er möge fliehen; die Uebermacht sei zu groß und die Sultanssoldaten würden nicht gegen die schwarzen Brüder kämpfen. Es blieb ihm nichts übrig, als in der Nacht des 23. September ein Boot zu besteigen und sich nach Sansibar zu flüchten.
Herr von Eberstein fand die Verhältnisse in _Lindi_ von Anfang an sehr schwierig. Lindi ist ein berüchtigter Sklavenexporthafen; um die Befehle des Sultans von Sansibar hatte man sich dort nie viel gekümmert. Die Araber sahen in dem Deutschen nur den Mann, der sie um ihren gewinnreichen, altgewohnten Handel bringen wolle. Sie verabredeten deshalb mit Kassuguro, einem Häuptling der Yaos, er solle die Station überfallen; die Sultanssoldaten seien auf ihrer Seite. Am 20. September rückten die Yaos an, ein Scheingefecht wurde von den Askaris geliefert. Die Deutschen sahen, daß sie in einem Nest von Verräthern steckten. Die Yaos wagten nicht, direct gewaltthätig vorzugehen; sie suchten durch Verhandlungen die Deutschen zu dem Gefühl der Sicherheit zu verführen, um sie dann wehrlos abzuschlachten. Drei Tage dauerte dieser schwankende Zustand zwischen Kampf und Frieden. Hülfe gegen die Tausende von Feinden war von keiner Seite zu erwarten. Da war es der Araber Isar bin Senam, der in der Nacht des 23. September den Beamten die unmittelbar drohende Lebensgefahr verkündete. So konnten sich die Deutschen noch im letzten Moment auf ein Boot retten und entkamen glücklich nach Sansibar.
Das Gebiet zwischen Rovuma und Rufidschi ist von nun an ganz und gar in der Herrschaft der Rebellen geblieben; der Sultan von Sansibar machte Ende September einen letzten Versuch, seiner Autorität Geltung zu verschaffen; allein man antwortete seinem Abgesandten Nasr ben Soliman: Said Khalifa habe nichts mehr zu sagen; er habe sein Land den Deutschen verkauft und werde deswegen nicht mehr als Herrscher anerkannt.
So war anfangs October ganz Deutsch-Ostafrika mit Ausnahme von Bagamoyo und Dar-es-Salaam den Händen der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft entwunden worden. Denn wenn auch das Binnenland sich nicht am Aufstand betheiligte und die Stationen in Usungula, Mbambwa und Moschi unangefochten blieben, so hatte die Erhaltung einer dürftigen Autorität im Innern zur Zeit gar keinen Werth, da jede Verbindung vollkommen abgeschnitten war.