Aus der Geschichte der menschlichen Dummheit

Part 12

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Wie der Erzbischof, so besaßen seine Suffragane Erblandmarschalle, Erbkämmerer, Erbschenken, Erbtruchsessen, Universitäten mit theologischen, juristischen und philosophischen Fakultäten, einen Hofrat, Sanitätskommission, Oberhofmarschallamt, Oberjägermeisteramt. Die meisten Ämter waren unter die Domherren verteilt, unter denen ein jeder den vierten Grad adeliger Abkunft in väterlicher und mütterlicher Linie aus deutschem Geblüt nachzuweisen hatte. Schon in der Wiege wurde der adelige Knabe als Domherrnaspirant vorgemerkt, um mit 14 Jahren tonsuriert und mit dem geistlichen Violett bekleidet zu werden. Als niedersten Gehalt bezog der junge Domherr 1500 Gulden, wofür er von 12 Uhr nachts an im ersten Jahre innerhalb der Mauern der Bischofsstadt weilen mußte. Um später eventuell eine gute Partie machen zu können, ließen sich viele dieser Domherren nur die niedere Weihe erteilen.

Das Volk aber ließ sich in unergründlicher Dummheit solche Seelenhirten gefallen!

Was den _Jesuitenorden_ betrifft, so hatte er es immer verstanden, über seine religiösen, ewigen Zwecke das zeitliche Wohl nicht zu vergessen. Die ersten Jesuiten waren im Jahre 1555 zu Fuß nach Ingolstadt gekommen. Sie waren so arm gewesen, daß Herzog Albrecht V. ihnen das Reisegeld nach Rom hatte schicken müssen. In ihrer Gründungsbulle von 1540 waren sie an das Gelübde der evangelischen Armut gebunden worden, doch hatten sie das Privileg zur Förderung der Wissenschaft und Studien Eigentum zu erwerben. Wie gut ihnen das gelungen war, lehrt ihr Besitzstand im Jahre der Aufhebung. Damals gab es in Bayern 546 Ordensangehörige. Deren Gesamtvermögen, das sich aus alten Klöstern, Kammergütern, Stiftungen, Erbschaften der Novizen, unbeweglichen Gütern, angelegten Kapitalien, Mobilien und vorhandener Barschaft zusammensetzte, belief sich auf die Höhe von 7382500 Gulden. Das war für die damalige Zeit eine ungeheure Summe, die an Kaufkraft etwas 40-50 Millionen Mark heute entsprechen dürfte[12].

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Eine Folge des klerikalen Verdummungssystems in Bayern war ein _fanatischer Haß alles Fremden, besonders alles Norddeutschen_.

Die von Max I. Joseph nach München berufenen Gelehrten wurden als halbe Landstreicher betrachtet, denn die Bayern, die wenig reisten, konnten sich gar nicht vorstellen, daß einer seine Heimat freiwillig verließ, um zu ihnen zu kommen. Norddeutsch und protestantisch waren identisch. Die Württemberger wurden deshalb mit den Norddeutschen in einen Topf geworfen.

Man schilderte diese fremden Völkerschaften in den öffentlichen Blättern etwa so, wie man heute von den Patagoniern dem Volke erzählen würde. Der »Morgenbote«, Jahrgang 1809, S. 277, schreibt z. B.: »Der Grundzug des süddeutschen Charakters ist Kraft, der des norddeutschen Schwäche. Daher bei jenen Ausschweifung im Genuß der Liebe und anderer sinnlicher Vergnügungen, kriegerischer Geist, Herzensgüte, Offenheit. Bei diesen Hypochondrie, Falschheit, Feigheit, Ränkesucht. Schon im Wuchs und in der Sprache hat die Natur diese Charakterverschiedenheit klar ausgedrückt[13].«

Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts weigerte sich der Münchener Stadtmagistrat den ersten protestantischen Bürger aufzunehmen. Man unterbreitete die Frage dem landständischen Ausschuß. Dieser geriet aber in »durchdringende Bestürzung«, als der Kurfürst Maximilian IV. Joseph die Toleranz erzwang und wandte ein, daß die bayerischen Fürsten durch Hausvertrag von 1771 gehalten seien, keine andere Religion als die katholische selbst zu bekennen und in Bayern einzuführen. Die landesherrlichen Verordnungen vom 10. November 1800 und vom 26. August 1801, die erklärten, daß die katholische Religion weder nach der Reichsverfassung, noch nach der Landesverfassung als ein Erfordernis für die Ansässigmachung in Bayern zu betrachten und demnach andern Religionsangehörigen wegen dieser (akatholischen) Eigenschaft die Ansässigmachung nicht fernerhin in Bayern zu versagen sei, wurden vom landständischen Ausschuß in ihrer Rechtskraft bestritten. Dazu kommen folgende Vernunftgründe!!!

Die Religionseinheit ist das beste Mittel zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung. »Bayern genoß diese Einheit in Ruhe; mit der Vervielfältigung jetzt Trennung einzuführen, kann keine überwiegenden Vorteile gewähren. Diese uneingeschränkte Aufnahme fremder Religionsverwandten ist eine Quelle gefährlicher Spaltungen, die Grundursache einer fortwährenden Entstehung entgegengesetzter Parteien; Einheit der Religion hingegen ist ein geheiligtes Band, welches alle Staatsbürger am Fuße des nämlichen Altars vereinigt, welches in brüderlicher Eintracht alle an die nämlichen Pflichten hinweist, welches also durch die Identität der Gesinnungen und die Übereinstimmung der religiösen Handlungen mehr denn irgendein anderes Mittel die Ordnung und Ruhe im Staate befestigen kann.«

Der aufgeklärte Kurfürst und sein vortrefflicher Minister _Graf Montgelas_ trat dieser Anschauung natürlich mit Nachdruck und Erfolg entgegen[14].

Die Meinung, daß der Staat sich nicht um die Kirche zu kümmern habe oder, richtiger ausgedrückt, nur insofern, als er für sie Schergendienste verrichte, ihr Ausführungsorgan sei, war und ist auch heute noch die der Kirche. Das kommt deutlich in der Stellungnahme gegen die Toleranzbewegung vom Ende des 18. und Beginn des 19. Jahrhunderts zum Ausdruck.

An den letzten Reichstag, der im Jahre 1806 in Regensburg tagte, sandte der Bischof von Trient, Graf _Thun_, im Einverständnis mit den Bischöfen von Augsburg, Chur und Brixen, zu Händen des päpstlichen Nuntius Della Genza »Gravamina«, eine Beschwerdeschrift. Sie klagten über weltliche Willkür der Kirche gegenüber und »_jenen unerträglichen Gewissenszwang, der unter dem Vorwande allgemeiner Toleranz und_ des jus circa sacra gegen diejenige Anstalt _geübt wurde_, die von dem Heilande selbst nicht zu passiver Duldung, sondern zur Leitung aller Völker, Fürsten und Staaten auf dem Wege des Heiles eingesetzt worden ist.«

In dieser Beschwerdeschrift findet sich auch folgender Passus: Durch das Toleranzedikt Kaiser Josephs II. sei in denjenigen Ländern, wo die Häresie sich festsetzte, durch öffentliche Verträge bewilligt worden, daß die Akatholiken geduldet würden und sich friedlich des Bürgerrechts erfreuen könnten. Durch das Toleranzedikt sei aber diese Duldung auch über diejenigen Länder ausgedehnt worden, welche sich bis dahin von aller Häresie rein erhalten hätten, so daß, wenn die Irrgläubigen in diesen Gegenden eine bestimmte Anzahl von Personen oder Familien bildeten, sie akatholische Pastoren, einen solchen Gottesdienst, solche Kirchen und Schulen haben könnten, woraus den Katholiken wegen des Umganges mit solchen große Gefahr der Verführung erwachse. Es wäre daher sehr zu wünschen, daß das Toleranzedikt in allen reinkatholischen Ländern zurückgenommen werde. Anstatt aber selbst die natürliche Toleranz zu üben und den Katholiken ihre Rechte zu lassen, mische sich der Staat in alle Verhältnisse ein. _Vor allem müsse die Kantische Philosophie von ihrem Throne gestoßen werden_, da deren Grundsätze folgerichtig eine allgemeine Anarchie hervorbringen müßten[15].

Zu welch völliger Verdrehung der Meinung und Verkennung der Tatsachen es infolge der Sklavendienste, die der Staat jahrhundertelang der Kirche erwiesen hatte, gekommen war, lehrt die Stellungnahme, die etwa _Besnard_ der Denk- und Gewissensfreiheit gegenüber einnimmt. Er meint: Sie gewähre jeder Gesinnung genug Freiheit, nur nicht der christlichen!

»Mit dieser Freiheit hielt man es aber nicht für unvereinbar, Gesetze in Vorschlag zu bringen, die die Rechte und Freiheiten der Katholiken, älter als die Rechte aller Throne der Welt, im höchsten Grade gefährdeten, wie eine gemessene Regulierung des Aufwandes der Kirche und der Geistlichkeit nach dem Verhältnisse der Staatsrevenuen, Belebung toter Kirchenschätze durch willkürliche Verwendung von Stiftungen usw.«

Der Verfasser entrüstet sich auch über die Verminderung der Prozessionen, Feiertage und der Ehehindernisse. Er meint, man hätte lediglich deshalb auf eine Aufhebung des Zölibats verzichtet, weil dadurch die staatliche Witwenkasse mehr in Anspruch genommen worden wäre.

Man empörte sich darüber, daß Protestanten sich in der Hauptstadt München selbst ansässig machten, ja, daß es einer gewagt hatte, das aufgehobene Kloster der Karmeliterinnen »zum allgemeinen Ärgernisse der Katholiken« anzukaufen. »Wahrhaften _Schrecken_« aber bereitete es, als etwas später (als 1803) die Nachricht kam, daß _Akatholiken zum Unterrichte der Katholiken in das Land gerufen_, ihnen die Erziehung der Jugend anvertraut, selbst auf der katholischen Hochschule, einst das Bollwerk des wahren Glaubens in Süddeutschland, ihnen Katheder eingeräumt worden. »Man konnte sich das alles nicht im Einklang denken mit den Pflichten, die ein katholischer Fürst seinen katholischen Untertanen gegenüber übernommen hatte[16].«

So weit hatte es kommen können nur deshalb, weil ursprünglich die Fürsten aus Angst für ihr Seelenheil sich verpflichtet gefühlt hatten, so gut wie alle kirchlichen Forderungen zu erfüllen. Das Beispiel Heinrichs IV. mag gar manchen davor gewarnt haben, sich gegen kirchliche Machtansprüche, so unbegründet sie waren, mit Energie aufzulehnen. Ein Brauch aber, der Jahrhunderte besteht, wird in den Augen der Urteilslosen geheiligt, und sei es der größte Mißbrauch. So war die Folge, daß man nicht etwa jeden Versuch des angeblichen Nachfolgers Petri sich um weltliche Angelegenheiten zu kümmern, als Anmaßung zurückwies, sondern daß man im Gegenteil die Bemühungen der weltlichen Gewalten um Rückerlangung der durch Dummheit ihrerseits und raffinierte Schlauheit auf der andern Seite verlorenen Rechte als Sakrileg betrachten konnte.

Man hatte es dank der menschlichen Dummheit dahin gebracht, daß das Monopol der kirchlichen Lehre, deren Beschaffenheit wir ja weiter oben zur Genüge kennen lernten, allseitig anerkannt wurde. Man hatte das Volk daran gewöhnt, den Staat nur als Ausführungsorgan der Kirche zu betrachten und hatte den gesunden Menschenverstand, jedes Billigkeitsgefühl so weit eingebüßt, daß man sich in diesem Pfuhle wohl fühlte und den angriff, der es wagte, das verblendete Volk daraus zu befreien, ja, der ihm die Möglichkeit gewährte, auch nur andere Meinungen kennen zu lernen.

Das war der Segen einer Zeit, die mit Staatsgewalt Frömmigkeit zu erzwingen versucht hatte.

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Aus Billigkeitsgründen wollen wir nun auch auf protestantische Länder einen Blick werfen. Daß man hier im wesentlichen die gleichen Prinzipien hatte, leuchtet ein.

Die Zwickauer Ratsschulbibliothek verwahrt ein Exemplar der Originalausgabe des am 25. Juni 1580 in Dresden erschienenen Konkordienbuches. In diesem dicken Folioband sind Bekenntnisschriften, die drei ökumenischen Symbole, die Sondersymbole der evangelisch lutherischen Kirche und endlich die Konkordienformel von 1577 vereinigt. Vorbesitzer dieses Buches war der Pastor _Wenzeslaus Altwasser_ aus Oels, der in Bergreichenstein wirkte, dann aber nach der Schlacht am Weißen Berge und den nunmehr einsetzenden Bekehrungsversuchen der Jesuiten und Mißhandlungen katholischerseits zum Wanderstabe griff.

Von seiner Hand befinden sich auf dem Vorsatzpapier folgende Eintragungen:

Anno Domini 1629. 20. Julij. Nach vollendeter fünffacher ordentlicher Außlegung mit den Summarien Herrn Viti Dieterichs der H. Bibel von Meinen zwayen Kindern alß Matthia Altwasser, von Prag auß Böhmen, eilf järgen vndt numehr inß zwölffte gehenden Knaben, vndt Anna Maria Altwasserin der Jungern, in das zehende Jahr gehenden Mägdlein, auch auß Böhmen, in der Königlich Freyen Berg Stadt Bergreichenstein gebohren, geschehen, ist ihnen beyden gegenwertiges Buch Formula concordiae auch vnder die Hende ordentlich vndt verstendlich außzulesen von Mir gegeben worden, Gott verleihe vnd gebe ihnen seinen heiligen Geist, daß die nach ihrem Kindlichen Alter so viel drauß fassen vndt Behalten mögen, das ihnen die zeit ihres Lebenß zu ihrem Besten gedeyen möge etc.

Den 6. Septemb. gleich auf den Abendt ist es mit lesen ordentlich zuendt gebracht worden.

Den 10. Septemb. ist es Widterumb von Neuem Angefangen worden vndt die woche furm Advent noch desselben Jares absolviret worden.

Anno Domini 1630. den 22. May Stylo Veteri. Nachdem gedachte meine zwey Kinder, Matthiaß vndt Anna Maria, die H. Bibel (Gott sey lob vndt danck dafur gesagt) nu _zum sechsten mahl mit ordentlichem Lesen zu ende bracht_ vndt numehr daß Jüngste Kind Wenzeßlauß Johanneß Altwasser auch darzu angewiesen worden. Alß habe ich ihnen eben desselben tags, Welcheß Vigilia SS. Trinitatis gewesen, das Buch Formula Concordiae _zum dritten mahl vnter die Hände gegeben_, daß eß also diese 3 Meine Kinder Matthiaß, Anna Maria vndt Johannes Wenzeßlauß ordentlich Morgenß, Mittagß vndt Abendß durchlesen sollen. Gott wolle seinen heiligen Geist ihnen verleihen, darmit eß auch in ihren vnmundigen Jahren nicht ohne frucht wolle abgehn vndt auf dieser Lehr vndt Bekentnuß biß an ihr ende ... bestendig verharren vnd seliglich ihr Leben beschließen. Amen, Amen, in deinem Namen, Herr J. C. Amen.

Den 23. Junij ist dieses Buch Formulae concordiae mit ordentlichem durch lesen Morgenß früe zu ende bracht worden. Gott dem Herrn sey dafür lob vndt danck gesagt, der wolle geben vndt verleihen, daß es nicht ohne Nutz möge abgegangen sein[17]«.

Ein Kommentar erübrigt sich!

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Eine Analogie zur katholischen Intoleranz und Beschränktheit bietet der Kampf zwischen den einzelnen protestantischen Konfessionen.

Bekanntlich bekämpften sich in früheren Jahrhunderten die Lutheraner und Reformierten mit der größten Leidenschaft, ja man paktierte lieber mit dem Katholizismus, als daß man sich zu Konzessionen innerhalb der protestantischen Glaubensgemeinschaften herbeiließ. Da dieser Zustand sehr viele Unzuträglichkeiten im Gefolge hatte und naturgemäß lediglich dem Katholizismus dienlich war, da überdies die Unterschiede der Glaubenslehre zwischen den protestantischen Konfessionen kaum in die Wagschale fielen gegenüber den Gemeinsamkeiten, war nichts näher liegend, als der Versuch einer Verschmelzung, einer Union. Sparte sie doch nicht nur Kräfte, um sie für wichtigere Aufgaben freizumachen. Vor allem ermöglichte erst sie der Disziplin und Geschlossenheit des Katholizismus in einer Erfolg versprechenden Weise entgegenzutreten. So ist es nicht verwunderlich, daß von Zeit zu Zeit immer wieder Versuche nach dieser Richtung unternommen wurden, nachdem Luthers Starrsinn in Fragen der Abendmahlslehre auf dem Religionsgespräch zu Marburg (1529) eine Verständigung mit Zwingli verhindert hatte.

Endlich sollte das 19. Jahrhundert die längst gehegten Wünsche verwirklichen, als Friedrich Wilhelm III. von Preußen 1817 in seinen Staaten die Union vollzog. Nassau, Rheinbayern, Baden, Darmstadt schlossen sich im gleichen und den folgenden Jahren an. So wäre alles in schönster Ordnung gewesen, hätte nicht die Geistlichkeit beider protestantischer Konfessionen da und dort zu stören versucht, was die Regierungen mit großer Mühe geeint hatten. Der sogenannte Positivismus, die Richtung, die einen Ruhm darin findet, den Zeitbedürfnissen und Fortschritten der Wissenschaft möglichst gar keine Konzessionen zu machen und im Buchstabenglauben und Konservierung des größten Unsinns, wofern er nur alt genug ist, sich nicht genug tun kann, gewann nun in den fünfziger Jahren die Oberhand. Damit wurde die Rückbildung des gesamten kirchlichen Lebens im Sinne des 16. und 17. Jahrhunderts eingeleitet, alle freie Forschung und Wissenschaft wurde geächtet.

Laut Ausschreibung vom 26. Januar 1854 sollten in Kurhessen zu Kirchenältesten nur die Erleuchtetsten gewählt werden und diese mußten _wöchentlich einmal in den Hauptstücken des Katechismus und den Bußpsalmen überhört werden_! In Mecklenburg wurde die Bilderbibel von Schnorr verboten »wegen erheblicher in der christlichen Lehre begründeter Bedenken die bildlichen Darstellungen Gottvaters betreffend!«

In diesem heute noch gottgesegneten Lande hatte -- wie sich aus obigem schon schließen läßt -- die Volks- und Schulbildung einen wunderbaren Grad der Vollkommenheit erreicht: von 822 Rekruten des Jahrganges 1855 konnten nur 361 Gedrucktes lesen, 405 schwankten zwischen Lesen und Buchstabieren und bloß 118 konnten fertig schreiben. In 79 Ortschaften waren in einem der letzten Jahre sämtliche Geburten unehelich und in 100 Ortschaften die Hälfte.

Ist es doch eine bekannte Erfahrungstatsache, daß jede Priesterschaft, sobald sie die Gewalt erlangt, weit größeren Wert auf unbedingte Unterordnung und blinde Anerkennung ihrer Lehren legt, als auf sittliche Lebensführung; freie Forschung aber und unabhängiges Streben nach Wahrheit in Acht und Bann tut.

Im Musterlande Mecklenburg wurde unterm 6. Juni 1858 dem _positiv_ gesinnten Professor Dr. _Baumgarten_ von Rostock das Recht, Vorlesungen zu halten, entzogen, »weil seine Häresien den ganzen Bestand der kirchlichen Lehre zu zersetzen und auch die faktischen Bestände der kirchlichen Ordnung aufzulösen drohen«.

In einer am 18. und 19. August auf dem Gute des Freiherrn von _Maltzan_ abgehaltenen Konferenz wurde über die Frage »Wer ist ein Ketzer?« verhandelt. Man bewies aus der Konkordienformel, _daß es mit einem Reformierten, der die reformierte Lehre aufrecht erhalte, keine Gebetsgemeinschaft gäbe_! Als der Abgeordnete _Manecke-Duggenkoppel_ diese Unduldsamkeit im Landtag zur Sprache brachte, forderte ihn der Vizelandmarschall von Maltzan, ein Sohn des Vorgenannten.

In Reuß-Greiz wurde auf Betreiben des lutherischen Agitators _Löhe_ unterm 11. Dezember 1856 die Teilnahme der Reformierten am Abendmahl, wiewohl die Fürstin dazu gehörte, verboten, »weil die gemischte Abendmahlsgemeinschaft Sünde sei«.

Der bayerische Pfarrer _Wucherer_ erklärte es in seinem kirchlichen Wochenblatt sogar für bedenklich, daß lutherische Pfarrer mit reformierten Frauen in gemischter Ehe lebten!

Am tollsten und unionsfeindlichsten gebärdeten sich die lutherischen Pfarrer in Preußen. Die Intoleranz und Verfolgungssucht dieser Richtung fand ihren klassischen Ausdruck in der Rede des Justizrates und Oberkirchenrates Dr. _Stahl_ vom 29. März 1855. Er sprach in Berlin »Über die christliche Toleranz« und erklärte die Toleranz als Kind des Unglaubens. »Die Forderung der Gewissensfreiheit als Recht gesetzlicher Staaten und verfassungsmäßig regierter Völker ist ein Teil jenes Werkes der Zerstörung und Umwälzung, welche die moderne Wissenschaft bezeichnet und die Ruhe Europas bedroht.« Er erklärte -- allerdings mit einigem Recht! -- das Christentum für seinem Wesen nach intolerant. Sein Keim ist die Exklusivität, seine Wirkungsart ist die Aggression gegen alle anderen Religionen, die Propaganda unter allen Völkern. »Der einzelne Mensch könne für seine Person denken und, soweit es die polizeiliche Fürsorge für Presse und Buchhandel zuläßt, auch sogar schreiben, nur darf er hiernach nicht Gott mit Gleichgesinnten verehren wollen.« Stahl wendet sich ausdrücklich an die christliche Obrigkeit, die »zur Vermeidung von Ärgernis und öffentlicher Verführung über die Freiheit der religiösen Vereinigung wachen müsse, auch hinsichtlich positiv gläubiger Konfessionen und Sekten der Christenheit gehe ihre rechtliche Verbürgung der Religionsübung über die Grenze der christlichen Toleranz hinaus[18].«

Noch heute ist ein preußischer Erlaß vom 30. Januar 1851 in Gültigkeit, nach dem ausländische Juden zur Bewilligung eines längeren Aufenthaltes der Genehmigung des Ministers des Innern bedürften. Gegenwärtig sind für die Genehmigung nachgeordnete Behörden zuständig[19].

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Die Verfolgungen Andersdenkender in den Grenzen des deutschen Reiches muß als höchst maßvoll bezeichnet werden gegenüber der im kalvinistisch-puritanischen Schottland. Zweifellos waren die protestantischen Verfolgungen in allen Ländern weit weniger blutig, als die katholischen. Das hängt aber viel weniger mit der toleranteren Gesinnung, als mit der geringeren Macht zusammen, die in der Regel der Protestantismus über die Seelen und die Regierungen ihrer Länder ausübte. Immerhin wurde an Intoleranz auch anderwärts erkleckliches geleistet.

In England wurde 1562 ein Gesetz erlassen, wonach alle, die jemals einen Ehrengrad an den Universitäten erlangt hatten oder ordiniert worden waren, alle Rechtsanwälte, alle Magistratsmitglieder bei Gefängnisstrafe den Supremateneid leisten mußten. Weigerten sie sich nach drei Monaten, den ihnen wieder zugemuteten Eid zu leisten, so wurden sie als Hochverräter _mit dem Tode bestraft_.

Das war insofern berechtigt, als die Katholiken sehr unsichere Untertanen waren. Die Regierung hätte unter diesen Umständen ganz recht gehabt, sie durch diesen Eid in Zukunft von solchen Ämtern auszuschließen. Aber ein rückwirkendes Gesetz zu erlassen, das beinahe jeden gebildeten römischen Katholiken, der sich weigerte, den mit den Lehren seiner Kirche zugestandenermaßen unvereinbaren Eid zu leisten, der Todesstrafe schuldig machte, war sowohl eine unerhörte Grausamkeit, als eine haarsträubende Dummheit. Denn selbstverständlich schworen ihn nur die schlechten Charaktere, die darum doch innerlich ihrer Kirche treu blieben und kaum einer Regierung geneigter wurden, die sie zu solcher Heuchelei zwang. Übrigens wurde dieses Gesetz lange vor der Bulle erlassen, die Elisabeth des Trones verlustig erklärte.

Fast noch dümmer als das Gesetz, sind die zu seiner Rechtfertigung angeführten Gründe. Bischof _Bilson_ sprach in seinem Werke »Christian Subjection« (1585) von der _absoluten Sündhaftigkeit der Toleranz_. Nicht bloß das öffentliche Bekenntnis des Katholizismus sei darum verwerflich, sondern auch die geheime Gesinnung. Er ruft den Katholiken zu, »kein Winkel ist so geheim, kein Gefängnis so fest, um zu gestatten, daß eure Ruchlosigkeit dort Gott schände, andere anstecke und euren Trotz befestige ... Ein christlicher Fürst darf keine Verzeihung und Nachsicht gegen eure Falschheit haben« (p. 26).

Bei der Thronbesteigung Elisabeths wurde ein Gesetz erlassen, das jeden Gottesdienst der Katholiken -- die sich bis dahin noch vollkommen ruhig verhalten hatten -- außer nach dem Prayer Book verbot. Die Strafe für die dritte Übertretung war _Einkerkerung auf Lebenszeit_. Ein anderes Gesetz legte jedem, der sich vom anglikanischen Gottesdienst fern hielt, eine Geldbuße auf. Die Presbyterianer wurden während einer langen Reihe von Herrschern eingekerkert, gebrandmarkt, verstümmelt, gegeißelt und an den Pranger gestellt. Viele Katholiken wurden unter falschen Vorwänden gefoltert und gehängt, die Wiedertäufer und Arianer aber lebendig verbrannt.

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In Schottland war es am schlimmsten. Dort wurde fast während der ganzen Zeit, die die Stuarts auf dem Trone Englands saßen, von der englischen Regierung auf Anstiften der schottischen Bischöfe und mit Billigung der englischen Kirche eine Verfolgung gegen alle, die die bischöfliche Verfassung verwarfen, mit einer Grausamkeit geführt, die mit fast allen, die uns überliefert sind, wetteifern kann.

Wenn ein Konventikel in einem Hause gehalten wurde, war der Priester der _Todesstrafe_ verfallen. Wurde es unter freiem Himmel abgehalten, verfielen Prediger und Gläubige demselben Schicksal. Die Presbyterianer wurden wie Verbrecher über die Berge gejagt, man riß ihnen die Ohren vom Kopf, brandmarkte sie mit glühenden Eisen, riß ihnen die Finger mit Daumenschrauben auseinander, zerquetschte die Knochen ihrer Beine in spanischen Stiefeln, peitschte Frauen öffentlich durch die Straßen, exportierte unzählige nach Barbados, hetzte wütend gemachte Soldaten auf sie und feuerte sie an, ihre Geschicklichkeit im Foltern zu zeigen.