Viribus Unitis Wie Konnte Die Europaische Cultur Nach Bosnien V
Chapter 2
Es steht an der Grenze der europäischen Cultur, an der Grenze der constitutionellen Staaten, es lehnt sich an Gebiete, welche einer einseitigen industriellen Entwicklung noch nicht verfallen sind, welche für Cultur empfänglich und an verfassungsmässige Zustände noch nicht gewöhnt sind, es ist Oesterreich berufen, den Nationalitätenhader ad absurdum zu führen und demnach auch mehr als ein anderer civilisirter Staat in Europa berufen, sich über seine eigenen Grenzen auszudehnen (was aus nationalen Antrieben hervorgegangene Staaten nur im beschränkten Masse vermögen, daher ihnen welthistorische Missionen verschlossen sind), und das an Schätzen reiche, den nordamerikanischen Territorien verwandte Gebiet nicht nur der europäischen Türkei, sondern aller Staaten der Balkanhalbinsel in seinen Machtbereich zu ziehen. Nur Oesterreich kann die Staatsform für ein Gebiet finden, welches von nationaler Einheit absehen, auf welchem daher die directe Fürsorge des Monarchen für das Wohl des gemeinen Mannes allem Geschrei nach einer Repräsentativ-Verfassung ein Ende machen muss.
In fernerer Zukunft, und wenn sich das Land vom auswärtigen Capitale unabhängig gemacht hat, wird es wohl Zeit sein, dem Volke auch eine Verfassung zu geben, welche aber bei der Vereinfachung aller Verhältnisse und der Gleichheit aller Bewohner ein eigenartiges, von der Interessenvertretung grundverschiedenes Gepräge haben müsste.
Der oben erwähnte Beitritt zahlreicher Hauscommunionen würde dahin führen, dass sich eine Art von Selbstverwaltung und gewisse politische Rechte herausbilden würden. Das Volk würde wohl begreifen, dass die Befugnisse des Starjesina der Gesellschaft dauernd übertragen werden müssten, weil ihr mobiles Vermögen und die ihr zur Verfügung stehenden intellectuellen Kräfte einen Erfolg ermöglichen, den eine kleine Hauscommunion nie erzielen kann. Dadurch würde nun aber auch das Familienerbvermögen entfallen und die beitretende Familie würde sich nun als Ersatz dafür das Bürgerrecht bedingen, welches der Familie dieselbe Sicherheit und höheren Genuss böte, als das dafür hingegebene Vermögen. Das Bürgerrecht, dessen man nur durch Verbrechen verlustig gehen könnte, würde das Heimatsrecht und die damit verbundene Versorgung der Kranken und Arbeitsunfähigen, ferners das Recht in sich schliessen, Wohnsitz und Beruf nicht ohne freie Wahl zu ändern, an der Controlle Theil zu nehmen und für den Fall der Herausbildung verfassungsmässiger Zustände bei den Volksabstimmungen das Stimmrecht auszuüben. Fremde Ansiedler würden von diesem Zeitpunkte ab nur mit Zustimmung der Bürger vorübergehende Aufnahme oder Aufnahme als Bürger erlangen können und zwar gegen Einkauf, für dem Volke geleistete Dienste oder nach einem vieljährigen Aufenthalte als Arbeiter im Lande bei tadelloser Aufführung.
Im Falle der Einführung einer Verfassung -- jedenfalls erst nach Abfertigung der Gesellschaft -- wäre der bis dahin zur Entwicklung gelangte administrativ-wirthschaftliche Zustand als der gesetzliche zu erklären, der ohne Beistimmung des Kaisers und Volkes nicht verändert werden kann. Es wäre directe Volksabstimmung und Discussion der Landesangelegenheiten in einem allgemein verbreiteten Regierungsblatte in's Auge zu fassen.
Die Länder des Balkans galten für nichts, so lange man den Werth von Grund und Boden verkannte und alles auf Handelsbeziehungen und Industrieen gab, welche nur langsam und ohne directen staatlichen Einfluss in's Leben gerufen werden können.
Amerika zeigt uns, was selbst nicht organisirte Thatkraft leisten kann, wenn die jung aufstrebende Industrie staatlich geschützt ist.
Für eine solche Politik würde das Gebiet der »Zadruga« als Versuchsstation dienen, dort würde sich unter der Firma einer anonymen Gesellschaft erproben lassen, was durch staatlich organisirte Production erreichbar ist und bringt man es dahin, dass der Strom europäischer Auswanderer nicht nach Amerika, sondern unter das Banner Oesterreichs flüchtet, dann kann dieses ohne Besorgniss an der Seite Deutschlands eine active Rolle übernehmen, die es bisher immer von der Hand gewiesen hat.
Die Gesellschaft böte der Regierung den Vortheil, dass etwaige Missgriffe ihr Ansehen nicht beeinträchtigen und dass die Schuld des allfälligen Misslingens, vor der Welt auf die Gesellschaft fiele. Man könnte daher auch leichter wieder den betretenen Weg verlassen, wenn er sich als unvortheilhaft erwiese und das gesellschaftliche Eigenthum veräussern oder verpachten oder nach der gewöhnlichen Art mit Lohnarbeitern bewirthschaften.
Wenn nun aber fernere politische Ziele auf eine Massregel von scheinbar geringerer Bedeutung hinweisen, so ist doch andererseits dafür zu sorgen, dass näher liegende Interessen nicht gefährdet werden und da eine Expropriation in etwas grösserer Ausdehnung Anstoss bei der Bevölkerung erregen könnte, müssten wohl sorgfältige Erhebungen voraus gehen. Es wäre daher nicht nur die künftige Organisation des zu expropriirenden Territoriums zunächst nur nothdürftig zu enthüllen, sondern auch zu versuchen, ob nicht ein Gebiet in genügender Ausdehnung im Wege der Verhandlung allenfalls gegen Actien zu erwerben wäre. Der Widerstand Einzelner ist nicht mehr zu fürchten, sobald Erfolge erzielt sind und der massgebende Theil des Volkes, nämlich der numerisch und physisch stärkere, Vertrauen in die Absichten und die Kraft der Regierung gewonnen hat und die angrenzenden Grundeigenthümer zur Erkenntniss kommen, dass sie wegen Mangels an Communicationen und Capital, höherer Ansprüche der Arbeiter und Unvermögenheit, die Organisation der »Zadruga« nachzuahmen, nicht concurriren können.
Die Beschaffung eines grösseren, durchaus arrondirten, Gebietes ist aber zur Garantirung des Erfolges unbedingt nothwendig.
Der Widerstand der Bevölkerung wird übrigens nicht sehr in's Gewicht fallen. Wenn der Verfasser recht berichtet ist, würde die Gesellschaft zunächst auf die Besitzungen mahomedanischer Begs zu reflectiren haben, die über beträchtlichen Grundbesitz verfügen. Diese Begs dürften zum Theil auswanderungslustig sein und jedenfalls hat man nichts von den Christen zu besorgen, wenn man gegen die der Zahl nach geringen türkischen Einwohner mit der Expropriation vorgeht. Auch wäre es erwünscht, wenn die Mahomedaner sich nach und nach aus Bosnien zurückzögen, da die Verwaltung einer christlichen Regierung sich auf die Dauer mit dem mahomedanischen Elemente nicht verträgt. Ihr Abzug würde die Administration vereinfachen und eine Frage lösen, welche in nicht zu ferner Zukunft sehr unbequem werden könnte. Andererseits würde die neue Einrichtung, welche es Jedem ermöglicht, seinen Unterhalt überall zu finden, wo die Gesellschaft herrscht, auch eine räumliche Sonderung der Griechen und Katholiken ermöglichen, was für die Verwaltung unläugbar ein grosser Gewinn wäre.
Soweit die Verhältnisse in Bosnien bekannt sind, würde eine Administration, welche auf volkswirthschaftlichem Gebiete ihre nächsten Erfolge anstrebt, unläugbar das Volk bald moralisch erobern. Elemente für eine grossartige Production sind genug vorhanden. Das Land ist von überschwenglicher Fruchtbarkeit und Mannigfaltigkeit und ebenso vielversprechend ist die Bevölkerung, die nur zum geringeren Theile indolent und arbeitsunlustig ist, wogegen viele Stämme an Fleiss und selbst mannigfaltigen, für das Kunstgewerbe verwendbaren, Geschicklichkeiten nicht leicht übertroffen werden können. Mahomedaner und Arnauten müssen, zunächst wenigstens, zurückgedrängt, die Griechen vom Aberglauben und Schacher abgezogen werden und bald wird das Volk fühlen, dass es unter den neuen Verhältnissen gewissermassen nur einen unsichtbaren Herrn über sich hat, was dem Selbstgefühle der Bewohner nicht empfindlich ist, dass aber doch nur der Einzelne für die Gesammtheit arbeitet und sorgt, eine den Slaven, besonders den Südslaven congeniale Verfassung der Zustände. Wenn das Alles von selbst herankömmt, nicht verlangt und bewilliget, sondern wie ein Segen, den die Zeit mit sich bringt, so wird es ohne jede Unordnung und Kampf abgehen. Der griechische Priester ist glücklicher Weise arm und daher bestechlich. Fühlt er, dass er mit der Gesellschaft rechnen muss, bietet sie ihm, was sie als Verwalterin der Gesammtproduction leicht thun kann, mehr als das Volk ihm bieten könnte, so wird er predigen, was man ihm vorschreibt. Er wird sachte den Aberglauben ausrotten helfen und den gläubigen Sinn des Volkes der österreichischen Regierung dienstbar machen. Hierin muss man allerdings ein wenig Geduld haben und dafür sorgen, dass die Popen aus solchen Elementen hervorgehen, welche eine entsprechende Erziehung in Oesterreich genossen haben. Das ist eine blosse Geldfrage zwischen der österreichischen Regierung einerseits und den Klöstern und Bischöfen andererseits und das Geld liefert eben die Gesellschaft.
An die Gebräuche und Gewohnheiten des Volkes muss man selbstverständlich überall anknüpfen, das Bessere nicht ohne Noth aufdrängen, sondern der natürlichen Wahl des Volkes überlassen, wo immer man auf einen wahrscheinlichen Erfolg rechnen kann. Eine Art von Luxus, einen Wunsch nach Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen, soweit selbe durch organisirte Arbeit erreichbar ist, muss man einbürgern, wo man civilisiren will und bald wird sich zeigen, dass, was die Beamten und Functionäre, ihre Frauen und Kinder geniessen, die Nachahmung weckt und zeigt sich, dass die Gesellschaft vorbereitet ist, Jedem, der sich in die Verhältnisse schickt, gleiche Vortheile zu bieten, so wird sich bald ein Wetteifer entwickeln, der den Regierungszwecken entgegen kömmt. Es wird sich schliesslich jede Gemeinde als eine Familie betrachten, man wird die Bürgermeisterstellen den Aeltesten der angesehensten Familien übertragen und dergestalt eine wirthschaftliche Verfassung auf patriarchalischer Grundlage errichten, die als organisch aus dem Volke hervorgegangen einen ganz volksthümlichen Charakter annimmt. Dabei bildet der Organismus der Production, das Aufeinanderangewiesensein der entferntesten Gemeinden durch Theilung der Arbeit und das Aufhören eines jeden Handels eine nur durch die Gesellschaft verkörperte Vereinigung, einen Kitt, der die Familienbeziehung schliesslich über die Grenzen der Gemeinde hinaus erweitert und da ja doch für den Denkenden jede politische Frage nur eine Magenfrage ist, wird bald die Politik in der wirthschaftlichen Einrichtung gänzlich aufgehen und ein Zustand eintreten, wo unter der Führung des Monarchen Einer für Alle und Alle für Einen einstehen.
Die systematische Verdrängung der Mahomedaner durch neugeschaffene wirthschaftliche Verhältnisse ist ohne Verletzung der bestehenden Conventionen möglich, sie ist vom humanitären Gesichtspunkt statthaft, vom politischen vortheilhaft.
Sollte selbst theilweise die Expropriation gegen die Mahomedaner eintreten müssen, so würde darin doch keine Verletzung der Convention liegen, da ja der Oesterreicher selbst in Oesterreich sich die Expropriation gefallen lassen muss und die Expropriation nicht nur die Türken sondern auch die Christen beträfe. Der natürliche Gang der wirthschaftlichen Dinge würde aber bald dahin führen, dass der verschwenderische und faule Mahomedaner, sobald er aufhört zu herrschen und als Handelsmann überflüssig wird, verarmt und entweder auswandert, oder sich glücklich schätzt, wenn die Gesellschaft seine Kinder zur Erziehung übernimmt. So stürbe der Mahomedanismus aus. Da aber die neuen Einrichtungen Jedem, der arbeitet, eine menschenwürdige Existenz eröffnen, kann Niemand es beklagen, dass der faule, grausame und herrschsüchtige Mahomedaner den Folgen seiner Laster erliegt und im schlimmsten Falle der Versorgung der Gemeinde oder der Arbeit anheimfällt. In politischer Beziehung würde dieser Erfolg der Administration Oesterreich nur Vortheile bringen. Es lässt sich ja doch die orientalische Frage in populärer Weise nicht anders ausdrücken als »hinaus mit den Türken«. Nirgends wird man daraus Oesterreich einen Vorwurf machen.
Die englischen Staatsmänner, welche der österreichischen Orientpolitik am Ersten Schwierigkeiten bereiten möchten, würden Beifall klatschen müssen, da sie vor allen Anderen den Ruf verbreitet haben, dass man die Türken aus Europa verjagen, die unterjochten Christen ihrer Herrschaft entziehen müsse. Nur Konstantinopel wird sich dagegen auflehnen, und einer starken, zielbewussten Politik wäre ein energischer Protest zur gegebenen Zeit nur willkommen, da sich daran die Weiterführung unseres Werkes anknüpfen lässt.
Inwieferne die Expropriation und die Ertheilung einer Zinsengarantie unter Verpfändung der Hilfsquellen des Landes ausserhalb der bisher factisch ausgeübten Regierungsgewalt im Occupationsgebiete liegt, ist dem Privaten nicht leicht zu beurtheilen, allein es kann wohl behauptet werden, dass die Ausübung eines solchen, bisher nicht in Anspruch genommenen Rechtes gerade gegenwärtig am ehesten ausführbar erscheint, da der Einfluss Russlands momentan geschwächt ist, und ist es selbst abgesehen von anderen Vortheilen politisch, ein solches Recht bei gelegener Zeit auszuüben, um in den unangefochtenen Besitz neuer Befugnisse zu gelangen.
Nicht hoch genug anzuschlagen wäre die voraussichtlich beträchtliche Vermehrung der Bevölkerung und die Erhaltung, vielleicht auch Erhöhung der physischen Tüchtigkeit der eingebornen Bewohner für die Wehrkraft Oesterreichs. Da die gesellschaftliche Erziehung, welche in Wirklichkeit eine staatliche wäre, von den ersten Kinderjahren an in Krippen, Kindergärten, Volks- und Gewerbeschulen bis zum Alter der Militärpflicht auf die Jugend wirken und die militärische Ausbildung vorbereiten würde, wäre ohne Zweifel ein grosser Gewinn für die politische Machtstellung der Monarchie von der vorgeschlagenen Organisation zu erwarten.
Die eigenthümliche Form der vorgeschlagenen Stellung der Regierung zur Gesellschaft würde es ausführbar erscheinen lassen, zur gelegenen Zeit das Actiencapital durch Umwandlung in Hypothekarschulden oder eine bosnische Staatsschuld bedeutend zu reduciren und die verbleibenden Actien insgeheim für die Regierung aus Fonden einzulösen, welche der parlamentarischen Controlle entzogen sind. Es könnte dann der österreichische Fiscus anonym unter der Firma einer Actiengesellschaft operiren und das Unternehmen ausschliesslich im Staatsinteresse fortführen.
Finanziell endlich ist unter der Voraussetzung der gänzlichen Arrondirung des gesellschaftlichen Gebietes und des Ausschlusses aller concurrirenden wirthschaftlichen Elemente der Erfolg des Unternehmens gesichert. Man schätzt heute das österreichische Joch Grund in Bosnien auf 20 fl., somit eine Quadratmeile auf 200.000 fl.
Würde die Gesellschaft zunächst 5 Quadrat-Meilen erwerben, bewohnt von etwa 6-7000 Menschen, so würden Grund und Boden auf eine Million, der Häuserbesitz auf höchstens drei bis vier Millionen zu stehen kommen und ein Betrag von sieben Millionen würde reichlich genügen, um dieses Gebiet für Landwirthschaft, Industrie und Bergbau zu investiren.
Auf diese Art wäre die zuerst einzuzahlende 40%ge Quote des Actiencapitales in der Höhe von 12 Millionen zu verwenden.
Nach zwei bis drei Jahren würde das Experiment so weit erprobt und der Credit der Gesellschaft so weit gefestiget sein, dass sie ohne Zweifel von Jahr zu Jahr zehn bis zwanzig, auch dreissig Quadrat-Meilen ihrem Gebiete einverleiben könnte und in längstens zwölf Jahren dürfte sich ihr Gebiet auf zwei bis dreihundert Quadrat-Meilen und ihre Bevölkerung mit Einrechnung der Einwanderer auf etwa eine Million belaufen.
Sobald eine Organisation geschaffen ist, welche die rasche Assimilation neuer Gebiete erwarten lässt, wären zunächst noch die aushaftenden 18 Millionen auf das Actiencapital einzufordern und weiters nach Bedarf Prioritäten auszugeben. Da mit dem Fortschreiten der Civilisation und der Industrie im Lande die eigenen Arbeitskräfte nach und nach sicher ausreichen dürften, die Neuinvestirungen, zum grösseren Theile wenigstens, zu bestreiten, wird das Gesammtcapital von 90 Millionen an Actien und Prioritäten wahrscheinlich genügen, um den ganzen Plan durchzuführen.
Uebrigens wird auch mit geringerem Capitale eine rasche Erweiterung des gesellschaftlichen Unternehmens möglich sein. Wo immer Gemeindeeigenthum, Staatseigenthum oder Religionsfondsgüter sich befinden, wird es sofort thunlich sein, diese Territorien auf Grund von Pachtverträgen auf 50 Jahre in den gesellschaftlichen Betrieb einzubeziehen. Die Investirungen auf den Staatsgütern schaffen gar keine Complicationen, weil das Gesellschaftsvermögen ohnehin dem Staate zufällt und die Investirungen auf Gemeinde- und Religionsfondsgütern würden entweder auf den Rückfall nach 50 Jahren berechnet werden, oder Rechtsfragen schaffen, welche der Staat nach Ablauf der Pachtdauer nach Belieben ausnützen oder zu Gunsten der Fonde lösen könnte.
Auch ausserdem würde sich der gesellschaftliche Besitz rasch vermehren, ohne dass es nöthig wäre, im ausgedehnten Massstabe zur Expropriation zu greifen oder grössere Geldmittel zur Erwerbung von Grund und Boden aufzuwenden. Es wurde schon oben die Wahrscheinlichkeit des Beitrittes der Hauscommunionen und die Modalitäten dargestellt, wie selber erfolgen könnte. Man glaubt, dass auch die Priester für diesen Beitritt agitiren würden und Personen, die die Verhältnisse in Serbien kennen, glauben, dass sich für das Project unter der serbischen Bevölkerung leicht Propaganda machen liesse. Dasselbe gilt auch für Bulgarien und wäre es umso sicherer in Bosnien von Erfolg. Es liesse sich übrigens auch für die Aufnahme von Hauscommunionen in Serbien und Bulgarien eine Form finden, wenn auch dort die vermögensrechtlichen Beziehungen zur Gesellschaft nicht zugleich die politische Administration in sich schliessen könnten. Der gesellschaftliche Beamte könnte der Regierung gegenüber immerhin die Stellung des Starjesina einnehmen.
Ausländische Arbeiter geringerer Qualität würde man ohne baaren Lohn auf Kündigung in den Dienst der Gesellschaft aufnehmen und Werkführer oder Vorarbeiter, Aerzte, Lehrer, fachmännisch gebildete Beamte würden Lohn oder Gehalt beziehen, der ausser der Naturalverpflegung gewährt und von Jahr zu Jahr steigen würde, um die Erhaltung der tüchtigen Elemente zu sichern.
Von dem Zeitpunkte ab, wo der gesellschaftliche Besitz eine Ausdehnung von etwa 250 Quadrat-Meilen erreicht hat, soll die Concessionsdauer von 50 Jahren berechnet werden, insofern sich mit der Zeit nicht die Erspriesslichkeit einer Erweiterung der Concession ergäbe.
Nehmen wir an, dass 12 Millionen zur Erwerbung und Investirung von fünf Quadrat-Meilen mit einer Bevölkerung von 7000 Menschen genügen, so müsste zur Erzielung von sechs Perzent und der laufenden Amortisationsquote ein Reingewinn von circa 750.000 fl. erreicht werden, was bei einem Arbeiterstande von etwa 5000 Menschen, einem fruchtbaren Boden und der so vortheilhaften Organisation der Arbeit und Verwaltung, gewiss leicht zu erreichen ist. Das umsomehr, nachdem mindestens sieben Millionen ausser dem erworbenen Immobilarbesitz investirt werden und deren Verzinsung nicht aus der Arbeits- sondern aus der Capitalsrente resultirt.
Wie schon erwähnt, würde man in den beiden ersten Jahren auf einen pecuniären Ertrag gar nicht rechnen und die Zinsen dem Capitale entnehmen, was im Handelsgesetze begründet und nichts weniger als schwindelhaft ist. Es wären das Organisationskosten, die vernünftig angewendet wären, da es vor Allem gilt, unter den Bewohnern für das gewiss gesunde und wohlthätige Unternehmen Propaganda zu machen.
Würde aber die Frage aufgeworfen, wie für später Zinsen und Amortisation aufgebracht werden sollen, so ist Folgendes zu bemerken. Auf dem Gebiete der »Zadruga« ist durch die Production vor Allem für den Bedarf der eigenen Leute reichlich zu sorgen, wobei eben jede Concurrenz ausgeschlossen ist. Zunächst dann ist daran zu denken, den Markt in Bosnien und den angrenzenden Gebieten zu erobern, was industriell und mercantil gleich geringe Schwierigkeiten bietet. Denn da diese Gebiete bisher ihren Bedarf meist durch Hausindustrie deckten, wird die schon besser geschulte Industrie der »Zadruga« bald für diesen Markt das Bessere erzeugen. Mercantil ist aber die Gesellschaft durch die Lage ihres Gebietes und die darauf berechneten, neu angelegten Communicationen dabei dem Auslande voraus.
Im Auslande und besonders in den österreichischen Provinzen würde die Gesellschaft bald an Holzproducten, vielleicht auch Glas, Obst, Gartenfrüchten, Schlachtvieh, Leder, erheblichen Absatz finden. Man darf auch gar nicht daran verzagen, an eine Luxusindustrie zu denken. Bedeutende Geldeinnahmen und die beste Verwerthung der gesellschaftlichen Erzeugnisse wären vom reisenden Publicum zu erwarten, welches das Land, in welchem persönliche Sicherheit herrscht und Communicationen aller Art hergestellt sind, massenhaft besuchen würde. Die Naturschönheiten ebenso, wie ethnographische, archäologische, geologische und volkswirthschaftliche Studien würden viele Tausende dahin führen und wäre für sie das Gebiet der Gesellschaft ein grosses Hôtel mit allen erdenklichen Bequemlichkeiten. Das System der Pensionen würde erweitert und dem Reisenden gegen eine Zahlung per Tag in verschiedenen Kategorien eine alle Reisebedürfnisse umfassende Versorgung geboten. Für ein Geringes würde da der Tourist überall gewöhnliche Unterkunft und Verköstigung, für grössere Zahlung der Reiche glänzenden Haushalt, Begleiter, Dolmetsch und Fuhrwerk oder Tragthiere ohne kleinliche Einzelberechnung finden. In den gesellschaftlichen Bazars würde man sich mit Mancherlei versorgen und die Gesellschaft, bei welcher der Reisende seine Baarschaft deponirt, würde sich am Ende der Reise mit ihm verrechnen. Diess veranschaulicht die Alles umfassenden Vortheile der einheitlich organisirten Volkswirthschaft für Production sowohl als Consumtion, da sie für die Wirthschaft ist, was der Saldosaal für den Geldverkehr.
Allein abgesehen von den zu erzielenden jährlichen Arbeitsüberschüssen ist ja die collossale Erhöhung des Werthes von Grund und Boden in 50 Jahren in Betracht zu ziehen und kann auf Abschlag dieser Erhöhung des Bodenwerthes und aller in den ersten Jahren erfolgten Immobiliarinvestirungen der Jahresgewinn bilancirt und darüber statutengemäss verfügt werden. Auf Grund dieser Erhöhung des Bodenwerthes, der seinerzeit dem Staate zufällt, kann derselbe ohne Zweifel mit ruhigem Gewissen Zinsen und Capital garantiren.
Kann nun die Bevölkerung zur Arbeit herangezogen werden und wird der Productionswerth der Arbeit durch Maschinen erhöht, so wird das finanzielle Resultat immer glänzend sein, wenn es sich auch nicht in baarem Gelde ausdrückt.
Wo fleissige Hände, unterstützt von mobilem Capitale, einen fruchtbaren Boden bebauen, entstehen Reichthümer jeder Art und der Werth des Immobiliarbesitzes, den die Gesellschaft erwirbt, muss sich, abgesehen von den sonstigen Gütern, die sich im Laufe der Jahre anhäufen und zum gesellschaftlichen Vermögen gehören, um das Zehnfache erhöhen. Obwohl der gesellschaftliche Besitz gewissermassen dem Verkehr entzogen wird, kann doch die Erhöhung der jährlichen Production und die Vermehrung der Bevölkerung, worüber die gesellschaftlichen Bücher ein zuverlässiges statistisches Material liefern, als eine Grundlage für die Schätzung dieser Werthserhöhung dienen.
Dass aber die Bevölkerung unter den geschilderten Verhältnissen zur Arbeit herangebildet wird, ist keinem Zweifel unterworfen. Es ist längst constatirt, dass der gemeine Mann für die Wohlthaten menschlicher Behandlung und wohlwollender Förderung seiner Interessen empfänglich ist und schon Owen hat die Erfahrung gemacht, dass humane und milde Behandlung des Arbeiters und Fürsorge für sein Wohl den Arbeitsgeber bereichern. Es ist dabei in Rechnung zu ziehen, dass Ordnung und Regelmässigkeit allen Unternehmungen, insbesondere aber den wirthschaftlichen Unternehmungen im höchsten Grade förderlich ist.