Wissenschaft der Logik — Band 2
Chapter 15
Aus dieser Bestimmtheit der Extreme, welche dem Verlauf der Urtheilsbestimmung angehört, ergiebt sich der nähere Inhalt der _Mitte_, auf die es wesentlich beim Schlusse ankommt, da sie ihn vom Urtheile unterscheidet. Sie enthält 1) die _Einzelnheit_, 2) aber zur Allgemeinheit erweitert, als _Alle_, 3) die zum Grunde liegende, Einzelnheit und abstrakte Allgemeinheit schlechthin in sich vereinigende Allgemeinheit, _die Gattung_.--Der Schluß der Reflexion hat auf diese Weise erst die _eigentliche Bestimmtheit_ der Form, indem die Mitte als die Totalität der Bestimmungen _gesetzt_ ist; der unmittelbare Schluß ist gegen ihn deswegen der _unbestimmte_, als die Mitte erst noch die abstrakte Besonderheit ist, in welcher die Momente ihres Begriffs noch nicht gesetzt sind.--Dieser erste Schluß der Reflexion kann der _Schluß der Allheit_ genannt werden.
a. Schluß der Allheit.
1. Der Schluß der Allheit ist der Verstandesschluß in seiner Vollkommenheit, mehr aber noch nicht. Daß die Mitte in ihm nicht _abstrakte_ Besonderheit, sondern in ihre Momente entwickelt und daher als konkrete ist, ist zwar ein wesentliches Erforderniß für den Begriff, allein die Form der _Allheit_ faßt das Einzelne zunächst nur äußerlich in die Allgemeinheit zusammen, und umgekehrt erhält sie das Einzelne noch als ein unmittelbar für sich bestehendes in der Allgemeinheit. Die Negation der Unmittelbarkeit der Bestimmungen, die das Resultat des Schlusses des Daseyns war, ist nur die _erste_ Negation, noch nicht die Negation der Negation, oder absolute Reflexion in sich. Jener die einzelnen Bestimmungen in sich befassenden Allgemeinheit der Reflexion liegen sie daher noch zu Grunde,--oder die Allheit ist noch nicht die Allgemeinheit des Begriffs, sondern die äußere der Reflexion.
Der Schluß des Daseyns war darum zufällig, weil der Medius Terminus desselben als eine einzelne Bestimmtheit des konkreten Subjekts eine unbestimmbare Menge anderer solcher Mediorum Terminorum zuläßt, und damit das Subjekt mit unbestimmbar anderen, und mit entgegengesetzten Prädikaten zusammen geschlossen seyn konnte. Indem die Mitte aber nunmehr _die Einzelnheit_ enthält, und hierdurch selbst konkret ist, so kann durch sie mit dem Subjekt nur ein Prädikat verbunden werden, das ihm als konkreten zukommt.--Wenn z.B. aus dem Medius Terminus : _Grün_, geschlossen werden sollte, daß ein Gemälde angenehm sey, weil das Grün dem Auge angenehm ist, oder ein Gedicht, ein Gebäude u. s. f. schön sey, weil er _Regelmäßigkeit_ besitze, so könnte das Gemälde u. s. f. dessen ungeachtet häßlich seyn, um anderer Bestimmungen willen, aus denen auf dieß letztere Prädikat geschlossen werden könnte. Indem hingegen der Medius Terminus die Bestimmung der _Allheit_ hat, so enthält er das Grüne, die Regelmäßigkeit als _ein Konkretes_, das eben darum nicht die Abstraktion eines bloß Grünen, Regelmäßigen u. s. f. ist; mit diesem _Konkreten_ können nun nur Prädikate verbunden seyn, die der _Totalität des Konkreten_ gemäß sind.--In dem Urtheil: _Das Grüne_ oder _Regelmäßige ist angenehm_, ist das Subjekt nur die Abstraktion von Grün, Regelmäßigkeit; in dem Satze: _Alles Grüne oder Regelmäßige ist angenehm_, ist das Subjekt dagegen: alle wirklichen konkreten Gegenstände, die grün oder regelmäßig sind, die also _als konkrete_ mit _allen ihren Eigenschaften_, die sie außer dem Grünen oder der Regelmäßigkeit noch haben, genommen werden.
2. Diese Reflexions-Vollkommenheit des Schlusses macht ihn aber eben hiermit zu einem bloßen Blendwerk. Der Medius Terminus hat die Bestimmtheit: _Alle_; diesen kommt im Obersatze das Prädikat _unmittelbar_ zu, das mit dem Subjekte zusammen geschlossen wird. Aber _Alle_ sind _alle Einzelne_; darin hat also das einzelne Subjekt jenes Prädikat schon unmittelbar, und _erhält es nicht erst durch den Schluß_.--Oder das Subjekt erhält durch den Schlußsatz ein Prädikat als eine Folge; der Obersatz aber enthält in sich schon diesen Schlußsatz; _der Obersatz ist also nicht für sich richtig_, oder ist nicht ein unmittelbares, vorausgesetztes Urtheil, sondern _setzt selbst schon den Schlußsatz voraus_, dessen Grund er seyn sollte.--In dem beliebten vollkommenen Schlusse:
Alle Menschen sind sterblich,
_Nun ist Cajus ein Mensch_,
Ergo ist Cajus sterblich,
ist der Obersatz nur darum und insofern richtig, als der _Schlußsatz richtig_ ist; wäre Cajus zufälligerweise nicht sterblich, so wäre der Obersatz nicht richtig. Der Satz, welcher Schlußsatz seyn sollte, muß schon unmittelbar für sich richtig seyn, weil der Obersatz sonst nicht Alle Einzelne befassen könnte; ehe der Obersatz als richtig gelten kann, ist _vorher_ die Frage, ob nicht jener Schlußsatz selbst eine _Instanz_ gegen ihn sey.
3. Beim Schlusse des Daseyns ergab sich aus dem Begriffe des Schlusses, daß die Prämissen als _unmittelbare_ dem Schlußsatze, nämlich der durch den Begriff des Schlusses geforderten _Vermittelung_, widersprachen, daß der erste Schluß daher andere, und umgekehrt diese anderen ihn voraussetzen.
Im Schlusse der Reflexion ist dieß an ihm selbst gesetzt, daß der Obersatz seinen Schlußsatz voraussetzt, indem jener die Verbindung des Einzelnen mit einem Prädikate enthält, welche eben erst Schlußsatz seyn soll.
Was also in der That vorhanden ist, kann zunächst so ausgedrückt werden: daß der Reflexions-Schluß nur ein äußerlicher leerer _Schein des Schließens_ ist,--daß somit das Wesen hiermit die Mitte ausmacht, und als solche zu setzen ist;--die Einzelnheit, welche als solche ist, und nur äußerlich die Allgemeinheit an ihr hat.--Oder nach dem nähern Inhalt des Reflxions-Schlusses zeigte sich, daß das Einzelne in _unmittelbarer_, nicht einer erschlossenen Beziehung auf sein Prädikat steht, und daß der Obersatz, die Verbindung eines Besondern mit einem Allgemeinen, oder näher eines formell Allgemeinen mit einem an sich Allgemeinen, durch die Beziehung der Einzelnheit, die in jenem vorhanden ist,--der Einzelnheit als Allheit,--vermittelt ist. Dieß aber ist _der Schluß der Induktion_.
b. Schluß der Induktion.
1. Der Schluß der Allheit steht unter dem Schema der ersten Figur: E-B-A; der Schluß der Induktion unter dem der zweiten A-E-B, da er wieder die Einzelnheit zur Mitte hat, nicht die _abstrakte_ Einzelnheit, sondern als _vollständig_, nämlich gesetzt mit der ihr entgegengesetzen Bestimmung, der Allgemeinheit.--Das _eine Extrem_ ist irgend ein Prädikat, das allen diesen Einzelnen gemeinschaftlich ist; die Beziehung desselben auf sie macht die unmittelbaren Prämissen aus, dergleichen eine im vorhergehenden Schlusse Schlußsatz seyn sollte.--Das _andere Extrem_ kann die unmittelbare _Gattung_ seyn, wie sie in der Mitte des vorigen Schlusses, oder im Subjekte des universellen Urtheils vorhanden ist, und welche in den sämmtlichen Einzelnen oder auch Arten der Mitte erschöpft ist. Der Schluß hat hiernach die Gestalt:
e
e
A--B.
e
e
ins
Unendliche
2. Die zweite Figur des formalen Schlusses A-E-B entsprach dem Schema darum nicht, weil in der einen Prämisse E, das die Mitte ausmacht, nicht subsumirend oder Prädikat war. In der Induktion ist dieser Mangel gehoben; die Mitte ist hier: _Alle Einzelne_; der Satz: A-E, welcher das objektive Allgemeine oder Gattung als zum Extrem ausgeschieden, als Subjekt enthält, hat ein Prädikat, das mit ihm wenigstens von gleichem Umfange, hiermit für die äußere Reflexion identisch ist. Der Löwe, Elephant u. s. f. machen die _Gattung_ des vierfüßigen Thiers aus; der Unterschied, daß _derselbe_ Inhalt das eine Mal in der Einzelnheit, das andere Mal in der Allgemeinheit gesetzt ist, ist hiermit bloße _gleichgültige Formbestimmung_,--eine Gleichgültigkeit, welche das im Reflexions-Schlusse gesetzte Resultat des formalen Schlusses, und hierdurch die Gleichheit des Umfangs gesetzt ist.
Die Induktion ist daher nicht der Schluß der bloßen _Wahrnehmung_ oder des zufälligen Daseyns, wie die ihm entsprechende zweite Figur, sondern Schluß der _Erfahrung_;--des subjektiven Zusammenfassens der Einzelnen in die Gattung, und des Zusammenschließens der Gattung mit einer allgemeinen Bestimmtheit, weil sie in allen Einzelnen angetroffen wird. Er hat auch die objektive Bedeutung, daß die unmittelbare Gattung sich durch die Totalität der Einzelnheit zu einer allgemeinen Eigenschaft bestimmt, in einem allgemeinen Verhältnisse oder Merkmal ihr Daseyn hat.--Allein die objektive Bedeutung dieses, wie der anderen Schlüsse ist nur erst ihr innerer Begriff, und hier noch nicht gesetzt.
3. Die Induktion ist vielmehr noch wesentlich ein subjektiver Schluß. Die Mitte sind die Einzelnen in ihrer Unmittelbarkeit, das Zusammenfassen derselben in die Gattung durch die Allheit ist eine _äußerliche_ Reflexion. Um der bestehenden _Unmittelbarkeit_ der Einzelnen, und um der daraus fließenden _Äußerlichkeit_ willen ist die Allgemeinheit nur Vollständigkeit, oder bleibt vielmehr _eine Aufgabe_.--Es kommt an ihr daher wieder der _Progreß_ in die schlechte Unendlichkeit zum Vorschein; die _Einzelnheit_ soll als _identisch_ mit der _Allgemeinheit_ gesetzt werden, aber indem die _Einzelnen_ ebenso sehr als _unmittelbare_ gesetzt sind, so bleibt jene Einheit nur ein perennirendes _Sollen_; sie ist eine Einheit der _Gleichheit_; die identisch seyn sollen, sollen es zugleich _nicht_ seyn. Die a, b, c, d, e, nur ins _Unendliche_ fort machen die Gattung aus, und geben die vollendete Erfahrung. Der _Schlußsatz_ der Induktion bleibt insofern _problematisch_.
Indem sie aber dieß ausdrückt, daß die Wahrnehmung, um zur Erfahrung zu werden, _ins Unendliche_ fortgesetzt werden _soll_, setzt sie voraus, daß die Gattung mit ihrer Bestimmtheit _an und für sich_ zusammengeschlossen sey. Sie setzt damit eigentlich ihren Schlußsatz vielmehr als ein Unmittelbares voraus, wie der Schluß der Allheit für eine seiner Prämissen den Schlußsatz voraussetzt.--Eine Erfahrung, die auf Induktion beruht, wird als gültig angenommen, _obgleich_ die Wahrnehmung zugestandenermaßen _nicht vollendet_ ist; es kann aber nur angenommen werden, daß sich keine _Instanz gegen_ jene Erfahrung ergeben könne, insofern diese _an und für sich_ wahr sey. Der Schluß durch Induktion gründet sich daher wohl auf eine Unmittelbarkeit, aber nicht auf die, auf die er sich gründen sollte, auf die _seyende_ Unmittelbarkeit der _Einzelnheit_, sondern _auf die an und für sich seyende_, auf die _allgemeine_.-Die Grundbestimmung der Induktion ist, ein Schluß zu seyn; wenn die Einzelnheit als wesentliche, die Allgemeinheit aber nur als äußerliche Bestimmung der Mitte genommen wird, so fiele die Mitte in zwei unverbundene Theile aus einander, und es wäre kein Schluß vorhanden; diese Äußerlichkeit gehört vielmehr den Extremen an. _Die Einzelnheit_ kann nur Mitte seyn, _als unmittelbar identisch_ mit der Allgemeinheit; eine solche Allgemeinheit ist eigentlich die _objektive, die Gattung_.--Dieß kann auch so betrachtet werden: die Allgemeinheit ist an der Bestimmung der Einzelnheit, welche der Mitte der Induktion zu Grunde liegt, _äußerlich, aber wesentlich_; ein solches _Äußerliche_ ist so sehr unmittelbar sein Gegentheil, das _Innerliche_.--Die Wahrheit des Schlusses der Induktion ist daher ein solcher Schluß, der eine Einzelnheit zur Mitte hat, die unmittelbar _an sich selbst_ Allgemeinheit ist;--_der Schluß der Analogie_.
c. Der Schluß der Analogie.
1. Dieser Schluß hat die dritte Figur des unmittelbaren Schlusses: E-A-B zu seinem abstrakten Schema. Aber seine Mitte ist nicht mehr irgend eine einzelne Qualität, sondern eine Allgemeinheit, welche _die Reflexion-in-sich eines Konkreten_, somit die _Natur_ desselben ist;--und umgekehrt, weil sie so die Allgemeinheit als eines Konkreten ist, ist sie zugleich an sich selbst dieß _Konkrete_.--Es ist hier also ein Einzelnes die Mitte, aber nach seiner allgemeinen Natur; ferner ist ein anderes Einzelnes Extrem, welches mit jenem dieselbe allgemeine Natur hat. Z. B.:
_Die Erde_ hat Bewohner,
Der Mond ist _eine Erde_,
Also hat der Mond Bewohner.
2. Die Analogie ist um so oberflächlicher, je mehr das Allgemeine, in welchem die beiden Einzelnen eins sind, und nach welchem das eine, Prädikat des andern wird, eine bloße _Qualität_, oder wie die Qualität subjektiv genommen wird, ein oder anderes _Merkmal_ ist, wenn die Identität beider hierin als eine bloße _Ähnlichkeit_ genommen wird. Dergleichen Oberflächlichkeit aber, zu der eine Verstandes- oder Vernunftform dadurch gebracht wird, daß man sie in die Sphäre der bloßen _Vorstellung_ herabsetzt, sollte in der Logik gar nicht angeführt werden.--Auch ist es unpassend, den Obersatz dieses Schlusses so darzustellen, daß er lauten solle: _Was einem Objekte in einigen Merkmalen ähnlich ist, das ist ihm auch in andern ähnlich_. Auf solche Weise wird _die Form des Schlusses_ in Gestalt eines Inhalts ausgedrückt, und der empirische, eigentlich so zu nennende, Inhalt zusammen in den Untersatz verlegt. So könnte auch die ganze Form z.B. des ersten Schlusses als sein Obersatz ausgedrückt werden: _Was unter ein Anderes subsumirt ist, welchem ein Drittes inhärirt, dem inhärirt auch dieß Dritte; Nun aber_ und so fort. Aber beim Schlusse selbst kommt es nicht auf den empirischen Inhalt an, und seine eigene Form zum Inhalt eines Obersatzes zu machen, ist so gleichgültig, als ob jeder andere empirische Inhalt dafür genommen würde. Insofern es aber beim Schluß der Analogie auf jenen Inhalt, der nichts als die eigenthümliche Form des Schlusses enthält, nicht ankommen sollte, so käme es auch bei dem ersten Schluß ebenso sehr nicht darauf an, d. h. nicht auf das, was den Schluß zum Schlusse macht.--Worauf es ankommt, ist immer die Form des Schlusses, er mag nun diese selbst, oder etwas Anderes zu seinem empirischen Inhalte haben. So ist der Schluß der Analogie eine eigenthümliche Form, und es ist ein ganz leerer Grund, ihn nicht für eine solche ansehen zu wollen, weil seine Form zum Inhalt oder Materie eines Obersatzes gemacht werden könne, die Materie aber das Logische nicht angehe.--Was beim Schlusse der Analogie, etwa auch beim Schlusse der Induktion zu diesem Gedanken verleiten kann, ist daß in ihnen die Mitte und auch die Extreme weiter bestimmt sind, als in dem bloß formalen Schlusse, und daher die Formbestimmung, weil sie nicht mehr einfach und abstrakt ist, auch als _Inhaltsbestimmung_ erscheinen muß. Aber dieß, daß die Form sich so zum Inhalte bestimmt, ist erstlich ein nothwendiges Fortgehen des Formalen, und betrifft daher die Natur des Schlusses wesentlich; daher kann aber _zweitens_ eine solche Inhaltsbestimmung nicht als eine solche wie ein anderer empirischer Inhalt angesehen und davon abstrahirt werden.
Wenn die Form des Schlusses der Analogie in jenem Ausdruck seines Obersatzes betrachtet wird, daß _wenn zwei Gegenstände in einer oder auch einigen Eigenschaften übereinkommen, so kommt dem einen auch eine weitere Eigenschaft zu, die der andere hat_, so kann es scheinen, daß dieser Schluß _vier Bestimmungen_, die quaternionem terminorum enthalte;--ein Umstand, der die Schwierigkeit mit sich führte, die Analogie in die Form eines formalen Schlusses zu bringen.--Es sind _zwei_ Einzelne, _drittens_ eine unmittelbar als gemeinschaftlich angenommene Eigenschaft, und _viertens_ die andere Eigenschaft, die das eine Einzelne unmittelbar hat, die das andere aber erst durch den Schluß erhält.--Dieß rührt daher, daß, wie sich ergeben hat, in dem analogischen Schlusse _die Mitte_ als Einzelnheit, aber unmittelbar _auch_ als deren wahre Allgemeinheit gesetzt ist.--_In der Induktion_ ist außer den beiden Extremen die Mitte eine unbestimmbare Menge von Einzelnen; in diesem Schlusse sollte daher eine unendliche Menge von Terminis gezählt werden.--Im Schlusse der Allheit ist die Allgemeinheit an der Mitte nur erst als die äußerliche Formbestimmung der Allheit; im Schlusse der Analogie dagegen als wesentliche Allgemeinheit. Im obigen Beispiel ist der Medius Terminus : _die Erde_, als ein Konkretes genommen, das nach seiner Wahrheit ebenso sehr eine allgemeine Natur oder Gattung, als ein Einzelnes ist.
Nach dieser Seite machte die Quaternio terminorum die Analogie nicht zu einem unvollkommenen Schluß. Aber er wird es durch sie nach einer andern Seite; denn wenn zwar das eine Subjekt dieselbe allgemeine Natur hat, als das andere, so ist es unbestimmt, ob dem einen Subjekt die Bestimmtheit, die auch für das andere erschlossen wird, vermöge seiner _Natur_, oder vermöge seiner _Besonderheit_ zukommt, ob z.B. die Erde als Weltkörper _überhaupt_, oder nur als dieser _besondere_ Weltkörper Bewohner hat.--Die Analogie ist insofern noch ein Schluß der Reflexion, als Einzelnheit und Allgemeinheit in dessen Mitte _unmittelbar_ vereinigt sind. Um dieser Unmittelbarkeit willen ist noch die _Äußerlichkeit_ der Reflexions-Einheit vorhanden; das Einzelne ist nur _an sich_ die Gattung, es ist nicht in dieser Negativität gesetzt, wodurch seine Bestimmtheit als die eigene Bestimmtheit der Gattung wäre. Darum ist das Prädikat, das dem Einzelnen der Mitte zukommt, nicht auch schon Prädikat des andern Einzelnen, obgleich diese beide einerlei Gattung angehören.
3. E-B (der Mond hat Bewohner) ist der Schlußsatz; aber die eine Prämisse (die Erde hat Bewohner) ist ein eben solches E-B; insofern E-B ein Schlußsatz seyn soll, so liegt darin die Forderung, daß auch jene Prämisse ein solcher sey. Dieser Schluß ist somit in sich selbst die Forderung seiner gegen die Unmittelbarkeit, die er enthält; oder er setzt seinen Schlußsatz voraus. Ein Schluß des Daseyns hat seine Voraussetzung an den _andern_ Schlüssen des Daseyns; bei den so eben betrachteten ist sie in sie hinein gerückt, weil sie Schlüsse der Reflexion sind. Indem also der Schluß der Analogie die Forderung seiner Vermittelung gegen die Unmittelbarkeit ist, mit welcher seine Vermittelung behaftet ist, so ist es das Moment der _Einzelnheit_, dessen Aufhebung er fordert. So bleibt für die Mitte das objektive Allgemeine, die _Gattung_ gereinigt von der Unmittelbarkeit.--Die Gattung war im Schlusse der Analogie Moment der Mitte nur als _unmittelbare Voraussetzung_; indem der Schluß selbst die Aufhebung der vorausgesetzten Unmittelbarkeit fordert, so ist die Negation der Einzelnheit, und hiermit das Allgemeine nicht mehr unmittelbar sondern _gesetzt_.--Der Schluß der Reflexion enthielt erst die _erste_ Negation der Unmittelbarkeit; es ist nunmehr die zweite eingetreten, und damit die äußerliche Reflexions-Allgemeinheit zur an und für sich seyenden bestimmt.--Von der positiven Seite betrachtet, so zeigt sich der Schlußsatz identisch mit der Prämisse, die Vermittelung mit ihrer Voraussetzung zusammengegangen, hiermit eine Identität der Reflexions-Allgemeinheit, wodurch sie höhere Allgemeinheit geworden.
Übersehen wir den Gang der Schlüsse der Reflexion, so ist die Vermittelung überhaupt die _gesetzte_, oder _konkrete_ Einheit der Formbestimmungen der Extreme; die Reflexion besteht in diesem Setzen der einen Bestimmung in der andern; das Vermittelnde ist so die _Allheit_. Als der wesentliche Grund derselben aber zeigt sich die _Einzelnheit_, und die Allgemeinheit nur als äußerliche Bestimmung an ihr, als _Vollständigkeit_. Die Allgemeinheit ist aber dem Einzelnen _wesentlich_, daß es zusammenschließende Mitte sey; es ist daher als _an sich_ seyendes Allgemeines zu nehmen. Es ist aber mit ihr nicht auf diese bloß positive Weise vereinigt, sondern in ihr aufgehoben, und negative Moment; so ist das Allgemeine, das an und für sich Seyende, gesetzte Gattung, und das einzelne als Unmittelbares ist vielmehr die Äußerlichkeit derselben, oder es ist _Extrem_.--Der Schluß der Reflexion steht überhaupt genommen unter den Schema B-E-A, das Einzelne ist darin noch als solches wesentliche Bestimmung der Mitte; indem sich seine Unmittelbarkeit aber aufgehoben hat, und die Mitte als an und für sich seyende Allgemeinheit bestimmt hat, so ist der Schluß unter das formelle Schema: E-A-B getreten, und der Schluß der Reflexion in den _Schluß der Nothwendigkeit_ übergegangen.
C. Der Schluß der Nothwendigkeit.
Das Vermittelnde hat sich nunmehr bestimmt 1) als _einfache_ bestimmte Allgemeinheit, wie die Besonderheit in dem Schlusse des Daseyns ist; aber 2) als _objektive_ Allgemeinheit, das heißt, welche die ganze Bestimmtheit der unterschiedenen Extreme enthält, wie die Allheit des Schlusses der Reflexion; eine _erfüllte_, aber _einfache_ Allgemeinheit; die _allgemeine Natur_ der Sache, die _Gattung_.
Dieser Schluß ist _inhaltsvoll_, weil die _abstrakte_ Mitte des Schlusses des Daseyns sich zum _bestimmten Unterschiede_ gesetzt, wie sie als Mitte des Reflexions-Schlusses ist, aber dieser Unterschied wieder in die einfache Identität sich reflektirt hat.--Dieser Schluß ist daher Schluß der _Nothwendigkeit_, da seine Mitte kein sonstiger unmittelbarer Inhalt, sondern die Reflexion der Bestimmtheit der Extreme in sich ist. Diese haben an der Mitte ihre innere Identität, deren Inhaltsbestimmungen die Formbestimmungen der Extreme sind. --Damit ist das, wodurch sich die Termini unterscheiden, als _äußerliche_ und _unwesentliche_ Form, und sie sind als Momente _eines nothwendigen_ Daseyns.
Zunächst ist dieser Schluß der unmittelbare, und insofern so formale, daß der _Zusammenhang_ der Terminorum die _wesentliche Natur_ ist als _Inhalt_, und dieser an den unterschiedenen Terminis nur in _verschiedener Form_, und die Extreme für sich nur als ein _unwesentliches_ Bestehen sind.--Die Realisirung dieses Schlusses hat ihn so zu bestimmen, daß die _Extreme_ gleichfalls als diese _Totalität_, welche zunächst die Mitte ist, _gesetzt_ werden, und die _Nothwendigkeit_ der Beziehung, welche zunächst nur der substantielle _Inhalt_ ist, eine Beziehung der _gesetzten Form_ sey.
a. Der kategorische Schluß.
1. Der kategorische Schluß hat das kategorische Urtheil zu einer oder zu seinen beiden Prämissen.--Es wird hier mit diesem Schlusse, wie mit dem Urtheil, die bestimmtere Bedeutung verbunden, daß die Mitte desselben die _objektive Allgemeinheit_ ist. Oberflächlicher Weise wird auch der kategorische Schluß für nicht mehr genommen, als für einen bloßen Schluß der Inhärenz.
Der kategorische Schluß ist nach seiner gehaltvollen Bedeutung der _erste Schluß der Nothwendigkeit_, worin ein Subjekt mit einem Prädikat durch _seine Substanz_ zusammen geschlossen ist. Die Substanz aber in die Sphäre des Begriffs erhoben, ist das Allgemeine, gesetzt so an und für sich zu seyn, daß sie nicht, wie in ihrem eigenthümlichen Verhältnisse, die Accidentalität, sondern die Begriffsbestimmung zur Form, zur Weise ihres Seyns hat. Ihre Unterschiede sind daher die Extreme des Schlusses, und bestimmt die Allgemeinheit und Einzelnheit. Jene ist gegen die _Gattung_, wie die _Mitte_ näher bestimmt ist, abstrakte Allgemeinheit oder allgemeine Bestimmtheit;--die Accidentalität der Substanz in die einfache Bestimmtheit, die aber ihr wesentlicher Unterschied, die _specifische Differenz_ ist, zusammengefaßt.--Die Einzelnheit aber ist das Wirkliche, an sich die konkrete Einheit der Gattung und der Bestimmtheit, hier aber als im unmittelbaren Schlusse zunächst unmittelbare Einzelnheit, die in die Form _für sich seyenden_ Bestehens zusammengefaßte Accidentalität.--Die Beziehung dieses Extrems auf die Mitte macht ein kategorisches Urtheil aus; insofern aber auch das andere Extrem nach der angegebenen Bestimmung die specifische Differenz der Gattung, oder ihr bestimmtes Princip ausdrückt, so ist auch diese andere Prämisse kategorisch.