Part 3
Am 12. März 1919 wurde der Schneider Otto _Hauschild_, Fruchtstraße 26, am Ostbahnhof erschossen, weil er ein Gewehr in seiner Wohnung hatte; er besaß einen Ausweis der Republikanischen Soldatenwehr vom 10. März.
Am 13. März wurden Paul _Biedermann_ und Hans _Gottschalk_ auf dem Wege zur Arbeit in der Friedrich-Karl-Straße auf Grund einer Denunziation verhaftet, in ein Lokal eingesperrt und vom Posten durch das Fenster erschossen. (»Freiheit«, 18., 20. u. 22. März 1919.)
Berthold _Peters_ (geboren 28. März 1888), Klempner, seit Kriegsausbruch Matrose, wurde am 13. März 1919, vormittags 9-1/2 Uhr von einem Trupp Soldaten unter Führung eines Offiziers in seiner Wohnung, Tilsiter Str. 49, verhaftet, zum Hauptmann _Poll_ in die Patzenhoferbrauerei, von dort in die Bötzowbrauerei geführt und vor 1 Uhr erschossen. Die Leiche wurde ausgeplündert: Uhr, Kette, Ring, Brieftasche, Börse und Stiefel wurden geraubt. Er war von Nachbarn als Spartakist denunziert worden. Ein Strafverfahren fand nicht statt. Die Hinterbliebenen bekamen im Zivilprozeß gegen den Fiskus eine Rente von 500 M. monatlich zugebilligt.
Zwei Erschießungen durch Ltn. Baum
Bei einer nächtlichen Runde des Detachements v. Grothe trat ein unbekannt gebliebener Mann, der einen Ausweis des Reichswehrministers vorwies, auf den Leutnant _Baum_ zu und sagte: »Herr Leutnant, lebt der Zigarrenhändler _Müller_ noch? Wenn Sie den kriegen, erschießen Sie ihn, den habe ich zweimal hinter den Barrikaden gesehen!«
Baum begab sich nun am 12. März mit 10 Mann in das Zigarrengeschäft Memeler Str. 19. Johann Müller war gerade beim Rasieren und kam mit eingeseiftem Gesicht aus dem Hinterzimmer. Baum durchsuchte die Wohnung. Es wurden weder Waffen noch Munition gefunden.
Der Leutnant sagte zu Müller: »Sie agitieren ja für die Unabhängigen; Sie haben acht Karten mit verdächtigen Punkten. Ich habe von anderen gehört, Sie haben auf uns geschossen. Verabschieden Sie sich von Ihrer Frau. Es ist meine Pflicht, Sie jetzt zu erschießen!« Die Frau und Tochter schrien laut auf. Leutnant Baum erblickte in dem stillschweigenden Verharren des Müller ein Schuldbekenntnis. Müller verrichtete ein Gebet, wurde dann an die Wand gestellt und 6 Mann schossen auf ihn. Müller brach zusammen. Ein Sanitäter sollte sich von der Vollstreckung des Todesurteils überzeugen und die Leiche wegschaffen. Der Sanitäter fand den Müller noch lebend. Auf Befehl des Angeklagten gab der zur Patrouille gehörende russische Schüler Alexander _Köhler_ dem Müller den Gnadenschuß. (»Vorwärts«, 16. August 1919.)
Bei der Verhandlung (»Berl. Tageblatt«, 1. Juni 1920) wurde Baum freigesprochen mit der Begründung, daß er dem Noske-Erlaß vom 9. März gefolgt sei, der besagt, daß jeder, der mit der Waffe kämpfend angetroffen wird, erschossen werden soll.
Am 13. März 1919 wurde bei einer Haussuchung bei dem Gastwirt Wilhelm _Bilski_, Weidenweg 71, ein Revolver gefunden, den, wie sofort festgestellt, ein Gast als Pfand gelassen hatte. Bilski wurde abgeführt und »standrechtlich« erschossen. Durch Zeugen, besonders Frau Bilski, wurde als leitender Offizier der Leutnant _Baum_ erkannt. Die Akten verschwanden von der Garde-Kav.-Schützendiv. Am 27. März 1920 wurde der Militärfiskus von der 26. Zivilkammer zu Schadenersatz verurteilt. In der Begründung wurde ausdrücklich anerkannt, »daß die Erschießung rechtswidrig war.« Das Verfahren gegen Baum wurde am 12. April 1920 eingestellt. (Akten in meinem Besitz.)
Zwei Erschießungen durch Ltn. Czekalla
Nach dem »Berliner Tageblatt« vom 15. März wurde in der Holzmarktstr. 61 ein Mann von über 60 Jahren namens _Abrahamson_ ohne weiteres im Hof erschossen, weil er bei einer Haussuchung Waffen, die er besaß, nicht angegeben hatte. Der alte, schwächliche Mann leistete keinerlei Widerstand. Der Offizier (ein Leutnant _Czekalla_ vom Freikorps Lützow, 1. Schwadron) sagte, er sei berechtigt, jeden zu erschießen, der Waffen verheimliche.
Ein Rechtsanwalt wurde bei dem Gespräch, das er zur Feststellung des Tatbestandes mit den Bewohnern des betreffenden Hauses führte, verhaftet, weil er »die Leute aufhetze«.
Der gleiche Leutnant _Czekalla_ hat am 13. März, bei dem Klempnermeister _Wallmann_ eine Haussuchung vorgenommen. Wallmann war ein angesehener Mann, deutschnationaler Gesinnung. Aus dem Felde hatte er ein französisches Infanteriegewehr mitgebracht, das unbrauchbar war. Es war ihm belassen worden und eine Bescheinigung darüber erteilt. Zu dem französischen Gewehr besaß er einige französische Patronen. Endlich war er seit vielen Jahren im Besitz einer Browningpistole, die er aus Liebhaberei angeschafft hatte. Als der Leutnant Wallmann fragte, ob er einen Browning besitze, holte er den Browning sofort aus dem Ofen heraus. Darauf ließ ihn der Leutnant nach der Alexanderkaserne abführen. Als seine Braut weinte, sagte Wallmann: »Weine doch nicht; ich komme ja bestimmt wieder, denn ich habe ja nichts getan.« Wallmann wurde in der Alexanderkaserne auf Befehl des Leutnants in einem Pferdestall erschossen. Die Leiche wurde von den Soldaten ihrer Stiefel beraubt.
Czekalla behauptet, auf direkten Befehl seines Vorgesetzten, des Rittmeisters Wilhelm von _Oertzen_ gehandelt zu haben. Das Verfahren gegen beide schwebt beim Landgericht I Berlin. (»Berliner Volkszeitung«, 16. März 1922.)
Jogisches und Dorrenbach
»Am 10. März wurde auf Befehl Noskes der Redakteur der »Roten Fahne« Leo _Jogisches_ durch Angehörige der Gardekavallerie-Schützendivision verhaftet. Er sollte durch einen Soldaten dem Untersuchungsrichter zugeführt werden. Im Gebäude des Kriminalgerichts griff Jogisches den Soldaten« (Kriminalwachtmeister Ernst _Tamschik,_ »Freiheit«, 27. Mai 1919) »an und wurde von ihm auf der Stelle niedergeschossen. Ein gleicher Fall war im Gebäude des Kriminalgerichts schon am Tage vorher vorgekommen.« (»Vossische Zeitung«, 11. März.)
_Dorrenbach_, ein früherer Offizier, hatte sich der Revolution angeschlossen und wurde Führer der Volksmarinedivision. Wegen der Berliner Spartakusunruhen schwebte gegen ihn ein Haftbefehl. In Eisenach wurde er am 12. Mai 1919 verhaftet (»Freiheit«, 18. Mai 1919) und am 17. Mai durch den Staatsanwalt vernommen. Beim Rücktransport ins Gefängnis soll er einen Fluchtversuch unternommen haben und wurde von den Soldaten niedergeschossen. Schwer verletzt wurde er in die Charité gebracht, wo er starb. Vor seinem Tod erklärte er seinem Rechtsanwalt ausdrücklich, er sei nicht geflohen. (Ledebourprozeß, 3. Tag.) Den tödlichen Schuß hatte ebenfalls Kriminalwachtmeister Ernst _Tamschik_ abgegeben. Tamschik wurde später zum Leutnant bei der Sicherheitswehr Charlottenburg ernannt. Dann kam er zur Sicherheitspolizei nach Ostpreußen. (Bekundung des Oberwachtmeisters Kuhr in einem Prozeß, »Welt am Montag«, 25. Mai 1920.)
Zwei Erschießungen auf der Flucht
Am 13. März 1919 wurden der Maschinenschlosser Georg _Fillbrandt_ und der Arbeiter Paul _Szillinski_ in ihren Wohnungen Kastanienallee 29-30, nach ergebnislosen Haussuchungen, ohne daß ein Haftbefehl vorlag, durch 4 Offiziere bzw. Fähnriche verhaftet, zum Stab des 1. Streifbatl. Reinhardt in der Griebenowstraße gebracht, und nach einem kurzen Verhör auf dem Exerzierplatz an der Schönhauser Allee von den begleitenden Soldaten erschossen. Die Leichen wurden ausgeplündert und an Ort und Stelle liegen gelassen. Als die Frau des Szillinski und die Tochter des Fillbrandt sich bei dem Stab erkundigten, wurde ihnen ein Protokoll vorgelesen, daß beide auf der Flucht erschossen worden seien. Durch die Zeugen Wilh. Domke, Herm. Kastner, Martha Pertz und Erich Abraham, welche der Erschießung zusahen, wurde aber festgestellt, daß die Verhafteten ruhig neben den Soldaten gegangen waren, und als die Soldaten »Halt« kommandierten, noch um ihr Leben gebeten hatten. Das Gericht nahm an, daß die Soldaten ohne Auftrag gehandelt hätten, weil kein Protokoll geführt worden war. Am 14. Februar 1921 wurde der Reichsfiskus zur Zahlung einer Unterhaltsrente an Frau Fillbrandt verurteilt, da die Erschießung durch die Soldaten unberechtigt war. Eine Bestrafung der Täter und Ermittlung der verantwortlichen Offiziere ist nicht erfolgt. (Aktenabschrift in meinem Besitz.)
VON DER ERMORDUNG EISNERS BIS ZUM STURZ DER BAYRISCHEN RÄTEREPUBLIK
Kurt Eisner
Kurt _Eisner_ war Führer der Münchener Revolution vom 7. November und seither Ministerpräsident. Am 21. Februar wurde er auf dem Weg zum Landtag, wo er seinen Posten wegen der heftigen Angriffe gegen ihn niederlegen wollte (Mitteilung des W. T. B. vom 21. 2. 1919), von dem Leutnant Graf _Arco-Valley_ durch zwei Kopfschüsse getötet. Arco wurde gleich darauf von einem Mann der Begleitung Eisners niedergeschossen, jedoch später wiederhergestellt. Am 20. Januar 1920 wurde Arco zum Tode verurteilt. »Als der Verurteilte nach Verlesung des Todesurteils die Bitte an die ihm Wohlgesinnten richtete, von unüberlegten Taten abzusehen und am nationalen Aufbau mitzuarbeiten, erfolgte ein elementarer Beifallsausbruch der Zuhörerschaft, der sich in immer wiederholten Bravorufen und Händeklatschen minutenlang fortsetzte ... Die Menge auf der Straße empfing den Transport mit brausenden Hochrufen, man schwenkte Hüte und wehte mit Tüchern.« (»Deutsche Tageszeitung«, 20. Januar 1920.) Arco wurde gleich darauf zu lebenslänglicher Festungshaft begnadigt. Im Jahre 1922 wurde die Haft über Arco derartig gemildert, daß er tagsüber als Praktikant auf einem in der Nähe von Landsberg befindlichen Gut arbeiten kann.
Major v. Gareis und Abgeordneter Osel
Eisner war bei den Arbeitern sehr beliebt. In der Erregung über seine Ermordung drang der Metzger Aloys _Lindner_ und der Bäcker Georg Frisch in den Landtag ein. Lindner feuerte mehrere Schüsse auf den Minister Auer, der ein politischer Gegner Eisners war, da er glaubte, daß Auer mit der Ermordung Eisners zusammenhänge. Gleichzeitig fiel ein Schuß von der Tribüne, der den Abgeordneten _Osel_ tötete. Als Major v. Gareis sich Lindner entgegenstellte, schoß Lindner auch auf ihn und tötete ihn. Lindner flüchtete mit Hilfe von Karl Merkerts und Georg Schlunds ins Ausland. Deutsch-Oesterreich lieferte ihn aber aus, unter der Bedingung, daß er nicht zum Tode verurteilt werde, da die Todesstrafe dort abgeschafft ist. Der Angabe Lindners, daß er sich v. Gareis gegenüber in Notwehr befunden habe, maß das Gericht keinen Glauben zu. Lindner wurde wegen versuchten Totschlags und wegen erschwerten Totschlags am 15. Dezember 1919 zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilt. Frisch wegen versuchten Totschlags zu 3-1/2 Jahren Gefängnis verurteilt, Merkert und Schlund erhielten wegen Begünstigung 1-1/2 bzw. 2 Monate Gefängnis mit Bewährungsfrist. (Prozeßberichte in den »Münchener Neuesten Nachrichten«, 9. bis 15. Dezember 1919.)
Die Erschießungen im Luitpoldgymnasium
Nach der Ermordung Eisners übernahm der Zentralrat die Macht. Die Kammer und das von ihr gebildete mehrheitssozialistische Ministerium Hoffmann floh nach Bamberg. Der Zentralrat erklärte am 7. April die Räterepublik. Die Führer waren Unabhängige und Mehrheitssozialisten. Durch einen Putsch gelang es am 13. April Anhängern der Regierung Hoffmann, einen Teil der Führer zu verhaften. Doch mißlang der Putsch. Die Betriebsräte ergriffen die Macht und proklamierten eine zweite kommunistische Räterepublik. Die Regierung Hoffmann sammelte Truppen dagegen. Bei dem Vormarsch wurden u. a. erschossen: 20 rote Soldaten, die am 29. April in Starnberg beim Essen unbewaffnet überrascht wurden, drei Sanitäter, die in Possenhofen beim Verwundetentransport waren und ein 68 jähriger Mann. (Dr. Schollenbruch im Münchener »Kampf«, 15. September 1919.)
Im Luitpoldgymnasium, das als Kaserne der Roten Armee diente, waren am 26. April die Stenotypistin Hella v. _Westarp_, der Eisenbahnsekretär _Daumenlang_, der Freiherr F. W. _v. Seydlitz_, die Kunstmaler Walter _Neuhaus_ und Walter _Deicke_, endlich der Prinz _von Thurn und Taxis_ als Mitglieder eines »germanischen Ordens«, auch »Thulegesellschaft« genannt, eingeliefert worden, weil man bei ihnen gefälschte Stempel mit dem Faksimile des Oberkommandanten Eglhofer, Stempel des Vollzugsrates sowie Eisenbahnstempel gefunden hatte. (Aussagen im Prozeß, 11. u. 13. September.) Auch hatten sich in den Klubräumen Waffenlager befunden. (Aussagen am 8. September.) Am folgenden Tag wurden ferner ein Offizier v. _Teuchert_ und zwei Husaren der Armee v. Oven, _Linnenbrügger_ und _Hindorf_, als Gefangene eingeliefert. Außerdem befand sich dort der Prof. _Berger_, weil er ein Plakat der Räteregierung abgerissen hatte, und eine Reihe von Geiseln.
Als immer neue Nachrichten von Erschießungen roter Soldaten kamen, entstand im Lager der Roten große Erregung. Das Infanterieleibregiment forderte den Oberkommandanten Eglhofer auf, als Repressalie seinerseits Gefangene zu erschießen. Am 30. April erhielt Fritz _Seidel_, der Kommandant des Luitpoldgymnasiums, angeblich hierzu den Befehl von Eglhofer. Doch hat Eglhofer selbst noch am gleichen Tage dies ausdrücklich bestritten. Zuerst wurden unter Leitung _Schickelhofers_ und _Kammerstädters_ die zwei Husaren erschossen. Dabei beteiligten sich _Wiedl_ und Josef _Seidl_. Gleich darauf brachten Kick und Pürzer den schriftlichen Befehl Eglhofers zu weiteren Erschießungen. _Hesselmann_, _Gsell_ und _Haußmann_ beteiligten sich an der Auswahl der zu Erschießenden. Der Professor Berger schloß sich aus Mißverständnis dem abgeführten Trupp an. Seidl zitterte am ganzen Körper vor Aufregung und hatte jede Herrschaft über seine Soldaten verloren. Er konnte sie in ihrer Wut nicht mehr zurückhalten. Die Gefangenen wurden einzeln abgeführt und zwischen 4 und 5-1/2 Uhr nachmittags an die Wand gestellt und an einem Misthaufen von den aufgestellten 8 bis 10 Schützen durch Gewehrsalven auf das Kommando »Legt an, Feuer« erschossen. Als _Thurn und Taxis_ seine Unschuld beteuerte, wurde er nochmals in die Kanzlei geführt und nach Wiederholung des Befehls erschossen. _Hannes_, _Lermer_ und _Riedmayer_ beteiligten sich an der Aufstellung (nach der Urteilsbegründung), _Fehmer_ und _Pürzer_ an der Erschießung. So kamen zehn Menschen um. Doch befand sich unter den Erschossenen, wie aus der mir vorliegenden beglaubigten Abschrift der Urteilsbegründung hervorgeht, keine Geisel.
Haußmann, der verantwortlich war, beging am Abend der Erschießungen Selbstmord. _Eglhofer_ wurde nach seiner Gefangennahme am 3. Mai in der Residenz ohne Urteil erschossen. Seidel und Schickelhofer wurden wegen je zweier Verbrechen des Mordes zweimal zum Tode verurteilt. Wiedl, Pürzer, Fehmer und Josef Seidl wurden wegen je eines Mordes zum Tode verurteilt. Kick, Gsell, Hesselmann, Lermer, Hannes, Huber und Riedmayer wurden wegen Beihilfe zu je 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. (Vorsitzender Oberlandesgerichtsrat Aull.) Die Todesstrafen wurden am nächsten Tage vollstreckt. (Eingehende Prozeßberichte in den »Münchener Neuesten Nachrichten«, 1.-19. September 1919.) In einem zweiten Prozeß wurde auch Kammerstädter zum Tode verurteilt und das Urteil am nächsten Tag vollstreckt. (15. Oktober 1919.) Ferner wurden L. Debus, A. Strelenko und R. Greiner zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt, »weil sie den Mord gefördert haben, indem sie eventuell bereit waren, selbst zu schießen«. (Urteilsbegründung in den »Münchener Neuesten Nachrichten«, 14. Oktober 1919.)
Im 3. Geiselmordprozeß wurde am 12. Juni 1920 Ferdinand Rotter zu 7 Jahren Zuchthaus und Heinrich Walleshauser (17 Jahre alt) zum Tode verurteilt. Die Todesstrafe wurde vollstreckt.
Andere Ermordungen während der bayrischen Räterepublik
Max _Weinberger_ war während der Räterepublik Stadtkommandant von München. Er wurde beschuldigt, an Bürgerliche, insbesondere an die Thulegesellschaft, Waffen und Passierscheine ausgegeben zu haben. (Aussage im Geiselmordprozeß, 8. September.) Er wurde abgesetzt und in der Polizeidirektion eingesperrt. Eines Nachts wurde er in einem Auto fortgeführt. Das Auto wurde von einem Unbekannten zum Halten gebracht. Weinberger wurde erschossen. Seine Leiche wurde erst Ende Mai im Englischen Garten gefunden. Der Fall blieb völlig unaufgeklärt.
In Miesbach tagte während der bayrischen Räterepublik ein Revolutionsgericht, um gegen Diebe und Plünderer vorzugehen. Vorsitzender war der Werkführer Richard Käs aus Mochenwangen. Beisitzer waren die Mitglieder des dortigen Aktionsausschusses, der Heizer Josef Mühlbauer aus Hofleiten, der Bergmann Michael Vogl aus Prien; Anklagevertreter der Stadtkommandant Radl. Da Käs sich in Gerichtssachen als Laie fühlte, erbat er sich Aufschluß bei dem dortigen Oberamtsrichter Dollacker, der sich auch bei einer Verhandlung beteiligte. Als Protokollführer im Falle Lacher diente der Oberamtsgerichtssekretär Bruckmeyer.
In der Nacht vom 24. auf den 25. April 1919 kam der Rotgardist Ernst _Lacher_ aus München, der schon vorher bei der roten Armee in Miesbach als stellvertretender Kommandant tätig war, mit Mannschaften, Maschinengewehren und Minenwerfern in einem Sonderzug nach Miesbach, um angeblich mit Ermächtigung des Oberkommandanten Eglhofer die in Miesbach stehenden Truppen wegen andauernder Ausschreitungen abzulösen und die Stelle eines Stadtkommandanten zu übernehmen. Das Unternehmen Lachers mißglückte und er wurde festgenommen.
Der Prokurist Georg _Graf_ aus Zigelbarden, der beim Oberkommando der Münchener Räteregierung Chef der geheimen Militärpolizei war, war während dieser Zeit in Miesbach und forderte in den nach dem mißlungenen Unternehmen gehaltenen Sitzungen des Exekutivkomitees, daß Lacher erschossen werde und beantwortete auch nach seiner Rückkehr nach München die an ihn gerichteten Anfragen in diesem Sinne. Graf war im Felde verschüttet gewesen, hatte sich in einer Nervenheilanstalt befunden und war Morphinist. Am 27. April 1919 wurde Lacher unter dem Druck der wütenden Rotgardisten zum Tode verurteilt und das Urteil vollstreckt.
Am 13. Januar 1920 begann vor dem Volksgericht in München 2 der Prozeß gegen Graf und Genossen. Das Urteil für Graf lautete wegen Verbrechens der Beihilfe zum Hochverrat auf zwölf Jahre Zuchthaus und zehn Jahre Ehrverlust, Käs, Mühlbauer und Vogl wurden wegen je eines Verbrechens der Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Beihilfe zum Hochverrat zu je sechs, bzw. 3-1/2 bzw. vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Dollacker und Bruckmeyer, die behaupteten unter dem Druck der Rotgardisten gehandelt zu haben, wurden überhaupt nicht angeklagt. (»Münchener Neueste Nachrichten«, 14., 15., 16. Januar 1920.) Acht Mitglieder des Aktionsausschusses waren schon früher zu Festungsstrafen von einem Jahr drei Monate bis zu zwei Jahren verurteilt worden.
Der Stadtkommandant und Anklagevertreter _Radl_ wurde nach dem Sturz der Räterepublik standrechtlich erschossen.
Den weiteren Nachforschungen der Polizei gelang es dann, die Namen der neun an der Erschießung beteiligten Rotgardisten zu ermitteln. Davon sind zwei tot, zwei unauffindbar. Gegen die übrigen fünf hat am 21. Februar 1922 der Prozeß stattgefunden. Sie behaupteten, sie seien von ihren dienstlichen Vorgesetzten zur Vollstreckung aufgefordert worden und seien von der Rechtmäßigkeit des Urteils überzeugt gewesen. Dies ist nicht unglaubwürdig. Denn man wußte damals in Südbayern nichts von der Existenz der Gegenregierung Hoffmanns, sondern hielt die Räteregierung für den einzigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt in Bayern. Trotzdem beantragte der Staatsanwalt die Todesstrafe gegen sie. Die angeklagten früheren Rotgardisten Ebert, Blechinger und Essig wurden wegen Beihilfe zum Totschlag zu je 3 Jahren Gefängnis, Anzenberger zu 1 Jahr 6 Monate Gefängnis verurteilt. Der fünfte, Heuser wurde freigesprochen. (»Münchener Neueste Nachrichten«, 22. 2. 22.)
Die zwölf Ermordeten waren die einzigen Opfer der Räterepublik. Dagegen hat der Einzug der Regierungstruppen in München Hunderten von Unschuldigen das Leben gekostet.
Die Einnahme von München
Am 1. Mai zogen die Truppen der Regierung Hoffmann in München ein. In dem amtlichen Communiqué schreibt die Regierung:
»Nunmehr liegt das Ergebnis der von der Polizei angestellten Erhebungen über die Zahl der Opfer der Münchener Kampftage vom 30. April bis 8. Mai vor. Es bedurfte umfangreicher Arbeit, um diese Zusammenstellung anfertigen zu können. Die Leichenfrauen wurden angewiesen, alle Toten, die beerdigt wurden, zu melden. Auf Grund dieses Materials wurde dann durch die Kriminalkommissare bei den Angehörigen der nähere Sachverhalt erhoben. Bot dieser Weg auch keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit, so war er doch der einzige, der eine einigermaßen verläßliche Zusammenstellung ermöglichte.
Die Zahl der Todesopfer der Kämpfe beträgt nach dieser Zusammenstellung 557. Davon fielen kämpfend 38 Mann der Regierungstruppen, 93 Angehörige der Roten Armee, 7 Russen und 7 Zivilpersonen. Standrechtlich erschossen wurden 42 Angehörige der Roten Armee und 144 Zivilpersonen. Bei 42 Toten konnte weder der Name, noch die Art des Todes festgestellt werden. Vermutlich befinden sich unter diesen 42 unbekannten Personen 18 Russen.
»_Tödlich »verunglückt« bei den Kämpfen sind 184 Zivilpersonen, und zwar am 30. April 1, 1. Mai 36, 2. Mai 103, 3. Mai 16, 4. Mai 7, 6. Mai 21«._ (»Münchener Neueste Nachrichten«, 10. Juni 1919.)
Den 38 Gefallenen der Regierung Hoffmann stehen also offiziell 107 Gefallene der Roten Armee, 186 standrechtlich Erschossene und 184 »tödlich verunglückte« Anhänger der Räteregierung entgegen. Diese Angaben beziehen sich aber nur auf den Stadtbezirk München. So fehlen z. B. die oben erwähnten, in der Umgebung von München von den Regierungstruppen Erschossenen. Ferner sind natürlich alle Fälle nicht aufgeführt, wo Leute spurlos verschwanden und die Leichen nicht eingeliefert wurden, z. B. der siebzehnjährige Johann _Erb_ am 2. Mai. Die Zahl der Toten ist nach sozialistischen Angaben ungefähr tausend, eine Zahl, die nach Mitteilung beteiligter Soldaten des Generalkommandos Oven durchaus glaubhaft erscheint.
Die 184 »tödlich Verunglückten« wird man als Opfer politischer Morde betrachten müssen. Dies geht aus der oben zitierten amtlichen Zusammenstellung selbst hervor. Denn in den letztgenannten 21 Fällen läßt sich die Technik des tödlichen Unglücksfalles genau nachweisen. Am 6. wurden nämlich die 21 katholischen Gesellen ermordet. (Vgl. Seite 41.) Außerdem bin ich in der Lage, weitere 140 in München in den Maitagen Ermordete namentlich aufzuführen. Wenn man also nicht annehmen will, daß der Regierungsbericht diese 140 Fälle vollkommen verschweigt oder den Tatsachen zuwider sie in eine der beiden andern Kategorien unterbringt und Fälle aus diesen Kategorien verschweigt, so ist man zu dem Schluß gezwungen, daß die 184 tödlich Verunglückten tatsächlich ermordet worden sind. Im folgenden einige Einzelfälle.
»Da haben wir Schwein gehabt«
_Huber_, Karl, Landsberger Str. 153, 27 Jahre alt, Mitglied der K.P.D., wurde am 30. April nachts aus dem Bett geholt und am andern Morgen nach kurzem Verhör erschossen. Zeugen bestätigen, daß Huber in keiner Weise an Kampfhandlungen beteiligt war. Huber hatte bei seiner Festnahme etwa 30 Mark in Bargeld, eine goldene Uhr, eine Uhr mit Stahlgehäuse, Gamaschen und eine Brieftasche bei sich. Sämtliche Gegenstände fehlten. Als die Schwester des Huber am 23. Mai wegen der Erschießung ihres Bruders Erkundigungen einziehen wollte, hörte sie zufällig, wie vor dem Hause, in dem die 2. Kompagnie des 1. Württembergischen Drag.-Regts. einquartiert war (Harlaching, Ueber der Klause), zwei Posten sich äußerten: »Mit dieser schweren Brieftasche und mit den Gamaschen haben wir mal Schwein gehabt.«
_Bauer_, Johannes, Arbeiter, Unterföhring Nr. 3, 48 Jahre alt, parteilos, und dessen Sohn Johann, 17 Jahre alt, wurden am 30. April auf Grund einer Denunziation aus der Wohnung geholt und kurz darauf ohne Verhör erschossen. Der Vater war parteilos. Der Sohn Mitglied der Arbeiterwehr. Er hinterließ Frau und vier unmündige Kinder.