Der Weltkrieg, II. Band Vom Kriegsausbruch bis zum uneingeschränkten U-Bootkrieg
Part 9
Mit dieser Situation hatte ich mich zunächst abzufinden. Steuergesetze lassen sich nicht aus dem Ärmel schütteln, namentlich nicht in einem Bundesstaat. Bis zum Zusammentritt des Reichstags standen nur wenige Wochen zur Verfügung. Da der Reichsetat in seinen ordentlichen Einnahmen und Ausgaben infolge der Übernahme der gesamten Ausgaben für Heer und Marine auf den Kriegsfonds balancierte, ja sogar noch die Aufrechterhaltung der planmäßigen Schuldentilgung gestattete, konnte die recht schwierige und umstrittene Frage der Kriegssteuern für dieses Mal auf sich beruhen bleiben. Um so mehr kam es darauf an, die Anleihe zu einem vollen Erfolge zu führen.
Der Erfolg unserer ersten Kriegsanleihe und ihre Kursentwicklung nach der Zeichnung -- der Kurs stieg alsbald über den Ausgabekurs von 97-1/2% und erreichte zeitweise 100% -- hatten gezeigt, daß die Anleihebedingungen richtig gegriffen waren. Ein Vergleich mit England, dem einzigen kriegführenden Staat, der außer uns schon im Jahre 1914 mit einer großen Anleihe an das Publikum herantrat, mußte diesen Eindruck bestätigen. Bei uns hatte man sich sofort entschlossen, den Kriegsverhältnissen durch die Gewährung einer 5%igen Verzinsung Rechnung zu tragen. England, das zwei Monate nach uns, im November 1914, eine Anleihe im Betrage von 350 Millionen Pfund Sterling auflegte, gewährte nur eine 3-1/2%ige Verzinsung bei einem Ausgabekurs von 95%. Die Anleihe wurde vom Publikum nicht voll genommen; die englischen Großbanken mußten sich am letzten Zeichnungstage unter dem sanften Druck der britischen Regierung entschließen, 100 Millionen für sich zu übernehmen, um wenigstens den Anschein eines Erfolges zu retten. Der Kurs der Anleihe ging alsbald unter den Ausgabekurs (95%) und sank im Frühjahr 1915 bis 87-1/2% herab. Der Mißerfolg war eingetreten, obwohl die Bank von England den Zeichnern weit größere Erleichterungen gewährte, als unsere Darlehnskassen. Die Bank von England erklärte sich bereit, die Kriegsanleihe sofort bis zur vollen Höhe des Ausgabekurses zu einem Satz von 1% unter Bankdiskont zu bevorschussen, während unsere Darlehnskassen Beleihungen nur bis zu 75% und zu einem Satz von 1/4% über Bankdiskont vornahmen.
Sowohl der eigene Erfolg wie der britische Mißerfolg konnten uns also nur bestärken, an dem im September 1914 gewählten Anleihetyp festzuhalten. Das war auch die Meinung aller Sachverständigen aus der Bankwelt, den Sparkassen und Genossenschaften, mit denen ich mich alsbald nach Übernahme des Schatzamtes in Verbindung setzte.
Notwendig erschien aber eine weitere Ausgestaltung der Werbetätigkeit. Der Ertrag der ersten Anleihe von 4-1/2 Milliarden Mark mußte, um unsere Kriegsfinanzen flottzuerhalten, ganz erheblich übertroffen werden. Dazu war es erforderlich, das deutsche Volk in seiner Gesamtheit für die Anleihe zu interessieren. »Es gilt« -- so habe ich in meiner Antrittsrede im Reichstag ausgeführt -- »dem ganzen Volk klarzumachen, daß dieser Krieg mehr als irgendein anderer zuvor nicht nur mit Blut und Eisen, sondern auch mit Brot und Geld geführt wird. Für diesen Krieg gibt es nicht nur eine allgemeine Wehrpflicht, sondern eine allgemeine Sparpflicht und eine allgemeine Zahlpflicht. Der Verschwender notwendiger Lebensmittel und der Mammonsknecht, der sich nicht von seinem Gelde trennen kann, ist um kein Haar besser als der Deserteur, der sich seiner Wehrpflicht entzieht. Unser Ruf, der Ruf der finanziellen Kriegsleitung, geht an alle, an Groß und Klein, und Schande über jeden, der sich taub stellt!«
Der Gedanke der finanziellen Wehrpflicht mußte hunderttausendfältig den Köpfen eingehämmert werden. Das war durch einige Ministerreden allein nicht zu erreichen, auch wenn diese von dem Standort der größten Publizität, der Tribüne des Reichstags, gehalten wurden. Es bedurfte vielmehr einer weitverzweigten, wohlgegliederten und engmaschigen Organisation über das ganze deutsche Land. In dieser Beziehung mußten die im September 1914 geschaffenen Anfänge ausgebaut werden.
Zunächst wurde der Kreis der Zeichnungsstellen erweitert; neben den Banken, Sparkassen und Versicherungsgesellschaften wurden sämtliche Kreditgenossenschaften und Postanstalten als Zeichnungsstellen aufgetan. Dann wurde im Zusammenwirken mit den Landesregierungen die Aufklärungs- und Werbearbeit organisiert: die Landräte, die Gemeindevorsteher, die Geistlichen, die Lehrer, nicht zum wenigsten die Zeitungen wurden für diese Arbeit mobilgemacht. Merkblätter, die alles Wissenswerte über die Kriegsanleihen enthielten, wurden in Millionen von Exemplaren verbreitet; Mustervorträge und für die Werbearbeit in Betracht kommendes Material wurden den örtlichen Propagandaorganisationen überwiesen. Es war für den Reichsbankpräsidenten und für mich eine Freude zu sehen, mit welchem patriotischen Eifer überall die Werbetätigkeit aufgenommen wurde, und wie sich allerorten freiwillige Mitarbeiter zur Verfügung stellten.
Der Erfolg übertraf alle Erwartungen.
Die zweite Kriegsanleihe erbrachte ein Ergebnis von 9100 Millionen Mark, also mehr als den doppelten Ertrag der ersten Kriegsanleihe.
Die im September 1915 ausgegebene dritte Kriegsanleihe erzielte sogar einen noch größeren Erfolg: der gezeichnete Betrag erreichte die Summe von 12160 Millionen Mark.
Insgesamt wurden also im Jahre 1915 rund 21260 Millionen Mark auf dem Anleiheweg aufgebracht, während die Kriegskosten des Jahres 1915 sich auf 22965 Millionen beliefen. Die Kriegskosten des Jahres 1915 wurden also bis auf einen nicht erheblichen Bruchteil durch den Ertrag der Anleihen des Jahres 1915 gedeckt. Für die zweite Hälfte des Jahres 1915 war das Verhältnis noch günstiger: die Kriegsausgaben stellten sich auf 12091 Millionen, der Ertrag der Kriegsanleihe auf 12160 Millionen.
Als die Zeichnungsfrist der dritten Kriegsanleihe Ende September 1915 ablief, waren an kurzfristigen Schatzanweisungen begeben rund 10 Milliarden Mark. Der Ertrag der dritten Kriegsanleihe übertraf diese Summe um rund 2 Milliarden Mark. Die Belastung des Reiches mit kurzfristigem Kredit war also durch die dritte Kriegsanleihe vollständig abgebürdet.
Die vierte Kriegsanleihe, die letzte in meiner Amtszeit als Reichsschatzsekretär, zeigte allerdings gegenüber der dritten einen leichten Rückgang: sie ergab 10768 Millionen Mark, also rund 1400 Millionen Mark weniger als die dritte, aber immer noch 1668 Millionen mehr als die zweite Kriegsanleihe. Das Ergebnis war zweifellos beeinträchtigt worden durch den damals heftige Formen annehmenden Streit um den U-Bootkrieg und den in die Zeichnungsperiode fallenden Rücktritt des Großadmirals von Tirpitz. Dem Ertrag der vierten Kriegsanleihe standen gegenüber die Kriegsausgaben des ersten Halbjahrs 1916 mit rund 11750 Millionen Mark. Die Kriegsausgaben waren also in diesem Halbjahr um rund eine Milliarde Mark höher als der Anleiheertrag. Als Ende März 1916 die Zeichnungsfrist auf die vierte Kriegsanleihe ablief, stellte sich der Betrag der vom Reich ausgegebenen kurzfristigen Schatzanweisungen auf 10400 Millionen Mark. Das Zeichnungsergebnis der vierten Kriegsanleihe mit 10768 Millionen Mark deckte also auch dieses Mal noch den Betrag der ausstehenden Schatzanweisungen.
Als ich am 31. Mai 1916 das Schatzamt verließ, stellten sich die Kriegsausgaben des Reiches auf rund 39780 Millionen Mark. Davon waren durch die vier Kriegsanleihen gedeckt rund 36 Milliarden Mark.
Kein anderer kriegführender Staat hat eine auch nur annähernd gleich erfolgreiche Anleihepolitik durchzuführen vermocht.
England sah sich nach dem ungenügenden Erfolg seiner ersten Kriegsanleihe vom November 1914 zunächst zur Geldbeschaffung im Wege des kurzfristigen Kredits genötigt. Im Juni 1915 legte es eine zweite langfristige Anleihe auf, dieses Mal mit einer nominellen Verzinsung von 4-1/2%. Während man in Deutschland während des ganzen Krieges bei der von Anfang an gewählten 5%igen Verzinsung bleiben konnte, war England also gezwungen, bereits bei der zweiten Kriegsanleihe einen um 1% höheren Zinssatz zu gewähren als bei der ersten. Es hat späterhin bei der dritten Anleihe im Februar 1917 auf 5% gehen und einen Emissionskurs von 95% anbieten müssen, während Deutschland bis zuletzt für seine gleichfalls 5%igen Kriegsanleihen einen Ausgabekurs von 98% festhalten konnte. Die englische Kriegsanleihe vom Juni 1915 wurde dem Publikum durch allerlei Reizmittel schmackhaft gemacht; so wurde dem Publikum der Umtausch sowohl der ersten 3-1/2%igen Kriegsanleihe als auch der 2-1/2%igen Konsols zu bestimmten günstigen Sätzen gegen die neue 4-1/2%ige Kriegsanleihe unter der Bedingung der gleichzeitigen Barzeichnung auf die neue Anleihe freigestellt; vor allem aber erhielten die Zeichner die Berechtigung, für den später praktisch gewordenen Fall der Ausgabe einer höher verzinslichen Anleihe die 4-1/2%igen Stücke ohne weiteres gegen Stücke der neuen höher verzinslichen Anleihe tauschen zu dürfen. Trotz aller dieser Reizmittel erreichte die Zeichnung, abgesehen von den Tauschstücken, nicht ganz 600 Millionen Pfund Sterling. Um dieses Ergebnis zu erreichen, mußten die Banken 200 Millionen übernehmen. Der Kurs der neuen Anleihe ging alsbald um einige Prozent unter den Ausgabekurs zurück. Der Markt war durch die verfehlte Operation derartig gestört und das Schatzamt war durch das für die Zukunft zugestandene Konversionsrecht derartig behindert, daß bis zum Februar 1917 eine neue Anleiheoperation überhaupt nicht zustande kam. Ende Mai 1916 hatte Deutschland 36 Milliarden Mark, England nur 19 Milliarden Mark durch die Begebung langfristiger Anleihen aufgebracht. Und obwohl England, im Gegensatz zu Deutschland, damals schon die Steuerschraube stark angezogen hatte, stellten sich seine kurzfristigen Verbindlichkeiten auf nicht viel weniger als 20 Milliarden Mark, während die unsrigen nur zwischen 4 und 5 Milliarden betrugen.
Frankreich kam erst im November 1916 mit einer Anleihe heraus. Sie war mit einer 5%igen Verzinsung ausgestattet und wurde zum Kurs von 88% begeben. Ihr Ergebnis belief sich, abgesehen von dem auch hier als Lockmittel zugelassenen Umtausch älterer niedriger verzinslicher Anleihen, auf rund 13,7 Milliarden Franken, also um etwa auf 12 Milliarden Mark. Man kann annehmen, daß Frankreich um die Mitte des Jahres 1916 etwa zwei Drittel seiner Kriegskosten durch Inanspruchnahme kurzfristiger Kredite und Darlehen seiner Zentralbank hatte decken müssen.
Dabei waren sowohl England als auch Frankreich in einem Punkte wesentlich günstiger gestellt als wir: es stand ihnen die finanzielle Unterstützung der Vereinigten Staaten von allem Anfang an in wesentlich größerem Umfang zur Verfügung als uns. Die Sympathien der amerikanischen Finanzwelt und des Publikums waren ganz vorwiegend auf der Seite der Westmächte. Während England und Frankreich ohne jede Schwierigkeit die gewünschten Kredite erhalten und im Herbst 1915 sogar eine gemeinschaftliche Anleihe von 500 Millionen Dollar mit einem amerikanischen Finanzkonsortium abschließen konnten, hatten wir die größten Schwierigkeiten, auch nur die bescheidensten Beträge in Amerika aufzubringen. Gleich nach Beginn des Kriegs hatte die Reichsleitung den früheren Staatssekretär des Reichskolonialamts, Herrn Dernburg, nach Amerika geschickt, in der Hoffnung, durch seine Vermittlung in Amerika Geldquellen erschließen zu können. Aber auch seinen Bemühungen gelang es nicht, etwas Nennenswertes zu erreichen. Bald nach meiner Übernahme des Reichsschatzamtes gelang es allerdings, durch ein Bankhaus zweiten Ranges Schatzscheine wenigstens in dem bescheidenen Betrag von 10 Millionen Dollar unterzubringen. Aber bald mußte der größte Teil davon wieder zurückgekauft werden, um eine für unsern Kredit bedenkliche Entwertung zu verhindern.
Es ist später gegen unsere Kriegsfinanzpolitik mitunter der Vorwurf erhoben worden, sie habe versäumt, Amerika rechtzeitig finanziell für uns zu interessieren, und es so geschehen lassen, daß die Vereinigten Staaten ein einseitiges Interesse an unsern Feinden genommen hätten. Der Vorwurf beruht auf einer Verkennung der wahren Sachlage. Als im März 1916 ein Abgeordneter im Hauptausschuß des Reichstags mich beglückwünschte, daß ich den Geldbedarf für den Krieg im Inland decken könne und nicht, wie die Engländer und Franzosen, nach Amerika gehen müsse, da antwortete ich, daß der Redner meine tugendhafte Enthaltsamkeit überschätze, und daß ich gern von Amerika Geld nehmen würde, wenn ich es nur bekommen könnte. Die Amerikaner haben im weiteren Verlauf des Weltkriegs nicht etwa deshalb für die Entente Partei genommen, weil sie dieser Geld gegeben hatten und uns nicht, sie hatten vielmehr der Entente Geld gegeben und nicht uns, weil sie von Anfang an in diesem Völkerringen mit ihren ganz überwiegenden Sympathien auf der Seite der Westmächte standen.
Trotzdem wir so viel stärker auf die eigne Kraft angewiesen waren als unsre Feinde, gelang es uns, mit unsrer Anleihepolitik den geschilderten Vorsprung zu gewinnen.
Aber auch bei uns in Deutschland hat sich die günstige Situation, die bei meinem Ausscheiden aus dem Schatzamt noch bestand, späterhin stark verändert. Unter der Einwirkung der seit dem Herbst 1916 ins Ungemessene wachsenden Kriegsausgaben hat sich, trotzdem jetzt das Erträgnis der Kriegssteuern hinzutrat, das günstige Verhältnis zwischen Kriegsausgaben und Anleihedeckung nicht aufrechterhalten lassen; die Reichsfinanzverwaltung hat sich vielmehr von Halbjahr zu Halbjahr immer weiter auf den bedenklichen Weg des kurzfristigen Kredits und der Inanspruchnahme der Reichsbank abgedrängt gesehen. Die Kriegsausgaben, die noch im August 1916 rund 1980 Millionen betragen hatten, überschritten im Oktober 1916 erstmals die Summe von 3 Milliarden. Seit April 1917 sind sie niemals wieder unter 3 Milliarden im Monat hinabgegangen, im Oktober 1917 überschritten sie den Betrag von 4 Milliarden und haben sich seit jener Zeit mit einer Tendenz zur weiteren Steigerung fast ständig über dem Monatsbetrag von 4 Milliarden bewegt. Im Oktober 1918 wurde die ungeheure Summe von 4,8 Milliarden Mark erreicht. Einem Gesamtaufwand für den Krieg von 23 Milliarden Mark im Jahre 1915 steht ein solcher von mehr als 50 Milliarden im Jahre 1918 gegenüber.
Mit diesem gewaltigen Anwachsen der Kriegsausgaben hielt die Steigerung des Ergebnisses der Kriegsanleihen nicht Schritt. Den höchsten Ertrag hat die achte Kriegsanleihe vom März 1918 mit 15 Milliarden Mark erbracht; aber die durch diese Anleihe zu deckende Halbjahresausgabe stellte sich auf wesentlich mehr als 20 Milliarden Mark. Der Erlös dieser Anleihe ließ einen Betrag von 24 Milliarden kurzfristiger Schatzanweisungen ungedeckt, während zwei Jahre zuvor die vierte Kriegsanleihe die damals begebenen Schatzanweisungen noch restlos abgedeckt hatte. Jetzt hat sich, nach den Mitteilungen der Reichsfinanzminister Schiffer und Dernburg in der Nationalversammlung, der Betrag der ausgegebenen Reichsschatzanweisungen und Reichswechsel auf den ungeheuren Betrag von weit mehr als 60 Milliarden Mark erhöht!
Vom Herbst 1916 an ist also die Deckung unserer Kriegsausgaben auf die schiefe Ebene geraten und mit wachsender Beschleunigung abwärts gerollt.
Kriegssteuern
Diese im Herbst 1916 einsetzende bedenkliche Entwicklung unserer Kriegsfinanzwirtschaft legt die Frage doppelt nahe, ob nicht früher und in stärkerem Maße, als es geschehen ist, neue Steuern zur Deckung der Kriegsausgaben hätten herangezogen werden sollen.
Heute, wo wir alle vom Rathaus kommen, wird diese Frage im Brustton der Überzeugung bejaht von Leuten, die im Rathause selbst noch ganz anderer Meinung gewesen sind. Und diese Treppenklugheit erfreut sich des allgemeinen Beifalls.
Steuern als Mittel zur Deckung des Kriegsbedarfs haben mit der Aufbringung durch die Ausgabe langfristiger Anleihen den Vorteil gemeinsam, daß sie lediglich bereits vorhandene Kaufkraft aus den Händen Privater in die Hände des Staates legen, daß also die Volkswirtschaft sich nicht den Gefahren der Überflutung mit neuen Zahlungsmitteln aussetzt; daß ferner der Staat vor dem Damoklesschwert der kurzfristigen Verbindlichkeiten gewaltigen Umfangs bewahrt bleibt. Vor dem Anleiheweg hat der Steuerweg den Vorteil voraus, daß er die endgültige Lösung der Deckungsfrage darstellt, während die Anleihe die Deckungsfrage für Zinsen und Tilgung auf die Zukunft schiebt. Aber wenn es schon in normalen Zeiten ein anerkannter Grundsatz der staatlichen Finanzwirtschaft ist, daß neben der Steuer auch die Anleihe, also das Verschieben der Belastung auf die Zukunft, ihre Berechtigung hat, so kann im Kriege der Vorzug der endgültigen Deckung erst recht nicht ohne weiteres zugunsten der Steuern den Ausschlag geben. In der Tat hat kein kriegführendes Land auf dem Steuerweg allein seinen Kriegsbedarf aufgebracht oder auch nur einen erheblichen Teil seiner Kriegsausgaben gedeckt. Auch England nicht. Die britischen Minister haben sich zwar zu Anfang des Krieges auf die gute alte Tradition berufen, die Gelder für den Krieg soweit wie möglich durch Steuern zu beschaffen, was sogar in den langen und kostspieligen napoleonischen Kriegen bis zu 45% der gesamten Kriegskosten gelungen war. Der Weltkrieg hat aber so enorme finanzielle Ansprüche gestellt, daß auch England, so stark es die Steuerschraube anzog, nur einen sehr bescheidenen Bruchteil der Kriegskosten durch Kriegssteuern zu decken vermochte. Bis zum Ablauf des Finanzjahres 1917/18 stellten sich die englischen Kriegskosten (ohne die bei uns in Deutschland auf den ordentlichen Etat genommenen und durch laufende Einnahmen gedeckten Zinsen der Kriegsanleihen) auf rund 120 Milliarden Mark, die steuerliche Deckung auf rund 15 Milliarden Mark[2] gleich 12-1/2% der zu deckenden Kriegsausgaben. Dabei kamen von den 15 Milliarden Mark rund 7-1/2 Milliarden Mark, also die Hälfte, auf die Kriegsgewinnsteuer.
[2] Siehe =Prion=, Steuer- und Anleihepolitik Englands während des Krieges, S. 24.
Das Beispiel Englands zeigt also, wie bescheiden angesichts der enormen Kosten des Weltkrieges das Ziel bei einer Finanzierung eines Teiles der Kriegskosten durch Steuern gesteckt werden mußte.
Dabei lagen bei uns in Deutschland die Verhältnisse für die Ausschreibung von Kriegssteuern ungleich ungünstiger als in England.
Schon die bundesstaatliche Verfassung des Reiches bedeutete eine empfindliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Reichsfinanzverwaltung. Die Bundesstaaten beanspruchten das Gebiet der direkten Steuern als ihre Domäne und setzten einem Hinübergreifen des Reiches auf dieses Gebiet starken Widerstand entgegen; nicht etwa nur die einzelstaatlichen Regierungen, sondern auch die einzelstaatlichen Landtage. Demgegenüber gab es wohl Druckmittel, aber keine Zwangsmittel. Auch die Druckmittel waren nur beschränkt anwendbar; denn über die Tatsache war nicht hinwegzukommen, daß die Einzelstaaten und neben ihnen die Kommunen und Kommunalverbände für die Deckung ihres im Kriege gleichfalls anwachsenden Geldbedarfs sich in der Hauptsache auf die direkten Steuern angewiesen sahen. Auf der andern Seite hatte die Erfahrung gezeigt, daß im Reichstag indirekte Steuern nur in Verbindung mit Reichssteuern auf Besitz und Einkommen Aussicht auf Annahme hatten. Dazu kam der doktrinäre Standpunkt der Sozialdemokratie, die indirekte Steuern grundsätzlich ablehnte. Da ohne eine starke Heranziehung indirekter Steuern auf Verbrauch und Verkehr ein praktisch durchführbares Steuerprogramm überhaupt nicht denkbar war -- auch England hat im Krieg seine Verbrauchs- und Verkehrssteuern stark erhöht --, so drohte also von einem Versuch mit Kriegssteuern eine Gefährdung des seit dem 4. August 1914 behüteten »Burgfriedens«. Schließlich war zu berücksichtigen, daß die Abschnürung Deutschlands von der Außenwelt uns eine Reihe ergiebiger Steuerquellen verschlossen hatte, die England nach wie vor zur Verfügung standen. England konnte den Einfuhrzoll auf Kaffee, Tee und Kakao mit guter Wirkung erhöhen; bei uns gab es an diesen Genußmitteln keine nennenswerte Einfuhr mehr. England konnte Bier und Branntwein mit großen Summen heranziehen; wir mußten die Herstellung von Trinkbranntwein verbieten und die Bierbrauerei auf das Äußerste einschränken. Der Spielraum für die als Domäne des Reiches anerkannte indirekte Besteuerung war also durch den Krieg selbst auf das Empfindlichste eingeschränkt. Darüber hinaus war dem deutschen Volk durch den britischen Wirtschafts- und Hungerkrieg eine so ungleich größere Belastung seines Lebens und seiner Wirtschaft auferlegt als unsern Feinden, denen außer den eigenen Hilfsquellen die finanzielle und wirtschaftliche Unterstützung der überseeischen Welt, namentlich Amerikas, zur Verfügung stand, daß sich die Frage von selbst aufwarf: Ist es zu verantworten, und wie weit ist es zu verantworten, dem deutschen Volk während des Krieges selbst im Steuerwege Lasten aufzubürden, die es voraussichtlich erheblich leichter nach Wiederherstellung des Friedens würde bewältigen können?
Aber so groß diese Bedenken und Schwierigkeiten auch waren, ein unübersteigliches Hindernis für jedes Anziehen der Steuerschraube während des Krieges durften sie nicht bilden. Es war bei längerer Dauer des Krieges mit Zwangsmomenten zu rechnen, die kaum eine andere Wahl lassen würden, als neben den Anleihen auch die Steuern in Anspruch zu nehmen. Eines dieser Zwangsmomente war in verhältnismäßig naher Zeit mit Sicherheit zu erwarten: die Notwendigkeit, den ordentlichen Etat, dessen Belastung durch die Zinsen der Kriegsanleihen stark zunehmen mußte, im Gleichgewicht zu halten. Wenn man will, ein formaler Gesichtspunkt, wie überhaupt die Ordnung etwas Formales ist. Aber dieser formale Gesichtspunkt gab wenigstens einen bestimmten Anhalt, während die Frage, welcher Prozentsatz der eigentlichen Kriegsausgaben durch Steuern gedeckt werden sollte, nur durch einen ganz willkürlichen Griff hätte entschieden werden können. Außerdem konnte von der steuerlichen Deckung der Anleihezinsen noch während des Krieges, die als ein lösbares Problem sich darstellte, ein immerhin recht wertvolles Zehrgeld für die Übergangszeit bis zur endgültigen Neuordnung der Reichsfinanzen erwartet werden, ein Zehrgeld, das um so nötiger erscheinen mußte, als für die Friedenszeit mit erheblich größeren Schwierigkeiten in der Aufnahme von Anleihen zu rechnen war als während des Krieges. Der Krieg bedeutete für zahlreiche Unternehmungen den Ausverkauf ihrer Bestände, ohne daß Neuanschaffungen möglich waren. Das für Neuanschaffungen nicht verwendbare Geld stand für die Kriegsanleihen zur Verfügung. Nach dem Friedensschluß mußte sich diese Sachlage ändern: die Unternehmungen würden -- das war zu erwarten -- flüssige Mittel brauchen, um ihre geleerten Bestände an Rohstoffen, Halbfabrikaten, Fertigwaren usw. wieder aufzufüllen, ihren technischen und maschinellen Apparat zu erneuern und zu ergänzen. Mit der Fortsetzung des Kreislaufs, in dem der größere Teil des als Kriegsausgabe vom Reich hinausgegebenen Geldes als Einzahlung auf Anleihen an das Reich wieder zurückfloß, war also nicht zu rechnen. Auch konnte niemand erwarten, daß nach Friedensschluß die Anleihezeichnung in demselben Maße noch als patriotische Pflicht aufgefaßt werden würde wie während des Krieges. Um so wichtiger und unerläßlicher war es, rechtzeitig dafür zu sorgen, daß für die Übergangszeit bereits Neueinnahmen ausreichenden Umfanges zur Verfügung stehen würden.