Wissenschaft der Logik — Band 2
Chapter 16
2. Dieser Schluß steht zunächst als erster, somit unmittelbarer Schluß der Nothwendigkeit unter dem Schema des ersten formalen Schlusses E-B-A.--Da aber die Mitte die wesentliche _Natur_ des Einzelnen, nicht _irgend eine_ der Bestimmtheiten oder Eigenschaften desselben ist, und ebenso das Extrem der Allgemeinheit nicht irgend ein abstraktes Allgemeines, auch wieder nur eine einzelne Qualität, sondern die allgemeine Bestimmtheit, das _Specifische des Unterschiedes_ der Gattung ist, so fällt die Zufälligkeit weg, daß das Subjekt nur durch _irgend einen_ Medius Terminus mit _irgend einer Qualität_ zusammen geschlossen wäre.--Indem somit auch die _Beziehungen_ der Extreme auf die Mitte nicht diejenige äußerliche Unmittelbarkeit haben, wie im Schlusse des Daseyns; so tritt die Forderung des Beweises nicht in dem Sinne ein, der dort Statt fand und zum unendlichen Progresse führte.
Dieser Schluß setzt ferner nicht, wie ein Schluß der Reflexion, für seine Prämissen seinen Schlußsatz voraus. Die Termini stehen nach dem substantiellen Inhalt in identischer, als _an und für sich_ seyender Beziehung auf einander; es ist _ein_ die drei Terminos durchlaufendes Wesen vorhanden, an welchem die Bestimmungen der Einzelnheit, Besonderheit und Allgemeinheit nur _formelle_ Momente sind.
Der kategorische Schluß ist daher insofern nicht mehr subjektiv; in jener Identität fängt die Objektivität an; die Mitte ist die inhaltsvolle Identität ihrer Extreme, welche in derselben nach ihrer Selbstständigkeit enthalten sind, denn ihre Selbstständigkeit ist jene substantielle Allgemeinheit, die Gattung. Das Subjektive des Schlusses besteht in dem gleichgültigen Bestehen der Extreme gegen den Begriffe, oder die Mitte.
3. Es ist aber noch an diesem Schlusse dieß subjektiv, daß jene Identität noch als die substantielle oder als _Inhalt_, noch nicht zugleich als _Identität der Form_ ist. Daher ist die Identität des Begriffes noch _inneres_ Band, somit als Beziehung noch _Nothwendigkeit_; die Allgemeinheit der Mitte ist gediegene, _positive_ Identität, nicht ebenso sehr als _Negativität ihrer Extreme_.
Näher ist die Unmittelbarkeit dieses Schlusses, welche noch nicht als das, was sie _an sich ist, gesetzt ist_, so vorhanden. Das eigentlich Unmittelbare des Schlusses ist das _Einzelne_. Dieß ist unter seine Gattung als Mitte subsumirt; aber unter derselben stehen noch andere, _unbestimmt viele_ Einzelne; es ist daher _zufällig_, daß nur _dieses_ Einzelne darunter als subsumirt gesetzt ist.--Diese Zufälligkeit gehört aber ferner nicht bloß der _äußeren Reflexion_ an, die das im Schlusse gesetzte Einzelne, durch die _Vergleichung_ mit andern, zufällig findet; vielmehr darin, daß es selbst auf die Mitte als seine objektive Allgemeinheit bezogen ist, ist es als _zufällig_, als eine subjektive Wirklichkeit gesetzt. Auf der andern Seite, indem das Subjekt ein _unmittelbares_ Einzelnes ist, enthält es Bestimmungen, welche nicht in der Mitte, als der allgemeinen Natur enthalten sind; es hat somit auch eine dagegen gleichgültige, für sich bestimmte Existenz, die von eigenthümlichen Inhalt ist. Damit hat auch umgekehrt dieser andere Terminus eine gleichgültige Unmittelbarkeit und verschiedenen Existenz von jenem.--Dasselbe Verhältniß findet auch zwischen der Mitte und dem andern Extreme Statt; denn dieß hat gleichfalls die Bestimmung der Unmittelbarkeit, somit eines zufälligen Seyn gegen seine Mitte.
Was hiermit im kategorischen Schlusse gesetzt ist, sind _einer Seits_ Extreme in solchem Verhältniß zur Mitte, daß sie _an sich_ objektive Allgemeinheit oder selbstständige Natur haben und zugleich als Unmittelbare sind, also gegen einander _gleichgültige Wirklichkeiten. Anderer Seits_ aber sind sie ebenso sehr als _zufällige_, oder ihre Unmittelbarkeit als _aufgehoben_ in ihrer Identität bestimmt. Diese aber ist um jener Selbstständigkeit und Totalität der Wirklichkeit willen nur die formelle, innere; hierdurch hat der Schluß der Nothwendigkeit sich zum _hypothetischen_ bestimmt.
b. Der hypothetische Schluß.
1. Das hypothetische Urtheil enthält nur die nothwendige _Beziehung_ ohne die Unmittelbarkeit der Bezogenen. _Wenn A ist, so ist B_, oder das Seyn des A ist auch ebenso sehr das Seyn _eines Andern_, des B; damit ist noch nicht gesagt, weder daß A ist, noch daß B ist. Der hypothetische Schluß fügt diese _Unmittelbarkeit_ des Seyns hinzu:
Wenn A ist, so ist B,
Nun ist A,
Also ist B.
Der Untersatz für sich spricht das unmittelbare Seyn des A aus. Aber es ist nicht bloß dieß zum Urtheil hinzugekommen. Der Schluß enthält die Beziehung des Subjekts und Prädikats nicht als die abstrakte Kopula, sondern als die erfüllte _vermittelnde_ Einheit. Das _Seyn_ des A ist daher _nicht als bloße Unmittelbarkeit_, sondern wesentlich als _Mitte des Schlusses_ zu nehmen. Dieß ist näher zu betrachten.
2. Zunächst ist die Beziehung des hypothetischen Urtheils die _Nothwendigkeit_, oder innere _substantielle Identität_ bei äußerlicher Verschiedenheit der Existenz, oder der Gleichgültigkeit des erscheinenden Seyns gegeneinander;--ein identischer _Inhalt_, der innerlich zu Grunde liegt. Die beiden Seiten des Urtheils sind daher nicht als ein unmittelbares, sondern in der Nothwendigkeit gehaltenes Seyn, also zugleich _aufgehobenes_, oder nur erscheinendes Seyn. Sie verhalten sich ferner als Seiten des Urtheils, als _Allgemeinheit_ und _Einzelnheit_; das eine ist daher jener Inhalt als _Totalität der Bedingungen_, das andere als _Wirklichkeit_. Es ist jedoch gleichgültig, welche Seite als Allgemeinheit, welche als Einzelnheit genommen werde. Insofern nämlich die Bedingungen noch das _Innere, Abstrakte_ einer Wirklichkeit sind, sind sie das _Allgemeine_, und es ist das _Zusammengefaßtseyn_ derselben in eine _Einzelnheit_, wodurch sie in _Wirklichkeit_ getreten sind. Umgekehrt sind die Bedingungen eine _vereinzelnte zerstreute_ Erscheinung, welche erst in der _Wirklichkeit Einheit_ und Bedeutung, und ein _allgemeingültiges Daseyn_ gewinnt.
Das nähere Verhältniß, das hier zwischen den beiden Seiten als Verhältniß von Bedingung zum Bedingten angenommen worden, kann jedoch auch als Ursache und Wirkung, Grund und Folge genommen werden; dieß ist hier gleichgültig; aber das Verhältniß der Bedingung entspricht insofern der in dem hypothetischen Urtheile und Schlusse vorhandenen Beziehung näher, als die Bedingung wesentlich als eine gleichgültige Existenz, Grund und Ursache dagegen durch sich selbst übergehend ist; auch ist die Bedingung eine allgemeinere Bestimmung, indem sie beide Seiten jener Verhältnisse begreift, da die Wirkung, Folge u. s. f. ebenso sehr Bedingung der Ursache, des Grundes ist, als diese von jenen.-A ist nun das _vermittelnde_ Seyn, insofern es _erstens_ ein unmittelbares Seyn, eine gleichgültige Wirklichkeit, aber zweitens insofern es ebenso sehr als ein _an sich selbst zufälliges_, sich aufhebendes Seyn ist. Was die Bedingungen in die Wirklichkeit der neuen Gestalt, deren Bedingungen sie sind, übersetzt, ist, daß sie nicht das Seyn als das abstrakte Unmittelbare sind, sondern das _Seyn in seinem Begriffe, zunächst das Werden_; aber, da der Begriff nicht mehr das Übergehen ist, bestimmter die _Einzelnheit_, als sich auf sich beziehende _negative_ Einheit.--Die Bedingungen sind ein zerstreutes, seine Verwendung erwartendes und forderndes Material; diese _Negativität_ ist das Vermittelnde, die freie Einheit des Begriffes. Sie bestimmt sich als _Thätigkeit_, da diese Mitte der Widerspruch der _objektiven Allgemeinheit_, oder der Totalität des identischen Inhalts, und der _gleichgültigen Unmittelbarkeit_ ist. --Diese Mitte ist daher nicht mehr bloß innere, sondern _seyende Nothwendigkeit_; die objektive Allgemeinheit enthält die Beziehung auf sich selbst als _einfache Unmittelbarkeit_, als Seyn;--im kategorischen Schlusse ist dieß Moment zunächst Bestimmung der Extreme; aber gegen die objektive Allgemeinheit der Mitte bestimmt es sich als _Zufälligkeit_, damit als ein nur _gesetztes_, auch aufgehobenes, das ist, in den Begriff oder in die Mitte als Einheit zurückgegangenes, welche selbst nun in ihrer Objektivität auch Seyn ist.
Der Schlußsatz: _Also ist B_, drückt denselben Widerspruch aus, daß B ein _unmittelbar_ Seyendes, aber ebenso durch ein Anderes oder _vermittelt_ ist. Seiner Form nach ist er daher derselbe Begriff, welcher die Mitte ist; nur als das _Nothwendige_ unterschieden von der _Nothwendigkeit_,--in der ganz oberflächlichen Form der Einzelnheit gegen die Allgemeinheit. Der absolute _Inhalt_ von A und B ist derselbe; es sind nur zwei verschiedene Namen derselben Grundlage für die _Vorstellung_, insofern sie die Erscheinung der verschiedenen Gestalt des Daseyns festhält, und vom Nothwendigen seiner Nothwendigkeit unterscheidet; insofern diese aber von B getrennt seyn sollte, so wäre es nicht das Nothwendige. Es ist somit die Identität des _Vermittelnden_ und des _Vermittelten_ darin vorhanden.
3. Der hypothetische Schluß stellt zunächst _die nothwendige Beziehung_ als Zusammenhang durch _die Form_ oder _negative Einheit_ dar, wie der kategorische durch die positive Einheit den gediegenen _Inhalt_, die objektive Allgemeinheit. Aber die _Nothwendigkeit_ geht in _das Nothwendige_ zusammen; _die Formthätigkeit_ des Übersetzens der bedingenden Wirklichkeit in die bedingte ist _an sich_ die Einheit, in welcher die vorher zum gleichgültigen Daseyn befreiten Bestimmtheiten des Gegensatzes _aufgehoben_ sind, und der Unterschied des A und B ein leerer Name ist. Sie ist daher in sich reflektirte Einheit,--somit ein _identischer_ Inhalte; und ist dieß nicht nur _an sich_, sondern es ist durch diesen Schluß auch _gesetzt_, indem das Seyn des A auch nicht sein eigenes, sondern des B, und umgekehrt überhaupt das Seyn des Einen das Seyn des Andern ist, und im Schlußsatze bestimmt das unmittelbare Seyn oder gleichgültige Bestimmtheit als eine vermittelte ist,--also die Äußerlichkeit sich aufgehoben, und deren _in sich gegangene Einheit gesetzt_ ist.
Die Vermittelung des Schlusses hat sich hierdurch bestimmt als _Einzelnheit, Unmittelbarkeit_ und als _sich auf sich beziehende Negativität_, oder unterscheidende und aus diesem Unterschiede sich in sich zusammennehmende Identität,--als absolute Form, und eben dadurch als objektive _Allgemeinheit_, mit sich identisch seyender _Inhalt_. Der Schluß ist in dieser Bestimmung der _disjunktive Schluß_.
c. Der disjunktive Schluß.
Wie der hypothetische Schluß im Allgemeinen unter dem Schema der zweiten Figur A-E-B steht, so steht der disjunktive unter dem Schema der dritten Figur des formalen Schlusses: E-A-B. Die Mitte ist aber die _mit der Form erfüllte Allgemeinheit_; sie hat sich als die _Totalität_, als _entwickelte_ objektive Allgemeinheit bestimmt. Der Medius Terminus ist daher sowohl Allgemeinheit, als Besonderheit und Einzelnheit. Als jene ist er erstlich die substantielle Identität der Gattung, aber zweitens als eine solche, in welche die _Besonderheit_, aber _als ihr gleich, aufgenommen_ ist, also als allgemeine Sphäre, die ihre totale Besonderung enthält,--die in ihre Arten zerlegte Gattung; A, welches _sowohl B als C als D_ ist. Die Besonderung ist aber als Unterscheidung ebenso sehr das _Entweder Oder_ des B, C und D, _negative_ Einheit, _das gegenseitige_ Ausschließen der Bestimmung.--Dieß Ausschließen ist nun ferner nicht nur ein gegenseitiges und die Bestimmung bloß eine relative, sondern ebenso sehr wesentlich sich _auf sich beziehende_ Bestimmung; das Besondere als _Einzelnheit_ mit Ausschließung der _anderen_.
A ist entweder B oder C oder D,
A ist aber B;
also ist A nicht C noch D.
Oder auch:
A ist entweder B oder C oder D,
A ist aber nicht C noch D;
also ist es B.
A ist nicht nur in den beiden Prämissen Subjekt, sondern auch im Schlußsatz. In der ersten ist es allgemeines und in seinem Prädikate die in die Totalität ihrer Arten besonderte _allgemeine_ Sphäre; in der zweiten ist es als _Bestimmtes_, oder als eine Art; im Schlußsatz ist es als die ausschließende, _einzelne_ Bestimmtheit gesetzt.--Oder auch ist es schon im Untersatze als ausschließende Einzelnheit, und im Schlußsatze als das Bestimmte, was es ist, positiv gesetzt.
Was hiermit überhaupt als das _Vermittelte_ erscheint, ist die _Allgemeinheit_ des A mit der _Einzelnheit_. Das _Vermittelnde_ aber ist dieses A, welches die _allgemeine_ Sphäre seiner Besonderungen und ein als _Einzelnes_ Bestimmtes ist. Was sie Wahrheit des hypothetischen Schlusses ist, die Einheit des Vermittelnden und Vermittelten, ist somit im disjunktiven Schlusse _gesetzt_, der aus diesem Grunde ebenso sehr _kein Schluß_ mehr ist. Die Mitte, welche in ihm als die Totalität des Begriffes gesetzt ist, enthält nämlich selbst die beiden Extreme in ihrer vollständigen Bestimmtheit. Die Extreme, im Unterschiede von dieser Mitte, sind nur als ein Gesetztseyn, dem keine eigenthümliche Bestimmtheit gegen die Mitte mehr zukommt.
Dieß noch in bestimmterer Rücksicht auf den hypothetischen Schluß betrachtet, so war in ihm eine _substantielle Identität_, als das _innere_ Band der Nothwendigkeit, und eine davon unterschiedene _negative Einheit_--nämlich die Thätigkeit oder die Form, welche ein Daseyn in ein anderes übersetzte,--vorhanden. Der disjunktive Schluß ist überhaupt in der Bestimmung der _Allgemeinheit_, seine Mitte ist das A als _Gattung_ und als vollkommen _Bestimmtes_; durch diese Einheit ist jener vorher innere Inhalt auch _gesetzt_, und umgekehrt das Gesetztseyn oder die Form ist nicht die äußerliche negative Einheit dagegen ein gleichgültiges Daseyn, sondern identisch mit jenem gediegenen Inhalte. Die ganze Formbestimmung des Begriffs ist in ihrem bestimmten Unterschied und zugleich in der einfachen Identität des Begriffes gesetzt.
Dadurch hat sich nun der _Formalismus des Schließens_, hiermit die Subjektivität des Schlusses und des Begriffes überhaupt aufgehoben. Dieß Formelle oder Subjektive bestand darin daß das Vermittelnde der Extreme, der Begriff als _abstrakte_ Bestimmung, und dadurch von ihnen, deren Einheit sie ist, _verschieden_ ist. In der Vollendung des Schlusses dagegen, worin die objektive Allgemeinheit ebenso sehr als Totalität der Formbestimmungen gesetzt ist, ist der Unterschied des Vermittelnden und Vermittelten weggefallen. Das, was vermittelt ist, ist selbst wesentliches Moment seines Vermittelnden, und jedes Moment ist als die Totalität der Vermittelten. Die Figuren des Schlusses stellen jede Bestimmtheit des Begriffs _einzeln_ als die Mitte dar, welche zugleich der Begriff als _Sollen_ ist, als Forderung, daß das Vermittelnde seine Totalität sey. Die verschiedenen Gattungen der Schlüsse aber stellen die Stufen der _Erfüllung_ oder Konkretion der Mitte dar. In dem formalen Schlusse wird die Mitte nur dadurch als Totalität gesetzt, daß alle Bestimmtheiten, aber jede _einzeln_, die Funktion der Vermittelung durchlaufen. In den Schlüssen der Reflexion ist die Mitte als die, die Bestimmungen der Extreme _äußerlich_ zusammenfassende Einheit. Im Schlusse der Nothwendigkeit hat sie sich zur ebenso entwickelten und totalen, als einfachen Einheit bestimmt, und die Form des Schlusses, der in dem Unterschiede der Mitte gegen seine Extreme bestand hat sich dadurch aufgehoben.
Damit ist der Begriff überhaupt realisirt worden; bestimmter hat er eine solche Realität gewonnen, welche _Objektivität_ ist. Die _nächste Realität_ war, daß der _Begriff_ als die in sich negative Einheit sich dirimirt, und als _Urtheil_ seine Bestimmungen in bestimmtem und gleichgültigem Unterschiede setzt, und im Schlusse sich selbst ihnen entgegenstellt. Indem er so noch das Innerliche dieser seiner Äußerlichkeit ist, so wird durch den Verlauf der Schlüssse diese Aueßerlichkeit mit der innerlichen Einheit ausgeglichen; die verschiedenen Bestimmungen kehren durch die Vermittelung, in welcher sie zunächst nur in einem Dritten eins sind, in diese Einheit zurück, und die Äußerlichkeit stellt dadurch den Begriff an ihr selbst dar, der hiermit ebenso sehr nicht mehr als innerliche Einheit von ihr unterschieden ist.
Jene Bestimmung des Begriffs aber, welche als _Realität_ betrachtet worden, ist umgekehrt ebenso sehr ein _Gesetztseyn_. Denn nicht nur in diesem Resultate hat sich als die Wahrheit des Begriffs die Identität seiner Innerlichkeit und Äußerlichkeit dargestellt, sondern schon die Momente des Begriffs im Urtheile bleiben auch in ihrer Gleichgültigkeit gegen einander, Bestimmungen, die ihre Bedeutung nur in ihrer Beziehung haben. Der Schluß ist _Vermittelung_, der vollständige Begriff in seinem _Gesetztseyn_. Seine Bewegung ist das Aufheben dieser Vermittelung, in welcher nichts an und für sich, sondern jedes nur vermittelst eines Andern ist. Das Resultat ist daher eine _Unmittelbarkeit_, die durch _Aufheben der Vermittelung_ hervorgegangen, ein _Seyn_, das ebenso sehr identisch mit der Vermittelung und der Begriff ist, der aus und in seinem Andersseyn sich selbst hergestellt hat. Dieß _Seyn_ ist daher eine _Sache_, die _an und für sich_ ist,--die _Objektivität_.
Zweiter Abschnitt. Die Objektivität.
Im ersten Buche der objektiven Logik wurde das abstrakte _Seyn_ dargestellt als übergehend in das _Daseyn_, aber ebenso zurückgehend in das _Wesen_. Im zweiten zeigt sich das Wesen, daß es sich zum _Grunde_ bestimmt, dadurch in die _Existenz_ tritt und sich zur _Substanz_ realisirt, aber wieder in den _Begriff_ zurückgeht. Vom Begriffe ist nun zunächst gezeigt worden, daß er sich zur _Objektivität_ bestimmt. Es erhellt von selbst, daß dieser letztere Übergang seiner Bestimmung nach dasselbe ist, was sonst in der _Metaphysik_ als der _Schluß_ vom _Begriffe_, nämlich vom _Begriffe Gottes_ auf _sein Daseyn_, oder als der sogenannte _ontologische Beweis_ vom _Daseyn Gottes_ vorkam.--Es ist ebenso bekannt, daß der erhabenste Gedanke Deskartes, daß der Gott das ist, _dessen Begriff sein Seyn in sich schließt_, nachdem er in die schlechte Form des formalen Schlusses, nämlich in die Form jenes Beweises herabgesunken, endlich der Kritik der Vernunft, und dem Gedanken, daß sich _das Daseyn nicht aus dem Begriffe herausklauben_ lasse, unterlegen ist. Einiges diesen Beweis Betreffende ist schon früher beleuchtet worden; im ersten Theile S. 83 ff., indem das _Seyn_ in seinem nächsten Gegensatze dem _Nichtseyn_ verschwunden und als die Wahrheit beider sich das _Werden_ gezeigt hat, ist die Verwechslung bemerklich gemacht worden, wenn bei einem bestimmten Daseyn nicht das _Seyn_ desselben, sondern sein _bestimmter Inhalt_ festgehalten und daher gemeint wird, wenn _dieser bestimmte Inhalt_, z.B. hundert Thaler, mit einem andern _bestimmten Inhalte_, z.B. dem Kontexte meiner Wahrnehmung, meinem Vermögenszustand verglichen und dabei ein Unterschied gefunden wird, ob jener Inhalt zu diesem hinzukomme oder nicht,--als ob dann vom Unterschiede des Seyns und Nichtseyns, oder gar vom Unterschiede des Seyns und des Begriffes gesprochen werde. Ferner ist daselbst S. 116 und II. Th. S. 71 die in dem ontologischen Beweise vorkommende Bestimmung _eines Inbegriffs aller Realitäten_ beleuchtet worden.--Den wesentlichen Gegenstand jenes Beweises, _den Zusammenhang des Begriffes und des Daseyns_, betrifft aber die eben geschlossene Betrachtung des _Begriffs_ und des ganzen Verlaufs, durch den er sich zu _Objektivität_ bestimmt. Der Begriff ist als absolut mit sich identische Negativität das sich selbst Bestimmende; es ist bemerkt worden, daß er schon, indem er sich in der Einzelnheit zum _Urtheil_ entschließt, sich als _Reales, Seyendes_ setzt; diese noch abstrakte Realität vollendet sich in der _Objektivität_.
Wenn es nun scheinen möchte, als ob der Übergang des Begriffs in die Objektivität etwas Anderes sey, als der Übergang vom Begriff Gottes zu dessen Daseyn, so wäre einer Seits zu betrachten, daß der bestimmte _Inhalt_, Gott, im logischen Gange keinen Unterschied machte, und der ontologische Beweis nur eine Anwendung dieses logischen Ganges auf jenen besondern Inhalt wäre. Auf der andern Seite aber ist sich wesentlich an die oben gemachte Bemerkung zu erinnern, daß das Subjekt erst in seinem Prädikate Bestimmtheit und Inhalt erhält, vor demselben aber, er mag für das Gefühl, Anschauung und Vorstellung so der Bestimmtheit aber zugleich die _Realisation_ überhaupt.--Die Prädikate müssen aber gefaßt werden, als selbst noch in den Begriff eingeschlossen, somit als etwas Subjektives, mit dem noch nicht zum Daseyn herausgekommen ist; insofern ist einer Seits allerdings die _Realisation_ des Begriffs im Urtheil noch nicht vollendet. Anderer Seits bleibt aber auch die bloße Bestimmung eines Gegenstandes durch Prädikate, ohne daß sie zugleich die Realisation und Objektivierung des Begriffes ist, etwas so Subjektives, daß sie auch nicht einmal die wahrhafte Erkenntniß und _Bestimmung des Begriffs_ des Gegenstandes ist;--ein Subjektives in dem Sinne von abstrakter Reflexion und unbegriffenen Vorstellungen.--Gott als lebendiger Gott, und noch mehr als absoluter Geist wird nur in seinem _Thun_ erkannt. Früh ist der Mensch angewiesen worden, ihn in seinen _Werken_ zu erkennen; aus diesen können erst die _Bestimmungen_ hervorgehen, welche seine _Eigenschaften_ genannt werden; so wie darin auch sein _Seyn_ enthalten ist. So faßt das begreifende Erkennen seines _Wirkens_, d. i. seiner selbst, den _Begriff_ Gottes in seinem _Seyn_, und sein Seyn in seinem Begriffe. Das _Seyn_ für sich oder gar das _Daseyn_ ist eine so arme und beschränkte Bestimmung, daß die Schwierigkeit, sie im Begriffe zu finden, wohl nur daher hat kommen können, daß nicht betrachtet worden ist, was denn das _Seyn_ oder _Daseyn_ selbst ist.--Das _Seyn_, als die ganz _abstrakte, unmittelbare Beziehung auf sich selbst_, ist nichts Anderes als das abstrakte Moment des Begriffs, welches abstrakte Allgemeinheit ist, die auch das, was man an das Seyn verlangt, leistet, _außer_ dem Begriff zu seyn; denn so sehr sie Moment des Begriffs ist, ebenso sehr ist sie der Unterschied, oder das abstrakte Urtheil desselben, indem er sich selbst sich gegenüberstellt. Der Begriff, auch als formaler, enthält schon unmittelbar das _Seyn_ in einer _wahrern_ und _reichern_ Form, indem er als sich auf sich beziehende Negativität, _Einzelnheit_ ist.
Unüberwindlich aber wird allerdings die Schwierigkeit, im Begriffe überhaupt, und ebenso im Begriffe Gottes das _Seyn_ zu finden, wenn es ein solches seyn soll, das im _Kontexte der äußern Erfahrung_ oder _in der Form der sinnlichen Wahrnehmung_, wie _die hundert Thaler in meinem Vermögenszustande_, nur als ein mit der Hand, nicht mit dem Geiste Begriffenes, wesentlich dem äußern, nicht dem innern Auge Sichtbares vorkommen soll--wenn dasjenige Seyn, Realität, Wahrheit genannt wird, was die Dinge als sinnliche, zeitliche und vergängliche haben.--Wenn ein Philosophiren sich beim Seyn nicht über die Sinne erhebt, so gesellt sich dazu, daß es auch beim Begriffe nicht den bloß abstrakten Gedanken verläßt; dieser steht dem Seyn gegenüber.