Das Gefängnis zum Preußischen Adler
Part 5
Lächelnd setzte der Altpfarrer seinen antipreußischen Gedankengang fort: „Wissen Sie, wer der innere Feind ist? Ein Berliner Leutnant hat in der Instruktionsstunde seine Rekruten pflichtschuldigst vor dem inneren Feind gewarnt. Die ausgebildeten Soldaten sollen dem Regimentskommandeur vorgestellt werden, und der Leutnant will ein Paradestückli vorbringen. Wie teilt man den Feind ein? fragt er, und die Antwort erfolgt prompt: In den äußeren Feind und den inneren Feind! -- Schön! sagt der Oberst. Aber Kinder, wißt ihr denn auch, wer das ist, der äußere Feind? -- Das ist der Russ’! -- Na meinetwegen, sagt der Oberst, der könnt’ es ja mal sein! Aber nun die Hauptsache: Wer ist der innere Feind? Das wißt ihr nicht? Na, ich werde euch darauf bringen: Der innere Feind muß einer sein, der in Deutschland wohnt. -- Eisiges Schweigen, alle Lippen wie verrammelt. Ein Kerl schaut unternehmend drein, ein Pfälzer oder Wackes oder so einer aus der Gegend da. Nun, mein Sohn? -- Der politische Rekrut antwortet zuversichtlich: Der innere Feind, das ist der Preuß!“
„In gewissem Sinne stimmt das, Kollege Konrad! Nur steckt diese Art Preußentum auch in anderen Ländern. Jeder Mensch hat was davon in sich; es ist der Kasernengeist, die Sucht, zu kommandieren, zu reglementieren. Besonders heillos ist der innere Feind auf religiösem Gebiete, wo doch alles auf Freiwilligkeit ankommt, auf Entfaltung der Menschlichkeit. Der wahre Kulturkampf muß im Innern ausgefochten werden. Da, Kultursoldat, ist dein Posten, da exerziere und ringe, da sei dein Siegesfeld! Siegen wirst du nur, wenn du glaubst an den freien Menschensohn in dir, wenn du aufhörst kleinmütig zu sein; sonst geht aller Fortschritt den duckmäuserischen Schneckengang. Sehen wir doch die Militärsoldaten an, die auf den Feind dressiert sind. Im Kriege mordet das einander, ohne daß einer dem andern vorher was getan hat. Dabei gibt alle Welt zu, friedliche Verständigung wäre wahre Kultur. Nun also, warum +erfolgt+ denn keine Verständigung? Weil man sich nicht +getraut+, dem bessern Selbst zu folgen. Ich +muß+ schießen, denkt der Soldat -- sonst +werde ich+ totgeschossen. Ja, wenn die +anderen+ zur Besinnung kämen, wenn sie, mir voran, zur Friedfertigkeit übergingen! Aber man kann sich nicht auf die anderen verlassen. -- Glaub’s schon! Doch +warum+ kann man das nicht? Weil man sie hinter demselben Strauche sucht, wo man selber gesessen. An +ihre+ Kraft zum bessern Selbst glaubt man einfach deshalb nicht, weil man nicht an die +eigne+ glaubt. Wer sich +selber+ nicht ernst nimmt, wie kann der +andere+ ernst nehmen! Der kleinmütige Philister hört auf die Stimme der Wahrheit nicht anders, als ob da ein Pastor schöne +Redensarten+ drechsele. Die Gemeinde findet die Predigt wieder mal sehr schön -- man ist aber schließlich froh, wenn man die Erbauung wie den Sonntagsrock ausziehen kann, um dann gemütlich in Hemdsärmeln zu sitzen. Und also, lieber Kollege von der freien Andacht, worauf es ankommt: man muß den Philister abstreifen, diesen Angstmeier und Krämer, diesen ungläubigen Thomas, der nicht vertraut seinem Heiland Menschenwürde!“
Brotkorb und Maulkorb
„Den Brotkorb höher hängen!“ Niederträchtig echote durch meinen Sinn dies Swinegelwort. Aus der Angabe, ich sei Sprecher der Freireligiösen Gemeinde, mochte er sich die Vorstellung gebildet haben, ich sei so was wie ein geistlicher Hirt mit einer Pfründe -- oder wie ein Prolet des Lehramts -- werde also hündisch den Maulkorb hinnehmen, sobald eine strenge Behörde den Brotkorb zu entfernen drohe.
Brotkorb! Das Gehältchen, das die Freireligiöse Gemeinde aus den Beiträgen ihrer Anhänger zusammenbrachte, sorgte in der Tat für meinen Brotkorb -- und zwar so reichlich, daß die ganze Familie, selbst unter dem Beistande aller Freunde und Gäste, nicht imstande gewesen wäre, all das freireligiöse Brot zu vertilgen. Aber der Mensch lebt nicht von Brot allein, sondern hat gern noch etwas Butter dazu, Fleisch, Gemüse, Obst. Übrigens muß er Miete bezahlen, Schneider- und Schuster-Rechnungen. Genug, eine Schmälerung des Einkommens hätte mir das Gesicht allerdings etwas ins Säuerliche verzogen, das ist menschlich. Damals, als neugebackener Ehemann, hatte ich noch keine Rücklage zusammengehamstert und glaubte mich abgefunden zu haben mit der humorigen Lebensweisheit:
Wer nix erheirat’ und nix ererbt, Der bleibt ’n arm’s Luder, bis er sterbt.
Immerhin muß ich als gewissenhafter Chronist bekennen, daß der freireligiöse Sprecher außer seinem Sprechorgan noch Feder und Tinte besaß, und daß dies Handwerkszeug allenfalls langte für Butter und Braten, sogar für eine Flasche Wein zu festlicher Gelegenheit.
Bekennen muß ich ferner, daß die Andeutung, ich hätte „nix erheirat’“ einer bedeutungsvollen Einschränkung bedarf. Ich mache sie ausdrücklich geltend -- nicht etwa bloß um die Gefühle meiner Frau zu schonen, die mir wiederholt unter die Nase rieb: „Die Frau Deines Freundes Bartels hat bei ihrer Hochzeit nichts gehabt als ein Kopfkissen und ein Sektglas -- wenn man das altväterliche Spitzglas, das überdies einen Sprung hatte, überhaupt so bezeichnen will -- Deine Frau aber hat außer prächtigen Betten und Tafelgeschirren allen möglichen Hausrat in die Ehe gebracht, so daß wir bei der Wohnungseinrichtung fast gar keine Kosten hatten.“ -- Das stimmt! und ist eine Sache von solcher Wichtigkeit, daß sie diese Chronik erst möglich gemacht hat. Wäre unser damaliger Hausrat +nicht+ in die Ehe gebracht worden von meiner -- auch in dieser Hinsicht -- besseren Hälfte, so wäre mein kurios lehrreiches Gefängnis zum Preußischen Adler gar nicht zustande gekommen. Wieso? Das wird sich bald deutlich enthüllen.
Der Brotkorb ist insofern ein Ausgangspunkt der Geschichte, als ich längere Zeit nach meiner Vernehmung durch den Amtsvorsteher -- im traurigen Monat November war’s -- ein Schreiben bekam, das schon äußerlich anzeigte, nun erfülle sich des Igels Kassandrawort. Auf dem blauen Papiersiegel sah man den stolzen Adler Preußens nebst der Umschrift: Königliches Provinzial-Schulkollegium Berlin. Der Amtsbrief, bis auf den wirr gekritzelten Namenszug des Dezernenten von musterhafter Handschrift und echtem Lumpenpapier, verfügte klipp und klar, es sei mir hinfüro verboten, die freireligiösen Kinder zu unterrichten. Ein konzessionspflichtiger Unterricht sei meine freireligiöse Jugendunterweisung. Um etwaigen Flausen meinerseits zuvor zu kommen, wurde mir schlechtweg „jede derartige Tätigkeit“ bei Strafe verboten und „für jeden Übertretungsfall eine Exekutivstrafe von hundert Mark, im Unvermögensfalle zehn Tagen Haft“ angedroht. Ich fragte natürlich: Oho, wieso? mit welchem Recht? -- Es fehlte in der Verfügung ein Hinweis auf Gesetzesparagraphen, es war einfach geltend gemacht, ich habe nicht „die erforderliche Konzession zu unterrichtlicher Tätigkeit“. -- Konzession? Bei Hinstarren auf dies Wort machte ich, nach Aussage meiner Frau, jedesmal ein ratlos steinernes Gesicht. Was für eine Konzession vermißte man an mir? Ich hatte wohl von einer Schankkonzession gehört. Doch was ging die mich an! Ich war ja kein Budiker! Oder hielt man die freireligiösen Ideen für Destillenschnäpse?
Was tun? Natürlich mußte ich mich mit meinen Gesinnungsfreunden beraten. Schickte also die Verfügung an den Vorsitzenden der Freireligiösen Gemeinde zu Berlin und wurde sofort zu einer Vorstands-Sitzung geladen. Diese fand in einem Nebenraume unseres Versammlungssaals statt, den wir von einem Gastwirt der Rosenthalerstraße gemietet hatten. Da sah ich unsere erwählten Führer um den Wirtshaustisch sitzen und noch ein paar Rechtsanwälte, die man bei der Wichtigkeit des Falles hinzugezogen hatte. Der ehemalige Apotheker Friederici -- ein Mann von seltener Hingabe und Pflichttreue, der bis zu seinem Tode, drei Jahrzehnte hindurch, die Gemeinde geführt hat -- leitete die Beratung, und was er vorbrachte, fand Beifall bei den grauköpfigen wie bei den heißspornigen Matadoren.
Als unser Bollwerk betrachteten wir das allgemeine Gesetz und Recht. Natürlich versagte das vielgepriesene Deutsche Reich, wie so oft, auch hier gegenüber dem Sonderwillen Preußens. Doch selbst in diesem klassischen Lande der Bürokratie hatte die Verfassung nicht umhin gekonnt, in ihrem Artikel zwölf die Freiheit der Religionsübung zu gewährleisten, und schon das Allgemeine Landrecht hatte als Befugnis der geduldeten Religionsgesellschaften „die Ausübung der ihren Religionsgrundsätzen gemäßen Gebräuche“ bezeichnet. Zu den geduldeten Religionsgesellschaften aber gehörte die Freireligiöse Gemeinde -- zu deren Gebräuchen die freireligiöse „Jugendfeier“ oder Konfirmation, sowie die unentbehrliche Vorbereitung darauf in Form eines Konfirmandenunterrichts. Diese freireligiöse Tätigkeit war seit dem Bestehen der Gemeinde unbeanstandet von ihren Sprechern ausgeübt worden, unter den Augen der Regierung, die doch stets mißgünstig blickten -- ohne daß man in dem Zeitraum von einem halben Jahrhundert eine besondere Konzession von den freireligiösen Sprechern gefordert hatte. Und nun auf einmal -- --!
„Was heißt denn Unterrichts-Konzession?“ brauste ich auf. „Genügt nicht meine Universitätsbildung? mein Studium der Theologie und der Philosophie? Genügt nicht mein Doktordiplom, um zu beglaubigen, daß ich fähig bin, die Jugend einzuführen in den Anschauungskreis der Freireligiösen Gemeinde? Und wenn ich der Aufforderung jenes Polizeibeamten, den ich für den Schwyzer Pfarrer Konrad gehalten, entsprechen und auf dem Polizeipräsidium einen Unterrichts-Erlaubnisschein nachsuchen würde, was wäre die Folge? Spöttisch würde man mir eröffnen, daß ich keinen Erlaubnis-Schein kriege -- und würde dann auch noch geltend machen: Durch Ihr Gesuch haben Sie selber zugegeben, daß Sie einer besonderen Erlaubnis bedürfen! -- Was tun? Eine Konzession nachsuchen? Lieber nicht! -- Nachgeben? Auf keinen Fall! Mit unsrer Jugendunterweisung würde man dem freireligiösen Baume die Wurzelfäden nehmen, er müßte verdorren!“ -- Düster nickten alle Führerköpfe, dann schlug auf den Beratungstisch eine geballte Faust: „Trotzen! Weiter unterrichten! Es bis zum Äußersten kommen lassen! Zum Schutze aber das Gericht anrufen!“ -- „O freilich!“ rief ich entschlossen -- „an mir soll’s nicht fehlen! Ich unterrichte ruhig weiter! Bleibt dem Provinzial-Schulkollegium nichts übrig, als mich einsperren zu lassen.“
„Von wem denn aber? möcht ich wissen,“ eiferte Friederici -- „kein Gericht nimmt Sie in Haft, wenn Sie nicht richterlich dazu verurteilt sind.“ -- „Um so besser! So mag die Schulbehörde nach Belieben drohen -- und mag Strafen verhängen, so viel sie Lust hat -- was tut’s, wenn sich kein Vollstrecker findet, kein Gerichtsvollzieher ... Übrigens, der soll nur kommen! Mit leeren Händen muß er wieder abziehn!“ -- „Wieso das?“ -- „Weil er nichts finden wird, was mein ist! Das Mobiliar ist von meiner Frau in die Ehe gebracht, und da wir nach märkischem Rechte geheiratet haben, besteht keine Gütergemeinschaft.“
Während die anderen pfiffig Beifall lächelten, meinte Friederici in seiner polternden Weise: „Ach was, Gerichtsvollzieher! Unsinn! Der hat in Ihrem Falle gar nichts zu schaffen -- es liegt ja kein Richterspruch gegen Sie vor!“ -- „Gut also! Es wird weiter unterrichtet! Festhalten! Immer fest!“ Aufgeregt erhob man sich von den Plätzen, in ein freies Durcheinander war die Beratung aufgelöst.
Und dann saß ich in der polternden Eisenbahn. Draußen auf der Wuhlheide lag dunstig die Novembernacht. Im Finstern lauerte und tappte etwas Unheimliches: Eine Tatze, die mir mit einem Maulkorbe zum Munde fahren wollte. Aber warte nur, täppisches Ungeheuer, -- ob dir nicht Löweneckerchen entwischt und spöttisch eins pfeift!
Steht Wahrheit bei Und rühmt sie frei, Laßt euch das Maul nicht binden! Es hang ihr an Jedweder Mann, Und keiner bleib dahinten!
Daß diese Trutzweise in der rohen Zeit des dreißigjährigen Krieges erschallen konnte, verdient allen Respekt. Im neunzehnten Jahrhundert kam eine andere Losung auf -- in der Residenz Preußens sang man:
Wer die Wahrheit kennet und saget sie frei, Der kommt zu Berlin in die Hausvogtei!
Milderung des Sittenklimas
Als jemand den wohltätigen Einfluß der christlichen Mission auf die Wilden pries, wandte ein Zweifler ein: „Fressen sie denn keine Menschen mehr?“ -- „Das freilich noch immer, aber schon mit Messer und Gabel.“
In der Tat, mit der Zivilisation ist es vorwärts gegangen -- nur darf man fragen: in welcher Hinsicht vorwärts? Nach der Meinung eines Geschichtsphilosophen beschränken sich die Fortschritte auf das intellektuelle Gebiet, während die Sittlichkeit seit Jahrhunderten kaum besser geworden sei. Was mich betrifft, so bin ich versucht, die These umzukehren und -- wenigstens als Chronist gut preußischer Verhältnisse -- zu bezeugen, daß in unserm braven Staate die Sitten angenehmer geworden sind, während die Geistreichigkeit noch viel zu wünschen übrig läßt.
Was ich meine, zeigt das Beispiel der Ketzergerichte -- wenn wir die einstigen vergleichen mit denen von jetzt. Anno eintausendsechshundert wurde auf dem Blumenmarkte zu Rom der freie Denker Giordano Bruno bei lebendigem Leibe geröstet. Der versammelten Christenheit sollte erbaulich zu Gemüte geführt werden, wie es schon auf Erden und vollends im Jenseits einem Ungläubigen ergehe. Die Ketzergerichte von heute zeigen einen entschiedenen Fortschritt -- das moderne Sittenklima ist nicht mehr so hitzig wie zur Zeit der Scheiterhaufen. Wenigstens muß ich dem Strafgericht, das ich in Friedrichshagen erlebte, geradezu liebenswürdige Formen nachrühmen.
Nicht brachen in der Kastanienallee nachts gewappnete Schergen ein, mich jäh in Ketten zu werfen, wie weiland den Giordano Bruno -- sondern es klingelte bescheiden, dann erschien grüßend ein wehrloser Uniformbeamter, dem eine Brieftasche umgeschnallt war. Er zückte kein Schwert, bloß ein unschuldiges Papier, und höflich bat er mich, durch einen Zug seines Tintenstiftes den Empfang zu bescheinigen.
Nachdem ich den harmlosen Wunsch erfüllt, besah ich mir das Schreiben. Wie ein blaues Auge blickte das bekannte Siegel: der Adler mit der Umschrift „Königliches Provinzial-Schulkollegium“. Ein sanfter Vorwurf sprach daraus, und schon schlug mir das Gewissen. Oh freilich, ich hatte die Schulbehörde, hatte den hohen Minister der Unterrichts-, geistlichen und Medizinal-Angelegenheiten durch bockenden Ungehorsam gekränkt. Freireligiösen Unterricht hatte ich erteilt, wohl mindestens ein dutzendmal. Kein Wunder, daß nun die Vergeltung anhub. In der Tat, da stand es schwarz auf weiß, in preußischer Kanzleischrift: „Nach Auskunft des Königlichen Polizeipräsidiums haben Sie in einer Reihe von Fällen Unterricht an Kinder von Mitgliedern der hiesigen Freireligiösen Gemeinde erteilt ...“ Die Einzelheiten der Verfügung sind nicht weiter bemerkenswert -- bis auf die Kostenrechnung: Achtmal freireligiösen Unterricht -- mehr war einstweilen nicht angekreidet -- und jeder einzelne Fall kostete einhundert Mark. Summa: achthundert Mark.
Hm ja! War das nun eigentlich teuer? oder war’s billig? Da ich genau dreihundertvierunddreißig freireligiöse Zöglinge hatte, so war die Unterrichtsstunde für das einzelne Kind mit dreißig Pfennigen berechnet. Man könnte diese Einschätzung einigermaßen hoch finden und darüber erstaunt sein, daß für die preußische Obrigkeit die freireligiöse Lehre derart in die Wagschale fiel. Bedenkt man aber, daß die Unterrichtsstunde sechzig Minuten hat, und daß ich allenfalls die Fixigkeit besaß, den Kindern mindestens +eine+ freie Idee in der Minute zu versetzen, so stellte sich nach Adam Riese der Preis für eine Idee genau auf einen halben Pfennig pro Kopf. Das war denn eine Idee allenfalls schon wert ... Beiläufig: das Volk der Dichter und Denker scheint, trotz seiner Festredner auf Kant, Schiller und Goethe, die Idee für ein unsolides Spinnefädchen oder Sonnenstäubchen zu halten. Etwas Winziges, z. B. ein paar Körnlein Zucker oder Salz, nennt man in Preußisch-Schilda eine „Idee“.
Ich überlegte, wie sich die dreißig Pfennig pro sechzig Ideen in der angenehmsten Form zusammenbringen ließen. Zum Beispiel so: Jedes Kind erhält, wenn es zur freireligiösen Stunde kommen will, von der Mutter einen Groschen in Papier eingewickelt. Der zweite Groschen wird den Zinsen des freireligiösen Gemeindevermögens entnommen, so daß hieraus jährlich eintausendfünfhundert Mark aufzubringen wären. Den dritten Groschen zahl ich selber; meine Feder wird schon so ergiebig sein, daß ich mir den Luxus gestatten kann, freireligiösen Unterricht zu erteilen.
Aber wo bin ich Träumer? Habe ich das Geld etwa schon in der Tasche? Achthundert Mark verlangt die Behörde, und eine kurze Frist ist mir gestellt. Hm ja! Doch was geht mich überhaupt die Frist an! Und wozu die Träumerei vom Zahlungsmodus! Bin ich denn nicht entschlossen, unter +keinen+ Umständen zu berappen? Na also! Und was dann? Ein Blick ins Schreiben der Behörde bestätigte, was dann zu gewärtigen: „Im Unvermögensfalle“, wenn also das Geld von mir nicht einzutreiben ist, soll für je hundert Mark eine Haftstrafe von zehn Tagen eintreten. Das wären achtzig Tage hinter Schloß und Riegel -- zunächst mal! Und wenn ich fortfahre, zu sündigen, brumme ich mir mit jedem Einzelfalle weitere zehn Tage auf. Das gemahnt nun wirklich ein wenig an den alten Inquisitionskerker.
Aber nicht doch! Der Fortschritt in den Sitten ist unverkennbar: Wie human gestaltet sich die Haft eines modernen Ketzers! Was mich betrifft, so muß mir erstens Selbstbeschäftigung vergönnt sein, zweitens ein gewisses Maß von Spazierengehen, drittens Besuchempfangen -- und so weiter. Kurz, ich werde ein beneidenswert geregeltes Leben führen, kann ohne Störung nach Herzenslust sinnieren, lesen und schreiben -- und das alles auf Staatskosten! Muß man mir doch freie Station und Kost gewähren, Heizung, Bedienung, unter Umständen sogar ärztliche Behandlung.
Als Sokrates angeklagt war, die Jugend zum Unglauben verführt zu haben, meinte er in seiner Verteidigungsrede naiv, eigentlich verdiene er, öffentlich im Rathause gespeist zu werden. Sollte der stolze Traum dieses Ketzers von Athen nunmehr zu Fritzenwalde in Erfüllung gehn? Ei ja! Und da zweifelt jemand am Fortschritt der Sitten? Solch eine Haftstrafe bedeutet geradezu eine Sinekure, ähnlich dem behaglichen Dasein in einem wohltätigen Altersheim. Wunderschön wird in der stillen Zelle meine Schriftstellerei vonstatten gehn.
Was den freireligiösen Unterricht betrifft, so kann ich ihn ja während der +Pausen+ meiner Haft erteilen -- und dabei mein Leben in beneidenswert idealer Weise gestalten. Etwa folgendermaßen: zunächst zehn Tage Haft, besser gesagt: Stiftler-Dasein. Dann geht’s auf vier Tage in die Welt -- den ersten widme ich dem freireligiösen Unterricht; ferner habe ich drei Tage Ferien, kann mich meiner Frau widmen, kann die holden Einsamkeiten der Mark belauschen oder den Rucksack mal über den Kamm des Riesengebirgs schleppen. Durch den neuerteilten Unterricht habe ich für zehn +weitere+ Tage Haft gesorgt und trete diese gern an. Nach ihrer „Verbüßung“, oder richtiger: nach ihrem Genuß, kehre ich abermals in die Welt zurück und -- befolge dasselbe weise Programm. So fließen meine Tage dahin, in einem Turnus von vierzehn Tagen -- ebenmäßig wie der wechselnde Mond, wie Ebbe und Flut, wie die Lebensmusik der Pythagoräer.
Die olle Konservenkiste
Ein Luftschloß vom idealen Sträflingsleben zerflatterte, als die Wirklichkeit rauh dazwischenfuhr. Wirbel entstehen, wo Bewegungen widereinander prallen. Es gibt Windhosen, Wasser- und Staubhosen. Man könnte sogar von „Ideenhosen“ sprechen, wo nämlich entgegengesetzte Ideen im Ringkampfe herumwirbeln. Auf der Bühne meines Innenlebens spielte sich ein Drama ab, das meine Ideenwelt heftig mit den obrigkeitlichen Verfügungen aneinander brachte: eine Ideenhose.
Träume sind nicht immer bloß Schäume. Ein Freund von mir hat mal gesagt, das verständige Denken gehöre zur Oberfläche des Menschen, der wertvolle Kern sei „der Weise im Innern“. Heimliche Weisheit waltet manchmal in Träumen, die der Verstand für albern hält. Hier solch ein Traum.
Doch ich muß zuerst berichten, unter welchen Umständen der Traum zustande kam. Nach dem Verbot meines freireligiösen Unterrichts wollte ich herausbringen, ob man gegen mich bloß deshalb vorgegangen war, weil ich eine vorgeschriebene Form nicht erfüllt, nämlich keine Unterrichtskonzession eingeholt hatte, oder ob das Kultusministerium diesen Umstand lediglich zum Vorwand nehme, um die freireligiöse Jugendunterweisung lahm zu legen. Zur Probe sollte meine nun regelrechte Bewerbung um einen Erlaubnisschein für philosophischen Vorbereitungsunterricht dienen. Ich wollte versuchen, ob ich freireligiöse Zöglinge in die Grundbegriffe einer Welt- und Lebensanschauung einführen dürfe. Da verweigerte mir das Provinzial-Schulkollegium die Erlaubnis zum Unterricht an jugendliche Personen +überhaupt+. Es heißt in dem neuen Ukas: „Nach der Staatsministerial-Instruktion vom 1. Dezember 1839 genügt die wissenschaftliche Befähigung allein nicht, um die Erlaubnis zur Erteilung von Privatunterricht zu erlangen. Vielmehr sollen Personen, bei denen in religiöser oder politischer Beziehung Bedenken vorliegen, vom Lehrstande ferngehalten werden. Da Sie, wie die bisher gepflogenen Verhandlungen und der von Ihnen in der Freireligiösen Gemeinde gehaltene, später im Druck erschienene Vortrag ‚Das Leben ohne Gott‘ ergeben, das Dasein Gottes leugnen, auch in politischer Beziehung sich zu derjenigen Partei halten, welche den Umsturz alles Bestehenden anstrebt, so können Sie als eine zum Unterricht jugendlicher Personen qualifizierte Persönlichkeit nicht angesehen werden.“
„Ne dolle Kiste!“ hatte bei unserer Beratung ein Freireligiöser gesagt, derselbe, den man wegen eines Vortrages von beißendem Witz den „Zehn Gebote-Hoffmann“ nennt. „So ’ne richtije olle Konservenkiste! Na jewiß doch! Ich meine so ’ne Kiste, wo die Herren von’ jrünen Tisch ihren Aktenplunder konservieren, damit er späteren Jeschlechtern die Lungen verstaubt.“ Nun hatte unser Rechtsanwalt das Wort ergriffen: „Was hilft all diese Rebellion des Herzens, wo es doch schließlich auf juristische Begriffe ankommt -- vor allem auf den Standpunkt des Verwaltungsrichters! Na, und der ist kaum zweifelhaft -- in der Zeit, wo nach dem Fall des Sozialistengesetzes die Stockkonservativen krampfhafte Versuche machen, den sogenannten Umsturz auf andere Weise niederzuringen, nämlich auf administrativem Wege, der ja in Preußen gangbar ist. Die öffentliche Entrüstung fürchtet man durchaus nicht -- im Gegenteil, es gibt Leute, die möchten eine Revolte herausfordern und den Säbel mal tüchtig hauen lassen.“ -- „Wenn sich der hauende Säbel bloß nicht +ver+haut!“ hatte Hoffmann bemerkt.
Und Friederici: „Na und? Wie wird nach Ihrer Meinung der Verwaltungsrichter entscheiden?“ -- „Wird sich diplomatisch aus der Klemme winden. Wird sagen, er sei hier überhaupt nicht zuständig.“ -- „Aber zum Kuckuck!“ polterte Friederici -- „leben wir denn in Rußland, wo sich die Regierung herausnehmen darf, mißliebige Untertanen auf administrativem Wege zu bestrafen? Ohne daß der Richter angerufen werden kann, wie? Wir haben doch eine Verfassung!“ -- „Das schon,“ erwiderte der Rechtsanwalt, „aber wir haben manche +Lücke+ in der Verfassung. Weil noch kein eigentliches Schulgesetz vorhanden, sieht der Verwaltungsrichter für seine Entscheidung keine andere Rechtsgrundlage, als eine Reihe von uralten Kabinettsordern und Verfügungen preußischer Kultusminister. Das ist eben die Lücke ...“
„Ach so!“ meinte Adolf Hoffmann, „und für diese Lücke soll nu Wille büßen! Echt preußische Auslegung des Wortes Lückenbüßer!“ --