Wissenschaft der Logik — Band 2

Chapter 13

Chapter 133,248 wordsPublic domain

E-B-A ist also das allgemeine Schema des Schlusses in seiner Bestimmtheit. Das Einzelne ist unter das Besondere subsumirt, dieses aber unter das Allgemeine; daher ist auch das Einzelne unter das Allgemeine subsumirt. Oder dem Einzelnen inhärirt das Besondere, dem Besondern aber das Allgemeine; _daher_ inhärirt dieses auch dem Einzelnen. Das Besondere ist nach der einen Seite, nämlich gegen das Allgemeine, Subjekt; gegen das Einzelne ist es Prädikat; oder gegen jenes ist es Einzelnes, gegen dieses ist es Allgemeines. Weil in ihm die beiden Bestimmtheiten vereinigt sind, sind die Extreme durch diese ihre Einheit zusammengeschlossen. Das: _Daher_, erscheint als die im Subjekte vorgegangene Folgerung, welche aus der _subjektiven_ Einsicht in das Verhältniß der beiden _unmittelbaren_ Prämissen abgeleitet werde. Indem die subjektive Reflexion die beiden Beziehungen der Mitte auf die Extreme, als besondere und zwar unmittelbare _Urtheile_ oder _Sätze_ ausspricht, so ist der Schlußsatz, als die _vermittelte_ Beziehung, allerdings auch ein besonderer Satz, und das: _Daher_ oder _Also_ ist der Ausdruck, daß er der vermittelte ist. Dieß _Daher_ ist aber nicht als eine an diesem Satze äußerliche Bestimmung, welche nur ihren Grund und Sitz in der subjektiven Reflexion hätte, zu betrachten, sondern vielmehr als in der Natur der Extreme selbst gegründet, deren _Beziehung_ nur zum Behuf und durch die abstrahirende Reflexion wieder als _bloßes Urtheil_ oder _Satz_ ausgesprochen wird, deren _wahrhafte Beziehung_ aber als der Terminus Medius gesetzt ist.--_Also E ist A_, daß dieß ein _Urtheil_ ist, ist ein bloß subjektiver Umstand; der Schluß ist eben dieses, daß dieß nicht bloß ein _Urtheil_ sey, d. h. nicht eine durch die _bloße Kopula_ oder das leere: _ist_, gemachte Beziehung, sondern durch die bestimmte, inhaltsvolle Mitte. Wenn deswegen der Schluß bloß angesehen wird, als _aus drei Urtheilen_ bestehend, so ist dieß eine formelle Ansicht, welche das Verhältniß der Bestimmungen, worauf es im Schluß einzig ankommt, nicht erwähnt. Es ist überhaupt eine bloß subjektive Reflexion, welche die Beziehung der Terminorum in abgesonderte Prämissen und einen davon verschiedenen Schlußsatz trennt:

Alle Menschen sind sterblich,

Cajus ist ein Mensch,

Also ist er sterblich.

Man wird sogleich von Langeweile befallen, wenn man einen solchen Schluß heranziehen hört;--dieß rührt von jener unnützen Form her, die einen Schein von Verschiedenheit durch die abgesonderten Sätze giebt, der sich in der Sache selbst sogleich auflöst. Das Schließen erscheint vornehmlich durch diese subjektive Gestaltung als ein subjektiver _Nothbehelf_, zu dem die Vernunft oder der Verstand da ihre Zuflucht nehme, wo sie nicht _unmittelbar_ erkennen könne.--Die Natur der Dinge, das Vernünftige, geht allerdings nicht so zu Werke, daß sich zuerst ein Obersatz aufstellte, die Beziehung einer Besonderheit auf ein bestehendes Allgemeines, und dann sich zweitens eine abgesonderte Beziehung einer Einzelnheit auf die Besonderheit vorfände, woraus endlich drittens ein neuer Satz zu Tage käme.--Dieß durch abgesonderte Sätze fortschreitende Schließen ist nichts als eine subjektive Form; die Natur der Sache ist, daß die unterschiedenen Begriffsbestimmungen der Sache in der wesentlichen Einheit vereinigt sind. Diese Vernünftigkeit ist nicht ein Nothbehelf, vielmehr ist sie gegen die _Unmittelbarkeit_ der Beziehung, die im _Urtheil_ noch Statt findet, das _Objektive_, und jene Unmittelbarkeit des Erkennens ist vielmehr das bloß Subjektive, der Schluß dagegen ist die Wahrheit des Urtheils.--Alle Dinge sind der _Schluß_, ein Allgemeines, das durch die Besonderheit mit der Einzelnheit zusammengeschlossen ist; aber freilich sind sie nicht aus _drei Sätzen_ bestehende Ganzes.

2. In dem _unmittelbaren_ Verstandesschluß haben die Termini die Form von _unmittelbaren Bestimmung_; von dieser Seite, nach der sie _Inhalt_ sind, ist er nun zu betrachten. Er kann insofern als der _qualitative_ Schluß angesehen, wie das Urtheil des Daseyns dieselbe Seite von qualitativer Bestimmung hat. Die Termini dieses Schlusses sind, wie die Termini jenes Urtheils, hierdurch _einzelne_ Bestimmtheiten; indem die Bestimmtheit durch ihre Beziehung auf sich, als gleichgültig gegen die _Form_, somit als Inhalt gesetzt ist. Das _Einzelne_ ist irgend ein unmittelbarer konkreter Gegenstand, die _Besonderheit_ eine einzelne von dessen Bestimmtheiten, Eigenschaften, oder Verhältnissen, die _Allgemeinheit_ wieder eine noch abstrakter, einzelnere Bestimmtheit an dem Besondern.--Da das Subjekt als ein _unmittelbar_ bestimmtes noch nicht in seinem Begriffe gesetzt ist, so ist seine Konkretion nicht auf die wesentlichen Begriffsbestimmungen zurückgeführt; seine sich auf sich beziehende Bestimmtheit ist daher unbestimmte, unendliche _Mannigfaltigkeit_. Das Einzelne hat in dieser Unmittelbarkeit eine unendliche Menge von Bestimmtheiten, welche zu seiner Besonderheit gehören, deren jede daher einen Medius Terminus für dasselbe in einem Schlusse ausmachen kann. Durch _jeden andern_ Medius Terminus aber schließt es sich _mit einem andern Allgemeinen_ zusammen; durch jede seiner Eigenschaften ist es in einer andern Berührung und Zusammenhange des Daseyns.--Ferner ist auch der Medius Terminus ein Konkretes in Vergleichung gegen das Allgemeine; er enthält selbst mehrere Prädikate, und das Einzelne kann durch denselben Medius Terminus wieder mit mehreren Allgemeinen zusammengeschlossen werden. Es ist daher überhaupt _völlig zufällig_ und _willkürlich_, welche der vielen Eigenschaften eines Dinges aufgefaßt, und von der aus es mit einem Prädikate verbunden werde; andere Medii Termini sind die Übergänge zu anderen Prädikaten, und selbst derselbe Medius Terminus mag für sich ein Übergang zu verschiedenen Prädikaten seyn, da er als Besonderes gegen das Allgemeine mehrere Bestimmungen enthält.

Nicht nur aber ist für ein Subjekt eine unbestimmte Menge von Schlüssen gleich möglich, und ein einzelner Schluß seinem Inhalte nach _zufällig_, sondern diese Schlüsse, die dasselbe Subjekt betreffen, müssen auch in den _Widerspruch_ übergehen. Denn der Unterschied überhaupt, der zunächst gleichgültige _Verschiedenheit_ ist, ist ebenso wesentlich _Entgegensetzung_. Das Konkrete ist nicht mehr ein bloß Erscheinendes, sondern es ist konkret durch die Einheit der Entgegengesetzten, welche sich zu Begriffs-Momenten bestimmt haben, im Begriffe. Indem nun nach der qualitativen Natur der Terminorum, im formellen Schlusse, das Konkrete nach einer einzelnen der Bestimmungen aufgefaßt wird, die ihm zukommt, so theilt ihm der Schluß das diesem Medius Terminus korrespondirende Prädikat zu; aber indem von einer andern Seite auf die entgegengesetzte Bestimmtheit geschossen wird, so zeigt sich jener Schlußsatz dadurch als falsch, obgleich für sich dessen Prämissen und ebenso dessen Konsequenz ganz richtig sind.--Wenn aus dem Medius Terminus, daß eine Wand blau angestrichen worden, geschlossen wird, daß sie hiermit blau ist, so ist dieß richtig geschlossen; aber die Wand kann dieses Schlusses unerachtet grün seyn, wenn sie auch mit gelber Farbe überzogen worden, aus welchem letztern Umstande für sich folgen würde, daß sie gelb sey.--Wenn aus dem Medius Terminus der Sinnlichkeit geschlossen wird, daß der Mensch weder gut noch böse sey, weil vom Sinnlichen weder das eine noch das andere prädicirt werden kann, so ist der Schluß richtig, der Schlußsatz aber falsch; weil vom Menschen, als dem Konkreten, ebenso sehr auch der Medius Terminus der Geistigkeit gilt.--aus dem Medius Terminus der Schwere der Planeten, Trabanten und Kometen gegen die Sonne folgt richtig, daß diese Körper in die Sonne fallen; aber sie fallen nicht in sie, da sie ebenso sehr für sich ein eigenes Centrum der Schwere sind, oder, wie man es nennt, von der Centrifugalkraft getrieben werden. So wie aus dem Medius Terminus der Socialität die Gütergemeinschaft der Bürger gefolgert werden kann; aus dem Medius Terminus der Individualität aber, wenn er ebenso abstrakt verfolgt wird, die Auflösung des Staates folgt, wie sie z. B. im deutschen Reich erfolgt ist, indem sich an letztern Medius Terminus gehalten worden.--Es wird billig nichts für so unzureichend gehalten, als ein solcher formeller Schluß, weil er auf dem Zufall oder der Willkür beruht, welcher Medius Terminus gebraucht wird. Wenn eine solche Deduktion noch so schöne durch Schlüsse sich verlaufen hat, und ihre Richtigkeit völlig zugegeben ist, so führt dieß noch im geringsten zu nichts, indem es immer übrig bleibt, daß noch andere Medii Termini sich finden, aus denen das gerade Gegentheil ebenso richtig abgeleitet werden kann.--Die kantischen Antinomien der Vernunft sind nichts Anderes, als daß aus einem Begriffe einmal die eine Bestimmung desselben zu Grunde gelegt wird, das andere Mal aber ebenso nothwendig die andere.

--Diese Unzureichenheit und Zufälligkeit eines Schlusses muß dabei nicht insofern bloß auf den Inhalt geschoben werden, als ob sie von der Form unabhängig sey, und diese allein die Logik angehe. Es liegt vielmehr in der Form des formalen Schlusses, daß der Inhalt eine so einseitige Qualität ist; er ist zu dieser Einseitigkeit durch jene _abstrakte_ Form bestimmt. Er ist nämlich eine einzelne Qualität von den vielen Qualitäten oder Bestimmungen eines konkreten Gegenstandes, oder Begriffs, weil er _nach der Form_ nichts weiter als eine so unmittelbare, einzelne Bestimmtheit seyn soll. Das Extrem der Einzelnheit ist als die _abstrakte Einzelnheit_ das _unmittelbare_ Konkrete, daher das unendlich oder unbestimmbar Mannigfaltige; die Mitte ist die ebenso _abstrakte Besonderheit_, daher eine _einzelne_ dieser mannigfaltigen Qualitäten, und ebenso das andere Extrem ist das _abstrakte Allgemeine_. Der formale Schluß ist daher wesentlich um seiner Form willen ein seinem Inhalte nach ganz Zufälliges und zwar nicht insofern, daß es für den Schluß zufällig sey, ob ihm _dieser_ oder ein _anderer_ Gegenstand unterworfen werde; von diesem Inhalte abstrahirt die Logik; sondern insofern ein Subjekt zu Grunde liegt, ist es zufällig, was der Schluß von ihm für Inhaltsbestimmungen folgere.

3. Die Bestimmungen des Schlusses sind nach der Seite Inhaltsbestimmungen, insofern die unmittelbare, abstrakte in sich reflektirte Bestimmungen sind. Das Wesentliche derselben aber ist vielmehr, daß sie nicht solche in sich reflektirte, gegen einander gleichgültige, sondern daß sie _Formbestimmungen_ sind; insofern sind sie _Beziehungen_. Diese Beziehungen sind _erstens_ die der Extreme auf die Mitte,--Beziehungen, welche _unmittelbar_ sind; die propositiones praemissae, und zwar Theils die des Besondern auf das Allgemeine, propositio major; Theils die des Einzelnen auf das Besondere, propositio minor. _Zweitens_ ist die Beziehung der Extreme auf einander vorhanden, welches die _vermittelte_ ist, conclusio. Jene _unmittelbaren_ Beziehungen, die Prämissen, sind Sätze oder Urtheile überhaupt, und _widersprechen der Natur des Schlusses_, nach welcher die unterschiedenen Begriffsbestimmungen nicht unmittelbar bezogen, sondern ebenso deren Einheit gesetzt seyn soll; die Wahrheit des Urtheils ist der Schluß. Unmittelbare Beziehungen können die Prämissen um so weniger bleiben, als ihr Inhalt unmittelbar _unterschiedene_ Bestimmungen, sie also nicht unmittelbar an und für sich identisch sind; außer sie seyen reine identische Sätze, d. i. leere zu nichts führende Tautologien.

Die Forderung an die Prämissen lautet daher gewöhnlich, sie sollen _bewiesen, d. h. sie sollen gleichfalls als Schlußsätze dargestellt_ werden. Die zwei Prämissen geben somit zwei weiter Schlüsse. Aber diese _zwei_ neuen Schlüsse geben wieder zusammen _vier_ Prämissen, welche _vier_ neue Schlüsse erfordern; diese haben _acht_ Prämissen, deren _acht_ Schlüsse wieder für ihre _sechzehn_ Prämissen _sechzehn_ Schlüsse geben, und _so fort_ in einer geometrischen Progression _ins Unendliche_.

Es thut sich hier also _der Progreß ins Unendliche_ wieder hervor, der in der niedrigern _Sphäre des Seyns_ früher vorkam, und der im Felde des Begriffes, der absoluten Reflexion aus dem Endlichen in sich, im Gebiete der freien Unendlichkeit und Wahrheit, nicht mehr zu erwarten war. Es ist in der Sphäre des Seyns gezeigt worden, daß, wo die schlechte Unendlichkeit, die in den Progreß hinausläuft, sich hervorthut, der Widerspruch eines _qualitativen Seyns_, und eines darüber hinausgehenden, _unmächtigen Sollens_ vorhanden ist; der Progreß selbst ist die Wiederholung der gegen das Qualitative eingetretenen Forderung der Einheit, und des beständigen Rückfalls in die der Forderung nicht gemäße Schranke. Im formalen Schlusse nun ist die _unmittelbare_ Beziehung oder das qualitative Urtheil die Grundlage, und die _Vermittelung_ des Schlusses, das als die höhere Wahrheit dagegen Gesetzte. Das ins Unendliche fortgehende Beweisen der Prämissen löst jenen Widerspruch nicht, sondern erneuert ihn nur immer, und ist die Wiederholung eines und desselben ursprünglichen Mangels.--Die Wahrheit des unendlichen Progresses ist vielmehr, daß er selbst und die durch ihn schon als mangelhaft bestimmte Form aufgehoben werde.--Diese Form ist die der Vermittelung als E-B-A. Die beiden Beziehungen E-B und B-A sollen vermittelt seyn; geschieht dieß auf dieselbe Weise, so wird nur die mangelhafte Form E-B-A verzweifacht, und so ins Unendliche fort. B hat zu E auch die Formbestimmung eines _Allgemeinen_, und zu A die Formbestimmung eines _Einzelnen_, weil diese Beziehungen überhaupt Urtheile sind. Sie bedürfen daher der Vermittelung, durch jene Gestalt derselben tritt aber nur das Verhältniß wieder ein, das aufgehoben werden soll. Die Vermittelung muß daher auf eine andere Weise geschehen. Für die Vermittelung von B-A ist E vorhanden;

es muß daher die Vermittelung die Gestalt

B-E-A

erhalten. E-B zu vermitteln, ist A vorhanden; diese Vermittelung wird daher zum Schlusse:

E-A-B.

Diese Übergang näher seinem Begriffe nach betrachtet, so ist _erstlich_ die Vermittelung des formalen Schlusses nach seinem _Inhalte_, wie vorhin gezeigt worden, _zufällig_. Das unmittelbare _Einzelne_ hat an seinen Bestimmtheiten eine unbestimmbare Menge von Mediis Terminis, und diese haben wieder ebenso viele Bestimmtheiten überhaupt; so daß es ganz in einer äußerlichen _Willkür_, oder überhaupt in einem _äußerlichen Umstande_ und zufälligen Bestimmung liegt, mit was für einem Allgemeinen das Subjekt des Schlusses zusammengeschlossen werden soll. Die Vermittelung ist daher dem Inhalte nach nichts Nothwendiges, noch Allgemeines, sie ist nicht im _Begriffe der Sache_ gegründet; der _Grund_ des Schlusses ist vielmehr das an ihr Äußerliche, d. i. das _Unmittelbare_; das Unmittelbare aber ist unter den Begriffsbestimmungen das _Einzelne_.

In Ansehung der _Form_ hat ebenso die _Vermittelung_ zu ihrer _Voraussetzung_ die _Unmittelbarkeit der Beziehung_; jene ist daher selbst vermittelt, und zwar durch das _Unmittelbare_, d. i. das _Einzelne_.--Näher ist durch den _Schlußsatz_ das ersten Schlusses das Einzelne zum Vermittelnden geworden. Der Schlußsatz ist E-A; das _Einzelne_ ist hierdurch als _Allgemeines_ gesetzt. In der einen Prämisse, dem Untersatze E-B ist es schon als _Besonderes_; es ist somit als das, in welchem diese beiden Bestimmungen vereinigt sind. --Oder der Schlußsatz an und für sich drückt das Einzelne als Allgemeines aus; und zwar nicht auf eine unmittelbare Weise, sondern durch die Vermittelung; also als eine nothwendige Beziehung. Die _einfache_ Besonderheit war Medius Terminus; im Schlußsatze ist diese Besonderheit _entwickelt_ als die _Beziehung des Einzelnen und Allgemeinheit gesetzt_. Aber noch ist das Allgemeine eine qualitative Bestimmtheit, Prädikat des _Einzelnen_; indem das Einzelne als Allgemeines bestimmt ist, ist es _gesetzt_ als die Allgemeinheit der Extreme oder als Mitte; es ist für sich Extrem der Einzelnheit, aber weil es nunmehr als Allgemeines bestimmt ist, ist es zugleich die Einheit beider Extreme.

b. Die zweite Figur: B-E-A.

1. Die Wahrheit des ersten qualitativen Schlusses ist, daß Etwas mit einer qualitativen Bestimmtheit als einer allgemeinen nicht an und für sich zusammengeschlossen ist, sondern durch eine Zufälligkeit, oder in einer Einzelnheit. _Das Subjekt_ des Schlusses ist in solcher Qualität nicht in seinen Begriff zurückgekehrt, sondern nur in seiner _Äußerlichkeit_ begriffen; die Unmittelbarkeit macht den Grund der Beziehung, somit die Vermittelung aus; insofern ist das Einzelne in Wahrheit die Mitte.

Ferner aber ist die Schlußbeziehung die _Aufhebung_ der Unmittelbarkeit; der Schlußsatz ist nicht eine unmittelbare Beziehung, sondern als durch ein Drittes; er enthält daher eine _negative_ Einheit; die Vermittelung ist daher nunmehr bestimmt, ein _negatives_ Moment in sich zu enthalten.

In diesem zweiten Schlusse sind die Prämissen: B-E, und E-A; nur die erstere dieser Prämissen ist noch eine unmittelbare; die zweite E-A ist schon eine vermittelte, nämlich durch den ersten Schluß; der zweite Schluß setzt daher den ersten voraus; so wie umgekehrt der erste den zweiten voraussetzt.--Die beiden Extreme sind hierin als Besonderes und Allgemeines gegeneinander bestimmt; das letztere hat insofern noch seine _Stelle_; es ist Prädikat; aber das Besondere hat die seinige vertauscht, es ist Subjekt, oder unter der _Bestimmung des Extrems der Einzelnheit gesetzt_, so wie das _Einzelne mit der Bestimmung der Mitte_ oder der Besonderheit gesetzt ist. Beide sind daher nicht mehr die abstrakten Unmittelbarkeiten, welche sie im ersten Schlusse waren. Sie sind jedoch noch nicht als Konkrete gesetzt; daß jedes an der _Stelle_ des andern steht, dadurch ist es in seiner eigenen und zugleich, jedoch nur _äußerlich_, in der _andern_ Bestimmung gesetzt.

Der _bestimmte_ und _objektive Sinn_ dieses Schlusses ist, daß das Allgemeine nicht _an und für sich_ ein bestimmtes Besonderes ist; Denn es ist vielmehr die Totalität seiner Besondern; sondern so _eine_ seiner Arten ist _durch die Einzelnheit_; die andern seiner Arten sind durch die unmittelbare Äußerlichkeit von ihm ausgeschlossen. Anderer Seits ist das Besondere ebenso nicht unmittelbar und an und für sich das Allgemeine, sondern die negative Einheit streift ihm die Bestimmtheit ab, und erhebt es dadurch in die Allgemeinheit.--Die Einzelnheit verhält sich insofern zum Besondern _negativ_, als sie dessen Prädikat seyn soll; es ist _nicht_ Prädikat des Besondern.

2. Zunächst aber sind die Termini noch unmittelbare Bestimmtheiten; sie haben sich durch sich selbst zu keiner objektiven Bedeutung fortgebildet; die veränderte _Stellung_, welche zwei derselben erhalten, ist die Form, die nur erst äußerlich an ihnen ist; sie sind daher noch wie im ersten Schlusse überhaupt ein gegeneinander gleichgültiger Inhalt; zwei Qualitäten, die nicht an und für sich selbst, sondern durch eine zufällige Einzelnheit verknüpft sind.

Der Schluß der ersten Figur war der _unmittelbare_, oder ebenso sehr der Schluß, insofern er in seinem Begriffe als _abstrakte Form_ ist, die sich an ihren Bestimmungen noch nicht realisirt hat. Indem diese reine Form in eine andere Figur übergegangen, ist dieß einer Seits die begonnene Realisation des Begriffs, indem das _negative_ Moment der Vermittelung und dadurch eine weitere Formbestimmtheit an der zunächst unmittelbaren, qualitativen Bestimmtheit der Terminorum gesetzt wird.--Zugleich ist dieß aber ein _Anderswerden_ der reinen Form des Schlusses; er entspricht ihr nicht mehr vollständig, und die an seinen Terminis gesetzte Bestimmtheit ist verschieden von jener ursprünglichen Formbestimmung.--Insofern er nur als ein subjektiver Schluß betrachtet wird, der in einer äußern Reflexion vor sich geht, so gilt er als eine _Art_ des Schlusses, welche der Gattung, nämlich dem allgemeinen Schema E-B-A entsprechen sollte. Diesem entspricht er aber zunächst nicht; die zwei Prämissen desselben sind B-E, oder E-B und E-A; der Medius Terminus ist daher beide Mal subsumirt, oder beide Mal Subjekt, dem also die beiden andern Termini inhäriren; also nicht eine Mitte, die das eine Mal subsumirend oder Prädikat, und das andere Mal subsumirt oder Subjekt seyn, oder der der eine Terminus inhäriren, die aber selbst dem andern inhäriren soll.--Daß dieser Schluß nicht der allgemeinen Form des Schlusses entspricht, hat den wahrhaften Sinn, daß diese in ihn übergegangen ist, indem ihre Wahrheit darin besteht, ein subjektives zufälliges Zusammenschließen zu seyn. Wenn der Schlußsatz in der zweiten Figur (nämlich ohne die gleich zu erwähnende Beschränkung, die ihn zu etwas Unbestimmtem macht, zu Hülfe zu nehmen) richtig ist, so ist er es, weil er es für sich ist, nicht weil er Schlußsatz dieses Schlusses ist. Aber dasselbe ist der Fall bei dem Schlußsatze der ersten Figur; diese seine Wahrheit ist es, die durch die zweite Figur gesetzt ist.--In der Ansicht, daß die zweite Figur nur _eine Art_ seyn soll, wird der nothwendige Übergang der ersten in diese zweite Form übersehen, und bei jener als wahrhafter Form stehen geblieben. Insofern daher in der zweiten Figur (welche aus alter Gewohnheit, ohne weitern Grund, als _die dritte_ aufgeführt wird) gleichfalls ein in diesem subjektiven Sinne _richtiger_ Schluß Statt finden soll, so müßte er dem ersten angemessen seyn, somit da die eine Prämisse E-A das Verhältniß der Subsumtion des Medius Terminus unter das eine Extrem hat, so müßte die andere Prämisse B-E das entgegengesetzte Verhältniß, das sie hat, erhalten, und B unter E subsumirt werden können. Ein solches Verhältniß aber wäre die Aufhebung des bestimmten Urtheils: E ist B, und könnte nur in einem unbestimmten Urtheile Statt finden, --in einem partikularen; daher der Schlußsatz in dieser Figur nur partikular seyn kann. Das partikulare Urtheil ist aber, wie oben bemerkt, sowohl positiv als negativ;--ein Schlußsatz, dem daher eben kein großer Werth zugeschrieben werden kann.--Insofern auch das Besondere und Allgemeine die Extreme, und unmittelbare, gleichgültige Bestimmtheiten gegen einander sind, so ist ihr Verhältniß selbst gleichgültig; es kann beliebig die eine oder die andere als Terminus Major oder Minor, daher auch die eine oder die andere Prämisse als Ober--oder als Untersatz genommen werden.

3. Der Schlußsatz, indem er ebenso sehr positiv als negativ ist, ist somit eine gegen diese Bestimmtheiten gleichgültige, somit _allgemeine_ Beziehung. Näher betrachtet, so war die Vermittelung des ersten Schlusses _an sich_ eine zufällige; in dem zweiten ist diese Zufälligkeit _gesetzt_. Sie ist somit sich selbst aufhebende Vermittelung; die Vermittelung hat die Bestimmung der Einzelnheit und Unmittelbarkeit; was durch diesen Schluß zusammengeschlossen ist, muß vielmehr _an sich_ und _unmittelbar_ identisch seyn; denn jene Mitte, _die unmittelbar Einzelnheit_, ist das unendlich mannigfaltige und _äußerliche_ Bestimmtseyn. Es ist in ihr also vielmehr die sich _äußerliche_ Vermittelung gesetzt. Die Äußerlichkeit der Einzelnheit aber ist die Allgemeinheit; jene Vermittelung durch das unmittelbare Einzelne weist über sich selbst hinaus auf die _ihr andere_, welche somit durch das _Allgemeine_ geschieht.--Oder was durch den zweiten Schluß vereinigt seyn soll, muß _unmittelbar_ zusammengeschlossen seyn; durch die _Unmittelbarkeit_, die ihm zu Grunde liegt, kommt ein bestimmtes Zusammenschließen nicht zu Stande. Die Unmittelbarkeit, auf welche er fortweist, ist die andere gegen die seinige,--die aufgehobene erste Unmittelbarkeit des Seyns,--also die in sich reflektirte, oder _an sich seyende_, das _abstrakte Allgemeine_.