Anthroposophie im Umriss Entwurf eines Systems idealer Weltansicht auf realistischer Grundlage
Part 32
413. Wie die Politik als Anwendung der logischen Ideen auf den öffentlichen Geist als Staatsklugheit, so erscheint sie in der Anwendung der ästhetischen Ideen auf denselben als politischer Anstand, in jener der ethischen Ideen dagegen als politische Weisheit. Jene verbietet, den öffentlichen Geist verstandeswidrig, z. B. durch die Berufung auf den sogenannten "beschränkten Unterthanenverstand", der zweite, denselben anstandswidrig z. B. durch Verletzung des öffentlichen Schicklichkeitsgefühls, die dritte, denselben vernunftswidrig z. B. durch Festhalten an dem längst im öffentlichen Bewusstsein Abgestorbenen zu beeinflussen. Dagegen gebietet die Politik als öffentliche Zucht nicht nur den Ausschreitungen des öffentlichen Gemüthslebens nach der Seite des Lust- wie des Unlustgefühls, Rohheit und Ausgelassenheit einer-, Jammer- und Wehklagen andererseits Einhalt zu thun, sondern auch die dem geselligen Zusammenleben hinderlichen antisocialen Gefühle nach Möglichkeit zu hemmen und deren entgegengesetzte, die socialen Gefühle (Mitgefühle) eben so zu wecken und zu fördern, so wie auch direct (durch Belehrung), oder indirect (durch Anschauung) die ästhetischen Gefühle zu beleben, die sittlichen Gefühle zu wecken und auf diese Weise zur Hebung des öffentlichen Humanitätsgefühls, Gewissens und Geschmacks wirksam beizutragen. Von selbst leuchtet ein, dass je nach dem Charakter der Gesellschaft von welcher und innerhalb welcher auf das öffentliche Gemüthsleben Einfluss genommen wird, dieses selbst und sonach auch die innerhalb ihrer herrschende öffentliche Zucht einen der Politik dieser Gesellschaft entsprechenden Charakter tragen, also nicht nur innerhalb einer philosophischen oder wissenschaftlichen Secte anders als innerhalb einer politischen Partei, innerhalb einer Kirche anders als innerhalb eines Staates gehandhabt werden, sondern auch je nach dem verschiedenen Charakter der Schule, Partei, Kirche oder des Staats in der einen Schule (z. B. in jener der Stoiker) anders als in einer anderen (z. B. in jener der Epikuräer), unter Radicalen und Socialdemokraten anders als unter Legitimisten und Hochconservativen, unter Christen anders als unter Mohamedanern und in einem freien anders als in einem südstaatlichen Sclavenstaate ausfallen wird. Nicht nur die Anstands- und Schicklichkeitsbegriffe werden verschiedene, auch die Schönheits- und sittlichen Gefühle werden je nach dem Gesichtspunkt und der Beschaffenheit des Gesellschaftsbewusstseins verschiedene sein. Wie die Staatskunst beim Unterricht der Schule, so wird sie sich bei ihrer Einwirkung auf die öffentliche Meinung aller derjenigen Organe bedienen, welche durch eine lebhafte und mit sich fortreissende Erregung der Gefühle auf dasjenige, was sie für löblich oder schändlich, erlaubt oder unerlaubt, schön oder hässlich, anständig oder anstandswidrig angesehen wissen will, einer-, wie auf die Erregung, sei es des öffentlichen Mitgefühls oder des öffentlichen Hasses, anderseits vorübergehend oder bleibend thätigen Einfluss zu üben vermögen. Wie sie zum Zwecke der Bildung des öffentlichen Geistes der Wissenschaft, so bedient sie sich behufs der Bildung des öffentlichen Geschmacks, Gewissens und Mitgefühls der schönen Kunst und zwar der ästhetischen Beredsamkeit in Wort und Bild, sei es (wie die Kirche) von der Kanzel (Predigt, Erbauungsrede), sei es, wie in der profanen Gesellschaft (Schule, Partei, Staat), von der "moralischen" Schaubühne herab (Schulkomödie, politisches Tendenzstück, Nationaltheater). Wie die Kirche durch die schöne Kunst (Tempel und Kirchenbau, geistliche Musik, priesterlicher Festschmuck, Altardienst) den öffentlichen Gottesdienst zu verherrlichen, so trachtet der Staat durch öffentliche Feste ("Circenses") das öffentliche Vergnügen zu fördern, durch Veranstaltung öffentlicher Schauspiele (wie in Athen durch Aussetzung von Preisen), durch Kunstsammlungen, Monumentalbau- und Bildwerke (Akropolis, Stoa poikile) den öffentlichen Geschmack zu erziehen, durch Aufführung von Tragödien, welche "Mitleid und Furcht", von Komödien, welche durch Darstellung "unschädlicher Thorheit" Heiterkeit erregen, wohlthätige "Entladung" (Katharsis: Aristoteles-Bernays) des öffentlichen Gemüths von "diesen und derlei Leidenschaften" zu bewirken. Wie die Predigt und die Bühnenrede vom Munde, so dringt die (periodische und nicht periodische) ästhetische Presse vom lesenden Auge aus zum Herzen und wird um ihrer mächtigen Wirkung willen auf das öffentliche Gemüthsleben (Romanliteratur) von der organisirten Gesellschaft mit Vorliebe als ein Gegenstand der öffentlichen Zucht angesehen und je nach ihrer den Zwecken derselben nachtheiligen oder vorteilhaft scheinenden Richtung zu hemmen (Censuredicte, index librorum prohibitorum) oder (durch Subventionen, Preise) zu fördern gesucht.
414. Wie durch den Unterricht auf den öffentlichen Geist, durch die Zucht auf die öffentliche Meinung, so sucht die Staatskunst durch die Regierung auf den öffentlichen Willen zu wirken. Wie jenes zur wissenschaftlichen Erziehung im Geist einer philosophischen oder wissenschaftlichen Schule oder Secte, politischen Partei, der Kirche oder des Staates, das zweite zur ästhetischen Erziehung ebenso im Geiste einer der genannten Gesellschaften, so führt das letzte zur Regierung der Gesellschaft entweder vom Schul- oder vom Partei-, vom kirchlichen oder vom staatlichen Standpunkt aus. Wie die darzustellenden Ideen die ethischen, so ist das zur Darstellung bestimmte Material das innerhalb der Schule, Partei, Kirche oder Staatsgesellschaft existirende gemeinsame Wollen, welches jenen gemäss zu gestalten das Ziel der Regierung jeder der genannten Gesellschaften ausmacht. Mittel und Werkzeug zur Erreichung desselben ist daher alles, was einerseits den Ausartungen des öffentlichen Willens zuvorzukommen (präventive), andererseits stattgehabte Ueberschreitungen zurückzudrängen (repressive Massregeln) im Stande ist. Zu jenen gehört in erster Reihe die (politische) Belehrung, welche den öffentlichen Willen in die von dem Geiste der Gesellschaft demselben angewiesenen Schranken, sei es durch Ueberzeugung, sei es durch Ueberredung zu leiten und in denselben aller Verlockungen zum Gegentheil ungeachtet zu erhalten vermag. Zu den letzteren gehört die (politische) Bestrafung, welche nicht nur die Folgen der eingetretenen Ueberschreitung auszugleichen, sondern die Wiederkehr ähnlicher durch Abschreckung zu verhindern trachtet. Wie der Unterricht der Katheder, die öffentliche Zucht der Kanzel oder der Schaubühne, so bedient sich die Regierung zu jenem Zwecke der Redner-, zu diesem der Gerichtsbühne. Von jener herab wird auf den öffentlichen Willen im Geiste der Schule, Partei, Kirche oder staatlichen Gesellschaft durch öffentliche Rede bestimmend, also in der Richtung jeder der obengenannten mit sich fortreissend, von dieser herab auf denselben durch das Schauspiel öffentlichen Gerichtsverfahrens d. i. öffentlicher Klage und Vertheidigung einer- und ebensolcher Urtheilsvollstreckung andererseits im Geiste derjenigen Gesellschaft, welche Gericht hält, abschreckend eingewirkt. Wie der politische Redner für die Schule, so wirbt der Parteiredner (mündlich oder als Parteischriftsteller schriftlich) für die Partei, der kirchliche Redner für seine Kirche, der staatliche für den Staat; wie die Schule Schulstrafen z. B. Ausschliessung aus der Schule, die Partei Parteistrafen, so verhängt die Kirche für den Abfall von ihrem gemeinsamen Bekenntniss Kirchenstrafen (Excommunication) und veranstaltet öffentliche kirchliche Gerichtsvollziehungen (Kirchenbusse, Autos da fé), und übt der Staat in seinem Namen Gerichtspflege und setzt deren Urtheile öffentlich in Vollzug (Hinrichtungen, öffentliche Gefängnisse). Während die letzteren auf das Auge, so sind die Parteiergiessungen und Parteiargumente der politischen Eloquenz auf das Ohr der Oeffentlichkeit berechnet und werden weit über den Gehörskreis der letzteren hinaus durch die politische (periodische und nichtperiodische) Presse ("die sechste Grossmacht"), die Rednerbühne durch den Leitartikel, das öffentliche Gericht durch die (politische) Caricatur und den öffentlichen politischen Witz in harmloser, durch die öffentliche Brandmarkung mittels der Schrift in um so drastischerer Weise vollzogen, als die unter einander widerstreitenden Schul-, Partei-, kirchlichen und staatlichen Gesichtspunkte unter einander so widerstreitende Urtheile zur Folge haben, dass die Wunden, welche die Presse nach einer Seite schlägt, von derselben Presse wie von der goldenen Lanze des Achilleus nach der andern wieder geheilt werden.
415. Wie die Kunst als Ideendarstellung ihr Zerrbild in der ideenlosen Virtuosität, die logische Kunst insbesondere das ihre in der grundsatzlosen Sophistik, so findet der Jugendunterricht, dessen Wesen in der Anpassung an das jugendliche Bewusstsein liegt, das seine in der von diesem sich freimachenden Emancipation (vorzeitigen Reife, Präcocität), das Regiment als Bildung des Andern nach sich seine Entartung im Despotismus (Tyrannei), welcher die qualitative Beschaffenheit des Andern, sei es den geschlechtlichen Gegensatz (Sclaverei des Weibes), sei es die allgemein menschliche Verwandtschaft (Leibeigenschaft des Knechtes) ausser Acht lässt, endlich die Staatskunst als Erziehung des öffentlichen Bewusstseins ihr Afterbild in der sogenannten Staatsraison, welche der ersteren als Kunst der Ideendarstellung die ideenlose Praktik (politische Routine) in der willkürlichen Beeinflussung des öffentlichen Geistes nach Schul-, Partei-, Kirchen- und Staatszwecken, der öffentlichen Meinung nach persönlichen Stimmungen und des öffentlichen Willens nach Opportunitätsgelüsten unterschiebt.
DRITTES CAPITEL.
DIE BILDENDE KUNST.
416. Wie die Bildungskunst Ideendarstellung im eigenen, die Bildekunst im fremden Bewusstsein, so ist die bildende Kunst Ideendarstellung in unbewusstem, sei es leblosem, sei es belebtem Stoff. Dieselbe setzt daher nicht nur, wie jede Kunst, die Kenntniss der (logischen, ästhetischen und ethischen) Ideen, sondern als solche überdies die Kenntniss des gesammten ihr zu Gebote stehenden (leblosen und belebten) Materials d. i. die Naturwissenschaft und zwar sowol jene der leblosen (Physik) wie der belebten Natur (Physiologie, Biologie) in ihrem ganzen Umfange voraus. Während jedoch letztere sich mit der Kenntniss der Natur, ihrer Erscheinungen und ihrer Gesetze begnügt d. h. die Natur nur beschreibt, geht jene darauf aus, den Gehalt der Natur mit der Forderung der Ideen zu vergleichen und die Gestalt der Natur, soweit es thunlich ist, nach dieser zu verändern.
417. Da jeder Abänderungsversuch der der Natur natürlichen Gestalt, Herrschaft über die Natur, letztere aber vor allem Macht über dieselbe d. h. die in derselben gegebenen wirksamen Kräfte bedingt, letztere aber nur durch die Wissenschaft ("Wissenschaft ist Macht") erlangt werden kann, so folgt, dass die Bedingung der bildenden Kunst in dem Gewinn echter d. i. den logischen Ideen entsprechender Wissenschaft zu suchen und nur von einer solchen die zur Gewinnung einer vollständigen Herrschaft über die Natur unentbehrliche Macht zu erwarten ist.
418. Insofern die Kunst dieser durch die Naturwissenschaft ihr zu Gebote gestellten Macht über die Natur sich bedient, um überhaupt Veränderungen an derselben hervorzubringen, ist dieselbe technische, inwiefern sie dies thut, um Ideen in derselben zur Darstellung zu bringen, jedoch allein bildende Kunst. Jene fällt als nur um ihrer selbst willen ins Werk gesetzte Ueberwindung durch die Natur ihrer Beherrschung in den Weg gestellter Widerstände mit der Virtuosität, als Unterschiebung persönlicher, der Ideendarstellung fremder Zwecke bei der Beherrschung der Natur (z. B. Ausbeutung derselben zu persönlichem Gewinn) mit der politischen Willkürherrschaft in Eins zusammen, während die letztere einerseits mit der Bildungs- und Bilde-, andererseits mit der echten Staatskunst (Staatsweisheit) gleichlaufende Richtungen verfolgt.
419. Dieselbe geht zunächst darauf aus, die Gestalt der Natur logischen Normen anzubequemen d. h. wo in derselben Widersprechendes thatsächlich, aber den Widerspruch aus demselben zu entfernen möglich ist, diesen zu beseitigen, wo dagegen Gleichartiges, mit dem Gegebenen Verträgliches oder durch dasselbe sogar Gefordertes thatsächlich nicht gegeben, aber dessen Herbeiführung möglich ist, dasselbe heranzuziehen d. h. im ganzen Umfang der Natur das nicht Zusammengehörige, aber Vereinigte zu sondern, das Zusammengehörige, aber Getrennte zu verbinden und auf diese Weise nicht nur für die Erhaltung, beziehungsweise Wiedererzeugung bestehender oder längst bestandener innerlich zusammengehöriger, sondern auch für das künftige Bestehen bisher nicht bestandener, innerlich zusammengehöriger Verbindungen durch Erzeugung neuer Sorge zu tragen. Wie die Erfüllung der ersten Aufgabe mit der kritischen Sichtung durch die Erfahrung gegebener Begriffe, in Folge deren bestehende Urtheile aufgehoben (negirt), nicht bestehende neu gebildet (affirmirt) werden, so zeigt jene der letzteren einerseits mit dem Ersatz durch die Erfahrung gegebener Begriffe durch denselben an Umfang gleiche, an Inhalt ungleiche (äquipollente), andererseits mit der Erzeugung neuer Urtheile als Schlusssätze aus durch die Erfahrung gegebenen Prämissen (Vordersätzen) und deren Fortsetzung zu Schlussketten und Begriffssystemen Verwandtschaft. Jene fasst die Naturproducte nicht nur mit Rücksicht auf den Ort, an welchem, und die Zeit, zu welcher, sondern auch auf die begleitenden Umstände und die Umgebung, unter welcher sie gegeben sind d. h. in Beziehung auf- und zu einander, folglich, da unter denselben der Mensch selbst erscheint, auch in Beziehung zu diesem und auf diesen d. h. als für ihn nützlich oder schädlich ins Auge; diese berücksichtigt bei der Betrachtung der im Raume gegebenen Erscheinungen und Naturkörper vornehmlich deren Vergänglichkeit in der Zeit und bemüht sich, einerseits durch die Fürsorge für die Erzeugung neuer Individuen die Gattungen, wie durch die Verschwisterung verschiedenen Gattungen angehöriger Individuen neue Gattungen zu erhalten. Je nachdem die bildende Kunst sich auf die blosse Veränderung des Ortes und Zeitpunkts, so wie des Quantums der Naturproducte beschränkt oder an deren qualitative Zusammensetzung, so wie deren stoffliche Veränderung Hand anlegt, zerfällt dieselbe in drei verschiedene Classen, die sich als Handel und Verkehr, Gewerbe und Industrie, Bodenbebauung und Thierzucht bezeichnen lassen.
420. Handel und Verkehr sind bestimmt, Naturproducte nach ihrem eigenen und des Menschen Bedürfniss von Orten, welche für sie nicht passen, weil sie zu eng für dieselben geworden sind (Ueberproduction im Pflanzen- und Thierreich; Uebervölkerung), zu entfernen (Export; Auswanderung) und an Orten, wo sie mangeln oder Raum zur Ausbreitung finden (productionsarme Flächen; unbewohnte Gegenden), abzusetzen (Import; Colonisation). Beide suchen daher vor allem die Schranken, welche einerseits der freien, andrerseits der raschen Beweglichkeit im Wege stehen, aufzuheben (Zoll- und Handelsfreiheit; "Time is money"), andrerseits alle Mittel anzuwenden, die den Erwerb und Vertrieb der Producte erleichtern (Geld statt Tausch), die Geschwindigkeit der Bewegung erhöhen (Eisenbahnen, Dampfschiffe), den Zeitverbrauch zum (schriftlichen und mündlichen) Verkehr kürzen (Post, Telegraph, Telephon) und die Sicherheit desselben gewährleisten (Handelsschutz, Handelsbündniss, Handelsversicherung, Monopol). Gewerbe und Industrie gehen darauf aus, unzusammengehörige Stoffverbindungen, wenn sie Gemenge sind, mechanisch von einander zu trennen (Bergbau), wenn sie Mischungen sind, chemisch von einander zu lösen (Erzschmelze), zusammengehörige durch Anhäufung (Baukunst) oder durch Verschmelzung (Legirung) zu stiften. Je nachdem dies bei unorganischen oder organischen, in letzterer Hinsicht bei Stoffen aus dem vegetabilischen oder aus dem animalischen Reiche geschieht, nehmen beide stofflich, je nachdem es durch Händearbeit, oder mit einfachen, oder fast ohne diese mittels verwickelter bis zur scheinbaren Selbstständigkeit gesteigerter Werkzeuge (Maschinen) geschieht, formell verschiedenen Charakter an (Handwerk, Maschinenarbeit). Nach dem Quantum der Production und der zu derselben erforderlichen Kosten werden Klein- und Grossgewerbe, Klein- und Grossindustrie unterschieden. Wie der Handel und der Verkehr eine Tendenz, in die Ferne zu streben, so zeigen Gewerbe und Industrie eine solche, am Orte zu beharren d. h. die Naturproducte dort, wo sie zu finden sind, ihrer Form nach zu verändern, (örtliche Vereinigung von Bergbau und Erzschmelzen; Verwendung des localen Steinbruchs als Baumaterial: Schieferdächer am Rhein, Holzbau im Gebirge; Tracht aus Thierhäuten und einheimischer Wolle). Dieselben suchen daher einerseits alle Schranken, welche der Freiheit des Gewerbes überhaupt (Zunftzwang), wie an dem Orte des betreffenden Materials (Bodeneigenthum) im Wege stehen, zu entfernen (Gewerbefreiheit, Freischurf), andrerseits alle Mittel zu entdecken und zu verwenden, welche die, sei es mechanische, sei es chemische Formänderung der Naturstoffe ermöglichen (Mechanik, Maschinentechnik, Ingenieurkunst) oder erleichtern (technische Chemie, Technologie, Scheidekunst), zugleich aber das auf diesem Wege geschaffene industrielle Product gegen Verdrängung oder Ersatz durch seinesgleichen im Verbrauche sichern (Gewerbeschutz durch Marken und Zölle, industrielle Privilegien). Bodenbebauung und Thierzucht sind bestrebt, einerseits jene durch künstliche Anpflanzung von Gewächsen dieselben vor der allmäligen Entartung (Degeneration) und schliesslichem Untergang, diese durch künstliche Züchtung von Thieren letztere vor gleichem Schicksal zu bewahren, andererseits durch Veredelung (z. B. Pfropfung) auf künstlichem Wege neue Varietäten von Pflanzen wie durch Kreuzung neue Schläge von Thieren zu erzeugen. Beide gehen darauf aus, nicht nur das vorhandene Quantum organischer Naturproducte sich nicht vermindern, sondern dasselbe sich stets vermehren zu lassen (natürliche Fruchtbarkeit), aber auch die Qualität derselben den Beziehungen der Naturorganismen unter einander gemäss zu ändern, Futterpflanzen für Thiere, Gemüse für die Menschen zu schaffen, oder wucherndes Unkraut (Gramineen) in Nutzpflanzen (Getreide) umzubilden (Agricultur), so wie durch Zähmung und Pflege wild lebende Thiere in Hausthiere (Civilisation bei Thieren und Menschen) und durch Kreuzung schwächerer mit stärkeren, oder Ersatz ersterer durch letztere Racen brauchbare Nutzthiere hervorzubringen (veredelnde Schaf-, Rinder-, Pferde-, Geflügelzucht etc.). Da die Bodenbebauung nicht blos, wie Gewerbe und Industrie, eine natürliche Tendenz am Orte zu bleiben besitzt, sondern am Boden als unbeweglichem haftet, so muss dieselbe, was diesem an natürlicher Fruchtbarkeit abgeht, durch künstliche Steigerung derselben d. i. durch Bodenverbesserung (künstliche Düngung, Bewässerung, Bearbeitung) zu ersetzen, so wie dessen Ertrag durch künstliche Sicherungsanstalten gegen nicht abzuwehrende Störungen von aussen (atmosphärische Einflüsse, Dürre, Hagelwetter) zu schützen trachten (Hagel- und Wetterschadenversicherung). Umgekehrt muss die Thierzucht, da sie des freibeweglichen Charakters der Thiernatur wegen eines erweiterten Spielraums bedarf, sich in die Lage versetzt fühlen, den Mängeln des Orts, an dem sie geübt wird, durch Ortsveränderung (Weideplätze, Austrieb des Viehs auf die Alpen, Uebersiedelung je nach dem Wechsel der Jahreszeiten) abhelfen, so wie Leben und Gesundheit ihrer Pfleglinge gegen drohende Störungen von aussen (Thierseuchen) entweder indirect durch künstliche Absperrung (Thiereinfuhrverbote), oder direct durch künstliche Heilung und Wiederherstellung (Thierarzneikunde, Sanitätsmassregeln) schützen zu können. Insofern aber weder Bodenanbau noch Thierzucht das natürliche Hinderniss aus dem Wege zu räumen vermögen, welches durch das Aufwachsen von Pflanzen und Thieren unter den klimatologischen und atmosphärischen Einflüssen ihrer einheimischen Natur deren Verpflanzung in andere Erd- und unter andere Himmelsstriche entgegensteht, muss dieser letztern die (der Natur der Sache nach nur langsam erfolgende) Acclimatisation und allmälige Einbürgerung derselben vorhergegangen sein, welchem Zweck beide durch besondere Eingewöhnungsanstalten (Acclimatisationsgärten für Pflanzen und Thiere) zu genügen bedacht sein werden.
421. Die hervorragende Stellung, welche der Mensch (wie die Ich-Vorstellung unter den Bewusstseinsbildungen und der Staat unter den organisirten Gesellschaften) unter den organischen Producten der Natur einnimmt, macht es erklärlich, dass die Beziehungen der übrigen Naturerzeugnisse auf ihn d. i. deren beziehungsweise Nützlichkeit oder Schädlichkeit für den Menschen vom menschlichen Gesichtspunkt aus die Hauptrichtschnur für die Zwecke des Handels und Verkehrs, der Gewerbe und Industrie, des Ackerbaues und der Thierzucht abgeben. Wie derselbe geneigt ist, mit dem Erwachen seines Bewusstseins sich als den Mittelpunkt des Weltalls (wie das Kind sich als den Mittelpunkt des Hauses) zu betrachten, Sonne Mond und Gestirne als bestimmt anzusehen, ihm zu leuchten, ihn zu wärmen, so sieht er sich als den natürlichen Herrn und Gebieter seiner organischen wie unorganischen Umgebung an und nimmt keinen Anstand, die unterirdischen wie oberirdischen Schätze der Erdrinde (Erz und Gestein, Pflanze und Thier) zu seinem Dienste zu gebrauchen. Die bildende Kunst als Ideendarstellung im belebten wie leblosen Material nimmt dadurch, dass der Mensch anderen Naturproducten gegenüber für sich eine Ausnahmsstellung beansprucht, unwillkürlich einen beschränkten, im menschlichen Sinn egoistischen, die Beherrschung der Natur zum Nutzen des Menschen gebrauchenden Charakter (Utilitarismus) an, welcher, wenn der ideale, auf Darstellung der logischen, ästhetischen, oder ethischen Ideen gerichtete Zweck der Kunst mit des Menschen natürlichen, aber auch, wenn er mit dessen erkünstelten (Luxus-) Bedürfnissen, Gelüsten und Anmassungen in Widerstreit geräth, denselben rücksichtslos aufopfert. Derselbe steht als despotische Willkürherrschaft über die Natur der ideenlosen technischen Virtuosität in der Besiegung natürlicher Hindernisse eben so als Entartung bildender Kunst zur Seite, wie andererseits die zu zweck- und nutzlosem Spiel mit den natürlichen Formen und Kräften des menschlichen Körpers ausgeartete Athletik, Pantomimik, Akrobatik und andere Schwimm-, Gang-, Ritt- und Forceproben zu der auf durchgreifender Kenntniss des Baues und normalen Lebensprocesses desselben beruhenden Gymnastik, Diät und Gesundheitspflege das Gegenstück darstellen.