Anthroposophie im Umriss Entwurf eines Systems idealer Weltansicht auf realistischer Grundlage
Part 19
281. Die Mannigfaltigkeit ist die geringste d. h. die Gleichartigkeit des Wirklichen ist die denkbar grösste, wenn dessen Verschiedenheit nicht in einer sogenannten inneren (Eigenschaft), sondern nur in einer sogenannten äusseren Beschaffenheit, also in einer solchen gelegen ist, welche weder Aehnlichkeit noch Gegensatz, überhaupt keinerlei Verwandtschaft des Wirklichen voraussetzt, sondern auch bei übrigens völlig disparaten Wirklichen stattfinden kann. Von dieser Art sind die räumlichen und zeitlichen d. i. diejenigen Bestimmungen eines Wirklichen, welche sich ändern können, ohne dass dieses letztere selbst dadurch eine Aenderung erfährt, obgleich andere Wirkliche dadurch eine solche erfahren mögen. Der in seiner Umlaufsbahn und Umlaufszeit sich um die Sonne bewegende Planet erleidet durch seine Fortbewegung in seinen inneren Eigenschaften keinerlei Veränderungen, während die Wirkungen, welche er selbst auf andere Planeten ausübt (z. B. die sogenannten Störungen) wesentlich durch die Stellung d. i. durch den Ort bedingt werden, welchen derselbe in einem jeweiligen Zeitpunkt im Verhältniss zu ihnen im Weltraum einnimmt. Eben so wenig erleidet der Weltkörper, wenn nicht andere Ursachen in und an demselben Veränderungen bewirken, durch den blossen Abfluss der Zeit, innerhalb welcher er seine Bahn zurücklegt, eine Veränderung, obgleich, wenn eine solche an ihm vorgegangen und er demungeachtet derselbe geblieben sein soll, dies nur unter der Voraussetzung denkbar ist, dass seine Beschaffenheit vor und seine Beschaffenheit nach obiger Veränderung in verschiedene Zeitpunkte fallen. Die vielen und verschiedenen Wirklichen sind daher am wenigsten verschieden, jedoch in keiner Weise nicht verschieden, wenn deren Verschiedenheit lediglich in der Verschiedenheit d. i. in der Nichtidentität ihrer räumlichen und zeitlichen Bestimmungen d. i. des Wo und des Wann ihrer Wirklichkeit d. i. ihres Wirkens gelegen ist. Dieselben sind verschieden, insofern ihre Orte im Raum verschieden d. h. ausser einander, dagegen nicht verschieden, insofern sie Wirkliche d. i. Wirkende sind. Dieselben sind verschieden, insofern je nach der Verschiedenheit ihres Aussereinander (d. h. der räumlichen Distanz ihrer Orte) ihr Wirken verschieden, dagegen nicht verschieden, insofern sie Wirkende sind. In Bezug auf die Zeit sind sämmtliche Wirkliche als unbedingt Gesetzte insofern nicht verschieden, als ihr Gesetztsein von jeder, also auch von jeder zeitlichen Bedingung unabhängig ist; dagegen können sie als Wirkende insofern verschieden sein, als ihr Wirken sich ändert, während sie selbst dieselben bleiben und diese Aenderung nur unter der Annahme möglich ist, dass das eine zu einer, das anders geartete Wirken dagegen zu einer andern Zeit stattfindet.
282. Wirkliche, die sich durch räumliche und zeitliche Bestimmungen unterscheiden, können im Uebrigen eben so wol unterschieden als nicht unterschieden, sie werden trotzdem unterschiedene d. i. Einzelwesen und, da dieselben als unbedingt gesetzte, einfache Qualitäten, Atome d. i. untheilbare Wesen sind, Individuen sein. Dieselben müssen als räumlich (d. i. dem Ort nach) verschiedene, ausser einander, beziehungsweise neben einander sein; das Wirken derselben, insofern es in einem und demselben Individuum ein verschiedenes sein soll, kann nur nach einander, beziehungsweise auf einander erfolgen. Da dieselben ausser einander d. h. da ihre Orte, wenn sie selbst unterschiedene sein sollen, nicht dieselben sein sollen, so muss es der Orte wenigstens eben so viele geben, als es Wirkliche gibt. Da das Wirken eines jeden derselben, wenn es ein anderes sein soll, in einen anderen Zeitpunkt fallen muss, so muss es der Zeitpunkte wenigstens eben so viele geben, als in demselben Wirklichen Abänderungen seines Wirkens gegeben sind. Mit der Unbestimmbarkeit der Zahl der Wirklichen ist daher zugleich die Unbestimmbarkeit der Zahl der Orte, mit der Unbestimmbarkeit der Zahl möglicher Abänderungen des Wirkens eines und desselben Wirklichen zugleich die Unbestimmbarkeit der Zahl der Zeitpunkte gegeben. Wie die Menge des auf Grundlage des durch die Erfahrung gegebenen Scheins anzunehmenden Wirklichen, so lässt sich die Menge der auf Grundlage des angenommenen Wirklichen anzunehmenden Orte, so wie jene der auf Grundlage der durch Erfahrung gegebenen Abänderungen des Wirkens des Wirklichen anzunehmenden Zeitpunkte je nach Bedürfniss ins Unbestimmte erweitern.
283. Der Inbegriff des gesammten auf Grundlage des durch die Erfahrung gegebenen Scheins jeweilig anzunehmenden Wirklichen d. i. der Inbegriff sämmtlicher Atome macht den Stoff, der Inbegriff des von sämmtlichen Wirklichen ausgehenden Wirkens die Kraft, der Inbegriff sämmtlicher Orte den Raum, und jener sämmtlicher Zeitpunkte die Zeit aus. Da der in jedem gegebenen Augenblick dem Bewusstsein durch Erfahrung aufgedrungene Schein eines Wirklichen ein bestimmter, und insofern endlich, in jedem gegebenen Augenblick aber ein anderer seinerseits abermals bestimmter und insofern endlicher ist, so folgt, dass das Quantum des Wirklichen, da dessen Annahme nur auf Grund des gegebenen Scheins eines solchen erfolgt, nur dann ein unendliches sein muss, wenn der gegebene Schein die Annahme eines solchen fordert, im Uebrigen aber über dasselbe keine andere Bestimmung möglich ist, als dass das Quantum des Stoffs dem Quantum des durch Erfahrung gegebenen Scheins proportional sein muss. Da nun der Schluss vom Schein auf das Sein keineswegs verlangt, dass unendlich, sondern nur, dass unbestimmt viele Wirkliche dessen reale Grundlage ausmachen sollen, so kann auf Grund der gegebenen Erfahrung über das Quantum des anzunehmenden Stoffs nichts weiter ausgesagt werden, als dass dasselbe ein verhältnissmässiges, mit dem Wachsthum des durch Erfahrung gegebenen Scheins für das Bewusstsein in stetem Wachsen begriffenes, an sich aber, da das Wirkliche als unbedingt gesetztes keinerlei Abänderung seines Gesetztseins fähig ist, ein unveränderliches sein muss.
284. Wie das Quantum des Stoffs, so ist das Quantum der Kraft zugleich als veränderlich d. i. der Zunahme fähig, und als unveränderlich, einer solchen unfähig anzusehen. Ersteres, insofern die Annahme wirklichen Wirkens nur auf Grund des durch die Erfahrung dargebotenen scheinbaren Wirkens und sonach die Bestimmung des Quantums des ersteren nur im Verhältniss zu dem erfahrungsmässig gegebenen Quantum des letzteren statthat, letzteres, insofern das Wirken nichts anderes als die Verwirklichung der im Wirklichen unbedingt gesetzten einfachen Qualität und folglich, da diese letztere unveränderlich ist, die Summe der Verwirklichungen sämmtlicher einfacher Qualitäten des Wirklichen eben so wie die Summe dieser selbst immer dieselbe bleiben muss. Das Gesetz der Unveränderlichkeit des Quantums wirklichen Wirkens d. i. der Erhaltung der Kraft ist nur die unvermeidliche Folge des Gesetzes der Unveränderlichkeit des Quantums des Wirklichen d. i. der Erhaltung des Stoffs. Dagegen ist das Quantum der aus dem jeweilig durch Erfahrung gegebenen scheinbaren Wirken erschlossenen Kraft eben so wie das Quantum des auf Grund des durch die jeweilige Erfahrung dargebotenen scheinbaren Wirklichen erschlossenen Stoffs der Veränderung, und zwar eines im richtigen Verhältniss zu der allmälig anwachsenden Erfahrung zunehmenden Wachsthums bedürftig und fähig.
285. Der Grund, weswegen letzteres, das jeweilige Quantum des scheinbaren mit dem des wirklichen Wirkens weder jemals identisch ist, noch werden kann, liegt in der Verschiedenheit, beziehungsweise dem Gegensatz der individuellen Wirklichen und der daraus fliessenden Verschiedenheit, beziehungsweise des Widerstreits ihres Wirkens. In der Natur der Sache liegt es, dass verschiedene, ganz oder theilweise der Qualität nach entgegengesetzte Wirkliche auch in ihrem Wirken ganz oder theilweise einander entgegengesetzt sind d. h. dass ihr Wirken sich gegenseitig ganz oder theilweise zwar nicht vernichtet, weil die unbedingt gesetzte und selbst unveränderliche Qualität des Wirklichen der Vernichtung unfähig ist, aber ganz oder theilweise hemmt, so dass der Schein entsteht, als werde nichts oder als werde weniger gewirkt, während thatsächlich gewirkt, und zwar mehr gewirkt wird als gewirkt zu werden scheint. Das auf diese Weise gehemmte, also scheinbar nicht wirklich, in der That aber wirklich, jedoch im -- durch entgegengesetztes Wirken -- gebundenen Zustande vorhandene Wirken ist gleichsam latentes, schlummerndes, dagegen das ungehemmte, durch ganz oder theilweise Entgegengesetztes nicht gebundene, also freie Wirken offenbares, lebendiges Wirken. Die Summe des letzteren muss, da unter der Summe des Wirkenden jedesmal ein bestimmter Bruchtheil unter sich entgegengesetzten Wirkens vorhanden sein muss, nothwendig kleiner ausfallen als die Summe des überhaupt (im gehemmten und ungehemmten Zustande) vorhandenen Wirkens und zwar desto kleiner, je grösser die Summe des unter sich entgegengesetzten, also sich hemmenden Wirkens im Verhältniss zur Summe des Wirkens überhaupt ist. Die Wirklichen selbst, deren Wirken gehemmt ist, die also, um dieses Gehemmtseins willen, nicht zu wirken, also nicht wirklich zu sein scheinen, während sie doch wirkend, also wirklich sind, stellen zusammengenommen den Inbegriff desjenigen Wirklichen dar, welches zwar wirklich, dem Scheine nach aber nicht wirklich d. h. für die aus dem Scheine des Wirklichen auf die Wirklichkeit folgernde Beobachtung so gut wie nicht vorhanden ist d. h. den Inbegriff des latenten, jeweilig nicht nur seiner Qualität nach unbekannten, sondern auch seiner Existenz nach ungekannten Wirklichen.
286. Letzterer liefert den Vorrath sowol zur Vermehrung des sichtbaren, wie zur Erweiterung des Umfanges des aus gegebenem scheinbaren erschlossenen wirklichen Wirkens. Indem bisher gebundenes Wirken aus irgend einem Anlass frei d. h. ungehemmtes Wirken wird, tritt es aus dem latenten in den Zustand offenbaren Wirkens d. h. es tritt selbst, wenigstens scheinbar, als neues, bisher nicht wahrgenommenes Wirken zu der Summe des bisher sichtbar gewesenen Wirkens hinzu; indem es als offenbar gewordenes, also den Schein des Wirkens erzeugendes Wirken vor das Bewusstsein tritt, ruft es in diesem den unvermeidlichen Schluss auf wirkliches Wirken d. i. eine Erweiterung des bisherigen Umfanges bekannten Wirkens hervor. Wie durch den ersteren Umstand die Summe des sichtbaren Wirkens, so wird durch den letzteren die Kenntniss wirklichen Wirkens vermehrt, durch jenen die Summe der in der Totalität des Wirklichen lebendig thätigen, im Verhältniss zur Summe der in derselben leblos schlummernden Kräfte, durch diesen die Summe des auf Grund erweiterter Erfahrung erschlossenen Wirklichen gegenüber dem auf Grund der bisherigen Erfahrung als wirklich gekannten, ebenmässig vergrössert.
287. Da das Quantum des überhaupt vorhandenen Wirkens nach Obigem unveränderlich, die Summe des jeweilig ungehemmten Wirkens aber veränderlich ist, so folgt, dass jede Zunahme der Summe des sichtbaren von einer entsprechenden Abnahme der Summe des gebundenen Wirkens und umgekehrt jede Zunahme dieser von einer Verminderung jener begleitet sein muss. Könnte die Abnahme sichtbaren Wirkens je so weit sich erstrecken, dass jedes ungehemmte Wirken sich in gehemmtes, also jedes wirkliche Wirken in scheinbares Nichtwirken verkehrte, so müsste an Stelle des Scheins eines Wirklichen vielmehr der entgegengesetzte Schein der Abwesenheit irgend eines Wirklichen d. h. es müsste der Schein der Wirklichkeit des Nichts (Nihilismus) entstehen, welches sich selbst widerspricht. Sollte dagegen in umgekehrter Weise die Zunahme des sichtbaren Wirkens so weit fortschreiten, dass sämmtliches gebundenes sich in freies Wirken verwandelte, also jeder Schein eines Nichtwirkens sich in den entgegengesetzten Schein des Wirkens auflöste, so müsste, da jede Hemmung eines Wirkens nur aus der Verschiedenheit, beziehungsweise dem Gegensatze der Wirkenden entspringt, der Schein entstehen, als sei zwischen den Wirkenden überhaupt keine Verschiedenheit d. h. als seien überhaupt nicht unterschiedene Wirkliche (Pluralismus, Individualismus), sondern nur ein einziges, schlechterdings unterschiedloses Wirkliches (Monismus, All-Eins-Lehre) vorhanden; welcher Schein, da, wie oben gezeigt, die Annahme eines einzigen Wirklichen auch nicht einmal die Entstehung des Scheins einer Vielheit ermöglicht, sich selbst widerspricht. Da sonach von diesen beiden Fällen keiner als jemals möglicher Weise eintretend gedacht werden darf, ohne etwas sich selbst Widersprechendes zu denken, so folgt, dass weder die Abnahme des sichtbaren Wirkens jemals so weit gehen kann, dass völlige Ruhe (Leblosigkeit), noch die Zunahme desselben je so hoch sich steigern kann, dass durchgängige Lebendigkeit (Bewegung) im ganzen Umkreis des Wirklichen herrsche, sondern dass immer Ruhe und Bewegung, Leblosigkeit und Lebendigkeit zugleich, jedes in einem mehr oder weniger weit reichenden Theile des Wirklichen vorhanden sei.
288. Wie den Quantis des Stoffs und der Kraft, kommt den Quantis des Raumes und der Zeit Wandelbarkeit zugleich und Wandellosigkeit zu. Wenn der erstere nichts anderes ist als der Inbegriff der Orte des Wirklichen, so folgt, dass dessen Quantum weder grösser noch kleiner sein kann als das Quantum des Wirklichen. Da nun das letztere, wie gezeigt, in einer Hinsicht veränderlich, in einer andern dagegen unveränderlich ist, so folgt, dass in Bezug auf das Quantum des Raumes dasselbe stattfinden muss. Jede Erweiterung des bisher bekannten Umfanges des Wirklichen durch die Annahme neuer Wirklicher macht die Annahme neuer Orte und damit die Vermehrung des bisherigen Quantums des Raums nöthig. Die Erhaltung des Quantums des Stoffs d. i. des Inbegriffs aller Wirklichen, deren jedes seines von dem jedes andern unterschiedenen Orts bedarf, macht die Erhaltung des Quantums des Raums unvermeidlich. Wenn die Zeit nichts anderes ist als der Inbegriff der Zeitpunkte d. i. derjenigen Bedingungen, unter welchen allein das Wirken eines Wirklichen jeweilig ein anderes geworden, das Wirkliche selbst aber dasselbe geblieben sein kann, so folgt, dass jedes Anderswerden der Wirkung mindestens zwei Zeitpunkte, denjenigen, in welchen das unveränderte, und denjenigen, in welchen das veränderte Wirken fällt, fordere, und daher das Quantum der Zeitpunkte nicht kleiner sein könne als das Quantum der eingetretenen Veränderungen des Wirkens. Da nun das Quantum des Wirkens überhaupt, also auch das Quantum der in demselben enthaltenen Abänderungen des Wirkens einerseits, wie aus der Erhaltung des Stoffs folgt, immer dasselbe, andererseits, wie aus der Veränderlichkeit des scheinbaren Wirkens folgt, veränderlich ist, so folgt, dass auch das Quantum der Zeit einerseits, so weit dasselbe durch das Quantum der überhaupt wirklichen Abänderungen des Wirkens bedingt ist, immer dasselbe, dagegen, so weit dasselbe von dem jeweilig im Bewusstsein schwebenden Quantum scheinbaren Wirkens abhängig ist, veränderlich sein muss.
289. Aus dem Begriff des Raumes folgt, dass er erfüllter Raum sei d. h. dass es einen sogenannten leeren Raum nicht geben könne. Da derselbe nichts anderes ist, als der Inbegriff der Orte, die Setzung eines Orts aber nur auf Veranlassung und im Gefolge der Setzung eines Wirklichen, dessen Ort er ist, erfolgt, so kann es weder Orte geben, in welchen kein Wirkliches, noch Wirkliche, für welche kein Ort gesetzt ist. Die an verschiedenen Orten befindlichen Wirklichen können daher zwar nicht nur ausser einander, sondern es können auch zwischen ihren Orten andere Orte gelegen d. h. sie müssen nicht an einander sein; keineswegs aber dürfen die zwischen ihren Orten gelegenen Orte als leer d. h. als solche gedacht werden, in welchen kein Wirkliches befindlich ist. Folge davon ist, dass eine sogenannte actio in distans d. h. ein Wirken durch den leeren Raum hindurch schon aus dem Grunde unmöglich wird, weil die Voraussetzung derselben, der leere d. h. mit Wirklichen nicht erfüllte Raum eine in sich widersprechende, folglich im Umfang des auf Grundlage des Wirklichen gesetzten Raums niemals zutreffende Annahme ist.
290. Da der Ort jedes Wirklichen, so lange deren individuelle Unterschiedenheit von ihren räumlichen und zeitlichen Bestimmungen abhängig gedacht wird, nur ein einziger sein kann, so bleibt derselbe so lange unbestimmt, als sich auch nur ein einziger Ort angeben lässt, welcher demselben Wirklichen mit gleichem Recht zugesprochen werden kann. Dieses aber ist der Fall, wenn das Wirken des Wirklichen als eine Function seines Aussereinander mit anderen Wirklichen gedacht und sonach der Ort desselben als lediglich durch die Entfernung von dem Ort eines anderen Wirklichen bestimmt vorgestellt wird. Denn sodann findet sich nicht nur ein einziger Ort, sondern es finden sich unzählige Orte, welche mit gleichem Recht als Ort jenes Wirklichen angenommen werden können, da sie alle von dem zweiten die gleiche Entfernung haben, nämlich alle diejenigen, welche die Oberfläche einer Kugel bilden, deren Mittelpunkt das zweite Wirkliche und deren Radius der Abstand des ersten vom zweiten ist. Soll daher aus diesen unzähligen ein einzelner als Ort des Wirklichen ausgeschieden werden, so müssen zu der Angabe der Entfernung weitere Angaben hinzukommen, deren eine darin besteht, in welcher der unzähligen Kreisebenen, welche durch den Mittelpunkt jener Kugel gelegt werden können, deren zweite dahin lautet, in welchem der in jener Kreisebene vom Mittelpunkt an die Peripherie gezogenen Radien der Ort jenes Wirklichen zu suchen sei. Erst durch die letztgenannte dieser Angaben ist der Ort des Wirklichen völlig und dergestalt bestimmt, dass schlechterdings kein zweiter angebbar ist, welcher mit ihm die nämlichen räumlichen Bestimmungen theilte. Dieselben sind daher für jeden unter obigen Bedingungen gesetzten Ort eines Wirklichen dreifach und zwar durch dessen Beziehungen zu drei auf einander in demselben Punkte senkrechten Richtungen (den sogenannten Coordinaten) fixirt, der auf solche Weise gedachte Raum daher als ein dreidimensionaler, nach den Richtungen der Länge, Breite und Tiefe ausgedehnter, vorgestellt.
291. Da letztere Vorstellung nur unter der Annahme erfolgt, dass das Wirken des Wirklichen eine Function der Entfernung desselben von einem anderen Wirklichen sei, so leuchtet ein, dass deren Nothwendigkeit schwindet, sobald an die Stelle obiger Annahme eine andere gesetzt, das Wirken des Wirklichen z. B. statt von der Entfernung desselben von einem andern Wirklichen, von dessen Nichtentferntsein von letzterem d. h. statt von dem räumlichen Aussereinander von dem örtlichen Ineinander beider Wirklichen abhängig gedacht wird. In diesem Falle wäre nämlich der Ort des Wirklichen auch durch die Angabe seiner Lage im Raume nach allen drei Dimensionen desselben noch nicht bestimmt, da sich noch immer ein zweiter Ort angeben liesse, welcher ganz die nämliche Lage im Raume besässe, nämlich jener des zweiten Wirklichen, von welchem das erste der Annahme zufolge "nicht entfernt", sondern mit welchem dasselbe "in einander" sein soll. Es müsste also, wenn die Wirklichen dennoch verschieden sein sollten, entweder der Raum eine weitere, sogenannte vierte Dimension besitzen, nach welcher Orte desselben, deren Lage nach Länge, Breite und Tiefe identisch ist, dennoch verschieden sein könnten, oder die Verschiedenheit der Wirklichen dürfte nicht mehr blos in deren räumlichen (oder zeitlichen) Bestimmungen, sondern sie müsste in deren sogenannter innerer Beschaffenheit gelegen sein. Obige Annahme, dass das Wirken des Wirklichen eine Function der Entfernung, um so mehr die fernere enger begrenzte, dass dieselbe in einer Abnahme der Wirkung mit der Entfernung, so wie die engste, dass diese Abnahme im Quadrat der Entfernung erfolge, hat schon Kant in seinen "Gedanken von der wahren Schätzung lebendiger Kräfte" (Werke Hart. VIII. 26) für eine "willkürliche" erklärt, an deren statt an sich eben so gut eine andere, z. B. dass mit der Entfernung eine Zunahme des Wirkens eintrete, oder die Abnahme im Cubus der Entfernung erfolge etc. hätte gedacht werden können. Dieselbe wird eben nur deshalb gedacht, weil wir uns von einem Raume, der unter einer anderen Annahme entsteht, z. B. von einem vierdimensionalen, eben, wie Kant gleichfalls p. 27 bemerkt, keine Vorstellung zu machen im Stande sind, und die gegebene Erfahrung des scheinbar Wirklichen mit der Annahme des dreidimensionalen Raums und der Abnahme der Wirkung im Quadrate der Entfernung am vollkommensten übereinstimmt.
292. Wie der Raum unter der Annahme, dass das Wirken eine Function der Entfernung sei, eine dreidimensionale, so hat die Zeit unter der Annahme dass das Wirkende vor und nach der Abänderung seines Wirkens dasselbe sei, nur eine eindimensionale Ausdehnung. Wie jeder Ort im Raum durch sein Verhältniss zu einem andern nach drei in demselben auf einander senkrechten Richtungen, so ist jeder Punkt in der Zeit durch sein Verhältniss zu zwei andern mit ihm in derselben Richtung gelegenen, deren einer vor, der andere hinter ihm liegt, so lange vollkommen bestimmt, als nicht an die Stelle des ersten ein zweites Wirkliches getreten ist. Denn nur unter der letztern Voraussetzung, dass es sich nicht mehr um eine Abänderung des Wirkens desselben, sondern eines anderen Wirklichen handelt, ist es möglich, dass es noch einen zweiten Zeitpunkt gibt, welcher in der nämlichen Richtung von einem vor und einem hinter ihm gelegenen Punkte die nämliche Entfernung besitzt wie jener erste.