Vier Jahre Politischer Mord

Part 9

Chapter 92,138 wordsPublic domain

Als wegen der Märzunruhen 1921 eine Abteilung der Düsseldorfer Schutzpolizei sich Klostermansfeld näherte, ging ihr der stellvertretende Gemeindevorsteher Paul _Müller_ (Kommunist) entgegen, erklärte, im Orte sei alles ruhig, und zog an der Spitze der Polizisten, zusammen mit dem Hauptmann, der das Kommando führte, in den Ort ein. Obwohl er die Arbeiter ausdrücklich gewarnt hatte, wurde aus dem Ort geschossen, wobei Müller natürlich ebenfalls bedroht war. Am Nachmittag wurde Müller aufgefordert, sich bei dem Hauptmann der Schutzpolizei zu melden, was er tat. Um 9 Uhr abends wurde er in Einzelhaft genommen. Am Morgen des 27. März wurde er auf der Chaussee nach Leinbach, etwa 150 Meter vom Orte entfernt, erschossen aufgefunden. Das Gefängnis, in das er angeblich gebracht werden sollte, lag in einer ganz andern Richtung. Die Leiche zeigte am Kopfe Spuren von Mißhandlungen.

Das Verfahren wurde am 21. April 1921 eingestellt, da »Müller wahrscheinlich auf der Flucht erschossen worden sei«, später jedoch wieder aufgenommen. (Aktenabschrift in meinem Besitz.)

Die im folgenden dargestellten Fälle beruhen auf den Verhandlungen des Untersuchungsausschusses der preußischen Landesversammlung betr. die Unruhen in Mitteldeutschland vom November 1921. Dabei hat sich u. a. herausgestellt, daß in keinem dieser Fälle ein Verfahren durch den Staatsanwalt eingeleitet worden war.

In Querfurt wurden am Ostermontag, 28. März, nach entsetzlichen Mißhandlungen die Gefangenen _Peter_, der Lagerhalter des Konsumvereins _Straube_ (Kommunist) und ein Dritter erschossen.

Die Täter gehörten zur Düsseldorfer Schupo unter dem Grafen _Poninski_. Der Konsumverein wurde ausgeplündert.

In Besenstedt wurden der Sanitäter Kurt _Herzau_ und der Arbeiter Gustav _Thieleke_, in Bischofsrode am 1. Ostertag acht Gefangene, darunter der Knecht _Pawlack_ aus Helbra und der Bergmann _Weiner_ und ein gewisser _Dietrich_ durch Düsseldorfer Polizisten, in Schraplau am 2. Ostertag sechs Gefangene, darunter Martin _Deutsch_, _Müller_, _Poblentz_ und _Trautmann_, in einem Kalkofen erschossen.

Bei der Einnahme des Leunawerkes sahen die Offiziere bei den Mißhandlungen durch Oberwachtmeister Heim und andere Sipoleute zu: Einem Gefangenen, bei dem eine Pistole gefunden worden war, wurde der Schädel eingeschlagen, sodaß das Gehirn an die Wand spritzte. Ein anderer mußte sich selbst erschießen. Insgesamt wurden 9 Leute umgebracht, darunter _Lederer_, _Isecke_ und _Zillmann_. In Mitteldeutschland war kein Standrecht verhängt worden. In keinem Fall hat eine Bestrafung stattgefunden.

Wie eine Erschießung auf der Flucht insceniert wird

Während des Märzaufstandes 1921 kam die Merseburger Polizeihundertschaft am 31. März durch Gröbers. Dort wurden ihnen von anderen Truppen die Leichen der verstümmelten Beamten gezeigt, die dort gefallen waren. So wurden sie zu Morden aufgestachelt. Der kommunistische Ortsvorsteher von Osmünde, _Mosenhauer_, war verhaftet worden. Auf der Straße nach Schkeuditz wurde er vom Auto geholt, unter furchtbaren Schlägen auf den Kopf ins Feld getrieben und von dem nicht zur Bewachungsmannschaft gehörigen Wachtmeister Rudolf _Böhm_ »auf der Flucht« erschossen.

In seiner ersten Vernehmung am 28. April 1921 durch den Regierungsrat Dr. Kielhorn war Böhm geständig. Er sagte aus: »als ich sah, daß der Ortsvorsteher übers Feld _ging_, riß ich einem neben mir stehenden Beamten den Karabiner weg und schoß, in der Annahme, daß er fliehen wolle. Ich hatte nicht »Halt« gerufen.«

Nach der Aussage des Oberwachtmeisters Lichtenberg vor dem Untersuchungsausschuß des Preußischen Landtages wurde Mosenhauer zweimal absichtlich auf das Feld geschickt, damit man ihn erschießen könne. Beim ersten Mal gingen zufällig einige Telegraphenarbeiter vorbei, deshalb wurde er wieder zurückgerufen. Als die Zeugen sich entfernt hatten, schickte man Mosenhauer das zweite Mal hinaus. Er ging zögernd und sich häufig umwendend. Der Schuß fiel, als er das Gesicht nach der Straße zuwendete. Die tödliche Wunde erhielt er an der linken Brustseite vorn. Die Leiche lag mit dem Gesicht zum Auto. Am 31. Oktober 1921 wurde Böhm vor dem Schwurgericht Halle (Anklagevertreter Staatsanwaltschaftsrat Luther, Vorsitzender Landgerichtsdirektor Thorwest) freigesprochen. (Vergl. Erich Kuttner: Der Freispruch eines Geständigen. »Die Glocke«, 1. Mai 1922. Untersuchungsausschuß 29. Oktober 1921.)

Karl Gareis

Karl _Gareis_ war Abgeordneter der U.S.P.D. im bayerischen Landtag. Er hatte sich verhaßt gemacht durch seinen Kampf gegen die Einwohnerwehr und durch Aufdeckung einer Spitzelaffäre, bei der ein gewisser Dobner wegen angeblichen Verrats eines Waffenlagers an die Entente von Studenten beinahe umgebracht worden war. Am 10. Juni 1921 wurde er nachts auf dem Heimweg vor seiner Wohnung erschossen. Zur Erklärung der Tat beachte man den Brief Meier-Koys, des früheren Vorsitzenden der bayerischen Königspartei. Danach ist der zweite Landeshauptmann der bayerischen Einwohnerwehren, Kanzler, der Ansicht: »Die Verräter sind umzubringen, und zwar unter Hinterlassung eines Merkmals, das die Motive der Tat zweifelsfrei erscheinen läßt. Der Führer braucht bei der Ausführung nicht ängstlich zu sein. Hinter ihm (Kanzler) stehe der Ministerpräsident« (Reichstag, 17. Juni 1921). Als Täter kommt der oben auf Seite 64 genannte Leutnant _Schweighart_ in Betracht. Wenigstens wurde dies bei seiner Auslieferung von den österreichischen Behörden vermerkt. (Vergl. auch S. 138.)

Kriminalwachtmeister Buchholz

Die »Hundertschaft zur besonderen Verwendung« unterstützte die aufrührerischen Truppen im Baltikum, indem sie durch Bestechungen von Eisenbahnbeamten den Transport von Geld dorthin ermöglichte. Beim Kapp-Putsch stellte sie sich sofort auf die Seite der einrückenden Marinebrigade. Trotzdem blieb sie unangefochten. Im Sommer 1920 wurde in ihr der geheime »Bund der Ringmannen« unter Hauptmann Stennes gebildet, der zahlreiche Waffen vor der Ablieferung versteckte. Eine Durchsuchung verlief ergebnislos, da die Hundertschaft vorher gewarnt worden war. Ueber die vermutlichen Verräter der Waffenschiebung wurde nachts ein Geheimgericht gehalten. (Vergl. Berliner Tageblatt, 10. September 1921.) _Buchholz_ bezahlte auf Geheiß seiner Vorgesetzten bis in die Tausende gehende Beträge an Zivilangestellte, d. h. Spitzel.

Man befürchtete von Buchholz eine Aufdeckung dieser Vorgänge. Am 13. Juni 1921 wurde er in der Schloßkaserne Charlottenburg tot aufgefunden. Angeblich hat er wegen Unterschlagung Selbstmord begangen. Doch konnte eine Unterschlagung nicht nachgewiesen werden. Nach dem Gutachten des Gerichtssachverständigen, Medizinalrat Dr. Störmer (»Frankfurter Zeitung«, 18. August 1921), handelte es sich »bestimmt um Tötung durch dritte Hand.« Die Untersuchung gegen die Hundertschaft wurde zunächst niedergeschlagen, »da von Zeugen, die unter ständiger Bedrohung seitens der Hundertschaft stehen, wahrheitsgemäße Angaben nicht zu erwarten seien.« (Mitteilung des Polizeiwachtmeisters Asmus, »Berliner Tageblatt«, 24. Juli 1921.)

Am 2. Dezember 1921 wurden die Wachtmeister _Erren_ und _Meyer_ von der Anklage des Mordes freigesprochen. (Prozeßberichte in allen Berliner Zeitungen.) Erren war im Zimmer gewesen, »zum telephonieren«, als der zum fortgehen angezogene Buchholz aus einer Entfernung von über 30 cm von hinten die Kugel durch den Kopf, angeblich von eigener Hand, empfing.

Erzberger

Als _Erzberger_ am 26. Januar 1920 das Gerichtsgebäude in Moabit verließ, feuerte der Schüler und Fähnrich a. D. Oltwig _v. Hirschfeld_ auf ihn zwei Schüsse ab, die ihn schwer verletzten. Bei der Vernehmung erklärte er, Erzberger sei ein Schädling und habe wissentlich gegen Deutschland gearbeitet. Er erklärte, seine Kenntnisse über Erzberger aus einer Broschüre Helfferichs zu besitzen. Hirschfeld wurde am 21. Februar 1920 wegen Körperverletzung zu 1 Jahr 6 Monate Gefängnis verurteilt. (Prozeßbericht in allen Berliner Zeitungen.)

Erzberger hatte sich, um den Ausgang seines Prozesses mit Helfferich abzuwarten, aus dem öffentlichen Leben zurückgezogen. Am 26. August 1921 wurde er bei einem Spaziergange im Badeorte Griesbach im Schwarzwald von zwei jungen Leuten überfallen und erschossen. Sein Begleiter, der Abgeordnete Dietz, wurde verwundet. Als er schon am Boden lag, vergewisserten sich die Mörder durch weitere Schüsse (im ganzen 12), daß er tot sei. Dann entflohen sie.

Als man nach den möglichen Tätern suchte, stellte sich heraus, daß Hirschfeld bereits am 27. April 1921 angeblich wegen Krankheit aus dem Gefängnis auf vier Monate beurlaubt worden war und nicht zurückgekehrt war. (»Berliner Tageblatt«, 30. August 1921.) Er benutzte seinen Urlaub zu vielstündigen Radpartien. Zur Zeit der Begehung der Tat hielt er sich im benachbarten Calmbach auf. Er wurde in Berlin ermittelt und verbüßte ab 10. September den Rest seiner Strafe. (»Frankfurter Zeitung«, 15. September 1921.) Dann wurde er für geisteskrank erklärt, aus der psychiatrischen Klinik in Freiburg wieder entlassen, zuletzt aber doch zur Absitzung der Strafe verhaftet. (»Berliner Tageblatt«, 18. Mai 1922, »Lokal-Anzeiger«, 10. Mai 1922.)

Als Mörder wurden die in München wohnhaften Heinrich _Schulz_ und Heinrich _Tillessen_ ermittelt. Beide sind frühere Offiziere, dann kamen sie in den Stab der Marinebrigade Ehrhard, (»Berliner Tageblatt«, 21. September 1921.) Zuletzt arbeiteten sie in der Landwirtschaftlichen Zentralgenossenschaft bei Geheimrat Heim. Sie sind Mitglieder des Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbundes, der Arbeitsgemeinschaft Oberland, die früher in Oberschlesien als Freikorps war, und einer deutschnationalen Geheimorganisation, der Organisation C (Mitteilung des badischen Staatspräsidenten Dr. Trunk, 22. September 1921.)

Ziele der Organisation waren: Weiterverbreitung des nationalen Gedankens, Bekämpfung des Internationalismus, des Judentums und Sammlung entschlossener Männer. »Verräter verfallen der Fehme.« Die Mitglieder waren zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet. Schulz und Tillesen besaßen falsche Pässe auf den Namen Trost und Schwind. Sie flüchteten nach Ungarn. Als sie in Budapest eine Depesche an den Rechtsanwalt Adolf Müller in München aufgaben, wurden sie erkannt und verhaftet, aber auf telephonische Anordnung des Oberstadthauptmanns Dr. Hetheny wieder freigelassen. Vergl. Aussage des Kriminalinspektors Schumacher im Offenburger Prozeß (»Berliner Tageblatt«, 9. Juni 1922.)

Der frühere Kapitänleutnant Manfred _v. Killinger_, der Vorgesetzte von Schulz und Tillessen in der Organisation C (offiziell: Bayerische Holzverwertungsgesellschaft) wurde angeklagt, den Mördern Beistand geleistet zu haben. Er hatte nämlich ihre Koffer in Verwahrung genommen, Briefe in Empfang genommen und auch nach dem Mord mit beiden verkehrt. Killinger war ursprünglich Offizier gewesen, dann kämpfte er gegen die bayerische Räte-Republik, machte den Kapp-Putsch mit und besetzte das Reichswehrministerium. Nach seiner Verhaftung fand man bei ihm einen Versuch einer Paßfälschung. Am 13. Juni 1922 wurde er vom Schwurgericht Offenburg freigesprochen (Berichte in allen Berliner Zeitungen).

Die einzige Verurteilung, die bis jetzt in der Erzbergersache erfolgte, betrifft den verantwortlichen Redakteur des Offenburger Tageblatts, Franz Huber. Dieser wurde nämlich, weil er Teile der Anklageschrift veröffentlicht hatte, zu 1000 M. Geldstrafe verurteilt. (»Berliner Tageblatt«, 17. August 1922.)

Walter Rathenau

Als Rathenau, Minister des Aeußeren, am 24. Juni 1922 von seiner Villa im Grunewald ins Auswärtige Amt fahren wollte, wurde sein Auto von einem andern, von Ernst Werner _Techow_ (21 Jahre) geleiteten Auto, in dem der Oberleutnant a. D. Erwin _Kern_ und Hermann _Fischer_ saßen, überholt. Kern und Fischer schossen mit einer Maschinenpistole auf Rathenau und warfen eine Handgranate auf ihn. Rathenau war sofort tot. Das Auto hatten die Großindustriellen Johann und Franz _Küchenmeister_ aus Freiberg in Sachsen, Mitglieder des Deutschen Schutz- und Trutzbundes, zur Verfügung gestellt. Die drei erstgenannten waren früher Mitglieder der Brigade Ehrhardt, dann der Organisation C und waren am Kapp-Putsch beteiligt gewesen. Die Maschinenpistole hatte Christian Ilsemann (21 Jahre), Sekretär des Schutz- und Trutzbundes in Schwerin, geliefert. Der angebliche Leutnant Willy _Günther_ (27 Jahre), ein Psychopath und Deserteur, hatte den Plan mit ausgearbeitet und die Garage vermittelt. Er war Mitglied des Bundes der Aufrechten, des Deutschbundes, des Deutschen Offiziersbundes und des Deutschnationalen Jugendbundes. Auf einem »Nestabend« dieses Bundes ließ er sich als Mörder Rathenaus feiern. In seinem Besitz befanden sich Briefe von Helfferich, Ludendorff, Jagow und Oberst Bauer. Einer der zehn Briefe Ludendorffs enthielt unter anderm die Worte: »Lieber Günther« und: »mit herzlichem Gru?. Beihilfe leistete der Gymnasiast Hans Gerd _Techow_ (16 Jahre). Der ehemalige Kadett Ernst _v. Salomon_ (20 Jahre) vermittelte die Verbindung mit Waldemar _Niedrig_ (22 Jahre), der ursprünglich das Auto lenken sollte. Das Auto stand in Berlin bei den Garagebesitzern _Schütt_ und _Diestel_.

Nach der Tat erzählte Techow ihnen: »Die Sache hat geklappt. Rathenau liegt. Wir haben es getan, um die Roten zum Angriff zu reizen. Uns ging das Geld aus.« Dann fuhr er in seinen Tennisklub. Techow floh dann auf das Gut seines Onkels Behrens. Von diesem wurde er der Polizei übergeben. Behrens erhielt darauf eine Menge Drohbriefe.

Kern und Fischer wurden nach langem Suchen am 18. Juli auf der Burg Saaleck bei Bad Kösel in der Wohnung des Schriftstellers Dr. Hans Wilhelm _Stein_ von der Polizei gestellt. Kern fiel bei der Schießerei mit den Beamten, Fischer erschoß sich selbst.

Am 3. Oktober 1922 begann die Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof in Leipzig. Günther bekam eine Sendung von Pralinen, die mit Arsen vergiftet waren. Er gab davon den andern Angeklagten, mit denen er während der Verhandlung verkehren durfte. Zum Teil erkrankten sie daran. Die Absender konnten nicht festgestellt werden. Am 14. Oktober wurden wegen Beihilfe zum Mord Ernst Werner Techow zu 15 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust, Hans Gerd Techow zu 4 Jahren und 1 Monat Gefängnis, Günther zu 8 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust, Niedrig und von Salomon zu 5 Jahren Zuchthaus und 5 bzw. 4 Jahren Ehrverlust, Ilsemann wegen Verstoß gegen die Waffenordnung, Schütt und Diestel wegen Begünstigung zu je 2 Monaten Gefängnis, Tillessen und Plaas wegen Nichtanzeige eines drohenden Verbrechens zu 3 bzw. 2 Jahren Gefängnis verurteilt. E. W. Techow wurde von der Anklage der Mittäterschaft freigesprochen. (Vorsitzender Dr. Hagens, Staatsanwalt Dr. Ebermayer.)

Gegen Tillessen schwebt noch eine Untersuchung wegen Beihilfe bei dem Attentat auf Scheidemann und wegen der Befreiung der Kriegsverbrecher Boldt und Dittmar. Auf die Organisation C wurde bei der Beweisaufnahme nicht näher eingegangen. Das Verfahren gegen Dr. Stein und gegen den Kapitänleutnant a. D. Wolfgang _Dietrich_, der den Tätern auf der Flucht neue Anzüge verschafft hatte, schwebt noch. Johann Küchenmeister, bei dem ein Waffenlager gefunden worden war und einer der Beteiligten, Günther _Brandt_ sind flüchtig. Das Verfahren gegen den 17 jährigen Primaner _Stubenrauch_, der als erster den Plan gehabt hatte, Rathenau zu ermorden, wurde eingestellt. Er besucht weiter sein Gymnasium in Steglitz. (Berichte in allen Berliner Zeitungen.)

Im folgenden sind alle bisher behandelten Morde in tabellarischer Form zusammengestellt.

DIE VON RECHTS BEGANGENEN POLITISCHEN MORDE