Wissenschaft der Logik — Band 2
Chapter 12
Das Urtheil des Begriffs ist zuerst _unmittelbar_; so ist es das _assertorische_ Urtheil. Das Subjekt ist ein konkretes Einzelnes überhaupt, das Prädikat drückt dasselbe als die _Beziehung_ seiner _Wirklichkeit_, Bestimmtheit oder _Beschaffenheit_, auf seinen _Begriff_ aus. (Dieß Haus ist _schlecht_, diese Handlung ist _gut_.) Näher enthält es also, a) daß das Subjekt etwas seyn _soll_; seine _allgemeine Natur_ hat sich als der selbstständige Begriff gesetzt; b) die _Besonderheit_, welche nicht nur um ihrer Unmittelbarkeit, sondern um ihrer ausdrücklichen Unterscheidung willen von ihrer selbstständigen allgemeinen Natur, als _Beschaffenheit_ und _äußerliche Existenz_ ist; diese ist um der Selbstständigkeit des Begriffs willen ihrer Seits auch gleichgültig gegen das Allgemeine, und kann ihm angemessen oder auch nicht seyn.--Diese Beschaffenheit ist die _Einzelnheit_, welche über die notwendige _Bestimmung_ des Allgemeinen im disjunktiven Urtheil hinausliegt, eine Bestimmung, welche nur als die Besonderung der _Art_ und als negatives _Princip_ der Gattung ist. Insofern ist die konkrete Allgemeinheit, die aus dem disjunktiven Urtheil hervorgegangen ist, in dem assertorischen Urtheil in die Form von _Extremen_ entzweit, denen der Begriff selbst als _gesetzte_, sie beziehende Einheit noch fehlt.
Das Urtheil ist darum nur erst _assertorisch_; seine _Bewährung_ ist eine subjektive _Versicherung_. Daß Etwas gut oder schlecht, richtig, passend oder nicht u. s. f. ist, hat seinen Zusammenhang in einem äußern Dritten. Daß er aber _äußerlich gesetzt_ ist, ist dasselbe, daß er nur erst _an sich_ oder _innerlich_ ist.--Wenn Etwas gut oder schlecht u. s. f. ist, wird daher wohl Niemand meinen, daß es nur im _subjektiven Bewußtseyn_ etwa gut, aber an sich vielleicht schlecht, oder daß gut und schlecht, richtig, passend u. s. f. nicht Prädikate der Gegenstände selbst seyen. Das bloß Subjektive der Assertion dieses Urtheils besteht also darin, daß der _an sich_ seyende Zusammenhang des Subjekts und Prädikats noch nicht _gesetzt_, oder was dasselbe ist, daß er nur _äußerlich_ ist; die Kopula ist noch ein unmittelbares, _abstraktes Seyn_.
Der Versicherung des assertorischen Urtheils steht daher mit eben dem Rechte die entgegengesetzte gegenüber. Wenn versichert wird: Diese Handlung ist gut; so hat die entgegengesetzte: Diese Handlung ist schlecht, noch gleiche Berechtigung.--Oder _an sich_ betrachtet, weil das Subjekt des Urtheils _unmittelbares Einzelnes_ ist, hat es in dieser Abstraktion noch die _Bestimmtheit_ nicht _an ihm_ gesetzt, welche seine Beziehung auf den allgemeinen Begriff enthielte; es ist so noch ein Zufälliges, ebenso wohl dem Begriffe zu entsprechen, oder auch nicht. Das Urtheil ist daher wesentlich _problematisch_.
b. Das problematische Urtheil.
Das _problematische_ Urtheil ist das assertorische, insofern dieses ebenso wohl positiv als negativ genommen werden muß.--Nach dieser qualitativen Seite ist das _partikulare_ Urtheil gleichfalls ein problematisches; denn es gilt ebenso sehr positiv als negativ; --ingleichen ist am _hypothetischen_ Urtheil das Seyn des Subjekts und Prädikats problematisch;--auch durch sie ist es gesetzt, daß das singulare und das kategorische Urtheil noch etwas bloß Subjektives ist. Im problematischen Urtheile als solchem ist aber dieß Setzen immanenter als in den erwähnten Urtheilen, weil in jenem der _Inhalt des Prädikats die Beziehung des Subjekts auf den Begriff ist_, hier hiermit _die Bestimmung des Unmittelbaren als eines Zufälligen_ selbst _vorhanden_ ist.
Zunächst erscheint es nur als problematisch, ob das Prädikat mit einem gewissen Subjekte verbunden werden soll oder nicht, und die Unbestimmtheit fällt insofern in die Kopula. Für das _Prädikat_ kann daraus keine Bestimmung hervorgehen, denn es ist schon die objektive, konkrete Allgemeinheit. Das Problematische geht also die Unmittelbarkeit des Subjekts an, welche hierdurch als _Zufälligkeit_ bestimmt wird.--Ferner aber ist darum nicht von der Einzelnheit des Subjekts zu abstrahiren; von dieser überhaupt gereinigt, wäre es nur ein Allgemeines; Das Prädikat enthält eben dieß, daß der Begriff des Subjekts in Beziehung auf seine Einzelnheit gesetzt seyn soll.--Es kann nicht gesagt werden: _Das Haus oder ein Haus_ ist gut, sondern: _je nachdem es beschaffen ist_.--Das Problematische des Subjekts an ihm selbst macht seine _Zufälligkeit_ als _Moment_ aus; die _Subjektivität_ der _Sache_, ihrer objektiven Natur oder ihrem Begriffe gegenüber gestellt, die bloße _Art und Weise_, oder die _Beschaffenheit_. Somit ist das _Subjekt_ selbst in seine Allgemeinheit oder objektive Natur, sein _Sollen_, und in die besondere Beschaffenheit des Daseyns unterschieden. Hiermit enthält es den _Grund_, ob es so ist, wie es _seyn soll_. Auf diese Weise ist es mit dem Prädikate ausgeglichen.--Die _Negativität_ des Problematischen, insofern sie gegen die Unmittelbarkeit des _Subjekts_ gerichtet ist, heißt hiernach nur diese ursprüngliche Theilung desselben, welches _an sich_ schon als Einheit des Allgemeinen und Besondern ist, _in diese seine Momente_;--eine Theilung, welche das Urtheil selbst ist.
Es kann noch die Bemerkung gemacht werden, daß jede der _beiden_ Seiten des Subjekts, sein Begriff und seine Beschaffenheit, dessen _Subjektivität_ genannt werden könne. Der _Begriff_ ist das in sich gegangene allgemeine Wesen einer Sache, ihre negative Einheit mit sich selbst; diese macht ihre Subjektivität aus. Aber eine Sache ist auch wesentlich _zufällig_, und hat eine _äußerliche Beschaffenheit_; diese heißt ebenso sehr deren bloße Subjektivität, jener Objektivität gegenüber. Die Sache selbst ist eben dieß, daß ihr Begriff als die negative Einheit seiner selbst seine Allgemeinheit negirt, und in die Äußerlichkeit der Einzelnheit sich heraussetzt.--Als dieses Gedoppelte ist das Subjekt des Urtheils hier gesetzt; jene entgegenstehenden Bedeutungen der Subjektivität sind ihrer Wahrheit nach in einem.--Die Bedeutung des Subjektiven ist dadurch selbst problematisch geworden, daß es die unmittelbare _Bestimmtheit_, welche es im unmittelbaren Urtheile hatte, und seinen bestimmten _Gegensatz_ gegen das _Prädikat verloren hat_.--Jene auch in dem Raisonnement der gewöhnlichen Reflexion vorkommende entgegengesetzte Bedeutung des Subjektiven könnte für sich wenigstens darauf aufmerksam machen, daß es in _einer_ derselben keine Wahrheit hat. Die gedoppelte Bedeutung ist die Erscheinung hiervon, daß jede einzeln für sich einseitig ist.
Das Problematische, so als Problematisches der _Sache_, die Sache mit ihrer _Beschaffenheit_, gesetzt, so ist das Urtheil selbst nicht mehr problematisch, sondern _apodiktisch_.
c. Das apodiktische Urtheil.
Das Subjekt des apodiktischen Urtheils (das Haus so und so beschaffen ist _gut_, die die Handlung so und so _beschaffen_ ist recht) hat an ihm _erstens_ das Allgemeine, was es _seyn soll, zweitens_ seine _Beschaffenheit_; diese enthält den _Grund_, warum dem _ganzen Subjekt_ ein Prädikat des Begriffurtheils zukommt oder nicht, d. i. ob das Subjekt seinem Begriffe entspricht oder nicht.--Dieses Urtheil ist nun _wahrhaft_ objektiv; oder es ist die _Wahrheit_ des _Urtheils_ überhaupt. Subjekt und Prädikat entsprechen sich, und haben denselben Inhalt, und dieser _Inhalt_ ist selbst die gesetzte _konkrete Allgemeinheit_; er enthält nämlich die zwei Momente, das objektive Allgemeine oder die _Gattung_, und das _Vereinzelnte_. Es ist hier also das Allgemeine, welches _es selbst_ ist, und durch _sein Gegentheil_ sich kontinuirt, und als _Einheit_ mit diesem erst Allgemeines ist.--Ein solches Allgemeines, wie das Prädikat: gut, passend, richtig u. s. w., hat ein _Sollen_ zu Grunde liegen, und enthält das _Entsprechen_ des _Daseyns_ zugleich; nicht jenes Sollen oder die Gattung für sich, sondern dieß _Entsprechen_ ist die _Allgemeinheit_, welche das Prädikat des apodiktischen Urtheils ausmacht.
Das _Subjekt_ enthält gleichfalls diese beiden Momente in _unmittelbarer_ Einheit als die _Sache_. Es ist aber die Wahrheit derselben, daß sie in sich _gebrochen_ ist in ihr _Sollen_ und ihr _Seyn_; dieß ist das _absolute Urtheil über alle Wirklichkeit_.--Daß diese ursprüngliche Theilung, welche die Allmacht des Begriffes ist, ebenso sehr Rückkehr in seine Einheit und absolute Beziehung des Sollens und Seyns aufeinander ist, macht das Wirkliche zu _einer Sache_; ihre innere Beziehung, diese konkrete Identität, macht die _Seele_ der Sache aus.
Der Übergang von der unmittelbaren Einfachheit der Sache zu dem _Entsprechen_, welches die _bestimmte_ Beziehung ihres Sollens und ihres Seyns ist,--oder die _Kopula_, zeigt sich nun näher in der besondern _Bestimmtheit_ der Sache zu liegen. Die Gattung ist das _an und für sich seyende_ Allgemeine; Das insofern als das unbezogene erscheint; die Bestimmtheit aber dasjenige, was sich in jener Allgemeinheit _in sich_, aber sich zugleich _in ein Anderes_ reflektirt. Das Urtheil hat daher an der Beschaffenheit des Subjekts seinen _Grund_, und ist dadurch _apodiktisch_. Es ist damit nunmehr die _bestimmte_ und _erfüllte Kopula_ vorhanden, die vorher in dem abstrakten _Ist_ bestand, jetzt aber zum _Grunde_ überhaupt sich weiter gebildet hat. Sie ist zunächst als _unmittelbare_ Bestimmtheit an dem Subjekte, aber ist ebenso sehr die _Beziehung_ auf das Prädikat, welches keinen andern _Inhalt_ hat, als dieß _Entsprechen_ selbst, oder die Beziehung des Subjekts auf die Allgemeinheit.
So ist die Form des Urtheils untergegangen, erstens, weil Subjekt und Prädikat _an sich_ derselbe Inhalt sind; aber zweitens, weil das Subjekt durch seine Bestimmtheit über sich hinausweist, und sich auf das Prädikat bezieht, aber ebenso drittens ist _dieß Beziehen_ in das Prädikat übergegangen, macht nur dessen Inhalt aus, und ist so die _gesetzte_ Beziehung oder das Urtheil selbst.--So ist die konkrete Identität des Begriffs, welche das _Resultat_ des disjunktiven Urtheils war, und welche die _innere_ Grundlage des Begriffsurtheils ausmacht, _im Ganzen_ hergestellt, die zunächst nur im Prädikate gesetzt war.
Das Positive dieses Resultats, das den Übergang des Urtheils in eine andere Form macht, näher betrachtet, so zeigen sich, wie wir gesehen, Subjekt und Prädikat im apodiktischen Urtheile, jedes als der ganze Begriff.--Die Begriffs_einheit_ ist als die _Bestimmtheit_, welche die sie beziehende Kopula ausmacht, zugleich von ihnen _unterschieden_. Zunächst steht sie nur auf der andern Seite des Subjekts als dessen _unmittelbare Beschaffenheit_. Aber indem sie wesentlich das _Beziehende_ ist, ist sie nicht nur solche unmittelbare Beschaffenheit, sondern das durch Subjekt und Prädikat _Hindurchgehende_ und _Allgemeine_.--Indem Subjekt und Prädikat denselben _Inhalt_ haben, so ist dagegen durch jene Bestimmtheit die _Formbeziehung_ gesetzt; _die Bestimmtheit als ein Allgemeines_ oder die _Besonderheit_.--So enthält sie die beiden Formbestimmungen der Extreme in sich; und ist die _bestimmte_ Beziehung des Subjekts und Prädikats; sie ist die _erfüllte oder inhaltsvolle Kopula_ des Urtheils, die aus dem _Urtheil_, worin sie in die Extreme verloren war, wieder hervorgetretene Einheit des Begriffs.--_Durch diese Erfüllung der Kopula_ ist das Urtheil zum _Schlusse_ geworden.
Drittes Kapitel. Der Schluß.
Der _Schluß_ hat sich als die Wiederherstellung des _Begriffes_ im _Urtheile_, und somit als die Einheit und Wahrheit beider ergeben. Der Begriff als solcher hält seine Momente in der _Einheit_ aufgehoben; im Urtheil ist diese Einheit ein Innerliches, oder was dasselbe ist, ein Äußerliches, und die Momente sind zwar bezogen, aber sie sind als _selbstständige Extreme_ gesetzt. Im _Schlusse_ sind die Begriffsbestimmungen wie die Extreme des Urtheils, zugleich ist die bestimmte _Einheit_ derselben gesetzt.
Der Schluß ist somit der vollständig gesetzte Begriff; er ist daher das _Vernünftige_.--Der Verstand wird als das Vermögen des _bestimmten_ Begriffes genommen, welcher durch die Abstraktion und Form der Allgemeinheit _für sich_ festgehalten wird. In der Vernunft aber sind die _bestimmten_ Begriffe in ihrer _Totalität_ und _Einheit_ gesetzt. Der Schluß ist daher nicht nur vernünftig, sondern _alles Vernünftige ist ein Schluß_. Das Schließen ist von langer Zeit her der Vernunft zugeschrieben worden; auf der andern Seite aber wird von der Vernunft an und für sich, vernünftigen Grundsätzen und Gesetzen so gesprochen, daß nicht erhellt, wie jene Vernunft, welche schließt, und diese Vernunft, welche die Quelle von Gesetzen und sonstigen ewigen Wahrheiten und absoluten Gedanken ist, mit einander zusammenhängen. Wenn jene nur die formale Vernunft seyn, diese aber Inhalt erzeugen soll, so müßte nach diesem Unterschiede an der letztern gerade die _Form_ der Vernunft, der Schluß, nicht fehlen können. Dessen ungeachtet pflegen beide so auseinander gehalten und bei keiner der andern erwähnt zu werden, daß die Vernunft absoluter Gedanken gleichsam sich der Vernunft des Schlusses zu schämen, und der Schluß fast nur hergebrachtermaßen auch als ein Thun der Vernunft aufgeführt zu werden scheint. Es muß aber, wie so eben bemerkt worden, offenbar die logische Vernunft, wenn sie als die _formelle_ betrachtet wird, wesentlich auch in der Vernunft, die es mit einem Inhalte zu thun hat, zu erkennen seyn; ja vielmehr kann aller Inhalt, nur durch die vernünftige Form, vernünftig seyn. An ein sehr gewöhnliches Gerede von Vernunft kann man sich hierüber nicht wenden, denn dasselbe enthält sich, anzugeben, was denn unter der Vernunft zu verstehen sey; diese vernünftig seyn sollende Erkenntniß ist meist mit ihren Gegenständen so beschäftigt, daß sie vergißt, die Vernunft selbst zu erkennen, und sie nur durch die Gegenstände, die sie habe, unterscheidet und bezeichnet. Wenn die Vernunft das Erkennen seyn soll, welches von Gott, der Freiheit, dem Recht und der Pflicht, dem Unendlichen, Unbedingten, Übersinnlichen wisse, oder auch nur Vorstellungen und Gefühle davon gebe, so sind Theils diese letzteren nur negative Gegenstände, Theils bleibt überhaupt die erste Frage übrig, was es in allen jenen Gegenständen ist, um dessen willen sie vernünftig sind?--Es ist dieß, daß das Unendliche derselben nicht die leere Abstraktion vom Endlichen und die inhalts- und bestimmungslose Allgemeinheit ist, sondern die erfüllte Allgemeinheit, der Begriff, der _bestimmt_ ist, und seine Bestimmtheit auf diese wahrhafte Weise an ihm hat, daß er sich in sich unterscheidet, und als die Einheit von diesen seinen verständigen und bestimmten Unterschieden ist. Nur so _erhebt_ sich die Vernunft über das Endliche, Bedingte, Sinnliche, oder wie es sonst bestimmt werden mag, und ist in dieser Negativität wesentlich _Inhaltsvoll_, denn sie ist die Einheit als von bestimmten Extremen; so aber ist _das Vernünftige_ nur _der Schluß_.
Zunächst ist nun der Schluß wie das Urtheil _unmittelbar_; so sind die Bestimmungen (termini) desselben _einfache, abstrakte_ Bestimmtheiten; es ist so _Verstandesschluß_. Wenn bei dieser Gestalt desselben festgeblieben wird, so ist freilich die Vernünftigkeit in ihm, ob zwar vorhanden und gesetzt, unscheinbar. Das Wesentliche desselben ist die _Einheit_ der Extreme, die sie vereinigende _Mitte_ und haltende _Grund_. Die Abstraktion, indem sie die _Selbstständigkeit_ der Extreme festhält, setzt ihnen diese _Einheit_ als eine ebenso feste _für sich seyende_ Bestimmtheit entgegen, und faßt dieselbe auf diese Art vielmehr als _Nichteinheit_, denn als Einheit. Der Ausdruck: _Mitte_ ( medius terminus) ist von räumlicher Vorstellung hergenommen, und trägt das seinige dazu bei, daß beim _Außereineinander_ der Bestimmungen stehen geblieben wird. Wenn nun der Schluß darin besteht, daß die _Einheit der Extreme_ in ihm _gesetzt_ ist, wenn diese Einheit aber schlechthin einer Seits als ein Besonderes für sich, anderer Seits als nur äußerliche Beziehung genommen, und zum wesentlichen Verhältnisse des Schlusses die _Nichteinheit_ gemacht wird, so hilft die Vernunft, die er ist, nicht zur Vernünftigkeit.
Der _Schluß des Daseyns erstens_, in welchem die Bestimmungen so unmittelbar und abstrakt bestimmt sind, zeigt an ihm selbst, weil er, wie das Urtheil, die _Beziehung_ derselben ist, dieß auf, daß sie nicht solche abstrakte Bestimmungen, sondern jede die _Beziehung auf die andere_, und die Mitte nicht nur die Besonderheit gegen die Bestimmungen der Extreme, sondern diese an ihr _gesetzt_ enthält.
Durch diese seine Dialektik macht er sich zum _Schlusse der Reflexion_, dem _zweiten_ Schlusse,--mit Bestimmung, als solchen, in welchen wesentlich _die andere scheint_, oder die als _vermittelte_ gesetzt sind, was sie nach dem Schlusse überhaupt seyn sollen.
_Drittens_ indem dieß _Scheinen_ oder Vermitteltseyn sich in sich selbst reflektirt, so ist der Schluß als _Schluß der Nothwendigkeit_ bestimmt, worin das Vermittlende die objektive Natur der Sache ist. Indem dieser Schluß die Extreme des Begriffs ebenso sehr als Totalitäten bestimmt, so ist der _Schluß_ zum Entsprechen seines Begriffs oder der Mitte, und seines Daseyns oder der extremen Unterschiede, zu seiner Wahrheit gelangt, und ist damit aus der Subjektivität in die _Objektivität_ übergetreten.
A. Der Schluß des Daseyns.
1. Der Schluß, wie er _unmittelbar_ ist, hat zu seinen Momenten die Begriffsbestimmungen als _unmittelbare_. Sie sind somit die abstrakten Bestimmtheiten der Form, welche noch nicht durch Vermittelung zur _Konkretion_ gebildet, sondern nur die _einzelnen_ Bestimmtheiten sind. Der _erste_ Schluß ist daher der eigentlich _formelle_. Der _Formalismus_ des Schließens besteht darin, bei der Bestimmung dieses ersten Schlusses stehen zu bleiben. Der Begriff, in seine _abstrakten_ Momente dirimirt, hat die _Einzelnheit_ und _Allgemeinheit_ zu seinen Extremen, und er selbst erscheint als die zwischen ihnen stehende _Besonderheit_. Sie sind um ihrer Unmittelbarkeit willen als sich nur auf sich beziehende Bestimmtheiten, insgesammt ein _einzelner Inhalt_. Die Besonderheit macht zunächst insofern die Mitte aus, als sie die beiden Momente der Einzelnheit und Allgemeinheit _unmittelbar_ in sich vereinigt. Um ihrer Bestimmtheit willen ist sie einer Seits unter das Allgemeine subsumirt, anderer Seits ist das Einzelne, gegen welches sie Allgemeinheit hat, unter sie subsumirt. Diese _Konkretion_ ist aber zunächst nur _eine Zweiseitigkeit_; um der Unmittelbarkeit willen, in der der Medius Terminus in dem unmittelbaren Schlusse ist, ist er als _einfache_ Bestimmtheit, und die _Vermittelung_, die er ausmacht, _noch nicht gesetzt_. Die dialektische Bewegung des Schlusses des Daseyns besteht nun darin, daß die Vermittelung, die den Schluß allein ausmacht, an seinen Momenten gesetzt werde.
a. Erste Figur des Schlusses.
E-B-A ist das allgemeine Schema des bestimmten Schlusses. Die Einzelnheit schließt sich durch die Besonderheit mit der Allgemeinheit zusammen; das Einzelne ist nicht unmittelbar allgemein, sondern durch die Besonderheit; und umgekehrt ist ebenso das Allgemeine nicht unmittelbar einzeln, sondern es läßt sich durch die Besonderheit dazu herab.--Diese Bestimmungen stehen als _Extreme_ einander gegenüber, und sind in einem _verschiedenen_ Dritten eins. Sie sind beide Bestimmtheit; darin sind sie _identisch_; diese ihre allgemeine Bestimmtheit ist die _Besonderheit_. Sie sind aber ebenso _Extreme_ gegen diese, als gegen einander, weil jedes in seiner _unmittelbaren_ Bestimmtheit ist.
Die allgemeine Bedeutung dieses Schlusses ist, daß das Einzelne, das als solches unendliche Beziehung auf sich ist, und somit nur ein _inneres_ wäre, durch die Besonderheit in das _Daseyn_, als in die Allgemeinheit, heraustritt, worin es nicht mehr nur sich selbst angehört, sondern _in äußerem Zusammenhange_ steht; umgekehrt indem das Einzelne sich in seine Bestimmtheit als Besonderheit abscheidet, so ist es in dieser Trennung ein konkretes, und als Beziehung der Bestimmtheit auf sich selbst ein _allgemeines_, sich auf sich beziehendes, und somit auch ein wahrhaft einzelnes; es ist in dem Extreme der Allgemeinheit aus der Äußerlichkeit _in sich_ gegangen. --Die objektive Bedeutung des Schlusses ist in dem ersten Schlusse nur erst _oberflächlich_ vorhanden, indem darin die Bestimmungen noch nicht als die Einheit, welche das Wesen des Schlusses ausmacht, gesetzt sind. Insofern ist er noch ein Subjektives, als die abstrakte Bedeutung, welche seine Termini haben, nicht an und für sich, sondern nur im subjektiven Bewußtseyn, so isolirt ist. --Übrigens ist das Verhältniß von Einzelnheit, Besonderheit und Allgemeinheit, wie sich ergeben, das _nothwendige und wesentliche Formverhältniß_ der Bestimmungen des Schlusses; der Mangel besteht nicht in dieser Bestimmtheit der Form, sondern daß nicht _unter dieser Form_ jede einzelne Bestimmung zugleich _reicher_ ist. --_Aristoteles_ hat sich mehr an das bloße Verhältniß der _Inhärenz_ gehalten, indem er die Natur des Schlusses so angiebt: _Wenn drei Bestimmungen sich so zu einander verhalten, daß das eine Extrem in der ganzen mittleren Bestimmung ist, und diese mittlere Bestimmung in dem ganzen andern Extreme, so sind diese beiden Extreme nothwendig zusammengeschlossen_. Es ist hier mehr nur die Wiederholung des _gleichen Verhältnisses_ der Inhärenz des einen Extrems zur Mitte, und dieser wieder zum andern Extrem ausgedrückt, als die Bestimmtheit der drei Terminorum zu einander.--Indem nun auf der angegebenen Bestimmtheit derselben gegen einander der Schluß beruht, so zeigt sich sogleich, daß andere Verhältnisse der Terminorum, welche die anderen Figuren geben, nur insofern eine Gültigkeit als Verstandesschlüsse haben können, als sie sich auf jenes ursprüngliche Verhältniß _zurückführen_ lassen; es sind nicht _verschiedene Arten_ von Figuren, die _neben der ersten_ stehen, sondern einer Seits, insofern sie richtige Schlüsse seyn sollen, beruhen sie nur auf der wesentlichen Form des Schlusses überhaupt, welches die erste Figur ist; anderer Seits aber, insofern sie davon abweichen, sind sie Umformungen, in welche jene erste abstrakte Form nothwendig übergeht, und sich dadurch weiter und zur Totalität bestimmt. Es wird sich sogleich näher ergeben, welche Bewandtniß es damit hat.