21 Jahre in Indien. Zweiter Theil: Java.
Part 24
Die Schiffe liegen mit ihrem Bord an dem Rande der Quais, und die Waaren, welche in einem Waggon der Eisenbahn ankommen, +können+ von diesem direct durch einen Dampfkrahn in das Schiff geladen werden. Ich sage: können; denn es geschieht leider nicht. Dieser Hafen wurde ursprünglich angelegt, um die Producte des Landes, wie Kaffee, Zucker, Thee, Indigo u. s. w. aus Mittel-Java bequem und billig nach der See transportiren zu können; es wurde aber die Rechnung ohne den Wirth gemacht. Zahlreiche Zuckerfabriken, Kaffeepflanzer u. s. w. arbeiten nicht mit eigenem Geld und haben grosse Vorschüsse von den diversen Banken, welche sich in Samarang (Nordküste) befinden. Diese Stadt hat jedoch keinen modernen Hafen; die Schiffe liegen vielleicht eine Stunde weit von der Küste entfernt. Der Transport der Waaren und der Personen von der Küste auf die Rhede geschieht durch Dampfbarcassen, welche direct oder indirect im Besitze dieser Banken sind. Diese geben also keine Vorschüsse, wenn nicht der Schuldner sich verpflichtet, seine Producte auf der Nordküste (in Samarang) einschiffen zu lassen. Dadurch wird natürlich das Erträgniss der Transportgesellschaften in seiner alten Höhe erhalten und -- der schöne Hafen Tjilatjap wird wenig benutzt. Dazu kommt noch ein zweiter Uebelstand. Im Jahre 1890 sollte der letzte Theil der Eisenbahn gebaut werden, welcher die Nordküste zwischen Batavia via Tjilatjap und Surabaya mit der Südküste verbinden sollte; die Ministerien des Krieges, des Innern und der öffentlichen Bauten stritten sich über den Punkt; bei welchem der letzte Theil, welcher von Bandong kam, sich anschliessen sollte; die Wahl fiel auf Maos, zwei Stationen nördlich von Tjilatjap. Die beiden Züge von Batavia und Surabaya treffen hier in Maos Abends um 6½ Uhr ein und fahren in der Nacht nicht weiter. Die Regierung hat also in Maos ein grosses Hotel gebaut und dessen Verwaltung u. s. w. einem Pächter übergeben; die Passagiere verbringen den Abend so gut es geht mit Spazierengehen rund um das Hotel und setzen am andern Tage die Reise fort. Zu einem Ausflug nach Tjilatjap ist keine Gelegenheit gegeben, und dieser schöne Hafen mit seiner reizenden Lage, mit den wundervollen Höhlen auf Nussa-Kambangan bleibt verschollen und unbeachtet von der grossen Menge der Reisenden, welche eine Reise von Batavia nach Surabaya lieber in einem Waggon zurücklegen, als sich vielleicht drei oder vier Tage lang auf einem Schiffe den Unbilden der Seekrankheit auszusetzen.
Wenn sich in Tjilatjap ein unternehmender Mann fände, die Sehenswürdigkeiten und Schätze der Umgebung dieser Stadt dem grossen Strome der Reisenden zu eröffnen, welche täglich um 6½ Uhr in Maos ankommen, würde es nicht geschehen, dass täglich Hunderte von Reisenden an Naturschönheiten vorbeiziehen, welche in Europa jährlich Tausende und Tausende von Touristen dahin locken würden, und die Stadt würde sich zu einem Emporium der Südküste Javas erheben. Die Tropfsteinhöhle der Insel Nussa-Kambangan und das Pfahldorf der Kindersee wird das Ziel des einen Tages, und die wildromantische Scenerie von Karang Bolang der Endpunkt eines zweiten Ausfluges sein. (Leider ist das Reisen in Indien theuer; eine Fahrt nach der Hauptstadt Banjumas kam auf 20 fl. zu stehen, wozu noch die Unkosten des Hotellebens gerechnet werden müssen.) Die ganze Provinz ist übrigens reich an Sehenswürdigkeiten. Das Dienggebirge (2045 Meter hoch) mit seinen ausgebrannten Vulcanen, mit seinen Solfataren (von Segarawedi), mit seiner Mofette (das Todtenthal Pakaraman[133]) entzücken das Herz eines jeden Touristen, und wenn wir ihre Beschreibung in dem Meisterwerke des Prof. +Veth+ lesen, können wir nur bedauern, dass dies Wunderspiel der Natur jenseits der grossen Heereswege liegt, welche mit Eisenbahnen die grossen Städte Javas untereinander verbinden.
Das militärische Tjilatjap lag im Osten des Flüsschens Osso und war mit einer steinernen Brücke mit dem »Seestrand« verbunden, welcher von hier aus längs des Officierclubs nach der Mündung des Flusses Donan sich mehr als 1½ Kilometer weit erstreckte. Kam man über die Brücke, so hatte man zu seiner Rechten das grosse Lagerhaus, in welchem der Gouvernementskaffee aufgespeichert und von Zeit zu Zeit an den Agenten der »Handelsmaatschappij« abgeliefert wurde, weiterhin die Casernen und vis-à-vis das Militärspital und die Wohnungen der Officiere.
Das Militärspital war seit dem Verlassen der Garnison zu einem Marodensaal degradirt worden und bestand hauptsächlich (gegenüber dem Eingange) aus einer Apotheke, einem Bureau für den »Eerstaanwezenden Officier van Gezondheid« und einem Zimmer für kranke Soldaten oder Pradjurits. Bald zeigte sich jedoch die Unzulänglichkeit eines Marodensaales. Es wurde nämlich, wie schon erwähnt, der letzte Theil des Eisenbahnweges gebaut, welcher in einem grossen Bogen die zwei Städte der Nordküste, Batavia und Surabaya, mit dem Süden der Insel verbinden sollte. Zahlreich waren die Fälle, dass Arbeiter verunglückten und mir zur Behandlung gebracht wurden. Dies geschah auch von Seiten der Schiffe, welche das Material für den Bau der Eisenbahn u. s. w. in den Hafen brachten. In einen Marodensaal dürfen keine bürgerlichen Kranken aufgenommen werden. Die ersten Fälle brachten mich also in Verlegenheit, aus welcher mir jedoch der Assistent-Resident half; es waren arme Kulis; ich nahm sie in dem »Ziekenzaal« auf, und auf Befehl dieses Magistrates kamen sie in den Bestand des Spitals für Prostitués, welches einen halben Kilometer davon entfernt war. Sträflinge brachten ihnen die Kost, welche ihnen auf Rechnung dieses Spitals verabfolgt wurde, während die Krankenwäsche, Medicamente u. s. w. aus dem Bestands des Marodensaales geliefert wurden. Die Medicin konnte ich de jure verabfolgen. Ich musste eo ipso jeden Monat eine Rechnung für (an die arme Bevölkerung) abgelieferte Medicamente einreichen, welche dann mit dem Departement des Innern verrechnet wurde; im Uebrigen besprach ich diese Sache mit dem Platz-Commandanten, welcher im Interesse der Menschlichkeit keinen Einwand machte, um so weniger, als ich versprach, die Erhöhung des »Ziekenzaales« zu einem Spitale zu veranlassen, in welches, de jure, civile Patienten aufgenommen werden können.
Grössere Schwierigkeiten bereitete mir jedoch die Aufnahme zahlungsfähiger Bürger; diese mussten für ihre Verpflegung selbst sorgen, und mir erübrigte nur die ärztliche Hülfe. Als mir jedoch eines Tages vom Agenten der Schifffahrtsgesellschaft Nederland ein Kuli geschickt wurde, dem im Schiffsraum das Schienbein zertrümmert worden war, konnte und wollte ich die Verköstigung dieses Patienten nicht auf mich nehmen und vertraute sie dem »Mandur« des Spitals für Prostitués an, welcher den Betrag hierfür bei mir jede Woche eincassirte. Sobald als möglich leitete ich also die nöthigen Schritte ein, um aus dem Marodensaal ein Spital 6. Classe machen zu dürfen, und am 30. September kam der Bescheid von der Regierung zurück, welcher dieses erlaubte und gleichzeitig die Vermehrung des Dienstpersonals in Aussicht stellte. Denselben Abend aber kam auch der Landes-Commandirende an, um Inspection zu halten. Ich und der Platz-Commandant erwarteten ihn in +Galatenue+ an der Station. Einige Stunden später kam der Tagesbefehl, »der General wünschte, dass wir in unserer »Tenue« blieben, als ob Seine Hochwohlgeboren nicht anwesend wäre«, und der Platz-Commandant fügte bei: also +gewöhnliche Tenue+. Als Chef des Marodenzimmers wäre ich für die Reinlichkeit nur dieses einen Saales verantwortlich gewesen; als Chef des Spitals jedoch musste ich für die Reinlichkeit des ganzen, alten, halbverfallenen Gebäude-Complexes sorgen. Ich hatte aber noch nicht das nöthige Dienstpersonal. Um jedoch wenigstens den gröbsten Schmutz des alten, verlassenen, öden Spitalraumes wegschaffen zu lassen, verschaffte ich mir vier Kulis und liess sie um 6 Uhr früh unter Aufsicht eines Krankenwärters die Wege fegen u. s. w. Zur grösseren Sicherheit jedoch ging ich um 6 Uhr dahin und sorgte, dass unter meiner persönlichen Aufsicht so viel als möglich gereinigt werde. Im Eifer meiner Arbeit vergass ich die Zeit, und als es 8 Uhr schlug -- stand der General mit dem Adjutanten und dem Platz-Commandanten vor der Thür, und ich war noch in Bürgerkleidung (!). Dafür bekam ich in die Conduiteliste: Militärisches Benehmen tadelnswerth und zeigt Mangel an Diensteifer, weil das Spital bei der Inspection des Landes-Commandirenden Spuren von mangelhafter Aufsicht trug und er in Civilkleidung war, obwohl die Inspection angesagt war!!
Auch wurde ich dafür »unwürdig und ungeeignet« erklärt, einen höheren Rang zu bekleiden. Ja, wenn man einen Hund schlagen will, findet man immer einen Stock.
Das Reglement »über das Tragen von Civilkleidern von Officieren« gestattet den Officieren der Genie, den Militärärzten, den Zahlmeistern, sowie auch den Officieren des Stabes und allen Arten, welche nicht unmittelbar mit den Truppen in Beziehung stehen, bei ihren täglichen Arbeiten von der Civilkleidung Gebrauch zu machen. Diese Erlaubniss erstreckt sich jedoch nicht auf Inspection, es sei, dass das Gegentheil speciell erlaubt wurde. Ob ich in dem gegebenen Falle im Eifer des Dienstes die gesetzlichen Bestimmungen vergessen und dagegen gesündigt hatte, will ich unerörtert lassen. Aber vielfach wurde die Zweckmässigkeit dieser gesetzlichen Bestimmung in Frage gestellt, ja noch mehr, man trachtete diese Begünstigung (?) der Aerzte in den letzten Jahren direct oder indirect zu beschränken. Man glaubte nämlich, dass dem Militärarzt durch die Uniform ein gewisses Prestige gegeben werde, welches unerlässlich für seine oft schwierige Stellung sei. Dies ist nur theoretisch wahr und richtig. Factisch hängt dieses ganz und allein von der Individualität des Militärarztes ab, und zwar schon darum, weil höchstens in den ersten Wochen der Dienstzeit die Uniform einem Recruten imponirt; weiterhin gewiss nicht mehr; ich kenne einen Fall, dass einem Regimentsarzte das Wort Charlatan von einem Patienten zugerufen wurde, trotzdem er in Uniform war. Ein anderer Einwand ist juridischer Natur. Die Disciplin muss leiden, wenn dem Soldaten bei Uebertretung der Subordination die Ausrede gelassen wird, er hätte nicht gewusst, dass der Betreffende ein Officier sei, weil er nicht in Uniform war. Wenn es eine +Ausrede+ ist, kann ja das Kriegsgericht in seinem Urtheil diesem Rechnung tragen. Auch der Truppenofficier geht in seinen dienstfreien Stunden in Civilkleidung. Es ist nur zu oft geschehen, dass Soldaten Officiere in Civilkleidung beleidigten. Da es leicht nachzuweisen war, dass der Uebelthäter diesen Officier als Officier gekannt hat, so wurde diese Ausrede nicht weiter berücksichtigt.
In der Regel wird dasselbe bei dem Militärarzte der Fall sein. Der Delinquent ist in den meisten Fällen in Behandlung dieses Militärarztes gewesen und kennt ihn. Die mala fides ist also bewiesen, und das Kriegsgericht ist in seinem Urtheile nicht eingeschränkt. In den Tropen ist es warm, und man transpirirt sehr stark; der Uniformrock ist also geradezu hinderlich. Ich sah oft junge Militärärzte, welche aus leicht begreiflicher Ursache gern die Uniform tragen, im Eifer ihres Dienstes den Uniformrock ausziehen, wenn er sie in einem gegebenen Augenblicke hinderte, und man sah dann ein vom Schweisse durchtränktes Hemd, welcher Anblick gewiss ebenso unästhetisch als unangenehm war. Die Bewegung in der Civilkleidung, und besonders im Jaquet, ist freier und auch bequemer, weil der Arzt in einem solchen genug Taschen hat, um die unentbehrlichen Instrumente, als: Stethoskop, Hammer und Pravazische Spritze und auch seine Cigarrentasche, Sacktuch und event. das Receptbuch, stets bei der Hand zu haben. Es war also bis vor wenigen Jahren Usus, dass die Militarärzte in weisser Hose und schwarzem Jacket ihren Dienst verrichteten. Mit den Fortschritten der Bacteriologie begann vor ungefähr drei Jahren ein Sturm gegen den Gebrauch des schwarzen Rockes, als den Träger aller pathogenen Bacterien und als den Vermittler aller ansteckenden Krankheiten. Ob dies, in dieser Allgemeinheit ausgesprochen, richtig sei oder nicht, will ich dahin gestellt sein lassen; aber Thatsache ist, dass in allen Operationszimmern und in allen Abtheilungen für ansteckende Krankheiten Kittel zur Verfügung des Arztes stehen, so dass eine solche Gefahr nicht zu bestehen braucht. Im Jahre 1894 wurde eine neue Uniform in der Armee eingeführt, und den Officieren für die »kleinen Dienste« weisser Uniformrock, Hose und Helmhut gegeben; den Militärärzten wurde durch sanften Druck anheim gestellt, von der gesetzlichen Begünstigung, den Spitaldienst in Civilkleidern versehen zu können, keinen Gebrauch zu machen, weil mit der Einführung der weissen Uniform jede Ursache dazu genommen sei, ja noch mehr, die weissen Kleider seien für den Militärarzt geradezu die angezeigte und einzige praktische Kleidung, weil sie gewaschen werden könne. Dies ist gewiss unrichtig und falsch; denn zahlreich sind die Gefahren, welche den weissen Röcken eines Arztes drohen. Beim Ausspritzen der Ohren, beim Touchiren der Kehle, beim Reinigen eines Auges u. s. w. kommen Flecken von Lapis, Jodtinctur u. s. w. in den Rock. Der Krankenkittel oder die grosse Schürze sollen ihn vor diesen Schädigungen seines Rockes schützen, und dennoch -- hatte ich z. B. keine einzige weisse Hose, welche nicht schon nach wenigen Wochen von Jodtinctur, Tinte u. s. w. gezeichnet war. Dieselbe Gefahr droht dem Rock. Reinlichkeit und tadellose Kleider sind aber unvermeidlich mit der Idee Uniform verbunden, und wenn ich auch manchen Officier kannte, der nach drei Tagen ebenso nette und sauber weisse Hosen hatte, als ich nach drei Stunden, so sah ich selten einen Arzt ohne Flecken auf seiner weissen Hose. Nebstdem geschieht es häufig, dass die Menschen unter den weissen Kleidern kein Flanellleibchen und keine Unterhosen tragen. Geradezu widerlich ist der Anblick eines solchen Rockes, welcher durch den Schweiss gezeichnet ist, und geradezu gefährlich kann eine solche Kleidung werden, wenn ein kalter Wind die durchnässten Kleider auf dem Körper zum raschen Verdunsten bringt.
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Das gesellschaftliche Leben in Tjilatjap beschränkte sich auf den Verkehr mit einigen Beamten, dem Platz-Commandanten und einigen Handelsleuten. Zu den ersteren gehörten der Assistent-Resident und der Chef-Ingenieur der Eisenbahn.
Der Assistent-Resident C... war ein Halbeuropäer. Da er seinen Beruf mit voller Gewissenhaftigkeit erfüllte und oft Anlass nahm, mit mir darüber zu sprechen, bekam ich einen Einblick in den Wirkungskreis der Verwaltungsbeamten. Ich finde die Stellung eines solchen geradezu ideal; er ist ein Patriarch stricte dictu. Patriarchalisch ist ja überhaupt die indische Regierung, und der Resident der Provinz Banjumas ist gewissermaassen der Oberpatriarch über die 1,213,792[134] Einwohner, welche diese Provinz zählt; wenn ich mir jedoch eine Vergleichung mit der militärischen Organisation erlauben darf, so ist der Resident der Bataillons-Commandant und der Assistent-Resident der Commandant der Compagnie. Dieser letztere ist also mehr im Contact mit dem kleinen Mann; er lernt die Leiden und Freuden seiner Unterthanen aus erster Quelle kennen, und das Wohl und Wehe der ganzen Bevölkerung findet in ihm einen Beschützer, wenn er seine Stellung richtig erfasst. Nominell steht der kleine Mann unter der Herrschaft des eingeborenen Fürsten, welcher Beamter der holländischen Regierung ist. Dieses weiss er und fühlt es täglich. Es ist ihm aber auch bekannt, dass jener »der jüngere Bruder ist«, dem der europäische Beamte als älterer und erfahrener Bruder in allen Verwaltungs-Angelegenheiten rathend zur Seite stehen muss. Der Tact, mit welchem der Assistent-Resident dieses Princip in Anwendung bringt, ermöglicht ihm, ein Wohlthäter seines Bezirkes zu sein, denn in jedem der eingeborenen Fürsten sitzt noch immer der alte Tyrann, der den »kleinen Mann« als recht- und schutzloses Wesen betrachtet. Trotzdem sieht dieser in dem Regenten den angestammten rechtmässigen Herrscher, dessen Antlitz er nicht einmal würdig ist zu sehen, und nur sehr selten wird er es wagen, sich über ihn zu beklagen. Dieses Gefühl der Anhänglichkeit an den angestammten Herrn wird natürlich genährt von den Fürsten, trotzdem sie Beamte mit sehr hohem Gehalt sind, und von der Geistlichkeit. Diese sehen sich als Verkünder des reinen Gottesglaubens im Gegensatz zu den Kafirs, und sind also per se die Bundesgenossen der Häuptlinge. Von der Autorität der eingeborenen Fürsten gegenüber dem Gros der Bevölkerung zieht Holland den grössten Nutzen; es ist dadurch im Stande, mit einer Armee von ungefähr 15,000 europäischen Soldaten nicht nur die 25,000,000 Seelen Javas, sondern auch den ganzen indischen Archipel zu beherrschen. Dies ist der punctum saliens der indischen Regierungsweisheit, die Autorität der Fürsten nicht zu untergraben, und andererseits den kleinen Mann gegen die Willkür und Despotismus seiner Häuptlinge zu beschützen; dazu gehört Tact und zwar sehr viel Tact von Seiten des Assistent-Residenten. Dass im Ganzen und Grossen die Mehrzahl dieser Beamten diese Routine besitzt, und dass das Regierungsprincip ein richtiges sei, dafür spricht der Erfolg. Indien ist in diesem Jahrhundert ein blühender Staat geworden, und die Sicherheit der Person ist -- grösser als in Europa.
Wie viel jedoch ohne Wissen und Willen der Regierung gegen das Regierungsprincip der europäischen Beamten gesündigt wird, lässt sich schwer beurtheilen; viel ist es nicht, weil vom »Beamten zur Verfügung« bis zum Residenten Jeder seine Spione hat; aber es kommt manchmal vor, dass die Politik des Strausses die Richtschnur eines Beamten ist, weil er sich dadurch viel Arbeit und »Susah«[135] erspart. Wenn z. B. der Resident in einen Bezirk zum Besuche kommt und einige Tage bei dem Regenten wohnt, der ungefähr 12,000 Gulden jährlichen Gehalt hat, so wird dieser Häuptling die Hühner für seinen Gast von dem kleinen Mann ohne Bezahlung verlangen, weil doch auch dieser »hoch erfreut über die Ehre des hohen Besuches sein müsse«, und wenn der Gemüsegarten des »Wedono«[136] vom Unkraut gereinigt werden muss, so müssen die Bewohner der umliegenden Dörfer dieses thun, weil sonst der Assistent über die Unreinlichkeit des Dorfes unzufrieden wäre. Wenn der Regent eine Scheuer für seinen reifen Reis bauen will, die vielleicht 10 fl. kosten würde, könne er unmöglich das Anerbieten (?) der Dorfbewohner zurückweisen, welche ihm damit eine Aufmerksamkeit oder Ueberraschung bereiten wollen, und wenn hundert Kulis seinen Acker bepflügen wollen, weil sie gerade an diesem Tage keine andere Arbeit hätten, warum sollte er es nicht annehmen statt sie müssig herumgehen und vielleicht Diebstahl oder Mord verüben zu lassen!? (Solche Herrschergelüste haben in früheren Jahren auch die europäischen Beamten gehabt; die Journalistik deckte jedoch diese Uebelstände schonungslos auf, und sie verschwanden nach und nach.) Wo solche Erpressungen stattfinden, kennt sie in den meisten Fällen der Controlor oder der Assistent-Resident; aber sie wollen sie oft nicht sehen, weil sie nicht immer -- der Stütze der Regierung resp. des Residenten sicher sind. Wenn nämlich die Regierung nicht freie Verfügung über eine genügende Truppenmacht hat und fürchten muss, ein energisches Auftreten nicht mit einer oder zwei Compagnien Soldaten unterstützen zu können, dann will sie von kleinen Missbräuchen der Amtsgewalt von Seiten eines einheimischen Fürsten nichts wissen, und wenn der Assistent-Resident einen solchen Wink nicht verstehen will, so wird er einfach transferirt, und der schuldige Regent bekommt einen fürchterlichen Verweis. Die Transferirung des Beamten jedoch ist für den Nachfolger des Assistent-Residenten ein deutlicher Befehl, durch die Finger zu sehen, und für den Regenten der deutlichste Beweis, in seinem Thun und Lassen von den ewigen Rathschlägen seines »älteren Bruders« sich nicht beirren zu lassen. +Zu groben despotischen Ausschreitungen+ der Fürsten kommt es gegenwärtig auf Java +nicht mehr+, und bei kleinen Tyrannengelüsten schliesst die indische Regierung so lange die Augen, bis sie die Macht hat, energisch gegen sie auftreten zu können. Leider ist sie diesbezüglich vom Abgeordnetenhaus in Holland abhängig, und bevor der Schuster und Schneider in dieser »Kammer« das nöthige Geld zur Errichtung einiger neuen Bataillone Soldaten bewilligt, muss die Noth sehr hoch gestiegen sein. Wenn auch nämlich der General-Gouverneur (mit einem jährlichen Gehalt von 120,000 fl. und neuer Einrichtung des Palastes in Buitenzorg) als Vertreter des Königs von Holland gegenüber den eingeborenen Fürsten das Recht über Krieg und Frieden hat und zugleich Oberbefehlshaber der Armee und der Marine ist, so untersteht er doch der Oberaufsicht des Ministers der Colonien, und dieser ist wiederum der Majorität des Abgeordnetenhauses für dessen ganzes Thun und Lassen in den Colonien verantwortlich; dieses Verhältniss veranlasste also die in Indien landläufige Phrase: Ueber das Schicksal von Millionen Javanen entscheidet der Greisler (Kruidenier) in Holland.
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Der erwähnte Oberingenieur, welcher den Bau der Eisenbahn zwischen Tjilatjap und Bandong leitete, ist seit dieser Zeit gestorben; er war ein tüchtiger Ingenieur, ein Ehrenmann und hat mich zu grossem Danke verpflichtet. Er hat mir nämlich in liebenswürdiger Weise staatliche Anerkennung, und zwar in klingender Münze verschafft. Die Einkünfte eines Regimentsarztes sind in Indien nicht schlecht; aber ich hatte durch die Erkrankung meiner Frau ausserordentliche Ausgaben, und somit waren ausserordentliche Einnahmen mehr als erwünscht. Der Normal-Monatsgehalt eines Regimentsarztes ist nämlich 400 fl.; nach 8jähriger ununterbrochener Dienstzeit bekommt er die erste Zulage von 25 fl. monatlich, nach 12jähriger Dienstzeit weitere 50 fl. und nach 4 Jahren wieder 25 fl. Erhöhung; nebstdem bezieht er als Zulagen monatlich: 30 fl. für Pferdefourage, 50 fl. für civile Dienste und freie Wohnung oder 60 bis 100 fl. Quartiergeld, je nachdem er sich in einer grösseren oder kleineren Garnison befindet. Für einen ledigen Regimentsarzt, der standesgemäss leben will, ist dieser Gehalt mehr als hinreichend; denn er kann gewiss jeden Monat wenigstens 100 bis 200 fl. ersparen. Ein verheirateter Regimentsarzt kann, wenn er auch zwei bis drei Kinder hat, ohne Sorgen davon leben, und selbst bei einer grösseren Zahl von Kindern braucht er keine Schulden zu machen, wenn er einen bescheidenen Haushalt führt, d. h. keine Equipage hält, wenig Conserven gebraucht, keine feinen Weine trinkt und eventuell die Kleider seiner Frau aus Europa kommen lässt. Wohnt er in einem Orte, wo kein zweiter Arzt ist, dann wird allerdings in den meisten Fällen eine Equipage nöthig sein. Die Unkosten einer solchen sind jedoch nicht hoch, vielleicht 20 bis 30 fl. pro Monat, und werden natürlich durch die Privatpraxis reichlich aufgewogen.