Part 7
Die vorstehende Liste ist keineswegs vollständig. Denn nach den amtlichen Angaben sind in München allein 184 Menschen »tödlich verunglückt«. Die Liste enthält aber nur 161 Namen, die sich außerdem auf München und Umgebung beziehen.
Auch die 186 »standrechtlichen« Erschießungen waren, wie auf Seite 112 eingehend bewiesen wird, völlig ungesetzlich. Da alle Unterscheidungsmerkmale zwischen beiden Kategorien fehlen, läßt sich nicht einmal im einzelnen nachweisen, wer »tödlich verunglückt« und wer »standrechtlich« erschossen worden ist. Trotzdem habe ich nur die amtlich als »tödlich verunglückt« Bezeichneten als ermordet gerechnet. Nur in 22 Fällen hat ein gerichtliches Verfahren stattgefunden. _Nur vier Täter sind bestraft worden._
Der Polizeiagent Blau
_Blau_ war Agent und Lockspitzel der politischen Polizei. Er gehörte im Aufstand vom Januar 1919 zur Besatzung der Büxensteindruckerei und hatte auch ein Auto beschlagnahmt. Nach dem Sturz der Räterepublik war er in München tätig und gab sich dort als flüchtiger, unterstützungsbedürftiger Kommunist aus. (Dritter und vierter Verhandlungstag.) Er wurde erkannt und nach Berlin gelockt. Dort wurde er in einer Kommunistenversammlung am 1. August 1919 als Spitzel festgestellt; wollte jedoch einen Gegenbeweis antreten. Er übernachtete mit _Hoppe_ bei einem gewissen Pohl. Dort erschien dann nach Angabe Hoppes ein nicht ermittelter Polizeiagent und bot Hoppe Gift an, um Blau umzubringen. (Dritter Verhandlungstag.) Am nächsten Tag übernachteten Blau und Hoppe in der Wohnung _Winklers_. Dort erschienen nach Angabe Hoppes drei Leute, darunter wahrscheinlich der Polizeiagent Schreiber, boten ihm dieselbe Flasche Morphium an und forderten, man müsse mit Blau Schluß machen. Daraufhin habe er die Wohnung verlassen, sei jedoch zurückgekehrt. Unterdessen sei Blau ermordet worden. Die Leiche wurde dann in den Kanal geworfen. Dort wurde sie am 7. August gefesselt gefunden.
Am 24. Juni 1920 begann der Prozeß. _Fichtmann_ und Hoppe waren wegen Mordes, Winkler wegen Beihilfe angeklagt. Fichtmann trat einen Alibibeweis an. Der Hauptbelastungszeuge Toifl sagte aus, es gebe eine organisierte Terroristengruppe. Doch mußte er sich sagen lassen, er sei der Anführer bei einem Raubüberfall auf den Diamantenhändler Orlowski gewesen und habe hierzu Waffen von der Reichswehr besorgt. Seine Behörde habe ihm sogar am Schluß noch gestattet, das geraubte Geld zu behalten. Ueber alle diese Dinge befragt, verweigerte er die Auskunft. Er gab zu, versucht zu haben, eine militärpolitische Abteilung der Kommunistischen Partei zu gründen und Befehle zu Ueberfällen auf Druckereien weitergegeben zu haben. (Sechster und siebenter Verhandlungstag.) Nach Aussage des Wachtmeisters Henke hatte die Garde-Kavallerie-Schützendivision allein 110 Spitzel. (Dritter Verhandlungstag.)
Am 5. Juli wurde Fichtmann freigesprochen. Hoppe bekam wegen Beihilfe zum Totschlag unter Ablehnung mildernder Umstände 6 Jahre Zuchthaus, Winkler wegen Beihilfe 3 Jahre Gefängnis. Gegen die stark belasteten Polizeispitzel Schreiber und Toifl wurde kein Verfahren eingeleitet. (Eingehende Prozeßberichte in allen Berliner Zeitungen.)
DIE ERMORDUNGEN BEIM KAPP-PUTSCH
Stadtverordneter Futran
Als Kapp am 13. März 1920 Berlin eroberte, konnte, wie bekannt, Noske in ganz Berlin keinen regierungstreuen Soldaten finden. Alle Regimenter, die gesamte Sicherheitswehr und die Einwohnerwehr gingen über. So schrieb die Zentrale der Einwohnerwehren in einem Flugblatt von der »neuen Regierung der Arbeit«. Zur Abwehr organisierten sich die Arbeiter. Als Kapp entfloh, geschah dies unter der Flagge, die beiden Regierungen hätten sich geeinigt. Die Verhältnisse lagen völlig wirr und man wußte von den Truppen nicht, ob sie wieder zur Regierung Ebert-Bauer oder noch zur Gegenregierung Kapp-Lüttwitz hielten.
In Köpenick hatten sich die Arbeiter und auch Teile der Bürgerschaft unter Führung von _Futran_ aus den dort liegenden Beständen bewaffnet. Innerhalb der Stadt blieb alles ruhig. Die sogenannte Rote Garde machte nämlich hauptsächlich Sicherheitsdienst zusammen mit der Polizei, bewachte die städtischen Lebensmittelvorräte usw. Das Potsdamer Jägerregiment, Btl. Nr. 3, rückte an. Auch politisch rechtsstehende Leute, wie der Bürgermeister Behnke (vgl. seine Aussage vor dem Standgericht), waren sich über den Charakter der anrückenden Truppen durchaus im unklaren, da sie noch das Zeichen der Regierung Kapp, das Hakenkreuz, am Helm trugen. Es kam zu einem Kampf, wobei Gefangene gemacht wurden. Als durch telephonische Anfrage in Berlin festgestellt wurde, daß die Truppen wieder zur Regierung Ebert hielten, gab Futran selbst Befehl, die Waffen niederzulegen. Eine Zeitfreiwilligen-Eskadron zog am 21. kampflos ein, erklärte den verschärften Belagerungszustand und errichtete ein Standgericht. Futran, der sich so unschuldig fühlte, daß er sogar aufs Rathaus ging, wurde am gleichen Tag wegen der Delikte, die er vor Verkündung des Belagerungszustandes begangen haben sollte, zum Tode verurteilt. Im Protokoll, das in meinem Besitz ist, heißt es:
»Gründe: Durch Zeugen und teilweise eigenes Geständnis des Angeklagten ist einwandfrei erwiesen, daß er das Haupt des kommunistischen Aufstandes gewesen ist, daß er eine Rote Armee organisierte und zu bewaffnetem Widerstande gegen die anrückenden Regierungstruppen aufgefordert habe. Ferner hat er die gefangenen Offiziere mit dem Tode durch Erschießen bedroht, sowie die verwundeten Gefangenen als Schwerverbrecher behandeln lassen. Das Urteil wurde sofort durch eine Gruppe der 4. Schwadron unter Führung des Leutnants _Kubich_ im Hofe der Bötzowbrauerei, Grünauer Straße, vollstreckt. Das Standgericht der 4. freiw. Eskadron v. Bebell, Kapitänleutnant; Hedal, Unteroffizier; Jacks, Freiwilliger; Kubich, Leutnant.«
Zur selben Zeit wie Futran wurden »standrechtlich erschossen« der Arbeiter W. _Dürre_ auf Grund einer Denunziation, bei ihm seien Waffen versteckt, obwohl zweimalige Haussuchung das Gegenteil bewies; ferner der Arbeiter Fritz _Kegel_. Es war den Angehörigen Dürres und Kegels trotz aller Bemühungen bis heute unmöglich, eine Urteilsbegründung zu erfahren. (Zeugenaussagen sind in meinem Besitz.) Ferner wurde der Arbeiter Karl _Gratzke_ und der 17 jährige, etwas beschränkte Karl _Wienecke_ ohne irgend welches Verfahren auf der Stelle erschossen, weil sie Waffen versteckt hatten.
Die Truppen verließen die Stadt am gleichen Tage; am nächsten wurden die Standgerichte aufgehoben. Alle Versuche, eine Sühne dieser Taten zu erlangen, sind gescheitert.
Zehn Offiziere gegen einen Geisteskranken
Der geisteskranke Lokomotivführer _Weigelt_ aus der Alvenslebener Straße 11, ein streng patriotischer Mann, versuchte am 24. März 1920 in die Kadettenanstalt Lichterfelde einzudringen, wo eine hauptsächlich aus Offizieren bestehende Freiwilligenabteilung lag, angeblich um sich »für den Schützengraben zu melden.« Er wurde vom Torposten festgenommen, in der Wachstube mit einem von ihm mitgebrachten Gummiknüppel so geschlagen, daß er am Kopf blutete, die Treppe heraufgeschleppt, so daß am andern Tag noch dort Blut lag und in das Zimmer des Leutnant _Schütz_ (Regierungsbaumeister) gebracht. Dort waren 10 Offiziere, über die er angeblich herfiel. Obwohl er schrie: »Meine Herren Offiziere, lassen Sie mich doch laufen, ich bin doch krank«, wurde er durch einen Schuß des Leutnant _Jansen_ und 3 Schüsse des Leutnant _Schütz_ getötet. Die Schüsse gingen von oben durch die Schädeldecke, so daß anzunehmen ist, daß er am Boden lag. Schütz kam im Juli 1920 vor das Gericht der Zeitfreiwilligenabteilung, nach Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit am 24. Februar 1921 vor das Landgericht II (Landgerichtsdirektor Steltzer, Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann). Schütz wurde freigesprochen, da er angab in Notwehr gehandelt zu haben. (Prozeßbericht in allen Berliner Zeitungen.)
Beschießung einer offenen Stadt
In Mecklenburg hatte General v. Lettow-Vorbeck den Kapp-Putsch organisiert und die verfassungsmäßige Regierung verhaftet. Zur Abwehr waren die Arbeiter in den Generalstreik getreten.
Am 14. März beschloß eine Volksversammlung in Waren den Generalstreik zur Abwehr des Kapp-Putsches. Der »Führer des Reichswehrkommandos Boek«, Leutnant Peter v. Lefort, und der »Beauftragte der Reichswehrbrigade für Waren«, Rittmeister Stefan _v. Lefort_, verlangten am 17. sofortige Ablieferung aller Waffen und Wiederaufnahme der Arbeit und drohten mit Todesstrafen. Das Ministerium in Schwerin und General von Lettow-Vorbeck erklärten auf Anfrage aus Waren, daß die genannten Dienststellen nicht existieren und daß kein diesbezüglicher Auftrag gegeben sei. Am nächsten Tage drohten die Leforts, »bei Nichterfüllung des Brigadebefehls Waren nach Artillerievorbereitung mit stürmender Hand zu nehmen.« Als Frist setzten sie 11 Uhr 43 Min. fest. Als ihnen eine Deputation entgegenfuhr, verlangten sie bedingungslose Uebergabe der Stadt und 30 Geiseln. Darauf feuerten sie 5 Granatschüsse auf die Stadt ab. Der Sachschaden war bedeutend, mehrere Einwohner wurden verletzt, der Arbeiter _Dunn_ und der Friseur _Schliecker_ getötet; der Schuhmachermeister _Berg_, der Kürschner _Gerber_ und Fräulein _Köhler_ starben an den Verletzungen. Stefan v. Lefort wurde durch Beschluß des Landgerichts Güstrow vom 20. V. 21 außer Verfolgung gesetzt. Der andere ist flüchtig und lebt zur Zeit in Oesterreich. Sie behaupten, »in Notwehr« gehandelt zu haben. (Vgl. Aktenmäßige Darstellung der Arbeiten der Stadtverwaltung von Waren vom 14. bis 22. März 1920.)
Erschießung auf Grund von Kappgesetzen
Bei dem Tagelöhner Wilhelm _Wittke_ in Niendorf bei Wismar fand am 17. März 1920, morgens, eine Versammlung statt, bei der die streikenden Arbeiter beschlossen, wegen einer Lohndifferenz bei dem Gutsbesitzer Gesandten a. D. Baron _Brandenstein_ vorzusprechen. Auch über den Kapp-Putsch wurde gesprochen. Baron Brandenstein ließ aus Schwerin Militär (Freikorps Roßbach, Reichswehrbrigade, Kommando 9) kommen. Darauf wurde nachts bei Wittke eine Haussuchung gehalten und Wittke vor das Haus des Barons Brandenstein geschleppt. Ein Soldat sagte dabei zu Frau Wittke: »Nehmen Sie man gleich Abschied, in einer Stunde ist der Kerl eine Leiche!« Gleichzeitig wurden auch die Arbeiter Johann _Steinfurt_, Fritz Möller und Adolf Möller dorthin gebracht. Baron Brandenstein trat aus dem Schloß, deutete auf Steinfurt und Wittke und sagte: »Das sind die Richtigen.« Daraufhin wurden die beiden von den Truppen Kapps vor ein angebliches Standgericht gestellt und zum Tode verurteilt. Noch in der Nacht wurden sie erschossen.
Die Staatsanwaltschaft in Schwerin hat das später wegen dieser Sache eingeleitete Verfahren eingestellt. (Die Aussagen des Fritz und Adolf Möller und der Frau Wittke sind in meinem Besitz. Baron Brandenstein, dem ich das Manuskript eingesandt habe, hat in einem Briefe den hier vorgebrachten Behauptungen nicht widersprochen, jedoch hinzugefügt, die Verurteilung sei »auf Grund der erlassenen Gesetze erfolgt«. Er persönlich habe sich gegen das Todesurteil ausgesprochen. In einem zweiten Brief behauptete er aber, der Name des verantwortlichen Offiziers sei ihm nicht bekannt.)
Der Gutsbesitzer Herr über Leben und Tod
Am 18. März 1920 leitete der Arbeiter F. _Slomski_ aus Karow in einer Wirtschaft in Hof Mecklenburg eine Versammlung streikender Arbeiter. Es erschienen Autos mit mehreren Offizieren und zirka 60 Mann des Freikorps Roßbach. Alle Leute mußten antreten. Darauf kam der Rittergutsbesitzer _Bachmann_, bei dem Slomski arbeitete, und suchte sich die Leute aus. Slomski wurde verhaftet und von den Soldaten schrecklich mißhandelt. Unterdessen verhandelten Bachmann und ein Offizier und bildeten ein angebliches Standgericht. Slomski wurde von acht Mann und zwei Chargen an seiner Wohnung vorbeigeführt, wo seine Frau und Kinder standen und schrecklich schrien. Kurz hinter dem Dorfe wurde er um 1/2-12 Uhr erschossen. Die Leiche wurde der Witwe ins Haus gebracht. Die Staatsanwaltschaft hat ein gegen Bachmann eingeleitetes Verfahren am 7. 10. 20 eingestellt, »da der Tatbestand einer vorsätzlichen, bewußt rechtswidrigen Handlung ausgeschlossen.«
(Die Aussagen der Zeugen Karl Ritentiedt zu Karow, Friedrich Mündt, Hof Mecklenburg, Wilhelm Schwarz, Hof Mecklenburg, Joachim Bliemeister, Hof Mecklenburg, Wilhelm Druwe zu Hohen-Viecheln, Carl Hopp zu Petersdorf, Ernst Bohnhoft zu Rosenthal sind in meinem Besitz.)
Taten der Demminer Ulanen
In Gnoien zogen am 18. März 1920 die Demminer Ulanen unter dem Rittmeister _Obernitz_ ein, weil die Arbeiter dort die Herrschaft Kapps nicht anerkannten. Der Maurer _Gräbler_, Vorsitzender der dortigen U.S.P., wurde morgens früh aus dem Bett geholt und trotz allen Bittens seiner Frau und seiner sechs Kinder auf Befehl eines Offiziers ohne Verhör, 100 Meter von seinem eigenen Haus entfernt, auf offener Straße erschossen. Die Truppen verhafteten dann 96 Arbeiter und brachten sie nach Demmin. Dabei wurde der 63 jährige _Puffpoff_ derartig mißhandelt, daß er zusammenbrach und nach kurzer Zeit starb. Kurz vor Demmin schossen dort aufgestellte Soldaten in den Gefangenentrupp hinein, töteten vier und verletzten sehr viele. (»Das freie Wort«, 4. April 1920, und persönliche Mitteilung des Redakteurs Kühn auf Grund der Verhandlungen im Mecklenburgischen Ministerium.) Das Ermittlungsverfahren wegen Gräbler schwebt beim Landgericht Rostock seit Juni 1920; das Verfahren wegen der Gefangenenerschießung beim Oberstaatsanwalt in Greifswald.
Am 19. März 1920 rückte die Reichswehr aus Demmin, unter Führung des Leutnants _Meinecke_, Bataillon »Jarmen« in Stavenhagen ein, wo alles ruhig war. Sie gaben Befehl: »Straße frei!« und als dies nicht sogleich erfolgen konnte, schossen sie in die Menge. Um zu vermitteln, ging der 60 jährige Stadtrat _Seidel_ mit erhobenen Händen auf die Straße und wurde nach wenigen Worten sofort erschossen. Das Verfahren gegen Meinecke wurde eingestellt, »da er in Notwehr gehandelt habe.« (»Das freie Wort«, Schwerin, 24.3.1920.)
Hermann Litzendorf
Am 19. März 1920 wurde der Arbeiter Hermann _Litzendorf_ aus Bahrendorf auf der Landstraße bei Grevesmühlen auf Befehl des Rittergutsbesitzers Dr. Simon auf Schmachthagen festgenommen, in einen Keller des Gutes eingesperrt und am andern Morgen, als er zu fliehen versuchte, erschossen. Dr. Simon zahlte dem Vater des Litzendorf 5000 Mark als Entschädigung aus.
Nach Angabe der Zeugen Friedrich Siggelkow und Julius Waschull ist Otto Bobsien der Täter.
Die Staatsanwaltschaft beim Mecklenburg-Schwerinschen Landgericht stellte das Verfahren gegen Jürgen _Bade_, Felix _Wimarn_, Josef _Bender_, Otto _Bobsien_ am 29. Oktober 1920 ein. In der Begründung heißt es: »Es ist mit größter Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß der Tod des Litzendorf durch den von _Bender_ abgegebenen Schuß herbeigeführt worden ist. Doch hat er sich zu der Tötung für berechtigt gehalten und es konnte ihm nicht vorgeworfen werden, daß er bei genügender Ueberlegung die Unrichtigkeit dieser Annahme hätte erkennen müssen.«
Die Erschießung in der Sandgrube
Der Arbeiter Paul _Jahnke_ in Hungersdorf, Funktionär des Landarbeiterverbandes, wurde am 20. März von 10 Zeitfreiwilligen unter Führung des früheren Leutnants _Thormann_ auf Grund der Angabe seines Gutsherrn, _v. Puttkammer_, verhaftet. Eine Durchsuchung seiner Wohnung gab nichts Belastendes. Bei der Patrouille waren Leutnant Franz _Harlinghausen_, Kurt _Wegner_ und Johannes _Dickmann_. Herr v. Puttkammer bat wiederholt, dafür zu sorgen, daß Jahnke nicht wiederkomme, was Harlinghausen versprach. Jahnke wurde abtransportiert und in eine Sandgrube geführt. Darauf erschoß ihn Harlinghausen mit zwei Schüssen aus unmittelbarer Nähe während Wegner und Dickmann nach ihren eigenen Angaben (im Prozeß) zusahen. Im Einverständnis mit dem Mörder meldete Thormann dann einen Fluchtversuch. Doch wurde durch andere Zeugen, besonders durch den Kutscher, der Vorgang ermittelt. Harlinghausen ging, als ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde, ins Ausland. Thormann, der Führer der Patrouille, Wegner und Dickmann, die zugaben, gewußt zu haben, daß Jahnke erschossen werden sollte, wurden am 8. Dezember 1920 freigesprochen, v. Puttkammer wurde nur als Zeuge vernommen. (»Das freie Wort«, Schwerin, 9. Dezember 1920; »Vorwärts«, 11. Dezember 1920.) Herr v. Puttkammer gab vor Gericht an, daß er eine Gehirnerschütterung erlitten habe und daß seine Worte daher nicht ernst genommen werden könnten. Das Verfahren gegen Harlinghausen, der vollständig geständig war, wurde auf Grund der Amnestie im März 1922 eingestellt. (»Freiheit«, 21. März 22.)
Morde in Breslau
Am 13. März 1920 wurde in Breslau der Redakteur der »Schlesischen Arbeiterzeitung«, Bernhard _Schottländer_, Mitglied der U.S.P.D., von Soldaten des Freikorps Aulock zusammen mit über 30 anderen Personen verhaftet. Die Verhafteten wurden zunächst im Generalkommando mit Wissen der Offiziere gefoltert. »In der Nacht des 16. wurde er aus dem Gefängnis Kletschkaustr. von drei Soldaten zu einer Vernehmung nach dem Generalkommando abgeholt. Die Soldaten zeigten einen vom Militärbefehlshaber unterzeichneten Auslieferungsbefehl vor. Seitdem ist Schottländer spurlos verschwunden. Das Generalkommando und die zuständige Kommandantur wissen von nichts. Der Befehl soll gefälscht sein.« (Aufruf des Breslauer Polizeipräsidenten, März 1920.) Bei Oswitz hat die Oder seine Leiche ans Land gespült. (Vgl. Aulock-Prozeß, März 1921.) Der »Münchener Volkswille«, 5. Jan. 1921, meldete, die Ermordung sei auf Befehl des Oberleutnants _Schmitz_, z. Z. Linienschiffsstamm-Division Ostsee in Pillau, erfolgt. Dagegen ist nach der Meinung des Staatsanwalts (»Voss. Ztg.«, 16. Januar 1921) die Ermordung durch zwei Offiziere und zwei Soldaten, die alle vier bisher unauffindbar waren, erfolgt.
Der Maschinenschlosser Alfred _Schramm_, Siebenhufnerstr. 72, der Bankbeamte Karl _Boronow_, Gräbschenerstr. 3, der Kohlenarbeiter Heinrich _Romane_, Gräbschenerstr. 77 und der Redakteur _Demmig_ wurden in der Nacht zum 14. März durch Soldaten der Regierung Kapp unter Führung von Offizieren verhaftet. Seither sind sie spurlos verschwunden. Der Führer der Patrouille, die Boronow verhaftete, war Leutnant _Kaufmann_ von der zweiten Marinebrigade. Der Schlosser Max _Hoffmann_ wurde am 15. März wegen Verteilung sozialdemokratischer Flugblätter, der Eisenbahnschlosser Wilhelm _Böhm_, Herdainstr. 38, am 16. März als Streikposten, der Koch Heinz _Herkenrat_ vom Hotel Riegner am 19. März auf Grund einer Denunziation einer Frau Neumann aus Skarsine durch Soldaten der Regierung Kapp verhaftet und »auf der Flucht« erschossen. Der Führer der Patrouille, die Herkenrat verhaftete, war Oberleutnant _Müller_. Herkenrats Leiche wurde ausgeplündert. (»Breslauer Volkswacht«, vom 31., 24., 22., 19. März 1920.)
Eine Bestrafung der Täter ist in keinem Fall erfolgt, im Gegenteil: Das Reichsgericht hat die über die Soldaten Walter, Biskup und Brefka wegen der Folterungen gefällten Urteile auf Grund der politischen Amnestie aufgehoben (18. Juni 1921). Sie wurden dann als Hilfsaufseher im Gefängnis Schweidnitz angestellt. (Preuß. Landtag, 14. Sept. 1921.)
Die 14 Arbeiter von Bad Thal
Beim Kapp-Putsch erklärte sich der Kommandeur der Reichswehrbrigade 15, Generalmajor Hagenberg, für Kapp. Die Regierung von Gotha jedoch hielt zur Verfassung, wurde für abgesetzt erklärt und zum Teil im Namen des Reichskanzlers Kapp verhaftet. Freiherr v. Schenk, Bezirksbefehlshaber von Marburg, weigerte sich, am 14. März eine Erklärung zu geben, ob er zu Ebert oder zu Kapp halte, und erklärte, nur den Befehlen, die aus Kassel kämen, zu gehorchen. In Kassel aber war General von Schöler, der zu Lüttwitz hielt. Am 19. März forderte v. Schenk zur Bildung einer Studentenwehr auf. Am 20. März 1920 rückte das hauptsächlich aus Korporationsstudenten zusammengesetzte Zeitfreiwilligen-Bataillon unter Führung des Fregattenkapitäns v. Selchow von Marburg nach Thüringen aus, um dort »Ruhe und Ordnung« wiederherzustellen. (»Berl. Tageblatt«, 20. Juni 1920.) Die Studenten zogen mit Musik, mit Fahnen und Bändern geschmückt, aus. Der Rektor beschwor den Geist von 1914. Es kamen nämlich von den militärischen Dienststellen alle möglichen Schauermeldungen über das »in vollem Aufruhr befindliche Thüringen«, über die »Machtzentren der aufrührerischen Bewegung« in dem friedlichen Ruhla, über die »heftigen Kämpfe um Gotha, Erfurt, Eisenach«, über »Artillerie, Minenwerfer und zahlreiche Maschinengewehre«. (Broschüre des Feldwebels Schaumlöffel: »Das Studentenkorps Marburg in Thüringen«.) Trotzdem muß Schaumlöffel zugeben, daß das Bataillon am Tage darauf »vom Gegner unbehelligt in Eisenach einzog«, und vier Tage darauf zieht das Bataillon ebenso »unbehelligt«, ohne ein einziges Mal ins Gefecht gekommen zu sein, natürlich auch ohne einen einzigen Toten, Verwundeten oder Vermißten, in Gotha ein. (S. 66.)
Auch in Bad Thal war alles ruhig. (Angabe des Schultheißen und des Wachtmeisters Heß im Prozeß.) An Hand einer Liste, die auf Grund völlig beweisloser Denunziationen zusammengestellt war, wurden 15 Arbeiter festgenommen. Fünf davon waren Mitglieder der Demokratischen Partei (Obuch im Landtag, 24. Nov. 1920). Am 25. März, morgens 7 Uhr, trat das Bataillon den Vormarsch auf Gotha an. Die verhafteten »Spartakisten« (natürlich sämtlich unbewaffnet), von einer Anzahl Studenten bewacht, beschlossen, in 500 m Abstand von der Truppe, den Zug. Noch vor 8 Uhr morgens wurden sie alle 15 in der Nähe Mechterstedts von den Studenten teils auf der Straße, teils unmittelbar am Rand der Straße erschossen. Die Leichen blieben ganz einfach liegen, der Zug ging _singend_ weiter. Angeblich hatten die Leute einen Fluchtversuch unternommen. Fast alle lagen nebeneinander. Alle mit fürchterlich zerschmettertem Kopf, also aus nächster Nähe erschossen. Die meisten Verletzungen waren derartig, daß der Sachverständige, Dr. Jänicke, im Prozeß aussagte, die Schädel seien total zertrümmert, so daß Feststellungen, von wo die Schüsse gekommen seien, nicht möglich waren. Bei zweien sei mit Sicherheit festzustellen, daß sie von vorne gekommen seien (Herzschuß), andere seien von hinten erfolgt. Einer geht von oben nach unten. (Vierter Verhandlungstag.)
Die Namen der Getöteten waren: _Hornschuh_, _Hartmann_, _Döll_, _Patz_, drei Brüder _Füldner_, zwei Brüder _Soldan_, _Wedel_, _Rössiger_, zwei Brüder _Schröder_ und _Rosenstock_, alle Bürger aus Thal. Am 19. Juni wurde der stud. jur. Heinrich _Goebel_ aus Spangenberg, Leutnant a. D., als Hauptangeklagter, ferner die Studenten cand. med. Heinrich _Engelbrecht_ aus Cassel, stud. med. Frank _Jahn_ aus Eberswalde, cand. jur. Hermann _Kraus_ aus Herne, Paul _Herhaber_ aus Duisburg, stud. med. Heinz _Schüler_ aus Cassel, cand. med. Ernst _Nebelmann_ aus Mühlheim a. d. Ruhr, cand. med. Kurt _Blum_ aus Gelnhausen, stud. dent. Julius _Völker_ aus Oberkirchen, Alfred _Voß_ aus Utsen, stud. med. Lorenz _Lange_, zum großen Teile ehemalige Offiziere, vom Kriegsgericht, d. h. von ihren eigenen Kameraden, freigesprochen. Einen Beweis für den Fluchtversuch konnten sie nicht erbringen. Das Verfahren wurde dann vom Schwurgericht wieder aufgenommen. Der Staatsanwalt hielt eine Rede, die die Studenten entlastete. Belastungszeugen, wie der Leutnant Duderstadt, wurden nicht vernommen. Die Studenten wurden von der Anklage des Totschlags und Mißbrauchs der Waffe freigesprochen. Da der Staatsanwalt auf Revision verzichtete, wurde das Urteil am 27. Dez. 1920 rechtskräftig. (»Deutsche Tageszeitung«, 29. Dez. 1920; Duderstadt: »Der Schrei nach dem Recht«.)
Das Verfahren gegen Goebel, Jonas und Gördt wegen Mißhandlung war auf Grund der Amnestie am 21. Februar 1921 eingestellt worden. Am 13. Februar 1922 verwarf das Reichsgericht die vom Staatsanwalt dagegen eingelegte Revision. (W. T. B.)
Tierarzt Neubert