Der Weltkrieg, II. Band Vom Kriegsausbruch bis zum uneingeschränkten U-Bootkrieg

Part 16

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In der grundsätzlichen Frage konnte ich mich den Gründen, die General Gröner für die Statuierung einer Arbeitspflicht darlegte, nicht entziehen, obwohl ich den praktischen Nutzeffekt der Arbeitspflicht erheblich geringer einschätzte als die militärischen Stellen. Aber angesichts der schweren Bedrängnis, in die wir geraten waren, konnte auf keine irgend mögliche Verbesserung in der Nutzbarmachung von Arbeitskräften verzichtet werden. Die Arbeitspflicht der Jugendlichen von weniger als 17 Jahren und der Frauen ließ General Gröner angesichts der von allen Seiten geltend gemachten Einwendungen fallen.

Ich übernahm es, einen Entwurf ausarbeiten zu lassen, der als Grundlage für die weitere Erörterung dienen sollte.

Das war am Sonntag, dem 29. Oktober. Obwohl ich damals neben meinen anderen Geschäften durch die Reichstagsverhandlungen über Belagerungszustand und Zensur, durch den Bundesratsausschuß für auswärtige Angelegenheiten, der am 30. Oktober tagte, und die damals vor der Entscheidung stehende polnische Frage auf das äußerste in Anspruch genommen war, konnte ich die Grundzüge des Entwurfs schon am Donnerstag, 2. November, mit General Gröner besprechen und mit diesem vereinbaren, daß vor weiterem die Angelegenheit in der folgenden Woche vertraulich mit Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmer-Organisationen durchberaten werden sollte. Zudem hatte der Kaiser sich der Auffassung des Kanzlers angeschlossen, daß vor einer öffentlichen Behandlung der Frage der Arbeitspflicht die Wirkung des damals schon bei unseren Verbündeten angeregten Friedensvorschlags abgewartet werden sollte.

Am 4. November war der Reichstag vertagt worden. Am Vormittag des 6. November schickte mir der Kanzler ein Telegramm des Vertreters des Auswärtigen Amts im Großen Hauptquartier, der General Ludendorff erkläre, das Hilfsdienstgesetz dulde keinerlei Aufschub; er werde diesen Standpunkt mit allem Nachdruck bei Seiner Majestät vertreten. Schon am Nachmittag erhielt der Kanzler ein Telegramm des Kaisers, in dem dieser in ungewöhnlich schroffer Form die sofortige Erledigung des Hilfsdienstgesetzes befahl. Auch in den folgenden Wochen, während mit Hochdruck an dem Gesetz gearbeitet wurde -- der Entwurf wurde am 10. November nach der Beschlußfassung des Preußischen Staatsministeriums dem Kaiser zur Genehmigung vorgelegt und alsbald nach Eingang der Kaiserlichen Order, am 14. November, bei dem inzwischen bereits vertraulich orientierten Bundesrat eingebracht -- wiederholte sich dieses ungestüme Drängen aus dem Großen Hauptquartier. Es ist mir heute noch unbegreiflich, was für einen Sinn dieses Drängen haben sollte. Die Durchführung des Gesetzes bedurfte in dem gerade erst neu errichteten Kriegsamt umfassender Vorbereitungen, die unbeschadet der verfassungsmäßigen Behandlung des Entwurfs sofort in Angriff genommen werden konnten und in Angriff genommen wurden. Auch bei der besten und gründlichsten Vorbereitung konnten die Wirkungen des Gesetzes sich nicht auf Tag und Stunde, sondern erst im Laufe längerer Zeit fühlbar machen. Andererseits war das Gesetz von solcher Tragweite für unser ganzes Wirtschaftsleben und für die Verhältnisse eines jeden einzelnen Staatsbürgers, daß ich für die Durchberatung mit den in erster Linie beteiligten Wirtschaftskreisen, für die Beschlußfassung der Verbündeten Regierungen und für die Vorbereitung der parlamentarischen Behandlung die nötige Zeit in Anspruch nehmen mußte.

Jedenfalls war ich für meine Person nicht gewillt, das fortgesetzte Drängen hinzunehmen. Ich erklärte dem Kanzler, daß ich dafür dankte, unter der Hetzpeitsche des Großen Hauptquartiers zu arbeiten, und bat ihn, dem Kaiser mein Entlassungsgesuch zu unterbreiten. Der Kanzler selbst hatte den Eindruck, daß die unverkennbare Animosität des Großen Hauptquartiers sich in der Hauptsache gegen seine Person richte. Er reiste nach Pleß, um eine Aussprache mit dem Kaiser und dem Feldmarschall herbeizuführen und danach seine eigenen Entscheidungen zu treffen. Diese Aussprache reinigte für kurze Zeit die Atmosphäre; eine wirkliche Klärung brachte sie nicht. Der Kanzler selbst kehrte aus Pleß zurück mit dem Gefühl eines von Einzeldifferenzen unabhängigen, auf die Dauer unüberbrückbaren Gegensatzes zwischen sich und der Obersten Heeresleitung.

Das Hilfsdienstgesetz wurde am 21. November vom Bundesrat angenommen und dem für den 25. November wieder einberufenen Reichstag vorgelegt. Schon zwei Tage zuvor begann der Hauptausschuß auf Grund der von mir mit den Fraktionsführern getroffenen Abrede in freier Diskussion die Beratung des Gesetzentwurfs. In Sitzungen, die vom frühen Morgen bis zum späten Abend dauerten, wurde das Gesetz in der eingehendsten Weise durchgearbeitet. Der Reichstagsausschuß verlangte, wie ich das nicht anders erwartet hatte, daß alle die nach dem Entwurf dem Bundesrat vorbehaltenen Einzelbestimmungen über die zur Durchführung des Gesetzes zu schaffenden Organe und Instanzen sowie über den Rechtsschutz für die Arbeitspflichtigen -- Bestimmungen, die in Form von »Richtlinien« der Begründung des Entwurfs beigefügt waren -- in den Text des Gesetzes selbst aufgenommen würden. Dazu kamen alle die vorausgesehenen und manche nicht vorausgesehenen sozialpolitischen und politischen Anträge, die auf ein mit dem Zweck des Gesetzes verträgliches Maß in schwieriger Diskussion zurückgeführt werden mußten. So erfüllte sich die von einem Vertreter der Obersten Heeresleitung bei der ersten Besprechung mit den Gewerkschaften ausgesprochene Hoffnung, der Reichstag werde das Gesetz als eine patriotische Großtat auffassen und ohne Diskussion en bloc annehmen!

In Tages- und Nachtarbeit wurde der Entwurf so weit gefördert, daß der Hauptausschuß schon am Abend des 28. November die Beratung abschließen konnte. In den folgenden Tagen erledigte das Reichstagsplenum die Vorlage in Dauersitzungen. Die zweite Lesung am 30. November begann um 12 Uhr mittags und endigte kurz vor 12 Uhr nachts. Am Nachmittag des 2. Dezember wurde das Gesetz in dritter Lesung vom Reichstag mit 235 gegen 19 Stimmen der Unabhängigen Sozialdemokraten bei 8 Stimmenthaltungen angenommen.

Bis zum letzten Augenblick waren einzelne wichtige Bestimmungen schwer umstritten. Meine Stellung war gegenüber dem Reichstag eine ungewöhnlich schwierige infolge des Umstandes, daß zwischen den einzelnen Stadien der Reichstagsberatung nicht die genügende Zeit lag, um eine Stellungnahme der Verbündeten Regierungen zu weitgehenden Abänderungen und Ergänzungen der Vorlage herbeizuführen. Dadurch war ich gezwungen, in Wahrung des gesetzgeberischen Rechtes des Bundesrats auch gegenüber Anträgen Zurückhaltung zu zeigen, die ich an sich für erträglich hielt und die ich bei den Verbündeten Regierungen gegen manche mir bekannte Widerstände zu befürworten entschlossen war. Ich mußte in solchen Fällen, wie ich es im Reichstag ausdrückte, den Verbündeten Regierungen gewissermaßen »das Protokoll offen halten«. Der Reichstag hat für solche Situationen, die sich aus der Stellung der Mitglieder der Reichsleitung als Vertreter der Verbündeten Regierungen ergaben, stets nur geringes Verständnis gezeigt. Im vorliegenden Fall kam für mich noch die besondere Erschwerung hinzu, daß der General Gröner, der als Chef des Kriegsamts mit mir die Vorlage zu vertreten hatte, in der nur einem Soldaten gestatteten Unbefangenheit auf eigene Faust verhandelte und Zugeständnisse machte, oft genug, ohne mich auch nur von seinen Besprechungen und Zusagen zu unterrichten. Es ist mir in der Kommission passiert, daß mir ein sozialdemokratischer Abgeordneter unter vier Augen sagte: »Wir verstehen Sie nicht; Sie wehren sich hier gegen Dinge, die uns der General Gröner längst zugestanden hat!«

Noch in der dritten Lesung kam es zu einer kritischen Zuspitzung. Am Abend vorher wurde mir mitgeteilt, daß die Nationalliberalen auf Drängen des Abgeordneten Ickler, der in den Eisenbahner-Organisationen eine führende Rolle spielte, einen Antrag einbringen wollten, der die Erstreckung der in den Beschlüssen zweiter Lesung vorgesehenen Arbeiterausschüsse und Schlichtungsstellen auch auf die Staatseisenbahnen vorsah. Der preußische Eisenbahnminister und mit ihm das gesamte preußische Staatsministerium hatten, schon als in den Kommissionsberatungen dieser Gedanke von sozialdemokratischer Seite in die Erörterung geworfen wurde, eine solche Erstreckung für unannehmbar erklärt. Der Widerstand des Eisenbahnministers richtete sich vor allem gegen die Schiedsstellen, die für das Verhältnis zwischen Eisenbahnverwaltung und Eisenbahnangestellten und Arbeitern eine dritte außerhalb stehende Instanz geschaffen hätten. Dagegen gelang es mir, von Herrn von Breitenbach die Zusicherung zu erhalten, daß die bei der Eisenbahn bereits bestehenden Arbeiterausschüsse entsprechend den aus der Mitte des Reichstags geäußerten und in einer Resolution niedergelegten Wünschen ausgebaut werden sollten. Auf Grund dieser Zusage gelang es, die Nationalliberalen noch vor Beginn des Sitzung zur Zurückziehung des bereits gedruckten Antrages Ickler zu bestimmen. Die Sozialdemokraten, die bisher einen solchen Antrag nicht gestellt hatten, erhielten jedoch von dem gleich wieder zurückgezogenen Antrag Ickler Kenntnis und nahmen diesen nun ihrerseits auf. Als bereits der Abgeordnete Legien zur Begründung des Antrags sprach, trat der Abgeordnete Ickler zu mir heran und sagte mir, daß, nachdem die Sozialdemokraten den Antrag gestellt hätten, seine Freunde nun doch für den Antrag stimmen müßten. Da die Haltung eines Teiles des Zentrums zum mindesten zweifelhaft war, was mir der Abgeordnete Spahn bestätigte, konnte die Annahme des Antrags, wenn überhaupt noch, dann nur durch eine klare Stellungnahme meinerseits und einen Hinweis auf die möglichen Folgen eines solchen irreparabeln, weil in der dritten Lesung gefaßten Beschlusses verhindert werden. Ich nahm deshalb nach Legien das Wort, teilte zunächst die Zusicherung des preußischen Eisenbahnministers hinsichtlich der Arbeiterausschüsse mit, entwickelte kurz die Gründe gegen eine Ausdehnung der Schiedsstellen auf die Eisenbahnen und fügte hinzu: »Deshalb muß ich hier, so leid es mir tut, sagen, daß, wenn der Antrag, wie er hier gestellt ist, angenommen wird, dann in der Tat das Gesetz gefährdet ist. Dieses Wort habe ich bisher noch nicht ausgesprochen; in diesem Punkte muß ich es leider tun.«

Diese Erklärung trug mir im Reichstag und in der Presse die heftigsten Angriffe ein. Sie hatte aber die Wirkung, daß ein Teil der Abgeordneten, die andernfalls für den sozialdemokratischen Antrag gestimmt hätten, vor allem die Nationalliberalen um Ickler und die den Arbeiterorganisationen nahestehenden Zentrumsabgeordneten, sich auf die zu diesem Thema vorliegende Resolution zurückzogen und gegen den Antrag stimmten, der auch jetzt nur mit einer Stimme Mehrheit, mit 139 gegen 138 Stimmen, abgelehnt wurde. Ich war bei der Besetzung des Hauses auf eine Annahme des Antrags gefaßt und hatte bereits meine Akten gepackt, um sofort zum Kanzler zu fahren und meine Entlassung zu nehmen.

Mir persönlich wäre diese Lösung eine Erleichterung gewesen. Die das Maß menschlicher Kraft übersteigende Arbeitslast, die sich in den letzten Wochen ins Unerträgliche gesteigert hatte und durch die Reibungen mit dem Großen Hauptquartier auf der einen Seite, mit dem Reichstag auf der anderen Seite, noch eine besondere Würze erhielt, hatte mir die Freude an meiner Amtstätigkeit zerstört und mir auch körperlich stark zugesetzt. Neue schwere Reibungen und Konflikte sah ich voraus. Die Erfahrungen bei der Beratung des Hilfsdienstgesetzes hatten mir gezeigt, daß ich bei einem großen Teil des Reichstags, insbesondere bei den Sozialdemokraten, mit einer unüberwindlichen Voreingenommenheit zu kämpfen hatte. Man sah in mir, zu dessen Geschäftsbereich vor allem auch die Sozialpolitik gehörte, stets den früheren Bankdirektor und infolgedessen den Vertreter kapitalistischer Weltanschauung und kapitalistischer Interessen, ohne mir den mildernden Umstand zuzubilligen, daß auch ich nicht in einer goldenen Wiege gelegen habe, sondern aus immerhin bescheidenen Verhältnissen lediglich durch eigene Arbeit vorwärtsgekommen war. Andererseits lehnte sich, je länger desto mehr, mein in neun Jahren großer geschäftlicher Tätigkeit an praktische Arbeit gewohnter Sinn gegen die Arbeitsmethoden des Reichstags auf, der immer wieder in endlose Debatten und öde Parteipolitik zurückfiel, während draußen Stunde für Stunde um Leben und Tod der Nation gerungen wurde und uns allen die Not des Vaterlandes auf den Nägeln brannte. Auch in der Unerquicklichkeit des Verhältnisses zum Großen Hauptquartier sah ich keine Besserung. Über die wachsende Schwierigkeit des vertrauensvollen Zusammenwirkens konnte es mich nicht hinwegtrösten, daß der Kaiser nach der Erledigung des Hilfsdienstgesetzes mir sein unvermindertes Vertrauen durch die Übersendung seines Reiterbildes mit einer anerkennenden Widmung zu erkennen gab. Aber in allen diesen Schwierigkeiten überwog doch schließlich das Gefühl, daß persönliche Empfindungen vor der harten Pflicht zurücktreten mußten, und daß die Pflicht von mir verlange, auszuharren und weiterzukämpfen.

Die Durchführung des Hilfsdienstgesetzes wurde durch das Gesetz selbst dem Kriegsamt übertragen, dem ein aus fünfzehn Mitgliedern bestehender Ausschuß des Reichstags, ausgestattet mit weitgehenden Befugnissen, zur Seite gestellt wurde. Damit waren meiner unmittelbaren Einwirkung auf die Durchführung des Gesetzes enge Grenzen gezogen.

Von erheblicher Bedeutung für die Durchführung ist die Fassung geworden, die der Reichstag dem § 9 des Gesetzes gegeben hatte.

Der Paragraph behandelt die als Ergänzung zur Arbeitspflicht erforderliche Beschränkung des Arbeitswechsels. Ein Arbeitswechsel sollte nur gestattet sein vermittels eines von dem bisherigen Arbeitgeber ausgestellten »Abkehrscheines«. Gegen die Verweigerung des Abkehrscheines sollte die Berufung an eine paritätisch zusammengesetzte Kommission statthaft sein, die den Abkehrschein bei Vorliegen eines »wichtigen Grundes« für das Ausscheiden auszustellen hatte.

Diese Regelung war bereits in den der Vorlage beigegebenen Richtlinien enthalten. In der Kommission wurde ein Zusatz beantragt, daß als »wichtiger Grund« für das Ausscheiden »insbesondere die Möglichkeit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen« zu gelten habe. Gegen diesen Zusatz wurden nicht nur von mir, sondern auch aus der Mitte der Kommission, namentlich auch von den Abgeordneten von Payer und Dr. Schiffer, starke Bedenken geltend gemacht. Die einseitige Hervorhebung der Verbesserung der Lohnverhältnisse als »wichtiger Grund« für den Arbeitswechsel schien mir mit dem Zweck des Gesetzes, im Interesse der möglichsten Steigerung der Produktion den Arbeitswechsel einzuschränken, im Widerspruch zu stehen. Ich führte damals in der Kommission aus:

»Nach meiner Ansicht werden durch eine solche gesetzliche Bestimmung die Leute geradezu mit der Nase darauf gestoßen, daß sie sich überlegen, wo sie bessere Arbeitsbedingungen finden. Statt den Arbeitswechsel zu verhindern, fürchte ich, daß durch eine solche einseitige Definition das Gegenteil erreicht wird, daß Unzufriedenheit in die große Masse der Arbeiter hineingetragen wird, die an einen Arbeitswechsel bisher gar nicht denken.«

Der Abgeordnete von Payer sprach geradezu von einer Entwertung des ganzen Gesetzes durch eine so einseitige Hervorkehrung der Lohnfrage.

Schließlich einigte sich die Mehrheit der Kommission auf einen Zusatz, lautend:

»Bei der Entscheidung der Frage, ob ein 'wichtiger Grund' vorliegt, ist auf die Bedürfnisse des vaterländischen Hilfsdienstes Rücksicht zu nehmen. Als wichtiger Grund soll insbesondere eine angemessene Verbesserung der Arbeitsbedingungen im vaterländischen Hilfsdienst gelten.«

Hier war wenigstens die Rücksicht auf den Zweck des Gesetzes im ersten Satz vorangestellt.

Im Plenum des Reichstags jedoch wurde die Streichung des ersten Satzes beantragt und gegen meinen Widerspruch angenommen.

Die seither gemachten Erfahrungen haben meine Befürchtungen leider gerechtfertigt. Die heute allgemein, auch von den Sozialdemokraten, beklagte ungesunde Lohntreiberei ist von der Kriegsindustrie ausgegangen, und in der Kriegsindustrie hat ihr der vom Reichstag beschlossene Zusatz geradezu den Boden bereitet.

Auf diesem Boden mußte die Lohntreiberei um so üppiger ins Kraut schießen, als das Kriegsamt mehr und mehr dazu überging, Lieferungsverträge abzuschließen, bei denen die Preisfestsetzung offen blieb und nach Abschluß der Lieferung auf Grund der Gestaltung der Materialpreise und Löhne erfolgen sollte. Durch Verträge dieser Art wurden die Unternehmer geradezu angereizt, sich gegenseitig in den Arbeitslöhnen zu überbieten. Denn die Lohnsteigerung wurde ja nun nicht mehr von ihnen selbst getragen, sondern von dem geduldigen Staat; ja die Lohnsteigerung brachte ihnen geradezu einen Vorteil, da ihr Gewinn im Verhältnis ihres Aufwandes für Material und Löhne stieg. Das Kriegsamt hat später in einer besonderen Denkschrift über dieses verheerende System bewegliche und berechtigte Klage geführt. Es hat dabei nur den einen nicht ganz unwichtigen Umstand übersehen, daß nämlich die Anwendung und die Abstellung dieses Systems lediglich Sache seiner eigenen Zuständigkeit und Verantwortung war.

Von der Lohnfrage abgesehen war die Wirkung des Hilfsdienstgesetzes in ganz besonderem Maße davon abhängig, wieweit es gelang, auf organisatorischem Weg durch eine rationelle Gestaltung der einzelnen Produktionszweige, insbesondere durch Zusammenlegung und Stillegung von Betrieben, bisher ohne erhebliche Nutzwirkung gebundene Arbeitskräfte freizusetzen und für wichtige Arbeit verfügbar zu machen. Darüber ist schon bei den Verhandlungen des Hauptausschusses, dann in den Verhandlungen des dem Kriegsamt zur Seite gestellten Fünfzehnerausschusses unendlich viel gesprochen worden. Die praktische Arbeit hat mit den theoretischen Worten leider nicht gleichen Schritt gehalten. Das Reichsamt des Innern war bald genötigt, diese dem Kriegsamt übertragenen Angelegenheiten allmählich wieder in seine Hand zu nehmen.

Ein abschließendes Urteil über die Wirkung des Hilfsdienstgesetzes ist mir heute noch nicht möglich, da mir das hierfür erforderliche Material nicht zugänglich ist. Mein Eindruck geht jedoch dahin, daß seine Wirkung jedenfalls weit hinter den Erwartungen der Obersten Heeresleitung zurückgeblieben ist, ja daß, alles in allem genommen, der Nachteil den Vorteil aufgewogen hat. Dies gilt auch von der Wirkung auf die Volksstimmung. Der große patriotische Aufschwung, den die Urheber des Gesetzes von der Verkündigung der allgemeinen Dienstpflicht für das Vaterland erwarteten, ist nicht eingetreten; dagegen haben die Radikalsten der Radikalen das »Arbeitszwangsgesetz« als zugkräftigen Agitationsstoff ausgenutzt. Ein entschiedenes, aber besonnenes Fortschreiten auf dem bereits betretenen Weg der Einschränkung des Arbeitsaufwandes für weniger wichtige Zwecke und der rationellen Nutzbarmachung der Arbeitskräfte in den für den Krieg und die Volksversorgung wichtigen Zweigen hätte uns wohl weiter geführt als die große Aufmachung des »Vaterländischen Hilfsdienstgesetzes«.

Eines steht leider fest: Auch mit dem Hilfsdienstgesetz ist es nicht gelungen, das »Hindenburg-Programm« auch nur annähernd zur Durchführung zu bringen. Es trat vielmehr ein, was dem neuen Chef des Kriegsamts schon in jener ersten Besprechung beim Reichskanzler am 29. Oktober 1916 mit allem Nachdruck entgegengehalten worden war: das Hindenburg-Programm scheiterte nicht nur an der Arbeiterfrage, sondern auch an der Transport- und der Kohlenfrage, und schlimmer als das: es brachte nicht nur unsere Arbeitsverhältnisse, sondern auch unsere Transport- und Kohlenverhältnisse in eine schlimme Verwirrung.

Schon Anfang Februar 1917 sah sich die Oberste Heeresleitung genötigt, gegenüber der Industrie den Wunsch auszusprechen, es möchte der Weiterbau aller derjenigen Fabriken, die nicht schon innerhalb der nächsten drei bis vier Monate fertig würden, zunächst einmal zurückgestellt werden. Die Schwierigkeiten, namentlich die Transportschwierigkeiten, waren damals so groß geworden, daß kein einziger der 40 Hochöfen, die vollständig betriebsfähig, aber kalt bereitstanden, hatte angeblasen werden können. Eine Entlastung der Werke zugunsten des Eisenbahnbedarfs war zur Vermeidung einer Katastrophe unabweisbar geworden.

Aber auch die schon damals vorgenommene erhebliche Einschränkung des Programms genügte noch nicht, das Gleichgewicht mit unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herzustellen. Die Transportkrisis, verschärft durch einen ungewöhnlich harten Winter, der für viele Wochen die Wasserstraßen unbenutzbar machte und das Eisenbahnmaterial stark beanspruchte, hielt an. Die Kohlenkrisis wurde von Woche zu Woche bedenklicher. Wie man dem Eisenbahnbedarf auf Kosten der Munitionserzeugung freieren Spielraum geben mußte, so wurden auch auf dem Gebiet der Kohlenförderung und des Kohlenverbrauches einschneidende Maßnahmen nötig.

Die Sorge für die Kohle hatte zunächst das Kriegsamt an sich genommen. Der »Kohlenausgleich« des Kriegsamts, der zu einer großen Organisation ausgebaut worden war, stand im Februar 1916 vor der Unmöglichkeit, seine Aufgabe zu bewältigen. General Gröner wandte sich an den preußischen Handelsminister und an mich, um mit uns über die zu ergreifenden Maßnahmen zu beraten. Es wurde ein Reichskommissar für Kohle eingesetzt und mit selbständigen und weitgehenden Befugnissen ausgestattet, vor allem mit der Befugnis der Beschlagnahme der Kohle und der Zuteilung an bestimmte Empfänger. Zur Aufrechterhaltung der unbedingt notwendigen engen Fühlung mit den militärischen Stellen wurde der Kohlenkommissar dem Kriegsamt »angegliedert«, blieb jedoch der Aufsicht des Reichskanzlers unterstellt.