Wissenschaft der Logik — Band 1

Chapter 55

Chapter 553,331 wordsPublic domain

3. Diese Wirklichkeit ist nicht die erste, sondern die reflektirte, gesetzt als Einheit ihrer selbst und der Möglichkeit. Das Wirkliche als solches ist möglich; es ist in unmittelbarer positiver Identität mit der Möglichkeit; aber diese hat sich bestimmt als nur Möglichkeit; somit ist auch das Wirkliche bestimmt als nur ein Mögliches. Und unmittelbar, darum weil die Möglichkeit in der Wirklichkeit unmittelbar enthalten ist, ist sie darin als aufgehobene, als nur Möglichkeit.

Umgekehrt die Wirklichkeit, die in Einheit ist mit der Möglichkeit, ist nur die aufgehobene Unmittelbarkeit;—oder darum weil die formelle Wirklichkeit nur unmittelbare erste ist, ist sie nur Moment, nur aufgehobene Wirklichkeit, oder nur Möglichkeit.

Hiermit ist zugleich näher die Bestimmung ausgedrückt, inwiefern die Möglichkeit Wirklichkeit ist. Die Möglichkeit ist nämlich noch nicht alle Wirklichkeit, von der realen und absoluten Wirklichkeit ist noch nicht die Rede gewesen;—sie ist nur erst diejenige, welche zuerst vorkam, nämlich die formelle, die sich bestimmt hat, nur Möglichkeit zu seyn, also die formelle Wirklichkeit, welche nur Seyn oder Existenz überhaupt ist. Alles Mögliche hat daher überhaupt ein Seyn oder eine Existenz.

Diese Einheit der Möglichkeit und Wirklichkeit ist die Zufälligkeit. —Das Zufällige ist ein Wirkliches, das zugleich nur als möglich bestimmt, dessen Anderes oder Gegentheil ebenso sehr ist. Diese Wirklichkeit ist daher bloßes Seyn oder Existenz, aber in seiner Wahrheit gesetzt, den Werth eines Gesetztseyns oder der Möglichkeit zu haben. Umgekehrt ist die Möglichkeit als die Reflexion-in-sich oder das Ansichseyn gesetzt als Gesetztseyn; was möglich ist, ist ein Wirkliches in diesem Sinne der Wirklichkeit, es hat nur so viel Werth als die zufällige Wirklichkeit; es ist selbst ein Zufälliges.

Das Zufällige bietet daher die zwei Seiten dar; erstens insofern es die Möglichkeit unmittelbar an ihm hat, oder, was dasselbe ist, insofern sie in ihm aufgehoben ist, ist es nicht Gesetztseyn noch vermittelt, sondern unmittelbare Wirklichkeit; es hat keinen Grund. —Weil auch dem Möglichen diese unmittelbare Wirklichkeit zukommt, so ist es so sehr als das Wirkliche, bestimmt als zufällig, und ebenfalls ein Grundloses.

Das Zufällige ist aber zweitens das Wirkliche als ein nur Mögliches oder als ein Gesetztseyn; so auch das Mögliche ist als formelles An-sich-seyn nur Gesetztseyn. Somit ist Beides nicht an und für sich selbst, sondern hat seine wahrhafte Reflexion-in-sich in einem Andern, oder es hat einen Grund.

Das Zufällige hat also darum keinen Grund, weil es zufällig ist; und ebenso wohl hat es einen Grund, darum weil es zufällig ist.

Es ist das gesetzte, unvermittelte Umschlagen des Innern und Äußern, oder des In-sich-reflektirt-seyns und des Seyns in einander; gesetzt dadurch daß Möglichkeit und Wirklichkeit, jede an ihr selbst diese Bestimmung hat, dadurch daß sie Momente der absoluten Form sind.—So ist die Wirklichkeit in ihrer unmittelbaren Einheit mit der Möglichkeit nur die Existenz und bestimmt als Grundloses, das nur ein Gesetztes oder nur Mögliches ist;—oder als reflektirt und bestimmt gegen die Möglichkeit, so ist sie von der Möglichkeit, von dem In-sich-reflektirt-seyn getrennt, und somit ebenso unmittelbar auch nur ein Mögliches.—Ebenso die Möglichkeit, als einfaches Ansichseyn, ist es ein Unmittelbares, nur ein Seyendes überhaupt; oder entgegengesetzt gegen die Wirklichkeit, ebenso ein Wirklichkeitsloses Ansichseyn, nur ein Mögliches, aber eben darum wieder nur eine nicht in sich reflektirte Existenz überhaupt.

Diese absolute Unruhe des Werdens dieser beiden Bestimmungen ist die Zufälligkeit. Aber darum weil jede unmittelbar in die entgegengesetzte umschlägt, so geht sie in dieser ebenso schlechthin mit sich selbst zusammen, und diese Identität derselben einer in der andern ist die Nothwendigkeit.

Das Nothwendige ist ein Wirkliches; so ist es als unmittelbares, Grundloses; es hat aber ebenso sehr seine Wirklichkeit durch ein Anderes oder in seinem Grunde, aber ist zugleich das Gesetztseyn dieses Grundes und die Reflexion desselben in sich; die Möglichkeit des Nothwendigen ist eine aufgehobene. Das Zufällige ist also nothwendig, darum weil das Wirkliche als Mögliches bestimmt, damit seine Unmittelbarkeit aufgehoben und in Grund oder Ansichseyn, und in Begründetes abgestoßen ist, als auch weil diese seine Möglichkeit, die Grundbeziehung, schlechthin aufgehoben und als Seyn gesetzt ist. Das Nothwendige ist, und dieß Seyende ist selbst das Nothwendige. Zugleich ist es an sich; diese Reflexion-in-sich ist ein Anderes als jene Unmittelbarkeit des Seyns; und die Nothwendigkeit des Seyenden ist ein Anderes. Das Seyende selbst ist so nicht das Nothwendige; aber dieses Ansichseyn ist selbst nur Gesetztseyn, es ist aufgehoben und selbst unmittelbar. So ist die Wirklichkeit in ihrem unterschiedenen, der Möglichkeit, identisch mit sich selbst. Als diese Identität ist sie Nothwendigkeit.

B. Relative Nothwendigkeit oder reale Wirklichkeit, Möglichkeit und Nothwendigkeit.

1. Die Nothwendigkeit, die sich ergeben hat, ist formell, weil ihre Momente formell sind, nämlich einfache Bestimmungen, die nur als unmittelbare Einheit, oder als unmittelbares Umschlagen des Einen in das Andere Totalität sind, und somit nicht die Gestalt der Selbstständigkeit haben.—In dieser formellen Nothwendigkeit ist daher die Einheit zunächst einfach und gegen ihre Unterschiede gleichgültig. Als unmittelbare Einheit der Formbestimmungen, ist diese Nothwendigkeit Wirklichkeit; aber eine solche, die, weil ihre Einheit nunmehr bestimmt ist als gleichgültig gegen den Unterschied der Formbestimmungen, nämlich ihrer selbst und der Möglichkeit, einen Inhalt hat. Dieser als gleichgültige Identität enthält auch die Form als gleichgültige, d. h. als bloß verschiedene Bestimmungen, und ist mannigfaltiger Inhalt überhaupt. Diese Wirklichkeit ist reale Wirklichkeit.

Die reale Wirklichkeit als solche ist zunächst das Ding von vielen Eigenschaften, die existirende Welt; aber sie ist nicht die Existenz, welche sich in Erscheinung auflöst, sondern als Wirklichkeit ist sie zugleich Ansichseyn und Reflexion-in-sich; sie erhält sich in der Mannigfaltigkeit der bloßen Existenz; ihre Äußerlichkeit ist innerliches Verhalten nur zu sich selbst. Was wirklich ist, kann wirken; seine Wirklichkeit giebt Etwas kund durch das, was es hervorbringt. Sein Verhalten zu Anderem ist die Manifestation seiner, weder ein Übergehen, so bezieht das seyende Etwas sich auf Anderes; —noch ein Erscheinen, so ist das Ding nur im Verhältniß zu andern, ist ein Selbstständiges, das aber seine Reflexion-in-sich, seine bestimmte Wesentlichkeit, in einem andern Selbstständigen hat.

Die reale Wirklichkeit hat nun gleichfalls die Möglichkeit unmittelbar an ihr selbst. Sie enthält das Moment des Ansichseyns; aber als nur erst die unmittelbare Einheit ist sie in einer der Bestimmungen der Fonn, hiermit als das Seyende von dem Ansichseyn oder der Möglichkeit unterschieden.

2. Diese Möglichkeit als das Ansichseyn der realen Wirklichkeit ist selbst reale Möglichkeit, zunächst das inhaltsvolle Ansichseyn.—Die formelle Möglichkeit ist die Reflexion-in-sich nur als die abstrakte Identität, daß Etwas sich in sich nicht widerspreche. Insofern man sich aber auf die Bestimmungen, Umstände, Bedingungen einer Sache einläßt, um daraus ihre Möglichkeit zu erkennen, bleibt man nicht mehr bei der formellen stehen, sondern betrachtet ihre reale Möglichkeit.

Diese reale Möglichkeit ist selbst unmittelbare Existenz, nicht mehr aber darum, weil die Möglichkeit als solche, als formelles Moment, unmittelbar ihr Gegentheil, eine nicht reflektirte Wirklichkeit ist; sondern weil sie reale Möglichkeit ist, hat sie sogleich diese Bestimmung an ihr selbst. Die reale Möglichkeit einer Sache ist daher die daseyende Mannigfaltigkeit von Umständen, die sich auf sie beziehen.

Diese Mannigfaltigkeit des Daseyns ist also zwar sowohl Möglichkeit als Wirklichkeit, aber ihre Identität ist nur erst der Inhalt, der gegen diese Formbestimmungen gleichgültig ist; sie machen daher die Form aus bestimmt gegen ihre Identität.—Oder die unmittelbare reale Wirklichkeit, darum weil sie unmittelbare ist, ist gegen ihre Möglichkeit bestimmt; als diese bestimmte, somit reflektirte ist sie die reale Möglichkeit. Diese ist nun zwar das gesetzte Ganze der Form, aber der Form in ihrer Bestimmtheit, nämlich der Wirklichkeit als formeller oder unmittelbarer, und ebenso der Möglichkeit, als des abstrakten Ansichseyns. Diese Wirklichkeit, welche die Möglichkeit einer Sache ausmacht, ist daher nicht ihre eigene Möglichkeit, sondern das Ansichseyn eines andern Wirklichen; sie selbst ist die Wirklichkeit, die aufgehoben werden soll, die Möglichkeit als nur Möglichkeit.—So macht die reale Möglichkeit das Ganze von Bedingungen aus, eine nicht in sich reflektirte, zerstreute Wirklichkeit, welche aber bestimmt ist, das Ansichseyn aber eines Andern zu seyn und in sich zurückgehen zu sollen.

Was real möglich ist, ist also nach seinem Ansichseyn, ein formelles Identisches, das nach seiner einfachen Inhaltsbestimmung sich nicht widerspricht; aber auch nach seinen entwickelten und unterschiedenen Umständen und allem, womit es im Zusammenhange steht, muß es als das mit sich Identische sich nicht widersprechen. Aber zweitens weil es in sich mannigfaltig und mit Anderem in mannigfaltigem Zusammenhange ist, die Verschiedenheit aber an sich selbst in Entgegensetzung übergeht, ist es ein Widersprechendes. Wenn von einer Möglichkeit die Rede ist und deren Widerspruch aufgezeigt werden soll, so hat man sich nur an die Mannigfaltigkeit, die sie als Inhalt oder als ihre bedingende Existenz enthält, zu halten; woraus sich leicht ihr Widerspruch auffinden läßt.—Dieß ist aber nicht ein Widerspruch der Vergleichung, sondern die mannigfaltige Existenz ist an sich selbst dieß, sich aufzuheben und zu Grunde zu gehen; und hat darin wesentlich die Bestimmung, nur ein Mögliches zu seyn, an ihr selbst. —Wenn alle Bedingungen einer Sache vollständig vorhanden sind, so tritt sie in Wirklichkeit;—die Vollständigkeit der Bedingungen ist die Totalität als am Inhalte, und die Sache selbst ist dieser Inhalt bestimmt ebenso ein Wirkliches als Mögliches zu seyn. In der Sphäre des bedingten Grundes haben die Bedingungen die Form, nämlich den Grund oder die für sich seyende Reflexion, außer ihnen, welche sie zu Momenten der Sache bezieht und die Existenz an ihnen hervorbringt. Hier hingegen ist die unmittelbare Wirklichkeit nicht durch eine voraussetzende Reflexion bestimmt, Bedingung zu seyn, sondern es ist gesetzt, daß sie selbst die Möglichkeit ist.

In der sich aufhebenden realen Möglichkeit ist es nun ein Gedoppeltes, das aufgehoben wird; denn sie ist selbst das Gedoppelte, Wirklichkeit und Möglichkeit zu seyn. 1) Die Wirklichkeit ist die formelle, oder eine Existenz, die als selbstständige unmittelbare erschien, und durch ihr Aufheben zum reflektirten Seyn, zum Moment eines Andern wird, und somit das Ansichseyn an ihr erhält. 2) Jene Existenz war auch bestimmt als Möglichkeit oder als das Ansichseyn aber eines Andern. Indem es sich also aufhebt, so wird auch dieß Ansichseyn aufgehoben, und geht in Wirklichkeit über.—Diese Bewegung der sich selbst aufhebenden realen Möglichkeit bringt also dieselben schon vorhandenen Momente hervor, nur jedes aus dem andern werdend; sie ist daher in dieser Negation auch nicht ein Übergehen, sondern ein Zusammengehen mit sich selbst.—Nach der formellen Möglichkeit war darum, weil etwas möglich war, auch nicht es selbst, sondern sein Anderes möglich. Die reale Möglichkeit hat nicht mehr ein solches Anderes sich gegenüber, denn sie ist real, insofern sie selbst auch die Wirklichkeit ist. Indem sich also die unmittelbare Existenz derselben, der Kreis der Bedingungen, aufhebt, so macht sie sich zum Ansichseyn, welches sie selbst schon ist, nämlich als das Ansichseyn eines Andern. Und indem umgekehrt dadurch zugleich ihr Moment des Ansichseyns sich aufhebt, wird sie zur Wirklichkeit, also zu dem Momente, das sie gleichfalls selbst schon ist.—Was verschwindet, ist damit dieß, daß die Wirklichkeit bestimmt war als die Möglichkeit oder das Ansichseyn eines Andern, und umgekehrt die Möglichkeit als eine Wirklichkeit, die nicht diejenige ist, deren Möglichkeit sie ist

3. Die Negation der realen Möglichkeit ist somit ihre Identität mit sich: indem sie so in ihrem Aufheben der Gegenstoß dieses Aufhebens in sich selbsi ist, ist sie die reale Nothwendigkeit.

Was nothwendig ist, kann nicht anders seyn; aber wohl was überhaupt möglich ist; denn die Möglichkeit ist das Ansichseyn, das nur Gesetztseyn, und daher wesentlich Andersseyn ist. Die formelle Möglichkeit ist diese Identität als Übergehen in schlechthin Anderes; die reale aber, weil sie das andere Moment, die Wirklichkeit, an ihr hat, ist schon selbst die Nothwendigkeit. Was daher real möglich ist, das kann nicht mehr anders seyn; unter diesen Bedingungen und Umständen kann nicht etwas Anderes erfolgen. Reale Möglichkeit und die Nothwendigkeit sind daher nur scheinbar unterschieden; diese ist eine Identität, die nicht erst wird, sondern schon vorausgesetzt ist, und zu Grunde liegt. Die reale Nothwendigkeit ist daher inhaltsvolle Beziehung; denn der Inhalt ist jene ansichseyende Identität, die gegen die Formunterschiede gleichgültig ist.

Diese Nothwendigkeit aber ist zugleich relativ.—Sie hat nämlich eine Voraussetzung, von der sie anfängt, sie hat an dem Zufälligen ihren Ausgangspunkt. Das reale Wirkliche als solches, ist nämlich das bestimmte Wirkliche, und hat zunächst seine Bestimmtheit als unmittelbares Seyn darin, daß es eine Mannigfaltigkeit existirender Umstände ist; aber dieß unmittelbare Seyn als Bestimmtheit, ist es auch das Negative seiner, ist Ansichseyn oder Möglichkeit; so ist es reale Möglichkeit. Als diese Einheit der beiden Momente ist sie die Totalität der Form, aber die sich noch äußerliche Totalität; sie ist so Einheit der Möglichkeit und Wirklichkeit, daß 1) die mannigfaltige Existenz unmittelbar oder positiv die Möglichkeit ist;—ein Mögliches, mit sich Identisches überhaupt, darum weil sie ein Wirkliches ist; 2) insofern diese Möglichkeit der Existenz gesetzt ist, ist sie bestimmt als nur Möglichkeit, als unmittelbares Umschlagen der Wirklichkeit in ihr Gegentheil,—oder als Zufälligkeit. Daher ist diese Möglichkeit, welche die unmittelbare Wirklichkeit, indem sie Bedingung ist, an ihr hat, nur das Ansichseyn als die Möglichkeit eines Andern. Dadurch daß, wie gezeigt, dieß Andersseyn sich aufhebt, und dieß Gesetztseyn selbst gesetzt wird, wird die reale Möglichkeit zwar Nothwendigkeit; aber diese fängt somit von jener noch nicht in sich reflektirten Einheit des Möglichen und Wirklichen an;—dieses Voraussetzen und die in sich zurückkehrende Bewegung ist noch getrennt;—oder die Nothwendigkeit hat sich noch nicht aus sich selbst zur Zufälligkeit bestimmt.

Die Relativität der realen Nothwendigkeit stellt sich an dem Inhalte so dar, daß er nur erst die gegen die Form gleichgültige Identität, daher von ihr unterschieden und ein bestimmter Inhalt überhaupt ist. Das real Nothwendige ist deswegen irgend eine beschränkte Wirklichkeit, die um dieser Beschränktheit willen in anderer Rüksicht auch nur ein Zufälliges ist.

In der That ist somit die reale Nothwendigkeit an sich auch Zufälligkeit.—Dieß erscheint zunächst so, daß das real Nothwendige, der Form nach, zwar ein Nothwendiges, aber dem Inhalte nach ein Beschränktes sey, und durch ihn seine Zufälligkeit habe. Allein auch in der Form der realen Nothwendigkeit ist die Zufälligkeit enthalten; denn wie sich gezeigt, ist die reale Möglichkeit nur an sich das Nothwendige, gesetzt aber ist sie als das Andersseyn der Wirklichkeit und Möglichkeit gegen einander. Die reale Nothwendigkeit enthält daher die Zufälligkeit; sie ist die Rückkehr in-sich aus jenem unruhigen Andersseyn der Wirklichkeit und Möglichkeit gegen einander, aber nicht aus sich selbst zu sich.

An sich ist also hier die Einheit der Nothwendigkeit und Zufälligkeit vorhanden; diese Einheit ist die absolute Wirklichkeit zu nennen.

C. Absolute Nothwendigkeit.

Die reale Nothwendigkeit ist bestimmte Nothwendigkeit; die formelle hat noch keinen Inhalt und Bestimmtheit an ihr. Die Bestimmtheit der Nothwendigkeit besteht darin, daß sie ihre Negation, die Zufälligkeit, an ihr hat. So hat sie sich ergeben.

Diese Bestimmtheit aber in ihrer ersten Einfachheit ist Wirklichkeit; die bestimmte Nothwendigkeit ist daher unmittelbar wirkliche Nothwendigkeit. Diese Wirklichkeit, die selbst als solche nothwendig ist, indem sie nämlich die Nothwendigkeit als ihr Ansichseyn enthält, ist absolute Wirklichkeit;—Wirklichkeit, die nicht mehr anders seyn kann, denn ihr Ansichseyn ist nicht die Möglichkeit, sondern die Nothwendigkeit selbst.

Aber damit ist diese Wirklichkeit, weil sie gesetzt ist, absolut, das heißt, selbst die Einheit ihrer und der Möglichkeit zu seyn, nur eine leere Bestimmung; oder sie ist Zufälligkeit.—Dieß Leere ihrer Bestimmung macht sie zu einer bloßen Möglichkeit, zu einem, das ebenso sehr auch anders seyn und als Mögliches bestimmt werden kann. Diese Möglichkeit aber ist selbst die absolute; denn sie ist eben die Möglichkeit, ebenso sehr als Möglichkeit wie als Wirklichkeit bestimmt zu werden. Damit, daß sie diese Gleichgültigkeit gegen sich selbst ist, ist sie gesetzt als leere, zufällige Bestimmung.

So enthält die reale Nothwendigkeit nicht nur an sich die Zufälligkeit, sondern diese wird auch an ihr; aber dieß Werden als die Äußerlichkeit ist selbst nur das Ansichseyn derselben, weil es nur ein unmittelbares Bestimmtseyn ist. Aber es ist nicht nur dieß, sondern ihr eigenes Werden,—oder die Voraussetzung, welche sie hatte, ist ihr eigenes Setzen. Denn als reale Nothwendigkeit ist sie das Aufgehobenseyn der Wirklichkeit in der Möglichkeit und umgekehrt; —indem sie dieß einfache Umschlagen des einen dieser Momente in das andere ist, ist sie auch ihre einfache positive Einheit, indem jedes, wie sich zeigte, in dem andern nur mit sich selbst zusammengeht. So ist sie aber die Wirklichkeit; jedoch eine solche, die nur ist, als dieses einfache Zusammen-gehen der Form mit sich selbst. Ihr negatives Setzen jener Momente ist dadurch selbst das Voraussetzen, oder Setzen ihrer selbst als aufgehobener oder der Unmittelbarkeit.

Eben darin aber ist diese Wirklichkeit bestimmt als Negatives; sie ist ein Zusammengehen aus der Wirklichkeit, welche reale Möglichkeit war, mit sich; also wird diese neue Wirklichkeit nur aus ihrem Ansichseyn, aus der Negation ihrer selbst.—Damit ist sie zugleich unmittelbar als Möglichkeit bestimmt, als Vermitteltes durch ihre Negation. Diese Möglichkeit aber ist somit unmittelbar nichts als dieß Vermitteln, in welchem das Ansichseyn, nämlich sie selbst, und die Unmittelbarkeit, beide auf gleiche Weise Gesetztseyn sind.—So ist es die Nothwendigkeit, welche ebenso sehr Aufheben dieses Gesetztseyns oder Setzen der Unmittelbarkeit, und des Ansichseyns, so wie eben darin Bestimmen dieses Aufhebens als Gesetztseyns ist. Sie ist daher es selbst, welche sich als Zufälligkeit bestimmt;—in ihrem Seyn sich von sich abstößt, in diesem Abstoßen selbst nur in sich zurückgekehrt ist, und in dieser Rückkehr als ihrem Seyn sich von sich selbst abgestoßen hat.

So hat die Form in ihrer Realisirung alle ihre Unterschiede durchdrungen und sich durchsichtig gemacht, und ist als absolute Nothwendigkeit nur diese einfache Identität des Seyns in seiner Negation oder in dem Wesen mit sich selbst.—Der Unterschied von dem Inhalte und der Form selbst ist ebenso verschwunden; denn jene Einheit der Möglichkeit in der Wirklichkeit und umgekehrt ist die in ihrer Bestimmtheit oder im Gesetztseyn gegen sich selbst gleichgültige Form, die inhaltsvolle Sache, an der sich die Form der Nothwendigkeit äußerlich verlief. Aber so ist sie diese reflektirte Identität beider Bestimmungen, als gegen sie gleichgültig, somit die Formbestimmung des Ansichseyns gegen das Gesetztseyn, und diese Möglichkeit macht die Beschränktheit des Inhalts aus, den die reale Nothwendigkeit hatte. Die Auflösung dieses Unterschieds aber ist die absolute Nothwendigkeit, deren Inhalt dieser in ihr sich durchdringende Unterschied ist.

Die absolute Nothwendigkeit ist also die Wahrheit, in welche Wirklichkeit und Möglichkeit überhaupt, so wie die formelle und reale Nothwendigkeit zurückgeht.—Sie ist, wie sich ergeben hat, das Seyn, das in seiner Negation, im Wesen, sich auf sich bezieht und Seyn ist. Sie ist ebenso sehr einfache Unmittelbarkeit oder reines Seyn, als einfache Reflexion-in-sich, oder reines Wesen; sie ist dieß, daß dieß Beides ein und dasselbe ist.—Das schlechthin Nothwendige ist nur, weil es ist; es hat sonst keine Bedingung, noch Grund.—Es ist aber ebenso reines Wesen, sein Seyn ist die einfache Reflexion-in-sich; es ist, weil es ist. Als Reflexion hat es Grund und Bedingung, aber es hat nur sich zum Grunde und Bedingung. Es ist Ansichseyn, aber sein Ansichseyn ist seine Unmittelbarkeit, seine Möglichkeit ist seine Wirklichkeit.—Es ist also, weil es ist; als das Zusammengehen des Seyns mit sich, ist es Wesen; aber weil dieß Einfache ebenso die unmittelbare Einfachheit ist, ist es Seyn.

Die absolute Nothwendigkeitt ist so die Reflexion oder Form des Absoluten; Einheit des Seyns und Wesens, einfache Unmittelbarkeit, welche absolute Negativität ist. Einer Seits sind ihre Unterschiede daher nicht als Reflexions-Bestimmungen, sondern als seyende Mannigfaltigkeit, als unterschiedene Wirklichkeit, welche die Gestalt von selbstständigen Anderen gegen einander hat. Anderer Seits da ihre Beziehung die absolute Identität ist, ist sie das absolute Umkehren ihrer Wirklichkeit in ihre Möglichkeit und ihrer Möglichkeit in Wirklichkeit.—Die absolute Nothwendigkeit ist daher blind. Einer Seits haben die unterschiedenen, welche als Wirklichkeit und als die Möglichkeit bestimmt sind, die Gestalt der Reflexion-in-sich als des Seyns; sie sind daher beide als freie Wirklichkeiten, deren keins im Andern scheint, keins eine Spur seiner Beziehung auf das Andere an ihm zeigen will; in sich gegründet ist jedes das Nothwendige an ihm selbst. Die Nothwendigkeit als Wesen ist in diesem Seyn verschlossen; die Berührung dieser Wirklichkeiten durch einander erscheint daher als eine leere Äußerlichkeit; die Wirklichkeit des einen in dem Andern ist die nur Möglichkeit, die Zufälligkeit. Denn das Seyn ist gesetzt als absolut nothwendig, als die Vermittelung-mit-sich, welche absolute Negation der Vermittelung-durch-Anderes ist, oder als Seyn das nur mit dem Seyn identisch ist; ein Anderes, das im Seyn Wirklichkeit hat, ist daher als schlechthin nur Mögliches, leeres Gesetztseyn bestimmt.