Wissenschaft der Logik — Band 2

Chapter 8

Chapter 83,274 wordsPublic domain

Es fällt von selbst auf, daß jede Bestimmung, die in der bisherigen Exposition des Begriffs gemacht worden, sich unmittelbar aufgelöst und in ihre andere verloren hat. Jede Unterscheidung konfondirt sich in der Betrachtung, welche sich isoliren und festhalten soll. Nur die bloße _Vorstellung_, für welche sie das Abstrahiren isolirt hat, vermag sich das Allgemeine, Besondere und Einzelne fest auseinander zu halten; so sind sie zählbar, und für einen weiteren Unterschied hält sie sich an den _völlig äußerlichen des Seyns, die Quantität_, die nirgend weniger, als hierher gehört.--In der Einzelnheit ist jenes wahre Verhältniß, die _Untrennbarkeit_ der Begriffsbestimmungen, _gesetzt_; denn als Negation der Negation enthält sie den Gegensatz derselben und ihn zugleich in seinem Grunde oder Einheit; das Zusammengegangenseyn einer jeden mit ihrer andern Weil in dieser Reflexion an und für sich die Allgemeinheit ist, ist sie wesentlich die Negativität der Begriffsbestimmungen nicht nur so, daß sie nur ein drittes Verschiedenes gegen sie wäre, sondern es ist dieß nunmehr _gesetzt_, daß das _Gesetztseyn_ das _An- und Fürsichseyn_ ist; d. h. daß die dem Unterschiede angehörigen Bestimmungen selbst jede die _Totalität_ ist. Die Rückkehr des bestimmten Begriffes in sich ist, daß er die Bestimmung hat, _in seiner Bestimmtheit_ der _ganze_ Begriff zu seyn.

2. Die Einzelnheit ist aber nicht nur die Rückkehr des Begriffes in sich selbst, sondern unmittelbar sein Verlust. Durch die Einzelnheit, wie er darin _in sich_ ist, wird er _außer sich_, und tritt in Wirklichkeit. Die _Abstraktion_, welche als die _Seele_ der Einzelnheit die Beziehung des Negativen auf das Negative ist, ist, wie sich gezeigt, dem Allgemeinen und Besondern nichts Äußerliches, sondern immanent, und sie sind durch sie Konkretes, Inhalt, Einzelnes. Die Einzelnheit aber ist als diese Negativität die bestimmte Bestimmtheit, das _Unterscheiden_ als solches; durch diese Reflexion des Unterschiedes in sich wird er ein fester; das Bestimmen des Besondern ist erst durch die Einzelnheit; denn _sie_ ist jene Abstraktion, die nunmehr eben als Einzelnheit, _gesetzte Abstraktion_ ist.

Das Einzelne also ist als sich auf sich beziehende Negativität unmittelbare Identität des Negativen mit sich; es ist _Fürsich-seyendes_. Oder es ist die Abstraktion, welche den Begriff nach seinem ideellen Momente des _Seyns_ als ein _Unmittelbares_ bestimmt.--So ist das Einzelne ein qualitatives _Eins_ oder _Dieses_. Nach dieser Qualität ist es erstlich Repulsion seiner von _sich selbst_, wodurch die vielen _andern_ Eins vorausgesetzt werden; _zweitens_ ist es nun gegen diese vorausgesetzten _Anderen_ negative Beziehung, und das Einzelne insofern _ausschließend_. Die Allgemeinheit auf diese Einzelnen als gleichgültige Eins bezogen, --und bezogen muß sie darauf werden, weil sie Moment des Begriffes der Einzelnheit ist,--ist sie nur das _Gemeinsame_ derselben. Wenn unter dem Allgemeinen das verstanden wird, was mehreren Einzelnen _gemeinschaftlich_ ist, so wird von dem _gleichgültigen_ Bestehen derselben ausgegangen, und in die Begriffsbestimmung die Unmittelbarkeit des _Seyns_ eingemischt. Die niedrigste Vorstellung, welche man vom Allgemeinen haben kann, wie es in der Beziehung auf das Einzelne ist, ist dieß äußerliche Verhältniß desselben, als eines bloß _Gemeinschaftlichen_.

Das Einzelne, welches in der Reflexionssphäre der Existenz als _Dieses_ ist, hat nicht die _ausschließende_ Beziehung auf anderes Eins, welche dem qualitativen Fürsichseyn zukommt. _Dieses_ ist als das _in sich reflektirte_ Eins für sich ohne Repulsion; oder die Repulsion ist in dieser Reflexion mit der Abstraktion in eins, und ist die reflektirende _Vermittelung_, welche so an ihm ist, daß dasselbe eine _gesetzte_, von einem Äußerlichen _gezeigte_ Unmittelbarkeit ist. _Dieses_ ist; es ist unmittelbar; es ist aber nur _Dieses_, insofern es _monstrirt_ wird. Das Monstriren ist die reflektirende Bewegung, welche sich in sich zusammennimmt und die Unmittelbarkeit setzt, aber als ein sich Äußerliches.--Das Einzelne nun ist wohl auch Dieses, als das aus der Vermittelung hergestellte Unmittelbare; es hat sie aber nicht außer ihm, es ist selbst repellirende Abscheidung, _die gesetzte Abstraktion_, aber in seiner Abscheidung selbst positive Beziehung.

Dieses Abstrahiren des Einzelnen ist als die Reflexion des Unterschiedes in sich erstlich ein Setzen der Unterschiedenen als _selbstständiger_, in sich reflektirter. Sie _sind_ unmittelbar; aber ferner ist dieses Trennen Reflexion überhaupt, das _Scheinen des einen im Andern_; so stehen sie in wesentlicher Beziehung. Sie sind ferner nicht bloß _seyende_ Einzelne gegen einander; solche Vielheit gehört dem Seyn an; die sich als bestimmt setzende _Einzelnheit_ setzt sich nicht in einem äußerlichen, sondern im Begriffsunterschiede; sie schließt also das _Allgemeine_ von sich aus, aber da dieses Moment ihrer selbst ist, so bezieht sich ebenso wesentlich auf sie.

Der Begriff als diese Beziehung seiner _selbstständigen_ Bestimmungen hat sich verloren; denn so ist er nicht mehr die _gesetzte Einheit_ derselben, und sie nicht mehr als _Momente_, als der Schein desselben, sondern als an und für sich bestehende.--Als Einzelnheit kehrt er in der Bestimmtheit in sich zurück; damit ist das Bestimmte selbst Totalität geworden. Seine Rückkehr in sich ist daher die absolute, ursprüngliche _Theilung seiner_, oder als Einzelnheit ist er als _Urtheil_ gesetzt.

Zweites Kapitel. Das Urtheil.

Das Urtheil ist die am _Begriffe_ selbst _gesetzte Bestimmtheit_ desselben. Die Begriffsbestimmungen, oder was, wie sich gezeigt hat, dasselbe ist, die bestimmten Begriffe sind schon für sich betrachtet worden; aber diese Betrachtung war mehr eine subjektive Reflexion, oder subjektive Abstraktion. Der Begriff ist aber selbst dieses Abstrahiren, das Gegeneinanderstellen seiner Bestimmungen ist sein eigenes Bestimmen. Das _Urtheil_ ist dieß Setzen der bestimmten Begriffe durch den Begriff selbst. Das Urtheilen ist insofern _eine andere_ Funktion als das Begreifen, oder vielmehr _die andere_ Funktion des Begriffes, als es das _Bestimmen_ des Begriffes durch sich selbst ist, und der weitere Fortgang des Urtheils die Verschiedenheit der Urtheile ist diese Fortbestimmung des Begriffes. Was es für bestimmte Begriffe _giebt_, und wie sich diese Bestimmungen desselben nothwendig ergeben, dieß hat sich im Urtheil zu zeigen.

Das Urtheil kann daher die nächste _Realisirung_ des Begriffs genannt werden, insofern die Realität das Treten ins _Daseyn_ als _bestimmtes_ Seyn überhaupt bezeichnet. Näher hat sich die Natur dieser Realisirung so ergeben, daß _vor's Erste_ die Momente des Begriffs durch seine Reflexion-in-sich oder seine Einzelnheit selbstständige Totalitäten sind; _vor's Andere_ aber die Einheit des Begriffes als deren _Beziehung_ ist. Die in sich reflektirten Bestimmungen sind _bestimmte Totalitäten_, ebenso wesentlich in gleichgültigem beziehungslosem Bestehen, als durch die gegenseitige Vermittelung mit einander. Das Bestimmen selbst ist nur die Totalität, indem es diese Totalitäten und deren Beziehung enthält. Diese Totalität ist das Urtheil.--Es enthält erstlich also die beiden Selbstständigen, welche _Subjekt_ und _Prädikat_ heißen. Was jedes ist, kann eigentlich noch nicht gesagt werden; sie sind noch unbestimmt, denn erst durch das Urtheil sollen sie bestimmt werden. Indem es der Begriff als bestimmter ist, so ist nur der allgemeine Unterschied gegen einander vorhanden, daß das Urtheil den _bestimmten_ Begriff gegen den noch _unbestimmten_ enthält. Das Subjekt kann also zunächst gegen das Prädikat als das Einzelne gegen das Allgemeine, oder auch als das Besondere gegen das Allgemeine, oder als das Einzelne gegen das Besondere genommen werden; insofern sie nur überhaupt als das Bestimmtere und das Allgemeinere einander gegenüberstehen.

Es ist daher passend und Bedürfniß, für die Urtheilsbestimmungen diese _Namen, Subjekt_ und _Prädikat_, zu haben; als Namen sind sie etwas Unbestimmtes, das erst noch seine Bestimmungen erhalten soll; und mehr als Namen sind sie daher nicht. Begriffsbestimmungen selbst könnten für die zwei Seiten des Urtheils Theils aus diesem Grunde nicht gebraucht werden; Theils aber noch mehr darum nicht, weil die Natur der Begriffsbestimmung sich hervorthut, nicht ein Abstraktes und Festes zu seyn, sondern ihre entgegengesetzte in sich zu haben, und an sich zu setzen; indem die Seiten des Urtheils selbst Begriffe, also die Totalität seiner Bestimmungen sind, so müssen sie dieselben alle durchlaufen und an sich zeigen; es sey in abstrakter oder konkreter Form. Um nun doch bei dieser Veränderung ihrer Bestimmung die Seiten des Urtheils doch auf eine allgemeine Weise festzuhalten, sind Namen am dienlichsten, die sich darin gleich bleiben.--Der Name aber steht der Sache oder dem Begriffe gegenüber; diese Unterscheidung kommt an dem Urtheile als solchem selbst vor; indem das Subjekt überhaupt das Bestimmte, und daher mehr das unmittelbar _Seyende_, das Prädikat aber das _Allgemeine_, das Wesen oder den Begriff ausdrückt, so ist das Subjekt als solches zunächst nur eine Art von _Name_; denn _was es ist_, drückt erst das Prädikat aus, welches das _Seyn_ im Sinne des Begriffs enthält. Was ist dieß, oder was ist dieß für eine Pflanze u. s. f.? unter dem _Seyn_, nach welchem gefragt wird, wird oft bloß der _Name_ verstanden, und wenn man denselben erfahren, ist man befriedigt und weiß nun, was die Sache ist. Dieß ist das _Seyn_ im Sinne des Subjekts. Aber der _Begriff_, oder wenigstens das Wesen und das Allgemeine überhaupt giebt erst das Prädikat, und nach diesem wird im Sinne des Urtheils gefragt.--_Gott, Geist, Natur_ oder was es sey, ist daher als das Subjekt eines Urtheils nur erst der Name; was ein solches Subjekt ist, dem Begriffe nach, ist erst im Prädikate vorhanden. Wenn gesucht wird, was solchem Subjekte für ein Prädikat zukomme, so müßte für die Beurtheilung schon ein _Begriff_ zu Grunde liegen; aber diesen spricht erst das Prädikat selbst aus. Es ist deswegen eigentlich die bloße _Vorstellung_, welche die vorausgesetzte Bedeutung des Subjekts ausmacht, und die zu einer Namenerklärung führt, wobei es zufällig und ein historisches Faktum ist, was unter einem Namen verstanden werde oder nicht. So viele Streitigkeiten, ob einem gewissen Subjekte ein Prädikat zukomme oder nicht, sind darum nichts mehr als Wortstreitigkeiten, weil sie von jener Form ausgehen; das zu Grunde Liegende (subjectum,...) ist noch nichts weiter als der Name.

Es ist nun näher zu betrachten, wie _zweitens_ die _Beziehung_ des Subjekts und Prädikats im Urtheile, und wie sie selbst eben dadurch zunächst bestimmt sind. Das Urtheil hat zu seinen Seiten überhaupt Totalitäten, welche zunächst als wesentlich selbstständig sind. Die Einheit des Begriffes ist daher nur erst eine _Beziehung_ von Selbstständigen; noch nicht die _konkrete_ aus dieser Realität in sich zurückgekehrte, _erfüllte_ Einheit, sondern _außer_ der sie, als _nicht in ihr aufgehobene Extreme_ bestehen.--Es kann nun die Betrachtung des Urtheils von der ursprünglichen Einheit des Begriffes oder von der Selbstständigkeit der Extreme ausgehen. Das Urtheil ist die Diremtion des Begriffs durch sich selbst; _diese Einheit_ ist daher der Grund, von welchem aus es nach seiner wahrhaften _Objektivität_ betrachtet wird. Es ist insofern die _ursprüngliche Theilung_ des ursprünglich Einen; das Wort: _Urtheil_ bezieht sich hiermit auf das, was es an und für sich ist. Daß aber der Begriff im Urtheil als _Erscheinung_ ist, indem seine Momente darin Selbstständigkeit erlangt haben,--an diese Seite der _Äußerlichkeit_ hält sich mehr die _Vorstellung_.

Nach dieser _subjektiven_ Betrachtung werden daher Subjekt und Prädikat, jedes als außer dem andern für sich fertig, betrachtet; das Subjekt als ein Gegenstand, der auch wäre, wenn er dieses Prädikat nicht hätte; das Prädikat als eine allgemeine Bestimmung, die auch wäre, wenn sie diesem Subjekte nicht zukäme. Mit dem Urtheilen ist hernach die Reflexion verbunden, ob dieses oder jenes Prädikat, das im _Kopfe_ ist, dem Gegenstande, der _draußen_ für sich ist, _beigelegt_ werden könne und solle; das Urtheilen selbst besteht darin, daß erst durch dasselbe ein Prädikat mit dem Subjekte _verbunden_ wird, so daß, wenn diese Verbindung nicht Statt fände, Subjekt und Prädikat, jedes für sich doch bliebe, was es ist, jenes ein existirender Gegenstand, dieses eine Vorstellung im Kopfe. --Das Prädikat, welches dem Subjekte beigelegt wird, soll ihm aber auch _zukommen_, das heißt, an und für sich identisch mit demselben seyn. Durch diese Bedeutung des _Beilegens_ wird der _subjektive_ Sinn des Urtheilens und das gleichgültige äußerliche Bestehen des Subjekts und Prädikats wieder aufgehoben: diese Handlung ist gut; die Copula zeigt an, daß das Prädikat zum _Seyn_ des Subjekts gehört, und nicht bloß äußerlich damit verbunden wird. Im _grammatischen_ Sinne hat jenes subjektive Verhältniß, in welchem von der gleichgültigen Äußerlichkeit des Subjekts und Prädikats ausgegangen wird, sein vollständiges Gelten; denn es sind _Worte_, die hier äußerlich verbunden werden.--Bei dieser Gelegenheit kann auch angeführt werden, daß ein _Satz_ zwar im grammatischen Sinne ein Subjekt und Prädikat hat, aber darum noch kein _Urtheil_ ist. Zu Letzterem gehört, daß das Prädikat sich zum Subjekt nach dem Verhältniß von Begriffsbestimmungen, also als ein Allgemeines zu einem Besondern oder Einzelnen verhalte. Drückt das, was vom einzelnen Subjekte gesagt wird, selbst nur etwas Einzelnes aus, so ist dieß ein bloßer Satz. Z. B. Aristoteles ist im 73. Jahre seines Alters, in dem 4. Jahr der 115. Olympiade gestorben,--ist ein bloßer Satz, kein Urtheil. Es wäre von Letzterem nur dann etwas darin, wenn einer der Umstände, die Zeit des Todes oder das Alter jenes Philosophen in Zweifel gestellt gewesen, aus irgend einem Grunde aber die angegebenen Zahlen behauptet würden. Denn in diesem Falle würden dieselben als etwas Allgemeines, auch ohne jenen bestimmtem Inhalt des Todes des Aristoteles bestehende, mit Anderem erfüllte oder auch leere Zeit genommen.

So ist die Nachricht: mein Freund N. ist gestorben, ein Satz; und wäre nur dann ein Urtheil, wenn die Frage wäre, ob er wirklich todt, oder nur scheintodt wäre.

Wenn das Urtheil gewöhnlich so erklärt wird, daß es die _Verbindung zweier Begriffe_ sey, so kann man für die äußerliche Copula wohl den unbestimmten Ausdruck: _Verbindung_ gelten lassen, ferner daß die Verbundenen wenigstens Begriffe seyn _sollen_. Sonst aber ist diese Erklärung wohl höchst oberflächlich nicht nur daß z.B. im disjunktiven Urtheile mehr als _zwei_ sogenannte Begriffe verbunden sind, sondern daß vielmehr die Erklärung viel besser ist, als die Sache; denn es sind überhaupt keine Begriffe, die gemeint sind, kaum Begriffs-, eigentlich nur _Vorstellungsbestimmungen_; beim Begriffe überhaupt, und beim bestimmten Begriff ist bemerkt worden, daß das, was man so zu benennen pflegt, keineswegs den Namen von Begriffen verdient; wo sollten nun beim Urtheile Begriffe herkommen?--Vornehmlich ist in jener Erklärung das Wesentliche des Urtheils, nämlich der Unterschied seiner Bestimmungen übergangen; noch weniger das Verhältniß des Urtheils zum Begriff berücksichtigt. Was die weitere Bestimmung des Subjekts und Prädikats betrifft, so ist erinnert worden, daß sie im Urtheil eigentlich erst ihre Bestimmung zu erhalten haben. Insofern dasselbe aber die gesetzte Bestimmtheit des Begriffs ist, so hat sie die angegebenen Unterschiede _unmittelbar_ und _abstrakt, als Einzelnheit_ und _Allgemeinheit_.--Insofern es aber überhaupt das _Daseyn_ oder das _Andersseyn_ des Begriffs, welcher sich noch nicht zu der Einheit, wodurch er _als Begriff_ ist, wieder hergestellt hat, so tritt auch die Bestimmtheit hervor, welche begrifflos ist; der Gegensatz des _Seyns_ und der Reflexion oder _des Ansichseyns_. Indem aber der Begriff den wesentlichen _Grund_ des Urtheils ausmacht, so sind jene Bestimmungen wenigstens so gleichgültig, daß jede, indem die eine dem Subjekte, die andere dem Prädikate zukommt, dieß Verhältniß umgekehrt ebenso sehr Statt hat. Das _Subjekt_ als das _Einzelne_ erscheint zunächst als das _Seyenden_ oder _Fürsichseyende_ nach der bestimmten Bestimmtheit des Einzelnen--als ein wirklicher Gegenstand, wenn er auch nur Gegenstand in der Vorstellung ist,--wie z.B. die Tapferkeit, das Recht, Übereinstimmung u. s. f.--über welchen geurtheilt wird;--das _Prädikat_ dagegen als das _Allgemeine_ erscheint als diese _Reflexion_ über ihn, oder auch vielmehr als dessen Reflexion in-sich-selbst, welche über jene Unmittelbarkeit hinausgeht und die Bestimmtheiten als bloß seyende aufhebt,--_als sein Ansichseyn_.--Insofern wird vom Einzelnen, als dem Ersten, Unmittelbaren ausgegangen, und dasselbe durch das Urtheil in _die Allgemeinheit erhoben_, so wie umgekehrt das nur _an sich_ seyende Allgemeine im Einzelnen ins Daseyn heruntersteigt oder ein _Für-sich-seyendes_ wird.

Diese Bedeutung des Urtheils ist als der _objektive_ Sinn desselben, und zugleich als die _wahre_ der früheren Formen des Übergangs zu nehmen. Das Seyende _wird_ und _verändert_ sich, das Endliche _geht_ im Unendlichen _unter_; das Existierende _geht_ aus seinem _Grunde hervor_ in die Erscheinung, und _geht zu Grunde_; die Accidenz _manifestirt_ den _Reichthum_ der Substanz, so wie deren _Macht_; im Seyn ist _Übergang_ in Anderes, im Wesen Scheinen an einem Andern, wodurch die _nothwendige_ Beziehung sich offenbart. Dieß Übergehen und Scheinen ist nun in das _ursprüngliche Theilen_ des _Begriffes_ übergegangen, welcher, indem er das Einzelne in das _Ansichseyn_ seiner Allgemeinheit zurückführt, ebenso sehr das Allgemeine als _Wirkliches_ bestimmt. Dieß Beides ist ein und dasselbe, daß die Einzelnheit in ihre Reflexion-in-sich, und das Allgemeine als Bestimmtes gesetzt wird.

Zu dieser objektiven Bedeutung gehört nun aber ebenso wohl, daß die angegebenen Unterschiede, indem sie in der Bestimmtheit des Begriffes wieder hervortreten, zugleich nur als Erscheinende gesetzt seyen, das heißt, daß sie nichts Fixes sind, sondern der einen Begriffsbestimmung ebenso gut zukommen als der andern. Das Subjekt ist daher ebenso wohl als das _Ansichseyn_, das Prädikat dagegen als das _Daseyn_ zu nehmen. Das _Subjekt ohne Prädikat_ ist, was in der Erscheinung das _Ding ohne Eigenschaften_, das _Ding-an-sich_ ist, ein leerer unbestimmter Grund; es ist so der _Begriff in sich selbst_, welcher erst am Prädikate eine Unterscheidung und Bestimmtheit erhält; dieses macht hiermit die Seite des _Daseyns_ des Subjekts aus. Durch diese bestimmte Allgemeinheit steht das Subjekt in Beziehung auf Äußerliches, ist für den Einfluß anderer Dinge offen, und tritt dadurch in Thätigkeit gegen sie. _Was da ist_, tritt aus seinem _In-sich-seyn_ in das _allgemeine_ Element des Zusammenhanges und der Verhältnisse, in die negativen Beziehungen und das Wechselspiel der Wirklichkeit, was eine _Kontinuation_ des Einzelnen in andere, und daher Allgemeinheit ist.

Die so eben aufgezeigte Identität, daß die Bestimmung des Subjekts ebenso wohl auch dem Prädikat zukommt und umgekehrt, fällt jedoch nicht nur in unsere Betrachtung; sie ist nicht nur _an sich_, sondern ist auch im Urtheile gesetzt; denn das Urtheil ist die Beziehung beider; die Kopula drückt aus, _daß das Subjekt das Prädikat_ ist. Das Subjekt ist die bestimmte Bestimmtheit, und das Prädikat ist diese _gesetzte_ Bestimmtheit desselben; das Subjekt ist nur in seinem Prädikat bestimmt, oder nur in demselben ist es Subjekt, es ist im Prädikat in sich zurückgekehrt, und ist darin das Allgemeine. --Insofern nun aber das Subjekt das selbstständige ist, so hat jene Identität das Verhältniß, daß das Prädikat nicht ein selbstständiges Bestehen für sich, sondern sein Bestehen nur in dem Subjekte hat; es _inhärirt_ diesem. Insofern hiernach das Prädikat vom Subjekte unterschieden wird, so ist es nur eine _vereinzelte_ Bestimmtheit desselben, nur _Eine_ seiner Eigenschaften; das Subjekt selbst aber ist das _Konkrete_, die Totalität von mannigfaltigen Bestimmtheiten, wie das Prädikat Eine enthält; es ist das Allgemeine.--Aber anderer Seits ist auch das Prädikat selbstständige Allgemeinheit, und das Subjekt umgekehrt nur eine Bestimmung desselben. Das Prädikat _subsumirt_ insofern das Subjekt; die Einzelnheit und Besonderheit ist nicht für sich, sondern hat ihr Wesen und ihre Substanz im Allgemeinen. Das Prädikat drückt das Subjekt in seinem Begriffe aus; das Einzelne und Besondere sind zufällige Bestimmungen an demselben; es ist deren absolute Möglichkeit. Wenn beim _Subsumiren_ an eine äußerliche Beziehung des Subjekts und Prädikats gedacht und das Subjekt als ein Selbstständiges vorgestellt wird, so bezieht sich das Subsumiren auf das oben erwähnte subjektive Urtheilen, worin von der Selbstständigkeit _beider_ ausgegangen wird. Die Subsumtion ist hiernach nur die _Anwendung_ des Allgemeinen auf ein Besonderes oder Einzelnes, das _unter_ dasselbe nach einer unbestimmten Vorstellung, als von minderer Quantität gesetzt wird.

Wenn die Identität des Subjekts und Prädikats so betrachtet worden; daß _das eine Mal_ jenem die eine Begriffsbestimmung zukommt, und diesem die andere, aber das _andere Mal_ ebenso sehr unmgekehrt, so ist die Identität hiermit immer noch erst eine _an sich seyende_; um der selbstständigen Verschiedenheit der beiden Seiten das Urtheils willen hat ihre _gesetzte_ Beziehung auch diese Seiten, zunächst als verschiedene. Aber die _unterschiedslose Identität_ macht eigentlich die _wahre_ Beziehung des Subjekts auf das Prädikat aus. Die Begriffsbestimmung ist wesentlich selbst _Beziehung_, denn sie ist ein _Allgemeines_; dieselben Bestimmungen also, welche das Subjekt und Prädikat hat, hat damit auch ihre Beziehung selbst. Sie ist _allgemein_, denn sie ist die positive Identität beider, des Subjekts und Prädikats; sie ist aber auch _bestimmte_, denn die Bestimmtheit des Prädikats ist die des Subjekts; sie ist ferner auch _einzelne_, denn in ihr sind die selbstständigen Extreme als in ihrer negativen Einheit aufgehoben.--Im Urtheile aber ist diese Identität noch nicht gesetzt; die Kopula ist als die noch unbestimmte Beziehung des _Seyns_ überhaupt: A ist B; denn die Selbstständigkeit der Bestimmtheiten des Begriffs oder Extreme ist im Urtheile die _Realität_, welche der Begriff in ihm hat. Wäre das _Ist_ der Kopula schon _gesetzt_ als jene bestimmte und erfüllte _Einheit_ des Subjekts und Prädikats, als ihr _Begriff_, so wäre es bereits _der Schluß_.

Diese _Identität_ des Begriffs wieder herzustellen oder vielmehr zu _setzen_, ist das Ziel der _Bewegung_ des Urtheils. Was im Urtheil schon _vorhanden_ ist, ist Theils die Selbstständigkeit, aber auch die Bestimmtheit des Subjekts und Prädikats gegen einander, Theils aber ihre jedoch _abstrakte_ Beziehung. _Das Subjekt ist das Prädikat_, ist zunächst das, was das Urtheil aussagt; aber da das Prädikat _nicht_ das seyn soll, was das Subjekt ist, so ist ein _Widerspruch_ vorhanden, der sich _auflösen_, in ein Resultat _übergehen_ muß. Vielmehr aber, da _an und für sich_ Subjekt und Prädikat die Totalität des Begriffes sind, und das Urtheil die Realität des Begriffes ist, so ist seine Fortbewegung nur _Entwickelung_; es ist in ihm dasjenige schon vorhanden, was in ihm hervortritt, und die _Demonstration_ ist insofern nur eine _Monstration_, eine Reflexion als _Setzen_ desjenigen, was in den Extremen des Urtheils schon _vorhanden_ ist; aber auch dieß Setzen selbst ist schon vorhanden; es ist die _Beziehung_ der Extreme. Das Urtheil, wie es _unmittelbar_ ist, ist es _zunächst_ das Urtheil des _Daseyns_; unmittelbar ist sein Subjekt ein _abstraktes, seyendes Einzelnes_; das Prädikat eine _unmittelbare Bestimmtheit_ oder Eigenschaft desselben, ein abstrakt Allgemeines.