Vier Jahre Politischer Mord

Part 8

Chapter 83,356 wordsPublic domain

In der Stadt Sömmerda waren die Arbeiter wegen des Kappputsches in den Generalstreik getreten, hatten die Einwohnerwehr entwaffnet und einige der Führer festgesetzt. Am 24. März 1920 rückte die Reichswehr an und beschoß die Stadt. Die Streikleitung schickte den Tierarzt _Neubert_ zu den Truppen, um zu verhandeln.

Fest steht, daß Neubert von der Truppe vor der Stadt Sömmerda festgenommen wurde, als er als Parlamentär zum Kommandeur sich begeben hatte. Später wurde er in die Stadt geführt und dort im Rathauskeller untergebracht. Nach einiger Zeit wurde er auf Befehl des Truppenkommandeurs von Reichswehrsoldaten wieder vor die Stadt gebracht. Dieser Befehl wurde vom Kommandeur deshalb erteilt, weil Neubert in der Stadt vor der Wut der gegen ihn äußerst aufgebrachten Bevölkerung nicht sicher genug untergebracht war. Vor der Stadt lief Neubert weg, und es wurde hinter ihm hergeschossen. Schließlich wurde er von einem Soldaten auf kurze Entfernung getroffen, der dann noch mit dem Gewehrkolben auf ihn einschlug und einen zweiten Schuß auf ihn abgab. (Brief des Oberstaatsanwaltes in Erfurt N 6 I 1195/20 vom 20. August 1920, auf die Anzeige der Frau Neubert.)

Wegen der Erschießung des Neubert schwebte ein Verfahren beim Gericht der Reichswehrbrigade 11. Infolge der Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Erfurt übernommen. Am 9. Oktober 1920 stellte der Oberstaatsanwalt in Erfurt den Antrag auf Eröffnung der Voruntersuchung gegen vier Angehörige des Reichswehr-Inftr.-Reg. 21. Das Verfahren schwebt noch. (Aktenabschrift in meinem Besitz.)

Morde im Ruhrgebiet

»Ich will Ihnen mitteilen, daß auch noch in den letzten 14 Tagen eine Anzahl Personen erschossen worden sind, ohne daß man ein Gerichtsurteil abgewartet hätte. So ist mir mitgeteilt worden, daß in Essen zwei Personen, in Heißen sechs Personen ohne Urteil erschossen wurden.« (Steinbrink, Preuß. Landtag, 29. April 1920.)

Darauf antwortete der Minister des Innern, Severing:

»Es ist richtig, daß in Mühlheim, Duisburg, Essen und in anderen Orten willkürliche Erschießungen durch Soldaten vorgekommen sind« ... »Die Erschießungen von denen der Herr Abgeordnete Steinbrink gesprochen hat, waren nicht Vollstreckungen von Todesurteilen, gefällt von Standgerichten oder außerordentlichen Kriegsgerichten, sondern rein willkürliche Erschießungen; irgendeine Truppe, die dazu keinen Auftrag hatte, hat sich Leute herausgeholt, die im Geruch des Bolschewismus oder Spartakismus standen, und derartige Leute sind ohne Federlesen in einer ganzen Reihe von Städten erschossen worden. Das ist amtliches Material, das mir von den von mir eingesetzten Zivilkommissaren beweiskräftig zugetragen worden ist.«

Der Bergmann Jos. _Soyka_ aus Bottrop, Trewsstr. 77, hat in der Sicherheitswehr bis zum 31. März Dienst getan und dann seine Waffen abgegeben. An Kämpfen hatte er nicht teilgenommen. Am 3. April morgens wurde er von 4 Leuten der Marinebrigade Löwenfeld aus seinem Haus herausgeholt. Nach einer Anfrage bei seinem Vorgesetzten ließ ihn Kapitänleutnant _Meyerhofer_ aus Kiel ohne Untersuchung erschießen. Ein Verfahren ist nicht eingeleitet. Ein Zivilprozeß gegen den Militärfiskus schwebt unter 5. O. 305/21 beim Landgericht Essen.

Der Bergarbeiter Paul _Graf_ und der Knappschaftsälteste Paul _Langer_, beide aus Duisburg-Beeck, wurden in der Nacht vom 4. auf 5. April 1920 von den Sipo-Wachtmeistern _Mehl_ und _Friedrich_ und einem dritten Unbekannten ohne Haftbefehl aus ihren Wohnungen geholt und »auf der Flucht« erschossen. Gegen beide lag nicht das geringste vor. Nach der ärztlichen Obduktion wiesen beide Verletzungen an Stirn und Brust auf. Das Verfahren gegen die Täter schwebt.

_Rogowski_ aus Essen wurde beim Einrücken der Reichswehr am 6. April 1920 auf Grund einer Denunziation verhaftet und im Essener Rathause nach einem kurzen Verhör »zum Tode verurteilt« und auf Befehl des Gerichtsoffiziers Leutnant _Linsemeier_ durch den Feldwebel _Block_ erschossen. Der hinzugerufene Oberst v. Baumbach, der die grundlose Erschießung nicht mehr verhindern konnte, hat der Familie sein Beileid ausgesprochen und sie pekuniär unterstützt. Gegen Block und Linsemeier ist ein Verfahren wegen Mord eingeleitet. Block ist in Haft.

Joh. _Schürmann_ aus Essen, Holsterhauser Straße 1, und Engelbert _Kläs_ aus Essen, Holsterhauser Straße 101, wurden am 6. April 1920 von Mannschaften der 3. Marinebrigade ohne jeden Grund verhaftet, mißhandelt, nach Mühlheim überführt, dort von Leutnant _Sinnesheimer_ »zum Tode verurteilt«, und mit Kolben erschlagen. Der Reichsmilitärfiskus wurde zum Schadenersatz verurteilt. (Aktenzeichen 8. 0. 611/20 des Landgerichts Essen, 3 U. 177/21 Oberlandesgericht Hamm.) Gegen die Täter ist nichts veranlaßt.

Der Bergmann Friedrich _Lichtenauer_ in Essen-Borbeck, Ardelhütte 68 und Hermann _Riesner_ in Essen, Kesselstr. 56, hatten, auf Veranlassung des Bürgermeisters Basel in Essen und mit Wissen der Reichswehr nach der Auflösung der Roten Armee zwecks Verhütung von Plünderungen bis zum Einzug der Reichswehr, versehen mit einer weißen Armbinde und einem Ausweis, gestempelt von der Stadt Essen, Sicherheitsdienst getan. Die Reichswehr war davon benachrichtigt. Der Leutnant einer Patrouille, Wilhelm _Goeke_ aus Schwelm, Kölnerstr. 78, ließ beim Einrücken am 6. April 1920 beide erschießen. Angeblich wurde Lichtenauer auf der Flucht, Reißner in Notwehr erschossen. Der Militärfiskus wurde in erster Instanz zum Schadenersatz verurteilt. (3 U. 300/21 Oberlandesgericht Hamm.) Ein Verfahren gegen Goeke ist eingestellt worden.

Hermann _Witschel_ aus Essen und ein gewisser _Rösner_, Mitglieder der christlichen Gewerkschaften, waren als Freiwillige am 7. April 1920 in die Reichswehr (Korps Lützow, Abt. des Hauptmann _Schmidt_) eingetreten. Zwei Tage darauf wurden sie als angebliche Spartakisten von ihren Kameraden mit Kolben totgeschlagen, ausgeraubt und heimlich verscharrt. Ein Zivilprozeß schwebt unter 8. 0. 559/20 beim Landgericht Essen.

Der Straßenbahner Friedrich _Siek_ aus Altenessen, Böhmerheide 122, wurde am 8. April 1920, morgens 1/2-4 Uhr von einem Wachtmeister und 2 Mann der Sipo ohne Haftbefehl verhaftet und 2 Minuten vom Hause entfernt »auf der Flucht erschossen«. Gegen Siek lag nicht das geringste vor. Das Verfahren gegen die beiden Täter ist eingestellt. (4. 0. 425/20 Landgericht Essen.)

Der Straßenbahner Max _Maurer_, Essen, Rankestr. 26, hatte am 17. April einen Heuwagen der Reichswehrtruppen versehentlich angefahren, wobei ein Feldwebel der Marinebrigade _Löwenfeld_ unerheblich verletzt wurde. In der folgenden Nacht wurde er von 20 Angehörigen der Marinebrigade Löwenfeld, die in einem Lastauto von Bottrop kamen, verhaftet und »auf der Flucht erschossen«. Gegen die Täter _Gaul_, _Grupat_ und _Fuchs_ ist nichts veranlaßt. (Aktenzeichen 3 U. 343/21 Oberlandesgericht Hamm; vergl. auch Seite 116.)

Der Schlosser _Borucki_ aus Bottrop, Weckelstr. 21, wurde in der Nacht vom 24. zum 25. April 1920 von Angehörigen der Marinebrigade Löwenfeld unter der Führung des Sergeanten _Adler_ verhaftet, ins Amtsgericht Bottrop gebracht, dort mißhandelt, aus seiner Zelle herausgeholt und in einem angrenzenden Gerstenfeld trotz seines Flehens erschossen. Der Reichsmilitärfiskus wurde zum Schadenersatz verurteilt. (Aktenzeichen 8. 0. 664/20 des Landgerichts Essen.) Gegen die Täter ist nichts veranlaßt.

Die Bergleute Rich. _Peledun_ (Vertrauensmann der U.S.P.D.) und Jos. _Mainka_ aus Bottrop (Tägtisbeckstr. 15, bzw. Westringstraße 33) wurden am 17. Mai von den Heereskriminalbeamten der Marinebrigade Löwenfeld, _Grimm_ und _Eversberg_ in Bottrop auf Grund eines militärischen Haftbefehls vom April 1920 verhaftet. Die Marinebrigade Löwenfeld war damals längst von Bottrop abgerückt. Der Haftbefehl, für den der Militärbefehlshaber überhaupt nicht zuständig war, hätte daher mindestens von der Polizeibehörde vollstreckt werden müssen. Gegen beide lag nichts vor. Sie wurden mit der Bahn bis Paderborn transportiert und dann nachts um 1/2-12 Uhr in einem Wald »auf der Flucht« erschossen, die Leichen beraubt. Ein Verfahren gegen die Täter ist nicht erfolgt.

Kapitän von Löwenfeld, der Führer der nach ihm benannten Marinebrigade wurde später Kommandant eines neuerbauten kleinen Kreuzers. (Anfrage im Reichstage, 17. Juni 1922.) Die Regierung antwortete darauf, Löwenfeld sei für die Vorkommnisse nicht verantwortlich. (Reichstag, 30. Juni 22.)

Am 1. April 1920 rückte die Reichswehr in Haltern ein. Aus Angst vor den Schüssen flüchteten 14 Kanalarbeiter mit ihren Werkzeugen in den Keller des Kolonialwarenhändlers _Meis_. Die Truppen drangen dort ein, und töteten alle 15. Die Namen der Ermordeten sind: Aug. _Barth_ aus Rothenburg (geb. 8. 6. 87), Aug. _Dann_ aus Rothenburg (15. 11. 97), Karl _Edelmann_ aus Rothenburg (5. 2. 91), Leonhard _Frankenberger_ aus Rothenburg (11. 5. 01), F. _Gläßer_ aus Füllhammer (29. 12. 92), Paul _Gläßer_ aus Schweidnitz (9. 10. 97), Joh. _Hasenstab_ aus Rothenburg (15. 3. 01), Georg _Helbling_ aus Reutlingen (7. 6. 91), Fr. _Hurzera_ (15. 5. 68), Th. _Ignazia_ aus Milzilmark (8. 12. 67), Fr. _Joppe_ aus Ullersdorf (30. 7. 00), Rob. _Krimm_ aus Rothenburg (8. 6. 87), Rob. _Riesbeck_ aus Honst (22. 3. 83), Gottl. _Rottenbücher_ aus Rothenburg (8. 6. 87), Händler Josef _Meis_.

»Eine Ausgrabung am 7. Juli 1920 ergab, daß bei 10 Leichen keine Schußwunden vorhanden waren, aber die Schädel waren eingeschlagen und die Hälse durchschnitten. Einige Leichen sind ohne Hosen und Schuhe begraben worden.« (Ludwig, Reichstag, 29. Juli 1920.) Die Namen der verantwortlichen Offiziere wurden ermittelt. Da sie aber angeblich nicht zu finden waren, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

Eine Frau Käthe _Pintsch_ aus Witten a. d. Ruhr wurde erschossen, weil sie angeblich einen Revolver im Strumpf verborgen hatte. Eine Krankenschwester bezeugte, daß sie der Frau einen Geldbetrag übergeben hatte, den sie im Strumpf verbarg. Den Befehl zur Erschießung gab nach Zeugenaussage (vgl. »Sozialist«, Nr. 10, 7. Juli 1921) der Leutnant _Horst Kohl_ aus München, Leopoldstraße 238. Ein Verfahren gegen ihn ist bisher nicht eingeleitet, obwohl die Zeugenaussagen natürlich sofort den zuständigen militärischen Behörden übergeben wurden.

Der Anstreicher Friedrich Steinbiß, wohnhaft Essen, Schlachthof, berichtete am 10. April 1920 im »Ruhrecho«:

»Am Donnerstag, den 8. April, spät nachmittags, wurden zwei Arbeiter, angeblich Rotgardisten, auf dem Schlachthof durch Militär eingeliefert. Aus dem Wachtraum hörte ich bald darauf Schreien, sodaß ich annahm, die Verhafteten würden geschlagen. Nach einiger Zeit, es war inzwischen dunkel geworden, wurden die beiden Leute aus dem Wachtraum herausgeschickt und entfernten sich in gewöhnlicher Gangart. Der eine ging durch die Tür in der Richtung nach der Stoppenbergerstraße, während der andere über den Hof an der Rampe vorbei sich der Eisenbahn zuwandte. Als der erste etwa 30-40 Meter draußen vor dem Tore war, wurde er durch einen Soldaten erschossen. Auch der zweite wurde kurze Zeit später tot aufgefunden. Die Soldaten behaupteten, beide hätten einen Fluchtversuch unternommen. Nach meiner Ansicht ist das ausgeschlossen. Beide sollen nur Sicherheitsdienst getan haben.«

Die Täter konnten nicht ermittelt werden. Der Oberstaatsanwalt in Essen stellte das Verfahren ein. (Aktenzeichen 18 I 738/20.)

Man lese den Bericht des sozialdemokratischen Abgeordneten Osterroth (»Freiheit«, 9. April 1920 und »Ruhrecho«, 20. April), die Rede des Abgeordneten Obuch vom 24. November 1920 und die Broschüre von Josef Ernst »Kapptage im Industriegebiet«. Hierin sind eine Reihe von weiteren Ermordungen im Ruhrgebiet zum Teil mit Namen aufgeführt.

»Ich kann für ihn nicht garantieren«

Am 1. April hatten in der Nähe von Hüls in Westfalen Kämpfe zwischen Angehörigen der roten Armee und Regierungstruppen stattgefunden. Im Anschluß daran wurde ein Haus in Hüls von der Reichswehr umstellt und alle Bewohner herausgeholt. Sie waren sämtlich waffenlos. Der Landjäger _Hachmeyer_ erklärte, daß er für alle Bewohner bis auf den Bergarbeiter _Hülsbusch_ garantieren könne, daß sie keine Spartakisten seien. Darauf wurde Hülsbusch an die Wand gestellt und von einem Unteroffizier erschossen. Seine Papiere wurden geraubt.

Wie in einem Beleidigungsprozeß des Hachmeyer gegen den Parteisekretär der U.S.P. Herwig in Recklinghausen vor dem Schöffengericht festgestellt wurde, hatte Hülsbusch sich an den Kämpfen nicht beteiligt. Herwig wurde wegen der Aussage, Hachmeyer sei Schuld am Tode des Hülsbusch, wegen Beleidigung zu 100 M. Geldstrafe verurteilt. (»Freiheit«, 24. April 1921, 20. Mai 1922.)

Die Witwe erhob Anspruch auf Grund des Tumultschadengesetzes, die in erster Instanz abgewiesen wurden. Am 15. Mai 22 war Verhandlung vor dem Reichswirtschaftsgericht als Beschwerdestelle. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen mit der Begründung, die Erschießung sei berechtigt gewesen, wenn Hülsbusch sich am Aufstand beteiligt hätte. Darüber, ob er sich beteiligt hätte, könne nicht auf Grund des Tumultschadengesetzes, sondern nur in einem ordentlichen Prozeß gegen den Reichsfiskus entschieden werden.

Linksmorde beim Kapp-Putsch

In der Gemeinde Kleinkugel bei Halle existierte eine Einwohnerwehr mit 14 Gewehren und einem Maschinengewehr. Während des Kapp-Putsches forderten die Arbeiter von den Gutsbesitzern Herausgabe der Waffen. Auf Anraten der Reichswehr versteckte der Gutsbesitzer _Walter_ die Gewehrschlösser. Am 18. März holte die Reichswehr die Gewehre ab. Am 19. März fuhr sein Sohn per Rad nach Halle, um Geld dorthin zu bringen. Er nahm dabei die Gewehrschlösser mit. In Kanena wurde er von den Arbeitern aufgehalten, die Gewehrschlösser wurden gefunden. Walter wurde zur Grube Alwiner Verein als Gefangener geführt. Dort wurde ihm vorgeworfen, daß die Reichswehr auf sein Anraten Leute erschossen habe. Die Arbeiter beschlossen darauf ihn zu töten und teilten ihm dies mit. Er wurde von zwei Arbeitern zu einem Trockenschuppen geführt und dort um 3/4-10 Uhr durch einen Kopfschuß getötet. Der Arbeiter Rasch wurde bei der Verhandlung freigesprochen, da Zeugen beschworen, daß er nicht der Mörder sei.

Am 21. März 1920 kamen einige Kaliarbeiter aus Staßfurt zu dem Rittergutsbesitzer _Henze_ in Trebitz und verlangten Wagen, um nach Halle fahren zu können. Die Bahn ging nämlich nur bis Wallwitz. Henze weigerte sich zunächst. Bald darauf kamen 40 weitere Arbeiter mit Handgranaten und entsicherten Gewehren. Henze und seine Schwester wurden umringt. Es kam zu einem heftigen Wortwechsel und Tätlichkeiten. Henze erhielt einen Lungenschuß und einen Kolbenschlag auf den Schädel, seine Schwester einen Herzschuß. Als Mörder des Henze wurde der Arbeiter Karl _Felix_ aus Hechlingen, der den tödlichen Schlag getan, unter Zubilligung mildernder Umstände zu fünf Jahren Gefängnis und der Kesselschmied Erich _Rolle_ aus Hechlingen zu 12 Jahren Zuchthaus, der Mörder von Fräulein Henze, der Arbeiter Karl _Steinbach_ aus Wallwitz, ebenfalls zu 12 Jahren Zuchthaus verurteilt.

Der Reichswehrsoldat _Sametz_ wurde am 28. März 1920 von der roten Armee bei Dorsten gefangen genommen. Er wurde dem Maschinisten Gottfried _Karuseit_ aus Gelsenkirchen als Abschnittskommandeur und Leiter der Kämpfe in Dorsten vorgeführt. Dieser ließ ein Kriegsgericht, bestehend aus den Kompagnieführern, die zunächst erreichbar waren, bilden. Die Kompagnieführer verurteilten den Sametz (einen früheren Baltikumer) wegen Spionage zum Tode. Karuseit, der sich später selber als Militärspitzel entpuppte, suchte die Leute zur Vollstreckung des Urteils aus und ließ Sametz noch in derselben Nacht erschießen. Ein Verfahren gegen Karuseit wegen Mordes schwebt vor dem Schwurgericht Essen. (16. aJ. 597/20.)

Ernst _Langensiepen_ aus Barmen wurde während der Herrschaft der roten Armee im Gerichtsgefängnis in Essen eingeliefert. In der Nacht des 3. April 20 wurde er von 4 Rotgardisten aus der Zelle geholt und im sogenannten Leichenkeller erschossen. Die Täter sind geflüchtet, die Untersuchung schwebt noch. Langensiepen soll Militärspitzel gewesen und deshalb zum Tode verurteilt worden sein.

INDIVIDUELLE MORDE

»Verräter verfallen der Fehme«

Hans _Hartung_ war in Halle und München unter den Kommunisten als Spitzel tätig, gleichzeitig soll er geheime Waffenlager der bayrischen Einwohnerwehr an die Entente verraten haben. In Zusmarshausen waren Waffen der Einwohnerwehr von dem Rittmeister Gustav _Beurer_ unter Mithilfe des Oberleutnants Dr. Josef _Berger_, des Amtsrichters _Wanderer_ und des Bankbeamten Lorenz versteckt worden. Von Hartung fürchtete man Verrat. Anfang März 1921 wurde seine Leiche bei Zusmarshausen in einem Bach gefunden. Sie war im Auto dorthin gebracht worden. Wahrscheinlich hat Beurer ihn ins Auto gelockt und zusammen mit Berger erschossen. Die Leiche war mit Steinen beschwert, in eine vorher von Berger und Wanderer ausgesuchte tiefe Stelle des Baches geworfen worden. Berger, der sich im Rausch verraten hatte und Beurer wurden im März 22 verhaftet, bereits im Juni aber wegen »Mangels an Beweisen« entlassen. (»Berliner Tageblatt«, 26. 3. 22, »Münchener Neueste Nachrichten«, 3. 6. 22.)

Das Dienstmädchen Maria _Sandmeier_ aus München, Tegernseerlandstraße 20, wurde am 6. Oktober 1920 im Forstenriederpark erdrosselt gefunden. Die Leiche war im Auto dorthin geschafft worden. Die Sandmeier hatte gedroht, dem Entwaffnungskommissar des Reichs ein Waffenlager anzugeben. Als Täter wurde der Leutnant Hans _Schweighart_ vom Freikorps Oberland in Innsbruck im Dezember 1921 verhaftet (»Vossische Zeitung«, 8. 12. 1921) und an Bayern ausgeliefert. Eine Verhandlung fand bisher nicht statt.

Hans Paasche

Hans _Paasche_ war zuerst Offizier in den Kolonien und war unter den Schrecken des Kolonialkrieges zum Pazifisten geworden. Während des Krieges schwebte gegen ihn ein Hochverratsprozeß, weil er ein Flugblatt, das ihm ein Agent provocateur im Auftrag der Polizei zustellte, verbreitet hatte. (Wolfgang Heine, »Deutsche Tageszeitung«, 26. Oktober 1920.)

Paasche hatte in den ersten Tagen der Revolution eine Rolle gespielt, sich aber dann auf sein Gut Waldfrieden in der Neumark zurückgezogen. Auf Grund einer von Berlin ausgegangenen Denunziation, wonach bei ihm die Waffen für die kommunistische Kampforganisation untergebracht seien, fand bei ihm am 22. Mai 1920 unter Führung des Oberleutnants _Koppe_ eine Haussuchung nach Waffen statt, die von 60 Soldaten unter Führung von zwei Offizieren durchgeführt wurde.

Paasche saß in Badehosen an seinem See und fischte, als der Gendarm Wendland ihn bat, ins Schloß zu kommen, weil dort Herrschaften auf ihn warteten. Ein Haftbefehl bestand nicht. Als Paasche die Postenkette erblickte, wurde er mißtrauisch, wandte sich um »zu einem Fluchtversuch«. Gemäß dem Befehl, »wonach sie zu schießen hätten, wenn eine festgenommene Person auf dreimaliges Haltrufen nicht stände« (amtl. Bericht des Oberleutnants Koppe, »Vossische Zeitung«, 1. Juni 1920), erschossen ihn die Soldaten. Den tödlichen Schuß gab der Schütze _Diekmann_ ab. Um Stimmung zu machen, berichtete das Reichswehrschutzregiment in Deutsch-Krone am 25. Mai 1920 im »Berliner Tageblatt«: »Wie mitgeteilt wird, sollen bei Paasche eine größere Anzahl Dumdumgeschosse gefunden worden sein.« Diese haltlose Behauptung wurde später nicht mehr aufrecht erhalten. In den verschiedenen amtlichen Berichten, insbesondere dem des Preußischen Ministeriums des Innern (»Berliner Tageblatt«, 3. Juni 1920) wurde zugegeben, daß absolut nichts Belastendes gefunden wurde. Die Regierung versprach strengste Untersuchung und Bestrafung der Schuldigen. Die Untersuchung endete folgendermaßen:

»Herrn Viktor Fränkl, Justizrat, Berlin.

Das Verfahren ist am 27. November 1920 eingestellt, weil eine strafbare Handlung nicht nachweisbar ist. Der Tod des Paasche ist auf ein Zusammentreffen nicht voraussehbarer unglücklicher Umstände zurückzuführen, für welche niemand strafrechtlich verantwortlich zu machen ist.

Schneidemühl, den 6. Dezember 1920.

Der Oberstaatsanwalt. Unterschrift: (unleserlich).«

Eine Beschwerde hiergegen beim Generalstaatsanwalt wurde am 21. Februar 1921 abgewiesen.

Paul Hoffmann in Flensburg

Auf Grund der Angaben eines Spitzels namens Paul _Reichardt_ wurde der Flensburger Kommunist Paul _Hoffmann_ am 28. Dezember 1920 auf Befehl des Kommandeurs der Flensburger Sicherheitspolizei, Major _v. Plüskow_, verhaftet, weil er einen Putsch vorbereitet habe. Nachts wird er zur Kaserne gebracht. Als er am Morgen ins Untersuchungsgefängnis geführt werden sollte, hat Hoffmann angeblich dem Wachtmeister einen Stoß vor die Brust gegeben, um entfliehen zu können. Darauf habe die Wachbegleitmannschaft nach dreimaligem Haltrufen zwei Schüsse abgegeben. Hoffmann war sofort tot. Eine strenge Untersuchung wurde von der Regierung zugesagt. Major v. Plüskow wurde strafversetzt. (»Deutsche Allgemeine Zeitung«, 4. Januar 1921; »Voss. Zeitung«, 4. Januar 1921; Minister Severing, Reichstag, 14. Januar 1921.) Sonst geschah nichts.

Wilhelm Sült

_Sült_, Führer der Elektrizitätsarbeiter bei mehreren Streiks, wurde am 30. März 1921 durch die politische Polizei (Abt. 1 A) in Schutzhaft genommen. Als er am 1. April zur Vernehmung ins Polizeipräsidium gebracht wurde, soll er nach dem amtlichen Bericht (»Vossische Zeitung«, 1. April) dem Beamten einen Stoß versetzt haben und die Treppe hinaufgesprungen sein, worauf der Beamte, _Janike_, zweimal auf ihn schoß und ihn in die Leber und Nieren traf. Sült erklärte seinem Rechtsanwalt Dr. Weinberg auf dem Totenbett, er habe weder den Beamten gestoßen, noch sei er geflohen. Als Sült am Boden lag, wurde er von einem Polizeioffizier mit dem Ruf: »Verrecke, Du Aas« (»Das Tagebuch«, 9. April), mit Füßen getreten. Zunächst wurde er einfach auf einer Pritsche liegen gelassen. Um 1/2-5 Uhr kam Dr. Eylenburg, wurde aber nicht vorgelassen mit der Begründung, Sült sei schon in der Charité. Erst um 7 Uhr abends kam er dorthin. »Vor der Operation hatte er schon 1-1/2 Liter Blut verloren« (Prof. Lubarsch). Am 2. April, morgens 4 Uhr, starb er. Gegen alle Vorschriften wurde die Leiche bereits am Vormittag seziert. Dr. Klauber, der verabredungsgemäß an der Sektion teilnehmen sollte, fand die Leiche bereits seziert vor. »Es fehlten sämtliche Eingeweide, so daß über die Art der Verletzung durchaus nichts mehr festgestellt werden konnte. Zu meiner großen Überraschung war die Stelle der Einschußwunde herausgeschnitten.« Durch die voreilige Sektion war die Möglichkeit einer weiteren Aufklärung beseitigt. Eine Bestrafung wegen dieses Falles ist nicht erfolgt. (Vergl. Preußische Landesversammlung vom 18. April, Berliner Stadtverordnetenversammlung vom 23. April, »B.Z. am Mittag«, 8. April, Eingehende Darstellung im »Tagebuch«, 9., 23., 30. April, 14. Mai.)

Max Hölz

Im März 1921 brach in Mitteldeutschland ein Aufstand aus. Die Schuld daran lag im wesentlichen bei den Kommunisten. _Hölz_ war militärischer Führer einer sogenannten »Roten Armee«. Zu ihrem Unterhalt nahm sie eine Reihe von »Requisitionen« vor; auch wurden Gebäude in die Luft gesprengt. Zu dem Rittergutsbesitzer _Heß_ in Roitschenhagen kam Hölz mit einem bewaffneten Haufen und verlangte Geld und Mäntel. Heß sagte zuerst zu, lief dann einige Schritte fort. Es entstand ein Tumult, in dem Heß durch mehrere Schüsse umkam. Genaueres darüber, wer alles geschossen hatte, war nicht zu ermitteln. Die Zeugen widersprachen sich. Das Gericht unterstellte es als wahr, daß Hölz unnötiges Blutvergießen vermeiden wollte, und verurteilte ihn zu lebenslänglichem Zuchthaus. Nach der Urteilsbegründung »steht fest, daß Hölz sich an der Tötung des Gutsbesitzers Heß beteiligt hat. Das Gericht hat jedoch das Moment der Ueberlegung verneint. Es liegt also Totschlag vor«. (Prozeßberichte in allen Berliner Zeitungen, 13. bis 23. Juni 1921.)

Die Schupo in Mitteldeutschland