Der Weltkrieg, II. Band Vom Kriegsausbruch bis zum uneingeschränkten U-Bootkrieg

Part 10

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Das zweite Zwangsmoment, das während meiner Verwaltung des Schatzamts praktisch noch nicht in Erscheinung trat, sich aber später in bedenklichem Umfang einstellte, war die volkswirtschaftliche Notwendigkeit, einer »Inflation« und ihren verhängnisvollen Begleiterscheinungen entgegenzuwirken. Solange die Anleihebegebung die Kriegskosten annähernd deckte, lag keine Gefahr vor. Wenn aber, was vom Herbst 1916 an in steigendem Maße der Fall war, der Ertrag der Anleihen hinter den Kriegsausgaben zurückblieb, so entstand ein Vakuum, das nur durch Schaffung neuer Zahlungsmittel seitens des Staates, also um den Preis der Inflation, ausgefüllt werden konnte -- oder durch ein starkes Anziehen der Steuerschraube. Zum mindesten lag dann angesichts der zersetzenden und verheerenden Wirkungen der Inflation die Notwendigkeit vor, durch das Mittel der Besteuerung nach Möglichkeit entgegenzuarbeiten.

Nach diesen Erwägungen habe ich während meiner Amtszeit als Schatzsekretär die Finanzpolitik geführt.

Als ich den Haushaltsplan für 1915/16 beim Reichstag einbrachte, mußte ich von Kriegssteuern absehen, da, als ich wenige Wochen zuvor das Amt übernahm, nichts in dieser Richtung vorbereitet war; ich konnte von Kriegssteuern absehen, da noch keines der geschilderten Zwangsmomente vorlag. Ich habe späterhin häufig den Vorwurf gehört, ich hätte mich damals grundsätzlich gegen die Erhebung von Kriegssteuern ausgesprochen. Das ist ein Irrtum, der auch durch öfteres Wiederholen nicht zur Wahrheit geworden ist. Ich habe in meiner Etatsrede vom 10. März 1915 ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Voranschlag für das kommende Rechnungsjahr ohne Kriegssteuern balanciere, obwohl nicht nur die Verzinsung der bis dahin aufgelaufenen Kriegsschulden auf den ordentlichen Etat übernommen, sondern auch die planmäßige Tilgung der alten Reichsschuld aufrechterhalten worden war. Ich habe hinzugefügt:

»Der zwingende Anlaß, aus Gründen der rechnungsmäßigen Balancierung des ordentlichen Etats zu neuen Steuern zu greifen, liegt also für uns nicht vor, =jedenfalls zur Zeit noch nicht=. Unter diesen Umständen haben die verbündeten Regierungen geglaubt, =zur Zeit= von der Einbringung von Kriegssteuern Abstand nehmen zu können.«

In den folgenden Monaten ließ ich in meinem Amt die in Betracht kommenden Kriegssteuern durcharbeiten. Für den 10. Juli 1915 hatte ich die bundesstaatlichen Finanzminister zu einer Besprechung der finanziellen Lage eingeladen. Ich stellte auf dieser Versammlung auch die Frage der Kriegssteuern zur Erörterung. Die Finanzminister kamen in eingehender Aussprache zu einem Einverständnis darüber, daß dem Reichstag auch in der für den 10. August in Aussicht genommenen Tagung Kriegssteuern nicht vorgeschlagen werden sollten. Ich erklärte damals ausdrücklich, daß ich den Verzicht auf Kriegssteuern, der mir persönlich nicht leicht werde, nur dann würde durchhalten können, wenn nicht ein weiterer Winterfeldzug nötig werde.

Diesem Standpunkt getreu habe ich im Winter 1915/16 den Bundesrat und den Reichstag mit einer Anzahl von Steuervorlagen befaßt. Die zwingende Notwendigkeit lag jetzt vor; denn trotz der Übernahme der gesamten laufenden Ausgaben für Heer und Flotte auf den Kriegsfonds zeigte der ordentliche Etat einen rechnungsmäßigen Fehlbetrag von 480 Millionen Mark, dessen starke Erhöhung im wirklichen Ergebnis mit Sicherheit zu erwarten war.

Meine Vorschläge umfaßten:

1. Eine Kriegsgewinnsteuer.

2. Eine Anzahl von Verbrauchs- und Verkehrssteuern, nämlich eine Erhöhung der Tabakabgaben, einen Quittungsstempel, einen Frachturkundenstempel und Zuschläge zu den Post- und Telegraphengebühren.

Die Einbringung des Kriegsgewinnsteuergesetzes entsprach den Wünschen aller Parteien. Dagegen stieß jeder weitere Schritt auf erhebliche Schwierigkeiten. Schon innerhalb des Kreises der Reichsleitung hatte ich es nicht leicht. Namentlich die Postzuschläge fanden bei dem Staatssekretär des Reichspostamts den stärksten Widerspruch, der schließlich nur durch eine Entscheidung des Reichskanzlers überwunden werden konnte. Die Parteien des Reichstags zeigten sich kühl oder feindlich. Der Führer der Nationalliberalen, Herr Bassermann, machte mir die eindringlichsten Vorstellungen, ich solle darauf verzichten, den Burgfrieden der Parteien auf eine Probe zu stellen, der er nicht gewachsen sei. Der Reichstag werde unter Umständen genötigt sein, über meine Vorlagen einfach zur Tagesordnung überzugehen. Ich hielt Herrn Bassermann entgegen, daß ein Burgfrieden, der nur um den Preis des Verzichts auf zwingende sachliche Notwendigkeiten aufrecht erhalten werden könne, ein fauler Friede sei, der mehr schade als nütze; ich sei entschlossen, meine Steuervorlagen einzubringen und mit ihnen, bei aller Geneigtheit, über Einzelheiten mit mir reden zu lassen, zu stehen und zu fallen. -- Noch unmittelbar vor Torschluß kam der Zentrumsführer Dr. Spahn aus einer Sitzung seiner Fraktion zu mir, um mir gleichfalls dringend nahezulegen, die Steuervorlagen zurückzuziehen. Auf meine kategorische Ablehnung richtete er an mich die Frage: »Sind Sie wenigstens der Deckung durch den Kanzler sicher?« Ich antwortete »Seiner Zustimmung unbedingt.« Herr Spahn schüttelte bedenklich den Kopf und erzählte dann, in der Fraktionssitzung habe ein Abgeordneter berichtet, er habe an einer Sitzung beim Reichskanzler teilgenommen, in der die Frage der Kriegssteuern besprochen worden sei; der Kanzler habe schließlich anerkannt, daß die Gefährdung des Burgfriedens durch die neuen Steuern vermieden werden müsse. Ich antwortete: »Der Abgeordnete heißt natürlich Erzberger, und die Sache ist Unsinn. Ich werde aber zu Ihrer Beruhigung den Sachverhalt sofort beim Reichskanzler selbst feststellen.« Herr von Bethmann war über den Bericht des Herrn Erzberger empört. Herr Erzberger hatte ihn am Vormittag besucht und dabei auch die burgfriedlichen Bedenken gegen die Kriegssteuern vorgebracht. Herr von Bethmann hatte ihm geantwortet, das sei alles überlegt worden, und nach reiflicher Prüfung habe man sich zur Einbringung der Vorlagen entschlossen; dabei müsse es bleiben.

Und es blieb dabei.

Aber es wurde eine schwere Geburt.

Presse und Parlament zausten in der grausamsten Weise an meinem Steuerbukett herum. Die einen erklärten Kriegssteuern für überflüssig und schädlich, den andern war ich zu schüchtern. Die Sozialdemokraten riefen nach weiteren direkten Steuern, insbesondere nach einer Erneuerung des Wehrbeitrags und nach einer Reichserbschaftssteuer, und lehnten die Verbrauchs- und Verkehrssteuern trotz Krieg und Kriegsnot nach altem Friedensbrauch grundsätzlich ab. Alle fanden, meine Steuern seien Stück- und Flickwerk; und damit hatten sie recht. Unrecht hatten sie nur, wenn sie von mir in diesem Stadium des Krieges ein »organisches Ganzes« und eine »großzügige einheitliche Reichsfinanzreform« verlangten. Es wäre Vermessenheit gewesen, im zweiten Kriegsjahr eine durchgreifende und endgültige Neuordnung der deutschen Finanzen schaffen zu wollen. Auch mein Nachfolger hat in seinen Steuervorlagen von 1917 und 1918 sich damit begnügen müssen, zu Notbehelfen zu greifen und die endgültige Neuordnung der Reichsfinanzen der Friedenszeit zu überlassen.

Die Verbrauchs- und Verkehrssteuern wurden mit Änderungen, wie sie nun einmal der Reichstag seiner Würde schuldig zu sein glaubte, im großen Ganzen angenommen. Die Änderungen, die der Reichstag an meinen Sätzen für die Postgebühren vornahm, hat er zwei Jahre später zum großen Teil wieder nach rückwärts korrigiert. Die Vorlage über den Quittungsstempel erfuhr eine gänzliche Umgestaltung: der Quittungsstempel wurde zu meiner Freude durch den Umsatzstempel ersetzt. Ich hatte im Schatzamt den Entwurf eines Umsatzstempelgesetzes in allen Einzelheiten ausarbeiten lassen, da ich den Umsatzstempel für eine sehr entwicklungsfähige Steuer hielt, und weil ich in ihm eine wichtige Ergänzung unseres Steuersystems erblickte. Ich habe darüber bei der zweiten Lesung der Steuervorlagen ausgeführt:

»Das Einkommen wird von den Einzelstaaten und Kommunen bei seinem Entstehen an seiner Wurzel als Einkommen gefaßt. Die Besteuerung und Verwendung des Einkommens liegt nun in der Weise beim Reich, daß derjenige Teil, der verbraucht wird, unter den Umsatzstempel fällt, und zwar proportional zum Verbrauch, und derjenige, der nicht verbraucht wird, also einen Vermögenszuwachs bildet, unter die Vermögenszuwachssteuer fällt.«

Wenn ich die Umsatzstempelvorlage nicht von vornherein einbrachte, so war für mich in erster Linie bestimmend die Befürchtung, daß diese Neuerung als allzu kühn abgelehnt werden würde. Den bereits dreimal vom Reichstag abgelehnten Quittungsstempel schlug ich vor, weil ich der Ablehnung so gut wie sicher war und dann wenigstens die Aussicht hatte, daß man mir aus dem Reichstag heraus als Ersatz die Umsatzsteuer präsentieren könnte.

So geschah's.

Der Abgeordnete Müller-Fulda erwies mir, ohne es selbst zu ahnen, den von mir erwarteten Gefallen.

Am schlimmsten verunstaltet wurde das Kriegsgewinnsteuergesetz.

Die Verteilung der Steuergebiete zwischen Reich und Einzelstaaten legte es nahe, die Kriegsgewinnsteuer als eine Steuer von dem während des Krieges eingetretenen Vermögenszuwachs zu konstruieren. Den Nachteil, daß bei dieser Konstruktion der Sparsame getroffen und der Verschwender gewissermaßen belohnt wird, wollte ich dadurch wenigstens einigermaßen ausgleichen, daß ich für die Bemessung des Steuersatzes den Grad der Einkommensteigerung während des Krieges mitbestimmend sein ließ. Es war nicht ganz einfach gewesen, die Bundesregierungen, die jede Heranziehung der Einkommen durch das Reich als einen Einbruch in ihre steuerliche Domäne anzusehen geneigt waren, für dieses Zugeständnis zu gewinnen. Die Reichstagskommission setzte nun in ihrer ersten Lesung eine selbständige Steuer vom Mehreinkommen neben die Steuer auf den Vermögenszuwachs, und als die verbündeten Regierungen dagegen Einspruch erhoben, schüttete sie das Kind mit dem Bade aus und strich -- zur großen Freude der einzelstaatlichen Finanzminister -- jede Berücksichtigung des Mehreinkommens aus dem Gesetz heraus. Denn geändert mußte nun einmal werden, wenn nicht nach links, dann nach rechts!

Eine neue große Schwierigkeit entstand infolge des Kommissionsbeschlusses, gleichzeitig mit der Kriegsgewinnsteuer einen neuen Wehrbeitrag zu erheben. Freisinnige und Nationalliberale hatten sich den Sozialdemokraten angeschlossen, während Zentrum und Konservative dagegen stimmten. Die einzelstaatlichen Regierungen meldeten bei mir den schärfsten Widerspruch an. Die ganzen Steuergesetze drohten an dieser Differenz zu scheitern. Der Abgeordnete Schiffer machte nun den Vorschlag, neben der Kriegsgewinnsteuer eine einmalige Vermögensabgabe von 1 0/00 zu erheben. Am 11. Mai fand eine interfraktionelle Beratung statt, an der alle Parteien teilnahmen, außer den Sozialdemokraten, die wegen ihrer grundsätzlichen Opposition gegen die indirekten Steuern fernblieben. Die Konservativen lehnten den Schiffer'schen Vorschlag strikt ab. Darauf erklärte das Zentrum, daß es bei einem Kompromiß nur mitmachen werde, wenn alle bürgerlichen Parteien einschließlich der Konservativen sich einigten. Wenn diese Einigung nicht gelinge, werde nichts zustande kommen. Der bayrische Ministerpräsident Graf Hertling, der an jenem Tage in Berlin war, erklärte mir, er werde im Bundesrat unerbittlich gegen jeden solchen Kompromißgedanken stimmen; er sprach dabei mit einer Erregung, die außer Verhältnis zur Sache stand, über Unitarismus und Revolution. Die sächsische Staatsregierung beantragte am gleichen Tage die Befassung des Bundesrats mit den Kompromißverhandlungen. Ich beantragte beim Reichskanzler, die einzelstaatlichen Ministerpräsidenten und Finanzminister zur Besprechung der Angelegenheit auf den 15. Mai nach Berlin einzuladen. In diesen Beratungen setzte ich den Schiffer'schen Vorschlag mit einer Variante durch, die ihn den bundesstaatlichen Regierungen annehmbar erscheinen ließ: Die Vermögensabgabe sollte sich dadurch als eine einmalige, den Kriegsverhältnissen angepaßte Steuer charakterisieren, daß sie -- ebenso wie die Kriegsgewinnsteuer auf den Vermögenszuwachs abgestellt war -- auf die Vermögenseinbußen Rücksicht nahm, und zwar in der Weise, daß sie sich für jedes Prozent Vermögensverlust um ein Zehntel ermäßigte, also bei 10% Vermögensverlust ganz in Wegfall kam. Bei einer starken Vermögensabgabe, wie sie jetzt wohl kommen wird, hat dieser Gedanke seine Berechtigung und verdient geprüft zu werden. Bei einer Vermögensabgabe von 1 0/00 war er eine Spielerei. Aber diese »Steuer auf entgangenen Verlust«, wie sie der badische Ministerpräsident von Dusch witzig taufte, hatte den Vorteil, die schmale Brücke zwischen kaum mehr ausgleichbar erscheinenden Gegensätzen zu bilden. Der Vorschlag wurde sowohl von den Bundesregierungen wie auch von den verschiedenen bürgerlichen Parteien angenommen, und damit war das Steuerkompromiß perfekt.

In den letzten Tagen meiner Amtstätigkeit als Staatssekretär des Reichsschatzamts wurden die Steuervorlagen vom Reichstag verabschiedet. Ich hatte die Genugtuung, daß es mir noch gelungen war, über starke Widerstände und Schwierigkeiten hinaus grundsätzlich die notwendige Ergänzung unserer Kriegsfinanzpolitik durch die Ausschreibung von Kriegssteuern durchzusetzen.

Vorschüsse an unsere Verbündeten

Es wäre hier noch ein Wort zu sagen über die finanzielle Unterstützung, die wir zu Zwecken der Kriegführung unseren Verbündeten haben angedeihen lassen.

Während wir von außen keine nennenswerte Hilfe erhielten, waren unsere sämtlichen Bundesgenossen auf unsere Hilfe angewiesen.

Österreich-Ungarn brachte die Gelder für die im Innern zu leistenden Kriegsausgaben im Wege einer bemerkenswert erfolgreichen Anleihepolitik und auch von Kriegssteuern aus eigner Kraft auf; von uns beanspruchte es lediglich sogenannte »Valutakredite« zur Deckung seiner nicht unerheblichen in Deutschland und im neutralen Auslande zu leistenden Ausgaben. Diese Kredite wurden ihm in Abmachungen, die regelmäßig von Halbjahr zu Halbjahr abgeschlossen wurden, durch Vermittlung eines deutschen Bankenkonsortiums gewährt.

Bulgarien benötigte von uns nicht nur »Valutakredite«, sondern darüber hinaus auch einen großen Teil der Gelder für seine inländischen Kriegsausgaben. Ich habe im November 1915 mit dem bulgarischen Finanzminister Tontscheff die Verträge geschlossen, auf deren Grundlage unsere finanzielle Hilfe im Verlauf des Krieges gewährt wurde. Die Vorschüsse der deutschen Regierung schufen, soweit sie nicht unmittelbar zu Zahlungen in Deutschland oder im neutralen Ausland verwendet wurden, Guthaben, die als Grundlage für die Notenausgabe der Bulgarischen Staatsbank dienten.

Sehr schwierig und verwickelt gestaltete sich die Finanzierung des Geldbedarfs der Türkei; einmal weil die Türkei in weit größerem Umfang als Bulgarien auch für die Beschaffung ihres inneren Geldbedarfs auf uns angewiesen war; ferner weil die Bevölkerung im Innern der Türkei an papierne Geldzeichen nicht gewöhnt war, sondern Hartgeld verlangte; schließlich weil das türkische Noteninstitut, die Kaiserlich Ottomanische Bank, die von englischem und französischem Kapital beherrscht war, passiven Widerstand leistete. Der erste Vorschuß an die Türkei für ihre inneren Bedürfnisse, der ihr unmittelbar nach ihrem Eintritt in den Krieg gewährt wurde, war bares Gold; es handelte sich dabei um fünf Millionen türkische Pfund. Dieser Weg war natürlich bei längerer Dauer des Krieges ungangbar; er hätte den Goldbestand unserer Reichsbank ausgepumpt. Als ich das Schatzamt übernahm, suchte ich deshalb nach andern Mitteln. Mein Vorschlag, entweder den passiven Widerstand der Ottomanischen Bank zu brechen oder an ihrer Stelle ein neues Noteninstitut unter deutscher Beteiligung zu errichten, scheiterte an dem hartnäckigen Widerspruch und am passiven Widerstand des Finanzministers Djavid Bey. So schlug ich vor, die Vermittlung der in der Türkei bei Einheimischen und Fremden den besten Kredit genießenden internationalen Administration der türkischen Staatsschulden in Anspruch zu nehmen. Die Staatsschuldenverwaltung gab nun auf Grund von in Berlin hinterlegten deutschen Reichsschatzanweisungen Zertifikate aus, die in der Türkei den Charakter als gesetzliches Zahlungsmittel erhielten. Die Vorschüsse der deutschen Regierung wurden also fortan in der Hauptsache in der Form von Schatzanweisungen gewährt; nur ausnahmsweise und für besondere Zwecke wurden noch gewisse Beträge in Gold oder auch in Silber zur Verfügung gestellt.

Insgesamt hat der Betrag unserer Vorschüsse an die Bundesgenossen 10700 Millionen Mark betragen; davon sind rund 3900 Millionen Mark in bar gewährt worden, 6800 Millionen Mark durch Begebung oder Hinterlegung von Schatzanweisungen.

Wirtschaftskrieg und Kriegswirtschaft

Reichsamt des Innern

Während ich in dem ersten großen Abschnitt des Krieges durch meine Berufung an die Spitze des Reichsschatzamts unsere Kriegführung auf dem Gebiete der Finanzen zu leiten hatte und dabei in die Lage kam, gelegentlich auch an den großen wirtschaftlichen Aufgaben mitzuarbeiten, brachte mich die Ernennung zum Staatssekretär des Innern Ende Mai 1916 an die Spitze derjenigen Verwaltung, der nach der Friedensorganisation der Reichsbehörden die Bearbeitung der wirtschaftlichen Angelegenheiten des Reichs zustand.

Am 6. Mai ließ mir der Kanzler mitteilen, daß der bisherige Chef des Reichsamts des Innern, Stellvertreter des Reichskanzlers und Vizepräsident des Preußischen Staatsministeriums, Staatsminister Delbrück, auf seinem schon öfter bekundeten Entschluß, seinen Abschied zu nehmen, nunmehr bestehe und eine baldige Genehmigung seines Abschieds dringend wünsche. Delbrück war kurz vor Ausbruch des Krieges im Begriff, zur Wiederherstellung seiner stark angegriffenen Gesundheit einen mehrmonatigen Urlaub zu nehmen; angesichts des Kriegsausbruches hatte er diese Absicht aufgegeben und nun fast zwei Jahre hindurch die gesteigerte Arbeitslast getragen, die der Krieg für seine Ämter mit sich brachte. Seit dem Beginn des Jahres hatte sich sein körperlicher Zustand verschlechtert. Ich hatte mehrfach bei wichtigen Beratungen für ihn eintreten müssen. Nunmehr stellte mich der Kanzler vor die Frage, ob ich als Stellvertreter des Reichskanzlers und als Staatssekretär des Innern die Nachfolge Delbrücks übernehmen wolle; für das Vizepräsidium des Preußischen Staatsministeriums, dessen jüngstes Mitglied ich damals war, richtete er die gleiche Anfrage an den Eisenbahnminister von Breitenbach.

Die Gründe, die mir Herr von Bethmann Hollweg darlegte, ließen mir keine Wahl, so schwer es mir auch wurde, das Reichsschatzamt zu verlassen und das neue, kaum zu bewältigende Amt auf mich zu nehmen. Viel stärker noch als bei der Übernahme des Schatzamts hatte ich das Gefühl des Sprungs ins Dunkle.

Für den Posten des Reichsschatzsekretärs fiel die Wahl auf den Grafen von Rödern, bis dahin Staatssekretär in Elsaß-Lothringen.

Am 22. Mai vollzog der Kaiser, der damals für kurze Zeit im Berliner Schloß Bellevue residierte, die Ernennungen. Die Kaiserin sagte mir, sie bewundere meinen Mut. Als ich antwortete: »Was man muß, das kann man auch,« setzte sie, fast etwas vorwurfsvoll, hinzu: »Mit Gottes Hilfe!«

Am 1. Mai trat ich das neue Amt an.

Zu dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern gehörte damals die gesamte innere Politik, die Angelegenheiten des Bundesrats, die gesamte Sozialpolitik und die wirtschaftlichen Angelegenheiten. Letztere mit Einschränkungen. Schon vor dem Kriege waren die Angelegenheiten der auswärtigen Handelspolitik vom Auswärtigen Amt, das hierfür eine eigene handelspolitische Abteilung hatte, mit dem Reichsamt des Innern gemeinschaftlich bearbeitet worden. Gleich zu Anfang des Krieges hatten die Militärbehörden, insbesondere die Kriegsrohstoffabteilung des Kriegsministeriums, einen wichtigen Teil der wirtschaftlichen Angelegenheiten, nämlich ungefähr alles, was mit der Ausrüstung und Versorgung des Heeres im Zusammenhang stand, an sich genommen. Der Belagerungszustand und die Art und Weise, wie das auf Grund des Belagerungszustandes den Generalkommandos zustehende Verordnungsrecht ausgelegt und gehandhabt wurde, gab den militärischen Stellen die Möglichkeit eines viel prompteren Zugreifens, als das sogenannte »Ermächtigungsgesetz« vom 4. August den Zivilbehörden. Durch dieses Gesetz war der Bundesrat ermächtigt worden, »während der Zeit des Krieges diejenigen gesetzlichen Maßnahmen anzuordnen, welche sich zur Abhilfe gegenüber wirtschaftlichen Schädigungen als notwendig erweisen«. Da aber der Bundesrat eine Körperschaft war, deren Mitglieder zu ihrer Abstimmung der Instruktion durch ihre Regierungen bedurften, war dieses Instrument -- wenn es auch gegenüber der Notwendigkeit, den Reichstag zu befassen, eine wesentliche Erleichterung bedeutete -- doch immerhin viel schwerfälliger als das Verordnungsrecht der Militärbefehlshaber. Im übrigen hat niemals eine formelle und scharfe Abgrenzung der Arbeitsgebiete der militärischen und zivilen Behörden stattgefunden. Vielfach griffen die Militärbehörden ein, wenn aus militärischen Gründen die prompte Erledigung einer wirtschaftlichen Frage notwendig war, und vielfach kamen Angelegenheiten, die von den militärischen Stellen in Angriff genommen worden waren, zur weiteren Bearbeitung an das Reichsamt des Innern zurück. Die erforderliche Einheitlichkeit und Kontinuität wurden durch die wechselseitige Beteiligung von Kommissaren aufrechterhalten.

Ein großer Teil der wirtschaftlichen Geschäfte des Reichsamts des Innern wurde jetzt gleichzeitig mit dem Wechsel im Staatssekretariat abgetrennt: die Ernährungsangelegenheiten.

Auf diesem Gebiete hatte sich eine straffere und schlagfertigere Organisation als notwendig herausgestellt. Abgesehen von der Notwendigkeit der Befassung des Bundesrats mit den Einzelheiten der auf diesem weitschichtigen Gebiet erforderlichen Verordnungen war an der Vorbereitung und Ausführung der gesetzgeberischen Maßnahmen außer dem Reichsamt des Innern eine große Anzahl von Reichs- und Landesbehörden beteiligt. Die Einheitlichkeit der Ausführung wurde dadurch in gleicher Weise beeinträchtigt, wie die Schnelligkeit der Entschließung. Es erschien deshalb angezeigt, die Befugnisse des Reichskanzlers auf dem Gebiete der Volksernährung erheblich zu erweitern und ihm für die Ausübung dieser erweiterten Befugnisse eine besondere Zentralbehörde zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Lösung erklärte ich mich vor der Übernahme des Reichsamts des Innern einverstanden. Gleichzeitig mit meiner Ernennung zum Staatssekretär des Innern, am 22. Mai 1916, wurde eine Bekanntmachung des Bundesrats über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung veröffentlicht, die dem Reichskanzler das volle Verfügungsrecht über alle Lebens- und Futtermittel und die zur Lebensmittel- und Futtermittelversorgung erforderlichen Gegenstände übertrug und ihn ermächtigte, alle zur Durchführung der Lebensmittel- und Futtermittelversorgung erforderlichen Bestimmungen zu treffen. Am selben Tage wurde durch Bekanntmachung des Reichskanzlers das Kriegsernährungsamt geschaffen und diesem die Ausübung der dem Reichskanzler auf dem Gebiete des Ernährungswesens zustehenden Befugnisse übertragen. Zum Präsidenten des Kriegsernährungsamts wurde der bisherige Oberpräsident von Ostpreußen, Herr von Batocki, ernannt.

Damit schieden die Angelegenheiten der Volksernährung aus dem Geschäftskreis des Reichsamts des Innern aus; beim Reichsamt des Innern blieb nur die Bearbeitung derjenigen Ernährungsangelegenheiten, die untrennbar mit den Fragen unserer Einfuhr und Ausfuhr zusammenhingen. Denn die Einfuhr von Nahrungs- und Futtermitteln aus dem Auslande konnte nur im engsten Zusammenhang mit allen den anderen wirtschaftlichen Fragen behandelt werden, die unser Verhältnis zu den einzelnen befreundeten oder neutralen Staaten betrafen.