Anthroposophie im Umriss Entwurf eines Systems idealer Weltansicht auf realistischer Grundlage
Part 28
369. Weil nun jeder Versuch, über die Gemeinsamkeit des Inhaltes individuell verschiedener Einzelbewusstsein ein Urtheil zu fällen, nicht nur voraussetzt, dass dieser Inhalt selbst äusserlich wahrnehmbar, sondern auch dass er Anderen verständlich sei, so folgt, dass die Entstehung einer auf das Bewusstsein gemeinsamen Bewusstseinsinhaltes gegründeten Vereinigung Mehrerer zur Einheit die Möglichkeit gegenseitig verständlicher Mittheilung durch Allen gemeinsame äussere Zeichen der inneren Vorgänge bedingt. Letztere werden, insofern sie bestimmt sind, das Innere Anderen sinnlich wahrnehmbar zu machen, je nach der Verschiedenheit der Sinne verschiedenartige (hörbare, sichtbare, tastbare etc.) sein können, da die Gemüthsvorgänge, zu deren Versinnlichung für Andere sie dienen sollen, verschiedene (Empfindungen, Anschauungen, Begriffe, aber auch Gefühle und Willensacte) sind, je nach der Art dieser letzteren andere sein müssen. Jener Umstand erzeugt die Laut- und Tonsprache, die zur Bezeichnung hörbare, die Schrift- und Geberdensprache, die zur Bezeichnung sichtbare, die monumentale oder Gedenksprache, die zur Bezeichnung tastbare Zeichen verwendet. Von diesem Gesichtspunkt aus lässt sich die Sprache des Gedankens von jener des Gefühls und des Willens unterscheiden. Von den drei letztgenannten verwendet die Sprache der Vorstellung meist hörbare, als (chinesische und mexikanische) Bilderschrift aber auch sichtbare Zeichen, wobei auf die Beschaffenheit der zu verkörpernden Vorstellungen Rücksicht genommen wird. Sind dieselben z. B. Empfindungen (Farben- oder Tonempfindungen), so können dieselben nur dadurch Anderen mitgetheilt werden, dass man die ihnen entsprechenden Sinnesreize erzeugt d. h. durch Töne (Musik) und Farben (Colorit). Sind dieselben sinnliche Vorstellungen, deren Objecte in der Erfahrung gegeben sind, so können dieselben Anderen mitgetheilt werden, entweder indem jene Objecte ihnen selbst vor Augen geführt (demonstrirt) oder statt der Gegenstände selbst deren Bild zur Anschauung gebracht wird (Bilderschrift, Anschauungsunterricht). Sind sie dagegen Begriffe, also solche Vorstellungen, deren Objecte in der Erfahrung nicht angetroffen werden, die also auch nicht durch die letzteren oder deren Bilder sichtbar gemacht werden können, so bleibt nur übrig, entweder jene Begriffe durch sinnliche Vorstellungen (Symbole) zu ersetzen und sodann diese durch ihre Gegenstände oder deren Bilder sichtbar zu machen, oder zu deren Bezeichnung hörbare Zeichen zu wählen (Lautsprache). Letztere selbst werden entweder so gewählt, dass sie mit dem Gegenstand der zu bezeichnenden Vorstellung eine Aehnlichkeit haben oder doch an diesen erinnern (Onomatopöïen, natürliche Lautsprache) oder, wenn dies nicht der Fall ist, willkürlich festgesetzt (conventionelle Lautsprache). Die Sprache des Gefühls verwendet sowol hörbare als sichtbare Zeichen; unter jenen nehmen die Freuden- und Schmerzenslaute (Interjectionen), so wie die Anwendung gewisser Rede- und Begrüssungsformeln, um bestimmte Gefühle (Ehrfurcht oder Verachtung, Liebe oder Hass etc.) auszudrücken, unter diesen Lachen und Weinen als Zeichen der Freude und der Trauer, aber auch Geberden und Stellungen, welche bestimmt sind, gewisse Gefühle (der Anbetung, der Unterwerfung, der Freundschaft oder deren Gegentheile) zu veranschaulichen, ihre Stelle ein. Auch diese zerfallen, je nachdem dieselben ohne Erklärung jedermann verständlich, oder nur innerhalb eines bestimmten Kreises üblich sind, in natürliche (Natursprache des Gefühls) und künstliche (conventionelle Gefühlssprache). Die Sprache des Willens endlich, die Handlung bedient sich als Materials ihrer Aeusserungen des eigenen Leibes und der Organe desselben, entweder des tönenden (Stimmorgan), um sich hörbar (Befehl), oder der Gliedmassen, um sich sichtbar (Armschwenkung als Commandozeichen), oder dessen physischer Kraft, um sich tastbar (Schub, Stoss, Schlag) vernehmlich zu machen, wobei auch diese Zeichen in natürliche (Erhebung der Stimme, des Stockes) und künstliche (Handschlag als Einwilligungszeichen, Anstecken des Ringes als Vermählungszeichen etc.) sich sondern.
370. Mittheilbarkeit und Verständlichkeit der Zeichen würden nicht ausreichen, wenn die räumlichen und zeitlichen Verhältnisse nicht derart beschaffen wären, dass deren Gebrauch zu gegenseitiger Verständigung sein Ziel zu erreichen vermag. Zu diesem Zweck dürfen diejenigen, durch deren Verständigung unter einander ein allen gemeinsames Bewusstsein zu Stande kommen soll, weder räumlich noch zeitlich so durchgreifend von einander geschieden, noch so weit von einander entfernt sein, dass die Mittheilung durch (hörbare, sichtbare, tastbare) Zeichen unmöglich wird. Dieselben dürfen daher weder durchaus verschiedenen Welten (z. B. die einen der erfahrungsmässigen dreidimensionalen, die andern einer vorgeblichen vierdimensionalen Raumwelt) angehören, noch innerhalb derselben Welt räumlich und zeitlich so weit aus einander liegen, dass eine, sei es räumliche Berührung, sei es zeitliche Ueberlieferung, wo nicht aufgehoben, doch in äusserstem Grade erschwert und dadurch ihrem Gehalte nach bis zum Unmerklichen herabgeschwächt wird. In ersterer Hinsicht wird die Entstehung eines Vielen gemeinsamen Bewusstseins erleichtert durch deren Anwesenheit innerhalb eines Allen gemeinsamen Raumes und vermittelt durch ein Generationen überdauerndes und von Geschlecht zu Geschlecht sich fortpflanzendes, sei es mündlich (Tradition), sei es schriftlich (Literatur) aufbewahrtes Gedankencapital. Wie durch die Gemeinsamkeit des Bodens, auf dem die Vereinigung Mehrerer zur Einheit erwächst (z. B. der gemeinsamen Heimat) die Genesis eines gemeinsamen Bewusstseinsinhalts durch den Umstand begünstigt wird, dass die Umgebung für alle dieselbe, also auch der aus dieser stammende Anschauungskreis, welcher die Grundlage aller spätern Vorstellungs- und Begriffsbildung ausmacht, bei allen der nämliche ist, so wird den Nachkommen durch stillschweigendes Herkommen und unwillkürliche Gewöhnung ein von Geschlecht zu Geschlecht sich ansammelnder Vorrath von Begriffen, Gebräuchen und Gesetzen von den Eltern her gleichsam angeerbt und von ihnen ihrerseits den Enkeln hinterlassen. Folge davon ist, dass sich der Besonderheit der räumlichen und zeitlichen Verhältnisse, so wie der Verständigungsmittel, unter welchen das Mehreren gemeinsame Bewusstsein sich entwickelt, entsprechend, letzteres selbst und damit die Vereinigung Mehrerer, innerhalb welcher es heimisch ist, eine besondere, nur dieser Vereinigung von Individuen eigenthümliche Färbung annimmt, und dadurch nicht nur selbst, mit dem Allgemeinbewusstsein einer andern "Gesellschaft" verglichen, einen individuellen Charakter trägt, sondern auch der Gesellschaft selbst, deren Eigenthum es ist, das Gepräge einer (gesellschaftlichen) Individualität verleiht.
371. Was die physikalischen Atome für die physischen, die primitiven Bewusstseinsacte für die psychischen, das sind die "sociabeln" Individuen für die socialen Gebilde. Wie jene zusammengenommen den Stoff aller körperlichen, die primitiven Empfindungen das Material aller Bewusstseinsphänomene, so machen die mit Bewusstsein ausgerüsteten Individuen die Basis aller gesellschaftlichen Vereinigungen aus. Als solche werden dieselben dem Gesichtspunkt der quantitativen Atomistik entsprechend als unter einander ursprünglich eben so gleichartig gedacht wie die Atome in der Physik, die primitiven Empfindungen in der Psychologie. So wenig die beiden letztgenannten selbst ein Gegenstand weder der äussern noch der innern Erfahrung sind, sondern auf Grund der letztern durch einen Sprung über dieselbe hinaus als deren unentbehrliche Grundlage vorausgesetzt werden, eben so wenig werden bewusste Individuen vollkommen gleicher Beschaffenheit in der (geschichtlichen) Erfahrung angetroffen, sondern wie jene als Annahme der thatsächlich vorhandenen Ungleichheit der Individuen hypothetisch untergelegt. Letztere macht es möglich, wie es die Physik mit den Körpern, die Psychologie mit den Gebilden des Bewusstseins thut, auch die verschiedenen "Gesellschaftskörper" (Corporationen) aus dem Gesichtspunkt ihrer Zusammensetzung aus primitiven Elementen ("Atomen der Gesellschaft") zu betrachten und je nach der Beschaffenheit des dieselben mehr oder minder innig, mehr oder minder dauerhaft zusammenhaltenden Bandes als eben so viele verschiedene Ordnungen socialen Zusammenseins anzusehen.
372. Die erste und unterste derselben ist diejenige, bei welcher die qualitative Gleichheit oder Verschiedenheit der zu einem Ganzen verbundenen Individuen gleichgiltig, das sie verknüpfende Band von derselben unabhängig ist, der Grund der Vereinigung daher eben so gut innerhalb der allen gemeinsamen Beschaffenheit ihrer Natur, wie gänzlich ausserhalb der Natur derselben in einem dieser zufälligen Umstände gelegen sein kann. Ersterer Art sind alle aus der allen Menschen ohne Unterschied eigenen physischen und psychischen Beschaffenheit (z. B. dem Bedürfniss nach Nahrung, nach Schutz, nach geselliger Unterhaltung etc.) entspringenden Anlässe zur Vereinigung, um deren willen schon Aristoteles den Menschen als "das gesellige Thier" bezeichnet, und aus welchen Hugo Grotius den von ihm sogenannten "Geselligkeitstrieb", so wie Hobbes das im "Kriege Aller gegen Alle" erwachende Schutzbedürfniss der Schwächern als Motiv gesellschaftlicher Vereinigung besonders hervorgehoben hat. Letzterer Art ist das absichtslos, ja selbst wider die Absicht herbeigeführte Zusammensein Mehrerer an demselben Orte und zu derselben Zeit (z. B. Schiffbrüchiger auf einer einsamen Insel, welche sie nöthigt, oder ihnen Gelegenheit gibt, sei es wider, sei es mit ihrem Willen unter einander in gesellige Verbindung zu treten). Verbindungen der Art, welche entweder, wie die letztgenannten zufälligen, kein oder, wie überall dort, wo es sich um die blos vorübergehende Befriedigung eines (wenngleich in der allgemeinen Menschennatur gegründeten, also in anderer Form stets wiederkehrenden) Bedürfnisses handelt, ein gleichfalls nur augenblickliches Interesse der Einzelnen zur Ursache haben, sind dieser ihrer Natur nach die häufigsten, weil sie immer wieder von neuem durch Zufall oder durch die Wiederkehr desselben Bedürfnisses entstehen, aber eben so zufällig wie nach eingetretener Befriedigung sofort wieder vergehen können und werden. Das zunächst liegende Beispiel liefern die sogenannten geselligen Zusammenkünfte, deren Beweggrund lediglich in dem augenblicklichen Bedürfniss des Zeitvertreibs, oder die ebenso zahlreichen als mannigfaltigen Associationen, deren Ziel auf gemeinsam durchzusetzende Zwecke der Ersparung, des Erwerbes, des Gewinns, der Sicherung und Versicherung des Lebens und Eigenthums u. s. w. gerichtet ist. Insofern dieselben nichts weiter sind als vorübergehende, durch das Band eines äusseren Zwecks, aber auch nur durch dieses zusammengehaltene Aggregate einander im übrigen persönlich durchaus gleichgiltiger Individuen, lassen sie sich mit nur mechanisch zusammengesetzten Körpern vergleichen, deren zeitweiliger Cohäsionszustand von der geringeren oder grösseren Anziehung zwischen den Atomen und deren Dauer von jener des sie zusammenhaltenden äusseren Druckes bedingt ist. Wie die letztern desto schwerer beweglich sind, je ungleichartiger, dagegen desto leichter, je gleichartiger ihre Bestandtheile sind, so erscheinen gesellige Vereinigungen "schwerflüssig", wenn sie aus ungleichartigen Individuen zusammengewürfelt, dagegen "leicht in Fluss zu bringen", wenn ihre Mitglieder der Stimmung, dem Stande und dem Streben nach gleichgeartet sind. Sogenannte Actiengesellschaften, deren Theilnehmerschaft weder an persönliche Mitwirkung, noch an ein Andere übertreffendes Mass der Betheiligung, sondern lediglich an den Besitz einer mit jeder andern gleichwerthigen, gleichgiltig von Hand zu Hand wandernden Actie geknüpft ist, stellen die loseste, gleichsam "luft- oder gasförmige" Form der Gesellschaft zur Schau, deren Mitglieder einander eben so fremd und fern wie die in weiten Distanzen von einander befindlichen, in steter Abstossung gegen einander begriffenen ruhelos beweglichen Molecüle eines Gases stehen.
373. Wird die qualitative Beschaffenheit der Gesellschaftsatome berücksichtigt, so entsteht jene zweite Ordnung geselliger Corporationen, die man dem chemisch zusammengesetzten Körper vergleichen kann. Wie durch die Verschmelzung homogener Atome der chemisch einfache, durch die Complication qualitativ verschiedener Stoffe der chemisch zusammengesetzte Körper, so entstehen auf Grund der Beschaffenheit der Gesellschaftselemente zwei Arten von Corporationen, deren eine Verbindungen qualitativ gleichartiger, die andere ungleichartiger Individuen umfasst. Zu jenen gehört, wenn dieselbe blos gesellige Zwecke verfolgt, die sogenannte "Männer-" oder "Frauen-", zu diesen die "gemischte Gesellschaft", ferner, wenn jene aus Personen desselben Alters, Berufs, Standes besteht, die Alters-, Berufs-, Zunft- und Standesgenossenschaft: zu diesen, wenn sie aus Personen verschiedener Berufe und Stände gemengt ist, die sogenannte bürgerliche Gesellschaft, wenn sie auf dem Grunde der geschlechtlichen Beschaffenheit beruht, die Freundschaft zwischen Personen desselben (männlichen oder weiblichen), die Liebe zwischen Personen entgegengesetzten Geschlechts. Findet dieselbe ihren Halt im Bewusstsein gegenseitiger Bluts- oder Gesinnungsgemeinschaft, so bildet sich diejenige Gruppe gesellschaftlicher Zusammengehörigkeit, welche als physische (Bluts-) Einheit, da sie im Gegensatz zur Familie aus einander dem Grade nach gleichstehenden Gliedern besteht, Verwandtschaft (Sippe), als psychische (Geistes-) Einheit im Gegensatz zur Schule, da sie einander dem geistigen Range nach gleich hoch stehende Mitglieder begreift, Jüngerschaft (Wissens- oder Glaubensgemeinde) heisst. Da der Grund der Vereinigung in den genannten Fällen nicht in einem vorübergehenden Zweck, sondern in der bleibenden, sei es leiblichen, sei es geistigen Beschaffenheit der Gesellschaftsglieder gelegen ist, so kann nicht nur, sondern muss dieselbe (Ausnahmsfälle abgerechnet) so lange bestehen, als jene Beschaffenheit unverändert bleibt, also z. B. die geschlechtliche Basis der Liebe sich nicht durch Naturvorgänge in eine geschlechtlose verkehrt oder das geistige Band des Jüngerthums durch den Abfall vom Glauben zerschnitten wird.
374. Wie der beseelte Körper vom leblosen sich dadurch unterscheidet, dass ein Theil desselben ("die Seele") beharrt, während der andere ("der Leib") sich im Laufe des Lebens fortwährend erneuert, ohne dass der Körper selbst ein anderer wird, so liegt das Charakteristische der dritten Ordnung gesellschaftlicher Vereinigungen darin, dass dieselben "ewige Dauer" besitzen, indem ein Theil derselben ("der herrschende") immer derselbe bleibt ("le roi est mort, vive le roi"), während der andere (der "beherrschte") sich unaufhörlich erneuert, ohne dass die Gesellschaft selbst eine andere wird. Je nachdem das Band, welches den bleibenden Bestandtheil mit dem veränderlichen verbindet, ein reales (Blutsband) oder blos ideales (Gesinnungsverband) ist, erfolgt die Erneuerung entweder durch Geburt jüngerer aus den älteren (Generation) oder durch Aufnahme späterer Mitglieder durch die frühern (Adoption). Ersteres ist in der Familiengemeinschaft zwischen Eltern und Kindern (Ascendenten und Descendenten, Vorfahren und Nachkommen), letzteres in der Gesinnungs- oder Glaubensgemeinschaft (Schule, Kirche, politische Partei) der Fall. Jene erweitert sich durch die Aufnahme der Seitenverwandten zur Stammesgemeinschaft, durch die Zurückführung blutsverwandter Stämme auf einen gemeinsamen Stammvater zum Stammvolk (Nation), durch die Ableitung mehrerer Stammvölker von einem gemeinsamen Urvolk (Indogermanen, Arier) zur Racengemeinschaft und mittels der mythischen Abstammung der gesammten Menschheit von einem gemeinsamen Stammvater zur Gemeinschaft aller Menschen (Weltbruderschaft). Diese dehnt sich von der an Umfang kleinsten Gesinnungs- und Glaubensgenossenschaft, die, wie z. B. die erste Christengemeinde, nur den Stifter und zwölf Genossen umfasst, bis zu der räumlich Millionen und zeitlich Jahrtausende einschliessenden Bildungs- oder Glaubensgemeinschaft aus, welche, wie z. B. die europäische Civilisation, das Christen- oder Buddhistenthum Theilnehmer und Bekenner im Laufe der Zeit nach hunderttausenden von Millionen zählen. Wie die durch Geburt der Gemeinschaft einverleibten Mitglieder von Natur aus den Aeltern ähnlich, so werden durch Aufnahme gewonnene den ursprünglich vorhandenen künstlich verähnlicht (assimilirt), indem entweder, wenn die Aufnahme durch Wahl erfolgt, nur ähnliche gewählt (z. B. in eine Akademie der Wissenschaften nur Gelehrte, in eine politische Partei nur politische Gesinnungsverwandte) oder, wenn sie durch freiwilligen Anschluss geschieht, die Aufgenommenen im Sinn der bestehenden Gemeinschaft (z. B. der ägyptische Neophyt durch die Priesterschule, der künftige Soldat durch das Cadetteninstitut) erzogen werden.
375. Die so entstandene Gesellschaft bildet einen organischen Körper, welcher entweder wie der vegetabilische Organismus an dem Boden haftet, auf dem er erwachsen und mit dem er verwachsen ist, oder wie der animalische Organismus von demselben äusserlich und innerlich abgelöst, frei über ihn hinstreifend, obgleich innerhalb durch die Schranken der Acclimatisationsfähigkeit gezogener Grenzen den Ort seiner vorübergehenden Niederlassung wechselt. Jener ergibt die autochthone, dieser die nomadische Gemeinschaft (Familie, Stamm, Volk). Jene tritt vorzugsweise als sesshafte und in Folge dessen, da die von der Natur freiwillig dargebotene Nahrung allmälig versiegt, zur künstlichen Erzeugung derselben, so wie der übrigen Lebensbedürfnisse d. i. zum Ackerbau und zur Industrie gedrängte Bevölkerung auf. Diese, da sie die an einem Orte mangelnden Bedürfnisse nicht selbst erzeugt, sondern dort nimmt, wo sie dieselben findet, erscheint in den mannigfaltigsten Formen als Jäger-, Handels- und Räuber- oder Eroberervolk. Wie der belebte Organismus durch die Entwickelung eines Centralorgans (Gehirn und Nervensystem), innerhalb dessen der physische Reiz sich in bewusste Empfindung umsetzt, zum vorstellenden, Ich-ähnlichen und als solcher durch die allmälige Vorstellung seiner selbst (Ich-Vorstellung) selbst zum Ich d. i. zum sein selbst bewussten Individuum wird, so gestaltet sich die organische Gesellschaft dadurch, dass innerhalb ihres Umkreises ein Centralorgan (Regent und Regierung) entsteht, in welchem das allen gemeinsame Denken, Fühlen und Streben sich in bestimmte Vorstellung d. i. in deutlich vorschwebenden Zweck, Erwägung und Herbeischaffung der Mittel und verwirklichende That umsetzt, zu einer (nach Haupt und Gliedern) organisirten staatähnlichen Gesellschaft, welche durch die allmälig fortschreitende Verkörperung der Vorstellung der Gesellschaft (der Gesellschaftsidee) selbst zum Staat d. i. zu der ihrer selbst als Gesellschaft bewussten, die Verwirklichung der Gesellschaftsidee sich zum Zweck und dieselbe mittels der zu ihrer Realisirung erforderlichen Mittel in Vollzug setzenden individuellen Gesellschaft wird.
376. Organisirte Gesellschaften der Art, wenn sie reale d. h. ihre Mitglieder unter einander blutsverwandt sind, treten je nach dem Umfang und dem Grade der Verwandtschaft als Familie im engeren, nur Eltern und Kinder, oder weiteren, auch die nächsten Seitenverwandten begreifenden Sinne als Verband der Familienglieder unter dem Familienhaupt, oder als Stamm (Clan) unter dem Stammeshaupt (Häuptling, Scheik), oder als Volk unter dem (angestammten) Volkshaupt (König) auf. Dagegen, wenn ihre Glieder zwar geistes-, glaubens-, oder gesinnungs-, aber nicht blutsverwandt sind, erscheint die organisirte Gesellschaft, je nachdem der Inhalt der allen gemeinsamen Ueberzeugung entweder ein wissenschaftlicher, oder ein religiöser, oder ein politischer ist, in Gestalt entweder der (philosophischen oder künstlerischen) Schule unter einem (philosophischen oder künstlerischen) Schulhaupt (Meister), oder als (Landes-, National-, Welt-) Kirche unter einem (Landes-, National-, Universal-) Kirchenhaupt (Landesbischof, Papst, Dalai Lama), oder als (theokratischer, nach göttlichen, oder militärischer, nach mit Gewalt aufgedrungenen fremden Gesetzen beherrschter, oder autonomer, Verfassungs- d. i. nach eigenen Gesetzen sich selbst beherrschender) Staat unter einem (theokratischen, von Gott eingesetzten, oder kriegerischen, durch Unterjochung aufgedrungenen, oder verfassungsmässigen) Staatsoberhaupt (Fürst "von Gottes Gnaden", Eroberer, constitutioneller Herrscher). Je nachdem das Centralorgan, in welchem das allen gemeinsame Bewusstsein der Gesellschaft sich verkörpert, dessen Bewusstsein also gleichsam die Stelle des allen gemeinsamen Bewusstseins vertritt, selbst aus einem einzigen oder mehreren unter einander coordinirten oder aus einem und mehreren diesem zusammengenommen coordinirten Individuen besteht, nimmt derselbe monarchische, oder collegiale, oder parlamentarische Form an, indem im ersten Fall das Gesammtbewusstsein im Monarchen (Josef II. und Friedrich II. als "erste Diener des Staates") im zweiten Fall im Regierungscollegium (Directorium, Bundesrath), im dritten Fall im Herrscher und den Stellvertretern des Gesammtbewusstseins (Abgeordnete, Parlament, Kammer, Reichstag) zusammengenommen incarnirt erscheint. Die monarchische Gestalt entartet zur Tyrannis, wenn an die Stelle des Gesammtbewusstseins das Einzelbewusstsein des Herrschers (l'état c'est moi), die collegiale Regierung zur Oligarchie, wenn an die Stelle des Gesammtbewusstseins jenes einer Minderheit (einer Kaste in der Priester-, Adels- oder Geschlechter-, eines Standes in der Militär- oder Zünfte-, des Geldes in der Finanz- und Bankiersherrschaft: Theokratie, Aristokratie, Martokratie, Plutokratie), dagegen zur Ochlokratie, wenn an die Stelle des Gesammtbewusstseins die bewusstseinslose Menge als herrschende Macht tritt. Die parlamentarische Regierung kann je nach dem Uebergewicht des Einen über die Vielen, oder der Vielen über den Einen in Scheinparlamentarismus (wie unter dem Julikönigthum) oder in Scheinmonarchismus (wie in England) ausarten. In der monarchisch organisirten Gesellschaft wird nicht nur die Einheit des Gesammtbewusstseins, sondern werden auch die in demselben, wie in jedem Bewusstsein vorhandenen und einander bestreitenden Gegensätze in das stellvertretende Bewusstsein des Alleinherrschers verlegt und damit demselben die gesammte Verantwortlichkeit für die aus dem Zwiespalt der letzteren entspringenden Folgen aufgebürdet. In der collegialen Form der Regierung prägen die im Gesammtbewusstsein einander bekämpfenden Extreme (Radicalismus und Conservatismus) innerhalb des höchsten Regierungsorgans selbst als solche sich aus, während die Einheit des Bewusstseins durch die mangelnde Spitze nur collectiv und daher nur unvollkommen (Präsident) vertreten erscheint. Die parlamentarische Form hat den Vorzug, dass in derselben die Einheit des Gesammtbewusstseins, wie die in demselben vorhandenen Gegensätze gleichzeitig, die eine in der monarchischen Spitze und durch deren ewige Dauer in der festgesetzten Erbfolgeordnung am dauerhaftesten, die andere in den innerhalb der Volksvertretung einander bekämpfenden politischen Parteien (Fortschritts- und Stillstandsmänner, Whigs und Tories) am vollkommensten repräsentirt erscheint und daher das Ganze der Regierung, Monarch und Parlament, vereinigt das treueste Spiegelbild des gesellschaftlichen Gesammtbewusstseins darstellt.