Part 12
Im 15. Jahrhundert entstand aus der Vereinigung des Großen Wolfdietrich mit den beiden Rosengärten (in der Fassung ~D~) das sogenannte „Heldenbuch“; ihm wurde eine prosaische Vorrede beigegeben, die sich als der erste deutsche Versuch einer Übersicht der gesamten Heldensage darstellt, allerdings in äußerst ungeschickter Form. Der Verfasser dieser Vorrede läßt, vermutlich infolge Mißverständnisses, Siegfried im Rosengarten von Dietrich erschlagen werden und stellt den zweiten Teil der Nibelungensage als Folge dieses Geschehnisses hin: Kriemhilts Haß ist gegen Dietrich gewendet; trotzdem tötet sie schließlich eigenhändig ihre Brüder; es ist dem Sagensammler also nicht gelungen, seine Erzählung innerlich auszugleichen. Für uns aber ist besonders interessant, daß Kriemhilt in dieser Vorrede den Kampf ganz in derselben Weise, wie es in der Thidrikssaga geschieht, durch bewußte Opferung ihres Sohnes in Gang bringt. -- Das Heldenbuch wurde von der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts an bis 1590 immer wieder gedruckt; als in mehreren Exemplaren gedruckt vorliegendes Werk hat es nicht wenig dazu beigetragen, daß im 18. Jahrhundert die Aufmerksamkeit der Gelehrten wieder auf unsere alten Sagenstoffe gelenkt wurde.
Der Strophenform des Nibelungenliedes bedient sich ferner noch das Epos von Alpharts Tod, uns nur in einer einzigen späten und lückenhaften Handschrift erhalten; es entstammt etwa der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts und behandelt einen Abschnitt der Dietrichsage.
Formal abhängig vom Nibelungenliede dürfte auch das Gedicht von der Ravennaschlacht sein; es ist in einer eigentümlichen Strophe verfaßt, deren erste Hälfte annähernd eine halbe, auf den Cäsuren gereimte Nibelungenstrophe darstellt, während die zweite aus zwei mittellangen, cäsurlosen, klingend gereimten Versen besteht; ganz klar ist die ursprüngliche Form wegen starker Überarbeitung nicht erkennbar. Wie uns nämlich die Ravennaschlacht überliefert ist, entstammt sie erst dem Anfang des 14. Jahrhunderts und bildet den zweiten Teil zu dem in kurzen Reimpaaren verfaßten Gedichte von Dietrichs Ahnen und Flucht. Der Verfasser des ganzen Werkes nennt sich Heinrich der Vogler und ist ein Spielmann. Schon der Umstand, daß er im Verlaufe seiner Dichtung von der einfachen epischen Weise zu einer Strophenform übergeht, zeigt, daß er hier eine alte Grundlage überarbeitet. Für diese Grundlage besitzen wir noch zwei selbständige Zeugnisse: die betreffende Partie der Thidrikssaga, die sie inhaltlich wiedergibt, und einen deutlichen Hinweis in dem Gedichte „Meier Helmbrecht“ von Wernher dem Gärtner, das etwa um die Mitte des 13. Jahrhunderts entstanden ist. Die Grundlage der Ravennaschlacht wird damit in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts festgehalten.
Das von uns früher (S. 65) besprochene Gedicht vom „Hürnen Seifried“, das uns nur in Drucken des 16. Jahrhunderts erhalten ist, gehört natürlich nach Inhalt und Form ebenfalls zu den durch das Nibelungenlied befruchteten Werken. Es geht auf eine verlorene ältere Dichtung zurück, aus der es augenscheinlich nur ausgezogen ist. Wir besitzen nämlich in dem Bruchstück m einer Nibelungenhandschrift einen Beweis für des „Hürnen Seifrid“ früheres und umfangreicheres Dasein: das Bruchstück ist nur ein Teil eines Verzeichnisses von Überschriften der Gesänge nebst Blattweiser, es genügt aber, um zu erkennen, daß der verlorene Text den „Hürnen Seifrid“ in das Lied hineingearbeitet hatte, und zwar sowohl die Jugendgeschichte wie den Drachenkampf; Kriemhilt wird in dem Augenblicke, da man sich zur Fahrt nach Island rüstet, vom Drachen entführt und demnächst von Siegfried befreit. Das Bruchstück ist um 1400 geschrieben und hält damit den ältern „Hürnen Seifrid“ im 14. Jahrhundert fest.
In den beiden nächsten Jahrhunderten ist die Verwendung der Nibelungenstrophe in jüngerer Form so häufig, daß ihr Auftreten nur noch einen ganz äußerlichen Zusammenhang mit dem Nibelungenliede bedeutet; es genügt für uns, die Entwicklung der Strophenform selbst kurz darzulegen: durchweg ist die vierte Zeile den drei ersten gleichgemacht; nach meistersingerischer Weise wird feste Silbenzahl beabsichtigt (vor der Cäsur sieben Silben klingend ausgehend, nach derselben sechs stumpf ausgehend); die Cäsuren sind konsequent entweder reimlos oder durchgereimt: in ersterem Falle heißt die Form „Hiltebrandston“ (ihn verwenden das modernisierte Nibelungenlied der Handschrift ~k~ und der Hürnen Seifrid), in letzterem Falle „Heunenweise“. Das Bewußtsein von der Besonderheit der Form, die durch gereimte Cäsuren bedingt wird, ist also völlig durchgedrungen.
Bis in das 15. Jahrhundert hinein bleibt das Interesse am Nibelungenliede lebhaft und wach; der Stoff wird sogar gelegentlich dem Zeitgeschmack angepaßt. So wird um 1400 in der Handschrift ~b~ an der Stelle, wo Dietrich die ankommenden Burgunden vor Kriemhilt warnt, eine Interpolation eingelegt, die erzählt, Kriemhilt habe Röhren, gefüllt mit Schwefel und Kohle (also Pulverminen), legen lassen, um die Burgunden im Nachtlager in die Luft zu sprengen. Im 15. Jahrhundert ist dann die ganze Dichtung neu überarbeitet und nach den Regeln der Meistersinger sprachlich behandelt worden; es ist dies der Text, der uns in der Handschrift ~k~ erhalten ist. Das Gedicht wird hier in seinen beiden Abschnitten betitelt „die erste Hochzeit Kriemhilts mit Siegfried“ und „die zweite Hochzeit Kriemhilts mit Etzel“.
Dann aber fängt das Interesse an zu erlöschen. Der letzte namhafte Mann, der zu unserm Liede in Beziehung steht, ist Kaiser Maximilian I., der letzte Ritter. Er hat das sog. Heldenbuch an der Etsch (offenbar eine ältere Sammelhandschrift, von der vermutlich ~O~ ein Rest ist) abschreiben lassen und dadurch in den Jahren 1502-1517 die noch erhaltene große Ambraser Sammelhandschrift geschaffen, die auch unser Lied enthält (~d~). Es ist die letzte Handschrift unseres Gedichtes. Gedruckt worden ist das Lied in alter Zeit nicht. Mit dem Augenblicke, da der Buchdruck durchgedrungen war, ist das Interesse an ihm erlahmt; warum, ist schwer zu ersehen; wahrscheinlich, weil der Geschmack des Liedes für die damalige Zeit auf der einen Seite zu ritterlich-vornehm, auf der andern aber wieder zu volkstümlich-einfach war; die einfachern Kreise mochten es seiner Vornehmheit wegen nicht, und die vornehmern hatten ihre Neigung bereits den neu auftretenden humanistischen Stoffen zugewendet. Wir finden nun an Stelle des Liedes im 16. Jahrhundert nur das gedruckte, wenig wertvolle Gedicht vom „Hürnen Seifrid“, das bis 1611 immer wieder aufgelegt wurde, das sich aber nur an ein untergeordnetes Publikum wendet. Bezeichnend ist die ebengenannte Jahreszahl 1611: sieben Jahre vor Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges! Von da an sind die älteren Dichtungen nicht mehr beachtet, also auch nicht mehr aufgelegt worden, sondern in Vergessenheit geraten. Ja, sogar die Erinnerung an die alte Sage, die doch in Oberdeutschland, wenigstens was die Dietrichsage angeht, ganz lebendig im Volke haftete, ist im Dreißigjährigen Kriege völlig erloschen. Nur in einer ganz verzerrten Form hat die Nibelungensage diese Zeit überdauert: im sog. Volksbuch vom gehörnten Siegfried. Der erste erhaltene Druck dieses Buches stammt aus dem Jahre 1726; der Text selbst ist vielleicht noch etwas älter. Er ist in ganz rohem Geschmack hergestellt: auf der einen Seite ist er äußerlich in die Höhe geschraubt durch Einführung fremdklingender Namen, lateinischer Endungen u. dgl. (so heißt Gibich jetzt Gibaldus, Kriemhilt Florigunda); auf der andern Seite wieder sind komische Szenen eingelegt, Narrenstreiche und ähnliche höchst unbedeutende kleine Episoden. Im großen und ganzen ist das Volksbuch weiter nichts als eine Umarbeitung des „Hürnen Seifrid“. Es ist dann immer wieder aufgelegt worden bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts hinein, ohne daß die bessern Kreise sich um dasselbe irgendwie gekümmert hätten. Auf dem Titel steht zu lesen: „Gedruckt in diesem Jahr“; so wird dem ungebildeten Leser weisgemacht, daß er das Neueste vom Jahre in der Hand habe. Die Behörden haben nicht nur den Gehörnten Siegfried, sondern auch alle andern Volksbücher öfter verboten. Man begreift ihr Vorgehen, wenn man auf den ungeläuterten Geschmack achtet, der in diesen Büchern waltet: sie stehen ungefähr auf der Stufe der modernen Hintertreppenromane. Aber die „albernen Dinge“ (wie die einschreitenden Behörden die Volksbücher nannten) waren manchen Leuten noch nicht albern genug; so konnte es geschehen, daß das Volksbuch vom gehörnten Siegfried zweimal noch weiter heruntergezogen wurde: 1783 verbreiterte es ein ~Dr.~ Kindleben zu einem zweibändigen Volksroman von mehr als 550 Seiten, und noch zu Anfang des 19. Jahrhunderts erschien eine Neubearbeitung unter folgendem bezeichnenden Titel: „Siegfried und Florigunde. Oder: durch Gefahren wird die Tugend gestärkt, und die Ausdauer in derselben belohnt. Eine mährchenhafte Historie von den Abenteuern, welche Siegfried der Ungehörnte wegen der schönen Florigunde bestanden hat. Erster Teil. Ganz umgearbeitet, neu aufgelegt und in ein heilsames Lesebuch verwandelt.“ ~Sapienti sat.~ Vor dem angekündigten zweiten Teile scheint das Publikum bewahrt geblieben zu sein. Das Buch blieb der letzte direkte Ausläufer des alten Stoffes; mit dem inzwischen bereits eingeleiteten Wiedererwecken desselben hat es keinen Zusammenhang.
VIII.
Erneuerung der Kenntnis des alten Stoffes seit dem 18. Jahrhundert.
Der erste, der dafür tätig gewesen ist, daß wir wieder Geschmack und Interesse für unsere ältere Literatur bekommen haben, und der deshalb nicht vergessen werden darf, obgleich ihn seine jüngern Zeitgenossen (im allgemeinen unverdienter Weise) viel geschmäht und dadurch fast der Vergessenheit überliefert haben, ist Gottsched. Er hat 1752 dem Heldenbuch und dem Hürnen Seifrid gelehrte Beachtung geschenkt; vom Nibelungenliede weiß er noch nichts. Das lag damals noch für Gelehrte und Ungelehrte im Staube der alten Bibliotheken vergraben. Erst drei Jahre nach dieser ersten Betätigung Gottscheds auf dem Gebiete unserer alten Literatur entdeckte ein junger Mediziner, Namens Obereit, bei einem Besuche des Schlosses Hohenems in Vorarlberg 1755 am 29. Juni die von uns jetzt mit ~C~ bezeichnete Handschrift des Nibelungenliedes, und von diesem Augenblicke an ist das Gedicht neu belebt, denn durch Obereit ward Bodmer, der Führer der Schweizer im Streite wider Gottsched, bekannt mit der Handschrift und gab einen Teil von ihr heraus: 1757 ließ er den zweiten Teil des Liedes samt der Klage von einem zufälligen Punkte an, nämlich vom Wiedereinsetzen des Textes nach der letzten Lücke von ~C~ (Str. 1682 Holtzmann) an, abdrucken. Den fehlenden Eingang hat er durch eine eigene mittelhochdeutsche Reimerei ersetzt, die ihm natürlich mißglückt ist. Die Ausgabe trägt den Titel: „Chriemhilden Rache, und die Klage; zwey Heldengedichte aus dem schwäbischen Zeitpuncte“. Viel Erfolg hat sie freilich nicht gehabt, obgleich Bodmer selbst noch für die erste neuhochdeutsche Bearbeitung gesorgt hat: im Jahre 1767, also zehn Jahre später, veröffentlichte er unter dem Titel „Die Rache der Schwester“ eine Übertragung des mittelhochdeutschen Textes seiner Ausgabe in deutsche, wenig glücklich gebaute Hexameter. Wenn auch damit nicht allzuviel für das Lied geschehen war, so war doch ein Schritt getan, auf dem weiter gebaut werden konnte; das Interesse war geweckt. Nach kaum einem Menschenalter ist ein jüngerer Gelehrter, ein Schüler Bodmers, Myller, in der Lage, nicht bloß das Nibelungenlied, und zwar vollständig, sondern eine größere Anzahl von Gedichten aus dem deutschen Mittelalter in einer Sammlung herausgeben zu können, auf die bereits hervorragende Personen subskribieren, und die sich sogar an die höchsten Stellen wendet: Myller erbat und erhielt noch 1780 von König Friedrich II. von Preußen die Erlaubnis, ihm das Sammelwerk zueignen zu dürfen. Im Jahre 1782 erschien daher als erstes Stück der Myllerschen Sammlung die erste vollständige Ausgabe: „Der Nibelungen Liet, ein Rittergedicht aus dem XIII. oder XIV. Jahrhundert. Zum ersten Male aus der Handschrift ganz abgedruckt“. Myller legte Bodmers Ausgabe zugrunde und fügte den ersten Teil aus einer Bodmer gehörigen Abschrift hinzu; als Bodmer sich seinerzeit diese Ergänzung zu seinem Texte aus Hohenems verschaffte, war aber ein Irrtum untergelaufen: in Hohenems lagen ja zwei Handschriften, nämlich außer ~C~, auf der Bodmers Ausgabe beruht, noch ~A~; letztere wurde zufälligerweise zur Ergänzung benutzt, und so stellt sich die erste vollständige Nibelungen-Ausgabe in ähnlicher Art als Mischtext dar, wie es um 1300 mit der Gruppe ~Db~ und um 1450 mit der Bearbeitung ~k~ der Fall war. Daß die Handschriften ~C~ und ~A~ im Texte ziemlich weit voneinander abstehen, konnte man um 1780 noch nicht beurteilen. Das Werk war, wie gesagt, keinem Geringern gewidmet als Friedrich dem Großen, und ihm natürlich auch ein Exemplar übersandt worden. Dafür hat sich der König in einem höchst charakteristischen und eigentümlichen Briefe bedankt, aus dem hervorgeht, daß damals die Zeit des Verständnisses für unsere ältere Literatur noch nicht gekommen war, am allerwenigsten Friedrich dem Großen, der ja nicht einmal an der eben neuerblühten deutschen Literatur irgendwelchen Anteil nahm. Der Brief lautet:
Hochgelahrter, lieber getreuer.
Ihr urtheilt, viel zu vortheilhafft, von denen Gedichten, aus dem 12., 13. und 14. Seculo, deren Druck Ihr befördert habet, und zur Bereicherung der Teutschen Sprache so brauchbar haltet. Meiner Einsicht nach, sind solche, nicht einen Schuß Pulver, werth; und verdienten nicht aus dem Staube der Vergessenheit, gezogen zu werden. In meiner Bücher-Sammlung wenigstens, würde Ich, dergleichen elendes Zeug, nicht dulten; sondern herausschmeißen. Das Mir davon eingesandte Exemplar mag dahero sein Schicksal, in der dortigen großen Bibliothec, abwarten. Viele Nachfrage verspricht aber solchem nicht, Euer sonst gnädiger König
Potsdam, d. 22. Februar 1784. Frch.
Der Brief wird auf der Züricher Bibliothek unter Glas und Rahmen aufbewahrt. Er ist geschrieben nach Vollendung des ersten Bandes der Sammlung, der außer den Nibelungen noch die Eneit, den Parzival und den Armen Heinrich enthält, bezieht sich also nicht ausschließlich auf unser großes Epos (der König spricht ja auch von „denen Gedichten“); man hat deshalb neuerdings geglaubt, die Nibelungen von des Königs hartem Urteil entlasten zu dürfen. Allein das ist vergebliches Bemühen: sie gehören eben gleich als erstes mit zu „denen Gedichten“, und es wäre sehr merkwürdig, wenn Friedrich bei seiner, wenn auch einseitigen, doch offenbar ehrlichen Kenntnisnahme gerade am ersten Stücke vorübergegangen wäre. Vom Standpunkte des Königs Friedrich ist diese Mißachtung unsers Gedichts wohl zu verstehen, denn wir müssen erst von seinen Anschauungen hinweg über Goethe bis in die Romantik hinein, ehe wir wirklich Interesse und Geschmack für unsere alte Vergangenheit erwarten dürfen.
Wichtig für die weitere Entwicklung unserer Kenntnis des alten Liedes sind die Vorlesungen, die August Wilhelm Schlegel in den Jahren 1802 und 1803 in Berlin gehalten hat. Diese Vorlesungen sind zwar nicht gedruckt worden, allein es wohnte ihnen ein Mann bei, der dann sein ganzes Leben der Germanistik und in erster Linie dem Nibelungenliede gewidmet hat, Friedrich Heinrich von der Hagen. Er hat zuerst im Jahre 1807 den Versuch gemacht, eine Erneuung des Liedes zu schaffen, d. h. die alte Sprachform der neuhochdeutschen im äußern Gewande, der Orthographie, vielleicht auch in der Wortwahl, so weit anzunähern, daß man den alten Text zur Not mit Verständnis lesen konnte. Diese Erneuung ist nun freilich noch keine Übersetzung; ohne Wörterbuch kommt Hagen noch nicht aus; sie bedeutet aber einen gewaltigen Schritt vorwärts, auch insofern, als hier zum ersten Male die strophische Form der alten Dichtung erkannt war. 1810 ließ Hagen seine erste Ausgabe des alten Textes erscheinen; freilich bot sie (und ebenso die bald darauf geschaffene, eingangs erwähnte Zeunesche) noch die Myllersche Handschriftenmischung. Doch bald darauf erkannte Hagen den bisher obwaltenden Irrtum, und in der zweiten, 1816 erschienen Auflage seiner Ausgabe hat er die St. Galler Handschrift (~B~) zugrunde gelegt und so zum ersten Male einen authentischen Text dargeboten. In seinem langen, bis 1856 währenden Leben hat er am Liede immer weiter gearbeitet.
Die erste kritische Ausgabe unseres Gedichtes lieferte 1826 Karl Lachmann; er legte den von der Hohenems-Münchner Handschrift ~A~ gebotenen Text zugrunde, weil er ihn, als den kürzesten, auch für den ältesten hielt; alle übrigen Handschriften enthielten nach seiner Meinung nur Überarbeitungen, also ~B~ sollte auf Grund von ~A~, ~C~ auf Grund von ~B~ entstanden sein usw. Mit seiner Anschauung vom Werte der überlieferten Texte verband Lachmann seine Theorie vom Ursprunge des Gedichtes, die er bereits 1816 in seiner Schrift „Über die ursprüngliche Gestalt des Gedichts von der Nibelungen Noth“ dargelegt hatte und 1836 unter dem Titel „Zu den Nibelungen und zur Klage: Anmerkungen“ im einzelnen ausführte. Er nahm an, daß der Text nichts weiter sei, als die Überarbeitung einer Sammlung von zwanzig an sich selbständigen Liedern, die im allgemeinen inhaltlich eins auf das andere folgten und, wenn nötig, durch eingelegte Zwischenstücke verbunden worden wären; auch glaubte er, diese Lieder noch in allen Einzelheiten wiederherstellen zu können. Er stützte sich bei seiner Arbeit auf das häufige Wechseln des Tones, das er allerdings, wie man zugestehen muß, mit großer Sicherheit herausempfunden hat, sowie auf das Vorhandensein mehrerer Widersprüche. Von letzteren sind zwei (der bei der Verwechslung von ~Treisenmûre~ und ~Zeizenmûre~ obwaltende und derjenige, der Dankwarts Lebensalter betrifft) bereits vorhin (S. 105 und 85) erörtert worden; ein dritter besteht darin, daß Günther in Str. 911 (Bartsch) die Jagd, auf der Siegfried ermordet werden soll, im Wasgenwalde ansetzt, während sie doch dann, von Worms aus gerechnet, jenseits des Rheines stattfindet; er erledigt sich nach unserer vorhin vorgetragenen Anschauung als einfacher Schreibfehler der Grundhandschrift der Not-Gruppe. -- Ferner war Lachmann, als er sich dem Nibelungenliede zuwandte, beeinflußt von der Homerkritik Friedrich August Wolfs; er glaubte dessen für das griechische Altertum gültige Anschauungen auf das deutsche Mittelalter übertragen zu dürfen; daß dies nicht angängig ist, bedarf heute wohl kaum einer Widerlegung. Immerhin gewährt die Liedertheorie stellenweise die einzige Möglichkeit, Fragen, die der überlieferte Text dem gelehrten Kritiker stellt, zu lösen, und wir haben sie selbst, wenn auch in bescheidenem Umfange, bei der Untersuchung des Stoffes angewendet; es ist nur keineswegs angängig, eine Lösung auf dem Wege anzustreben, daß man nebeneinander liegende Stücke einfach wie mit einem Scherenschnitte voneinander trennt; übereinander liegen die Schichten, die die lange Entwicklung des Stoffes abgesetzt hat, nicht nebeneinander.
Bei der Abgrenzung der echten und unechten Teile im einzelnen hat sich Lachmann von der Vorstellung leiten lassen, daß jedes „echte“ Lied aus einer Anzahl von Strophen bestehe, die durch sieben teilbar sein müsse. Er hat sich darüber nicht geäußert; erst kurz nach seinem 1851 erfolgten Tode erkannte Jakob Grimm dies merkwürdige Verhältnis. Lachmanns unbedingte Anhänger versuchten auch die Geltung der Siebenzahl zu erhärten, doch ohne irgendwelche schlagenden Gründe.
Nachdem die Meinung, daß der echte Nibelungentext allein in der Handschrift ~A~ vorliege, ein Menschenalter hindurch unbedingt geherrscht hatte, traten im Jahre 1854 kurz nacheinander zwei Gelehrte mit der Ansicht hervor, daß der echte Text vielmehr durch die Hohenems-Laßbergische Handschrift ~C~, als die vollständigste und inhaltlich am besten abgerundete von allen, repräsentiert werde, ~B~ aber und gar erst ~A~ verkürzende Bearbeitungen des in ~C~ vorliegenden Originales seien; es waren Adolf Holtzmann („Untersuchungen über das Nibelungenlied“) und Friedrich Zarncke („Zur Nibelungenfrage“); sie verwarfen natürlich auch die Liedertheorie und behaupteten einheitliche Konzeption des Gedichtes. Ihr Auftreten war das Zeichen zum Ausbruche eines heftigen, mit großer Hitze geführten Gelehrtenstreites; er ist begreiflich, denn während Lachmann von dem kürzesten und schlechtesten Texte ausgegangen war, verfielen Holtzmann und Zarncke in das entgegengesetzte Extrem, indem sie den längsten, zweifellos interpolierten Text zugrunde legten (auch in ihren, zuerst 1857, bez. 1856 erschienenen Ausgaben).
Einen vermittelnden Standpunkt nahm zuerst Karl Bartsch ein; nachdem er ihn bereits 1862 auf einer Philologenversammlung geltend gemacht hatte, legte er ihn im einzelnen dar in seinen 1865 erschienenen „Untersuchungen über das Nibelungenlied“. Nach seiner Meinung ist der Originaltext verloren; wir besitzen nur zwei zu Ende des 12. Jahrhunderts entstandene und im wesentlichen durch die Handschriften ~B~ und ~C~ repräsentierte Überarbeitungen desselben; diese Überarbeitungen sollen durch den Umstand veranlaßt sein, daß das Original in seiner Reimtechnik noch ziemlich unvollkommen gewesen sei; die fortgeschrittenere Kunst des ausgehenden 12. Jahrhunderts habe reinere Reime verlangt und dadurch zwei Männer, die voneinander nichts wußten, bewogen, das Original im wesentlichen reimbessernd zu überarbeiten.
Bartschs Theorie hat sich viel Anhänger erworben, besonders in der Anschauung, daß die Handschrift ~B~ zwar nicht das Original, wohl aber einen diesem sehr nahestehenden Text biete; dagegen hat die Meinung, daß Reimungenauigkeit die Ursache der doppelten Überarbeitung sei, fortgesetzt an Boden verloren, weil 1) die große Mehrzahl aller Reime beiden Bearbeitungen eigen ist, also aus dem Original stammt, aber auch ohne Tadel ist, und 2) Bartsch so verfährt, als ob jede Abweichung der beiden Texte voneinander lediglich durch ungenauen Reim des Originals veranlaßt sein könnte. In dieser Beziehung ist Bartschs Theorie durch Hermann Paul („Zur Nibelungenfrage“, 1876) wesentlich modifiziert worden; er gibt zwar zu, daß ~B~ und ~C~ Paralleltexte sind, die auf ein verlorenes Original zurückweisen, lehnt aber die Begründung der Abweichungen auf Reimungenauigkeiten des Originals ab.
Wesentlich gefördert, besonders in bezug auf die Bestimmung aller einzelnen Handschriften, ist neuerdings unsere Kenntnis worden durch die schon erwähnte Schrift von Wilhelm Braune „Die Handschriftenverhältnisse des Nibelungenliedes“ (1900); auch ihm sind ~B~ und ~C~ im wesentlichen Paralleltexte, doch steht nach seiner Meinung ~B~ dem Original so nahe, daß es für dasselbe gelten kann; ~C~ dagegen ist für Braune eine allmählich entstehende planmäßige Überarbeitung: ihr Autor soll längere Zeit an ihr tätig gewesen sein, die erste Stufe seiner Arbeit in ~d~ und ihren nächsten Verwandten, die zweite desgleichen in ~I~ und die vollendete erst in ~C~ uns vorliegen; es ist die vorhin eingehend erörterte, schwierig zu beurteilende Handschriftengruppe Id, die Braune zu dieser immerhin seltsamen Anschauung veranlaßt hat. Wie diese Gruppe auch einzuordnen sein mag, jedenfalls steht heutzutage fest, daß ~B~ dem Originale des Gedichtes am nächsten steht, daß ~C~ stark überarbeitet ist, und daß ~A~ auf irgendwelchen selbständigen Wert keinerlei Anspruch machen kann; alles übrige mag immer noch nach subjektivem Empfinden beurteilt werden.