Vier Jahre Politischer Mord

Part 20

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Wie ist die ungeheure Differenz von 354 Morden von Rechts zu 22 von Links zu erklären? Falsch wäre es meines Erachtens ohne weiteres zu sagen: »Die Linken stehen eben moralisch höher.« Dies kann schon deswegen nicht geschlossen werden, weil ja hier nur eine einzige Verbrechensart untersucht wurde. So sind die Eigentumsverbrechen z. B. nicht in den Kreis der Betrachtung gezogen. Bei ihnen könnte man vielleicht vermuten, daß sie sich entsprechend der sozialen Struktur im linken Lager häufiger als im rechten finden. Freilich darf hierbei wiederum nicht vergessen werden, daß die Eigentumsverbrechen im Gegensatz zu den Verbrechen gegen das Leben auch eine soziale Komponente haben, daß sie durch die Tatsache der heutigen Eigentumsverteilung zum größten Teil selbst erzeugt werden. Und in einer Gesellschaftsordnung, die dem Einzelnen den Kampf ums Dasein erleichtert, sich sicher zahlenmäßig sehr vermindern würden. Daß aber auch die Eigentumsverbrechen, die von Rechts geschehen, keineswegs selten sind, ersieht man aus den zahlreichen Plünderungen und Ausraubungen der Leichen. So wurden von 184 in München tödlich »Verunglückten« in 68 Fällen die Leichen ausgeplündert.

Der wirkliche Unterschied zwischen den Parteien ist meines Erachtens kein moralischer, sondern ein technischer. Die Anhänger der Linksparteien sind durch Jahrzehnte gewerkschaftlicher Schulung gegangen, die ihnen die Massenaktion als einzig wirksames Kampfmittel predigte. Denn der linken Bewegung liegt die materialistische Geschichtsauffassung zugrunde, welche die ökonomischen und technischen Momente als in der Geschichte wirkende Faktoren betont.

Bei der Rechten fehlt eine solche Gewerkschafts-Schulung. Ihr handelt es sich darum, die für sie durch die Worte »Ruhe und Ordnung« charakterisierte anarchische Wirtschaftsordnung aufrecht zu erhalten. Und diesem Ziel entsprechen individuelle Mittel, die in ihrer Wirkung der anarchistischen »Propaganda der Tat« identisch sind. Denn die Rechte ist Anhängerin der heroischen Geschichtsauffassung, wonach der Held die Geschichte »macht«. Entsprechend ist die Rechte geneigt zu hoffen, sie könne die linke Opposition, die getragen ist durch die Hoffnung auf eine radikal andere Wirtschaftsordnung, dadurch vernichten, daß sie die Führer beseitigt. Und sie hat es getan: Alle Führer der Linken, die sich offen dem Krieg entgegensetzten, zu denen die Arbeiterschaft Vertrauen hatte, Liebknecht, Rosa Luxemburg, Eisner, Landauer, Jogisches usw. sind tot. In neuerer Zeit geht man, wie die Attentate auf Erzberger, Auer, Scheidemann und Rathenau beweisen, auch dazu über, die Führer der gemäßigten Parteien zu ermorden.

Die Wirksamkeit dieser Technik für den Augenblick ist unbestreitbar. Die Linke hat keinen bedeutenden Führer mehr, keinen Menschen, von dem die Massen das Gefühl haben: Er hat soviel um uns gelitten, soviel für uns gewagt, daß wir ihm blindlings vertrauen können. Dadurch ist die Arbeiterbewegung zweifellos um Jahre zurückgeworfen. Der Erfolg ist um so größer, als in keinem Fall eine Bestrafung eingetreten ist.

Daß diese Methoden beim Militär (die ganzen Morde von rechts sind von Offizieren oder Soldaten begangen worden) eine solche Verbreitung fanden, liegt natürlich an der psychischen Verrohung durch den Krieg, wo das Leben des Einzelnen nichts mehr gelten durfte. Einen besonders großen Einfluß hatten in dieser Hinsicht die zahlreichen ausgesprochenen und unausgesprochenen Befehle, keine Gefangenen zu machen.

Politische Morde einst und jetzt

Auch die Gleichgültigkeit, mit der man heute in Deutschland den politischen Morden und den Opfern von turbulent verlaufenen Straßendemonstrationen gegenübersteht, ist nur durch die Tatsache zu erklären, daß der Krieg uns gegenüber dem Wert des Menschenlebens abgestumpft hat.

Die unglaubliche Milde des Gerichts ist den Tätern wohl bekannt. So unterscheiden sich die heutigen politischen Morde in Deutschland von den früher in anderen Ländern üblichen durch zwei Momente: Ihre Massenhaftigkeit und ihre Unbestraftheit. Früher gehörte zum politischen Mord immerhin eine gewisse Entschlußkraft. Ein gewisser Heroismus war dabei nicht zu leugnen: Der Täter riskierte Leib und Leben. Flucht war nur unter außerordentlichen Mühen möglich. Heute riskiert der Täter gar nichts. Mächtige Organisationen mit ausgebreiteten Vertrauensleuten im ganzen Lande sichern ihm Unterkunft, Schutz und materielles Fortkommen. »Gutgesinnte« Beamte, Polizeipräsidenten geben falsche »richtige Papiere«, zur eventuell nötigen Auslandsreise. Diese Technik hat sich seit den Tagen des Oberleutnant Vogel sehr gehoben. Man lebt in den besten Hotels herrlich und in Freuden. Kurz, der politische Mord ist aus einer heroischen Tat zur alltäglichen Handlung, ja beinahe zu einer leichten Erwerbsquelle für »rasch entschlossene Käufer« geworden.

Die Mitschuld der Gerichte

Diese Zustände wären natürlich ohne die allerdings vielleicht unbewußte Mithilfe der Gerichte undenkbar. Man kann es sogar geographisch beweisen. Im Rheinland, im besetzten Gebiet, ist die Morddichte viel geringer, als im übrigen Reich. Man weiß, daß dort die Rheinland-Kommission nicht den Interessenstandpunkt der deutschen Richter teilen würde. (Wer in ihrem Land ähnliche Dinge vorkommen würden, so würde sie natürlich wahrscheinlich genau so urteilen.) Ein weiterer Beweis der unbewußten Mitschuld der Gerichte an den Morden liegt in der Tatsache, daß die wörtliche Aufforderung zur Ermordung namhafter Pazifisten keineswegs als Delikt angesehen wird. Einige Papiermark Strafe -- und der Verbreiter der Aufforderung kann weiter die Saat des Hasses schüren. Am Tag nach der Ermordung Erzbergers stand im »Spandauer Tageblatt«: »Aufs Schaffott! Das zweite Opfer, Hello von Gerlach!« Der Autor, Lehmann, erhielt dafür von der Strafkammer des Landgerichts II 200 Mark Geldstrafe.

Diese meine These, daß die Milde der deutschen Gerichte eine Voraussetzung der politischen Morde ist, wird auch von den meisten rechtsradikalen Blättern vertreten. Häufig kann man dort Sätze lesen, wie: »Es ist schade, daß der Landesverräter Soundso (ein Pazifist, dem in strafrechtlicher Hinsicht nicht das Mindeste auch nur nachgesagt werden kann) nicht in Deutschland, sondern in einem andern Lande lebt. Dort kann ihn leider nicht wie Erzberger der Arm der strafenden Gerechtigkeit erreichen«. Man kann demnach einen politischen Gegner, der im Ausland wohnt, nicht ermorden, aber nicht etwa, weil es technisch unmöglich wäre (dies ist nicht der Fall) sondern weil man dort das Risiko trägt, bestraft zu werden.

Trotz dieser grauenhaften Tatsachen möchte ich die Behauptung, daß die deutschen Richter mit Bewußtsein das Recht beugen, nicht unbedingt bejahen. Sie lassen zwar über 300 Morde straflos ausgehen. Aber ich möchte für sie auf mildernde Umstände plaidieren. Es fehlt ihnen das Bewußtsein der Strafbarkeit ihrer Handlungen. Aus der alten Zeit her, wo das heutige Wirtschaftssystem von äußeren Angriffen unbedingt geschützt war und wo die Anhänger der Rechtsparteien unbestritten die oberen Schichten bildeten, ist ihnen der Gedanke, daß aus dieser Kaste eine Reihe von Mördern und Mordanstiftern hervorgehen könne, unvorstellbar. Daher werden die Mörder freigesprochen.

Der größte Teil der öffentlichen Meinung stellt sich demgegenüber auf den von den zugrundeliegenden Interessen aus begreiflichen Standpunkt: »Roma locuta, causa finita«; die Gerichte haben die als Mörder Angeklagten freigesprochen. Sie sind unparteiisch. Die Sache ist erledigt. Nur ein geringer Teil protestierte und zwar im wesentlichen immer nur die Parteiangehörigen des jeweils Ermordeten. Diese Fiktion der Unparteilichkeit der deutschen Gerichte hat übrigens auch eine außenpolitische Ursache: Es soll gegenüber der Entente jeder Zweifel beseitigt werden, daß gegen die Kriegsverbrecher in Deutschland selbst gerechtermaßen eingeschritten wird.

Die Technik des Freispruchs

Die relativ wenigen Attentate gegen Reaktionäre sind so gut wie sämtlich durch schwere Strafe gesühnt, von den sehr zahlreichen Attentaten gegen Männer der Linken ist dagegen kein einziges gesühnt. Gutgläubigkeit, falsch verstandene Befehle, tatsächliche oder angebliche Verrücktheit waren hier immer Entschuldigungsgründe, soweit überhaupt ein Verfahren stattfand. Die meisten Verfahren werden von der Staatsanwaltschaft, die andern von den Strafkammern eingestellt.

Wenn der Mörder und der Verlauf der Tat genau bekannt ist, so entwickelt sich folgende juristische Komödie. Ein Offizier hat einen Befehl gegeben, der dahin aufgefaßt werden konnte, Spartakisten sind zu erschießen. Der Untergebene erschießt Menschen, die er für Spartakisten hält, und wird freigesprochen, weil er in dem Glauben sein könnte, auf Befehl zu handeln. Er wird also wegen »Putativspartakismus« freigesprochen. Genau wie seinerzeit der Leutnant Forster wegen Putativnotwehr. Gegen den Offizier wird aber nicht eingeschritten. Denn der Befehl hat entweder nicht so gelautet oder, wenn er so gelautet hat, dann war er eben kein Dienstbefehl. Der »Spartakist« ist natürlich tot. Schuld ist ... das Karnickel. So endet das Verfahren vor dem Staatsanwalt. Am interessantesten ist dieser Vorgang dann, wenn in einem gleichzeitig angestrengten Zivilprozeß der Fiskus wegen der durch einen Soldaten oder Offizier durchgeführten Ermordung zu Schadenersatz verurteilt wird. Denn dann ist es gerichtsnotorisch, daß die Tötung ungesetzlich war. Trotzdem geschieht nichts gegen die Täter.

Die öffentliche Meinung billigt im allgemeinen dies Verfahren. Denn eine geschickte Propaganda hat ihr beigebracht, jeder Feind des Militarismus sei ein Spartakist, also ein Feind der Menschheit, also vogelfrei.

Wird ein Anhänger der linken Parteien von Rechts ermordet, so kann sich eben der Richter unwillkürlich nicht von der Vorstellung loslösen, daß der Ermordete sein Feind war, und schon durch seine Gesinnung eine schwere Strafe verdient hätte. Daß der Mörder eigentlich doch nur der strafenden Gerechtigkeit zuvorgekommen ist. Und schon deswegen mild zu behandeln ist. So kommt es häufig vor, daß bei der Gerichtsverhandlung nicht der Mörder, sondern der Ermordete moralisch vor dem Richter steht. Der Mörder aber gehört derselben sozialen Schicht, demselben Leben an wie der Richter. Unzählige soziale Bande verknüpfen den Mörder-Offizier mit dem Richter, der ihn freisprechen wird, dem Staatsanwalt, der das Verfahren einstellen wird, dem Zeugen, der den »Fluchtversuch« eingehend schildert. Sie sind Fleisch von einem Fleisch, Blut von einem Blut. Der Richter versteht ihre Sprache, ihr Fühlen, ihr Denken. Zart schwingt seine Seele unter der schweren Maske des Formalismus mit den Mördern mit. Der Mörder geht frei aus.

Wehe aber, wenn der Mörder links steht. Dem Richter, der selbst zu den früher auch offiziell »oberen« Klassen gehört, ist der Gedanke, daß diese Wirtschaftsordnung geschützt werden müsse, von altersher vertraut. Beruht doch auf ihr seine eigene Stellung. Und jeder Gegner dieser Wirtschaftsordnung ist an sich verwerflich. Der Angeklagte ist jeder Schandtat fähig. Und kann er auch nur annähernd überführt werden, so ist strengste Bestrafung sein sicheres Los.

Ich bin nicht optimistisch genug, um zu glauben, daß auf Grund meiner Arbeit auch nur einer der Mörder bestraft werden wird oder daß die politischen Morde aufhören. Sollte ich aber durch meine Zeilen dazu beigetragen haben, daß wenigstens die kommenden politischen Morde eine Sühne finden, so würde ich meine Aufgabe für erfüllt betrachten.

End of Project Gutenberg's Vier Jahre Politischer Mord, by Emil Julius Gumbel