v. Kahr in Form eines fortgesetzten Deliktes in Bayern begangen
worden ist, was der Herr Staatsanwalt Hochverrat nennt.
Dem Herrn Pöhner ist all das bekannt. Und noch manches mehr. Aber vorläufig will er – im Interesse des Vaterlandes – darüber in öffentlicher Sitzung nicht sprechen. Doch einen kleinen Vorstoß wagt noch die Verteidigung:
_Rechtsanwalt Holl_: Ich habe Kapitänleutnant Ehrhardt als Zeugen genannt. Ich muß jetzt noch Schritte tun, um diesen zur Stelle zu bringen, wenn das Gericht ihn vernimmt. Ich frage die Staatsanwaltschaft: Ist es richtig, daß die Staatsanwaltschaft durch einen ihrer Beamten mittelbar oder unmittelbar hat Ehrhardt mitteilen lassen, daß er verhaftet würde, wenn er, von der Verteidigung geladen, als Zeuge erscheint.
_Staatsanwalt_: Es ist absolut unwahr, daß die Staatsanwaltschaft irgendeine solche Mitteilung hat ergehen lassen. Sie konnte Ehrhardt nicht als Zeuge laden, weil sie seine Adresse nicht kennt.
_Justizrat Kohl_: Weiß der Staatsanwalt, daß Kapitän Ehrhardt vor wenigen Wochen noch ganz öffentlich auf einem Kommers gesprochen hat?
_Rechtsanwalt Hemeter_: Sendlingertorplatz Nr. 1 ist er zu finden, Herr Staatsanwalt.
_Rechtsanwalt Holl_: Er wohnt eine Treppe tiefer als der angeklagte Oberstleutnant Kriebel – im selben Haus.
Und mit diesem Vorstoß läßt es die Verteidigung bewenden. Vorläufig war noch dies ihr Schlachtplan: Nicht bloß Kahr zu kompromittieren, nicht bloß nachzuweisen, daß er im November am Hochverrat beteiligt war, sondern durch die Aufrollung der „Bayrischen Frage“ der Staatsanwaltschaft die Gefahr vor Augen zu führen, die sie laufe, wenn sie die Angeklagten zwinge, „einmal tüchtig auszupacken“. Man soll in Bayern nicht über Hochverrat zu Gericht sitzen, weil hier seit Jahr und Tag von allen Führern und Politikern nur Hochverrat getrieben wurde. Vorderhand begnügte sich die Verteidigung – zu drohen. Wird sich die Staatsanwaltschaft dieses Entgegenkommens würdig erweisen? Sonst – da ist noch jemand, der manches erzählen kann:
_Oberstleutnant Kriebel_, der militärische Führer des Putsches, der zweite Eingeweihte. Bei seinen Ausführungen schloß das Gericht, durch die ewigen versteckten Drohungen der Verteidiger reichlich nervös gemacht, zum erstenmal die Öffentlichkeit aus. Was man zu hören bekam, war im wesentlichen folgendes:
Kommerzienrat Zentz unterrichtete mich über den _Zweck der Versammlung_ im Bürgerbräukeller. Er sagte, die Versammlung sei auf den Wunsch Kahrs einberufen – und es sei notwendig, daß der große Saal des Bürgerbräukellers voll wird. Er habe die vaterländischen Vereine dazu eingeladen, damit sie den Saal füllen. Es wurde noch angefügt, daß zu dieser Ovation, zu der diese Versammlung führen sollte, _von gütigen Spendern Freibier_ gegeben werde. Es gab dann noch eine Diskussion wegen der _Teilnahme von Juden_ an dieser Versammlung. Dr. Hartmann von den „Vaterländischen Verbänden“ Bayerns erklärte, es wäre eine zweifelhafte Empfehlung für Herrn von Kahr in den vaterländischen Kreisen, auf die er sich in erster Linie stützen wolle, wenn er zu dieser Feier Juden einladen wollte. Diese Bemerkung rief einen großen Sturm der Entrüstung hervor bei den verschiedenen Handelsorganisationen. Sie sagten, daß sie nicht nur unter ihren Mitgliedern, sondern auch in den Vorständen eine große Anzahl von Juden hätten, daß es für sie unmöglich sei, die Einladung überhaupt weiterzugeben, wenn die Frage der Nichtzulassung der Juden überhaupt nur diskutiert würde. Kommerzienrat Zentz brachte dann diesen Sturm der Entrüstung dadurch zum Schweigen, daß er bemerkte, es würden nicht viele Juden kommen, denn sie seien wegen der Ausweisungen von Ostjuden an sich nicht gut auf Herrn von Kahr zu sprechen.“
Was nicht hinderte, daß eben dieselben Herren tief in die Tasche griffen, um den Kampffonds der Völkischen zu speisen; wurde doch im weiteren Verlaufe der Verhandlung festgestellt, daß Ehrhardt zwanzigtausend Dollar bei den Industriellen Bayerns – Juden und Christen – an Spenden einsammeln lassen konnte.
Kriebel, das wahre Soldatengemüt:
„Lossow sagte, er wolle ja marschieren, aber bevor er nicht 51 Prozent Wahrscheinlichkeit des Erfolges in seinem Notizbuch ausrechnen könne, sei es ihm nicht möglich, zu marschieren. Als Soldat war das für mich geradezu erschütternd. Wenn wir so im Kriege gedacht hätten, wären wir schon im August 1914 zur Kapitulation gezwungen gewesen.“
„Alle haben gerufen: Kampf gegen die Weimarer Verfassung. Da habe ich mir in meinem einfachen Soldatengemüt gedacht: wenn alles schreit, Kampf gegen die Weimarer Verfassung – warum soll man da nicht kämpfen?“
Aus dem Verhör eine kleine Probe:
_Staatsanwalt_: Es darf nicht vergessen werden, daß es sich hier um eine einseitige Darstellung handelt, die auch die schwersten persönlichen Angriffe gegen die Herren Kahr und Lossow in sich schließt. Ich glaube, man muß doch auch den anderen Teil hören, bevor man ihn in dieser Weise öffentlich herabsetzt.
_Vorsitzender_: Es ist nicht Sache der Staatsanwaltschaft, den Vorsitzenden wegen der Verhandlungsführung zu rügen.
_Justizrat Kohl_: Das Urteil, das der Angeklagte Kriebel über das Verhalten der Herren Kahr, Lossow und Seißer gefällt hat, ist das Urteil aller anständigen Menschen in Deutschland. Und ich nehme an, daß der Herr Staatsanwalt auch zu den anständigen Menschen zählt.
_Vorsitzender_: Das geht zu weit, einen solchen persönlichen Angriff kann ich nicht dulden.
_Justizrat Kohl_: Der Staatsanwalt erfüllt eine Pflicht, die ihm sehr lästig sein muß. Er wurde in den Grundsätzen des deutschen Waffenstudenten erzogen und kann ein solches Verfahren überhaupt nicht billigen.
Diese versteckte Drohung mit einer Forderung zum Duell war für den Staatsanwalt so deutlich, daß er von nun ab keinen Versuch mehr unternahm, in die Verhandlung einzugreifen. Die Verteidiger beherrschten sie völlig.
Kriebel, der Eingeweihte spricht:
„Ich habe aus Gründen, die ich später, bei Ausschluß der Öffentlichkeit noch erörtern werde, vorgeschlagen, daß wir uns nach dem Mißlingen der Aktion in die Gegend von Rosenheim zurückziehen.“
Diese Gründe sind nachträglich bekanntgeworden. Rosenheim war in jenen Tagen das Hauptaufmarschgebiet der „Orka“, des radikalsten, unter Führung eines gewissen Kanzler stehenden bayrischen Kampfbundes, und hier befand sich das Hauptwaffenlager der Nationalsozialisten noch aus der Zeit her, wo die Zentrale der Einwohnerwehren in Rosenheim untergebracht war.
_General Ludendorff_ hat das Wort. Im blauen Sakkoanzug, die Hände auf dem Rücken verschränkt, straff aufgerichtet, doziert der General einem andächtig aufhorchenden Publikum über Staatsverfassung und Ultramontanismus.
Ludendorff ist im Auto von seiner Villa gekommen – er war, ebenso auch Pernet, Pöhner, Frick und Wagner, während der Verhandlung auf freiem Fuß, während die anderen Angeklagten für die Dauer des Prozesses in der Infanterieschule untergebracht worden waren – und nun mußte die Verhandlung verschoben werden, da Ludendorffs Auto eine Panne hatte. Die Posten an den Eingängen und im Korridor stehen stramm, die Tür wird aufgerissen. Hitler schlägt die Hacken zusammen, daß es durch den ganzen Saal knallt, die Reichswehroffiziere auf den Zeugenbänken und die Damen und Herren im Zuhörerraum erheben sich von den Plätzen – General Ludendorff hat den Saal betreten, die Verhandlung kann beginnen.
Ludendorff spricht abgehackt, kurz, stößt die Worte wie militärisches Kommando in den Saal. Eine schnarrende, preußische Offiziersstimme. Seine Aussage läßt den Kern des politischen Problems zum ersten Male scharf hervortreten. Der Hintergrund wird sichtbar.
Die bayrischen Klerikalen, das ist der Feind. Er muß geschlagen werden. Nun handelt es sich nicht mehr um den Putsch vom 8. November, jetzt handelt es sich um die Schicksalsfrage Deutschlands, um den Jahrhunderte alten Kampf zwischen Nord und Süd, zwischen Hohenzollern und Wittelsbachern. Den Separationsbestrebungen der Wittelsbacher und ihrer Zusammenarbeit mit dem Vatikan gilt Ludendorffs Hauptangriff.
„Ich habe die Gefahr der Juden im Weltkrieg genügend kennengelernt. Ich habe mich damit ernstlich und aufmerksam beschäftigt. Die jüdische Frage ist für mich eine Rassenfrage.“
Dann ein Schlag gegen die Katholiken:
„Als Realpolitiker komme ich zu Erwägungen, indem ich die unabänderlichen Tatsachen nehme, wie sie sind. In dem Kampf Deutschlands war der Vatikan nicht neutral, sondern deutschfeindlich. Der Papst hat sich gegen die Sabotage im Kampf um Ruhr und Rhein gewandt. Außerdem war besonders auffallend die steigende Inschutznahme der Juden durch den hohen Klerus.“
Es folgt ein Überblick über die wirtschaftliche Lage:
„Herr Minoux entwickelte uns seine politischen und wirtschaftlichen Ansichten. Sie erschienen mir sehr _reichlich wirtschaftlich_, was auch verständlich ist. Ich sprach ungefähr: „Lieber Minoux, das wirtschaftliche Programm gefällt mir nicht.“
Endlich kommt Ludendorff auf die militärischen Vorbereitungen des Unternehmens zu sprechen:
„Der Herr Staatsanwalt hat gefragt, warum wir vom Marienplatz zur Residenz marschiert sind. Warum diese Richtung genommen wurde, kann ich nicht sagen. Ich habe Tannenberg geschlagen und die Gründe für mein taktisches Vorgehen mir erst später zurechtgelegt. Das ist Feldherrninstinkt.“
Im Zuhörerraum starke Bewegung. Man ruft Bravo und einige klatschen. Niemand findet Anstoß daran, daß es just nicht strategisches Talent verrät, wenn das „taktische Vorgehen“ einen Feldherrn in solch ein böses Debakel führt wie am 9. November 1923 und – am 9. November 1918.
Ludendorffs Rede gipfelte in einer Anklage gegen Rom. Doch dieser Fehdehandschuh wurde von der Kirche nicht aufgenommen. Kardinal Faulhaber und Kronprinz Ruprecht ließen sich nicht einmal zu einer Erwiderung herbei – Kahr und Lossow wurden vorgeschoben. Aber zwei Tage später schwenkte die gesamte klerikale Presse Bayerns, schwenkte selbst der „Miesbacher Anzeiger“, der noch wenige Tage vorher begeisterte Töne für das Wirken der Kampfverbände gefunden hatte, scharf zu Kahr ab. Die Klerikalen trumpften auf. So schrieb das „Bayrische Vaterland“:
„Kahr hätte am 12. November zusammen mit Lossow, Seeckt usw., allen vaterländischen Verbänden also, mit einer großen nationalen Einheitsfront losschlagen wollen. Das sahen Hitler, Weber, Pöhner, Kriebel und alle. Das zu beweisen, daß Kahr das vorbereitet habe, darauf steht ja ihr ganzes Bemühen. Warum hat dann Hitler nicht bis zum 12. gewartet? Hier liegt _Hitlers große Sünde wider den deutschen nationalen Geist_. Hier ist der Verrat an der gemeinsamen Sache. Kahr und alle Vaterländischen im ganzen Reich, Süd und Nord, gemeinsam wollten sie in Berlin eine nationale Regierung einrichten. Das Gelingen war nach menschlichem Ermessen, wie die Hitlerschen selbst sagen, unbedingt sicher – schon ihren Putsch hielten sie ja für sicher. Die Vorbereitungen – was die Hitlerschen ja beweisen wollen – sorgfältig getroffen. Die Aktion Kahrs zur inneren Befreiung Deutschlands scheiterte. Warum? Weil Hitler mit Ludendorff zu früh und auf eigene Faust losschlug.“
Ludendorffs Rede hatte der Bayrischen Volkspartei bewiesen, daß ihre Hoffnung, mit Hitler und Ludendorff zu einem Kompromiß zu gelangen, getrogen hatte. Das Scheingefecht wurde abgebrochen. In den folgenden Tagen gingen die Angeklagten sehr aggressiv vor, die Verteidigung hatte die Führung des Prozesses vollkommen an sich gerissen. Etwa so:
_Justizrat Kohl_: Wir müssen dagegen protestieren, daß der Herr Staatsanwalt gestern bei einer Aussage ironisch gelächelt hat.
_Staatsanwalt_: Ich stelle fest, daß es mir ganz fern gelegen hat, zu lächeln, und ironisch schon gar nicht.
_Hauptmann Röhm_, Typus des preußischen Leutnants, nasale schnoddrige Stimme, trägt den Zivilanzug wie eine Uniform:
„Im Oktober 1918 war ich noch überzeugt, daß wir den Krieg gewinnen werden. Ich habe diese Überzeugung als Generalstabsoffizier an der Front gewonnen. Ich habe das erste Mal die Vorläufer der Revolution im Lazarett in Brüssel kennengelernt. Ich sah diese Vorläufer in dem unmilitärischen Verhalten der Krankenwärter.“
Dann schildert er seine Tätigkeit nach der Revolution:
„Zwischen meiner vaterländischen Einstellung und meiner Tätigkeit als Reichswehroffizier mußten Konflikte entstehen – – –“
Hauptmann Röhm kam daher um seinen Abschied ein, doch General Lossow erklärte ihm, dazu bestehe keine Veranlassung. Und als der Reichswehrminister Röhm den Abschied doch telegraphisch bewilligte, hat General von Lossow das nicht anerkannt und der Abschied wurde wieder zurückgenommen. Hauptmann Röhm trat einen dreimonatigen bezahlten Urlaub an. Erst am 30. Dezember – im Gefängnis – hat er die Nachricht bekommen, daß er seinen Abschied erhalten.
_Oberleutnant d. R. Brückner_, ein junger Mann mit ausdruckslosem blassen Gesicht, schildert ebenfalls seine „politische Einstellung“:
„Was die Einstellung der Pioniere anlangt, so rissen auch sie den Pleitegeier sofort von der Mütze und zertraten ihn. Sie mußten aber auf Befehl von Lossow das Schwarz-Weiß-Rot wieder herunternehmen und den Pleitegeier wieder hinauftun.“
_Vorsitzender_: Sie sagen immer „Pleitegeier“? Es muß doch einen anderen Ausdruck geben?
_Brückner_: Ich kenne keinen.
_Vorsitzender_ (lächelt): Nun, die technische Bezeichnung lautet wohl anders.
_Leutnant Wagner_ ist Nationalsozialist geworden, weil er mit einem Neffen des Reichspräsidenten Ebert böse Erfahrungen gemacht hatte. Der soll sein Regiment „verhetzt“ haben. Aber dann stellte es sich heraus, daß der Reichspräsident gar keinen Neffen hat und dieser also das Regiment auch nicht verhetzen konnte. Allerdings wird vorläufig dieser Widerspruch nicht offenbar, da eine entsprechende Erklärung des Reichspräsidenten durch den Vorsitzenden erst zehn Tage später zur Verlesung gelangt. Der Angeklagte erklärt, sie nicht anerkennen zu können.
_Oberleutnant Pernet_ weiß von gar nichts.
_Vorsitzender_: Haben Sie gewußt, daß am 8. etwas vorgehen soll?
_Pernet_: Ich habe von der Versammlung im Bürgerbräukeller in der Zeitung gelesen.
_Vorsitzender_: Sie hatten keine Kenntnis von dem, was geplant war?
_Pernet_: Nein, _ich war überrascht_.
_Vorsitzender_: Was hat Ihr Stiefvater gesprochen während der Fahrt zur Versammlung?
_Pernet_: Er hat nur gesagt, er habe etwas anderes gedacht. Im Auto hat er mich gefragt, ob ich davon etwas gewußt hätte. _Ich sagte nein._
_Vorsitzender_: Was haben Sie sich bei diesen Vorgängen gedacht?
_Pernet_: Ich habe mir gedacht, es ist legal.
_Vorsitzender_: _Ich nehme an_, daß Sie zuerst _gar nichts gewußt haben_, und daß ihnen erst später zum Bewußtsein gekommen ist, daß es doch nicht ganz so einfach ist. Stimmt das so?
_Pernet_: _Jawohl._
_Oberamtmann Frick_ weiß genau so viel wie sein Kamerad Pernet. Er hat „gar keine Kenntnisse gehabt“. Auch er war „überrascht“:
_Vorsitzender_: Es ist auffallend, daß Sie zu Ihrer Frau sagten, Sie gehen in den Bürgerbräukeller, aber nicht hingegangen sind, sondern in Ihrem Amtszimmer Zeitung gelesen haben. Es deutet fast auf Vereinbarung, daß Sie nicht in der Wohnung, sondern um neun Uhr im Büro angerufen worden sind.
_Frick_: Ich bin nach dem Abendessen öfter in mein nebenan liegendes Büro gegangen, um zu arbeiten.
_Vorsitzender_: Es wird Ihnen zur Last gelegt, daß Sie es unterlassen haben, die Landespolizei oder die gesamte Schutzmannschaft zu alarmieren.
_Frick_: Ich war, als ich festgenommen wurde, durchaus im unklaren darüber, welche Tatsachen der Beschuldigung des Hochverrats bei mir zugrunde liegen.
DIE ZEUGEN
Man trat in das Zeugenverhör ein. Kahr, Lossow und dem Polizeioberst Seißer fielen in diesem Akt der Verhandlung die Hauptrollen zu. Hatten doch die Aussagen der Angeklagten in der Erklärung gegipfelt, diese Kronzeugen wären genau so schuldig wie sie selbst, und nichts sei irriger als die Annahme, der Generalstaatskommissar und der Kommandant der bayrischen Reichswehr hätten es von vornherein darauf angelegt gehabt, Ludendorff und Hitler in eine Falle zu locken. Ein Satz Ludendorffs warf einen schwachen Lichtstrahl in das Dunkel der Putschnacht:
„Bis zur Inpflichtnahme der Reichswehr durch General Lossow war ich über die Vorgänge in der bayrischen Reichswehr nicht informiert; nachher hat mich Lossow fortlaufend unterrichtet.“
Die Verteidigung suchte unter Beibringung unzähliger Zeitungsausschnitte, Protokolle, Auszügen aus Reden Kahrs und seiner engeren Freunde den Nachweis zu führen, daß die Kronzeugen eine lange Zeit ernste Putschabsichten gehegt hatten. Als aber die Entwicklung im Norden nicht den erwarteten Gang nahm, als Seeckt immer wieder zögerte, auf das ihm von Lossow hingehaltene „Sprungbrett“ zu treten, da mußten sie fürchten, in eine Sackgasse zu geraten und suchten nun bei Hitler Anlehnung. Vor die vollendete Tatsache gestellt, waren sie zwar von der Aktion Hitlers nicht begeistert, aber im ersten Augenblick entschlossen, alles auf die eine Karte zu setzen und sich dem Unternehmen Hitlers anzuschließen. Lossow sah als erster, daß der Putsch mißlingen müsse und meinte, dem sicheren Fiasko die immerhin noch mögliche Chance eines halbwegs gedeckten Rückzugs vorziehen zu müssen.
Um Mitternacht des 8. November hatte Kultusminister Matt, der Vertrauensmann des Kardinals Faulhaber, ein Telephongespräch mit Kahr, der Draht spielte zwischen München und Berchtesgaden (der Residenz des Kronprinzen Ruprecht), zwischen München und Schloß Hohenburg, wo die Schwester des Wittelsbachers, die Großherzogin Adelheid von Luxemburg residierte. Und als eine weitere Stunde um war, hatte die Situation eine grundlegende Änderung erfahren. Kahr wurde von einer mysteriösen „autoritativsten Seite zurückgepfiffen“. Für den Makel des Verräters sollte ihn das Bewußtsein entschädigen, ein „treuer Diener seines Herrn“ zu sein, der ihm den Schutz der Kirche gewährleistete, während ihm auf der anderen Seite nur der Schutz eines Generals, der überdies als „Ketzer“ verschrien war, eine recht fragwürdige Aussicht bot.
Der Name Ruprecht durfte in dieser Verhandlung nicht genannt werden. Nur Ludendorff ließ sich zu einem versteckten Vorstoß gegen die Wittelsbacher fortreißen, aber auch er scheute sich wohl, den Angriff zu weit vorzutragen. Dann kam prompt ein Dementi: Ruprecht hätte überhaupt keine Beziehungen zum Putsch gehabt und auf Kahr keinerlei Einfluß geübt. So standen Behauptungen gegen Behauptungen, und mehr oder minder nicht beweisbaren Vermutungen war weiter Spielraum gegeben. Immerhin glaube ich, in diesem Zusammenhange einen Briefwechsel wiedergeben zu müssen, der geeignet ist, über diese bis heute nicht geklärte Frage einiges Licht zu verbreiten. Nachdem ich in der Wiener „Arbeiterzeitung“ und dem „Prager Tagblatt“ einige Berichte über den Münchener Hochverratsprozeß veröffentlicht hatte, lief bei der „Arbeiterzeitung“ ein Schreiben ein, das sie wie folgt wiedergab:
Wir erhalten folgende Zuschriften, zu deren Mitteilung wir nach dem Preßgesetz zwar nicht verpflichtet wären, die aber lehrreich genug sind, daß wir sie veröffentlichen wollen:
In der Nummer 63 vom Dienstag, den 4. März, Seite 2, findet sich mit Datum vom 29. Februar d. J. ein Artikel mit der Überschrift: „_Die Tafelrunde des Königs Ruprecht_.“ Neben verschiedenen tatsächlichen Unrichtigkeiten in dem fraglichen Artikel ist unter anderem auch davon die Rede, daß König Ruprecht, der just am 8. November in München geweilt hatte, um 11 Uhr nachts in seine Residenz nach Berchtesgaden zurückgefahren ist. Weiter heißt es auch: „Der Draht spielte zwischen München und Berchtesgaden, zwischen München und Schloß Hohenburg, wo die Schwester König Ruprechts, die Großherzogin Adelheid von Luxemburg, residierte ... Kahr und Lossow wurden zurückgepfiffen. Man nimmt gern den Makel des Verräters auf sich, wenn man dafür das Bewußtsein eintauscht, ein treuer Diener seines Herrn zu sein usw.“
Im Auftrag S. Durchlaucht des Eugen Prinz Oettingen von Wallenstein in seiner Eigenschaft als generalbevollmächtigter Vertreter _S. K. H. des Kronprinzen Ruprecht von Bayern_ beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, daß die Darstellung vollständig unrichtig ist, und ersuche ich im Hinblick auf das Preßgesetz namens meines Vollmachtgebers um die Aufnahme beiliegender Berichtigung unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Ich erwähne dabei, daß diese Berichtigung mehrfach durch _bayrische und auch reichsdeutsche Blätter_ gegeben ist und scheint Ihnen dieses entgangen zu sein.
Von der Nummer, in der sich die Berichtigung findet, wollen Sie mir ein Exemplar zusenden.
Hochachtungsvollst _Dr. Karl Eisenberger_, Geheimer Justizrat.
Berichtigung.
Gegenüber den Ausführungen in der Nummer 63 vom Dienstag, den 4. März, in bezug auf das Eingreifen S. K. H. des Kronprinzen Ruprecht von Bayern in die politischen Ereignisse, welche sich am 8./9. November 1923 in München abgespielt haben, läßt S. K. H. _folgendes erklären_:
_S. K. Hoheit_ befand sich schon einige Tage vor dem 8. November 1923 auf seinem Schlosse in Berchtesgaden. Von den Vorkommnissen, welche sich in der Nacht vom 8. auf den 9. November 1923 in München abgespielt haben, erhielt _S. K. Hoheit_ erst am 9. November 1923 im Laufe des Vormittags durch _einen Kurier_ Kenntnis. Irgendwelche Einwirkung _seitens S. K. Hoheit_ konnte daher gar nicht stattfinden und hat tatsächlich auch nicht stattgefunden.
Vollmacht.
Der Endesunterzeichnete ermächtigt hiermit Herrn Rechtsanwalt Geh. Justizrat Dr. Eisenberger in München, ihn in der Angelegenheit betreffend Arbeiter-Zeitung in Wien vor allen Gerichten, Behörden und Instanzen zu vertreten, insbesondere auch einen etwaigen Verwaltungsrechtsstreit zu erheben, Anträge, Vorstellungen und Beschwerden und sonstige Rechtsmittel einzulegen und zurückzunehmen, Zustellungen, Ladungen, Beschlüsse, Verfügungen entgegenzunehmen, Geldzahlungen zu empfangen und hierüber zu quittieren und alle diese Befugnisse einem sonstigen Rechtsverständigen zu übertragen.
München, den 15. März 1924.
Eugen Prinz Oettingen-Wallenstein auf Grund notarieller Generalvollmacht S. K. H. des Kronprinzen von Bayern.
* * * * *
Ob die Leser der Behauptung, daß der Exkronprinz von dem Putsch erst am anderen Tage erfahren konnte, weil er in Berchtesgaden gewesen sei, Glauben schenken wollen, überlassen wir ihnen; vielleicht erwägen sie, daß es ja auch ein Telephon gibt. Aber als Dokumente aus dem „Freistaat Bayern“ haben alle diese Schriften um Seine Königliche Hoheit herum jedenfalls einen politischen Wert ...
Darauf veröffentlichte ich in der „Arbeiterzeitung“ die folgende Entgegnung:
Seine Königliche Hoheit der Kronprinz von Bayern hat durch seinen „generalbevollmächtigten Vertreter“ der „Arbeiterzeitung“ eine Berichtigung zu meinem, hier am 4. März erschienenen Artikel „Die Tafelrunde des Königs Ruprecht“ gesendet. Nun lockt mich gewiß nicht der Ehrgeiz, mich mit S. K. H. in eine Polemik einzulassen, die schon deshalb unfruchtbar wäre, weil ich, es sei dies freimütig bekannt, nicht in der Lage bin, durch einwandfreie Dokumente, wie stenographische Protokolle oder eidliche Zeugenaussagen, den Nachweis zu führen, welchen Wortlaut das Gespräch hatte, das S. K. H. mit Herrn von Kahr führte, und um wieviel Uhr es stattfand. Bekanntlich hat General Ludendorff erst später im Verlauf der Verhandlung selbst erklärt, Herr von Kahr sei nur auf „Allerhöchste Weisung“ vom Unternehmen zurückgetreten. Und solche Enthüllungen, die sich gegen ehemalige Kampfgenossen richten, pflegen meistenteils richtig zu sein.
Allerdings, auch diese Behauptung Ludendorffs ist dementiert worden. Mit den Dementis aus dem „Freistaat Bayern“ hat es aber seine eigene Bewandtnis und nur jemand, der mit den bayrischen „Belangen“ vertraut ist, kann sie entsprechend werten. Ich selbst habe mit bayrischen Berichtigungen eigene Erfahrungen gehabt.
Im Oktober v. J. stattete ich dem Oberkommando des Herrn Hitler einen Besuch ab und veröffentlichte in der Folge eine Unterredung, die ich mit dem Chefredakteur des „Völkischen Beobachters“, einer Art Pressechef des „Großen Trommlers“ gehabt hatte. Darauf folgte prompt ein Dementi. Etwa in dieser Art: erstens wäre ich gar nicht dort gewesen; zweitens hätte mir der Herr Redakteur etwas ganz anderes gesagt; drittens sei es unverschämt, daß ich ihm nicht vorher angekündigt hätte, daß ich den Wortlaut der Unterredung veröffentlichen wolle. So dementieren die Helden. Die sich aber zu den Rettern des Staats zählen, die Herren um Kahr, sind klüger. Auch ihre Berichtigungen beweisen das.
Kronprinz Ruprecht erklärt also, er sei in der kritischen Zeit nicht in München gewesen und hätte von den Vorkommnissen, die sich in der Nacht vom 8. auf den 9. November in München abgespielt haben, erst am 9. November im Laufe des Vormittags durch einen Kurier Kenntnis erhalten.
Die „Arbeiterzeitung“ hat schon auf die merkwürdige Tatsache hingewiesen, daß in Bayern die Einrichtung des Telephons scheinbar unbekannt ist. Aber man überlege: Herr von Kahr hält im Bürgerbräukeller eine Rede, in der er sich als „Statthalter Seiner Majestät“ vorstellt – die Majestät selbst wird erst am kommenden Tage, nachdem die ganze Chose schon vorbei ist, verständigt. Gewiß, so wird man aus Berchtesgaden erwidern, S. K. H. sind eben nur Privatperson und nehmen an diesen politischen Vorgängen weder aktiv Anteil noch irgendwelche Einwirkung auf diese. Wie es damit bestellt ist, möge folgendes Rundschreiben illustrieren, das der Oberst von Kannstein an die Offiziersregimentsvereine Bayerns gerichtet hat:
Seine Majestät unser König haben am 27. Dezember dem 1. Vorsitzenden der drei Offiziersvereine den Befehl bekanntgegeben, er erwarte, daß sich die ehemaligen Offiziere, eingedenk ihres Fahneneids, rückhaltlos hinter den Generalstaatskommissar und den Landeskommandanten General von Lossow stellen werden.
Und dann rufe man sich ins Gedächtnis, daß in der Verhandlung vor dem Volksgericht zuerst Herr Pöhner und dann Herr Hitler davon gesprochen haben, daß von „autoritativster Seite“ auf sie eingewirkt wurde. Pöhner sagte wörtlich:
Ich habe mich dagegen ablehnend verhalten, nach meinen schlimmen Erfahrungen mit Herrn von Kahr wieder mit ihm zusammen zu arbeiten ... Ich bin aber trotzdem noch einmal mit ihm zusammengekommen, als, und zwar _von autoritativster Seite_, der Wunsch geäußert wurde, ich möchte unter Zurückstellung persönlicher Unstimmigkeiten wieder mit Herrn von Kahr in Fühlung treten.
Das Gericht fand es nicht notwendig, Pöhner zu fragen, wer diese mysteriöse autoritativste Seite gewesen ist. Herr Stresemann? Oder gar der bayrische Ministerpräsident Knilling? Man forschte nicht weiter und so kamen auch keine Dementis.
Übrigens: Ist S. K. H. so unangenehm, in den Verdacht zu kommen, daß er Herrn von Kahr vom Putsch abgehalten hat? Warum die Aufregung? Will S. K. H. damit zum Ausdruck bringen, daß er nicht unter die „Verräter“ gezählt zu werden wünscht?
Wiewohl es für die strafrechtliche Verurteilung Hitlers, Ludendorffs und Genossen ohne Bedeutung war, ob Kahr und Lossow ebenfalls hochverräterische Pläne gehegt haben, nahm infolge der geschickten Führung der Verteidigung, die die Verhandlung völlig beherrschte, diese Frage den größten Raum ein. Mehr als ein Dutzend hoher Persönlichkeiten, deren Vernehmung sich über zwei Wochen erstreckte, wurden darüber als Zeugen gehört. Und das war so gekommen:
Gleich nach der Rede Ludendorffs wurde die bayrische Öffentlichkeit von einem Herrn Abgeordneten Schaeffer mit der sensationellen Nachricht überrascht, die Verteidigung habe ihn um Intervention ersucht, damit er durch den Ministerpräsidenten die _Amnestie_ der Angeklagten erwirke. In diesem Falle wäre die Verteidigung bereit, sich entsprechende Zurückhaltung im Interesse des Staats aufzuerlegen.
Herr Schaeffer hatte mehrere Tage gezögert, bis er diese Mitteilung der Öffentlichkeit übergab. Als er es tat, war die Sachlage klar. Die Zuspitzung der Gegensätze innerhalb und außerhalb des Prozeßsaales hatte die Bayrische Volkspartei überzeugt, daß ein Kompromiß aussichtslos war und so entschloß sie sich, die Entscheidung nicht zu fliehen. Sie fühlte sich stark genug, um sich nicht scheuen zu müssen, im Gerichtssaale „enthüllt“ zu werden. Da blieb der Verteidigung nichts anderes übrig, als ihrerseits loszulegen. War der erste Akt des Prozesses auf „Moll“ gestimmt, so wurde jetzt „Dur“ angeschlagen.
Und die Zeugen marschierten auf. Zwei Wochen fast wurde da von früh bis abends in stundenlangen Reden die Frage diskutiert, ob Herr Kahr im Bürgerbräukeller nur Komödie gespielt habe oder nicht. Ein Zeuge gab folgende dramatische Schilderung:
„Herr von Kahr war vollkommen unbewegt. Sein Gesicht war wie eine Maske, sehr ernst, und er sprach die Worte ruhig. Ich hatte den Eindruck, daß um die Augen herum ein Zug von Melancholie lag. Hitler war leuchtend vor Freude, ... es war ein kindlicher, offener Ausdruck von Freude, den ich nie vergessen werde. Exzellenz Ludendorff war, als er hereinkam, todernst. Sein Aussehen und seine Worte machten den Eindruck eines Mannes, der weiß, daß es sich um eine Sache auf Leben und Tod, vielleicht eher auf Tod handelt.“
Hitler hat, nach anderen Zeugenaussagen, erklärt:
„Sie müssen mit mir kämpfen, müssen mit mir siegen oder mit mir sterben. Wenn die Sache schief geht, vier Schüsse habe ich in der Pistole, drei für meine Mitarbeiter, wenn sie mich verlassen, die letzte Kugel für mich.“
Darauf Kahr ganz schlicht:
„Sterben oder nicht sterben ist bedeutungslos.“
Ein anderer schildert den „Rütlischwur“ im Bürgerbräukeller. Es entspinnt sich folgendes Kreuzverhör:
_Vorsitzender_: Eine große Zahl von Zeugen kann nicht bestätigen, daß Herr von Kahr seine Hand auf jene Hitlers gelegt habe.
_Rechtsanwalt Götz_: Wir waren doch alle im Bürgerbräukeller und sind doch nicht Menschen, denen dieser springende Punkt nicht im Gedächtnis zurückgeblieben wäre. Ich sehe ihn 100 Jahre noch.
_Polizeimajor Frhr. von Imhoff_ ist ein hoher Beamter der Landespolizei. Also erklärt er als Zeuge:
_Rechtsanwalt Roder_: Wußten Sie, daß gegen Kapitänleutnant Ehrhardt Haftbefehl erlassen sei?
_Frhr. v. Imhoff_: Ich habe gesprächsweise von einem Verfahren wegen Meineids gehört.
Im übrigen spielt sich das Zeugenverhör etwa so ab:
_General Ludendorff_: Ich möchte feststellen, daß der Befehl zur Wegnahme des Wehrkreiskommandogebäudes von Lossow unterschrieben war.
_Oberstleutnant von Berchem_ als Zeuge: Ich kann mich selbstverständlich nach vier Monaten nicht an alle Befehle erinnern. Das würden Exzellenz auch nicht können!
Ob dieser Vergeßlichkeit erhebt sich lauter Widerspruch im Zuhörerraum und
_Rechtsanwalt Holl_ erklärt: Ich habe an den Zeugen noch einige Fragen richten wollen, aber mit meinem _deutschen Gefühl_ ist es nicht vereinbar, an einen Mann noch Fragen zu stellen, der an Exzellenz Ludendorff eine derartige Bemerkung zu richten sich erlaubt hat. (Bravorufe im Zuhörerraum.)
_Oberstleutnant von Berchem_: Ich habe doch nur gesagt, ich glaube, daß auch Exzellenz Ludendorff nach vier Monaten nicht alle Befehle mehr weiß.
_Rechtsanwalt Holl_: Das ist eine so _unerhörte Beleidigung meines deutschen Gefühls_, daß ich weitere Fragen unterlasse.
Und später:
_Justizrat Schramm_: Was diesen Angriff gegen den Hauptmann Röhm betrifft, so werden wir uns an anderer Stelle wiedersehen.
_Oberstleutnant von Berchem_ (sich stramm aufrichtend): Dazu bin ich jederzeit bereit.
Ein anderer Zeuge, Oberleutnant _Braun_, muß sich dann verantworten, warum er auf die Hitlerleute geschossen habe. Ein ganzes Heer von Zeugen marschierte also auf, um den Beweis zu führen, daß auch die Reichswehrabteilung des Oberleutnants Braun „zuverlässig“ sei und „nicht auf Schwarz-Weiß-Rot schieße“.
_Oberleutnant Braun_: Ein Mann erklärte mir, der General von Lossow sei der feigste Hund, den er kenne. Darauf gab ich ihm eine Ohrfeige, daß er taumelte. – Ich habe vor dem dreckigsten Neger im Felde, wenn er tot war, Achtung gehabt.
_Rechtsanwalt Holl_: Besteht eine Dienstvorschrift, wonach ein Reichswehroffizier berechtigt ist, einem Zivilisten, der einen Vorgesetzten beleidigt, eine Ohrfeige zu geben?
_Oberleutnant Braun_: Diese Vorschrift besteht in meinem Herzen.
Endlich traten die Kronzeugen selbst auf den Plan.
Kaum größere Gegensätze, als diese drei Herren, die das Triumvirat für den „legalen Staatsstreich“ bildeten. Merkwürdige Vertauschung der Rollen: General _Lossow_, der „unpolitische Militär“, war der einzige, der in seinem ganzen Auftreten, in seinem Gehaben, aber auch in seinen Ausführungen den Eindruck eines Politikers machte; oder noch mehr eines Diplomaten. Sehr selbstbeherrscht, gewinnende Manieren, ein gewandter Polemiker, der genau weiß, wo er mit seiner Rede hinaus will und dessen klare und präzise Antworten einen Mann von starkem Willen und Intellekt verraten. _Kahr_, „der Statthalter des Königs“, nimmt sich neben dem General recht kläglich aus. Ein Provinzler. Untersetzt, mit massigem Bauernschädel, schwerfällig, redeungewandt. Ihm fehlt nicht nur das Feuer des Führers, sondern auch jene Schlagfertigkeit und Sicherheit des Auftretens, die man bei jedem gewiegteren Politiker voraussetzen muß. Ein geradezu bejammernswürdiger Anblick, wie der Herr Staatskommissar gleich einem Häufchen Unglück auf seinem Stuhle vor dem Richtertisch hockte und hilflos den Hagel von Fragen über sich hinweggehen ließ, die gleich spitzen Pfeilen drei Tage lang von den Verteidigern auf ihn abgeschnellt wurden. Aber am Ende des Kreuzverhörs zeigte es sich, daß dieses scheinbar so hilflose Männchen in Wahrheit über eine erstaunliche Zähigkeit verfügte. Nicht einen Augenblick ließen ihn seine Nerven im Stich; je hitziger die Verteidiger, je heftiger Hitler und Ludendorff auf ihn eindrangen, desto kühler wurde Kahr, desto mehr wuchs seine Sicherheit. Und dann kam diese große Szene:
_Hitler_: Ich muß darauf zurückkommen, daß mir bis jetzt vorgeworfen wird, ich hätte mein _Ehrenwort_ gebrochen.
_Kahr_: schweigt.
_Hitler_ (schreiend): Nie und nimmer habe ich mein _Ehrenwort_ gegeben.
_Kahr_: Ich habe diesen Eindruck gehabt.
_Hitler_ (sehr erregt): Ich behaupte, daß mein sogenanntes gebrochenes _Ehrenwort_ von der anderen Seite glatt erfunden worden ist.
_Kahr_: schweigt.
_Hitler_ (in höchster Erregung): Der einzige Mensch, der sein Ehrenwort vom 1. Mai gebrochen hat, ist nicht Hitler, sondern der General von Lossow gewesen.
_Kahr_: schweigt.
_Hitler_ (in höchster Erregung aufspringend): Ich verzichte auf jede _Ehrenerklärung_ von Herrn von Kahr.
_Rechtsanwalt Holl_: Dr. Weber versichert auf sein _Ehrenwort_, daß Hitler nicht sein _Ehrenwort_ gegeben hat. Exzellenz, wenn Sie dem _Ehrenwort_ Dr. Webers glauben, wollen Sie dann nicht zur Beruhigung weiter Kreise jetzt sagen, daß Sie sich geirrt haben?
_Kahr_ (sehr bestimmt): Ich habe hier keine _Ehrenerklärungen_ abzugeben.
In diesem Augenblick war Kahr auf der Höhe der Situation. Er, und nicht Hitler war der Unversöhnliche. Dabei waren die Angeklagten rein taktisch weitaus im Vorteil. Kahr und Lossow kämpften nicht in günstiger Stellung, aber sie konnten auftrumpfen, weil sie sich nur als vorgeschobene Posten einer Armee fühlten, deren Schutz und Hilfe ihnen sicher war. Die bayrische Regierung hatte Kahr vom Dienstgeheimnis nicht befreit, und so saß dieser in aller Seelenruhe da, „konnte sich nicht erinnern“, „verweigerte die Aussage“, „durfte keine Antwort geben“ – – –
Vier Tage standen diese drei Kronzeugen im Kreuzverhör. Das Ergebnis war eigentlich recht dürftig. Jedenfalls wurde auch durch ihre Aussage nichts bekannt, was man nicht schon vorher gewußt hätte. Immerhin ergaben sich folgende Momente:
_Die Rechtsanwälte_ (zu Kahr): ‚... _Warum_ haben Exzellenz Ehrhardt nicht verhaften lassen?‘
_Hauptmann Heiß_ hat eine Rede in Nürnberg gehalten und den Marsch nach Berlin gepredigt. Es ist gegen ihn Haftbefehl erlassen worden, _warum_ haben Exzellenz diesen Befehl nicht vollziehen lassen?
_Warum_ ist eine ganze Reihe von Reichsgesetzen verschiedenster Art unter dem Generalstaatskommissariat außer Kraft gesetzt worden?
Wir haben es in drei Fällen damit zu tun, daß Befehle zu Verhaftungen von Leuten in Bayern nicht ausgeführt worden sind. Das mag der Stimmung des bayrischen Volkes entsprochen haben. Die Verteidigung interessiert, ob diese Befehle ausgeführt wurden oder nicht. _Wenn nicht, warum nicht?_
Wir haben den _Fall Roßbach_, dem mitgeteilt wurde, daß der Haftbefehl nicht vollzogen wird. Wir haben den _Fall Ehrhardt_, der von Österreich im Auto kam und von Seißer den bekannten Ausweis erhielt. Ist das alles wahr und richtig? _Wenn ja, warum_ sind diese Befehle in Bayern nicht vollzogen worden?
_Auf Grund welcher gesetzlichen Bestimmung_ hielt sich Kahr befugt, die Absetzung Lossows zu verhindern, die bayrische Reichswehr auf Bayern zu verpflichten? Dabei handelte Bayern, so hieß es damals, als Treuhänder des Reiches. _Wer hat Kahr zum Treuhänder gemacht?_
Hatte Kahr nicht nur die vollziehende Gewalt, sondern schlechterdings auch die gesetzgebende Gewalt? _Wenn nein, wie rechtfertigt_ Kahr seine verschiedenen Gesetzsgebungsakte?
_Wer hat angeordnet_, daß das _Reichsbankgold_ der Staatsbank in Nürnberg in dem Augenblicke, als es nach Berlin abgeführt werden sollte, beschlagnahmt wurde, daß die Steuererträgnisse des bayrischen Staates bis auf weiteres nicht an die Reichskasse in Berlin abgeführt werden?
_Ist es richtig_, daß er, wie von seinen Mitarbeitern im Generalstaatskommissariat mehrfach zum Ausdruck gebracht worden ist, entschlossen war, den Zusammentritt des Landtages zu verhindern und nötigenfalls das Ministerium abzusetzen?
Geht daraus, daß sich Kahr im Falle Lossow auf Verhandlungen mit Berlin nicht einließ, hervor, daß er auch beanspruchte, die Vertretung der Staatspersönlichkeit Bayerns nicht nur nach innen, sondern auch nach außen zu führen? _Mit welchem Rechte_ hat Kahr das getan und wie rechtfertigt sich das mit der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung?
_Warum ist nichts getan worden_, um die in der Kahr befreundeten Presse gemachten Ausführungen, daß Kahr nur seinem Gewissen verantwortlich sei, zu widerlegen?
_Ist es richtig_, daß Kahr die _Schutzhaft_ verhängen ließ und verfügte, daß diese Haft nach Art der Arbeitssträflinge zu vollziehen ist?
Es sind auch Offiziere von der Reichswehr entlassen und versetzt worden, also bis in die _Reichswehr_ hinein hat sich die Machtvollkommenheit erstreckt. _Aus welchen Gründen_ erklären sich diese Tatsachen?
_Ist es richtig_, daß Kahr Ende Oktober aufgefordert wurde, die Reichsbefehlsgewalt auf den normalen Zustand wiederherzustellen. _Aus welchen Gründen_ hat Kahr dieses Verlangen der Reichsregierung abgelehnt?“ ...
_Kahr_ (antwortet mit keiner Silbe, dann): ... Ich kann von Ministerbesprechungen hier nichts aussagen. (Heiterkeit im Zuhörerraum.)
_Vorsitzender_ verkündet, daß beschlossen wurde, die Zulässigkeit dieser sämtlichen Fragen abzulehnen ...
Wesentlich sind folgende Feststellungen:
_Polizeioberst Seißer_: Es war damit zu rechnen, daß vom Reich aus Bayern mit einer Sanierungsaktion betraut würde. Tatsächlich ist am 10. Oktober vom Reichswehrministerium der Befehl ergangen, bayrische Reichswehr zur Verwendung in Sachsen bereitzustellen.
_Rechtsanwalt Hemeter_: Ist Ihnen davon bekannt, daß für den Fall eines Einmarsches in Sachsen nach Aufruf des Reichswehrministeriums _Ehrhardt_ mit seinen Formationen dort mit als bayrische Notpolizei einrücken sollte?
_Kahr_: Die Verständigung sollte an alle _vaterländischen Verbände_ gehen, wenn das Reich rufen würde.
_Rechtsanwalt Hemeter_: Glaubte der Zeuge, daß die maßgebenden Stellen in Berlin die Verwendung Ehrhardts unter dem Mantel der Notpolizei zugelassen hätten, nachdem doch in Sachsen _Haftbefehl_ gegen ihn erlassen war?
_Kahr_: Ehrhardt brauchte ja nicht selbst hinzugehen.
_Justizrat Schramm_: Ist Exzellenz bekannt, daß am 9. November nachmittags eine Depesche nach Berlin ging, in der für die angebotene Reichswehrhilfe zur Niederschlagung des Hitlerputsches gedankt und die Erwartung ausgesprochen wurde, daß durch die Niederschlagung des Putsches der Fall Lossow-Seeckt erledigt sein werde.
_Kahr_: Von General von Seeckt wurde militärische Hilfe angeboten, ich habe aber gedankt. Den Wortlaut habe ich nicht im Gedächtnis.
Und nun wollen wir hören, was es mit dem „legalen Staatsstreich“ der Herren Lossow und Kahr auf sich hat. Darüber sagten sie folgendes:
_Lossow_: Die Herbeiführung dieses Direktoriums war nicht gedacht als Putsch, sondern auf Grund der Möglichkeit, die Artikel 48 der Verfassung gibt. An der Spitze sollte ein Mann sein, der einen Namen, nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland hatte. Eine erste Autorität sollte die Finanzen und Währung sanieren, eine andere Autorität die Staatsbetriebe, Eisenbahn, Post usw. in Ordnung und zu Erträgnissen bringen, eine weitere den gesamten Staatsapparat von den Revolutionsgewinnlern säubern, eine weitere Autorität für die Ernährung sorgen. Es waren auch sanierende Wirtschaftsmaßnahmen vorgesehen durch Beseitigung des Achtstundentages und durch Beseitigung des herrschenden Einflusses der Trusts und Gewerkschaften. Ein kleiner Teil dieses Programms ist ja in den letzten Monaten unter dem Reichsausnahmezustand und unter einer Art von Diktatur durchgeführt worden. – Ich habe erfahren, daß auf diesen Reichsausnahmezustand schon längere Zeit Vorbereitungen getroffen wurden. – – Ich war ja kein berufsloser Komitatschi, der glaubt, durch einen Putsch zu Ehren und Würden zu kommen. – – – Ich sprach mit General Ludendorff, der damals den ganzen Plan dieses Direktoriums als die Patentlösung bezeichnete.
Und _Kahr_ erzählt:
„Ich sprach davon, daß wir im Reich eine starke national gerichtete Regierung brauchen und dies könne entweder auf dem normalen Wege der parteipolitischen Entwicklung erreicht werden – ich hätte ja dazu kein besonderes Vertrauen – der zweite Weg sei der anormale, ein Druck durch die Machtfaktoren im Reich, besonders durch Landwirtschaft und Industrie.“
_Rechtsanwalt Holl_: Was besteht für ein Unterschied zwischen dem Vormarsch auf Berlin und einem Druck auf Berlin?
_Kahr_: Der Vormarsch nach Berlin ist eine Unternehmung, der Druck ist eine rein politische Aktion.
_Justizrat Kohl_: Mit welchen Männern ist in Norddeutschland verhandelt worden?
_Kahr_: Mit Minoux, Großadmiral Tirpitz, Admiral Scheer und Herrn von Knebel.
_Justizrat Kohl_: Worin sollte der Druck der Industrie, des Handels und der Landwirtschaft bestehen? Was ist darüber gesprochen worden, wie man diesen Druck ausüben will?
_Vorsitzender_: Die Frage, wie weit die Vorbereitungen getroffen und gediehen waren, ist unnötig.
_Justizrat Kohl_: Ich bitte, das, was ich auszuführen habe, ruhig und sachlich mit anzuhören. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht erkennen offenbar die Zusammenhänge nicht, die zwischen der Aktion in München und zwischen der in Norddeutschland vorbereiteten großen Aktion bestanden haben. So oft hier die Rede auf den Justizrat Claß kommt, hüllen alle Zeugen sich in Schweigen. Die Bewegung vom 8. November ist aber nur erklärlich, wenn man weiß, daß Herr Kahr von Justizrat Claß seine festumrissenen Aufträge hatte. Die Herren Seeckt und Claß müssen hier vernommen werden über das, was in Norddeutschland geplant war und wozu die Vorgänge in München am 8. und 9. November eben nur den Auftakt bilden sollten.
_Hitler_: Exzellenz Lossow mögen mir bekanntgeben, wer der Urheber des Gedankens vom Direktorium ist und mit wem der General Lossow verhandelt hat.
_Vorsitzender_: Herr Staatsanwalt, haben Sie hierzu einen Antrag zu stellen?
_Staatsanwalt_: Nein, ich kann in diese dunklen Zusammenhänge nicht hineinsehen.
Hierauf zieht sich das Gericht zurück, um über die Frage zu entscheiden, ob der von Hitler und Justizrat Kohl angeschnittene neue Komplex öffentlich oder überhaupt erörtert werden kann.
Nach längerer Pause verkündet der Vorsitzende folgenden Gerichtsbeschluß:
„Die von dem Angeklagten Hitler an den Zeugen gestellte Frage wird nicht zugelassen. Die Angeklagten haben selbst behauptet, daß der erste Grund zu ihrer Bewegung erst am 6. November, abends, ohne jede Vorbereitung entstanden ist. Die Frage nach Urheberschaft des Direktoriumsgedankens und nach dem Zusammenhang zwischen der dahingehenden Bewegung in Nord- und Süddeutschland kann als mit der Tat der Angeklagten nicht in einem inneren Zusammenhang stehend nicht zugelassen werden.“
Und als die Verteidigung sich mit diesem Beschluß nicht zufriedengeben wollte, als ihre Angriffe an Heftigkeit zunahmen und so die Gefahr bestand, daß tatsächlich eine der letzten Hüllen fallen könnte, da brach der Vorsitzende das grausame Spiel mit dieser Erklärung ab:
„Nach Auffassung des Gerichts ist die Frage der Ernstlichkeit oder Nicht-Ernstlichkeit der Zustimmung der Herren Kahr, Lossow und Seißer zum Putsch nicht von Bedeutung für die Schuldfrage im gegenwärtigen Prozeß, sondern lediglich die Frage, ob die Herren Angeklagten an die Ernstlichkeit geglaubt haben. Und das muß ihnen wohl konzediert werden.“
Die Verteidigung hatte eine wichtige Schlacht gewonnen.
Und wieder Geplänkel:
_Rechtsanwalt Holl_: Warum haben Exzellenz als Inhaber der vollziehenden Gewalt die Schrift von Rothenbücher verboten, aber nicht das weiß-blaue Schriftchen „veni, vidi, vici“?
_Kahr_: Ich bin der Anschauung, daß zwischen beiden ein wesentlicher Unterschied ist. Ich habe die erste Schrift nicht ganz gelesen, und die andere habe ich auch nicht gelesen.
_Lossow_ aber erklärt mit Emphase:
„Ich habe schon gesagt, daß der General Lossow wider Wunsch und Willen in die Politik hineingekommen ist, und daß der General Lossow mit Sehnsucht den Tag erwartet hat, daß er wieder verschwinden kann. – – – Wer die Autorität des Staates zu Tode marschieren will, der wird manu militari zur Vernunft bekehrt – und wenn Blut fließt.“
Nach Beendigung des Zeugenverhörs trat das Gericht noch einmal in die Prüfung der Frage ein, welche Rolle General Ludendorff beim Putsch gespielt habe. Das Verhör hatte folgenden Abschluß:
_Vorsitzender_: Sie haben die Errichtung eines nationalen Reichsdirektoriums als Patentlösung aufgefaßt. Haben Sie noch am 8. November abends an diese Lösung gedacht?
_Ludendorff_: Einzig und allein.
_Vorsitzender_: Sie wußten doch aber von der Verhaftung der bayrischen Minister?
_Ludendorff_: Nein, das wußte ich nicht.
_Vorsitzender_: Haben Sie auch an den Marsch nach Berlin nicht geglaubt, als am 8. November abends Hitler im Bürgerbräu von dem Marsch nach dem Sündenbabel Berlin sprach?
_Ludendorff_: Nein.
_Vorsitzender_: Sie haben von der Absetzung des Reichspräsidenten nichts gewußt?
_Ludendorff_: Nein.
_Vorsitzender_: In dieser Darstellung, Exzellenz, besteht ein gewisser Widerspruch zu Ihren früheren Angaben. Wie kommt das?
_Ludendorff_: Meine erste Aussage wird meiner damaligen Auffassung entsprochen haben. Heute ist meine Auffassung so.
_Rechtsanwalt Luitgenbrune_: Haben sich denn Eure Exzellenz irgendwie bedacht, wie die Diktatur einzurichten ist?
_Ludendorff_: Darüber habe ich nicht nachgedacht.
_Vorsitzender_: Es war also für Sie die neue Regierung keine endgültige Bildung, sondern nur eine Vorbereitungsmaßnahme?
_Ludendorff_: Selbstverständlich.
General Ludendorff wußte also von gar nichts. Und was er wissen durfte, hatte ihm der Vorsitzende gefällig in den Mund gelegt.
DIE PLAIDOYERS
Das Münchener Volksgericht, vor dem die Verhandlung gegen Hitler, Ludendorff und Genossen stattfand, mußte noch vor dem 1. April das Urteil fällen, da nach einem langwierigen Kampf zwischen Reich und Bayern für diesen Zeitpunkt die Aufhebung der Volksgerichte beschlossen war. Hätte die Verhandlung nicht Ende März abgeschlossen werden können, so hätte man den ganzen Prozeß an den Leipziger Staatsgerichtshof abtreten müssen, der ihn gewiß anders geführt hätte und zu wesentlich anderen Ergebnissen gelangt wäre als das Münchener Volksgericht, das nach einer besonderen Prozeßordnung arbeitete, die das Verfahren sehr vereinfachte und dem Vorsitzenden des Gerichts und der Staatsanwaltschaft besonders weitgehende Kompetenzen einräumte. Es ist also verständlich, daß sich das Gericht beeilte, noch vor Ende März zum Schluß zu kommen. Die Beweisaufnahme konnte denn auch am 18. März geschlossen werden.
Der Staatsanwalt erhob sich zu seiner Anklagerede, die allgemeine Überraschung hervorrief. Hatte er doch im Verlauf der Verhandlung einmal in größter Erregung den Sitzungssaal fluchtartig verlassen, um gegen die fortgesetzten heftigen persönlichen Angriffe der Verteidiger und den nicht genügenden Schutz des Vorsitzenden zu demonstrieren. In seiner Anklagerede aber trat er ganz auf die Seite des Vorsitzenden, zeigte sich von ehrlichem Verständnis und Mitgefühl für die Taten der Angeklagten und ihre politische Einstellung.
Er „bedauerte vom vaterländischen Standpunkt zutiefst die Spaltung zwischen den rechtsstehenden Organisationen“, sah einen „zweiten schädlichen Standpunkt in dem brennenden Eifer der Jugend“, und setzte dann fort:
„Aus einfachen Verhältnissen ist Hitler der Begründer einer großen Partei geworden. Sein Bestreben, in einem unterdrückten Lande das Nationalgefühl zu erwecken, bleibt sein _Verdienst_. So ist er _kein Demagoge_ im schlechten Sinne des Wortes. Hitler ist _hochbegabt_ und gibt sich seiner Idee bis zur _Selbstaufopferung_ hin. Als Menschen können wir Hitler unsere _Hochachtung_ nicht versagen.“
Und nun zu _Ludendorff_:
„General Ludendorff hat sich auch da, wo er gegen das Gesetz verstieß, als _ganzer deutscher Mann_ erwiesen. Sein _Feldherrnruhm_ bleibt unberührt. _Ein großer Mann!_ Er hat sich zwar der Beihilfe schuldig gemacht, demgegenüber steht die Reinheit seines Wollens und die Dankesschuld des Vaterlandes gegen den großen Feldherrn.“
Und in dieser Tonart ging’s zwei Stunden weiter:
Bei Pöhner ist es unschön aufgefallen, daß er sich als oberster Richter des Hochverrats rühmte. Aber er glaubte ehrlich an den Sieg der völkischen Sache und hat sich im Krieg und im Frieden sehr bewährt. Der Angeklagte Röhm hat der Staatsverfassung mit offener Gewalt Widerstand geleistet, obwohl er aktiver Reichswehroffizier gewesen ist; das ist strafverschärfend, aber zu seinen Gunsten spricht, daß er an die völkische Sache glaubte. Er hat sich also nur der Beihilfe schuldig gemacht.“
Hierauf stellte Staatsanwalt Stenglein folgenden Strafantrag:
Ich beantrage, sämtliche Angeklagte schuldig zu sprechen, und zwar Hitler, Pöhner, Kriebel und Dr. Weber wegen gemeinschaftlichen Hochverrats aus §§ 81 und 82 St.G.B., General Ludendorff, die Angeklagten Frick, Röhm, Brückner, Wagner und Pernet der Beihilfe zum Hochverrat. Im einzelnen beantrage ich gegen Hitler acht Jahre Festung, gegen Pöhner, Kriebel und Dr. Weber je sechs Jahre Festung, gegen Ludendorff zwei Jahre Festung (große Bewegung im Saal), gegen die Angeklagten Frick und Röhm je zwei Jahre Festung, gegen Brückner und Wagner je ein Jahr sechs Monate, gegen Pernet ein Jahr drei Monate Festung. Die erlittene Untersuchungshaft ist allen Angeklagten in voller Höhe anzurechnen.
Die Angeklagten gaben hierauf folgende Erklärung ab:
_Oberstleutnant Kriebel_: „Was ich getan habe, halte ich für richtig. Ich würde es heute nochmals tun. Nur durch die Tat kann Deutschland geholfen werden. Unsere Tat ist gescheitert an der Lüge und dem Wortbruch dreier ehrgeiziger Gesellen.
_Oberlandesgerichtsrat Pöhner_: „Ich habe ein gutes Gewissen und schäme mich meiner Tat nicht. Ich mache Anspruch darauf, daß unsere Tat vor Gericht entsprechend bewertet wird. Inwieweit das Gericht die Bestimmungen des Hochverrats auf uns anwendet, hängt davon ab, wie es zu den echten und tiefen Problemen des Staates steht. Der Staatsanwalt hat mein Verhalten in besonderem Maße belastet, weil ich als hoher Richter meine Treupflicht verletzt hätte. Das weise ich entschieden zurück. Was war denn das für ein Staat, der im November 1918 geschaffen wurde? Dieser Volksbetrug ist von Juden, Deserteuren und bezahlten Landesverrätern verübt worden. Diese Regierung ist keine von Gott gewollte Obrigkeit im christlichen Sinne. Exotische Machthaber sind diese rassefremden Gesellen. Der sogenannte Reichspräsident ist nicht vom Volk gewählt, sondern von einem Klüngel auf den Thron gesetzt. Er hat Hochverrat getrieben, wie ein Verfahren bewiesen hat.
Wer von den Beamten ist denn bereit, für die neue Obrigkeit zu kämpfen und zu sterben? Ich habe diese Frage einem Ministerialdirektor in Berlin vorgelegt, ob er bereit sei, für den Ebertfritzen zu sterben. Das verneinte er, und so ist diese Obrigkeit für mich erledigt. Ich bekämpfe sie und habe diese Anschauung meinem Vorgesetzten sogar schriftlich gegeben, als man mich über den Staatsgerichtshof und das Republikschutzgesetz befragte. Ich sollte vor dem Staatsgerichtshof erscheinen, vor dem Revolutionstribunal, dem ich keinen Gehorsam schulde. Ich habe das abgelehnt. Das Republikschutzgesetz ist nur unter der Falschheit der Volksvertreter durch den Druck der Straße entstanden. Das Justizministerium, dem ich meine Auffassung unterbreitete, hat mein Fehlen vor dem Staatsgerichtshof entschuldigt. Was ich getan habe, tue ich jederzeit noch einmal.“
_General Ludendorff_ gab folgende Erklärung ab: „Mein Handeln in jenen kritischen Tagen an der Seite meiner Freunde steht geradlinig vor Ihnen. Kraft meines historischen Rechtes möchte ich einige Worte an Sie richten: Man sieht in mir „Tannenberg“, man sieht in mir andere große Schlachten, man erblickt in mir den Vertreter des alten Heeres, an das sich ewiger Ruhm bindet. Was Sie aber nicht sehen, ist meine Lebensarbeit, ist mein Ringen und Kämpfen um die Zukunft des deutschen Volkes.
Die Weltgeschichte schickt Männer, die für ihr Vaterland gekämpft haben, nicht auf Festung, sondern sie schickt sie nach Walhall. Ich erhebe vor aller Welt nochmals meine Stimme und rufe Ihnen in ernstester Stunde zu: Wenn die völkische Bewegung sich in Deutschland nicht durchsetzt, sind wir verloren für ewige Zeiten, dann droht uns Versklavung an Frankreich. Wir werden ausgestrichen aus der Reihe der Nationen. Hören Sie diesen Schrei der deutschen Seele nach Freiheit. Geben Sie diese Männer, die vor Ihnen sitzen, dem Volke wieder. Denn die Aufgabe dieser Männer ist es, das Volk zu erziehen. Nicht das Wort, nur die Tat kann Weltgeschichte machen.
_Hitler_: Wie klein denken doch kleine Menschen! Was mir als Ziel vor Augen stand, ist tausendmal größer als etwa Minister zu werden. Was ich werden wollte, das war der Zerbrecher des Marxismus, und wenn ich diese Aufgabe löse – und ich werde sie lösen – dann ist der Titel eines Ministers eine Lächerlichkeit – – Die Geschichte spricht uns frei!
_Rechtsanwalt Holl_: Man ist hier in Bayern gegen den „Preußen Ludendorff“ vorgegangen, sogar das Wort „Saupreuße“ ist gefallen ... Armes, deutsches Volk! Wohin bist du gesunken, daß dein größter Sohn sich so etwas sagen lassen muß. (Rührung und Weinen im Zuhörerraum.) Die neue Reichsverfassung hat in Bayern nie Geltung gehabt. So wenig wie ein sozialdemokratischer Parteitag hatte die Nationalversammlung das Recht, Bayern eine Verfassung aufzuzwingen ... (!) War es nicht ein Fingerzeig Gottes, daß gerade die Führer der Bewegung bei dem Blutbad (!) (an der Residenz) unverletzt geblieben sind?
_Justizrat Kohl_: Wir bitten nach dieser Rede, heute vorläufig eine Pause eintreten zu lassen, da jeder Mann, auch das Gericht, über das, was der Kollege Holl sagte, ernsthaft nachdenken muß; denn es ist die Zukunft Deutschlands.
_Vorsitzender_: Eine derartige Bemerkung Ihrerseits war vollkommen überflüssig.
_Rechtsanwalt Roder_ (im Namen der Verteidigung) bittet um Vertagung, da die Angeklagten „zu ergriffen“ sind und sich „leidend fühlen“.
Darauf wird die Verhandlung tatsächlich vertagt, auf daß die goldenen Worte Ludendorffs reiflich überlegt werden konnten.
DAS URTEIL
Am 1. April, vormittags 10 Uhr 5 Minuten, verkündete der Vorsitzende des Volksgerichts München I nachstehendes Urteil:
Die Angeklagten Hitler, Pöhner, Kriebel, Weber werden wegen Hochverrats zu je 5 Jahren Festungshaft sowie zu einer Geldstrafe von je 200 Goldmark verurteilt. Die erlittene Untersuchungshaft wird angerechnet bei Hitler mit 4 Monaten 2 Wochen, bei Weber mit 4 Monaten 3 Wochen, bei Pöhner und Kriebel mit je 2 Monaten 2 Wochen.
Die Angeklagten Röhm, Frick, Brückner, Pernet und Wagner werden wegen Beihilfe zum Hochverrat zu je 1 Jahr 3 Monaten Festungshaft und zu einer Geldstrafe von je 100 Goldmark verurteilt. Die erlittene Untersuchungshaft wird bei Röhm und Frick mit je 4 Monaten 3 Wochen, bei Brückner mit 4 Monaten 1 Woche, bei Pernet und Wagner mit je 2 Monaten 3 Wochen angerechnet.
Sämtliche vorgenannten Angeklagten werden zu den Kosten des Verfahrens verurteilt.
Der Angeklagte General Ludendorff wird von der Anklage des Hochverrats freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens werden, soweit er in Frage kommt, der Staatskasse auferlegt.
Die Haftbefehle gegen Frick, Röhm und Brückner werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Angeklagten Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick erhalten für den Strafrest Bewährungsfrist bis zum 1. April 1928.
Den Angeklagten Hitler, Pöhner, Weber und Kriebel wird nach Verbüßung eines Strafteiles von 6 Monaten Festungshaft Bewährungsfrist für den Strafrest in Aussicht gestellt.
Die Verurteilung sowohl wie der Freispruch erfolgten mit 4 Stimmen.
Nach der Verkündung des Urteils erhoben sich die Zuhörer und brachen in stürmische Huldigungskundgebungen für die Angeklagten aus. Nur mit Mühe konnte ihnen ein Ausgang aus dem Saal gebahnt werden. Unabsehbare Menschenmengen füllten die Straßen vor der Infanterieschule. Besonders General Ludendorff wurde stürmisch gefeiert. Als er auf die Straße trat, empfingen ihn laute Heilrufe. Dann rief man nach Hitler, der schließlich an ein Fenster der Infanterieschule trat, um sich den unten Harrenden zu zeigen. Im blumengeschmückten Auto, das eine große Hakenkreuzfahne trug, fuhr Ludendorff in seine Villa, während die anderen Angeklagten in die Festung Landsberg überführt wurden.
* * * * *
Es war kein langer und gewiß auch kein unangenehmer Aufenthalt. Der erste, der die Festung verließ, war Poehner, der auf Grund eines ärztlichen Attestes als urlaubsbedürftig erklärt wurde und seine durch die Verhandlung angegriffene Gesundheit auf einem Landgute in der Nähe Münchens erfolgreich wiederherzustellen bemüht war. Die anderen wurden _nach sechs Monaten_ Haft in Freiheit gesetzt. Eine Amnestie bannte vollends jede Gefahr einer Wiederaufnahme des Verfahrens. Und so bleibt zum Schluß nur noch festzustellen, daß der Paragraph 81 des deutschen Strafgesetzbuches jeden mit _lebenslänglichem Zuchthaus oder lebenslänglicher Festungshaft_ bedroht, der es unternimmt „die Verfassung des Deutschen Reiches oder eines Bundesstaates – – – – gewaltsam zu ändern.“ Bei mildernden Umständen kann auf _Festung nicht unter fünf Jahren_ erkannt werden. Der Paragraph 83 des Strafgesetzbuches fügt dem hinzu:
Haben mehrere die Ausführung eines hochverräterischen Unternehmens verabredet, ohne daß es zum Beginn einer – – – – – strafbaren Handlung gekommen ist, so werden dieselben mit Zuchthaus nicht unter 5 Jahren oder mit Festungshaft von gleicher Dauer bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Festungshaft nicht unter zwei Jahren ein.
Aus der Gegenüberstellung des Urteils und der gesetzlichen Bestimmungen die entsprechenden Schlüsse zu ziehen, muß man sich ebenso versagen, wie die Gegenüberstellung des Urteils im Hitlerprozeß mit den Schreckensurteilen, die gegen links gefällt worden sind. Kein Pathos und kein Protest, nicht die flammendsten Appelle hätten die Beweiskraft der erschütternden Sprache, die eine nüchterne Statistik dieser Urteile redete. Doch diese Statistik kann hier leider nicht veröffentlicht werden. Sie würde ein dickes Buch füllen. Und so sei nur noch, um diese ganze Tragikomödie, die sich republikanische Rechtsprechung nennt, auf das Niveau der grotesken Farce zu heben, als welche die Zeit, in der wir zu leben verurteilt sind, immer wieder erscheint, zur Kenntnis genommen, daß die deutschen Richter auf ihrer Reichstagung ausdrücklich erklärt haben, in Deutschland gebe es so etwas wie eine Klassenjustiz nicht. Mit diesem stolzen Richterspruch findet die Justizkomödie des Hitler-Prozesses erst ihren einzig würdigen Epilog.
In der Sammlung AUSSENSEITER DER GESELLSCHAFT – DIE VERBRECHEN DER GEGENWART – sind bis jetzt folgende Bände erschienen:
Band 1:
ALFRED DÖBLIN DIE BEIDEN FREUNDINNEN UND IHR GIFTMORD
Band 2:
EGON ERWIN KISCH DER FALL DES GENERALSTABSCHEFS REDL
Band 3:
EDUARD TRAUTNER DER MORD AM POLIZEIAGENTEN BLAU
Band 4:
ERNST WEISS DER FALL VUKOBRANKOVICS
Band 5:
IWAN GOLL GERMAINE BERTON, DIE ROTE JUNGFRAU
Band 6:
THEODOR LESSING HAARMANN, DIE GESCHICHTE EINES WERWOLFS
Band 7:
KARL OTTEN DER FALL STRAUSS
Band 8:
ARTHUR HOLITSCHER DER FALL RAVACHOL
Band 9:
LEO LANIA DER HITLER-LUDENDORFF-PROZESS
Band 10:
FRANZ THEODOR CSOKOR SCHUSS INS GESCHAEFT (DER FALL OTTO EISSLER)
Band 11:
THOMAS SCHRAMEK FREIHERR VON EGLOFFSTEIN Mit einem Vorwort von ALBERT EHRENSTEIN
Band 12:
KURT KERSTEN DER MOSKAUER PROZESS GEGEN DIE SOZIALREVOLUTIONÄRE 1922
Band 13:
KARL FEDERN DER PROZESS MURRI-BONMARTINI
Band 14:
HERMANN UNGAR DIE ERMORDUNG DES HAUPTMANNS HANIKA
Ferner erscheinen noch Bände von:
HENRI BARBUSSE, MARTIN BERADT, MAX BROD, E. I. GUMBEL, WALTER HASENCLEVER, GEORG KAISER, OTTO KAUS, THOMAS MANN, LEO MATTHIAS, EUGEN ORTNER, JOSEPH ROTH, RENÉ SCHICKELE, JAKOB WASSERMANN, ALFRED WOLFENSTEIN.
OHLENROTH’SCHE BUCHDRUCKEREI ERFURT
Anmerkungen zur Transkription
Offensichtliche Fehler wurden stillschweigend korrigiert. Weitere Änderungen sind hier aufgeführt (vorher/nachher):
[S. 48]: ... Daß Kahrs Kampfansage an den „marxistische ... ... Daß Kahrs Kampfansage an den „marxistischen ...
[S. 54]: ... gez. Fr. Seldie, 1. Bundesvorsitzender. ... ... gez. Fr. Seldte, 1. Bundesvorsitzender. ...
[S. 119]: ... sind diese Befehle in Bayern nicht vollzogen worden. ... ... sind diese Befehle in Bayern nicht vollzogen worden? ...