Part 26
Von Anfertigung einer Zulage, wie solche bei einem deutschen Hausbau die Zimmerleute vornehmen, weiß der Amerikaner nichts; eben so wenig versteht solcher mit einem unbehauenen Baumstamm, welcher die Axt und das Breitbeil des deutschen Zimmermanns nöthig macht, umzugehen, da die Sägemühlen alle diese Mühen ersparen und besser als es bei uns durch Menschenhände geschieht, zum Hausbau vorarbeiten. Zu allen Häusern werden fertig geschnittene Balken und Säulen verwendet, und dieses Holz sogleich nach Bedarf auf die Baustelle geschafft. Die Balken sind in der Regel nur drei Zoll stark, aber 12-16 Zoll breit, und werden alle 18-20 Zoll auseinander auf die hohe Seite in das Mauerwerk eingelegt. Die Schiedbleichen im Innern des Hauses bestehen gewöhnlich nur aus drei, selten aus vier Zoll starken Säulen, welche drei Fuß auseinandergestellt, durch schräg eingenagelte Riegel mit einander verbunden werden, und so jeder Riegel ein Band bildet, welches das Gebäude vor dem Schieben schützt. Gelocht und gezapft wird nichts, sondern Alles gut mit eisernen Nägeln verwahrt. Die Schiedbleichen, wie die Balkenlagen bleiben hohl, da man Erstere nicht ausmauert und Letztere nicht schalt oder windet, wodurch wegen Beseitigung der Steinmassen zum Ausmauern der Bleichen, der Strohlehm-Verblendung und des Brechannen-Tünches, so wie der Schutte unter den Dielen, dem Gebäude eine bedeutende Last entzogen wird. -- Die Fußböden werden mit starken, gespundeten Bretern gedielt, die Decken, wie die Bleichen mit dünnen ½ Zoll breiten Latten so benagelt, daß zwischen einer Jeden etwas Spatium bleibt, wohinein der aufgetragene Kalk sich theilweis drückt, und um so besser hält. Man geht bei diesem Verfahren, Alles hohl zu lassen, von der Ansicht aus, daß erstens der Bau bedeutend billiger komme, und dann auch, daß die im Innern des Hauses in Zwischenräumen abgesperrte Luft die Zimmer eben so warm halte, als es bei ausgemauertem schwachen Bleichwerk der Fall sey.
Gebrannte Dachziegeln kennt man nicht, da ein Ziegeldach schwerlich von den leichten Bauten getragen werden könnte und gewöhnlich waren es Schindeln und weniger schwacher Schiefer, welche früher zum Bedecken der Häuser verwendet wurden. Jetzt macht man die Dächer flach und belegt die Breter-Schalung mit Weißblech, weniger mit Zink. Eine Fallthür gestattet den Ausgang auf solches und die Bewohner des Hauses trocknen bei beschränktem Hofraum daselbst ihre Wäsche. Vorzüglich gut bewähren sich bei Feuerunglück diese flachen Dächer, da man von ihnen leicht in der Nachbarschaft von oben herab dieses verwüstende Element bekämpfen kann.
Die ganz aus Holz zusammengesetzten Häuser haben bei weniger Dauer dennoch ein äußerst gefälliges Ansehen. Wird nun schon nach Verlauf von 6-8 Wochen ein großes massives Haus bis zum Bewohnen fertig und gewöhnlich nach Verlauf dieser kurzen Zeit auch sogleich bezogen, so möchte man sagen: ein solches ~frame house~ entstehe über Nacht. -- Die Umfassungswände, wie die Schiedbleichen werden ebenfalls nur aus 3-4 Zoll starken Stollen zusammengenagelt. Die Balken und innern Bleichen des Hauses bleiben hohl wie in Backstein-Gebäuden. Die äußern Wände aber sind mit 6-8 Zoll breiten tannenen, sauber abgehobelten und später mit Oelfarbe angestrichenen Bretern bekleidet, welche man von oben nach unten schuppenartig ½ Zoll übereinander legt. Von der innern Seite kommen die schwachen Lättchen zur Unterlage des Kalk-Ueberzugs und die Zwischenräume werden mit ausgelauchter Lohrinde oder Moos ausgestopft, wenn man es nicht der Billigkeit wegen vorzieht, auch diesen Raum hohl zu lassen, wo in letzterm Fall von Wärmehalten freilich keine Rede seyn kann. -- In Zeit von vierzehn Tagen ist so ein Haus angefangen, vollendet und bezogen.
Soll ein Gebäude um ein Stock erhöht werden, so reißt man nicht, wie bei uns, das Dach ab, und setzt das neue Stockwerk darauf, sondern man unterfährt das Gebäude, schraubt solches in die Höhe, und bringt die neuen Pieçen im Erdgeschoß an. Eine solche Prozedur geht so sicher und gut, daß oft die Logis nicht völlig geräumt werden und bewohnt bleiben. Wollte man oben aufbauen, so ging das mit Weißblech zusammengelöthete Dach verloren und oft würde auch der Unterbau die neu aufgebürdete Last nicht tragen. -- Ja, die Maschinerieen, um damit massive Häuser in die Höhe zu schrauben, sind so praktikabel, daß man ganze Straßen durch Retourschieben der Häuser erweitert hat, und während meines jetzigen Aufenthaltes in ~New-York~ sind wiederum Gebäude von ihrem alten Platz um mehrere Schritte verrückt worden, welches eine der interessantesten Erscheinungen für mich war. Mit Holzhäusern macht man gar keine Umstände, und transportirt solche nach Belieben weite Strecken.
Der Zimmermann in Amerika ist eine Vermischung von dem Handwerker dieser Benennung in Deutschland, und jenem Tischler, welchen man bei uns Bauschreiner zu nennen pflegt. -- Alle bei einem Hausbau vorkommenden Holzarbeiten macht der amerikanische Bauzimmermann, welches Geschäft ganz verschieden von dem des Schiffszimmermanns ist.
Der Ausbau eines Hauses geht ebenfalls, wie es mit dem Mauerwerk der Fall ist, wie mit Dampf. Die Fußböden, Treppen, Thüren und Fenster entstehen nur so unter der Hand, da das zu verwendende Material schon durch Maschinerie vorgearbeitet ist, und die einzelnen Stücke nur der Zusammensetzung bedürfen. Die Dielen, welche gewöhnlich nur 6-8 Zoll breit sind, da man wegen des Verwerfens den Kern beseitigt und diese Breite auch der Maschine, welche das Hobeln, Fugen und Spunden besorgt, besser zusagt, werden in der ganzen Bretslänge aufgenagelt, weil Verzierungen der Fußböden mit Friesen nicht vorkommen und die Hausbewohner in der Regel Teppiche legen. Ein vorher sich nöthig machendes Ebenen der Balken, worauf die Breter zu liegen kommen, wie es bei uns geschehen muß, findet nicht Statt, da die Balkenlagen genau nach einer Stärke geschnitten sind.
Besondere Stiegenhäuser findet man nur selten und mit Nichts geizt man im Innern des Hauses mehr, als mit dem Raum zur Treppe; selten sind solche breiter wie drei Fuß, gehen in der Regel gleich hinter dem Hauseingang in die Höhe und werden nur im Nothfall mit Winkelstufen versehen. Der Transport der größern Möbelstücke oder Instrumente muß daher durch die Fenster geschehen.
Die Rahmenstücke zu Thüren und Fenstern sind alle vorher durch Maschinerie gehobelt, gestemmt und gezapft. Flügelfenster kennt man nicht, sondern dieselben werden beim Oeffnen von unten herauf in die Höhe geschoben. Die Arbeit des Verglasens ist das Geschäft des Bauzimmermanns mit und geht, gleich Allem, schnell von Statten, da man nur drei verschiedene Größen der Glastafeln in Anwendung bringt und solche überall genau nach der Nummer bekömmt, welche man ohne Diamant einsetzen kann.
Der Thürbeschlag ist einfach und enthält außer Band und Angel nur noch eine schlichte Klinke, weshalb der Miethsmann, welcher seine Sachen besser verwahren will, ein Vorlegeschloß anzulegen pflegt.
Stuben-Oefen nach unserer deutschen Manier kommen nicht ins Haus, sondern die russische Oesse bildet im Zimmer, welches geheizt werden soll, ein französisches Kamin; der Miethsmann hat daher, gleich den andern Möbeln, auch für den Ofen zu sorgen, und stellt denselben, welcher mit Löchern zum Einhängen der Töpfe und einer Bratröhre versehen ist, im Winter mitten in die Stube, im Sommer auf den Boden, oder wenn man nicht im Kamin kochen will, im Hofraume auf, da in der Regel die Küchen fehlen. -- Nur in Gebäuden, welche die Hauseigenthümer selbst bewohnen, oder nur von einem Miethsmanne bezogen werden, befindet sich eine Küche im Souterrain.
Die Häuser erhalten äußerlich keinen Kalk-Abputz, sondern die beim Bau theilweis verloren gegangene rothe Farbe der Ziegelsteine wird wieder durch einen Anstrich hergestellt, und die Kalkfugen mit weißer Farbe hervorgehoben. Zur vordern Façade verwendet man auch aus feinerer Masse bereitete Steine, welche wie geschliffen sind.
Die Fenster erhalten gewöhnlich Jalousieen, um dadurch während der heißen Sommertage den Zimmern eine erquickende Kühle zu verschaffen, da die dahinter geöffneten Fenster den Luftzug gestatten.
Nie kömmt der Abtritt ins Haus, sondern immer an den entferntesten Ort des Hofraumes, da es der Amerikaner für unreinlich und unpassend hält, diesen Ort in seiner Nähe zu haben, was bei den heißen Sommertagen lästig werden würde.
Daß, wenn vom schnellen und leichten Aufbau der Häuser die Rede ist, nur Privat-Wohnungen gemeint werden, versteht sich wohl von selbst. Große massive, meist aus Marmor-Quadern aufgeführte öffentliche Gebäude verlangen ebenfalls die gehörige Zeit, wie bei uns; nur daß man hier besser versteht die Zeit zu benutzen und die Hände in Bewegung zu setzen.
Dreiundvierzigster Brief.
Fortsetzung.
(+Staats-Aemter und Bürgerrecht.+)
Im Dezember 1840.
Eines Abends, als ich aus dem noch im Bau begriffenen Brennerei-Lokal nach meinem ~Boarding-~Hause gehen wollte, rief eine Stimme hinter mir zwei Mal meinen Namen, ohne daß ich beim Umsehen Jemand Bekanntes gewahr wurde. Doch, wer stellt sich das Erstaunen und meine Freude vor, als aus dem nächsten Fleischladen ein Weib auf mich zusprang, und während es meine Hände faßte und drückte, erkannte ich die Frau des Meister Fickardt, welche Familie sogleich nach unserer Ankunft in Amerika verschwunden war, wie sich der Leser erinnern wird. Keines von uns Beiden hatte später erfahren können, wo das Schicksal uns hingeführt hatte, und ich mußte sogleich der Frau in ihre Wohnung folgen, um deren Mann, so wie den alten Irrläufer auf der deutschen Reise, den Großvater, zu überraschen.
Diese arme getäuschte Schuhmacher-Familie, welche zur Zeit in einem kleinen Breterhäuschen, nur mit Hausthür und einem Fenster versehen, sich eingemiethet hatte, war bei unserer Ankunft in ~New-York~, wo der Mann auf sein Geschäft kein Unterkommen gefunden, in die größte Bedrängniß gerathen, und hatte sich mit Aus- und Einladen der Schiffe das Nothdürftigste zu erwerben gesucht. Während der Wintermonate aber, wo der Seehandel liegt, mußten Vater und Sohn durch Steineklopfen das ärmliche Leben fristen, und die Frau mit den ältesten Kindern suchte durch Anfertigen kleiner Pappkästchen in eine ~Matches~-Fabrik (Zündhölzer-Fabrik) den Verdienst zu erhöhen. Auch sie beklagten vor Allem die mangelnde Kenntniß der Landessprache, da jetzt, wo die Kinder zur Noth den Dolmetscher machen könnten, das Geschäft auf die Profession schon besser ginge, und in der Zwischenzeit, wenn sonst keine andere Arbeit vorhanden, mit Ausbessern alter Fußbekleidung das zum Leben Nöthige verdient werde. -- Da diese meine braven Landsleute und Seereisegefährten nicht weit von dem Brennereigebäude wohnten, so brachte ich manche freie Stunde in ihrer Nähe, uns der lieben Heimath erinnernd, zu. -- Hier erfuhr ich auch, daß zur Zeit der Seiler Schmidt mit seinem Ehegespons, da er ebenfalls auf seine Profession keine Arbeit erhalten, in der ~Matches-~Fabrik arbeite, wohin Frau Fickardt ihre Kästchen lieferte.
Während dieser Zeit meines Aufenthalts in ~New-York~ nahm der leidenschaftliche Ton der zahllosen Zeitungen, welche sich abmüheten, dem Kanditaten zur Präsidentenstelle kein gutes Haar auf dem Kopfe zu lassen, immer mehr zu, und je näher der Wahlakt herbeikam, um so mehr wurde von ~Whigs~ und Demokraten Nichts unterlassen, um die möglichste Anzahl Stimmen zu sammeln, und deshalb im Freien, so wie in Sälen Zusammenkünfte veranstaltet, besondere Lokale hierzu erbaut, und die abscheulichsten Karrikaturen darin aufgehängt, um die Gegenparthei lächerlich zu machen und zu beschimpfen. Doch diese ununterbrochene, zur Gewohnheit gewordene Verunglimpfung und Beleidigung der rechtlichsten Männer, wie sie von der ihnen ergebenen Parthei geschildert wurden, machte solche zuletzt selbst gleichgültig gegen alle Verläumdung, und das Ehrgefühl des besten Menschen muß ersterben, wenn jeder, auch der besten Handlung, eine schlechte Absicht untergelegt wird. -- Wahrlich, wem die Gelegenheit wird, hier zu sehen, mit welcher Leidenschaft man den Federkrieg führt, und welcher Mißbrauch mit der freien Presse getrieben wird, der kann unmöglich wünschen, daß Aehnliches bei uns entstehen möge.
Doch nicht allein, daß man dadurch geradezu verfehlt, die Gebrechen des Landes zu heilen, und bei den am Ruder stehenden Männern den Muth und die Lust, das allgemeine Beste zu fördern, erstickt, sondern man lodert auch bei jedem Laien das Feuer auf, welcher glaubt, durch das Zeitungslesen und Politisiren, welches hier zur Tagesordnung gehört, sich auf dem Gipfel intellektueller Vollkommenheit zu befinden und im Stande zu seyn, die tiefsten politischen Untersuchungen anstellen zu können, auch dabei sich erdreistet, den Weg mit vorzuschreiben, welchen die Regierung verfolgen soll.
Für mich, der sich nicht naturalisiren lassen wollte, konnte es ganz gleich seyn, wer den Sieg bei der Präsidenten-Wahl davon tragen würde, weshalb ich auch, um keiner Parthei ungehört das Urtheil zu sprechen, mit umso größerem Interesse ~Whigs-~ und demokratische Schriften las. Besonders waren es zwei neue deutsche Zeitblätter: der Wahrheitsverbreiter, in ~Baltimore~ erscheinend, welches den Demokraten huldigte, und der ~Pennsylvany-~Deutsche, von einem Herrn ~Grund~ in ~Philadelphia~ redigirt, welches jetzt den General ~Harrison~, den ~Whig-~Kandidaten, in den Himmel hob, und den derzeitigen Präsidenten, ~Van Buren~, welchem er früher gleichen Weihrauch gestreut, von ihm aber bei Besetzung der Aemter übergangen worden war, jetzt das Verdammungs-Urtheil sprach, und mitunter eine Sprache führte, die an Derbheit nichts übertraf, ja oft bis ins Gemeine herabzusteigen pflegte, wenn von Gegnern gereizt, solchen bewiesen werden sollte, daß, wenn der Wahrheits-Verbreiter an der ersten Lüge erstickt sey, schwerlich die zweite Nummer erschienen seyn würde. Zu diesen zwei Blättern gesellte sich eine dritte neue Zeitschrift: der Wächter am ~Hudson~, in ~New-York~ erscheinend, welche zuerst von dem berüchtigten ~Dr. Frösch~, Prediger der Vernunftsgläubigen, redigirt wurde; als dieser aber, um die Kasse vor möglichem Bestehlen zu sichern, die anvertrauten Gelder selbst verthat, so wurde er seiner Stelle entsetzt, und einem andern Herrn, dessen Name mir entfallen ist, die Redaktion übertragen. Nur einen Artikel hebe ich aus dieser Zeitschrift aus, um den theologischen Styl zu zeigen: „General ~Harrison~ wurde nicht bloß allen bankerotten und halbbankerotten Spekulanten, allen Geld- und Aemter-Jägern, sondern auch dem ganzen Volke als Heiland und Erlöser angekündigt. Wir, die wir zum ungläubigen Volke gehören, verlangen zur Bestätigung seiner hohen Sendung, das Unmögliche möglich zu machen, ein Zeichen. So that Jesus, so wollen alle Religionsstifter gethan haben. Jesu erstes Wunder war, daß er Wasser in Wein verwandelte; dies verlangen wir nicht von Herrn ~Harrison~, -- wir sind ein nüchternes Mäßigkeitsvolk und behelfen uns mit „~Hard-Cyder~“ (saurer Apfelwein), -- namentlich da er so vieler „Improvements“ fähig ist. Alles, was wir von unserm neuen Heilande ~Harrison~ verlangen, ist, daß er alle kleinen Noten unter fünf Dollars in Silber, und alle größern Noten in Gold verwandle. Thut er dies, so prophezeihen wir, daß alles Volk anbetend vor ihm niederknieen wird. -- Denn wir wissen, wo uns Amerikanern der Schuh drückt, und welches Glaubensbekenntnisses wir fähig sind.“
Bald wird dem unbefangenen Leser beim Studiren dieser Zeitschriften die Ueberzeugung, daß es den Herren Verlegern bei allem Anscheine, den sie sich zu geben verstehen, um das allgemeine Beste befördern zu helfen, doch nur darum zu thun ist, bei dem Wechsel der ersten Staatsämter, da der Präsident, wie die Gouverneure der einzelnen Staaten eine große Anzahl meist gut besoldeter Stellen zu vergeben haben, eine solche zu erhalten, und dieses die eigentliche Triebfeder ist, welche, außer den baaren Zuschüssen von der sich verkauften Parthei, die Zeitungsschreiber und Partheiführer in Bewegung setzt. ~Gall~ giebt darüber eine weitere Definition indem er sagt:
„Die wirklichen Beamten, deren Existenz von dem Ausgange der Gouverneurs- oder Präsidenten-Wahl abhängt, sind daher die eifrigsten Mitarbeiter an den Zeitungen, welche für die Wiederwählung des wirklichen Gouverneurs oder Präsidenten Parthei nehmen, und diejenigen, welche die Drucker der Gegenparthei am thätigsten unterstützen, erwarten dafür einträgliche Stellen zum Lohne. Dieses mächtige Reizmittel erklärt am besten die Anstrengungen der Partheieen, welche so weit gehen, daß man einige Monate vor der Wahl neue Zeitungen entstehen sieht, welche nur bis zur Entscheidung des Kampfes um die Herrschaft fortgesetzt werden. -- Daß ein Präsident oder Gouverneur bei seinem Amtsantritte alle von seiner Ernennung abhängige Beamten, welche nicht zu seiner Parthei gehören, absetzt und seine Anhänger mit den vakanten Stellen und Gehalten belohnt, findet man gar nicht auffallend. Die Folgen einer solchen Ordnung der Dinge sind unschwer zu würdigen. Jeder benutzt die kurze Glücksperiode der Herrschaft nach Kräften, und die häufigen Untersuchungen gegen Staatsbeamte, deren ich oben erwähnte, haben gewöhnlich Bestechungen und Geldunterschlagungen zum Gegenstande.“
Um dem Leser einen Blick in die amerikanische Staatsverfassung zu gewähren, habe ich, was Bezug auf die Staats-Aemter hat, aus ~Lem’s~ Briefen über Amerika entnommen, welcher bemerkt:
„Die ganze gesetzgebende Gewalt, der Kongreß der Vereinigten Staaten, welcher aus dem Hause der Repräsentanten und dem Senate besteht, und die vollziehende Gewalt ist dem Präsidenten der Vereinigten Staaten auf die Zeit von vier Jahren, und einem Vice-Präsidenten, der zu gleicher Zeit, und auf dieselbe Zeit von Jahren erwählt wird, anvertraut.“
„Das Haus der Repräsentanten besteht aus, alle zwei Jahre durch das Volk der verschiedenen Staaten gewählten Mitgliedern. Keiner kann zu einem Repräsentanten erwählt werden, der nicht das fünfundzwanzigste Lebensjahr erreicht hat, seit sieben Jahren Bürger der Vereinigten Staaten und Einwohner des Staates ist, von welchem er gewählt wird.“
„Die Zahl der Repräsentanten ist für jeden Staat der Union nach der resp. Zahl seiner freien Einwohner bestimmt, und zwar Einer, auf jedes Mal 30,000 Einwohner.“
„Der Senat besteht (weil jeder Staat zwei Senatoren ernennt, welche sechs Jahre im Amte bleiben), aus 48 Senatoren, da 24 Staaten (jetzt 27) zur Union gehören, wovon jeder Eine Stimme hat. Keiner kann zum Senator erwählt werden, wenn er nicht 30 Jahr alt, seit 9 Jahren Bürger der Vereinigten Staaten, und zur Zeit seiner Wahl Einwohner des Staates ist, der ihn wählt. Der Vicepräsident der Vereinigten Staaten präsidirt dem Senate, hat aber keine Stimme, außer wenn die Stimmen gleich sind. Der Senat wählt seine übrigen Beamten, und ernennt einen Präsidenten ~pro tempore~ in Abwesenheit des Vice-Präsidenten.“
„Der Kongreß versammelt sich alle Jahre wenigstens ein Mal, und die Zeit der Eröffnung ist auf den ersten Montag des Dezember bestimmt.“
„Jeder Staat ernennt so viel Wähler, als er Senatoren und Repräsentanten auf den Kongreß zu schicken das Recht hat. Die Wähler versammeln sich in ihren resp. Staaten, und schlagen durch Ballotiren zwei Personen, wovon eine wenigstens nicht zum Staate der Wählenden gehören darf, zum Präsidenten oder Vice-Präsidenten vor, der ein geborner Mitbürger der Vereinigten Staaten seyn, das 35ste Lebensjahr erreicht, und 14 Jahre sich im Staate aufgehalten haben muß. Der Präsident, der Vice-Präsident und alle Beamten der Vereinigten Staaten müssen ihrer Stellen entsetzt werden, wenn sie der Verrätherei, der Bestechung und anderer Verbrechen angeklagt und überführt worden sind. Der Präsident ist Oberhaupt der Land- und See-Macht und schwört folgenden Eid: „Ich schwöre feierlich, treu die Stelle eines Präsidenten der Vereinigten Staaten zu versehen, und die Konstitution derselben, so gut als es mir möglich seyn wird, zu erhalten, zu schützen und zu vertheidigen.““
„Die richterliche Gewalt ist einem obersten Gerichtshofe und untern Gerichtshöfen anvertraut und bezieht sich auf alle Streitigkeiten. -- Der oberste Gerichtshof besteht aus einem Oberrichter und sechs Richtern und hat jedes Jahr seinen Sitz zu ~Washington~. Die Staaten der Union bilden in gerichtlicher Hinsicht 24 Distrikte und auch wieder 7 Kreise. In jedem Distrikte ist ein Gerichtshof, ausgenommen für den Staat ~New-York~, wo ihrer zwei sind. Diese Gerichtshöfe haben vier Mal des Jahres in den zwei Hauptstädten des Distrikts abwechselnd ihre Sitzungen. In jedem Kreise hat ein Kreis-Gerichtshof einmal jährlich eine Sitzung. Es giebt einen General-Prokurator der Vereinigten Staaten, welcher den Ankläger vor dem Ober-Gerichtshofe macht. In jedem Distrikte befindet sich gleichfalls ein Advokat und ein Marschall. Der Advokat macht den Ankläger vor den Kreis- und Distrikts-Gerichts-Höfen, der Marschall leitet den Prozeßgang dieser Gerichtshöfe, bei welchem er die Stelle eines Sherifs versieht. Der Obergerichtshof übt eine ausschließende Jurisdiction aus in allen Prozeß-Sachen, worin einer von den Staaten der Union Parthei ist, und in allen Prozeß-Sachen gegen die öffentlichen Beamten.“
Um bei einer Beamtenwahl seine Stimme mit abgeben zu dürfen, und im vollen Genusse aller Bürgerrechte sich zu befinden, muß man naturalisirt seyn, wozu im Staate ~New-York~ ein fünfjähriger, doch in einigen andern Staaten kürzerer Aufenthalt verlangt wird. Wer daher entschlossen ist, für immer in Amerika zu bleiben, der thut wohl, sogleich bei seiner Ankunft sich zum Bürgerwerden zu melden, und hat für Einschreibung seines Namens und für Ausstellung eines Attestes über die geschehene Anmeldung Einen Dollar zu zahlen. Zwei Jahre darauf giebt man folgende Erklärung ab:
„Ich Endesunterschriebener, gebürtig aus ~N.N.~ in ~N.N.~, so und so alt, früherer Unterthan Sr. Majestät von ~N.N.~, erkläre hiermit, daß ich gesonnen bin, Bürger der Vereinigten Staaten zu werden, und mich für immer von der Unterthanen-Treue und Pflicht gegen irgend einen andern fremden Fürsten oder Staat, besonders aber aller Unterthanen-Schuldigkeit gegen obengenannte Majestät, meinen frühern Souverain, los zu sagen.“
Ueber Erfüllung dieser Formalität erhält man ebenfalls ein Attest und zahlt dafür ½ Dollar. Fünf Jahre nach der ersten Anmeldung wird an die nächste ~Court~ des Staates, in welchem man wohnt, die folgende Bittschrift um Aufnahme als Bürger gerichtet, welcher obige Atteste beigefügt werden müssen: „Der hochzuverehrenden ~Court~ des Staates ~N.N.~ überreicht ehrfurchtsvoll der Unterzeichnete folgendes Gesuch: Der Supplikant hat zu gehöriger Zeit, der bestehenden Ordnung gemäß, sich einregistriren lassen, und seine Erklärung, daß er gesonnen sey, Bürger der Vereinigten Staaten zu werden, wie es das Gesetz erfordert, abgegeben, weshalb genannter Supplikant ehrfurchtsvoll den hochzuverehrenden ~Court~ bittet, denselben in der üblichen Form zum Bürger der Vereinigten Staaten aufzunehmen.“
Nach der Aufnahme muß noch folgende Schlußerklärung ausgestellt und beschworen werden.
„Ich Endesunterschriebener erkläre hiermit, daß ich die Konstitution der Verein. Staaten unterstützen, und gänzlich aller Unterthanenpflicht und Treue gegen jeden fremden Fürsten, Potentaten, Staat oder sonst eine oberherrliche Gewalt, welche sie auch seyn mag, abschwören, und mich gänzlich in dem weitesten Sinne des Worts von der Unterthanspflicht gegen meinen frühern Souverain lossagen will. Außerdem entsage ich noch ganz ausdrücklich aller Ansprüche auf irgend einen erblichen Titel oder Adelsprivilegium, und zwar besonders auf die Titel: Baron, Graf oder Herr von ~N. N.~, welchen ich bis hierher geführt habe, wozu ich mich vor der ganzen öffentlichen ~Court~ verpflichte und mit meinem Eide bekräftige.“