Wissenschaft der Logik — Band 2

Chapter 5

Chapter 53,158 wordsPublic domain

Indem es zunächst hier die _Logik_, die Wissenschaft überhaupt ist, von derem Verhältnisse zur Wahrheit die Rede ist, so muß ferner noch zugegeben werden, daß jene als die _formelle Wissenschaft_ nicht auch diejenige Realität enthalten können und solle, welche der Inhalt weiterer Theile der Philosophie, der _Wissenschaften der Natur und des Geistes_, ist. Diese konkreten Wissenschaften treten allerdings zu einer reellern Form der Idee heraus als die Logik, aber zugleich nicht so, daß sie zu jener Realität sich wieder umwendeten, welche das über seine Erscheinung zu Wissenschaft erhobene Bewußtseyn aufgegeben, oder auch zum Gebrauch von Formen, wie die Kategorien und Reflexions-Bestimmungen sind, deren Endlichkeit und Unwahrheit sich in der Logik dargestellt hat, wieder zurückkehrten. Vielmehr zeigt die Logik die Erhebung der _Idee_ zu der Stufe, von daraus sie die Schöpferin der Natur wird und zur Form einer _konkreten Unmittelbarkeit_ überschreitet, deren Begriff aber auch diese Gestalt wieder zerbricht, um zu sich selbst, als _konkreter Geist_, zu werden. Gegen diese konkreten Wissenschaften, welche aber das Logische oder den Begriff zum innern Bildner haben und behalten, wie sie es zum Vorbildner hatten, ist die Logik selbst allerdings die _formelle_ Wissenschaft, aber die Wissenschaft der _absoluten Form_, welche in sich Totalität ist, und die _reine Idee der Wahrheit selbst_ enthält. Diese absolute Form hat an ihr selbst ihren Inhalt oder Realität; der Begriff, indem er nicht die triviale, leere Identität ist, hat in dem Momente seiner Negativität oder des absoluten Bestimmens die unterschiedenen Bestimmungen; der Inhalt ist überhaupt nichts Anderes als solche Bestimmungen der absoluten Form; der durch sie selbst gesetzte, und daher auch ihr angemessene Inhalt.--Diese Form ist darum auch von ganz anderer Natur, als gewöhnlich die logische Form genommen wird. Sie ist schon _für sich selbst die Wahrheit_, indem dieser Inhalt seiner Form, oder diese Realität ihrem Begriffe angemessen ist, und die _reine Wahrheit_, weil dessen Bestimmungen noch nicht die Form eines absoluten Andersseyns oder der absoluten Unmittelbarkeit haben.--Kant, indem er Kr. der r. Vern. S. 83 in Beziehung auf die Logik, auf die alte und berühmte Frage: _Was die Wahrheit sey?_ zu reden kommt, _schenkt_ vor's Erste als etwas Triviales die Namenerklärung, daß sie die Übereinstimmung der Erkenntniß mit ihrem Gegenstande sey;--eine Definition, die von großem, ja von dem höchsten Werthe ist. Wenn man sich derselben bei der Grundbehauptung des transcendentalen Idealismus erinnert, daß die _Vernunfterkenntniß_ die _Dinge an sich zu_ erfassen nicht vermögend sey, daß die _Realität schlechthin_ außer _dem Begriffe_ liege, so zeigt sich sogleich, daß eine solche _Vernunft_, die sich mit ihrem Gegenstande, den Dingen an sich, _nicht in Übereinstimmung zu stezen_ vermag, und die _Dinge an sich_, die nicht mit dem Vernunftbegriffe, der Begriff, der nicht mit der Realität, eine Realität, die nicht mit dem Begriffe in Übereinstimmung ist, _unwahre Vorstellungen_ sind. Wenn Kant die Idee eines _anschauenden Verstandes_ an jene Definition der Wahrheit gehalten hätte, so würde er diese Idee, welche die geforderte Übereinstimmung ausdrückt, nicht als ein Gedankending, sondern vielmehr als Wahrheit behandelt haben.

"Das, was man zu wissen verlange, giebt Kant ferner an, sey ein _allgemeines_ und _sicheres Kriterium der Wahrheit einer jeden Erkenntniß_; es würde ein solches seyn, welches von allen Erkenntnissen, _ohne Unterschied ihrer Gegenstände_, gültig wäre; da man aber bei demselben _von allem Inhalt_ der Erkenntniß (_Beziehung auf ihr Objekt) abstrahiert_, und _Wahrheit gerade diesen Inhalt_ angeht, so würde es ganz _unmöglich_ und _ungereimt_ seyn, nach einem Merkmal der _Wahrheit dieses Inhaltes_ der Erkenntnisse zu fragen. "--Es ist hier die gewöhnliche Vorstellung von der formellen Funktion der Logik sehr bestimmt ausgedrückt, und das angeführte Raisonnement scheint sehr einleuchtend zu seyn. Vor's Erste aber ist zu bemerken, daß es solchem formellen Raisonnement gewöhnlich so geht, in seinem Reden die Sache zu vergessen, die es zur Grundlage gemacht und von der es spricht. Es würde ungereimt seyn, heißt es, nach einem Kriterium der _Wahrheit des Inhalts_ der Erkenntniß zu fragen; --aber nach der Definition macht nicht der _Inhalt_ die Wahrheit aus, sondern die _Übereinstimmung_ desselben mit dem Begriffe. Ein Inhalt, wie von ihm hier gesprochen wird, _ohne den Begriff_, ist ein Begriffloses, somit Wesenloses; nach dem Kriterium der Wahrheit eines solchen kann freilich nicht gefragt werden, aber aus dem entgegengesetzten Grunde; darum nämlich nicht, weil er um seiner Begrifflosigkeit willen nicht die _geforderte Übereinstimmung_ ist, sondern weiter nichts als ein der wahrheitslosen Meinung Angehöriges seyn kann.--Lassen wir die Erwähnung des Inhalts bei Seite, der hier die Verwirrung verursacht, in welche aber der Formalismus jedesmal verfällt, und die ihn das Gegentheil dessen sagen läßt, was er vorbringen will, so oft er sich auf Erläuterung einläßt, und bleiben bei der abstrakten Ansicht stehen, daß das Logische nur formell sey, und von allem Inhalt vielmehr abstrahire;--so haben wir eine einseitige Erkenntniß, welche keinen Gegenstand enthalten soll, eine leere, bestimmungslose Form, die also ebenso wenig eine _Übereinstimmung_, da zur Übereinstimmung wesentlich _Zwei_ gehören, --ebenso wenig Wahrheit ist.--An der a priorischen _Synthesis_ des Begriffs hatte Kant ein höheres Princip, worin die Zweiheit in der Einheit, somit dasjenige erkannt werden konnte, was zur Wahrheit gefordert wird; aber der sinnliche Stoff, das Mannigfaltige der Anschauung war ihm zu mächtig, um davon weg zur Betrachtung des Begriffs und der Kategorien _an und für sich_, und zu einem spekulativen Philosophiren kommen zu können.

Indem die Logik Wissenschaft der absoluten Form ist, so muß dieß Formelle, _damit es ein Wahres seye_, an ihm selbst einen _Inhalt_ haben, welcher seiner Form gemäß sey, und um so mehr, da das logische Formelle die reine Form, also das logische Wahre, die _reine Wahrheit_ selbst seyn muß. Dieses Formelle muß daher in sich viel reicher an Bestimmungen und Inhalt, so wie auch von unendlich größerer Wirksamkeit auf das Konkrete gedacht werden, als es gewöhnlich genommen wird. Die logischen Gesetze für sich (das ohnehin Heterogene, die angewandte Logik und übrige psychologische und anthropologische Material weggerechnet) werden gewöhnlich außer dem Satze des Widerspruchs auf einige dürftige Sätze, die Umkehrung der Urtheile, und die Formen der Schlüsse betreffend, beschränkt. Die selbst hierbei vorkommenden Formen, so wie weitere Bestimmungen derselben werden nur gleichsam historisch aufgenommen, nicht der Kritik, ob sie an und für sich ein Wahres sehen, unterworfen. So gilt z.B. die Form des positiven Urtheils für etwas an sich völlig Richtiges, wobei es ganz allein auf den Inhalt ankomme, ob ein solches Urtheil wahr sey. Ob diese Form _an und für sich_ eine Form der Wahrheit, ob der Satz, den sie ausspricht, _das Einzelne ist ein Allgemeines_, nicht in sich dialektisch sey, an diese Untersuchung wird nicht gedacht. Es wird geradezu dafür gehalten, daß dieß Urtheil für sich fähig, Wahrheit zu enthalten, und jener Satz, den jedes positive Urtheil ausspricht, ein wahrer sey; obschon unmittelbar erhellt, daß ihn dasjenige fehlt, was die Definition der Wahrheit fordert, nämlich die Übereinstimmung des Begriffs und seines Gegenstandes; das Prädikat, welches hier das Allgemeine ist, als den Begriff, das Subjekt, welches das Einzelne ist, als den Gegenstand genommen, so stimmt das eine mit dem andern nicht überein. Wenn aber das _abstrakte Allgemeine_, welches das Prädikat ist, noch nicht einen Begriff ausmacht, als zu welchem allerdings mehr gehört; --so wie auch solches Subjekt noch nicht viel weiter als ein grammatisches ist, wie sollte das Urtheil Wahrheit enthalten können, da sein Begriff und Gegenstand nicht übereinstimmen, oder ihm der Begriff, wohl auch der Gegenstand, gar fehlt?--Dieß ist daher vielmehr das _Unmögliche_ und _Ungereimte_, in dergleichen Formen, wie ein positives Urtheil und wie das Urtheil überhaupt ist, die Wahrheit fassen zu wollen. So wie die kantische Philosophie die Kategorien nicht an und für sich betrachtete, sondern sie nur aus dem schiefen Grunde, weil sie subjektive Formen des Selbstbewußtseyns seyen, für endliche Bestimmungen, die das Wahre zu enthalten unfähig seyen, erklärte, so hat sie noch weniger die Formen des Begriffs, welche der Inhalt der gewöhnlichen Logik sind, der Kritik unterworfen; sie hat vielmehr einen Theil derselben, nämlich die Funktionen der Urtheile für die Bestimmung der Kategorie aufgenommen, und sie als gültige Voraussetzungen gelten lassen. Soll in den logischen Formen auch weiter nichts gesehen werden, als formelle Funktionen des Denkens, so wären sie schon darum der Untersuchung, in wiefern sie für sich der _Wahrheit_ entsprechen, würdig. Eine Logik, welche dieß nicht leistet, kann höchstens auf den Werth einer naturhistorischen Beschreibung der Erscheinungen des Denkens, wie sie sich vorfinden, Anspruch machen. Es ist ein unendliches Verdienst des _Aristoteles_, welches uns mit der höchsten Bewunderung für die Stärke dieses Geistes erfüllen muß, diese Beschreibung zuerst unternommen zu haben. Aber es ist nöthig, daß weiter gegangen, und Theils der systematische Zusammenhang, Theils aber der Werth der Formen erkannt werde.

Eintheilung.

Der Begriff zeigt sich obenhin betrachtet als die Einheit des _Seyns_ und _Wesens_. Das Wesen ist die _erste Negation_ des Seyns, das dadurch zum _Schein_ geworden ist, der Begriff ist die _zweite_, oder die Negation dieser Negation; also das wiederhergestellte Seyn, aber als die unendliche Vermittlung und Negativität desselben in sich selbst.--_Seyn_ und _Wesen_ haben daher im Begriffe nicht mehr die Bestimmung, in welcher sie als _Seyn_ und _Wesen_ sind, noch sind sie nur in solcher Einheit, daß jedes in dem andern _scheine_. Der Begriff unterscheidet sich daher nicht in diese Bestimmungen. Er ist die Wahrheit des substantiellen Verhältnisses, in welchem Seyn und Wesen ihre erfüllte Selbstständigkeit und Bestimmung durch einander erreichen. Als die Wahrheit der Substantialität erwies sich die _substantielle Identität_, welche ebenso sehr und nur als das _Gesetztseyn_ ist. Das Gesetztseyn ist das _Daseyn_ und _Unterscheiden_; das An- und Fürsichseyn hat daher im Begriffe ein sich gemäßes und wahres Daseyn erreicht, denn jenes Gesetztseyn ist das An- und Fürsichseyn selbst. Dieß Gesetztseyn macht den Unterschied des Begriffes in ihm selbst aus, seine _Unterschiede_, weil sie unmittelbar das An- und Fürsichseyn ist, sind selbst _der ganze Begriff; in ihrer Bestimmtheit allgemeine, und identisch mit ihrer Negation_.

Dieß ist nun der Begriff selbst des Begriffes. Aber es ist _nur erst_ sein Begriff;--oder er ist selbst auch _nur_ der Begriff. Weil er das An- und Fürsichseyn ist, insofern es Gesetztseyn ist, oder die absolute Substanz, insofern sie die _Nothwendigkeit_ unterschiedener Substanzen als _Identität_ offenbart, so muß diese Identität das, was sie ist, selbstsetzen. Die Momente der Bewegung des Substantialitäts-Verhältnisses, wodurch der Begriff _geworden_ ist, und die dadurch dargestellte Realität ist erst im Übergange zum Begriffe; sie ist noch nicht als _seine eigene_, aus ihm hervorgegangene Bestimmung; sie fiel in die Sphäre der Nothwendigkeit, die seinige kann nur seine _freie_ Bestimmung, ein Daseyn seyn, in welchem er als identisch mit sich dessen Momente Begriffe und durch ihn selbst _gesetzte_ sind.

_Zuerst_ ist also der Begriff nur _an sich_ die Wahrheit; weil er _nur_ ein _Inneres_ ist, so ist er ebenso sehr _nur_ ein _Äußeres_. Er ist _zuerst_ überhaupt ein _Unmittelbares_, und in dieser Gestalt haben seine Momente die Form von _unmittelbaren, festen Bestimmungen_. Er erscheint als der _bestimmte Begriff_, als die Sphäre des bloßen _Verstandes_.--Weil diese Form der Unmittelbarkeit ein seiner Natur noch nicht angemessenes Daseyn ist, da er das sich nur auf sich selbst beziehende _Freie_ ist, so ist sie eine _äußerliche_ Form, in der der Begriff nicht als An- und Fürsichseyendes, sondern als _nur Gesetztes_ oder ein _Subjektives_ gelten kann.--Die Gestalt des _unmittelbaren_ Begriffes macht den Standpunkt aus, nach welchem der Begriff ein subjektives Denken, eine der _Sache_ äußerliche Reflexion ist. Diese Stufe macht daher die _Subjektivität_ oder den _formellen Begriff_ aus.

Die Äußerlichkeit desselben erscheint in dem _festen Seyn_ seiner _Bestimmungen_, wodurch jede für sich als ein Isolirtes, Qualitatives auftritt, das nur in äußerer Beziehung auf sein Anderes ist. Die _Identität_ des Begriffes aber, die eben das _innere_ oder _subjektive_ Wesen derselben ist, setzt sie in dialektische Bewegung, durch welche sich ihre Vereinzelung und damit die Trennung des Begriffs von der Sache aufhebt und als ihre Wahrheit die _Totalität_ hervorgeht, welche _der objektive Begriff_ ist.

_Zweitens_. Der Begriff in seiner _Objektivität_ ist die _an- und fürsichseyende Sache selbst_. Durch seine nothwendige Fortbestimmung macht der _formelle_ Begriff sich selbst zur Sache, und verliert dadurch das Verhältniß der Subjektivität der aus seiner _Innerlichkeit hervorgetretene_ und in das Daseyn übergangene _reale Begriff_.--In dieser Identität mit der Sache hat er somit _eigenes_ und _freies_ Daseyn. Aber er ist dieß noch eine _unmittelbare_, noch nicht _negative_ Freiheit. Eins mit der Sache ist er in sie _versenkt_; seine Unterschiede sind objektive Existenzen, in denen er selbst wieder das _Innere_ ist. Als die Seele des objektiven Daseyns muß er _sich_ die Form der _Subjektivität geben_, die er als _formeller_ Begriff _unmittelbar_ hatte; so tritt er _in der Form_ des Freien, die er in der Objektivität noch nicht hatte, ihr gegenüber, und macht darin die Identität mit ihr, die er _an und für sich als objektiver_ Begriff mit ihr hat, zu einer auch _gesetzten_.

In dieser Vollendung, worin er in seiner Objektivität ebenso die Form der Freiheit hat, ist der _adäquate Begriff_ die _Idee_. Die _Vernunft_, welche die Sphäre der Idee ist, ist die sich selbst _enthüllte Wahrheit_, worin der Begriff die schlechthin ihm angemessene Realisation hat, und insofern frei ist, als er diese seine objektive Welt in seiner Subjektivität, und diese in jener erkennt.

Erster Abschnitt. Die Subjektivität.

Der Begriff ist zuerst der _formelle_, der Begriff im _Anfang_ oder der als _unmittelbarer_ ist.--In der unmittelbaren Einheit ist sein Unterschied oder Gesetztseyn _zuerst_ zunächst selbst einfach und nur _ein Schein_, so daß die Momente des Unterschiedes unmittelbar die Totalität des Begriffes sind, und nur der _Begriff als solcher_ sind.

_Zweitens_ aber, weil er die absolute Negativität ist, so dirimirt er sich, und setzt sich als das _Negative_ oder als das _Andere_ seiner selbst; und zwar, weil er erst der _unmittelbare_ ist, hat dieß Setzen oder Unterscheiden die Bestimmung, daß die Momente _gleichgültig gegeneinander_ und jedes für sich wird; seine Einheit ist in dieser _Theilung_ nur noch äußere _Beziehung_. So als _Beziehung_ seiner als _selbstständig_ und _gleichgültig_ gesetzten Momente ist er das _Urtheil_.

_Drittens_ das Urtheil enthält wohl die Einheit des in seine selbstständigen Momente verlorenen Begriffs, aber sie ist nicht _gesetzt_. Sie wird dieß durch die dialektische Bewegung des Urtheils, das hierdurch der _Schluß_ geworden ist, zum vollständig gesetzten Begriff; indem im Schluß ebenso wohl die Momente desselben als _selbstständige_ Extreme, wie auch deren _vermittelnde Einheit_ gesetzt ist.

Indem aber _unmittelbar_ diese _Einheit_ selbst als die vereinigende _Mitte_, und die _Momente als selbstständige_ Extreme zunächst einander gegenüber stehen, so hebt dieß widersprechende Verhältniß, das im _formalen Schlusse_ Statt findet, sich auf, und die _Vollständigkeit_ des Begriffs geht in die Einheit der _Totalität_ über, die _Subjektivität_ des Begriffes in seine _Objektivität_.

Erstes Kapitel. Der Begriff.

Durch den _Verstand_ pflegt das Vermögen der Begriffe überhaupt ausgedrückt zu werden, er wird insofern von der _Urtheilskraft_ und dem Vermögen der Schlüsse, als der formellen _Vernunft_, unterschieden. Vornehmlich aber wird er der _Vernunft_ entgegengesetzt; insofern aber bedeutet er nicht das Vermögen des Begriffs überhaupt, sondern der _bestimmten_ Begriffe, wobei die Vorstellung herrscht, als ob der Begriff _nur_ ein _Bestimmtes_ sey. Wenn der Verstand in dieser Bedeutung von der formellen Urtheilskraft und der formellen Vernunft unterschieden wird, so ist er als Vermögen des _einzelnen_ bestimmten Begriffs zu nehmen. Denn das Urtheil und der Schluß oder die Vernunft sind selbst, als Formales, nur ein _Verständiges_, indem sie unter der Form der abstrakten Begriffsbestimmtheit stehen. Der Begriff gilt aber hier überhaupt nicht als bloß abstrakt-Bestimmtes; der Verstand ist daher von der Vernunft nur so zu unterscheiden, daß jener nur das Vermögen des Begriffes überhaupt sey.

Dieser allgemeine Begriff, der nun hier zu betrachten ist, enthält die drei Momente: _Allgemeinheit, Besonderheit_ und _Einzelheit_. Der Unterschied und die Bestimmungen, die er sich in dem Unterscheiden giebt, machen die Seite aus, welche vorhin _Gesetztseyn_ genannt wurde. Da dieses in dem Begriffe identisch mit dem An- und Fürsichseyn ist, so ist jedes jener Momente so sehr _ganzer_ Begriff, als _bestimmter Begriff_, und als _eine Bestimmung_ des Begriffs.

Zuerst ist er _reiner Begriff_, oder die Bestimmung der _Allgemeinheit_. Der reine oder allgemeine Begriff ist aber auch nur ein _bestimmter_, oder _besonderer_ Begriff, der sich auf die Seite neben die anderen stellt. Weil der Begriff die Totalität ist, also in seiner Allgemeinheit oder rein identischen Beziehung auf sich selbst, wesentlich das Bestimmen und Unterscheiden ist, so hat er in ihm selbst den Maaßstab, wodurch diese Form seiner Identität mit sich, indem sie alle Momente durchdringt und in sich faßt, ebenso unmittelbar sich bestimmt, _nur_ das _Allgemeine_ gegen die Unterschiedenheit der Momente zu seyn.

_Zweitens_ ist der Begriff dadurch als dieser _besondere_ oder als _bestimmte_ Begriff, welcher als gegen andere unterschieden gesetzt ist.

_Drittens_ die _Einzelheit_ ist der aus dem Unterschiede in die absolute Negativität sich reflektirende Begriff. Dieß ist zugleich das Moment, worin er aus seiner Identität in sein _Andersseyn_ übergetreten ist, und zum _Urtheil_ wird.

A. Der allgemeine Begriff.

Der reine Begriff ist das absolut Unendliche, Unbedingte und Freie. Es ist hier, wo die Abhandlung, welche den Begriff zu ihrem _Inhalte_ hat, beginnt, noch einmal nach seiner Genesis zurückzusehen. Das _Wesen_ ist aus dem _Seyn_, und der Begriff aus dem Wesen, somit auch aus dem _Seyn geworden._ Dieß Werden hat aber die Bedeutung des _Gegenstoßes_ seiner selbst, so daß das _Gewordene_ vielmehr das _Unbedingte_ und _Ursprüngliche_ ist. Das _Seyn_ ist in seinem Übergange zum Wesen zu einem _Schein_ oder _Gesetztseyn_, und das _Werden_ oder das Übergehen in _Anderes_ zu einem _Setzen_ geworden, und umgekehrt hat das _Setzen_ oder die Reflexion des Wesens sich aufgehoben und sich zu einem Nichtgesetzten, einem _ursprünglichen_ Seyn hergestellt. Der Begriff ist die Durchdringung dieser Momente, daß das Qualitative, und ursprünglich-Seyende nur als Setzen und nur als Rückkehr-in-sich ist, und diese reine Reflexion-in-sich schlechthin das _Anderswerden_ oder die _Bestimmtheit_ ist, welche ebenso daher unendliche, sich auf sich beziehende _Bestimmtheit_ ist.

Der Begriff ist daher zuerst so die _absolute Identität mit sich_, daß sie dieß nur ist, als die Negation der Negation, oder als die unendliche Einheit der Negativität mit sich selbst. Diese _reine Beziehung_ des Begriffs auf sich, welche dadurch diese Beziehung ist, als durch die Negativität sich setzend, ist die _Allgemeinheit_ des Begriffs.

_Die Allgemeinheit_, das sie die höchst _einfache_ Bestimmung ist, scheint keiner Erklärung fähig zu seyn; denn eine Erklärung muß sich auf Bestimmungen und Unterscheidungen einlassen, und von ihrem Gegenstand prädiciren, das Einfache aber wird hierdurch vielmehr verändert, als erklärt. Es ist aber gerade die Natur des Allgemeinen, ein solches Einfaches zu seyn, welches durch die absolute Negativität den höchsten Unterschied und Bestimmtheit _in sich_ enthält. Das _Seyn_ ist einfaches, als _unmittelbares_; deswegen ist es ein nur _Gemeintes_, und kann man von ihm nicht sagen, was es ist; es ist daher unmittelbar eins mit seinem Andern, dem _Nichtseyn_. Eben dieß ist sein Begriff, ein solches Einfaches zu seyn, das in seinem Gegentheil unmittelbar verschwindet; er ist das _Werden_. Das _Allgemeine_ dagegen ist das _Einfache_, welches ebenso sehr das _Reichste in sich selbst_ ist; weil es der Begriff ist.

Es ist daher _erstens_ die einfach Beziehung auf sich selbst; es ist nur in sich. Aber diese Identität ist _zweitens_ in sich absolute _Vermittelung_; nicht aber ein _Vermitteltes_. Vom Allgemeine, welches ein vermitteltes, nämlich das _abstrakte_, dem Besondern und Einzelnen entgegengesetzte Allgemeine ist, ist erst bei dem bestimmten Begriffe zu reden.--Aber auch schon das _Abstrakte_ enthält dieß, daß, um es zu erhalten, erfordert werde, andere Bestimmungen des Konkreten _wegzulassen_. Diese Bestimmungen sind als Determinationen überhaupt _Negationen_; ebenso ist ferner das _Weglassen_ derselben ein _Negiren_. Es kommt also beim Abstrakten gleichfalls die Negation der Negation vor. Diese gedoppelte Negation aber wird vorgestellt, als ob sie demselben _äußerlich_ sey, und sowohl die weggelassenen weiteren Eigenschaften des Konkreten von der beibehaltenen, welche der Inhalt des Abstrakten ist, verschieden seyen, als auch diese Operation des Weglassens der übrigen und des Beibehaltens der einen, außer derselben vorgehe. Zu solcher _Äußerlichkeit_ hat sich das Allgemeine gegen jene Bewegung noch nicht bestimmt; es ist noch selbst in sich jene absolute Vermittelung, welche eben die Negation der Negation oder absolute Negativität ist.

Nach dieser ursprünglichen Einheit ist vor's Erste das erste Negative oder die _Bestimmung_ keine Schranke für das Allgemeine, sondern es _erhält sich darin_, und ist positiv mit sich identisch. Die Kategorien des Seyns waren, als Begriffe, wesentlich diese Identitäten der Bestimmungen mit sich selbst, in ihrer Schranke oder ihrem Andersseyn; diese Identität war aber nur _an sich_ der Begriff; sie war noch nicht manifestirt. Daher die qualitative Bestimmung als solche in ihrer andern unterging und eine von ihr _verschiedene_ Bestimmung zu ihrer Wahrheit hatte. Das Allgemeine hingegen, wenn es sich auch in eine Bestimmung setzt, _bleibt_ es darin, was es ist. Es ist die _Seele_ des Konkreten, dem es inwohnt, ungehindert und sich selbst gleich in dessen Mannigfaltigkeit und Verschiedenheit. Es wird nicht mit in das _Werden_ gerissen, sonder _kontinuirt sich_ ungetrübt durch dasselbe, und hat die Kraft unveränderlicher, unsterblicher Selbsterhaltung.