Der Weltkrieg, II. Band Vom Kriegsausbruch bis zum uneingeschränkten U-Bootkrieg

Part 15

Chapter 153,110 wordsPublic domain

Als Organ für eine sachgemäße Regelung wurde im April 1916 die »Kriegswirtschaftsstelle für das deutsche Zeitungsgewerbe« geschaffen und zunächst mit der Feststellung der tatsächlichen Verhältnisse von Bedarf und Versorgung betraut. Nachdem ich das Reichsamt des Innern übernommen hatte, wurde der Kriegswirtschaftsstelle ein Beirat, bestehend aus Vertretern des Zeitungsgewerbes und der Papierindustrie, beigegeben. Die notwendig gewordene Kontingentierung des Papierverbrauchs der einzelnen Zeitungen wurde unter Mitwirkung des Beirats durchgeführt. Eine gleichmäßige Einschränkung aller Zeitungen um einen bestimmten Prozentsatz ließ sich dabei nicht ermöglichen, weil die kleinen und mittleren Blätter, die nur in einem bescheidenen, kaum zu verkürzenden Umfang erschienen, durch den notwendigen Abstrich einfach zum Tode verurteilt worden wären, während die Zeitungen mit einer Tagesausgabe von vielen Druckseiten eine stärkere Einschränkung eher ertragen konnten. Die kleine und mittlere Lokalpresse mußte aber aus naheliegenden und zwingenden Gründen unter allen Umständen am Leben gehalten werden. Die gegebene und auch von dem Beirat mit großer Mehrheit gebilligte Lösung war eine gestaffelte Kontingentierung, die den Verbrauch der in größeren Ausgaben erscheinenden Zeitungen stufenweise stärker einschränkte als den Verbrauch der Blätter mit kleiner Ausgabe.

Ich bin wegen dieser Regelung späterhin, als infolge der Kohlennot die Kontingentierung schärfer angespannt werden mußte, von einem Teil der großen Presse heftig angegriffen worden; ja eine Anzahl Berliner Organe hat sich damals zu einer Art Streik gegen mich zusammengetan und verabredet, von meiner im März 1917 im Reichstag zum Etat des Reichsamts des Innern gehaltenen Rede über unsere Kriegswirtschaft keinerlei Notiz zu nehmen. Heute denkt wohl mancher von denen, die mich damals so scharf befehdeten, etwas milder; denn es ist mir nicht bekannt, daß nach meinem Ausscheiden aus dem Reichsamt des Innern eine bessere Lösung der Druckpapierfrage gefunden worden wäre.

Die Zeitungsangelegenheit war ein Sonderfall ganz eigener Art. Die Presse als Ganzes konnte ihre Funktionen, die im Kriege noch so viel bedeutungsvoller waren als im Frieden, nur dann erfüllen, wenn auch ihre über das ganze Land verteilten kleinen Organe erhalten blieben. Die Erzielung einer stärkeren Nutzwirkung von Kräften und Stoffen im Wege einer Konzentration der Produktion in wenigen besonders leistungsfähigen Betrieben verbot sich also hier durch die Natur der von der Presse zu vollbringenden Leistung. Überall aber, wo solche besonderen Verhältnisse nicht vorlagen, verlangten die immer gewaltiger anwachsenden Ansprüche des Krieges geradezu gebieterisch, daß aus Menschen und Stoffen das Höchstmaß von Nutzwirkung herausgeholt werde. Die Entwicklung drängte also zu der Verwirklichung der Grundsätze hin, die gegen Ende des Jahres 1916 im »vaterländischen Hilfsdienst« eine gesetzliche Formel gefunden haben.

Hilfsdienstgesetz und Hindenburg-Programm

Die aus der allgemeinen Lage sich ergebende Notwendigkeit der äußersten Anspannung aller Kräfte wurde in der zweiten Hälfte des Jahres 1916 verstärkt durch eine ernste Krisis der Munitionserzeugung.

Mit bewundernswerter Umsicht und Tatkraft hatte die deutsche Eisenindustrie gleich nach Beginn des Krieges die gewaltige Aufgabe der Versorgung unseres Heeres mit Kriegsgerät aller Art in Angriff genommen und bewältigt. Der Verbrauch an Munition, namentlich an Artilleriemunition, überstieg von Anfang an alle Begriffe. Die vorhandenen Bestände waren rasch aufgebraucht, die bestehenden Einrichtungen für die Herstellung von Artilleriemunition vermochten mit dem riesenhaften Bedarf nicht entfernt Schritt zu halten. Im September und Oktober 1914 machte die Munitionsversorgung des Heeres eine schwere Krisis durch, die unsere militärischen Operationen auf das äußerste beeinträchtigte, ja verhängnisvoll zu werden drohte. Alles, was in der deutschen Eisenindustrie irgendwie der Herstellung von Granaten dienstbar gemacht werden konnte, wurde herangeholt. Man half sich mit Graugußgranaten, die zwar gegenüber den Stahlgranaten geringwertig sind, aber rasch in großen Mengen hergestellt werden konnten. Gleichzeitig wurden die Einrichtungen für die Herstellung von Stahlgranaten in einem Maße ausgebaut, daß nach verhältnismäßig kurzer Zeit für diese Fabrikation mehr als 90 Werke zur Verfügung standen, gegenüber 7 bei Kriegsausbruch. Auch die Belieferung dieser Werke mit Rohstahl gestaltete sich befriedigend. Zwar hatte unsere Eisen- und Stahlerzeugung unmittelbar nach Kriegsausbruch einen schweren Rückgang erfahren. Die Flußstahlerzeugung war von 1628000 Tonnen im Juli 1914 auf 567000 Tonnen im August herabgesunken. Aber den Anstrengungen der Industrie und dem verständnisvollen Entgegenkommen der Heeresleitung in der Freigabe von Arbeitskräften war es gelungen, die Stahlerzeugung bald wieder zu heben; im Sommer 1916 erreichte sie etwa 1400000 Tonnen im Monat, also etwa 85% der Friedenserzeugung. Eine besondere Förderung hatte die Herstellung der Stahlgranaten dadurch erfahren, daß es gelungen war, als Rohmaterial Thomasstahl an Stelle des immer knapper werdenden Siemens-Martin-Stahls zu verwenden.

Die Klagen über ungenügende Munitionsversorgung waren so allmählich verstummt. Lange Zeit hindurch schien die Munitionserzeugung den Bedarf des Feldheeres ausreichend zu decken. Noch im Mai 1916 versicherte mir der damalige Kriegsminister, General Wild von Hohenborn, als ich mich bei ihm über die Wirkungen des gewaltigen Munitionsverbrauches vor Verdun erkundigte, daß unsere Munitionsvorräte und unsere Munitionserzeugung jeder Eventualität gewachsen seien.

Da begann am 1. Juli die Schlacht an der Somme, die erste ganz große Materialschlacht. Engländer und Franzosen entwickelten eine Überlegenheit an Artillerie und Munition, von der man sich bei uns offenbar weder bei der Obersten Heeresleitung noch beim Kriegsministerium und der Feldzeugmeisterei eine auch nur annähernde Vorstellung gemacht hatte. Wie wenig unsere maßgebenden militärischen Kreise mit einer solchen Steigerung des Munitionsbedarfes gerechnet hatten, ergibt sich daraus, daß die Feldzeugmeisterei keinerlei Eile zeigte, die am 30. Juni 1916 ablaufenden Verträge über die Lieferung von Granaten aus Thomasstahl zu erneuern, obwohl der Vorstand des Vereins Deutscher Eisenhüttenleute schon Monate vorher auf den Ablauf der Verträge hingewiesen und auf rechtzeitige Erneuerung gedrängt hatte. Als die Entscheidung ausblieb, richtete der Vorstand des genannten Vereins im Juni noch einmal eine dringende Anfrage an die Feldzeugmeisterei und erhielt darauf am 2. Juli die Antwort, eine Weiterlieferung von Thomasstahl für die Granatfabrikation sei nicht beabsichtigt. Vierzehn Tage später, am 16. Juli, erhielt der Verein ein dringendes Telegramm des Inhalts, es liege die zwingende Notwendigkeit vor, Geschosse aus Thomasstahl in großen Mengen zu beschaffen; es werde umgehende Feststellung der Höchstmengen, die geliefert werden könnten, erbeten. Drei Tage darauf fand eine Versammlung der Thomaswerke statt, bei der die Militärbehörde den dringendsten Monatsbedarf an Thomasrundstahl für die Granatenfabrikation auf ein Vielfaches dessen bezifferte, was die Thomaswerke leisten konnten. Außerdem ergab sich, daß es in den dringenden Bestellungen der Militärbehörden auf die verschiedenen Arten von Stahlerzeugnissen -- Granaten, Wurfminen, Minenwerfer, Draht usw. -- an der erforderlichen Einheitlichkeit fehlte, so daß die einzelnen Stellen sich in der Nachfrage nach dem Rohmaterial gegenseitig Konkurrenz machten.

Die neuen Anforderungen der Heeresverwaltung übertrafen in ihrem Umfang bei weitem alles bisher Dagewesene. Die Stahlindustrie zeigte sich sofort bereit, jede andere Arbeit, auch die Lieferungen an das neutrale Ausland, zurückzustellen und die zur Bewältigung des neuen Munitionsbedarfes erforderliche Umstellung ihrer Betriebe, die an Umfang selbst die Umstellung der Industrie zu Anfang des Krieges übertraf, mit jeder möglichen Beschleunigung durchzuführen. Über die Voraussetzungen -- Freigabe der erforderlichen Facharbeiter und der notwendigen Rohstoffe, einheitliche Disposition in den Bestellungen der Heeresverwaltung auf Stahlerzeugnisse, Zurückstellung des Bedarfs für andere Zwecke, z. B. des Schienenbedarfs des Eisenbahn-Zentralamts -- war für den 18. August eine abschließende Besprechung im Kriegsministerium vereinbart. Die Besprechung verlief ohne positives Ergebnis, da, wie mir von Teilnehmern an der Beratung mitgeteilt worden ist, weder der den Vorsitz führende Vertreter des Kriegsministeriums, ein Major, noch der Vertreter der Feldzeugmeisterei und des Ingenieurkorps genügend orientiert waren.

In diesem Stadium wurde ich zum erstenmal mit der Angelegenheit durch Vertreter der Industrie befaßt. Ich erteilte den Herren, die über die Behandlung dieser unabsehbar wichtigen Frage auf das äußerste erregt waren, den Rat, sich alsbald an den stellvertretenden Kriegsminister -- der Kriegsminister selbst befand sich im Großen Hauptquartier -- zu wenden, in der Überzeugung, daß dieser sofort durchgreifen würde. Ich stieß mit diesem Rat auf Bedenken und Zweifel, aber die Herren sagten zu, den Vorschlag alsbald an ihre Verbände weiterzugeben. Wenige Tage darauf erhielt ich die Nachricht, man habe meinen Rat insofern befolgt, als man den Kriegsminister telegraphisch gebeten habe, in der Munitionsangelegenheit alsbald zwei Vertreter der Eisen- und Stahlindustrie im Großen Hauptquartier zu empfangen. Die Antwort habe gelautet, der Kriegsminister sei zur Zeit an der Ostfront festgehalten und gebe anheim, bei dem stellvertretenden Kriegsminister in Berlin vorstellig zu werden. Ein erneutes persönliches Telegramm des Herrn Krupp von Bohlen und Halbach an den Kriegsminister hatte die erneute Verweisung an dessen Stellvertreter zur Folge.

Der Verein Deutscher Eisenhüttenleute legte nun seine Auffassung der Lage und seine Vorschläge in einer vom 23. August 1916 datierten Denkschrift nieder, die dem Kriegsminister und wohl auch andern maßgebenden militärischen Persönlichkeiten zugestellt wurde. Auch mir wurde auf meinen Wunsch ein Exemplar überlassen. Schon vorher hatte ich dem Reichskanzler, der im Begriff war, nach dem Großen Hauptquartier zu reisen, über die Angelegenheit Vortrag gehalten und ihm anheimgestellt, den Chef des Generalstabs -- damals noch General von Falkenhayn -- und den Kriegsminister auf den Ernst der Lage und auf die Notwendigkeit einer Reorganisation der Materialbestellung hinzuweisen.

Wenige Tage darauf war der General von Falkenhayn als Generalstabschef durch den Generalfeldmarschall von Hindenburg ersetzt. Als der Kanzler am 28. August, noch ohne Kenntnis des Wechsels, abermals nach dem Hauptquartier fuhr, gab ich ihm die mir inzwischen zugegangene Denkschrift des Vereins Deutscher Eisenhüttenleute mit. Der Kanzler fand den Generalfeldmarschall und den General Ludendorff bereits orientiert und fest entschlossen, durchzugreifen. Am 31. August richtete der Feldmarschall an den Kriegsminister ein Schreiben, in dem er das stärkste Kraftaufgebot zur Steigerung der Munitions- und Waffenherstellung verlangte. Dem Kanzler gab der Feldmarschall eine Abschrift.

Ich schrieb darauf an den General Ludendorff am 3. September 1916 einen Brief, in dem es hieß:

»Ich bin über die auf diesem Gebiet vorliegenden großen Schwierigkeiten durch unsere Industriellen unterrichtet. Mein Eindruck ist, daß die volle Leistungsfähigkeit unserer Industrie nur dann ausgenutzt werden kann, wenn

1. die nötigen Facharbeiter aus der Front der Industrie schleunigst zur Verfügung gestellt werden,

2. die Vergebung der Aufträge vereinheitlicht wird,

3. der zu schaffenden Zentralstelle ein Mann ersten Ranges aus unserer Eisenindustrie beigegeben wird.

... Ich empfinde es als große Erleichterung von einer drückenden Sorge, daß die Oberste Heeresleitung diese wichtige Angelegenheit nunmehr in die Hand genommen hat. Die Oberste Heeresleitung ist die einzige Stelle, die auf das Kriegsministerium in dieser Sache mit der Sicherheit des Erfolges einwirken kann.«

Etwa zwei Wochen später erhielt der Kanzler ein Schreiben des Feldmarschalls, in dem dieser unter nachdrücklichem Hinweis auf den Ernst der Lage und auf die Notwendigkeit der Sicherung eines ausreichenden Heeresersatzes wie der Steigerung der Leistungen unserer Kriegsindustrie eine Reihe von Vorschlägen zur Erwägung stellte, deren wichtigste waren: Ausdehnung der Wehrpflicht auf alle Deutschen männlichen Geschlechts vom vollendeten fünfzehnten bis zum sechzigsten Lebensjahr und Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht für Frauen.

So sehr ich von der Überzeugung durchdrungen war, daß eine intensivere Ausnutzung der vorhandenen Arbeitskräfte dringend notwendig geworden war, so wenig konnte ich mich von der Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit der von der Obersten Heeresleitung vorgeschlagenen Eingriffe überzeugen. Die Ausdehnung der Wehrpflicht nach unten aus Gründen des Heeresersatzes schien mir schon deshalb überflüssig, weil das bestehende Wehrgesetz, das die Wehrpflicht vom vollendeten 17. Lebensjahre beginnen ließ, hinsichtlich der beiden jüngsten Jahrgänge überhaupt noch nicht ausgenutzt war. Auch von der Ausdehnung nach oben -- jedenfalls von einer Ausdehnung über das fünfzigste Jahr hinaus -- eine Ausdehnung bis zum fünfzigsten Jahr hielt ich für diskutabel -- vermochte ich mir gleichfalls für den Heeresersatz keinen Vorteil zu versprechen, der einigermaßen im Verhältnis zu den Härten und Nachteilen einer solchen Maßnahme gestanden hätte. Wollte man aber die Ausdehnung der Wehrpflicht nach oben und unten lediglich als Verschleierung einer Arbeitspflicht, so schien mir dieser Weg nicht zweckmäßig; man hätte die neuen Wehrpflichtigen alsbald für die Arbeit in die Heimat wieder reklamieren müssen, und die mit den Reklamierten schon damals vorliegenden Erfahrungen waren nicht gerade ermutigend. Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht für die Frauen sollte die Möglichkeit geben, männliche Arbeit in weiterem Umfange als bisher durch weibliche zu ersetzen. Ich hatte den Eindruck, daß die Oberste Heeresleitung, als sie diesen Vorschlag machte, weder darüber im Bilde war, in welchem Umfang der Ersatz männlicher durch weibliche Arbeitskräfte bereits gelungen war -- ich habe oben dafür einige Zahlen gegeben --, noch auch darüber, daß immer noch auf dem Arbeitsmarkt ein starker Überschuß des Angebots weiblicher Arbeitskräfte über die Nachfrage bestand. Das Problem lautete hier nicht: Wie kann man mehr weibliche Arbeitskräfte verfügbar machen? -- sondern umgekehrt: Wie kann man für die verfügbaren weiblichen Arbeitskräfte geeignete Arbeit schaffen? Auch schien mir der Urheber des Vorschlages der Obersten Heeresleitung die wirtschaftlichen, sozialen und sittlichen Unzuträglichkeiten eines Arbeitszwanges für das weibliche Geschlecht nicht genügend zu würdigen.

In dem Ziel, die männlichen Arbeitskräfte weit stärker als bisher auf die kriegswichtigen und lebenswichtigen Betriebe zu konzentrieren und die Männerarbeit in noch weiterem Umfang als seither durch Frauenarbeit zu ersetzen, stimmte ich mit der Obersten Heeresleitung überein. Aber von dem vorgeschlagenen Weg vermochte ich -- abgesehen von der Frage nach der Möglichkeit seiner gesetzgeberischen Verwirklichung -- bei zweifelhaftem Nutzen nur ganz schwerwiegende Nachteile und Störungen zu erwarten. Der Weg, der mir gangbar erschien, war die konsequente Weiterführung und Verallgemeinerung der bereits für einige Industrien in Angriff genommenen Konzentration und rationellen Nutzbarmachung der verfügbaren Arbeitskräfte, und zwar unter möglichster Förderung der weiteren Ersetzung von Männerarbeit durch Frauenarbeit im Wege der Einwirkung auf alle irgendwie für weibliche Arbeitskräfte in Betracht kommenden öffentlichen und privaten Betriebe. Auch die militärischen Behörden und Betriebe sowohl in der Heimat wie in den besetzten Gebieten schienen mir eine Überprüfung nach dieser Richtung hin sehr wohl zu vertragen.

In diesem Sinne habe ich den Reichskanzler beraten, und in diesem Sinne hat der Reichskanzler dem Generalfeldmarschall geantwortet.

Es knüpfte sich daran eine weitere Erörterung, in deren Verlauf die Oberste Heeresleitung in einem Schreiben des Feldmarschalls vom 10. Oktober, das General Gröner am 14. Oktober dem Reichskanzler überbrachte, einen neuen Vorschlag machte.

In diesem Schreiben setzte der Feldmarschall auseinander, daß die bisher getroffenen Maßnahmen zur Steigerung der Leistungen unserer Industrie (Einrichtung des Waffen- und Munitionsbeschaffungsamtes und des Arbeitsamtes im Kriegsministerium) nicht zum Ziele führen würden. Erfolge würden auch in Zukunft dadurch vereitelt werden, daß diese Ämter nicht die erforderliche Selbständigkeit und Befehlsgewalt hätten, um schnell und lediglich nach großen sachlichen Gesichtspunkten zu handeln, die Ausführung zu überwachen und nötigenfalls auch durchsetzen zu können. Auch das Kriegsernährungsamt leide unter den gleichen Mängeln. Die unbedingt notwendige Änderung sei nur zu erreichen, »wenn wir uns zunächst auf Maßnahmen beschränken, die lediglich durch Kaiserlichen Erlaß, ohne Beteiligung der gesetzgebenden Körperschaften, getroffen werden können«. Der Entwurf einer Allerhöchsten Kabinettsorder war beigefügt.

Dieser Entwurf sah die Einrichtung eines »Obersten Kriegsamtes« vor, dem die Leitung aller mit der Kriegführung zusammenhängenden Angelegenheiten der Beschaffung, Verwendung und Ernährung der Arbeiter, sowie die Beschaffung von Rohstoffen, Waffen und Munition übertragen werden sollte. Das Waffen- und Munitionsbeschaffungsamt, das Arbeitsamt und die Kriegsrohstoffabteilung des Kriegsministeriums sollten dem »Obersten Kriegsamt« unterstellt werden. Ferner sollte das »Oberste Kriegsamt« die Maßnahmen des Kriegsernährungsamts für die Versorgung der Arbeiter überwachen. Letztere Regelung war als eine vorläufige gedacht, die gänzliche Einfügung des Kriegsernährungsamtes in das »Oberste Kriegsamt« sollte weiterer Erwägung vorbehalten bleiben.

Mündlich sagte General Gröner bei der Übergabe dieses Schreibens dem Reichskanzler: General Ludendorff habe den Gedanken des Arbeitszwanges noch nicht ganz aufgegeben; er, Gröner, sei für seine Person dagegen, halte aber Einschränkungen der Freizügigkeit der Arbeiter, ähnlich wie in England, für nötig.

Die Errichtung eines Kriegsamts, bei dem alle Angelegenheiten der Beschaffung von Waffen und Munition, einschließlich der Arbeiter- und Rohstofffragen einheitlich zusammengefaßt werden sollten, lag in der Richtung der in meinem Schreiben an den General Ludendorff vom 3. September gegebenen Anregung. Zweifelhaft war die Zweckmäßigkeit einer völligen Lostrennung des Kriegsamts vom Kriegsministerium. Nach weiterer Prüfung entschieden sich die militärischen Stellen dahin, das Kriegsamt nicht als »Oberstes Kriegsamt« selbständig neben das Kriegsministerium zu stellen, sondern es mit weitgehender Selbständigkeit im Verbande des Kriegsministeriums zu belassen. In diesem Sinn wurde am 1. November 1916 die Errichtung des »Kriegsamts« durch Allerhöchste Order verfügt. Gleichzeitig wurde der General Gröner zum Chef des Kriegsamts ernannt und General Wild von Hohenborn als Kriegsminister durch General von Stein ersetzt.

Noch ehe diese Änderungen veröffentlicht waren, am 28. Oktober, teilte General Gröner dem Reichskanzler mit, daß die Oberste Heeresleitung -- entgegen der im Schreiben des Feldmarschalls an den Reichskanzler vom 10. Oktober ausgesprochenen Absicht, zunächst von Maßnahmen, die eine Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften nötig machten, abzusehen -- auf die früheren Vorschläge in der Form zurückgreifen wollte, daß für alle männlichen Deutschen vom vollendeten 15. bis zum 60. Lebensjahr, sowie für die Frauen eine Arbeitspflicht eingeführt werde.

Am folgenden Tage fand beim Reichskanzler unter Zuziehung des Generals Gröner eine Besprechung mit den beteiligten Ressortchefs über diesen Gedanken statt. General Gröner begründete die Notwendigkeit der Arbeitspflicht, gegen die er sich dem Reichskanzler gegenüber noch vierzehn Tage zuvor für seine Person ausgesprochen hatte, mit dem gewaltigen Bedarf an Arbeitskräften zur Durchführung des neuen großen Waffen- und Munitionsprogramms, des »Hindenburg-Programms«. Ich hörte bei dieser Gelegenheit zum erstenmal von den gigantischen Dimensionen dieses Programms, das aufgestellt und mit der Industrie größtenteils bereits vereinbart war, ohne daß die militärischen Stellen in dieser so tief in das gesamte Wirtschaftsleben einschneidenden und in ihrer Durchführbarkeit von schwer zu übersehenden wirtschaftlichen Voraussetzungen abhängigen Angelegenheit mit mir als dem Chef des wirtschaftlichen Reichsressorts in Verbindung getreten wären. Es ergab sich, daß auch der Eisenbahnminister von Breitenbach und der Handelsminister Sydow zu der Feststellung des Programms nicht herangezogen worden waren, obwohl dessen Durchführung, die enorme Transporte für Neubauten industrieller Anlagen größten Stils nötig machte und den Verbrauch der Kohle gewaltig steigern mußte, von der Leistungsfähigkeit unserer Eisenbahnen und unserer Kohlenproduktion ebenso abhängig war wie von der Möglichkeit der Beschaffung ausreichender Arbeitskräfte. Beide Minister äußerten, ebenso wie ich, die ernstlichsten Zweifel an der Durchführbarkeit des »Hindenburg-Programms« und wiesen auf die verhängnisvollen Folgen einer solchen Überspannung hin.

In Sachen der Arbeitspflicht brachte General Gröner nur den allgemeinen Gedanken und den dekorativen Namen »Vaterländischer Hilfsdienst« mit. Keine bestimmte Formulierung und keine Ausgestaltung im einzelnen. Die Aussprache enthüllte die außerordentlichen Schwierigkeiten der Verwirklichung des Gedankens der Arbeitspflicht. Sollten die Arbeitspflichtigen wie die Wehrpflichtigen in Stammrollen eingetragen, zu Arbeiterbataillonen formiert und in bestimmte Betriebe kommandiert werden? Jedermann sah ein, daß dies unmöglich war. Weitaus der größte Teil der künftighin Arbeitspflichtigen war bereits in Betrieben und Beschäftigungen tätig, die als wichtig für die Kriegführung und Volksversorgung anzusehen waren. Es hätte keinen Zweck gehabt und nur die schwersten Störungen verursacht, wenn man diese hätte aus ihrer Tätigkeit herausreißen wollen, um sie dann derselben Tätigkeit oder einer anderen, aber nicht wichtigeren, wieder zuzuführen. Der Sinn der Arbeitspflicht konnte doch nur sein, diejenigen heranzuholen, die bisher entweder überhaupt nicht arbeiteten oder in für Kriegführung und Volksversorgung unwichtigen oder weniger wichtigen Beschäftigungen tätig waren, oder schließlich in an sich wichtigen, aber mit Arbeitskräften übersetzten Betrieben arbeiteten. Das Erfassen dieser Arbeitskräfte und ihre Überweisung an wichtige Arbeit war zu organisieren. Ferner bedurfte der Zwang, eine zugewiesene Arbeit anzunehmen, zu seiner Ergänzung einer Kontrolle des Verlassens einer kriegswichtigen Arbeit, also einer Beschränkung des Arbeitswechsels. Und diese weitgehenden Einschränkungen der persönlichen Freiheit machten ein geordnetes Verfahren und einen Rechtsschutz für die dadurch betroffenen Personen nötig. Vorauszusehen war ferner, daß bei der parlamentarischen Behandlung eines Arbeitspflichtgesetzes die alten sozialen Wünsche nach Arbeitsausschüssen, Schlichtungsstellen und Einigungsämtern und die politische Forderung nach unbeschränkter Koalitionsfreiheit sich Geltung verschaffen würden.