Vier Jahre Politischer Mord

Part 17

Chapter 173,241 wordsPublic domain

Für die auf Ihre Veranlassung durch den Verlag erfolgte Uebersendung eines Exemplars der 4. Auflage der Broschüre »Zwei Jahre Mord« danke ich verbindlichst. Schon mein Herr Amtsvorgänger hat Veranlassung genommen, mit den Justizverwaltungen von Preußen, Bayern und Mecklenburg in Verbindung zu treten. Nach den Mitteilungen der genannten Justizverwaltungen war in einer Reihe der in der Broschüre angegebenen Fälle ein Verfahren noch anhängig, in anderen Fällen wurde auf Grund der Angaben der Broschüre erneut geprüft, ob sich Handhaben für ein strafrechtliches Einschreiten bieten. Ich habe meinerseits die Aufmerksamkeit der Justizverwaltungen auf den erweiterten Inhalt der neuen Auflage hingelenkt und um kurze Mitteilungen des Sachverhalts und des Gangs des Verfahrens in den einzelnen Fällen gebeten: Mitteilung der Ergebnisse an den Reichstag ist beabsichtigt.

Auf Seite 50 der Broschüre wird zur Kennzeichnung des Verfahrens gegen Kapp darauf hingewiesen, daß sich der Reichsjustizminister Dr. Heintze in der Sitzung des Reichstags vom 27. Januar dieses Jahres wie folgt geäußert habe: »Auch wird man einer Vermögensbeschlagnahme gegen Kapp nähertreten«. Demgegenüber darf ich, um Irrtümern vorzubeugen, folgendes bemerken: Der Reichsjustizminister hat sich in der Sitzung des Reichstags vom 26. Januar dieses Jahres zu den Maßnahmen geäußert, die zur Verfolgung von Kapp und Genossen ergriffen sind. Nach den stenographischen Berichten des Reichstags, 57. Sitzung, S. 2148, lautete seine Ausführung wörtlich wie folgt:

»Gegen die Herren Kapp und die übrigen, die an der hochverräterischen Unternehmung beteiligt und strafrechtlich verfolgt sind, ist Haftbefehl und Steckbrief erlassen und die Vermögensbeschlagnahme angeordnet und selbstverständlich pflichtgemäß die Maßnahmen getroffen, die zur Durchführung dieser Vermögensbeschlagnahme zu treffen sind.«

Dr. Radbruch.

Demnach hat der Reichsjustizminister auf die Behauptung, daß in Deutschland in drei Jahren über 300 politische Morde von Rechts unbestraft geblieben sind, nur erwidert, eine Ministerrede sei falsch zitiert. Dieses falsche Zitat wurde natürlich in der vorliegenden Ausgabe sofort beseitigt.

Die Kommunisten haben die Radbruch'sche Interpellation im Reichstag wieder aufgenommen. Die Abgeordneten Plettner, Hoffmann und Bartz haben am 14. September 1921 folgende kleine Anfrage Nr. 1027 an die Regierung gerichtet:

»Herr E. J. Gumbel hat in einer Broschüre »Zwei Jahre Mord« eine Zusammenstellung der politischen Morde seit dem 9. November 1918 der Oeffentlichkeit übergeben. Herr Gumbel stellt fest, daß während dieser Zeit sich die von Rechts begangenen Mordtaten auf 314 belaufen, 26 namentlich aufgeführte Personen stehen unter dem starken Verdacht der Mordbegünstigung oder Anstiftung, 35 namentlich aufgeführte Personen stehen unter dem dringenden Verdacht der Mordausführung. Herr Gumbel stellt weiter fest, daß bis heute noch kein politisches sowie militärisches Mitglied der Kappregierung bestraft wurde, wogegen allein gegen Mitglieder der bayrischen Räteregierung 519 Jahre 9 Monate Freiheitsstrafen und eine Anzahl Todesurteile vollstreckt worden sind.

In der Reichstagssitzung vom 5. Juli 1921 hat der Abgeordnete Radbruch obengenannte Broschüre dem Herrn Justizminister überreicht mit der formellen, öffentlichen Aufforderung, den einzelnen Fällen nachzugehen und über das Ergebnis seiner Untersuchung Auskunft zu geben.

Wir fragen an: Hat die Reichsregierung entsprechend der an sie gerichteten Aufforderung eine Untersuchung der in der Gumbelschen Broschüre aufgeführten Fälle veranlaßt?

Zu welchem Ergebnis hat die Untersuchung geführt?

Was gedenkt die Reichsregierung zu tun gegen die Staatsanwälte und Richter, die unter völliger Außerachtlassung jeder richterlichen Objektivität die Angeklagten freigesprochen oder das eingeleitete Verfahren eingestellt haben?«

In der Reichstagssitzung vom 30. September 1921 hat darauf Herr Werner, Geh. Regierungsrat, Ministerialrat im Reichsjustizministerium, Kommissar der Reichsregierung, folgendes geantwortet: »Die strafrechtliche Verfolgung der Vorfälle, die den Gegenstand der Broschüre »Zwei Jahre Mord« bilden, gehört nicht zur Zuständigkeit von Organen der Reichsjustizverwaltung. Der Reichsminister der Justiz hat aber Veranlassung genommen, die Aufmerksamkeit der Justizverwaltungen von Preußen, Bayern und Mecklenburg auf die Broschüre zu lenken. Nach den von diesen eingegangenen Mitteilungen ist in einer Reihe der in der Broschüre angegebenen Fälle ein Verfahren anhängig, in anderen Fällen wird der Inhalt durch die zuständigen Organe der Landesjustizverwaltungen einer Prüfung nach der Richtung unterworfen, ob die gemachten Angaben neue Handhaben zu einem strafrechtlichen Einschreiten bieten.«

Darauf fragte der Abgeordnete Bartz weiter: »Ist die Regierung in der Lage, anzugeben, in welchen Fällen ein Verfahren eingeleitet worden ist?« Der Präsident Loebe aber schnitt die Diskussion ab mit den Worten: »Das Wort wird nicht weiter gewünscht, die Anfrage ist erledigt.«

Die Regierung hat also eine Untersuchung angestellt und das Resultat ist: Sie kann nicht behaupten (was sie doch sicher gern getan hätte), daß auch nur ein einziger der vielen dargestellten Fälle unrichtig sei. Damit ist also die Richtigkeit der Behauptungen zugegeben.

Die von Herrn Radbruch bereits am 3. Dezember 1921 angekündigte Denkschrift ist noch immer nicht erschienen. Als der Verfasser in einer Versammlung äußerte, daß diese Denkschrift nie erscheinen werde, schrieb ihm Herr Radbruch folgenden Brief:

Der Reichsminister der Justiz. Berlin W 9, den 2. Mai 1922. Voßstr. 5. Nr. IV c 1144. W.

In der von dem »Bund Neues Vaterland« einberufenen öffentlichen Volksversammlung am 27. April d. Js. haben Sie Zeitungsnachrichten zufolge ausgeführt, daß ich zwar eine Denkschrift über die Fälle in Ihrer Broschüre »Zwei Jahre Mord« in Aussicht gestellt habe, daß diese Denkschrift aber niemals erscheinen werde. Demgegenüber lege ich Wert darauf, Ihnen an Hand der Akten Kenntnis von den Schritten zu geben, die ich unternommen habe, um dem Reichstag eine Darstellung des Sachverhalts und des Ganges des strafrechtlichen Verfahrens in den einzelnen Fällen zugänglich zu machen; ich würde es deshalb begrüßen, wenn ich Ihrem Besuch in der nächsten Zeit entgegensehen dürfte. Wegen des Zeitpunktes bitte ich um vorherigen telephonischen Anruf.

Dr. Radbruch.

Als der Schreiber dieser Zeilen darauf Herrn Radbruch besuchte, zeigte er ihm mit anerkennenswerter Offenheit die Vorarbeiten zu dem Weißbuch. Darin sind alle Behauptungen dieses Buches mit dürren Worten amtlich bestätigt. Noch mehr: Die Wirklichkeit übertrifft die Angaben um vieles. _Und gerade deswegen ist der Autor dieser Zeilen heute mehr denn je überzeugt, daß die angekündigte Denkschrift trotz der guten Absichten des Ministers nie erscheinen wird._

Die unzuständigen Staatsanwälte

Die Broschüre »Zwei Jahre Mord« war an sämtliche Staatsanwaltschaften Deutschlands geschickt worden, in deren Bereich Morde passiert waren. Im folgenden die Antworten:

Der Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht. Potsdam, den 28. Aug. 1921. IX./199.

Den Empfang Ihrer mir zugesandten Broschüre »Zwei Jahre Mord« bestätige ich Ihnen mit Dank.

Insofern scheint aber bei Ihrer Zuschrift ein Irrtum obzuwalten, als Sie meine Zuständigkeit für die strafrechtliche Verfolgung »einer Reihe von Morden« annehmen. Ich habe bei der Durchsicht des Buches keinen einzigen Fall finden können, in dem durch den Ort der Tat meine Zuständigkeit in Betracht kommt. Es haben auch nach Ihrer eigenen Darstellung in allen Fällen bereits strafrechtliche Ermittlungsverfahren seitens der zuständigen Stellen stattgefunden.

In Vertretung: Unterschrift unleserlich.

Der Oberstaatsanwalt. Marburg, den 31. August 1921. 3a J 817/21

Auf Ihr am 29. August 1921 eingegangenes Schreiben unter gleichzeitiger Uebersendung der Broschüre »Zwei Jahre Mord« erhalten Sie den Bescheid, daß ich nicht in der Lage bin, wegen der darin geschilderten angeblichen Straftaten einzuschreiten, da in keinem der Fälle der Tatort im hiesigen Bezirk liegt, und auch keiner der Täter im hiesigen Bezirk seinen Wohnsitz hat.

I. V.: Ludwig.

Der Oberstaatsanwalt. Hagen i. W., den 19. Sept. 1921. XV. 11/2227. Betrifft: Uebersendung des Buches: »Zwei Jahre Mord«.

Von den in dem Buch geschilderten Ereignissen hat keines sich in dem mir unterstellten Bezirk abgespielt. Ich habe daher zu Maßnahmen keinen Anlaß.

gez. Schenk. Stempel. Beglaubigt. Hoffmann, Kanzleiangestellter.

Verfahren schwebt

Der Generalstaatsanwalt. Hamm, den 8. September 1921. Geschäfts-Nr. I 350 1. 3771.

Soweit die in Ihrem Buch »Zwei Jahre Mord« erwähnten Fälle sich im hiesigen Bezirke ereignet haben, schweben Ermittlungsverfahren.

I. V.: gez. Dr. Wilde. Stempel. begl.: Fritz, Kzl.-Inspektor.

Der erste Staatsanwalt bei dem Mecklenburg-Schwerinschen Landgericht zu Rostock i. Meckl. Rostock, den 19. Sept. 1921. Nr. J. 3334/21.

Zu Ihrer Vernehmung vom 5. 9. 1921 betr. Ihre Broschüre »Zwei Jahre Mord« teile ich Ihnen hierdurch folgendes mit:

Ihre Ansicht, daß auch die angeblich in Niendorf bei Wismar begangene Bluttat zur Zuständigkeit der Rostocker Staatsanwaltschaft gehöre, ist falsch.

Es kommt Niendorf bei Kleinen in Frage, welches zur Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Schwerin gehört. Sie schreiben ja auch selbst, daß die Staatsanwaltschaft in Schwerin das Verfahren eingestellt hat.

Wegen des von Ihnen unter der Ueberschrift »Taten der Demminer Ulanen« behandelten Tatbestandes bemerke ich folgendes:

1. Wegen der Erschießung des Arbeiters Gräbler ist bei der hiesigen Staatsanwaltschaft seit Juni v. J. ein Ermittlungsverfahren anhängig, welches, da die Ermittlungen sehr schwierig und zeitraubend sind, bis heute noch nicht hat abgeschlossen werden können.

2. Wegen der Schicksale der übrigen seinerseits in Gnoien verhafteten Arbeiter hat hier gleichfalls zunächst ein Ermittlungsverfahren geschwebt. Nachdem sich aber herausgestellt hatte, daß die gelegentlich des Abtransportes der Gefangenen vorgekommenen Bluttaten auf preußischem Gebiet vor Demmin und in Demmin sich zugetragen haben, habe ich das betr. Verfahren insoweit zuständigkeitshalber am 14. Dezember 1920 an den 1. Staatsanwalt in Greifswald abgegeben.

3. Für die Erschießung des Stadtrates Seidel in Stavenhagen bin ich gleichfalls nicht zuständig.

Soviel ich weiß, ist dieserhalb ein Ermittlungsverfahren beim 1. Staatsanwalt in Güstrow anhängig gewesen.

Unterschrift unleserlich.

Der Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht. Breslau, den 31. August 1921. II 38/93

Ihr Buch »Zwei Jahre Mord« habe ich erhalten. Zu meinem Bedauern bin ich aber auf Grund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht in der Lage, Ihnen Auskünfte über schwebende oder abgeschlossene Strafverfahren zu erteilen, soweit sie in Ihrem Buch behandelt sind und in den Bereich meiner Zuständigkeit fallen.

I. V.: Poppendick, Erster Staatsanwalt. Stempel. Beglaubigt. Sterk, Kzl.-Inspektor.

Der Generalstaatsanwalt beim Landgericht I. Berlin NW 52, Turmstr. 91, den 25. April 1922. i J. 328/22.

In Ihrer Broschüre »Zwei Jahre Mord« 4. Aufl. S. 19, berichten Sie über die Erschießung des Gastwirts Wilhelm Bilski und geben an, daß nach Aussage von Zeugen der die Erschießung leitende Offizier ein Leutnant Baum gewesen sei. Da sich diese Angabe in den Akten nicht befindet, so bitte ich Sie ergebenst um schleunige Mitteilung, worauf Ihre Kenntnis des Sachverhalts besteht und um Benennung aller Personen, die über die Tat oder die Täter irgend welche Auskunft zu geben vermögen.

I. A.: gez. Dr. Burchardi, Staatsanwaltschaftsrat. Beglaubigt. Stempel. Schmidt, Kanzleiangestellter.

Verfahren eingestellt

Der Oberstaatsanwalt. Flensburg, den 20. Okt. 1921. 3 J 2889/20 5

Ihre Schrift »Zwei Jahre Mord« ist mir in Ihrem Auftrage vom Verlage »Neues Vaterland« zugesandt worden, da in ihm aufgenommen sind »eine Reihe von Morden, die innerhalb des für mich zuständigen Gebietes vorgekommen sind«. In Frage kommt aber lediglich die mit der Ueberschrift »Der Arbeiter Paul Hoffmann in Flensburg« auf Seite 47 erwähnte Erschießung dieses Mannes in der Nacht zum 19. Dezember 1920. Ueber diesen Vorfall ist am 29. Dezember 1920 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und am 3. Januar 1921 Voruntersuchung gegen den Major von Plüskow, Leutnant Dewald, Wachtmeister Arend und Kaufmann Reichardt beantragt worden. Nach ihrem Abschluß sind die Angeschuldigten durch Beschluß der Strafkammer des Landgerichts Flensburg vom 12. April 1921 außer Verfolgung gesetzt worden.

Da Sie nach dem Inhalt Ihrer Schrift sowie dem Begleitschreiben mit der Strafprozeßordnung sicher soweit vertraut sind, um zu wissen, daß ich in einem Fall wie dem des Arbeiters Hoffmann von Amts wegen einzuschreiten habe, trotzdem es aber nicht für richtig gehalten haben, vor Herausgabe Ihrer Schrift Auskunft über das Ergebnis meiner Ermittlungen zu erfordern, mir diese vielmehr erst zugesandt haben, nachdem sie in zweiter Auflage erschienen ist, glaube ich davon ausgehen zu dürfen, daß meine Begründung des Antrages auf Außerverfolgungsetzung der Angeschuldigten und die Gründe des ihm stattgegebenen Strafkammerbeschlusses für Sie ohne Interesse sind.

Eine frühere Antwort war nicht möglich, da die Akten versandt waren.

I. A.: gez. St.-A.-Rat Stolterfoth. Stempel. Beglaubigt: Boese, Kanzleiinspektor.

Der Oberstaatsanwalt. Essen, den 31. Oktober 1921. 18 J 738/20

Auf Ihre am 28. August 1921 hier eingegangene Strafanzeige betreffend die Erschießung zweier Arbeiter in Essen.

In der fraglichen Angelegenheit sind bereits April 1920 von mir und seitens der Militärbehörde eingehende Ermittlungen angestellt worden. Sämtliche in Frage kommenden Zeugen, auch die in Ihrer Broschüre benannten, sind vernommen worden. Die Täter haben jedoch nicht ermittelt werden können. Ich habe daher das Verfahren eingestellt.

Unterschrift: Unleserlich.

Von den 35 Staatsanwaltschaften haben 26 nicht geantwortet, insbesondere die Staatsanwaltschaft München, wo die meisten Fälle passiert waren. Alle Antworten betreffen entweder Zuständigkeitsfragen oder sie lehnen Auskunft ab oder sie geben die Richtigkeit meiner Angaben zu. Auf die Materie selbst geht keine Antwort näher ein. Kein Staatsanwalt hat versucht, die Richtigkeit meiner Darstellung zu bestreiten. Aber auch kein Staatsanwalt hat auf Grund der hier mitgeteilten Tatsachen ein eingestelltes Verfahren wieder aufgenommen oder ein neues eröffnet. 330 politische Morde, wovon 4 von links und 326 von rechts begangen wurden, sind und bleiben unbestraft.

DIE ORGANISATION DER POLITISCHEN MORDE

_Ich habe die Mörderorganisationen als Illusion, als Hirngespinst, als exaltierte Meinung Einzelner angesehen, die irgendwelche Erscheinungen verallgemeinerten. Ich muß mit tiefer Erschütterung feststellen, daß ich an dieser Feststellung nicht mehr festhalten kann._ _Abg. Stresemann, Reichstag am 5. Juli 1922_

Wie oben gezeigt, sind in den letzten Jahren die meisten bedeutenden Führer der extremen und gemäßigten Linken bis in die Reihen des Zentrums durch ungesetzliche Handlungen beseitigt, dagegen ist kein einziger Führer der extremen Rechten getötet worden. Ueberhaupt sind von den Linksradikalen nur wenige Morde begangen worden, von den Rechtsradikalen sehr viele. Diese Morde sind außerordentlich differenziert. Jeder hat seine Eigenheit. Trotzdem lassen sich die bisherigen politischen Morde von Rechts auf drei Typen zurückführen, die sich im wesentlichen mit der Zeit ablösten.

Die unorganisierten Morde

Es bricht ein Linksaufstand aus oder es wird ein solcher provoziert (Typ 1919). Einwohnerwehr, Studentenkorps und Freiwilligenverbände arbeiten an seiner Unterwerfung. Bei dieser Gelegenheit murkst man im Zeichen der »Ruhe und Ordnung« die persönlich oder durch Denunziation guter Freunde bekannten, ehrlichen Republikaner ab: Das sind Spartakisten. Weg damit!

Die Truppen begehen zum Teil im angetrunkenen Zustand, zum Teil durch falsche Nachrichten aufgestachelt eine Reihe von weiteren Scheußlichkeiten. Die Offiziere sind fast immer beteiligt.

Das bürgerliche Publikum, die sogenannte öffentliche Meinung, sieht in seiner blinden Angst um das heilige Eigentum nur die Gefahr, die ihm in dem Aufstand von Links droht. Die Verletzung des Rechtes aber, die in der Ermordung von angeblich am Aufruhr Beteiligten, meistens aber völlig Unbeteiligten besteht, läßt es kalt. Denn der Satz, daß ein Aufrührer auch ein Recht auf seinen Richter hat und nicht von einem kleinen Leutnant umgebracht werden darf, ist ihm keine Realität. Dies ist ein abstrakter Satz, der nichts mit dem Schutz des Eigentums zu tun hat.

Dieser sozusagen handwerksmäßige Mord ist im kleinen Umkreis wirksam. Doch nur hier. Unfähig ist er, die großen, bekannten Republikaner zu erfassen. Hierzu dienen andere, bessere Methoden industrieller Art.

Die halborganisierten Morde

Ein Putsch von Rechts wird benützt. Viel unverhüllter kann hier gemordet werden. Trotzdem legt man großen Wert auf Aufrechterhaltung der Fiktionen. So wird die Behauptung verbreitet, ein Aufstand von Links sei vorbereitet und man wolle nur der rechtmäßigen Regierung dagegen helfen. Dann verfährt man wie oben. Aber während man vorher willkürlich mordete, ist man jetzt bereits auf Auswahl der »Richtigen« bedacht. Längst durch geheime Organisationen vorbereitete Listen dienen diesem Zweck. Man ist nicht etwa weniger blutdürstig und scheut auch nicht vor Massenmord zurück, aber man ist zielstrebiger geworden. Die Widerstrebenden, die sich »dem Aufbau«, der »Regierung der Arbeit« widersetzen, werden »auf Grund der erlassenen Gesetze« durch Standrecht beseitigt. Gelingt der Putsch, um so besser, mißlingt er, so werden die Gerichte schon dafür sorgen, daß den Mördern nichts passiert. Und sie haben dafür gesorgt. Kein einziger Mord von Rechts ist wirklich gesühnt. Selbst gegen geständige Mörder wird das Verfahren auf Grund der Kapp-Amnestie eingestellt.

Die beiden Methoden sind trotz ihrer Wirksamkeit nicht zu allen Zeiten brauchbar. Vor allem nicht in ruhigen. Doch sind sie Vorarbeit; Bausteine zum Ziel: Tod allen Republikanern; Methoden zum Ausbau der Organisation.

Der hochorganisierte Mord

Am auffälligsten sind die Morde, die in Zeiten vollkommener Ruhe begangen wurden, wo weder ein wirklicher noch ein fiktiver Aufstand von Links vorlag. Hier versagen die bisherigen Entschuldigungen und Beschönigungen. Es bleiben nur zwei Methoden übrig.

Erstens wird gesagt, es lohne nicht, darüber so viel Aufsehens zu machen. Der Mann war ja verrückt, er litt an Verfolgungswahn. Er glaubte, er werde eines Tages umgebracht. Ist dies nicht Beweis genug, daß er sein kommendes Los erkannte? Man sieht, was für Menschen zur Linken gehören. Indem man dem Toten sein einziges Gut, seinen guten Namen raubt, befreit man sich durch diesen leichenschänderischen Dreh von jeder Verantwortung. Immerhin verspricht die Regierung natürlich eine strenge Untersuchung. Von Zeit zu Zeit kommen immer kürzere Berichte über den ordnungsgemäßen Verlauf. Neue politische Probleme füllen die Zeitungen, nach einiger Zeit ebbt es in der Blätterflut ab. Nur einige Zeitungen, die immer schreien, kläffen noch. Bald ist der Tote vergessen.

Oder der Mord wird schon vorher der Oeffentlichkeit plausibel gemacht. Das Opfer muß derart verdächtigt werden, daß seine Ermordung als ein befreiender Schritt, als eine Heldentat angesehen wird. »Endlich ist Deutschland diesen Menschen los, der so viel Unglück über sein Vaterland gebracht hat«. Viele Feinarbeit, hohe Kultur, glänzende Vorbereitung, planmäßiges Zusammenwirken gehören dazu, bis das Opfer erliegt. Angesagt zählt doppelt. Daher zunächst in der Oeffentlichkeit systematische Hetze zum Mord: »Der Mann ist ein Schädling. Er muß weg. Nur die nationale Einheitsfront kann helfen.« So belfert die Presse. Bis selbst der Letzte der Letzten in Kleinkuhdorf das weiß.

Gibt es Mordorganisationen?

Mordorganisationen im eigentlichen Sinn des Wortes, d.h. Organisationen, deren einziger Zweck der politische Mord ist, gibt es im heutigen Deutschland wahrscheinlich nicht. Wohl aber Organisationen, die den politischen Mord als Nebenzweck oder als Mittel zum Zweck bejahen. Ihre eigentlichen Ziele sind nationalistische. Drei an sich trennbare Ziele vereinen sich in ihnen. Das erste ist das _monarchistische_. Daher wenden sich diese Organisationen gegen die Republik und vor allem gegen ihre Repräsentanten. Dabei sind sich jedoch die verschiedenen Organisationen weder über die Form der kommenden Monarchie (ob absolut oder konstitutionell) noch über ihren Umfang (Deutscher Einheitsstaat oder Rückkehr aller Herrscher) noch über die Person des künftigen Monarchen (Wittelsbach oder Hohenzollern) einig. Vor allem fehlt ein populärer Thronkandidat. Dieser glückliche Zufall wird vielleicht ähnlich wie in Frankreich nach 1870 die Republik retten.

Die zweite Tendenz ist die _imperialistische_. Der Friedensvertrag von Versailles hat Deutschland zerstückelt und hat ihm Gebiete mit deutscher Bevölkerung genommen. Demgegenüber sind Bestrebungen auf Wiedergewinnung der gegen ihren Willen von Deutschland abgetrennten Gebiete und auf Verbesserung von Deutschlands ökonomischer Lage vollkommen berechtigt. Darüber hinaus befürworten diese Vereine eine ausgesprochen imperialistische Politik, insbesondere den Rachekrieg.

Die dritte Wurzel dieser Bewegungen ist der _Antisemitismus_. Er geht von ganz übertriebenen Vorstellungen über die Bedeutung und den Einfluß der Juden aus.

Auch diese drei Programme werden zum Teil offiziell nicht zugegeben. Sie treten der Oeffentlichkeit gegenüber hinter berufsständischen, anderen politischen, wissenschaftlichen und kulturellen Zielen zurück. Bei manchen Organisationen wird sogar streng an der Fiktion der politischen Neutralität festgehalten. Ueberall spielen die Offiziere der alten Armee die größte Rolle.

Die drei Bewegungen kommen meistens untereinander vermengt vor. Die meisten Geheimbündler sind gleichzeitig Monarchisten, Imperialisten und Antisemiten. Die extremistische Einstellung der Organisationen führt sie zu dem Glauben, daß man mit der Tötung eines politischen Gegners gleichzeitig die von ihm vertretenen Ideen beseitigen könne. Eine zweite, davon prinzipiell verschiedene Wurzel von politischen Morden ist die manchmal zwingend auftretende Notwendigkeit der Beseitigung von unbequemen Mitwissern, von denen man einen Verrat der Organisation befürchtet.

Kommunistische Geheimorganisationen

Daß es auch kommunistische Geheimorganisationen gab, ist nicht zu bestreiten. Nach der Mentalität dieser Partei, die z. B. den Märzaufstand 1921 verursacht hat, ist an deren Existenz kaum zu zweifeln. Aber die Nachrichten hierüber haben sich in allen Fällen als maßlos übertrieben herausgestellt. Wo solche Organisationen tatsächlich bestanden, haben stets Spitzel und Provokateure von Rechtsparteien eine große Rolle gespielt. Das liegt daran, daß die Partei überhaupt mit Spitzeln stark durchsetzt ist. In München hat man sogar Bezirksführer, also Funktionäre, als Angehörige der Polizei entlarvt.

In vielen Fällen waren auch die Nachrichten über kommunistische Geheimorganisationen nach der bewährten Methode »Haltet den Dieb« einfach aus der Luft gegriffen. Zur Verbreitung der Berichte dienten eigene deutschnationale Nachrichtenstellen.