Der Weltkrieg, II. Band Vom Kriegsausbruch bis zum uneingeschränkten U-Bootkrieg

Part 19

Chapter 193,160 wordsPublic domain

Indessen kam die amerikanische Regierung nicht eher wieder auf die deutsche U-Bootnote vom 16. Februar 1915 zurück, als bis praktische Fälle vorlagen, daß amerikanische Schiffe und das Leben amerikanischer Staatsbürger durch den U-Bootkrieg vernichtet wurden. Ein erster solcher Fall ereignete sich am 28. März 1915, indem bei der Versenkung des englischen Passagierdampfers »Fallaba« ein amerikanischer Staatsangehöriger das Leben verlor. Am 28. April griff ein deutsches Flugzeug versehentlich das amerikanische Schiff »Cushing« an. Am 1. Mai wurde das amerikanische Schiff »Gulflight« versenkt, wobei zwei amerikanische Staatsbürger ums Leben kamen. Schließlich wurde am 7. Mai der große englische Passagierdampfer »Lusitania« durch ein deutsches U-Boot torpediert; mehr als hundert Amerikaner, darunter viele Frauen und Kinder, fanden ihren Tod in den Wellen.

Die Erregung in Amerika war ungeheuer. Sie wurde auch nicht gedämpft dadurch, daß die deutsche Botschaft in Washington durch eine Anzeige in den amerikanischen Zeitungen ausdrücklich vor der Benutzung der englischen Passagierdampfer zu Fahrten in das Kriegsgebiet gewarnt hatte. Im Gegenteil! Die amerikanische Regierung bezeichnete es als »eine überraschende Regelwidrigkeit«, daß die deutsche Botschaft sich mit einer solchen Warnung vor der Ausübung eines guten amerikanischen Rechts durch die amerikanische Presse an die amerikanische Öffentlichkeit gewendet habe. Die Erregung wurde auch nicht gedämpft durch den deutschen Hinweis darauf, daß die »Lusitania« bewaffnet gewesen sei und große Mengen von Munition an Bord gehabt habe -- diese Angaben der deutschen Regierung wurden von der amerikanischen Regierung, deren Behörden das Schiff ausklariert hatten, bestritten.

Die amerikanische Regierung ließ am 15. Mai in Berlin eine Note übergeben, in der sie die ernstlichsten Vorstellungen erhob. Über die vorliegenden Einzelfälle hinausgreifend, stellte sie fest, daß der U-Bootkrieg gegen Handelsschiffe ohne Mißachtung nicht nur des Völkerrechts sondern auch der Regeln der Billigkeit, der Vernunft, der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit nicht durchführbar sei. Sie könne im übrigen nicht glauben, daß die U-Bootkommandanten ihre ungesetzlichen Handlungen anders als unter einem Mißverständnis der von der deutschen Marinebehörde gegebenen Befehle getan haben könnten. Sie verlangte von der deutschen Regierung Mißbilligung der Handlungen der U-Bootkommandanten, Genugtuung für den angerichteten Schaden, schließlich sofortige Maßnahmen zur Verhinderung weiterer ähnlicher Vorfälle. »Die Kaiserliche Regierung,« so schloß die Note, »wird nicht erwarten, daß die Regierung der Vereinigten Staaten irgendein Wort ungesprochen oder eine Tat ungeschehen lassen wird, die notwendig sein sollten, um ihrer heiligen Pflicht zu genügen, die Rechte der Vereinigten Staaten und ihrer Bürger zu wahren und deren Ausübung und Genuß zu gewährleisten.«

An diese Note schloß sich eine diplomatische Korrespondenz an, in der die amerikanische Regierung immer schärfer ihren Standpunkt herausarbeitete, daß nur tatsächlicher Widerstand eines Handelsschiffes oder sein fortgesetztes Bestreben zu entfliehen, nachdem Befehl zum Anhalten zwecks Durchsuchung ergangen ist, dem Kommandanten eines Tauchbootes das Recht gebe, das Leben der an Bord befindlichen Menschen in Gefahr zu bringen; die deutsche Regierung dagegen nahm den Standpunkt ein, sie könne nicht zugeben, daß amerikanische Bürger ein feindliches Handelsschiff durch die bloße Tatsache ihrer Anwesenheit an Bord zu schützen vermöchten. Des weiteren wurde die Frage der Bewaffnung und Munitionsladung der »Lusitania« erörtert. Schließlich wurden von deutscher Seite Vorschläge gemacht, die den freien Verkehr ausreichend kenntlich gemachter und vorher angesagter amerikanischer Passagierdampfer mit England sichern sollten. Dieser letztere Vorschlag wurde von der amerikanischen Regierung in einer Note vom 23. Juli 1915 kategorisch zurückgewiesen, da er geradezu eine Vereinbarung für die teilweise Aufhebung jener Grundsätze enthalte, auf deren Anerkennung durch Deutschland die amerikanische Regierung bestehen müsse. Schärfer als jemals bisher lehnte es die amerikanische Regierung ab, ihre Politik gegenüber Großbritannien mit der deutschen Regierung zu diskutieren und dem Verhalten Englands gegenüber Deutschland für die Erörterung zwischen Amerika und Deutschland über die Frage des U-Bootkrieges irgendeine Erheblichkeit zuzubilligen. »Wenn ein Kriegführender einem Feinde gegenüber nicht Vergeltung üben kann, ohne Leben und Eigentum Neutraler zu schädigen, so sollten sowohl Menschlichkeit wie Gerechtigkeit und die angemessene Rücksicht auf die Würde der neutralen Mächte gebieten, daß das Verfahren eingestellt wird.« Das Verlangen nach Mißbilligung des Vorgehens der deutschen Seeoffiziere bei der Versenkung der »Lusitania« und auf Ersatz für den entstandenen Schaden wurde mit Nachdruck wiederholt, und der Schluß der Note enthielt die Wendung, daß die amerikanische Regierung eine Wiederholung von Handlungen von Kommandanten deutscher Seestreitkräfte, die eine Verletzung der Rechte amerikanischer Bürger darstellten, als »vorsätzlich unfreundliche Handlung« betrachten müßte.

Die scharfe Note der amerikanischen Regierung vom 23. Juli 1915 enthielt jedoch in Anknüpfung an die in der vorhergegangenen deutschen Note zum Ausdruck gebrachte Hoffnung auf Wiederherstellung der Freiheit der Meere einen Passus, der zu dem kriegerischen Ausklang in einem merkwürdigen Gegensatz stand. Dieser Passus lautete:

»Die Regierung der Vereinigten Staaten und die Kaiserlich deutsche Regierung kämpfen für das gleiche große Ziel und sind lange zusammen eingetreten für Anerkennung eben jener Grundsätze, auf denen die Regierung der Vereinigten Staaten jetzt so feierlich besteht. Sie kämpfen beide für die Freiheit der Meere. Die Regierung der Vereinigten Staaten wird fortfahren, für diese Freiheit zu kämpfen, von welcher Seite auch immer sie verletzt werden möge, ohne Kompromiß und um jeden Preis. Sie ladet die Kaiserlich deutsche Regierung zu praktischer Mitarbeit ein, im jetzigen Augenblick, wo diese Mitarbeit am meisten durchsetzen kann und dieses große Ziel am schlagendsten und wirksamsten erreicht werden kann. Die Kaiserlich deutsche Regierung hat der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß dieses Ziel in gewissem Grade sogar vor dem Ende des gegenwärtigen Krieges erreicht werden könnte. Dies kann geschehen. Die Regierung der Vereinigten Staaten fühlt sich nicht nur verpflichtet, auf diesem Ziel, von wem auch immer es verletzt und mißachtet werden mag, zum Schutz ihrer eigenen Bürger zu bestehen; sie ist auch auf das höchste daran interessiert, dieses Ziel zwischen den Kriegführenden selbst verwirklicht zu sehen, und hält sich jederzeit bereit, als gemeinsamer Freund zu handeln, dem der Vorzug zuteil wird, einen Weg vorzuschlagen.«

Neben die kaum verhüllte Drohung mit dem Abbruch der Beziehungen für den Fall einer weiteren Schädigung der von der amerikanischen Regierung für ihre Staatsangehörigen beanspruchten Rechte durch unsern U-Bootkrieg war also die Bereitschaft zu einer Kooperation mit uns zur Wiederherstellung der Freiheit der Meere, und zwar noch während des Krieges, gesetzt. Damit war die deutsche Politik vor eine Entscheidung von größter Tragweite gestellt.

Obwohl ich als Schatzsekretär nicht unmittelbar an der Behandlung dieser Fragen beteiligt war, hatte ich doch, auch abgesehen von gelegentlichen Aussprachen mit dem Kanzler und meinen Freunden im Auswärtigen Amt, gewisse Berührungspunkte mit dem durch den U-Bootkrieg berührten Fragenkomplex.

So war ich seit einiger Zeit mit der Frage der Baumwolleinfuhr aus den Vereinigten Staaten befaßt worden. Persönlichkeiten, die im deutschen Baumwollhandel eine große Rolle spielten, hatten Fühlung mit ihren amerikanischen Geschäftsfreunden genommen und standen mit diesen in Verhandlungen wegen des Abschlusses über einen sehr großen Posten zu einem festen Preise. Die großen und einflußreichen amerikanischen Baumwollinteressen waren durch die Unterbindung des Absatzes nach Deutschland empfindlich geschädigt. Für uns handelte es sich darum, diese Interessen zu unsern Gunsten mobilzumachen und mit ihrer Hilfe nicht nur eine Belieferung Deutschlands mit amerikanischer Baumwolle durchzusetzen, sondern womöglich die amerikanische Politik zu einem tatkräftigen Handeln für die Wiederherstellung der Londoner Deklaration zu bewegen. Die Finanzierung des Riesengeschäftes, um das es sich handelte, ließ den deutschen Interessenten die Rückendeckung durch das Reich erforderlich erscheinen, und so kam die Sache an mich. Die jetzt von der amerikanischen Regierung angebotene Zusammenarbeit für die Wiederherstellung der Freiheit der Meere erregte infolgedessen mein besonderes Interesse.

Außerdem war die Gestaltung unseres Verhältnisses zu den Vereinigten Staaten von besonderer Wichtigkeit für die finanzielle Kriegführung. Auch bisher schon hatten die Banken der Vereinigten Staaten den Ententeländern -- in viel bescheidenerem Maße auch uns -- einige Unterstützung im Wege kommerzieller Kredite und der Übernahme kurzfristiger Schatzanweisungen gewährt. Aber diese finanzielle Hilfe hatte sich, zumal da der Präsident Wilson zunächst die Aufnahme öffentlicher Anleihen zugunsten eines kriegführenden Staates als neutralitätswidrig erklärt hatte, in engen, weit unterhalb der Leistungsfähigkeit der Union liegenden Grenzen bewegt. Niemand konnte zweifeln, daß ein Hinübertreten der Vereinigten Staaten auf die Seite unserer Gegner den vollen Einsatz ihrer gerade während des Krieges gewaltig angewachsenen Finanzkraft zugunsten der Entente bringen würde. Für die Entente war daraus eine wesentliche Erleichterung nicht nur der finanziellen, sondern auch der wirtschaftlichen Kriegführung, für uns eine entsprechende Erschwerung zu erwarten.

Aber auch ganz unabhängig von den Interessen meines speziellen Ressorts wollte es mir als ein geradezu verhängnisvoller Fehler erscheinen, es wegen des U-Bootkrieges zum Bruch mit den Vereinigten Staaten kommen zu lassen und die von Wilson gebotene Hand zur Wiederherstellung der Freiheit der Meere, »von wem auch immer sie verletzt und mißachtet werden mag«, zu übersehen oder auszuschlagen. Sowohl wirtschaftliche Gründe als auch die politische Lage, insbesondere die kritische Situation auf dem Balkan, von deren Entwicklung das Schicksal der Dardanellen und der Türkei abhing, schienen mir keinen Zweifel über den richtigen Weg zu lassen, zumal da der Erfolg des U-Bootkriegs nicht entfernt den Erwartungen entsprach.

Ich legte dem Kanzler meine Gesichtspunkte zuerst mündlich und dann, am 5. August 1915, auch schriftlich dar. Mein Vorschlag ging dahin, der amerikanischen Regierung zu antworten: Wir akzeptieren die angebotene Kooperation zur Wiederherstellung der Freiheit der Meere. In der Voraussetzung, daß die amerikanische Regierung gewillt ist, alsbald wirksame Schritte bei der britischen Regierung zu unternehmen, um diese zur Aufgabe ihrer völkerrechtswidrigen Seekriegführung zu veranlassen und sie zur strikten Beobachtung der Londoner Deklaration zurückzuführen, sind die U-Bootkommandanten unter Aufrechterhaltung unseres grundsätzlichen Standpunktes angewiesen worden, bis auf weiteres den U-Bootkrieg in einer der amerikanischen Auffassung Rechnung tragenden Weise zu führen; wir behalten uns alles vor für den Fall, daß die gemeinsame Aktion nicht innerhalb einer angemessenen Zeit den gewünschten Erfolg herbeiführt.

Dieses Vorgehen hätte den Vorteil gehabt, für die nächste für die Entscheidungen auf dem Balkan so wichtige Zeit die bedrohlichen Differenzen mit Amerika praktisch auszuschalten und dem Präsidenten Wilson freie Hand für die von ihm in Aussicht gestellte Aktion gegen England zu geben, ohne uns für die Dauer die Hände zu binden.

Mein Vorschlag fand jedoch beim Auswärtigen Amt keine Unterstützung, und der Chef des Admiralstabs nahm in einem Immediatbericht an den Kaiser mit großer Entschiedenheit gegen meine Anregung und deren Begründung Stellung. Der Kaiser stimmte zwar meiner Replik zu, in der ich meine Auffassung unter eingehender Begründung aufrechterhielt; aber in der Zwischenzeit hatte sich die Lage erheblich verschärft durch die am 19. August ohne Warnung erfolgte Torpedierung des auf der Ausfahrt von England nach Amerika begriffenen Passagierdampfers »Arabic«; abermals fanden bei dieser Versenkung amerikanische Staatsangehörige den Tod.

Glücklicherweise war schon vor der Torpedierung der »Arabic« eine Weisung an die U-Bootkommandanten ergangen, daß »Liners« nur nach vorhergegangener Warnung und nach Rettung der Nichtkombattanten versenkt werden sollten, es sei denn, daß ein Schiff zu fliehen versuche oder Widerstand leiste. Der Kommandant des U-Bootes, das die »Arabic« versenkte, hatte sich in dem Glauben befunden, daß die »Arabic« Anstalten machte, sein U-Boot zu rammen. Die an die U-Bootkommandanten ergangene Weisung wurde nun der amerikanischen Regierung mitgeteilt. Im weiteren Verlaufe der Verhandlungen, die hart an den Krieg heranstreiften, bestätigte Graf Bernstorff am 5. Oktober 1915 dem Staatssekretär Lansing, daß die an die U-Bootkommandanten erteilten Befehle so bestimmt lauteten, daß eine Wiederholung ähnlicher Zwischenfälle wie des Arabic-Falles als ausgeschlossen gelte. Gleichzeitig erkannte die deutsche Regierung an, daß der Angriff auf die »Arabic« den erteilten Befehlen nicht entsprochen habe, daß sie den Vorgang nicht billige und ihn bedaure; dem Kommandanten des U-Bootes sei eine dahingehende Eröffnung gemacht worden. Auch zur Gewährung einer Entschädigung erklärte sich die deutsche Regierung bereit. Natürlich konnten, wie sich jetzt die Lage gestaltet hatte, an diese Mitteilung keine weiteren Bedingungen oder Voraussetzungen bezüglich der von Amerika gegenüber England zu unternehmenden Schritte geknüpft werden. Die Gelegenheit, in die von Wilson gebotene Hand einzuschlagen und eine ernsthafte Probe auf seine Bereitwilligkeit zu einem gemeinschaftlichen Vorgehen gegen Englands Seekriegführung zu machen, war uns also durch die Versenkung der »Arabic« aus der Hand genommen. Eine endgültige Klärung war auch nicht herbeigeführt; insbesondere betonte Lansing, daß die »Lusitania«-Angelegenheit für die amerikanische Regierung noch nicht erledigt sei. Aber die unmittelbare Gefahr schien abgewendet. Darüber hinaus raffte sich jetzt die amerikanische Regierung zum erstenmal seit langer Zeit zu einem energischen Schritt gegenüber der Entente auf. In einer sehr ausführlichen Note vom 5. November 1915 legte sie die Völkerrechtswidrigkeit der von der Entente unter Englands Führung beliebten Seekriegführung dar und erklärte, daß die Vereinigten Staaten ohne Zaudern die Aufgabe der Vorkämpferschaft für die Rechte der Neutralen zu übernehmen und der Erfüllung dieser Aufgabe ihre ganze Energie zu widmen entschlossen seien.

Im eigenen Lager hatte die Frage unseres Verhaltens zu Amerika zu einer ernstlichen Krisis geführt. Nachdem der Kaiser sich auf den vom Reichskanzler vertretenen Standpunkt gestellt hatte, reichte der Admiral von Tirpitz seinen Abschied ein, der aber vom Kaiser nicht angenommen wurde (Anfang September 1915). Dagegen wurde an Stelle des Admirals Bachmann der Admiral von Holtzendorff zum Chef des Admiralstabs ernannt; gleichzeitig wurden durch eine Kaiserliche Order die Kompetenzen zwischen Reichsmarineamt und Admiralstab neu abgegrenzt. Ein zweites Abschiedsgesuch des Admirals von Tirpitz folgte, das abermals abgelehnt wurde.

Der »verschärfte U-Bootkrieg«

Am 18. Januar 1916 machte Herr Lansing den Vertretern der Ententemächte in Washington einen -- später als inoffiziell bezeichneten Vorschlag -- über die U-Bootkriegführung, der im wesentlichen auf folgendes hinauskam:

Er erkannte an, daß die U-Boote sich als wirksam in der Bekämpfung feindlichen Handels erwiesen hätten und daß infolgedessen ihre Benutzung zu diesem Zweck den Kriegführenden nicht ohne weiteres verwehrt werden könne. Es handele sich also darum, eine Formel zu finden, die den U-Bootkrieg, ohne seine Wirksamkeit zu zerstören, in Einklang mit den allgemeinen Regeln des Völkerrechts und den Grundsätzen der Menschlichkeit bringe. Sein Vorschlag sei: Einerseits sollten die U-Boote gehalten sein, nur in den Formen des »Kreuzerkriegs« gegen Kauffahrteischiffe vorzugehen, d. h. sie nicht zu versenken, ohne sie zum Halten aufgefordert, nach Konterbande durchsucht und die Mannschaft und Passagiere in Sicherheit gebracht zu haben. Auf der anderen Seite sollten die Kauffahrteischiffe keinerlei Bewaffnung führen dürfen. Zur Begründung dieses Vorschlags führte Lansing an, daß angesichts der Konstruktion der U-Boote eine auch nur leichte Bewaffnung den Handelsschiffen eine Überlegenheit gebe; jede Bewaffnung eines Kauffahrteischiffes habe unter diesen Umständen den Charakter einer Bewaffnung zu Offensivzwecken. Das Schreiben schloß: »Ich möchte hinzufügen, daß meine Regierung das Argument verständlich findet, daß ein Kauffahrteischiff, das irgendeine Bewaffnung trägt, angesichts des Charakters des Tauchbootkriegs und der Schwäche der U-Boote in der Verteidigung, sowohl von den Neutralen wie von den Kriegführenden als Hilfskreuzer zu betrachten und zu behandeln ist, und daß meine Regierung ernstlich erwägt, ihre Beamten dementsprechend zu instruieren.«

Diese Anregung sah aus wie ein schwerer Vorstoß gegen die Seekriegführung der Entente. Die Entwaffnung aller Handelsdampfer und ihre Verpflichtung, ohne Gegenwehr auf Anruf anzuhalten, sich untersuchen und nach Feststellung der feindlichen Nationalität oder des Vorhandenseins von Konterbande sich versenken zu lassen, hätte das Vorgehen der deutschen U-Boote gegen den Seehandel der Ententeländer nahezu gefahrlos gemacht und seine Wirksamkeit bedeutend gesteigert. Die Ablehnung dieser Anregung durch die Ententemächte mußte deshalb erwartet werden. Aber für diesen Fall stand am Schluß des Lansingschen Schreibens die Drohung, daß die amerikanische Regierung künftighin bewaffnete Handelsschiffe als Hilfskreuzer ansehen und behandeln werde. Das hieß nicht nur, daß die bewaffneten Handelsschiffe bei ihrem Aufenthalt und ihrem Verkehr in den Häfen der Vereinigten Staaten den für Kriegsschiffe maßgebenden Beschränkungen unterliegen sollten, sondern auch, daß die Regierung der Vereinigten Staaten sich jedes Einspruchs gegen die Versenkung solcher bewaffneten Handelsschiffe durch deutsche U-Boote begeben hätte, auch wenn die Torpedierung ohne Warnung und ohne die Rettung der Schiffsbemannung und Passagiere erfolgte.

Die Entente war also in der Tat vor ein schweres Dilemma gestellt. Hätte die Regierung der Vereinigten Staaten den Lansingschen Gedanken sich zu eigen gemacht und festgehalten, so gab es für die Entente nur den einen Ausweg, durch die Rückkehr zur Londoner Deklaration sich die Beschränkung des U-Bootkriegs auf die Methoden des »Kreuzerkriegs« zu erkaufen. Zielte Lansings Brief an die Ententevertreter nach dieser Richtung? Sollte er eine drastische Ergänzung der noch immer unbeantworteten Note der amerikanischen Regierung vom 5. November 1915 sein, die so scharf gegen die Methoden der britischen Seekriegführung Stellung genommen hatte?

Ich vermag auf diese Frage auch heute noch keine Antwort zu geben; denn ich hatte weder damals, noch habe ich heute genügend Einblick in das, was jenseits des Atlantischen Ozeans vorging. Und die weitere Entwicklung der Dinge selbst gab nicht nur keine Antwort, sondern stellte uns vor ein Rätsel.

Nachdem nämlich Lansing am 18. Januar 1916 jenen Brief an die Ententevertreter gerichtet hatte, nahm er Ende Januar gegenüber dem Grafen Bernstorff die »Lusitania«-Frage, die bei der Erledigung des »Arabic«-Falles ausdrücklich in Schwebe gelassen worden war, wieder auf. Er verlangte nicht nur eine Entschädigung, sondern auch die ausdrückliche Erklärung, daß wir diese Entschädigung »in Anerkennung der Ungesetzlichkeit (illegality)« der Versenkung der »Lusitania« gewährten. In einem solchen Zugeständnis sah man bei uns nicht nur eine uns angesonnene Demütigung, sondern auch einen endgültigen und vorbehaltlosen Verzicht auf die schärfere Form des U-Bootkriegs, zu dem man sich um so weniger entschließen konnte, als keinerlei Sicherheiten irgendwelcher Art für eine Zurückführung des Seekriegs unserer Feinde auf die Normen des Völkerrechts vorlagen. Lansing bestand jedoch mit der größten Hartnäckigkeit und Schärfe auf seiner Forderung. Die Lage erfuhr abermals eine kritische Zuspitzung bis hart an den Abbruch der Beziehungen. Am 5. Februar 1916 veröffentlichte das Wolffsche Bureau eine Unterredung des Unterstaatssekretärs Zimmermann mit dem Berliner Korrespondenten der »Associated Press«, in der er u. a. sagte: Er wolle den Ernst der Lage nicht verhehlen. Deutschland könne keinesfalls die Ungesetzlichkeit der Kriegführung der U-Boote in der Kriegszone anerkennen. Die ganze Krisis sei auf die neue Forderung Amerikas zurückzuführen, daß Deutschland die Versenkung der »Lusitania« als eine völkerrechtswidrige Tat anerkennen solle. Deutschland könne die Waffe der U-Boote nicht aus der Hand legen. Wenn die Vereinigten Staaten es zum Bruch kommen lassen wollten, könne Deutschland nichts mehr tun, um dies zu vermeiden.

Der Reichskanzler bestätigte in einer Unterredung mit dem Vertreter der »New York World« die Zimmermannschen Erklärungen.

Während unser Verhältnis zu den Vereinigten Staaten diese neue und unerwartete Zuspitzung erfuhr, kam es bei uns im Innern zu heftigen Kämpfen über den U-Bootkrieg.

Der Admiralstab nahm unter seinem neuen Chef gegen Ende 1915 erneut Stellung zugunsten der Aufnahme des durch keinerlei Einschränkungen gehemmten U-Bootkriegs. Von einem rücksichtslos durchgeführten U-Bootkrieg erwartete er binnen eines halben Jahres die Niederkämpfung Englands und damit die siegreiche Beendigung des Krieges. Gegenüber dieser Aussicht müßten alle andern Erwägungen, auch die Rückwirkung des uneingeschränkten U-Bootkrieges auf die Vereinigten Staaten, zurücktreten.

Der Chef des Generalstabs, General von Falkenhayn, war um die Jahreswende für den uneingeschränkten U-Bootkrieg so gut wie gewonnen. Er hoffte auf eine Niederkämpfung Englands in wenigen Monaten.

Auch die politischen Parteien und die Presse nahmen in jener Zeit immer schärfer in der Frage des U-Bootkrieges Stellung. Die Marinebehörden entfalteten eine starke propagandistische Tätigkeit zugunsten des uneingeschränkten U-Bootkrieges, die sichtlich Einfluß auf die Meinungsbildung der politischen Kreise und des Publikums gewann.

Der Kanzler leistete dem starken Druck Widerstand. Wenn schon die Differenzen über die Erledigung der »Lusitania«-Frage so hart an den Bruch zwischen Amerika und uns heranführten, so erschien der Bruch und ihm folgend der Krieg sicher für den Fall der Eröffnung des uneingeschränkten U-Bootkrieges. Dafür war der Kanzler nicht geneigt, die Verantwortung zu übernehmen.

Dagegen einigten sich die maßgebenden Persönlichkeiten Anfang Februar 1916 auf den sogenannten »verschärften U-Bootkrieg«, nämlich die Versenkung der =bewaffneten= feindlichen Handelsschiffe ohne Warnung und ohne Rücksicht auf die Mannschaften und Passagiere.