21 Jahre in Indien. Erster Theil: Borneo.
Part 19
Wenn es nur der Regierung, oder vielmehr den Lehrern dieser Schule auch gelänge, diesen jungen Menschen auch Pflichtgefühl einzuprägen oder Begeisterung für die Wissenschaft, oder aber für das heilige Ziel dieser Wissenschaft, für die Idee, der leidenden Menschheit +zu helfen+! Derselbe »Doctor Djawa« wurde von mir betraut mit der Behandlung der kranken Prostituées. Die neu zugewachsenen Personen untersuchte ich mit ihm, besprach mit ihm die Behandlung und überliess ihm dann das Weitere. Unerwartet kam ich eines Tages in das Spital, und mein Assistent sass im Bureau, seine Cigarette zu rauchen, und überliess die Behandlung der Patienten der Krankenwärterin. Im Jahre 1881 war eine verheerende Fieberepidemie im Süden des westlichen Java. Als ich dahin von der Regierung geschickt wurde und Kampong für Kampong besuchte, fand ich bei den Häuptlingen Flaschen mit verschimmelten Chininpillen, welche sie beim Doctor Djawa des Bezirkes geholt hatten, der aber seinen Kampong niemals verliess. Wie gesagt also, es fehlt ihnen der nöthige Ernst und das Pflichtgefühl, so dass sie bis auf wenige Ausnahmen nicht mit einer selbständigen Stellung betraut werden und nur unter Aufsicht und Controle ihre Arbeit verrichten können. Die Doctor Djawa müssen also die Vermittler sein zwischen der europäischen medicinischen Wissenschaft und dem abergläubischen unwissenschaftlichen und oft betrügerischen Treiben der Dukuns.
In früheren Zeiten bestand auch eine Hebammenschule, welche jedoch schon nach kurzem Bestand aufgehoben wurde.
9. Capitel.
Kriegsspiele der Dajaker -- Angriff auf einen Dampfer -- Hebammen -- Frauen-Doctor -- Europäische Aerzte -- Gerichtsärzte -- Stadtärzte -- Civilärzte -- Furunculosis -- Aerztliche Commissionen -- Vaccinateurs.
In voller Kriegsausrüstung tritt der Dajaker zum Kriegsspiel. In seiner linken Hand hält er den Schild, in seiner Rechten das Blasrohr für die vergifteten Pfeile. Auf seiner linken Hüfte ruht der Mandau und der Köcher mit den Pfeilen; auf dem Kopfe sitzt eine runde Mütze, aus Rottang geflochten, mit Federn von dem Pfaufasan oder von dem Pfau; ich hatte einige solche Mützen, welche mit dem Fell eines Orang-Utang überzogen waren. Die Brust und der Rücken sind bedeckt mit einem Ziegenfell, welches in der Mitte eine Oeffnung für den Kopf hat, von dem Halsausschnitt fällt ein Bündel mit Amuletten herab (mit Zähnen von den Babi-russa, Schneidezähnen von grossen Schweinsaffen u. s. w. u. s. w.).
Im Kriegsspiel idealisirt jedes Volk die Art und Weise seiner Kriegsführung oder, ich möchte lieber sagen, zeigt es die Theorie seiner Kriegskunst. Wie in der Fechtschule der Gebrauch des Gewehres gelehrt wird, das findet im Ernstfalle, abgesehen von dem Duell, keine Anwendung; so muss man auch beim Anblick der Kriegstänze nur sehr vorsichtig auf die Kriegsführung im Ernstfalle einen Schluss sich erlauben.
Nicht mit erhobenem Haupte oder stolzen Schrittes tritt der Dajaker zum Kampfspiele. Nonchalant oder gleichgiltig tritt er auf den Schauplatz, wirft zunächst das Blasrohr weg und zieht gelassen den Mandau aus der Scheide. Er beugt sein linkes Knie, deckt seinen Körper mit dem Schild und späht hinter diesem nach allen Seiten; das rechte Bein streckt er plötzlich aus und dreht sich dann wie ein Kreisel auf der Ferse seines linken Fusses, um von Zeit zu Zeit seinen Mandau nach allen Seiten zu schwingen. Hin und wieder ruft er kreischend la hap, la hap, springt rechts und links, dreht sich wieder wie der Wind um seinen Fuss, schlägt nach seinem unsichtbaren Feinde mit wuchtigem Schlag und fällt endlich -- leblos danieder. La hap, la hap ertönt es aus den Reihen seiner Zuschauer, und ein zweiter Tänzer erscheint auf dem Schauplatz, um denselben Tanz aufzuführen.
Mich überraschte jedes Mal das Schlusstableau dieses Tanzes. Bei allen nationalen Tänzen, welche ich sah, ist das Ende des Tanzes der Sieg. Hier die Niederlage!!
In der Wirklichkeit und im Ernstfalle ist der Anfall mit dem Messer das Ende des Kampfes, die vorbereitenden Maassregeln zeugen jedoch oft auch von entwickelter Taktik und Strategie.
Ein Anfall auf den kleinen Dampfer »Kapitän van Os«, ausgeführt von den Dajakern des südlichen Borneos, zeigt uns ihre Kriegskunst selbst im günstigen Lichte.
Dieser Dampfer bekam Ende December 1859, nach dem unglücklichen und tragischen Ende des Kriegsschiffes »Onrust« und des Kreuzers No. 42, Befehl, die Mündung des Kapuaflusses zu blockiren. Jede Nacht wurde er von beiden Ufern dieses Flusses beschossen. Den 3. Januar 1860 jedoch schwieg zwar das Feuer der Gewehre, aber man hörte aus den mit dichtem Gesträuch bedeckten Ufern ununterbrochen Bäume unter den gewaltigen Streichen der Axt fallen. Der Capitän glaubte das Ziel dieser Arbeit zu kennen; die Dajaker fällen nämlich gerne den Baum bis auf ¾ seiner Dicke, vor dem Fallen wird er durch Rottangstricke geschützt, mit welchen er am nächsten Baume verbunden wird. Kommt nun ein feindlicher Kahn oder Schiff in die Nähe eines solchen Baumes, wird der Rottangstrick durchgeschlagen, der Baum fällt in das Wasser und zertrümmert Alles, was unglücklicher Weise in einem solchen Augenblicke auf der Wasserfläche schwimmt. Dieses war dem Capitän des Dampfers »van Os« bekannt, und er konnte sich also das Ziel dieser Arbeit nicht anders erklären, als dass die Dajaker ihn zur Fahrt in den Kapuafluss verleiten und auf bekannte Weise ihn dann vernichten wollten. Er verbrachte den ganzen Tag in Spannung, auf welche Weise sie ihr Ziel zu erreichen sich bemühen würden. Gegen 7 Uhr Abends, nach Untergang der Sonne, begann hierauf ein starkes Gewehrfeuer von beiden Ufern. Der Capitän hatte sofort den Anker aufgezogen, als die erste Salve erfolgte, und drehte den Dampfer bald gegen den Kapuafluss, bald gegen den kleinen Dajakfluss oder selbst gegen die Landzunge; jedes Mal wurde er von zwei Seiten mit lautem la hap-Ruf unter einem starken Gewehrfeuer begrüsst. Um 12 Uhr ging der Mond unter; der Himmel war bewölkt, eine pechschwarze Finsterniss bedeckte die ganze Landschaft, welche nur hin und wieder durch die Flammen der Salvenschüsse erleuchtet wurde und starker und stärker häuften sich Aeste, Laub und Stämme rings um den kleinen Dampfer, und zuletzt näherte sich selbst ein ganzer Berg von solchem Treibholz. Als bei einer Entfernung von ungefähr 10 Metern der Commandant der 15 Mann, ein javanischer Sergeant, eine ihm unverständliche Bewegung in dem Berge von Treibholz bemerkte, gab er das Commando »Feuer«, der Schiffscapitän Glaser, der Maschinist und die 15 Javanen gaben ein Salvenfeuer, die Matrosen eilen zu den Kanonen und feuern ihre Kartätschen in den schwimmenden Berg und -- eine Unzahl von Canoes flüchtet unter lautem Gejammer verwundeter Dajaker aus diesem Berge von Treibholz. (Nach Perelaer.)
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Besteht in Indien ein Bedürfniss für europäisch geschulte Hebammen?
Im Jahre 1897 sollte in Holland sich ein Verein constituiren, welcher diese Sorge auf sich nehmen sollte. Hat ein solcher Verein raison d’être? Die Geburtshülfe des grössten Theiles der eingeborenen Hebammen ist, wenn wir von den krankhaften Zuständen absehen, eine im Principe richtige Auffassung der Naturkräfte, und steht darum höher als die europäische im Anfange der 90er Jahre. Bei normalen Geburten beeinflusst nicht nur die Dukun ganz und gar nicht den normalen Verlauf, sondern sie schadet auch nicht, weil principiell, und zwar aus Sittlichkeitsgründen, jeder manuelle inwendige Eingriff vermieden wird. Wie viel unglücklich verlaufende Entbindungen sind durch überflüssige manuelle inwendige Eingriffe der europäischen Hebammen veranlasst worden!
Die Zahl der normalen Geburten ist gewiss eine aussergewöhnlich grosse, sonst hätte z. B. Java in den letzten neun Jahrzehnten nicht um 20 Millionen mehr Einwohner bekommen. Wenn auch Dr. Stratz der Behauptung entgegentritt, »dass, wie alle Naturvölker, auch die javanischen Frauen besonders schnell, bequem oder ohne Schmerzen entbinden«, so bleibt er uns den Beweis dafür schuldig; er kann gar nicht diesen Beweis bringen, weil ihm eine Statistik von normalen Geburten der Eingeborenen nicht zu Gebote stand, und weil seine eigene Erfahrung diesbezüglich auf zu kleine Zahlen von normalen und pathologischen Geburten basirt ist.
Meine eigenen Erfahrungen können natürlich nur von einem Eindrucke im Allgemeinen sprechen, und dieser ist der allgemein herrschende, dass die malayischen Frauen (aus anatomischen Gründen vielleicht) viel leichter von der Frucht befreit werden, als die europäischen. Ich will nur noch einmal hinweisen, dass in Indien Rhachitis sehr selten vorkommt, dass alle indischen Frauen normal gebaut sind, und selbst, dass ein Buckel ein rara avis ist. Der Heiltrieb ist bei den Eingeborenen, wie jeder Arzt weiss, viel höher als bei den Europäern. Bei einem Soldaten ging das Rad einer Kanone über die grosse Zehe des rechten Fusses, und ich beschloss, die Zehe zu enucleiren; der Hospitalchef kam dazu, und als er die Wunde sah, rieth er mir davon ab, weil er ein Eingeborener sei; ich folgte seinem Rath, und der Patient behielt eine brauchbare Zehe. Im Jahre 1892 wurde ich in Magelang zu einer jungen Frau gerufen, welche durch einen Abortus einen heftigen Blutverlust erlitten hatte. Als ich zu ihr kam, lag sie wie eine Wachsfigur delirirend im Bette, der Puls war weniger als filiformis; die Blutung noch nicht beendigt, und doch wurde mir jeder manuelle Eingriff von Seiten der Familie nicht gestattet. Ich massirte den Uterus durch die Bauchwand, gab eine Arznei, ut aliquid fieri videatur, ging weg, und -- nach einem Jahre hatte sie wieder einen Knaben von fünf Kilo. Ich erzähle dieses nur als Pendant zu dem Falle von Dr. Stratz, wobei eine Berlinerin intra partum aus dem Bette ging, um ein gutes Glas »Weisse« sich zu holen.
Wie gesagt, ich kann nur das Echo der allgemein angenommenen Ansicht sein, dass die eingeborenen Frauen leicht entbinden; die Hülfe der Hebammen ist ja eine unbedeutende. Die Dukun erscheint bei der jungen Mutter mit 10-20 Medicinen sowohl für die Mutter als für den zu erwartenden Staatsbürger. Nur sehr selten wird jedoch vor oder intra partum Medicin gegeben; die meiste gilt dem Wochenbette und der Pflege des Kindes; ob nun die äusseren Geschlechtstheile sanft gerieben werden, ob alle Thüren, Fenster, Kisten und Kasten geöffnet werden, dass die Entbindung schneller stattfinde, ob Geld in kupferne Schüsseln geschüttet wird, oder gekochter Reis und Geld zwischen den Füssen der Wöchnerin gestellt wird, um das Kind herauszulocken; ob ihr Urin zu trinken gegeben wird von einem angesehenen Manne, oder ob der Mann ihr ins Gesicht blasen muss, oder ob der Vater mit ausgespreizten Füssen vor der Frau steht und rücklings schreitet, um das Kind, welches sich nach seinem Vater sehnt, zu bewegen ihm zu folgen u. s. w. u. s. w. Das sind doch keine Manipulationen, welche der Mutter und dem Kinde, oder beiden gefährlich werden können. Wenn jedoch bei zögernder Geburt ein langes Tuch, bengkun genannt, um den Oberbauch geschlungen wird, ist dies allerdings schon ein einflussreicher Eingriff; oder wenn bei einer Querlage die äussere Wendung nicht gelingt, oder aus andern Ursachen der Mann auf den Bauch der Wöchnerin tritt und stampft, dann sind Mutter und Kind in ihrem Leben bedroht; das ist wahr, aber dann sind auch bedeutende pathologische Verhältnisse vorhanden, in welchen auch eine europäische Hebamme nicht einschreiten darf und den Arzt holen lassen muss. Nur in Ausnahmefällen wird eine mohammedanische Frau sich dazu entschliessen, männliche Hülfe für einen solchen Fall in Anspruch zu nehmen. Zu wiederholten Malen habe ich es erfahren, dass Männer mich aufforderten, bei der Geburt ihrer Frau gegenwärtig zu sein und etwaigen Falles thätig einzuschreiten; aber immer waren es die Frauen, welche es nicht erlaubten.
Der letzte Fall traf eine javanische junge schöne Frau eines Lehrers, welche durch ihr schlechtes Aussehen in den letzten Wochen ihrer Gravidität den Mann veranlasste, mich zu consultiren. Ich fand normale Verhältnisse von Lunge u. s. w., der Urin hatte kein Eiweiss u. s. w.; aber die Beckenverhältnisse mochte ich nicht untersuchen, und von dem Eintritt der Geburt wurde ich auch nicht verständigt.
Welchen Zweck hätte es also, hier für europäisch geschulte Hebammen Geld, und zwar viel Geld auszugeben? In abnormen Fällen darf die europäische Hebamme ebenso wenig einschreiten, als die Dukun es kann. Bei normalen Geburten schadet die eingeborene Hebamme gewiss gar nicht, oder sicher weniger, als die europäische, weil diese, in ihrer Sucht nach Polypragmasie, oder um ihre Weisheit zu zeigen, die exploration per vaginam immer und immer unternimmt. Welche europäische Hebamme würde übrigens sich begütigen, im Innern des Landes im Kampong zu wohnen, um nur den Eingeborenen Hülfe zu leisten, selbst bei einem Gehalte von 100-200 fl. monatlich? Könnten diese Summen -- wie viele müsste es deren im grossen »Insulinde« geben -- nicht besser verwendet werden? In Java werden sogenannte Bezirksärzte mit 200 fl. monatlichem Gehalte im Innern des Landes angestellt, und müssen dann sehen, wie sie durch die Privatpraxis nebstdem soviel verdienen können, als sie zu ihrem Lebensunterhalte u. s. w. nöthig haben. Die Regierung würde zweckmässiger thun, einen Theil dieser Stellen durch weibliche Aerzte zu besetzen, welche zur Praxis in vollem Umfange berechtigt wären. Dadurch würde nicht nur eine grosse Zahl der eingeborenen Frauen in ihren Erkrankungen einer wissenschaftlichen Behandlung sich erfreuen können, sondern die moderne Geburtshülfe würde mit Hülfe der weiblichen Aerzte auch in die grosse Menge der Eingeborenen dringen. Wenn diese Doktorinnen nebstdem verpflichtet wären, zu allen Geburten zu gehen, zu welchen sie gerufen werden, bei Entfernungen über 6 Pal (± 9 Kilometer) eine standesgemässe Entschädigung erhielten, und wenn auf ihrem Standplatze ein bescheidenes Zimmer eingerichtet würde, in welchem die Wöchnerinnen die Zeit ihrer Entbindung abwarten könnten, und welches mit einem einfachen Armentarium eingerichtet wäre, wenn diese Doctorinnen exercitii causa alle Entbindungen leiten würden, so dass die eingeborenen Frauen Zutrauen zu ihrer Kunst bekämen, dann würden auch die abnormen Fälle, Steiss-, Querlagen u. s. w., mit Erhalt des Lebens von Mutter und Kind glücklich beendigt werden können.
An weiblichen Doctoren hat Indien ein Bedürfniss, aber nicht an Hebammen welchen nie und nimmermehr die Behandlung »aussergewöhnlicher« Geburtsfälle anvertraut werden darf. --
Die Stellung der europäischen Aerzte ist im Allgemeinen in Indien eine geachtete, und wie wir sehen werden, sind sie ein einflussreiches Glied in der grossen Kette der Beamten, welche die Verwaltung Indiens besorgen. Trotzdem zeigen sie Mängel, welche sich in Europa nicht fühlbar machen, weil dort nur selten von +einem+ Arzte die Totalität der medicinischen Wissenschaft gefordert wird. In Indien +muss+ der Arzt vielseitig, ja noch mehr, er muss allseitig entwickelt sein, so lauge, bis die Regierung zur Erkenntniss kommt, dass eine solche Vielseitigkeit heutzutage unmöglich ist, und dass es daher ihre Pflicht sei, mit diesem Factor zu rechnen. Auf Seite 33 sprach ich schon von dem mangelhaften Wissen der Militärärzte in der medicina forensis, Bauhygiene, Epidemiologie und Militärhygiene.
Im Jahre 1880 wurde in Samarang eine junge Frau des Mordes an einem neugeborenen Kinde angeklagt und vertheidigt von dem Advocaten C. S., welcher heute im »hohen Hause« zu Buitenzorg eine grosse Rolle spielt. Als corpus delicti lag, da der Mord schon vor einem Jahre geschehen sein sollte, wenn ich mich nicht irre, ein ausgegrabener Oberkiefer und ein Seitenwandbein vor. Der Advocat behauptete, dass die anwesenden Knochenreste gar nicht von einem Menschen, sondern von einem Affen herrührten. Er behauptete ferner, und brachte aus einem vor ihm liegenden Haufen von Büchern die Beweise, dass dieser auch nicht constatirt werden könne, weil der Gesichtswinkel zwischen Menschen und Affen keinen Unterschied zeige. Da keine Gerichtsärzte in Indien existiren, wurden nach einander vier Aerzte als Fachleute herbeigezogen, welche durch die angeführten Citate des Advocaten geradezu in beschämender Weise zum Schweigen gebracht wurden. Nichts wäre jedoch leichter gewesen, als dieser unangenehmen Scene zu entgehen. Der Gesichtswinkel (von Camper) kann ja nur an dem intacten Schädel gemessen werden; denn es ist der Winkel zwischen der Linie, welche gezogen wird von dem hervorragendsten Theil der Stirn bis zur Mitte des Oberkieferzahnes und der Linie, welche vom äusseren Gehörgang längs der Basis der Nasenhöhle zu der ersten gezogen wird. Um diesen bestimmen zu können, muss man also wenigstens einen halben Schädel haben. Die Fachleute liessen sich also in eine sterile Debatte mit dem Vertheidiger ein und mussten also den kürzeren ziehen. In diesem concreten Falle ist dies übrigens eine müssige Frage gewesen. Denn die +Grösse+ des Kopfes musste zwischen Mensch und Affe, ausgenommen den Orang, entscheiden.
Der Kopf eines Säuglings ist auffallend grösser als der eines gleich alten Affen auf Java. Da der Orang auf Java ebenso selten als in Europa gesehen wird, so hätte der Vertheidiger erst beweisen müssen, dass in dieser Gegend ein Säugling eines Orang begraben wurde, das wieder eine solche Seltenheit ist, dass es zur Beurtheilung des Falles ganz ausser Betracht bleiben musste.
Wenn ich noch an den sensationellen Mord erinnere, welcher 1896 im Osten Javas Monate lang die Europäer in Spannung erhielt, und der von dem herbeigeholten Arzte als Selbstmord erklärt wurde, so will ich mit diesem Sündenregister abschliessen und nur die Nothwendigkeit betonen, dass in Indien Gerichtsärzte angestellt werden, welche keine Civilpraxis ausüben dürfen; wenn deren einer auf Java, zwei auf Borneo, zwei auf Sumatra und einer für die Molukken angestellt werden, ist eine hinreichende Bürgschaft gegeben, dass dieser Theil der Jurisprudenz die Rolle des Stiefkindes aufgeben könne. Vorläufig wäre es selbst hinreichend, wenn der Arzt, welcher auf der Doctor Djawa-Schule die pathologische Anatomie docirt, als Gerichtsarzt nach allen Theilen des Archipels im Nothfalle gesendet werde. Java wird von einem Telegraphennetze und von einer von Osten nach Westen ziehenden Eisenbahn durchzogen, mit drei Seitenlinien, so dass er im ungünstigsten Falle den zweiten Tag an Ort und Stelle sein kann. Natürlich müsste dieser Fachmann in der pathologischen Anatomie auch auf die Toxikologie, auf den forensischen Theil der Psychiatrie, auf das Stiefkind der medicinischen Wissenschaft, die Biologie, und auf alle Fächer sich verlegen, welche der moderne Gerichtsarzt beherrschen muss, um seinen Posten auszufüllen.
Die »Stadtärzte« sind Beamte von einer zu sehr begünstigten Stellung. Während der Militärarzt, wie wir unten sehen werden, oft von dem Umfang seiner Arbeit erdrückt wird, kann sich der »Stadtarzt« bei einem ziemlich guten Gehalt den grössten Theil des Tages der Privatpraxis widmen, welche, gerade durch seine Stellung als Stadtarzt, gross ist. Obzwar ihm die Behandlung der Patienten in den Civilspitälern anvertraut ist, spielt er dort nur die Rolle des Consiliarius und überlässt die eigentliche Arbeit dem Doctor djawa. Diese würden viel bessere Dienste prästiren im Innern des Landes, wo sie unter Controle der »Civil-Aerzte« nicht nur den Eingeborenen ärztliche Hilfe leisten, sondern auch civilisatorisch Pioniere für die Lehren der europäischen Hygiene u. s. w. werden können. Nach dem Reglement sollen die Stadtärzte auch Gerichtsärzte sein; aber die Untersuchungsrichter sind sehr liebenswürdige Leute und tragen der Thatsache Rechnung, dass die Stadtärzte so wenig Zeit haben, und finden oft genug Ursache, einen Militärarzt als Experten vorzuladen.
Im Jahre 189.. war ich in T., und ein Europäer gab seinem 9jährigen Sohne mit seinem rechten Fusse einen Fusstritt gegen den Podex; das Kind fiel nieder und -- war todt; ich hielt Section und fand als Todesursache einen M-förmigen Riss in der Milz. Als »behandelnder Arzt«, als Zeuge und als Experte wurde ich nach S.. gerufen, um in dieser Sache als dreifacher Zeuge zu fungiren. Zufällig oder nicht zufällig wurde ich gleichzeitig nach S.. transferirt und konnte stundenlang vor dem Gerichtshof Rede und Antwort stehen über die Frage der spontanen Risse der Milz u. s. w. Der dazu angewiesene Stadtarzt hatte natürlich keine Zeit. --
Die Behandlung der Beamten, welche unter 150 fl. monatlich Gehalt haben, untersteht auch den Stadtärzten, ebenso wie die Untersuchung der Prostituées. Letztere lässt sehr viel zu wünschen übrig; denn die »clandestine« Prostitution ist ja die vorherrschende, und die Zahl der eingeschriebenen ist ja klein. Das heisst: clandestin gegenüber dem Arzte; die Organisation der Polizei und das Leben in den offenen Häusern bringt es mit sich, dass der Polizei alle Prostituirten bekannt sein könnten, wenn die Beamten es nur +wollten+. Dies giebt jedoch »Sussah«, d. h. Schreibereien und Schwierigkeiten; es wird also von den Beamten durch die Finger gesehen, und der »Stadtarzt« hat mit der Untersuchung der Prostituées sehr wenig zu thun.
Wie viel tüchtige Aerzte würden diese Stellung gern annehmen, wenn auch die Privatpraxis (wie den höheren Militärärzten) verboten wäre, und höchstens die consultative Praxis oder die Hülfe bei grossen Operationen gestattet wäre. Wenn nebstdem die Stelle des zweiten oder dritten Stadtarztes ebenso gut bezahlt würde, als die des ersten Stadtarztes (700 fl. per Monat), so würden manche Aerzte gern diese Stellung annehmen, weil ihnen damit ein stabiles Amt gegeben wäre, in welchem sie wissenschaftliche Arbeiten leisten könnten. Man könnte zu diesem Amte Aerzte wählen, welche in speciellen Fächern sich +thatsächlich+ ausgebildet haben.
Stadtärzte befinden sich nur in Batavia, Samarang und Surabaya; wenn nun diese drei Städte je einen Chirurgen, Oculisten und Geburtshelfer zu Stadtärzten hätten, wie viel wäre der leidenden Bevölkerung geholfen, wenn, ich will mit Nachdruck wiederholen, keine ephemeren Specialisten, sondern solche Männer, welche factisch nach absolvirten Studien ausschliesslich nur in einem Fach gearbeitet haben, die Stellung der Stadtärzte einnehmen würden.
Die »Civil-Aerzte« sind Aerzte, welche keine Beamten, also nicht pensionsfähig sind, kein Recht auf Urlaub und freie Reisen u. s. w. haben, sondern es sind Aerzte, welche sich im Innern des Landes niedergelassen haben, meistens im Centrum von Zuckerfabriken, Tabaksanpflanzungen u. s. w., und dort den Kampf ums Dasein jucunde et dulce beginnen können, weil die Regierung sie mit fl. 200 per Monat subsidirt, wofür sie die Vaccination beaufsichtigen, die Gefangenen, die niedern Beamten behandeln und in gerichtsärztlichen und polizeilichen Fällen advisiren müssen. In vier Orten bezahlt die Regierung selbst 400 fl., weil kein Arzt sonst sich dort niederlassen würde. Manche dieser Doctoren stehen sich sehr gut und verdienen 1000-1500 fl. per Monat, obzwar auch in Indien »das Fett von der Suppe« für die Aerzte abgenommen ist. Die Concurrenz wird mit jedem Tage grösser.
In den grossen Städten giebt es natürlich noch Civil-Aerzte, welche procul negotiis sind, d. h. gar kein Amt versehen und nur vom Erträgniss ihrer Praxis leben.