Der Weltkrieg, II. Band Vom Kriegsausbruch bis zum uneingeschränkten U-Bootkrieg

Part 14

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Dagegen ging bei den weiblichen Arbeitskräften das Überangebot nur ganz allmählich zurück. Hier wirkte dem Überangebot keine Einziehung zum Heeresdienst entgegen; außerdem wurden durch Betriebseinschränkungen gerade solche Industriezweige am stärksten betroffen, in denen die weiblichen Arbeitskräfte überwiegen (Textilindustrie). Im Juli 1915, also ein Jahr nach Kriegsausbruch, standen 100 offenen Stellen immer noch 165 Arbeitsuchende gegenüber; dann kam infolge der gerade damals notwendig werdenden Einschränkung in der Textilindustrie eine weitere Steigerung des Arbeitsangebots bis auf 182 im Oktober 1915. Die Zahl für den April 1916 war 162, für den Oktober 1916 immer noch 135 Angebote auf 100 offene Stellen.

Zunehmender Mangel an männlichen Arbeitskräften, fortdauernder Überschuß an weiblichen Arbeitskräften -- das drängte auf einen Ausgleich. Planmäßig wurde überall, wo es angängig war, die Männerarbeit durch Frauenarbeit ersetzt. In welchem Maße das gelungen ist, zeigt sich darin, daß nach den Arbeitsausweisen der Betriebskrankenkassen vom 1. Juli 1914 zum 1. Juli 1916 der Anteil der weiblichen Arbeitskräfte an der Gesamtzahl der Arbeiter gestiegen ist:

in der Hüttenindustrie, Metallbearbeitung und Maschinenindustrie von 9 auf 19% in der chemischen Industrie " 7 " 23% in der elektrischen Industrie " 24 " 55%

Allein vom 1. Juli 1915 bis zum 1. Juli 1916 weist die Krankenkassenstatistik eine Vermehrung der weiblichen Arbeitskräfte um 750000 Arbeiterinnen auf.

Wie die Frauen, so mußten auch die Jugendlichen in verstärktem Maße zur Arbeit herangezogen werden.

Um die Arbeitskraft der Frauen und der Jugendlichen für den Kriegszweck voll nutzbar machen zu können, hatte ein Gesetz vom 4. August 1914 dem Reichskanzler die Befugnis erteilt, Ausnahmen von den gesetzlichen Bestimmungen über den Schutz der weiblichen Arbeiter und der Jugendlichen zu gestatten. Die harte Notwendigkeit des Krieges machte in vielen Fällen eine Lockerung dieser Schutzbestimmungen erforderlich. Es wurde eben nicht nur auf den Schlachtfeldern gekämpft, sondern auch in den Arbeitsstellen der Heimat. Hier wie dort waren wir gezwungen, von dem wertvollen Kapital unserer Volkskraft zu zehren, um das Volksganze gegenüber dem Vernichtungswillen unserer Feinde zu erhalten.

Ihre höchste Steigerung hat die »Mobilmachung der Arbeit« in dem Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst gefunden, auf das ich weiter unten in einem besonderen Abschnitt des Näheren eingehen werde.

Verbrauchsregelung und Volksernährung

Die erfolgreichen Bemühungen, unsere heimische Gütererzeugung durch technische und organisatorische Vervollkommnung und durch die Nutzbarmachung aller Arbeitskräfte zu steigern, konnten wesentliche Erleichterungen unserer bedrängten Lage schaffen und das Äußerste abwehren, aber sie konnten uns nicht der Notwendigkeit entheben, die Verwendung der den normalen Bedarf nicht deckenden Nahrungsmittel und Rohstoffe zu regulieren.

Es war unmöglich, die Regulierung dem freien Spiel der Kräfte zu überlassen. Dann hätte sich die Regulierung des Verbrauches der nur in unzureichenden Mengen verfügbaren Waren im Wege der Preisgestaltung vollzogen, in der Weise, daß eine scharfe Preissteigerung schrittweise die weniger zahlungsfähige Nachfrage ausgeschaltet hätte. Reichliche Versorgung der Wohlhabenden, Hunger und Elend der breiten Volksschichten wären die unvermeidlichen Folgen gewesen. Es kam alles darauf an, eine solche Entwicklung in sozialem Geist und mit Mitteln der sozialen Organisation zu verhindern. Die schwere materielle Bedrängnis, die der Krieg über unser Volk brachte, konnte nur dann ertragen und überwunden werden, wenn alle Volksgenossen mittragen halfen und jeder seinen Anteil an der notwendigen Einschränkung übernahm.

Die Festsetzung von Höchstpreisen allein konnte die Aufgabe nicht lösen. Eine gesetzliche Preisfestsetzung schaltet den Preis als Regulator von Angebot und Nachfrage aus, ohne einen andern Regulator an seine Stelle zu setzen. Ein niedriger Höchstpreis veranlaßt Erzeuger und Händler zur Zurückhaltung, ohne den Konsumenten zu der gebotenen Einschränkung seines Verbrauches zu nötigen. Das System der Höchstpreise, durch das die Bevölkerung von einer allzu starken Verteuerung der Lebenshaltung bewahrt werden sollte, bedurfte mithin sofort, wenn es das Zusammenbrechen der Versorgung nicht geradezu beschleunigen sollte, der Ergänzung durch weitergehende Maßnahmen. Als solche kamen in Betracht die Regulierung des Verbrauchs durch Einschränkungen der Verwendung und durch Rationierung, ferner die Erfassung der Bestände und der Neuproduktion durch Beschlagnahme und Enteignung. Die vollständige Übernahme der Bewirtschaftung ist die äußerste Konsequenz.

Je elementarer das Lebensbedürfnis war, dem eine Ware zu genügen hatte, je offenkundiger die Knappheit der verfügbaren Bestände, desto dringender war das staatliche Eingreifen.

Auf dem Gebiet der Volksernährung hat demgemäß die Reglementierung mit dem =Brotgetreide= begonnen und hier zur Entwicklung eines Systems geführt, das für die Gesamtheit der Kriegswirtschaft von großem Einfluß geworden ist.

Neben den Höchstpreisen wurden hier schon im Oktober 1914 bestimmte Verwendungsbeschränkungen eingeführt. Das Verfüttern von Brotgetreide wurde verboten. Für das Ausmahlen von Brotgetreide wurden Mindestsätze vorgeschrieben. Für Weizenbrot wurde ein bestimmter Zusatz von Roggenmehl, für Roggenbrot ein solcher von Kartoffeln oder Kartoffelmehl vorgeschrieben. In der Folgezeit wurden diese Bestimmungen verschärft und ergänzt.

Bereits im Januar 1915 ging man den entscheidenden Schritt weiter. Es wurde jetzt einmal der Brot- und Mehlverbrauch pro Kopf und Tag auf eine bestimmte Höchstmenge festgesetzt und zur Durchführung dieser Rationierung die Brot- und Mehlkarte eingeführt. Gleichzeitig wurde die Bewirtschaftung des in Deutschland vorhandenen Brotgetreides der im November 1914 aus privater Initiative gegründeten und jetzt weiter ausgebauten »Kriegsgetreide-Gesellschaft« übertragen. Das Brotgetreide wurde für die genannte Gesellschaft beschlagnahmt, und die Gesellschaft wurde beauftragt, das beschlagnahmte Getreide aufzunehmen, zu lagern, vermahlen zu lassen und das Mehl mit Hilfe einer gleichzeitig geschaffenen Reichsverteilungsstelle zu verteilen. Die Verteilung der Mehlmengen über die Bäcker bis zu den Konsumenten wurde den Kommunalverbänden übertragen.

Ihre endgültige Form erhielt die Organisation durch eine Verordnung vom 28. Juni 1915. Die Kriegsgetreide-Gesellschaft wurde ersetzt durch die »Reichsgetreidestelle«, bestehend aus einer Verwaltungsabteilung und einer Geschäftsabteilung; die erstere wurde mit weitgehenden behördlichen Befugnissen ausgestattet, der letzteren wurde die kaufmännische Durchführung übertragen. Die neue Verordnung brachte insofern eine Abweichung gegenüber der bisherigen Regelung, als das Brotgetreide der Ernte 1915 nicht für die Reichsgetreidestelle, sondern für die Kommunalverbände beschlagnahmt wurde, da diese als die geeigneten Organe für die Durchführung der Beschlagnahme und die örtliche Kontrolle erschienen. Den Kommunalverbänden wurde die Verpflichtung zur Lieferung des Getreides an die Reichsgetreidestelle oder an die von dieser zu bezeichnenden Stellen auferlegt.

Hier haben wir also klar herausgearbeitet die Kombination von Höchstpreisen mit strengster Verwendungsbeschränkung und Verbrauchsrationierung einerseits, Erfassung und Bewirtschaftung der Produktion und der Bestände andererseits.

Beim Brotgetreide hat sich diese Organisation alles in allem vorzüglich bewährt. Sie hat nicht nur eine ausreichende und regelmäßige Belieferung der deutschen Wehrmacht und der gesamten deutschen Zivilbevölkerung mit dem täglichen Brot sichergestellt, sondern sie hat diese Belieferung zu Preisen durchgeführt, die bald hinter denjenigen in allen andern Ländern, nicht nur der Kriegführenden sondern auch der Neutralen, nicht nur diesseits sondern auch jenseits des Ozeans zurückblieben. Das ist erreicht worden, obwohl Deutschland in Friedenszeiten auf Grund der Agrarzölle das Zentrum der höchsten Getreidepreise der Welt gewesen war, und obwohl nicht nur die ausländischen Zufuhren von Brotgetreide in Wegfall kamen, sondern auch die inländische Produktion infolge einer weniger intensiven Bodenbearbeitung und geringeren Düngung wesentlich hinter den Friedensernten zurückblieb.

Allerdings lagen beim Brotgetreide die Vorbedingungen für eine staatliche Bewirtschaftung besonders günstig. Bedarf und Bestände sind hier verhältnismäßig leicht festzustellen. Die Kontrolle ist verhältnismäßig einfach. Die Haltbarkeit und Transportfähigkeit von Roggen und Weizen ist verhältnismäßig gut. Qualitätsunterschiede spielen keine entscheidende Rolle. Alles Eigenschaften, die ein einheitliches Disponieren nach einem wohldurchdachten Plan erheblich erleichtern, und Eigenschaften, die bei den meisten andern Nahrungsmitteln fehlen oder mindestens nicht in dem gleichen Maße vorhanden sind.

Man hatte deshalb in der ersten Zeit des Krieges auch wenig Neigung, das beim Brotgetreide erprobte System der Bewirtschaftung auf die andern Kategorien von Nahrungsmitteln zu übertragen. Schon bei den Kartoffeln lagen die Verhältnisse für eine einheitliche Bewirtschaftung sehr viel weniger günstig. Die Bestände sind infolge der Einmietung der Ernte weniger leicht zu übersehen. Die Haltbarkeit ist geringer und stets unsicher. Die verschiedenen Sorten bilden eine weitere Erschwerung. Noch größer sind die Schwierigkeiten der zentralen Bewirtschaftung bei leicht verderblichen Nahrungsmitteln wie bei Gemüse und Obst. Ebenso bei Fleisch, Milch, Butter, Eiern, Fischen.

Man hat deshalb bei allen diesen Dingen, als sie anfingen knapp zu werden, eine gleichmäßige Verteilung zu erträglichen Preisen auf andern Wegen zu erreichen versucht: durch Reglementierung oder Syndizierung des Handels, durch Abschluß von Lieferungsverträgen zwischen Kommunen und Händlern oder Produzenten, durch teilweise Beschlagnahmen oder durch Umlage von Lieferungsverpflichtungen auf Provinzen und Kommunen, durch Festsetzung von variabeln Richtpreisen, durch Preisprüfungsstellen und Kriegswucheramt. Aber der mangelhafte Erfolg aller dieser Maßnahmen drängte -- trotz aller entgegenstehenden Schwierigkeiten -- immer mehr zu der radikalen Lösung, wie sie beim Brotgetreide mit so viel Erfolg verwirklicht worden war. Auf fast allen Gebieten des Ernährungswesens kam man von Teileingriffen zur zentralen Bewirtschaftung, die nach dem Vorbild der Brotgetreide-Organisation in die Hand von Reichsstellen mit Verwaltungsabteilungen für die behördliche Tätigkeit und Geschäftsabteilungen für die kaufmännische Tätigkeit gelegt wurde. So bekamen wir die Reichskartoffelstelle und Reichshülsenfruchtstelle, die Reichsstelle für Gemüse und Obst und die Reichszuckerstelle, die Reichsfleischstelle und die Reichsstelle für Speisefette, die Reichsverteilungsstelle für Eier und den Reichskommissar für Fischversorgung. Viele von diesen Reichsstellen umgaben sich für die kaufmännische Durchführung ihrer Aufgaben mit einem Kranz von Kriegsgesellschaften für alle möglichen Spezialgebiete, für Sauerkraut, wie für Teichfische und Aale.

Ich habe der Ausdehnung der Zwangswirtschaft auf Gebiete, die sich ihrer Natur nach für eine staatliche Bewirtschaftung nicht eignen, mehrfach Widerstand entgegenzusetzen versucht. Ich bin auch heute noch der Meinung, daß auf manchen Gebieten die Zwangswirtschaft weit mehr geschadet als genutzt hat, daß sie die Produzenten verwirrte und verärgerte und so die Produktion lähmte, daß sie große Mengen leicht verderblicher Nahrungsmittel, die im Weg des privaten Handels leicht und sicher dem Verbrauch zugeführt worden wären, verkommen ließ, sodaß in der Endwirkung Erzeuger und Verbraucher zu kurz kamen. Den allergrößten Nachteil aber sehe ich darin, daß die Überspannung des Systems der zentralen Bewirtschaftung den wucherischen Schleichhandel geradezu großzüchtete. Wenn auf der einen Seite die Kontrollmöglichkeit gering, auf der andern infolge der Übertreibung des Systems die Versuchung zu seiner Durchbrechung übermächtig ist, dann gibt es kein Halten. Auch nicht durch Strafen. Im Gegenteil, indem die Strafen das Risiko des Schleichhandels erhöhen, steigern sie die Schleichhandelspreise. Nach meiner Überzeugung wäre hier weniger mehr gewesen. Aber jeder Widerstand war vergeblich. Ein gewisser Ressortfanatismus in den Abteilungen des Kriegsernährungsamts und den diesem angegliederten Reichsstellen, der, vielleicht unbewußt, auf eine Erweiterung der eigenen Machtbefugnisse hinausging, wäre an sich noch zu bändigen gewesen, wenn er nicht noch geschoben und gedrängt worden wäre durch den parlamentarischen Beirat des Kriegsernährungsamtes, in dem die Anhänger der alles erfassenden staatlichen Bewirtschaftung stark überwogen.

Bewirtschaftung der Rohstoffe

Auf dem Gebiet der industriellen Rohstoffe führte die gleich zu Beginn des Krieges eingerichtete Kriegsrohstoff-Abteilung des Kriegsministeriums.

Hier mußten mit raschem Zugriff die vorhandenen Bestände an nicht beliebig vermehrbaren kriegswichtigen Rohstoffen für die Heereszwecke sichergestellt werden. Es handelte sich vor allem um die in Deutschland nicht vorkommenden oder nur in beschränktem Umfang zu gewinnenden Mineralien, die sogenannten »Sparmetalle«, und um die Textilrohstoffe.

Die Erfassung erfolgte zunächst im Weg der Beschlagnahme. Mit der Beschlagnahme, die noch nicht gleichbedeutend mit Enteignung ist, wird dem Eigentümer das Recht der beliebigen Veräußerung und Verarbeitung des beschlagnahmten Materials entzogen. In zahlreichen Fällen hat die Kriegsrohstoff-Abteilung von einer Enteignung abgesehen und lediglich die Verwendung reguliert und kontrolliert. In andern Fällen sah sie sich zu der Überführung der Bestände in Staatseigentum veranlaßt. Die Notwendigkeit hierzu lag besonders dann vor, wenn nicht nur auf die Vorräte der Industrie und des Handels, sondern auch auf die bereits in den Gebrauch übergegangenen Bestände von Haushaltungen, Betrieben usw. zurückgegriffen werden mußte, wie bei Kupfer und Kupferlegierungen, Nickel, Zinn.

Für die Verteilung und die Verwendungsregulierung waren die auf Grund der Bestandsaufnahmen und Bedarfsanmeldungen aufgestellten Wirtschaftspläne maßgebend. Bei der Aufstellung dieser Wirtschaftspläne hieß es, sich nach der Decke strecken, den angemeldeten Bedarf nach seiner Dringlichkeit klassifizieren, nach Ersatzmöglichkeiten suchen und jedenfalls so zu disponieren, daß in der Lieferung der notwendigen Heeresausrüstung keine Stockung eintreten konnte.

Wie auf dem Gebiet des Ernährungswesens, so waren auch hier die zu lösenden Aufgaben teils behördlicher, teils kommerzieller Natur. Die Anordnungen von Bestandserhebungen, Beschlagnahmen und Enteignungen, die Festsetzung der Preise, die Aufstellung der Wirtschaftspläne und der Verteilungsschlüssel konnten nur von einer Behörde ausgehen, die sich dabei natürlich der Beratung der beteiligten Industrie- und Handelskreise bedienen mußte. Dagegen war die Abnahme und Bezahlung der zu beschaffenden Materialien sowohl im Inland, wie namentlich auch in den besetzten Gebieten, in den Ländern unserer Bundesgenossen und der uns zugänglichen Neutralen, ferner die Verfrachtung, Einlagerung, Sortierung ein kaufmännisches Geschäft großen Stils, für dessen Bewältigung besondere Organe aus den beteiligten Wirtschaftskreisen geschaffen werden mußten, die sogenannten »Kriegsrohstoff-Gesellschaften«.

Schon die Erfassung der kriegswichtigen Rohstoffe für den Heeresbedarf griff stark ein in die Versorgung der Zivilbevölkerung. Das gilt vor allem für die Erfassung der Faserstoffe und des Leders. Für die Verteilung des von der Heeresverwaltung für die Versorgung der Zivilbevölkerung freigegebenen Leders mußte im Frühjahr 1916 eine besondere Organisation geschaffen werden. Noch stärker wurde die Versorgung der Zivilbevölkerung in Mitleidenschaft gezogen, als es sich notwendig zeigte, im Heeresinteresse die Hand auch auf Fertigfabrikate der Textilindustrie zu legen. Nachdem am 1. Februar 1916 die Heeresverwaltung die Beschlagnahme der Anzugstoffe, Futterstoffe, Wäsche, Unterkleider usw. verfügt hatte, wurde eine umfassende Regelung der Versorgung der Zivilbevölkerung mit Kleidung und Wäsche unaufschiebbar. Zu diesem Zweck wurde die »Reichsbekleidungsstelle« ins Leben gerufen, der die dornenvolle Aufgabe zufiel, die notwendig gewordene Einschränkung des Verbrauches im Wege des der Lebensmittelkarte nachgebildeten, auf dem Gebiet der Bekleidung aber viel schwerer anwendbaren Bezugsscheins durchzuführen und gleichzeitig für die weitestmögliche Nutzbarmachung des hier besonders wichtigen Altmaterials an Stoffen und Kleidern zu sorgen.

So entstanden, gerade in der Zeit, in der ich das Reichsamt des Innern übernahm, für die Zivilverwaltung auch außerhalb des Gebietes der Volksernährung neue große Aufgaben.

Diese Aufgaben wuchsen, als die immer stärker werdende Knappheit der Rohstoffe und der Arbeitskräfte eine Beschränkung auf die Regelung des Verbrauchs nicht mehr angängig erscheinen ließ.

Schon die Verteilung der allzu knapp gewordenen Rohstoffe auf die einzelnen Betriebe durch die Kriegsrohstoff-Abteilung hatte einen starken Einfluß auf die Betriebe selbst ausgeübt. Es waren zwei verschiedene Wege gangbar: entweder die Verteilung auf sämtliche vorhandenen Betriebe nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit, was zur Folge haben mußte, daß alle Betriebe des betreffenden Industriezweiges nur teilweise beschäftigt wurden; oder die Zuweisung des Rohstoffs an einzelne besonders leistungsfähige Betriebe bis zur Vollbeschäftigung unter Stillegung der weniger leistungsfähigen. Wirtschaftlich rationeller ist das zweite System; denn es ermöglicht die gleiche Leistung bei geringerem Aufwand von Arbeit, Kohle usw. Dagegen sprachen gewisse soziale Rücksichten für das erstere System, da dieses keinen Betrieb gegenüber den andern in Nachteil brachte und die Entlassung von Arbeitern durch Kürzung der Arbeitszeit vermeiden ließ.

Solange kein Mangel an Arbeitskräften und keine Knappheit an Kohlen bestand, mochte man dem ersteren System den Vorzug geben. Das ist in der Tat in der ersten Periode der Kriegswirtschaft ganz vorwiegend geschehen. Vor allem in der mit Rohstoffen besonders knapp versehenen Textilindustrie, ebenso in der Schuhwarenindustrie hielt man auf eine gleichmäßige Verteilung der Beschäftigung; das bedingte eine wesentliche Verkürzung der Arbeitszeit, die unter Gewährung von Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln zu den Arbeitslöhnen durchgeführt wurde.

Als aber der wachsende Bedarf an Kriegsgerät die Nachfrage nach Arbeitskräften immer mehr steigerte, als die äußerste Sparsamkeit mit Kohle und andern Betriebsstoffen immer dringlicher wurde, ließ sich der Übergang zu dem wirtschaftlich rationellen System der Vollbeschäftigung der Höchstleistungsbetriebe und der Stillegung der weniger leistungsfähigen Unternehmungen trotz aller sozialen Bedenken nicht mehr vermeiden. Den entscheidenden Umschwung brachte das sogenannte »Hindenburg-Programm« in Verbindung mit dem Hilfsdienstgesetz und die im Winter 1916/17 scharf einsetzende Kohlenknappheit.

Schon vorher aber erschienen mir Eingriffe in die Struktur einzelner Industriezweige im Interesse der Steigerung der Nutzwirkung aller Kräfte und Stoffe und der Vermeidung unwirtschaftlichen Arbeits-, Kapitals- und Materialaufwandes angezeigt.

Zunächst wurde angesichts des Mangels an Arbeitskräften im Kalibergbau ein Verbot des Abteufens von neuen Schächten erlassen (8. Juni 1916). Dann wurden Neubauten und Erweiterungsbauten von Zementfabriken beschränkt (29. Juni 1916), um den angesichts der Nichterneuerung der Syndikatsverträge zu befürchtenden irrationellen Arbeits- und Kapitalaufwand für den Bau neuer oder die Vergrößerung bestehender Werke zu verhindern. In der gleichen Richtung zielten meine Bemühungen bei den Bundesregierungen und Generalkommandos, eine Zurückstellung aller nicht kriegswichtigen Hoch- und Tiefbauten behufs Freisetzung von Arbeitskräften und Ersparnis von Material zu erreichen. Schließlich erwähne ich die Durchführung des wirtschaftlich rationellen Prinzips der Beschäftigung einer Auswahl leistungsfähiger Fabriken in der Seifenindustrie, die im Frieden nicht weniger als 2000 Betriebe überwiegend kleinster Art beschäftigt hatte. Von diesen wurden jetzt nur ganz wenige leistungsfähige Betriebe mit Fetten weiter beliefert, während die stillgelegten Betriebe das Recht erhielten, von den arbeitenden Fabriken Fertigprodukte zu Vorzugspreisen zu beziehen und mit ihren eigenen Packungen in Verkehr zu bringen (Verordnung vom 21. Juli 1916). Eine ähnliche Regelung wurde für die Schuhindustrie in die Wege geleitet.

Bei einem wichtigen Gewerbe allerdings mußte ich aus zwingenden Gründen des öffentlichen Wohles im entgegengesetzten Sinne, zum Zweck der Erhaltung gerade der kleinen und weniger leistungsfähigen Betriebe, eingreifen: beim Zeitungsgewerbe.

Es war die wachsende Knappheit der Rohstoffe der Papierfabrikation, und späterhin auch der Kohle, die auf diesem Gebiet ein Eingreifen nötig machte. Die Bemühungen, die Beschaffung und Verarbeitung der Rohstoffe in ausreichendem Umfang zu sichern, hatten keinen vollen Erfolg. Es fehlte in Deutschland an Arbeitskräften für den Einschlag von Papierholz; der Bedarf des Heeres an Holz für die Schützengräben usw. nahm immer größeren Umfang an, und der Bezug von Papierholz, Zellstoff und Druckpapier aus dem Ausland wurde durch Ausfuhrverbote erheblich eingeschränkt. Um das Papier konkurrierten mit den Zeitungen neue wichtige Industrien: einmal die Fabrikation von Papiergarn, von dem immer wachsende Quantitäten benötigt wurden, vor allem für die Herstellung von Sandsäcken für die Schützengräben; dann die Verwendung von Papier im Nitrierverfahren zur Herstellung von rauchlosem Pulver.

Die aus diesen Verhältnissen sich ergebende starke Erhöhung der Rohstoffpreise und damit der Druckpapierpreise traf das Zeitungsgewerbe um so schwerer, als seine finanziellen Grundlagen durch den Ausfall von Einnahmen aus Inseraten ohnedies erschüttert waren. Um das Forterscheinen der Zeitungen, namentlich auch der am schwersten bedrohten mittleren und kleineren Zeitungen, zu ermöglichen, entschloß ich mich im Frühjahr 1916 noch in meiner Eigenschaft als Reichsschatzsekretär, Reichszuschüsse zur Verbilligung des Druckpapierpreises zu bewilligen.

Aber damit war nur der finanzielle Teil der Schwierigkeiten überwunden, nicht aber die Knappheit an Druckpapier, die trotz aller Gegenmaßnahmen so stark wurde, daß der Wettbewerb um die verfügbaren Mengen einen Teil der Presse einfach auszuschalten drohte. Eine planmäßige Einschränkung des Verbrauchs von Druckpapier durch das Reich war um so mehr geboten, als dafür gesorgt werden mußte, daß die recht erheblichen Reichszuschüsse zur Verbilligung des Zeitungspapiers ihren Zweck der Erhaltung der deutschen Presse in ihrer Gesamtheit erfüllten und nicht nur den im freien Wettbewerb um das Papier stärkeren Zeitungsunternehmungen zugutekämen.