Wissenschaft der Logik — Band 2
Chapter 10
_Das Einzelne ist ein Besonderes_,--diese positive Form des negativen Urtheils drückt dieß unmittelbar aus; das Besondere enthält die Allgemeinheit. Es drückt überdem auch aus, daß das Prädikat nicht nur ein Allgemeines sey, sondern auch noch ein Bestimmtes. Die negative Form enthält dasselbe; denn indem z.B. die Rose zwar nicht roth ist, so soll sie nicht nur die allgemeine Sphäre der Farbe zum Prädikate behalten, sondern auch _irgend eine andere bestimmte Farbe_ haben; die _einzelne_ Bestimmtheit des Rothen ist also nur aufgehoben, und es ist nicht nur die allgemeine Sphäre gelassen, sondern auch die Bestimmtheit erhalten, aber zu einer _unbestimmten_, zu einer allgemeinen Bestimmtheit gemacht; somit zur Besonderheit.
3. _Die Besonderheit_, welche sich als die positive Bestimmung des negativen Urtheils ergeben, ist das Vermittelnde zwischen der Einzelnheit und Allgemeinheit; so ist das negative Urtheil nun überhaupt das Vermittelnde, zum dritten Schritte, _der Reflexion des Urtheils des Daseyns in sich selbst_. Es ist nach seiner objektiven Bedeutung nur das Moment der Veränderung der Accidenzen, oder im Daseyn der vereinzelnten Eigenschaften des Konkreten. Durch diese Veränderung tritt die vollständige Bestimmtheit des Prädikats oder das _Konkrete_ als gesetzt hervor.
_Das Einzelne ist Besonderes_, nach dem positiven Ausdrucke des negativen Urtheils. Aber das Einzelne ist auch _nicht_ Besonderes; denn die Besonderheit ist von weiterm Umfange als die Einzelnheit; sie ist also ein Prädikat, das dem Subjekt nicht entspricht, in dem es also seine Wahrheit noch nicht hat. _Das Einzelne ist nur Einzelnes_, die sich nicht auf Anderes, sey es positiv oder negativ, sondern nur sich auf sich selbst beziehende Negativität.--Die Rose ist nicht _irgend ein_ Farbiges, sondern sie hat nur die bestimmte Farbe, welche Rosenfarbe ist. Das Einzelne ist nicht ein unbestimmt Bestimmtes, sondern das bestimmte Bestimmte.
Von dieser positiven Form des negativen Urtheils ausgegangen, erscheint diese Negation desselben nur wieder als eine _erste_ Negation. Aber sie ist dieß nicht. Vielmehr ist schon das negative Urtheil an und für sich die zweite, oder Negation der Negation, und dieß, was es an und für sich ist, ist zu setzen. Nämlich es _negirt die Bestimmtheit_ des Prädikats des positiven Urtheils, dessen _abstrakte_ Allgemeinheit, oder als Inhalt betrachtet die einzelne Qualität, die es vom Subjekt enthält. Die Negation der Bestimmtheit ist aber schon die zweite, also die unendliche Rückkehr der Einzelnheit in sich selbst. Hiermit ist also die _Herstellung_ der konkreten Totalität des Subjekts geschehen, oder vielmehr ist es jetzt erst als Einzelnes _gesetzt_, indem es durch die Negation und das Aufheben derselben mit sich vermittelt worden. Das Prädikat seiner Seits ist damit aus der ersten Allgemeinheit zur absoluten Bestimmtheit übergegangen, und hat sich mit dem Subjekte ansgeglichen. Das Urtheil heißt insofern: _Das Einzelne ist einzeln_.--Von der andern Seite, indem das Subjekt ebenso sehr als _allgemeines_ anzunehmen war, und insofern im negativen Urtheile sich das Einzelne ist, zur _Besonderheit erweiterte_, und indem nun ferner die Negation dieser _Bestimmtheit_ ebenso sehr die _Reinigung_ der Allgemeinheit ist, welche es enthält, so lautet dieß Urtheil auch so: _Das Allgemeine ist das Allgemeine_.
In diesen beiden Urtheilen, die sich vorhin durch äußere Reflexion ergeben hatten, ist das Prädikat schon in seiner Positivität ausgedrückt. Zunächst muß aber die Negation des negativen Urtheils selbst in Form eines negativen Urtheils erscheinen. Es hatte sich gezeigt, daß in ihm noch eine _positive Beziehung_ des Subjekts auf das Prädikat, und die _allgemeine Sphäre_ des letztern geblieben war. Es enthielt somit von dieser Seite eine von der Beschränktheit gereinigtere Allgemeinheit, als das positive Urtheil, und ist daher um so mehr von dem Subjekt als Einzelnem zu negiren. Auf diese Weise ist der _ganze Umfang_ des Prädikats negirt, und keine positive Beziehung mehr zwischen ihm und dem Subjekte. Dieß ist das _unendliche Urtheil_.
c. Unendliches Urtheil.
Das negative Urtheil ist so wenig ein wahres Urtheil, als das positive. Das unendliche Urtheil aber, das seine Wahrheit seyn soll, ist nach seinem negativen Ausdrucke das _Negativ-Unendliche_; ein Urtheil, worin auch die Form des Urtheils aufgehoben ist.--Dieß aber ist ein _widersinniges Urtheil_. Es soll _ein Urtheil_ seyn, somit eine Beziehung von Subjekt und Prädikat enthalten; aber eine solche soll _zugleich nicht_ darin seyn.--Der Name des unendlichen Urtheils pflegt in den gewöhnlichen Logiken zwar aufgeführt zu werden, aber ohne daß es eben deutlich würde, was es mit demselben für eine Bewandtniß habe.--Beispiele von negativ-unendlichen Urtheilen sind leicht zu haben, indem Bestimmungen zu Subjekt und Prädikat negativ verbunden werden, deren eine nicht nur die Bestimmtheit der andern nicht, sondern auch ihre allgemeine Sphäre nicht enthält; also z.B. der Geist nicht roth, gelb u. s. f., nicht sauer, nicht kalisch u. s. f., die Rose ist keine Elephant, der Verstand ist kein Tisch und dergleichen.--Diese Urtheile sind _richtig_ oder _wahr_, wie man es nennt, aber einer solchen Wahrheit ungeachtet widersinnig und abgeschmackt.--Oder vielmehr sie sind _keine Urtheile_.--Ein reelleres Beispiel des unendlichen Urtheils ist die _böse_ Handlung. Im _bürgerlichen Rechtsstreit_ wird Etwas nur als das Eigenthum der andern Parthei negirt; so daß aber eingeräumt wird, es sollte das Ihrige seyn, wenn sie das Recht dazu hätte, und es wird nur unter dem Titel des Rechtes in Anspruch genommen; die allgemeine Sphäre, das Recht, wird also in jenem negativen Urtheile anerkannt und erhalten. Das _Verbrechen_ aber ist das _unendliche Urtheil_, welches nicht nur das _besondere_ Recht sondern die allgemeine Sphäre zugleich negirt, das _Recht als Recht_ negirt. Es hat zwar die _Richtigkeit_ damit, daß es eine wirkliche Handlung ist, aber weil sie sich auf die Sittlichkeit, welche ihre allgemeine Sphäre ausmacht, durchaus negativ bezieht, ist sie widersinnig.
Das _Positive_ des unendlichen Urtheils, der Negation der Negation, ist die _Reflexion der Einzelnheit_ in sich selbst, wodurch sie erst als die _bestimmte Bestimmtheit_ gesetzt ist. _Das Einzelne ist einzeln_, war der Ausdruck desselben nach jener Reflexion. Das Subjekt ist im Urtheile des Daseyns als _unmittelbares_ Einzelnes, insofern mehr nur als _Etwas_ überhaupt. Durch die Vermittelung des negativen und unendlichen Urtheils ist es erst als Einzelnes _gesetzt_.
Das Einzelne ist hiermit _gesetzt_ als sich, _in sein Prädikat_, das mit ihm identisch ist, _kontinuirend_; somit ist auch die Allgemeinheit ebenso sehr nicht mehr als die _unmittelbare_, sondern als ein _Zusammenfassen_ von Unterschiedenen. Das positiv-unendliche Urtheil lautet ebenso wohl: _Das Allgemeine_ ist _allgemein_, so ist es ebenso wohl als die Rückkehr in sich selbst gesetzt.
Durch diese Reflexion der Urtheilsbestimmungen in sich hat nun sich das Urtheil aufgehoben; im negativ-unendlichen Urtheil ist der Unterschied, so zu sagen, _zu groß_ als daß es noch ein Urtheil bliebe; Subjekt und Prädikat haben gar keine positive Beziehung auf einander; im Gegentheil ist im Positiv-Unendlichen nur die Identität vorhanden, und es ist wegen des ganz ermangelnden Unterschiedes kein Urtheil mehr.
Näher ist es das _Urtheil des Daseyns_; welches sich aufgehoben hat; es ist damit das _gesetzt_, was die _Kopula_ des Urtheils enthält, daß die qualitativen Extreme in dieser ihrer Identität aufgehoben sind. Indem aber diese Einheit der Begriff ist, so ist sie unmittelbar ebenso wieder in ihre Extreme dirimirt, und ist als Urtheil, dessen Bestimmungen aber nicht mehr unmittelbare, sondern in sich reflektirte sind. _Das Urtheil des Daseyns_ ist in das _Urtheil der Reflexion_ übergegangen.
B. Das Urtheil der Reflexion.
Das Subjekt ist in dem nunmehr entstandenen Urtheil ein Einzelnes als solches; ingleichen das Allgemeine nicht mehr _abstrakte_ Allgemeinheit, oder _einzelne Eigenschaft_, sondern gesetzt als Allgemeines, das sich durch die Beziehung Unterschiedener als in eins zusammengefaßt hat, oder nach dem Inhalt verschiedener Bestimmungen überhaupt betrachtet, das sich das _Zusammennehmen_ mannigfaltiger Eigenschaften und Existenzen.--Wenn Beispiele von Prädikaten der Reflexions-Urtheile gegeben werden sollen, so müssen sie von anderer Art seyn, als für Urtheile das Daseyns. Im Reflexions-Urtheil ist eigentlich erst ein _bestimmter Inhalt_, d. h. ein Inhalt überhaupt vorhanden; denn er ist die in die Identität reflektirte Formbestimmung, als von der Form, insofern sie unterschiedene Bestimmtheit ist,--wie sie es noch als Urtheil ist, unterschieden. Im Urtheil des Daseyns ist der Inhalt nur ein unmittelbarer, oder abstrakter, unbestimmter.--Als Beispiele von Reflexions-Urtheilen können daher dienen: Der Mensch ist _sterblich_, die Dinge sind _vergänglich_, dieß Ding ist _nützlich, schädlich; Härte, Elasticität_ der Körper, _die Glückseligkeit_ u. s. f. sind solche eigenthümliche Prädikate. Sie drücken eine Wesentlichkeit, welche aber eine Bestimmung im _Verhältnisse_, oder eine _zusammenfassende_ Allgemeinheit ist. Diese _Allgemeinheit_, die sich in der Bewegung des Reflexions-Urtheils weiter bestimmen wird, ist noch von der _Allgemeinheit des Begriffes_ als solcher unterschieden; sie ist zwar nicht mehr die abstrakte des qualitativen Urtheils, aber hat noch die Beziehung auf das Unmittelbare, woraus sie herkommt, und hat dasselbe für ihre Negativität zu Grunde liegen.--Der Begriff bestimmt das Daseyn zunächst zu _Verhältnißbestimmungen_, zu Kontinuitäten ihrer selbst in der verschiedenen Mannigfaltigkeit der Existenz,--so daß wohl das wahrhaft Allgemeine ihr inneres Wesen aber _in der Erscheinung_, und diese _relative_ Natur, oder auch ihr _Merkmal_, noch nicht das An- und Fürsichseyende derselben ist.
Dem Reflexions-Urtheile kann es als nahe liegend erscheinen, als Urtheil der _Quantität_ bestimmt zu werden, wie das Urtheil des Daseyns auch als _qualitatives_ Urtheil bestimmt wurde. Aber wie die _Unmittelbarkeit_ in diesem nicht nur die _seyende_, sondern wesentlich auch die vermittelte und _abstrakte_ war, so ist auch hier jene aufgehobene Unmittelbarkeit nicht bloß die aufgehobene Qualität, also nicht bloß _Quantität_; diese ist vielmehr, wie die Qualität die äußerlichste Unmittelbarkeit, auf dieselbe Weise die _äußerlichste_ der Vermittelung angehörige _Bestimmung_.
Noch ist über die _Bestimmung_, wie sie im Reflexions-Urtheile in ihrer Bewegung erscheint, die Bemerkung zu machen, daß im Urtheile des Daseyns die _Bewegung_ derselben sich am _Prädikate_ zeigte, weil dieses Urtheil in der Bestimmung der Unmittelbarkeit war, das Subjekt daher als das zu Grunde Liegende erschien. Aus gleichem Grunde verläuft sich im Reflexions-Urtheile die Fortbewegung des Bestimmens _am Subjekte_, weil dieses Urtheil das _reflektirte Ansichseyn_ zu seiner Bestimmung hat. Das Wesentliche ist daher hier das _Allgemeine_ oder das Prädikat; es macht daher das zu _Grunde Liegende_ aus, an welchem das Subjekt zu messen, und ihm entsprechend zu bestimmen ist.--Jedoch erhält auch das Prädikat durch die weitere Fortbildung der Form des Subjekts eine weitere Bestimmung, jedoch _indirekt_, jene dagegen zeigt sich auf dem angegebenen Grunde als _direkte_ Fortbestimmung.
Was die objektive Bedeutung des Urtheils betrifft, so tritt das Einzelne durch seine Allgemeinheit in das Daseyn, aber als in einer wesentlichen Verhältnißbestimmung, einer durch die Mannigfaltigkeit der Erscheinung hindurch sich erhaltenden Wesentlichkeit; das Subjekt _soll_ das an und für sich Bestimmte seyn; diese Bestimmtheit hat es in seinem Prädikate. Das Einzelne ist anderer Seits in dieß sein Prädikat reflektirt, welches dessen allgemeines Wesen; das Subjekt ist insofern das Existirende und Erscheinende. Das Prädikat _inhärirt_ in diesem Urtheile nicht mehr dem Subjekte; es ist vielmehr das _Ansichseyende_, unter welches jenes Einzelne als ein Accidentelles _subsumirt_ ist. Wenn die Urtheile des Daseyns auch als _Urtheil_ der _Inhärenz_ bestimmt werden können, so sind die Urtheile der Reflexion vielmehr _Urtheile der Subsumtion_.
a. Das singulare Urtheil.
Das unmittelbare Reflexions-Urtheil ist nun wieder: _Das Einzelne ist allgemein_; aber Subjekt und Prädikat in der angegebenen Bedeutung; es kann daher näher so ausgedrückt werden: _Dieses ist ein wesentlich Allgemeines_. Jenes seiner allgemeinen Form nach _positive_ Urtheil überhaupt muß negativ genommen werden. Aber indem das Urtheil der Reflexion nicht bloß ein Positives ist, so geht die Negation nicht direkt das Prädikat an, das nicht inhärirt, sondern das _Ansichseyende_ ist. Das Subjekt ist vielmehr das Veränderliche und zu Bestimmende. Das negative Urtheil ist hier daher so zu fassen: _Nicht ein Dieses_ ist ein Allgemeines der Reflexion; ein solches _Ansich_ hat eine allgemeinere Existenz als nur in einem Diesen. Das singuläre Urtheil hat hiermit seine nächste Wahrheit im _partikularen_.
b. Das partikulare Urtheil.
Die Nichteinzelnheit des Subjekts, welche statt seiner Singularität im ersten Reflexions-Urtheile gesetzt werden muß, ist die _Besonderheit_. Aber die Einzelnheit ist im Reflexions-Urtheile als _wesentliche Einzelnheit_ bestimmt; die Besonderheit kann daher nicht _einfache, abstrakte_ Bestimmung seyn, in welcher das Einzelne aufgehoben, das Existirende zu Grunde gegangen wäre, sondern nur als eine Erweiterung desselben in äußerer Reflexion; das Subjekt ist daher: _Einige Diese_, oder eine _besondere Menge_ von _Einzelnen_.
Dieß Urtheil: _Einige Einzelne sind ein Allgemeines der Reflexion_, erscheint zunächst als positives Urtheil, aber ist ebenso wohl auch negativ; denn _Einiges_ enthält die Allgemeinheit; nach dieser kann es als _komprehensiv_ betrachtet werden; aber insofern es Besonderheit ist, ist es ihr ebenso sehr nicht angemessen. Die _negative_ Bestimmung, welche das Subjekt durch den Übergang des singularen Urtheils erhalten hat, ist, wie oben gezeigt, auch Bestimmung der Beziehung, der Kopula.--In dem Urtheile, _einige_ Menschen sind glückselig, liegt _die unmittelbare Konsequenz: einige_ Menschen sind _nicht_ glückselig. Wenn _einige_ Dinge nützlich sind, so sind eben deswegen _einige_ Dinge _nicht_ nützlich. Das positive und negative Urtheil fallen nicht mehr außereinander, sondern das partikulare enthält unmittelbar beide zugleich, eben weil es ein Reflexions-Urtheil ist.--Aber das partikulare Urtheil ist darum _unbestimmt_.
Betrachten wir weiter in dem Beispiele eines solchen Urtheils das Subjekt, _einige Menschen, Thiere u. s. f_, so enthält es außer der partikularen Formbestimmung. _Einige_, auch noch die Inhaltsbestimmung: _Mensch_ u. s. f. Das Subjekt des singularen Urtheils konnte heißen: _Dieser Mensch_, eine Singularität, die eigentlich dem äußerlichen Monstriren angehört; es soll daher vielmehr lauten, etwa _Cajus_. Aber das Subjekt des partikularen Urtheils kann nicht mehr seyn: _Einige Caji_; denn Cajus soll ein Einzelner als solcher seyn. _Dem Einigen_ wird daher ein allgemeinerer _Inhalt_ beigegeben, etwa _Menschen, Thieren u. s. f._. Dieß ist nicht bloß ein empirischer, sondern durch die Form des Urtheils bestimmter Inhalt; er ist nämlich ein _Allgemeines_, weil _Einige_ die Allgemeinheit enthält, und sie zugleich von den Einzelnen, da die reflektirte Einzelnheit zu Grunde liegt, getrennt seyn muß. Näher ist sie auch die _allgemeine Natur_, oder die _Gattung_ Mensch, Thier;--diejenige Allgemeinheit, welche das Resultat des Reflexions-Urtheils ist, _anticipirt_; wie auch das positive Urtheil, indem es _das Einzelne_ zum Subjekt hat, die Bestimmung anticipirte, welche Resultat des Urtheils des Daseyns ist.
Das Subjekt, das die Einzelnen, deren Beziehung zur Besonderheit, und die allgemeine Natur enthält, ist insofern schon gesetzt als die Totalität der Begriffsbestimmungen. Aber diese Betrachtung ist eigentlich eine äußerliche. Was im Subjekte schon in _Beziehung_ auf einander durch seiner Form zunächst gesetzt ist, ist die _Erweiterung_ des _Diesen_ zur Besonderheit; allein diese Verallgemeinerung ist ihm nicht angemessen; _Dieses_ ist ein vollkommen Bestimmtes, _einiges Dieses_ aber ist unbestimmt. Die Erweiterung soll dem Diesen zukommen, also ihm entsprechend, _vollkommen bestimmt_ seyn; eine solche ist die Totalität, oder zunächst _Allgemeinheit_ überhaupt.
Diese Allgemeinheit hat das _Dieses_ zu Grunde liegen, denn das Einzelne ist hier das in sich Reflektirte; seine weiteren Bestimmungen verlaufen sich daher _äußerlich_ an ihm, und wie die Besonderheit sich deswegen als _Einige_ bestimmte, so ist die Allgemeinheit, die das Subjekt erlangt hat, Allheit, und das partikulare Urtheil ist in das _universelle_ übergegangen.
c. Das universelle Urtheil.
Die Allgemeinheit, wie sie am Subjekte des universellen Urtheils ist, ist die äußere Reflexions-Allgemeinheit, _Allheit; Alle_ sind alle _Einzelne_; das Einzelne ist unverändert darin. Diese Allgemeinheit ist daher nur ein _Zusammenfassen_ der für sich bestehenden Einzelnen; sie ist eine _Gemeinschaftlichkeit_, welche ihnen nur in der _Vergleichung_ zukommt.--Diese Gemeinschaftlichkeit pflegt dem subjektiven _Vorstellen_ zunächst einzufallen, wenn von Allgemeinheit die Rede ist. Als der zunächst liegende Grund, warum eine Bestimmung als eine allgemeine angesehen werden soll, wird angegeben, _weil sie Mehreren zukomme_. In der _Analysis_ schwebt vornehmlich auch dieser Begriff von Allgemeinheit vor, indem z.B. die Entwickelung einer Funktion an einem _Polynomium_ für das _Allgemeinere_ gilt, als die Entwickelung derselben an einem _Binomium_; weil das _Polynomium mehrere Einzelnheiten_ darstellt, als das _Binomium_. Die Forderung, daß die Funktion in ihrer Allgemeinheit dargestellt würde, verlangt eigentlich ein _Pantonomium_, die erschöpfte Unendlichkeit; aber hier stellt sich von selbst die Schranke jener Forderung ein, und die Darstellung der _unendlichen_ Menge muß sich mit dem _Sollen_ derselben, und daher auch mit einem _Polynomium_ begnügen. In der That aber ist in den Fällen des Binomium schon das Pantonomium, in denen die _Methode_ oder _Regel_ nur die Abhängigkeit Eines Gliedes von Einem andern betrifft, und die Abhängigkeit Mehrerer Glieder von ihren vorhergehenden sich nicht partikularisirt, sondern eine und dieselbe Funktion zu Grunde liegen bleibt. Die _Methode_ oder _Regel_ ist als das wahrhaft _Allgemeine_ anzusehen; in der Fortsetzung der Entwickelung, oder in der Entwickelung eines Polynomiums wird sie nur _wiederholt_; sie gewinnt somit durch die vergrößerte Mehrheit der Glieder nichts an Allgemeinheit. Es ist von der schlechten Unendlichkeit und deren Täuschung schon früher die Rede gewesen; die Allgemeinheit des Begriffs ist das _erreichte Jenseits_; jene Unendlichkeit aber bleibt mit dem Jenseits als einem Unerreichbaren behaftet, insofern sie der bloße _Progreß_ ins Unendliche bleibt. Wenn bei der Allgemeinheit nur die _Allheit_ vorschwebt, eine Allgemeinheit, welche in den Einzelnen als Einzelnen erschöpft werden soll, so ist dieß ein Rückfall in jene schlechte Unendlichkeit; oder aber es wird auch nur die _Vielheit_ für Allheit genommen. Die Vielheit jedoch, so groß sie auch sey, bleibt schlechthin nur Partikularität, und ist nicht Allheit.--Es schwebt aber dabei die an und für sich seyende Allgemeinheit des _Begriffs_ dunkel vor; er ist es, der gewaltsam über die beharrliche Einzelnheit, woran sich die Vorstellung hält, und über das Äußerliche ihrer Reflexion hinaustreibt, und die Allheit _als Totalität_, oder vielmehr das kategorische An- und Fürsichseyn unterscheidet.
Dieß zeigt sich auch sonst an der Allheit, welche überhaupt die _empirische_ Allgemeinheit ist. Insofern das Einzelne als ein Unmittelbares vorausgesetzt ist, daher _vorgefunden_ und äußerlich _aufgenommen_ wird, ist ihm die Reflexion, welche es zur Allheit zusammenfaßt, ebenso äußerlich. Weil aber das einzelne als _Dieses_ schlechthin gleichgültig gegen diese Reflexion ist, so können sich die Allgemeinheit und solches Einzelnes nicht zu einer Einheit vereinigen. Die empirische Allheit _bleibt_ darum eine _Aufgabe_; ein _Sollen_, welches so nicht als Seyn dargestellt werden kann. Ein empirisch-allgemeiner Satz, denn es werden deren doch aufgestellt, beruht nun auf der stillschweigenden Übereinkunft, daß wenn nur keine _Instanz_ des Gegentheils angeführt werden könne, die _Mehrheit_ von Fällen für _Allheit_ gelten solle; oder daß die _subjektive_ Allheit, nämlich die der _zur Kenntniß gekommenen_ Fälle, für eine _objektive_ Allheit genommen werden dürfe.
Näher nun das _universelle Urtheil_, bei dem wir stehen, betrachtet, so hat das Subjekt, das, wie vorhin bemerkt worden, die an- und fürsichseyende Allgemeinheit _als vorausgesetzt_ enthält, dieselbe nun auch als _gesetzte_ an ihm. _Alle Menschen_ drückt _erstlich_ die _Gattung_ Mensch aus, _zweitens_ diese Gattung in ihrer Vereinzelung, aber so, daß die Einzelnen zugleich zur Allgemeinheit der Gattung erweitert sind; umgekehrt ist die Allgemeinheit durch diese Verknüpfung mit der Einzelnheit ebenso vollkommen bestimmt, als die Einzelnheit; hierdurch ist die _gesetzte_ Allgemeinheit _der vorausgesetzten gleich_ geworden.
Eigentlich aber ist nicht auf das _Vorausgesetzte_ zum Voraus Rücksicht zu nehmen, sondern das Resultat an der Formbestimmung für sich zu betrachten.--Die Einzelnheit, indem sie sich zur Allheit erweitert hat, ist _gesetzt_ als Negativität, welche identische Beziehung auf sich ist. Sie ist damit nicht jene erste Einzelnheit geblieben, wie z.B. die eines Cajus, sondern ist die mit der Allgemeinheit identische Bestimmung, oder das absolute Bestimmtseyn des Allgemeinen.--Jene _erste_ Einzelnheit des singularen Urtheils war nicht die _unmittelbare_ des positiven Urtheils des Daseyns überhaupt entstanden; sie war schon bestimmt, die _negative Identität_ der Bestimmungen jenes Urtheils zu seyn. Dieß ist die wahrhafte Voraussetzung im Reflexions-Urtheil; gegen das an diesem sich verlaufende Setzen war jene _erste_ Bestimmtheit der Einzelnheit das _Ansich_ derselben; was sie somit _ansich_ ist, ist nun durch die Bewegung des Reflexions-Urtheils _gesetzt_, nämlich die Einzelnheit als identische Beziehung des Bestimmten auf sich selbst. Dadurch ist jene _Reflexion_, welche die Einzelnheit zur Allheit erweitert, eine ihr nicht äußerliche; sondern es wird dadurch nur _für sich_, was sie schon _an sich_ ist.--Das Resultat ist somit in Wahrheit die _objektive Allgemeinheit_. Das Subjekt hat insofern die Formbestimmung des Reflexions-Urtheils, welche vom _Diesen_ durch _Einiges_ zur _Allheit_ hindurchging abgestreift; statt _Alle Menschen_ ist nunmehr zu sagen: _der Mensch_.
Die Allgemeinheit, welche hierdurch entstanden ist, ist _die Gattung_; die Allgemeinheit, welche an ihr selbst Konkretes ist. Die Gattung _inhärirt_ dem Subjekte nicht, oder ist nicht eine _einzelne_ Eigenschaft, überhaupt nicht eine Eigenschaft desselben; sie enthält alle vereinzelnte Bestimmtheit in ihrer substantiellen Gediegenheit aufgelöst.--Sie ist darum, weil sie als diese negative Identität mit sich gesetzt ist, wesentlich Subjekt; aber ist ihrem Prädikate nicht mehr _subsumirt_. Hiermit verändert sich nun überhaupt die Natur des Reflexions-Urtheils.