Part 4
_Bacon von Verulam._
Von ganz besonderem Interesse muss es für unsern Zweck sein, die nationalökonomischen Ansichten des FRANCIS BACON VON VERULAM kennen zu lernen. Bei der ebenso vorurtheilsfreien, wie grossartigen Vielseitigkeit dieses Mannes, welcher ernstlich bemühet war, das ganze Gebiet menschlichen Wissens klar zu beherrschen und durch sichere Beobachtungen zu erweitern, lässt sich schon erwarten, dass nichts von Demjenigen, was die Zeitgenossen als Wissenschaft auffassten, seinem Gesichtskreise völlig fremd geblieben. Hier war denn freilich der Nationalökonomie nur ein sehr bescheidenes Plätzchen eingeräumt.
In der berühmten encyklopädischen Uebersicht aller Wissenschaften, welche die Schrift _De dignitate et augmentis scientiarum_[49] enthält, wird die %Oekonomie eine Unterabtheilung der Politik% genannt, ähnlich wie die Familie ein Theil des Staates sei (VIII, 3.). Jedoch wird leider von dieser ganzen Lehre nur ein einziger Abschnitt ausführlicher behandelt: die Frage nämlich, wie der Staat erweitert werden könne. Aber schon hier zeigt sich aufs Deutlichste, wie wenig Bacon zu den gewöhnlich s. g. Mercantilisten gehört. Er polemisiert u. A. mit grossem Eifer gegen den oft gepredigten Satz, als wenn das Geld der Nerve des Kriegs wäre. Mit Recht habe Solon dem reichthumsstolzen Krösos geweissagt, wenn Jemand komme, der ihm überlegen sei an Führung des Eisens, so werde dem auch alsbald sein Gold gehören. Und anderswo (VIII, 2) stimmt er dem Machiavelli bei, welcher die Nerven tapferer Männer für die wahren Kriegsnerven erklärt hatte. Das Erste für Bacon ist die _emendatio animi_; dann kommen die _opes et pecunia_; endlich die _fama_. Desshalb bezeichnet er als wirthschaftliche Bedingungen eines mächtigen Reiches besonders folgende drei: eine mässige und willig ertragene Steuerlast; einen tüchtigen Bauernstand nebst einem wenig zahlreichen Adel; endlich dass sich das Volk nicht allzu sehr mit sitzenden Gewerben beschäftige, die mehr der Finger, als des Armes bedürfen (VIII, 3.)[50].
Diese Ansichten finden ihre Ergänzung in derselben Schrift III, 5. Bekanntlich hat Bacon eine Menge Vorschläge gemacht, um Lücken im bisherigen Systeme der Wissenschaft durch neue Disciplinen auszufüllen, wovon Literaturgeschichte und vergleichende Anatomie die gelungensten Beispiele bilden. Da empfiehlt er nun u. A. ein _inventarium opum humanarum_, worin alle Güter des menschlichen Geschlechts, die Natur-, wie die Kunstproducte, verzeichnet würden; auch die früher bekannten, jetzt aber verloren gegangenen: vornehmlich in der Absicht, um erfinderische Köpfe zu leiten, und ein fruchtloses Abmühen derselben an schon gelösten Problemen zu verhüten. Hier müssten auch die erwünschten, aber noch für unmöglich gehaltenen Dinge zur Schärfung der Aufmerksamkeit erwähnt werden. Sodann ferner einen _catalogus experimentorum maxime polychrestorum_ zu demselben Zwecke. Dieser zweite Vorschlag ist von Bacon selbst in seiner _Sylva sylvarum s. historia naturalis_ einigermassen verwirklicht, wo namentlich die fünfte und sechste Centurie viele schöne agronomische Versuche enthalten. Hierher gehört auch die Forderung einer Geschichte aller Zweige der Landwirthschaft, des Gewerbfleisses u.s.w.[51], welche die _Parasceue ad historiam naturalem et experimentalem_ aufstellt; überall aus dem Gesichtspunkte, «dass es ihm nicht sowohl auf die mechanischen Künste selbst, sondern nur darauf ankomme, was sie zur Förderung der Wissenschaft beitrügen.» -- Alles dergleichen musste Bacon um so mehr interessieren, als er bekanntlich der Vater des Experimentierens ist, welches jene Gewerbe, selbst ohne wissenschaftlichen Zweck, beständig ausüben. Auch pflegt er die menschliche Kunst der Natur nicht entgegenzusetzen, sondern nennt sie nur ein _additamentum naturae_. Ich gedenke des berühmten Ausspruches, der so manche unfruchtbare Streitigkeit der Nationalökonomen hätte abschneiden sollen, «dass die menschliche Arbeit nichts weiter kann, als die Naturkörper zu oder von einander bewegen, alles Uebrige hernach die Natur im Innern selbst vollzieht»[52]. In diesem Sinne meint er anderswo, _Plinius historiam naturalem pro dignitate complexus est, sed complexam indignissime tractavit_[53].
Die Aufsätze _De divitiis_ und _De sumtibus_[54] sind, wie die meisten Schriften Bacons, reich an s. g. %Gemeinplätzen%, denen man es aber deutlich genug ansieht, dass sie von ihm selbst und aus einer Menge eigener Erfahrungen abgezogen worden. Sie tragen desshalb, statt der gewöhnlichen Leerheit solcher Sätze, den Charakter grosser Fülle an sich: es sind Worte, um mit Pindar zu reden, welche die Zunge mit der Musen Gunst aus den Tiefen der Seele geschöpft hat. Bacon ist ebenso frei von eiteler Ueberschätzung des Reichthums, wie von mönchischer, meist verdächtiger Geringschätzung desselben. Der Reichthum verhalte sich zur Tugend, wie das Gepäck zu einem Heere. Als Mittel des Reichwerdens bezeichnet Bacon folgende zehn: Sparsamkeit, Ackerbau, Gewerbfleiss, Handel, Gesellschaften, Zinswucher, neue Erfindungen, Monopolien, Dienst des Königs oder der Grossen, Erbschleicherei. Freilich eine sehr unlogische Zusammenstellung, und ohne alle Rücksicht auf das Ganze der Volkswirthschaft, aber mit viel guten Bemerkungen durchflochten aus dem Gesichtspunkte der individuellen Klugheits- und Sittenlehre. So wird die Langsamkeit des Ackerbaugewinns hervorgehoben; die vielen sittlichen Gefahren des Handels; dass Grösse und Sicherheit des Gewinns schwer zu vereinigende Begriffe sind; dass die ersten Schritte der Bereicherung sehr viel langsamer gehen, als die folgenden u. s. w. Diese einzelnen ethisch-psychologischen Bemerkungen verhalten sich zu den Werken von Ad. Smith und Ricardo ganz ähnlich, wie die bekannten Aussprüche der sieben Weisen zu den politischen Systemen eines Platon und Aristoteles. Man darf nicht vergessen, dass sich die Nationalökonomie fast allenthalben aus einer bloss cameralistischen Betrachtung der Haus- und Regierungswirthschaft mühselig genug hat entwickeln müssen.
Indessen fehlt es dem Bacon doch keineswegs an allen %volkswirthschaftlichen Ideen%. So findet sich schon bei ihm die im 17. Jahrhundert gewöhnliche Ansicht, als wenn Vermehrung des Volksvermögens nur durch Gewinn im auswärtigen Handel erfolgen könnte. Hierbei unterscheidet er nun zwar genau den Rohstoff, die Verarbeitung und den Transport der Waaren; ist aber von klarer Einsicht in das Wesen der Güterproduction noch so weit entfernt, dass er schlechthin meint: _quicquid alicubi adiicitur, alibi detrahitur_[55]. -- Was die Vertheilung der Güter betrifft, so ist es ein Lieblingsgegenstand des Bacon, wider die allzustarke Anhäufung in derselben Hand zu eifern. Kolossale Erbschaften, meint er, sind in der Regel dem Erben selbst nachtheilig. (_Sermones Cap. 34._) Wo alles Vermögen wenigen Ueberreichen gehört, da kann der Staat mitten unter Schätzen Hungers sterben. Das Geld muss, wie der Dünger, über das Land zerstreuet werden, um es zu befruchten. Desswegen verlangt Bacon, dass Zinswucher, Monopolien, Umwandelung grosser Güter in Weideland mindestens beschränkt werden. (_Sermones Cap. 15. 39._) So war z. B. 4 u. 5 _Henry VII_ ein Gesetz gegeben, welches die ungeschmälerte Erhaltung aller Bauerhöfe von 20 Acres und darüber anbefahl. Unser Bacon ist entzückt von diesem Gesetze[56]. -- Hinsichtlich der Consumtion billigt er, wie die meisten Zeitgenossen, Luxusverbote[57]; jedoch ohne sich detaillierter darüber auszulassen. (_Sermones Cap. 15._) Ganz besonders aber verwirft er jede grosse Zahl von Adeligen, Geistlichen, Literaten u. s. w., deren vorzugsweise ausgebildete Consumtion den Staat zu verarmen drohe[58].
Von einzelnen Punkten muss ich besonders die Lehre vom %Zinswucher% (_Sermones Cap. 39_) erwähnen. Hier ist Bacon dem Salmasius, welcher gewöhnlich für den ersten wissenschaftlichen Vertheidiger des Kapitalzinses gilt, um mehr als ein Menschenalter[59] zuvorgekommen. Zwar hatte schon Heinrich VIII im Jahre 1546 das frühere Gesetz, welches allen Unterthanen (mit Ausnahme der Fremden) das Zinsnehmen unbedingt verbot, aufgehoben, und nur ein Maximum von 10 Procent statt dessen eingeführt. Unter dem Reformationskönige Eduard VI war das Zinsenverbot, dem Buchstaben des alten Testamentes gemäss, wiederhergestellt (_5 et 6 Edward VI, Cap. 20_); indessen nur bis 1571, wo es für immer erlosch. Selbst die Sprache des Volks hatte diess anerkannt, indem seit[60] 1571 das Wort _usury_, welches vordem jedwedes Zinsnehmen bedeutete, in der Regel nur von zu hohem Zinse gebraucht wird. Wie wenig gründlich indessen die Vorurtheile gegen das Zinsrecht beseitigt waren, zeigt aufs Deutlichste der grosse Zeitgenosse Bacons, William Shakespeare, im Kaufmann von Venedig. Bacon selber ist nicht ganz davon frei. Unter den Vorwürfen, die jener Zeit gegen das Zinsnehmen geschleudert wurden, scheinen folgende zwei nicht ohne Eindruck auf ihn geblieben zu sein: dass der Zinsgläubiger selbst am Sabbath arbeiten lasse, und dass er das früheste Gebot verletze, im Schweisse des eigenen Angesichtes sein Brot zu essen[61]. Trotzdem erklärt er den Zins für erlaubt, um der menschlichen Herzenshärtigkeit willen; weil Darlehen schlechterdings nothwendig sind, ohne Zins aber schwerlich erfolgen würden. Hierauf stellt er die Vortheile und Nachtheile des Zinsgeschäftes einander gegenüber: unter diesen z. B., dass viele Menschen durch den Reiz eines müssigen Rentenierlebens vom eigenen Handelsbetriebe abgehalten, die Güterpreise durch den Zins erniedrigt, alle Reichthümer in weniger Händen concentriert würden; doch wird alles Dergleichen durch die handgreifliche Nothwendigkeit der Darlehen überwogen. Ein wirkliches Verbot der Zinsen wäre desshalb ungereimt, «nach Utopien gehörig.» Im höchsten Grade fruchtbar ist die weitere Entwickelung, in welcher Bacon einen zwiefachen gesetzlichen Zinsfuss begehrt. Einen niedrigern, von etwa 5 Procent, für Jedermann: wobei sich die Grundbesitzer, die gegenwärtig in ihrer Rente 6 Procent des Kaufschillings beziehen, sehr gut stehen, die müssigen Renteniere zur Thätigkeit angespornt sein würden u. s. w. Sodann einen höhern, von etwa 8 Procent, welcher ausnahmsweise, unter Aufsicht des Staates und nur in Handelsstädten, für Darlehen an Kaufleute gestattet werden mag. Bacon bemerkt sehr richtig, dass der Handel nicht bloss für jenen niedrigen Zinsfuss allzu wenig Vertrauen geniesse; sondern es könnten auch die Kaufleute wegen ihres eigenen höhern Gewinnes einen höhern Zins ertragen. Also eine Ahnung wenigstens von der wirklichen Productivität des Kapitals, wie sie Galiani mehr als vier Menschenalter nachher kaum viel klarer hatte[62]!
Wie beim Zinsfusse, so scheint dem Bacon auch in anderen Fällen eine obrigkeitliche Preisbestimmung nöthig zu sein. (_Sermones Cap. 15._) Er schätzt überall die gesetzgeberische Thätigkeit Heinrichs VII sehr hoch (_Historia Henrici VII, p. 1037_); und so lobt er namentlich auch das Gesetz über die Tuchpreise: 4 u. 5 _Henry VII_. Diess glich in gewisser Hinsicht dem Vorschlage Bacons wegen des gesetzlichen Zinsfusses; insbesondere waren darin für die groben und feinen Tuchsorten verschiedene Preise festgestellt. (_L. c. p. 1040._)
In demselben Jahre hatte Heinrich VII ein Gesetz veranlasst, worin die %Einfuhr% von Waid und Wein aus dem südlichen Frankreich auf anderen als englischen Schiffen %untersagt% wurde. Diess ist zwar nicht, wie Bacon zu glauben scheint, das erste Glied jener Kette, welche schliesslich zur Navigations-Acte hinführen sollte; denn schon 5 _Richard II Cap. 3_ hatte Aehnliches verordnet. Wohl aber hat Niemand den Zweck solcher Massregeln, politischen Vortheil durch wirthschaftliche Opfer zu erkaufen, besser charakterisiert, als Bacon (_L. c. p. 1039_): _Inflectens paulatim politiam regni Angliae ab intuitu ubertatis et utilitatis rerum venalium ad intuitum potentiae militaris. Antiqua enim statuta fere omnia mercatores exteros invitant, ut merces omnigenas in regnum Angliae importent; pro fine habentia vilitatem et copiam earundem mercium, neutiquam respicientia ad rationes politicas, circa regni potentiam navalem._ -- Ebenso wenig abgeneigt war Bacon einer verständigen Erziehung des Gewerbfleisses durch Staatsgesetze; obwohl sich die Scheingründe, welche der s. g. Mercantilismus dafür benutzt, nirgends bei ihm nachweisen lassen. Er lobt ein Gesetz (19 _Henry VII_), worin die Einfuhr aller derjenigen Seidenwaaren verboten wurde, deren Verfertigung man damals schon in England verstand. Diess Gesetz habe sich auf die wahre Regel gestützt, dass man die Einfuhr überflüssiger Fremdwaaren verhindern müsse; hierdurch werde entweder die einheimische Industrie gefördert, oder aber der Verbrauch von Ueberflüssigkeiten gehemmt. (_L. c. p. 1115._) -- Ein Vergötterer des Gewerbfleisses ist Bacon übrigens nicht. In jugendlichen Staaten, sagt er, blühen die Waffen, in gereiften die Literatur, im sinkenden Alter die Gewerbe und der Handel[63].
Als die Krone aller volkswirthschaftlichen Ansichten Bacons müssen seine Betrachtungen _De plantationibus populorum_ gelten. (_Sermones Cap. 33._) Er traf hier mit einem grossen praktischen Interesse zusammen, dem einzigen jener Zeit, welches von der Regierung Jacobs I nicht bekämpft wurde. Damals war plötzlich an die Stelle romantischer Kriegsthätigkeit eine tiefe, träge Friedensruhe getreten, wodurch eine Menge abenteuerlicher Kräfte sich fast gezwungen sahen, wenigstens in den friedlicheren Abenteuern der Kolonialgründung Ersatz zu suchen. Wie die gescheiterten praktischen Versuche eines Raleigh, Carleill u. s. w. seit 1606 zuerst in Virginien glücklichere Nachfolger fanden, so kann Bacon als der Vollender Desjenigen betrachtet werden, was die früher erwähnten Kolonialtheoretiker des 16. Jahrhunderts begonnen hatten. Dass auch er noch grosse Besorgnisse vor Uebervölkerung hatte, bezeugt die Schrift _Cogitata de coloniis in Hiberniam deducendis_, sowie _Sermones fideles Cap. 15_. -- Die ganze %Kolonialtheorie% des Bacon steht im schärfsten Gegensatze zu dem Verfahren der Spanier. Nur auf reinem Boden will er Kolonien gegründet wissen, nicht auf solchem, der erst durch Vertilgung der früheren Bewohner leer geworden ist. Er warnt davor, dass man doch ja nicht zu früh eigentliche Früchte der Kolonie erwarten solle; kurzsichtige Habgier sei das Verderben selbst hoffnungsvoller Kolonien; wie bei neugepflanzten Forsten, dürfe man auch hier vor dem zwanzigsten Jahre keine Nutzung begehren. Aus diesem Grunde hält es Bacon für besser, wenn Edelleute, als wenn Kaufleute des Mutterlandes an der Spitze der ganzen Unternehmung stehen. Er widerräth die Ansiedelung von Verbrechern, welche den Keim der Kolonie vergiften. Dagegen empfiehlt er vor Allem solche Auswanderer, welche den gröbsten und nothwendigsten Arbeiten gewachsen sind, wie Pflüger, Gärtner, Schmiede, Zimmerleute u. s. w. Ueberhaupt soll Alles von unten her gründlich aufgebaut werden. So ist z. B. die erste Frage, welche Nahrungsmittel in der Kolonie von selbst wachsen; sodann, welche in Jahresfrist künstlich produciert werden können; bis dahin muss für Zwieback, Mehl u. s. w. vom Mutterlande aus gesorgt werden. Hinsichtlich der Viehgattungen kommt es zunächst auf solche an, die am freiesten von Krankheiten und am fruchtbarsten sind. Am meisten jedoch ist auf Fischfang zu rechnen, sowohl der Nahrung, wie der Ausfuhr halber. Was überhaupt die Ausfuhr betrifft, so warnt Bacon zwar vor jedem unmässigen Speculationsbaue; dagegen empfiehlt er einen mässigen Anbau von Tabak, Baumwolle u. s. w., mehr noch, wegen des Ueberflusses an Urwäldern, die Ausfuhr von Bauholz, Pech u. s. w. Sehr charakteristisch ist seine Abneigung wider den Bergbau, dessen gefährliches, lotterieartiges Wesen die Kolonisten unwirthschaftlich mache. Diess sticht um so schärfer von der spanischen Weise ab, als Bacon die Gewinnung und Verarbeitung des Eisens ausdrücklich empfiehlt. Die Verwaltung der Kolonie will er Einer Person, und zwar mit einer Art kriegsrechtlicher Auctorität, übertragen wissen; im Mutterlande soll die Aufsichtsbehörde nicht allzu zahlreich sein. Ausser Steuerfreiheiten, so lange die Kolonie noch unreif ist, muss auch vollständige Handelsfreiheit Regel bleiben. Gegen die Ureinwohner ist strenge Gerechtigkeit die beste Politik; ausserdem soll man Einzelne von ihnen ins Mutterland schicken, und dort zu Kulturaposteln für ihre Volksgenossen auszubilden suchen. -- Man erkennt hierin deutlich, wie in einem Spiegel, die wichtigsten Eigenthümlichkeiten, wodurch sich die praktischen Kolonisationsversuche der Engländer seit 1606 auszeichneten. Aber freilich, auch die Fehlgriffe derselben sind zum Theil in Bacons Theorie übergegangen. So z. B. die halbe Gütergemeinschaft, welche in Virginien, wie in Neuengland den ersten Aufschwung so sehr hemmte[64]. Bacon räth, den grössten Theil des Acker- und Gartenlandes öffentlichen Speichern anzuweisen, deren Inhalt sodann planmässig, wie in einer belagerten Stadt, vertheilt werden müsse. Ein merkwürdiges Corollar zum Vorstehenden bildet der Plan einer Kolonisation von Ireland, welchen Bacon im Jahre 1606 König Jacob I überreichte[65]. Hier sind besonders folgende Nova enthalten: es wird davor gewarnt, die Ansiedelung durch Arme zu bewerkstelligen; es wird die Beihülfe des Parliamentes zum Bau der Kirchen, Strassen, Stadtmauern und anderen öffentlichen Gebäude verlangt, und endlich dringend gerathen, die allzu grosse Zerstreuung der Ansiedeler zu vermeiden.
V.
_Die Anfänge des englischen Welthandels._
Vom Leben des THOMAS MUN ist nur so viel gewiss, dass er ein ausgezeichneter Kaufmann war[66], der schon 1623 im Rufe grosser Erfahrung stand[67], 1628 eine Bittschrift der ostindischen Compagnie ans Parliament ausarbeitete[68], 1630 vom Grossherzoge von Toscana Darlehen zu Handelszwecken erhielt[69], 1664 aber, als sein Hauptwerk von seinem Sohne herausgegeben wurde, bereits nicht mehr lebte.
Seine früheste Schrift: _A discourse of trade from England unto the East-Indies, answering to diverse objections, which are usually made against the same. By T. M._ soll schon 1609 erschienen sein; dass sie 1621 in London wieder gedruckt wurde, ist unzweifelhaft. Sie hat die Tendenz, den englisch-ostindischen Handel als vortheilhaft nachzuweisen, obgleich er von England aus vornehmlich durch edle Metallsendungen betrieben werden musste[70]. -- Bei Weitem vollständiger und systematischer sind Muns Ansichten in dem posthumen Werke vorgetragen: _Englands treasure by forraign trade, or the balance of our forraign trade is the rule of our treasure. Written by %Thomas Mun% of London, merchant, and now published for the common good by his son, %John Mun% of Bearsted. (London 1664. 8.)_ Das Buch, welches der Herausgeber für den edelsten Theil seiner Erbschaft erklärt, ist dem ehrwürdigen Grafen von Southampton, damaligen ersten Lord des Schatzes, gewidmet.
Die Einleitung (_Ch. 1._) giebt eine beinah enthusiastische Beschreibung der Eigenschaften, welche zum guten Kaufmanne gehören. Ein solcher sei in Wahrheit der _steward of the kingdoms store_. Der weitere Inhalt des Buches lässt sich mit wenig Ausnahmen in zwei Rubriken scheiden: nämlich theoretische Betrachtungen über das Wesen der %Handelsbilanz%[71], und praktische Vorschläge, dieselbe für England günstiger zu gestalten. -- Baares Geld und Vermögen (_treasure_) gelten dem Mun durchaus für gleichbedeutend (_Ch. 2._). Eben desshalb sollte Luxus nur mit einheimischen Waaren getrieben werden; da gewinnt der Arme, was der Reiche verliert. Dem Auslande ist möglichst viel abzuverdienen, während man selber ihm möglichst wenig zu verdienen giebt. Daher wird der active Betrieb des Seehandels, der Zwischenhandel, der directe Handel mit fernen Ländern auf das Wärmste empfohlen; ebenso Fabriken u. s. w., weil Tuch und Eisenwaaren soviel mehr werth sind, als Wolle und Erz. (_Ch. 3._) Gleichwohl bezweifelt der Verfasser nicht, dass unter Umständen die Waareneinfuhr und Geldausfuhr sehr nützlich sein können. So habe z. B. der Grossherzog von Toscana ihm selbst und anderen Kaufleuten Geld geliehen, obschon er recht wohl gewusst, dass sie diess benutzen würden, um dafür Waaren aus der Levante u. s. w. kommen zu lassen. Es bringt aber dergleichen, zweckmässig geleitet, _a duck in his mouth_ zurück, wie das Sprüchwort sagt; und Livorno u. A. ist dadurch aus einem elenden Oertchen eine grosse Handelsstadt geworden. Man darf den Geldexporteur, welcher reexportable Waaren dafür zurückbringt, mit dem Säemanne vergleichen. Denjenigen, die Waaren besitzen, kann es nicht an Gelde fehlen. Es ist gar nicht einmal wünschenswerth, sehr viel Geld im Lande zu haben; das vertheuert nur die Waaren, und erschwert folglich deren Ausfuhr. Die Italiener pflegen das baare Geld durch Wechsel, Banken u. s. w. zu ersetzen, und nutzen es selbst alsdann im Auslande. (_Ch. 4._) Aus diesem Grunde tadelt Mun die alten englischen Gesetze, wonach, wer Korn, Fische u. s. w. ausführte, Geld wieder heimbringen, und wer fremde Waaren einführte, mit englischen Waaren bezahlen sollte[72]. Nur der wirkliche Ueberschuss der Ausfuhr über die Selbstconsumtion kann das Volk bereichern. (_Ch. 15._) Im Allgemeinen ist Mun gegen alle Zwangsgesetze, welche den Handel leiten sollen. (_Ch. 10 ff._) -- Je wichtiger ihm die Handelsbilanz erscheint, desto sorgfältiger natürlich verfährt er bei der Berechnung derselben. Daher z. B. auch solche Posten, wie Schiffbrüche, Jesuitensteuern u. s. w. nicht übersehen werden dürfen; daher zum Werthe der Exporten, wenn die Ausfuhr auf englischen Schiffen erfolgt, 25 Procent als Frachtverdienst zugerechnet, vom Werthe der Importen, unter gleicher Voraussetzung, 25 Procent abgerechnet werden müssen. (_Ch. 20._) Uebrigens sind bei jeder Handelsbilanz drei betheiligte Personen zu unterscheiden: der Kaufmann kann verlieren, wenn das Volk im Ganzen gewinnt, und umgekehrt; der König mit seinen Zöllen gewinnt dabei immer (_Ch. 7._) -- Die Vorbilder, welche Mun seinen Landsleuten zur Nacheiferung anempfiehlt, sind immer Holland, Venedig, Genua, Toscana: freilich die nationalökonomisch höchst entwickelten Länder seiner Zeit. Ganz vortrefflich stellt er die Gegensätze des natürlichen und künstlichen Reichthums auf, wo denn z. B. England und die Türkei zur ersten, Holland und Italien zur zweiten Kategorie gehören. (_Ch. 19._) So hoch er übrigens die Holländer achtet, so wenig ist er ihnen Freund. (_Ch. 3._) Hollands Grösse beruhet wesentlich auf seiner Fischerei in den englischen Meeren, und schadet den Engländern gar sehr viel mehr, als die Nebenbuhlerschaft Frankreichs oder Spaniens. (_Ch. 19._) Wie es komme, dass Spanien den amerikanischen Gold- und Silberregen so wenig nutzbar festhalten kann, wird aus seiner Productenarmuth und seinen zahlreichen Kriegen erklärt. (_Ch. 6._) Jede Verschlechterung oder nominelle Erhöhung der Münzen, mag sie nun zur Füllung der Staatskasse erfolgt sein, oder um das Geld mehr im Lande zu halten, wird von Mun gemissbilligt[73]. (_Ch. 8._) Das Nehmen hoher Zinsen (_usury_) hält er dem Handel nicht für nachtheilig. (_Ch. 15._) Hohe Steuern dagegen werden nur wegen Kriegsgefahr gebilligt; der Aemterverkauf als Finanzmassregel unbedingt getadelt. (_Ch. 16._) Für Staatsschätze ist Mun sehr (_Ch. 17_); doch soll in keinem Jahre mehr aufgehäuft werden, als das Volk durch seine Handelsbilanz gewonnen hat. (_Ch. 18._)
VI.
_Die englische Revolution._
Von den Schriftstellern des grossen Revolutionskampfes wollen wir, mit Beiseitelassung alles rein Politischen, nur zwei näher hervorheben: THOMAS HOBBES und JAMES HARRINGTON.