Der Hitler-Ludendorff-Prozeß

v. Kahr sagte darauf bloß: Unerhört, daß man auf diese Weise

Chapter 1846 wordsPublic domain

herauseskamotiert wird. _Das war sein Haupteinwand._“ (Gelächter im Auditorium.)

Und so, mit lauter feinen, kaum sichtbaren Finten pirscht sich Pöhner dorthin durch, von wo aus die Verteidigung den ersten Vorstoß wagen will:

„In einer Besprechung, zu der von Herrn v. Kahr auch Oberst von Seißer zugezogen war, machte mir Herr v. Kahr den Vorschlag, nachdem er gesagt hatte, es müßte jetzt im Norden aufgeräumt werden, ob ich bereit sei, die Funktion eines _Zivilgouverneurs für Sachsen und Thüringen_ zu bekleiden ... Ich erklärte, daß Ehrhardt es für wünschenswert halte, daß ich das Kommissariat für Nordbayern übernehme. Das lehnte Herr v. Kahr ab, indem er sagte, er könne die ihm übertragenen Vollmachten nicht weiter übergeben und habe dazu keine Ermächtigung. Hierauf wiederholte er seinen Vorschlag ... Ich lehnte ab; es wäre in Sachsen und Thüringen im kleinen dasselbe Verhältnis zwischen mir und dem Reichswehrkommandeur gewesen, wie in Bayern zwischen Kahr und Lossow. Und das war mir ganz unklar. Man konnte überhaupt nicht wissen, _wer in Bayern Koch und wer Kellner sei_.“

So – wie von ungefähr – fällt der Name: _Ehrhardt_:

„Ehrhardt kam etwa Mitte Oktober wieder zu mir. Wie ich ihn fragte, wie es ihm jetzt in München gefalle, da sagte er, er komme sich „äußerst beschissen“ vor. Ich war über diese Wendung etwas überrascht, denn ich hatte das gerade Gegenteil erwartet. Er war doch steckbrieflich verfolgt von Leipzig aus. Ich wußte, daß er von der Polizei _von Oberst v. Seißer sicheres Geleit_ bekommen hatte, einen Ausweis, wonach er als Notpolizei für die bayrische Regierung tätig sei. Ehrhard erklärte mir, es gehe gar nicht vorwärts ...“

_Justizrat Dr. Schramm_: Herr v. Kahr hat es abgelehnt, Herrn Pöhner als Staatskommissar für das nordbayrische Gebiet aufzustellen, weil er sich dafür nicht für kompetent erachtete. Ich bitte den Angeklagten zu fragen, woher er die Vollmacht ableitete, ihm das Zivilstaatskommissariat in Sachsen und Thüringen zu übertragen.

_Pöhner_: Darüber habe ich ihn nicht befragt. Man kann doch nur eine solche Vollmacht haben, wenn man die entsprechenden Handlungen vorher vorgenommen hat.

_Justizrat Dr. Schramm_: Es bestand doch wohl bei Herrn v. Kahr Klarheit darüber, daß die Bewegung über Sachsen und Thüringen hinausgetragen wird?

_Pöhner_: Das war selbstverständlich.

_Staatsanwalt_: Hat es sich um den Marsch nach Berlin oder um den Grenzschutz Bayerns gegen die kommunistischen Unruhen in Sachsen und Thüringen gehandelt?

_Pöhner_: Ich hatte den zweifellosen Eindruck im Zusammenhang mit der Tatsache, daß Kahr _in engsten Beziehungen mit Ehrhardt_ stand, daß es sich um etwas anderes handle, als den bayrischen Grenzschutz. Davon war gar keine Rede. _Ehrhardt macht doch nicht den Nachtwächter für Bayern zwischen Nürnberg und Hof._

Und dann nach einer Pause:

„Vielleicht wäre es gut, wenn ich etwas über die Verhandlungen zwischen Herrn v. Kahr und Kapitänleutnant Ehrhardt aussagen könnte ... oder soll ich das lieber in nichtöffentlicher Sitzung tun?“

Das Stichwort ist gefallen. Jetzt spricht nicht der Angeklagte Pöhner, sondern der Herr Oberlandesgerichtsrat, der drei Jahre lang die rechte Hand von Kahr gewesen ist, der manches erzählen kann, was viel gefährlicher und viel unbequemer ist, als die leidenschaftlichsten Proteste Hitlers und die Enthüllungen der anderen Führer. Noch legt er sich Zurückhaltung auf. Er ist bereit, unter Zurückstellung aller seiner persönlichen Vorteile „rücksichtsvoll“ zu sein:

„Ich habe mich dagegen ablehnend verhalten, nach meinen schlimmen Erfahrungen mit Herrn v. Kahr wieder mit ihm zusammenzuarbeiten ... Ich bin aber trotzdem noch einmal mit ihm zusammengekommen, als, und zwar _von autoritativster Seite, der Wunsch_ geäußert wurde, ich möchte unter Zurückstellung persönlicher Unstimmigkeiten wieder mit Herrn v. Kahr in Fühlung treten.“

Pöhner ist so feinfühlend, diese „autoritativste“ Seite nicht zu nennen. Will man ihn zum Feind haben?

_Rechtsanwalt Hemeter_ knüpft an die Bemerkung Pöhners, daß er sich bei seinem Zusammenarbeiten mit Herrn v. Kahr wiederholt in die Brennesseln gesetzt habe, die Frage, wann er sich das erste Mal und in der Folgezeit in die Brennesseln gesetzt habe.

_Pöhner_: Das erste Mal am 16. März 1920 nachmittags 4 Uhr (Heiterkeit). („Kapp-Putsch“ in Bayern.)

_Vorsitzender_: Sie brauchen keine Auskunft geben, wenn Sie sich dadurch einer weiteren strafbaren Handlung beschuldigen würden.

_Pöhner_: Aus meiner ganzen Einstellung mache ich kein Hehl. Ich habe dem Staatsanwalt erklärt: _Was Sie mir jetzt als Hochverrat vorwerfen, dies Geschäft treibe ich seit fünf Jahren._

_Vorsitzender_ (lächelnd abwinkend, leutselig): _Das wissen wir._

Dann die erste Wendung im Prozeß: Mit einem Ruck ist die Verhandlung auf das politische Niveau gehoben, und nicht Herr von Kahr, nicht der General von Lossow oder der Polizeioberst von Seißer sind mehr die Objektive des Angriffs – die bayrische Regierung mit allen ihren Institutionen, mit Staatsanwaltschaft und Gerichtshof ist zum Angriffsziel geworden:

_Rechtsanwalt Hemeter_: Ist Pöhner bekannt, daß in der Nacht vom 13. zum 14. März 1920 der damalige Präsident der Regierung von Oberbayern, Dr. v. Kahr, Exzellenz (die Stimme des jugendlichen Verteidigers ist mit Hohn gesättigt) sich ohne Zögern in den Besitz der öffentlichen Gewalt gesetzt hat, auf einem Wege, der dem vom 8. bis 9. November 1923 vollkommen entspricht? Als das Republikschutzgesetz in Bayern ziemlich große Erregung hervorrief, hat sich Dr. v. Kahr ohne Bedenken der Bewegung angeschlossen, deren Ziel es war, die nach Auffassung des Staatsgedankens damals legale Regierung auf dem gleichen Wege, nämlich durch Druck ohne Druck zu beseitigen.

_Staatsanwalt_: Ich messe diesen Fragen keine wesentliche Bedeutung für die Schuld- und Straffrage bei.

_Rechtsanwalt Hemeter_: Es wird der Nachweis gelingen, daß von Dr.