Part 12
Beim Ueberschreiten auch nur einer der vielen Zensurbestimmungen drohte den Zeitungen Verbot auf Tage, Wochen oder bis zum Kriegsende, den Redakteuren die schärfsten Strafen. (Reichstag, 28. Oktober 1916.) War ein Blatt mit all diesen Mitteln noch nicht klein zu kriegen, so kam es unter Vorzensur. Die Zensurbeschwerden mit allem, was dazu gehört, wie Belagerungszustand und Schutzhaft, füllen Tausende von Seiten der Reichstagsberichte. Zur Zensur kamen dann noch die vielen kleinen Mittel, die der Regierung zur Verfügung stehen. Regierungstreue Organe wurden bei der Papierverteilung besonders berücksichtigt, die Redakteure der oppositionellen Blätter eingezogen. Neue oppositionelle Blätter durften nicht erscheinen. Man gründete Korrespondenzen, die umsonst abgedruckt werden durften (z. B. deutsche Kriegsnachrichten) und hatte so eine regierungstreue Provinzpresse.
Die Knebelung der öffentlichen Meinung
Abgesehen von der Presse hat man zur vaterländischen Lügenpropaganda das Theater, das Kino, das Plakat, das Trambahnbillett, die Zündholzschachtel, selbst das Abortpapier herangezogen. Mit allen Mitteln wurde die öffentliche Meinung unterdrückt.
Durch Schreibverbot, Schutzhaft, Einziehung zum Militär und Hilfsdienst, Redeverbot, Zwangsaufenthalt, geheime Brief- und Telephonzensur hat man unbequeme Leute mundtot gemacht. Ohne Möglichkeit einer Rechtfertigung saßen Tausende in Schutzhaft. Ein dichtes Netz von Spitzeln und Agents provocateurs umgab jedes politische Leben (Reichstag, 31. Oktober 1916). Durch Versammlungsverbote verhinderte man, daß der Volkswille manifestiert wurde. Unbeliebte Reichstagsabgeordnete durften nicht zu ihren Wählern sprechen. Gleichzeitig wurde den dadurch Betroffenen untersagt, das Verbot bekanntzugeben, sodaß es aussehen mußte, als wenn sie sich zu anderen Ansichten bekehrt hatten. Wurde eine Schrift beschlagnahmt oder eine Organisation aufgelöst, so wurde gleichzeitig jede Mitteilung hierüber verboten. Nicht nur gegen Einzelne ist man so vorgegangen, dem ganzen Elsaß-Lothringischen Landtag ist verboten worden, über die Lebensfrage des Landes zu sprechen, nämlich über seine künftige verfassungsmäßige Stellung (Reichstag, 6. und 26. Juni 1918).
Systematisch wurde die Denunziation gezüchtet. Der tapfere Leiter dieses Reichskrieges war der Polizeidirektor Henniger von der Abteilung Ia des Polizeipräsidiums. (Am 9. November entflohen, jetzt wieder im Amt.) Den Denkwilligen entzog man jedes Tatsachenmaterial. Geburt und Grab, Unglücksfälle und Verbrechen, Streiks, Volkskundgebungen, alles hat man unterschlagen. Nicht bekannt werden durfte z. B. die Zahl der im Kriege oder in der Heimat Gestorbenen, die Zahl des Geburtenrückganges, die exakten Zahlen der Ernte. Manche vollständigen Reichstagsstenogramme mußten illegal erscheinen; Mitteilungen des Gesundheitsamtes, selbst Artikel des Kriegsernährungsamtes wurden von der Zensur verboten. Auch dem Reichstag und selbst Regierungsstellen war keine Möglichkeit gegeben, sich wahrheitsgemäß zu unterrichten. So war das deutsche Volk völlig desorientiert und stand hilflos den Lügen gegenüber, die ihm Tag für Tag von der Regierung und der kriegshetzerisch feilen Presse geboten wurden.
Die Revolution
Die Deutsche Republik ist, wie man weiß, nicht das Resultat des Aufstrebens der deutschen Bürger, sondern die Folge der Niederlage seiner Generale. Vor der Verantwortung retteten sie sich. Auf ihren Wunsch wurde eine neue fortschrittliche Regierung gegründet, deren Zweck nur sein sollte, sofort einen günstigen Waffenstillstand herbeizuführen. Rein militärische Gründe waren es, die zu diesem Schritt zwangen. Das deutsche Heer stand vor der größten Niederlage aller Zeiten. »Das Friedensangebot muß morgen noch herauskommen. Heute hielt die Truppe noch, was morgen ist, läßt sich nicht voraussagen«, so schreibt Ludendorff selbst. (Vorgeschichte des Waffenstillstands, Tel. Nr. 21.) Und Hindenburg telegraphiert an die Waffenstillstandskommission, wenn keine Milderungen zu erreichen sind, sind die Bedingungen anzunehmen. Ueber Nacht entstehen im Heer die Soldatenräte, die Arbeitermassen zwingen die Herrscher zur Abdankung.
Aber diese Revolution entspricht nicht dem üblichen Bild. Die wesentliche psychologische Ursache, die jahrelange Unzufriedenheit der Masse fehlte. Bis 1914 herrschte im allgemeinen Zufriedenheit. Das Standard of Life war gestiegen, das Land befand sich auf einer aufsteigenden Linie. Als die deutsche Politik Schiffbruch erlitt, folgte nicht ein Umsturz, sondern nur ein Einsturz, und da die Dynastien sich mit dem Militarismus identifiziert hatten, so schickte man sie zum Teufel.
Große Hoffnung bestand, daß dies der Ausgangspunkt einer demokratischen Entwicklung werden könne, daß ein Erwachen aus dem Bann der Lügen stattfinden würde.
Weimarer Verfassung und Wirklichkeit
Formal hat sich in Deutschland wirklich etwas geändert. Denn seit der Weimarer Verfassung ist Deutschland nominell eine Demokratie. Danach geht die Staatsgewalt vom Volk aus. Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. _Ausnahmegerichte sind unstatthaft_, niemand darf seinem gesetzmäßigen Richter entzogen werden. Die Militärgerichtsbarkeit ist aufgehoben. Alle Deutschen sind vor dem Gericht gleich. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Personen, denen die Freiheit entzogen ist, sind spätestens am darauffolgenden Tage davon in Kenntnis zu setzen, von welcher Behörde und aus welchem Grunde die Entziehung der Freiheit angeordnet ist. Das Brief-, Telegraph- und Fernsprechgeheimnis ist unverletzlich. Eine Zensur findet nicht statt. In allen Schulen ist sittliche Bildung, staatsbürgerliche Gesinnung, persönliche und berufliche Tüchtigkeit im Geiste des deutschen Volkstums und der Völkerversöhnung zu erstreben.
Wer diese herrlichen Bestimmungen, wie sie in der Weimarer Verfassung niedergelegt sind, liest, wird schwerlich daran zweifeln können, daß Deutschland eine vollendete Demokratie sei.
Aber es ist eine bekannte Tatsache, daß es leider unmöglich ist, aus dem Wortlaut einer Verfassung auf den Grad der Demokratie zu schließen, den ein Land hat. Wenn man z. B. nach den Pronunziamentos mancher Generale schließen wollte, wären sie wahre Engel und würden allen Menschen die Segnungen des Paradieses bieten. Dem ist nicht so. Man muß vielmehr noch die Ausführungsbestimmungen, die weiteren Gesetze, die Rechte der Polizei, den Geist der Verwaltung und vor allem den geistigen Zustand eines Landes berücksichtigen, um unsere Frage zu entscheiden. Hier bekommen wir nun sofort ein anderes Bild.
Die Leute des Ancien Régime werden in Deutschland noch immer hoch verehrt. Der Kaiser gilt als eine mystische Persönlichkeit, ja es konnte sogar in den extremen rechten Kreisen eine Christuslegende entstehen, wonach Wilhelm die Sünden seines Volkes auf sich genommen und durch seine freiwillige Verbannung sich für Deutschland geopfert habe. Entsprechend werden auch die Angehörigen seines Hauses, selbst wenn sie sich gemeiner Verbrechen schuldig gemacht haben, noch immer hoch verehrt. Ein Hohenzoller hat sich Verfehlungen gegen den § 175 (Homosexualität) zuschulden kommen lassen, ein anderer hat sich in eine Wirtshausrauferei eingelassen, ein dritter ist wegen Kapitalsverschiebungen rechtskräftig verurteilt worden. Weite Kreise des Volkes sehen in ihnen doch noch immer Menschen höheren Schlages.
Die Republik ist unerhört demokratisch -- gegen ihre Feinde. Während die Hohenzollern 1866 nicht daran dachten, dem von ihnen gestürzten König und den Fürsten einen Pfennig Entschädigung zu zahlen und sie sogar ohne weiteres ihres Landes verwiesen, hat die Republik den Hohenzollern ihr ganzes Eigentum gelassen. Ja, auch wo es strittig war, ob es sich um Staatsgut oder Privatgut der Hohenzollern handelte, hat man ihnen nicht einen Pfennig genommen. Im Gegenteil, Jahr um Jahr schickte der gute deutsche Steuerzahler Millionen nach Amerongen, damit sein Kaiser in der Verbannung würdig lebe und damit ihm nicht die Möglichkeit genommen sei, die Kräfte zu sammeln, um die Republik zu stürzen. Kein einziger Thronprätendent ist des Landes verwiesen worden. Die Behörden haben die Bezeichnung »Königlich« und »Kaiserlich« nur zum Teil gestrichen. Z. B. steht selbst in dem Haus, wo der württembergische Staatspräsident wohnt, noch unangefochten ein Schild, wonach dieses Haus das »Königliche Ministerium des Aeußeren« sei. Auch die Berliner Akademie der Wissenschaften nennt sich noch immer königlich.
Um diese Mentalität zu verstehen, muß man folgendes beachten.
Tatsachen und Ueberzeugungen
Es ist sehr selten, daß die Menschen sich durch die Tatsachen wirklich überzeugen lassen. Meistens ziehen sie vor, besonders, wenn wie hier, die mächtigen mit dem Militär verschwägerten Interessen des Großkapitals hinter der Bildung der öffentlichen Meinung durch die Zeitung stehen, aus der rauhen Wirklichkeit ins süße Reich der Märchen zu flüchten. Denn es ist bitter, langjährige Ueberzeugungen zu opfern. Daher wird zur Erhaltung des Prestiges noch heute geleugnet, daß Deutschlands Militärmacht an der vereinigten Militärmacht der ganzen Welt gescheitert ist. Vielmehr: »die Heimat hat die Front von hinten erdolcht«, sozusagen, das Volk hat die Generale verraten. Damit ist die nationale Eitelkeit der Unüberwindbarkeit gerettet, die ganze Politik der letzten 50 Jahre gerechtfertigt. Endlich ist ein Prügelknabe gefunden; die Zurückgebliebenen, die Drückeberger, die Juden sind an allem Schuld.
Daß von Regierungsseite das Volk nicht aufgeklärt wurde, liegt daran, daß die Regierung in ihrem zum Teil von ihr provozierten Kampf gegen die bolschewistische Linke die rechtsstehenden »Ordnungsleute«, auf die sie sich stützte, nicht allzusehr verschnupfen wollte. In ihrer Machtlosigkeit und verhängnisvollen Kurzsichtigkeit hat die Regierung sogar die Möglichkeit eines Militärputsches geleugnet, ihre eigenen Gegner bewaffnet, die Arbeiterschaft, auf die sie sich stützen konnte, entwaffnet. Der Kapp-Putsch scheiterte nicht etwa an der Abwehr der besitzenden und intellektuellen Klassen -- diese haben im Gegenteil ihn jubelnd begrüßt -- vielmehr an der entschlossenen Abwehr des Proletariats und an seiner mangelhaften politischen und technischen Ausbildung.
Die wirtschaftlichen Ursachen dieser psychischen Einstellung liegen auf der Hand. Das deutsche Bürgertum hat eine Zeitlang, ob mit Recht oder Unrecht spielt keine Rolle, die heute herrschende Wirtschaftsordnung, auf der seine Existenz beruht, für bedroht gehalten. In dieser Situation pflegt eine herrschende Klasse stets rücksichtslos ihre Prinzipien über Bord zu werfen, soweit sie sie in ihrem Kampfe hindern, nur um ihre Existenz zu retten. Auch die dritte französische Republik hat zu ihrem Beginn im Kampfe gegen den Kommunismus nach rein militaristischen Motiven gehandelt. Der Sturz der Kommune hat Tausenden das Leben gekostet, die Kommune selbst nur wenigen. Aehnlich schrecken die herrschenden Klassen Deutschlands wegen des ihrer Meinung nach noch immer drohenden Bürgerkriegs vor keiner Verletzung der demokratischen Prinzipien, ihrer eignen Grundlage zurück.
Der Frieden von Versailles
Eine wesentliche Ursache an diesen Zuständen ist auch die imperialistische Politik der Entente. Dem besiegten kaiserlichen Deutschland des 5. Oktober stellte die Entente mit Recht die denkbar schärfsten Waffenstillstandsbedingungen. Aber auch nach der Revolution hat die Entente die ursprünglichen Bedingungen aufrecht erhalten, ja sie noch verschärft. Dies war für eine mögliche deutsche Revolution ein schwerer Schlag. Denn es war die Hoffnung aller geistig Selbständigen in Deutschland, die Entente werde beim Sieg ihr Wort wahr machen, dieser Krieg gelte nicht dem deutschen Volke, er gelte nur einem innerlich zermürbten Feudalismus, der den Frieden der Welt bedrohe. Die Mehrzahl der Deutschen muß also der Opposition mißtrauen, die ihnen die Sache der Entente als gerecht darstellte. Die Entente hat nichts getan, um die ehrlichen Kämpfer auf der anderen Seite, wie Eisner, zu unterstützen. Dadurch hat sie die Reaktion verstärkt und selbst dazu beigetragen, daß nach der Revolution vielfach die alten Leute an der Spitze blieben.
Auch nach dem Waffenstillstand hat die Entente ihre Politik, Unmögliches zu fordern, fortgesetzt und damit dazu beigetragen, daß Deutschland nicht bereit war, das Mögliche zu leisten. Denn diese Forderungen rechtfertigen in den Augen der Deutschen wieder die Politik der alten Regierung, und so treiben Verschärfungen der Ententebedingungen einerseits, und Anwachsen eines neuen deutschen Chauvinismus andrerseits, sich gegenseitig in die Höhe.
Am stärksten hat der Friedensvertrag von Versailles den Nationalismus wieder geweckt. Was man ihm vor allem vorwerfen muß, ist die Tatsache, daß er ein Diktatfrieden ist, daß er Deutschland mehr schädigt, als er der Entente nützt. Der Idee des verletzten Rechtes ist keineswegs Genüge geleistet worden, indem Elsaß-Lothringen auf Grund des angeblichen historischen Rechtes an Frankreich kam. Eine Volksabstimmung hätte den lebendigen Willen der Bevölkerung ergeben und hätte gleichzeitig den imperialistischen Schreiern in Deutschland den Mund gestopft. Posen und Westpreußen sind ohne Abstimmung an Polen gekommen. Die Abstimmung in Ostpreußen, wo die Verhältnisse ähnlich liegen wie in den beiden Provinzen, ergab 95 Prozent für Deutschland. Danzig und Memel wurden gegen ihren Willen von Deutschland abgetrennt. Eupen und Malmedy kamen ohne Abstimmung an Belgien. Die Bevölkerung hatte ein Recht zum Protest, das natürlich wegen der zu erwartenden Ausweisung von niemand ausgeübt wurde. Deutsch-Oesterreich, das in Volksabstimmungen in überwältigender Mehrheit den Anschluß an Deutschland forderte, wurde der Anschluß verboten. Wegen Oberschlesien hat man sich drei Jahre lang nicht zu einer definitiven Lösung entschließen können. Vielleicht wäre jede Lösung besser gewesen, als das Hinziehen und Warten und die dadurch entstandene Spannung.
Endlich hat die Entente so ziemlich in allen Punkten nachgegeben, wo sie nicht hätte nachgeben sollen und nicht nachgegeben in allen Punkten, wo sie hätte nachgeben sollen. Als Beispiel diene die Auslieferungsfrage. Die Entente hätte diese Forderung niemals stellen sollen. Wenn sie aber schon gestellt war, so hätte sie auch durchgeführt werden müssen, da sonst alle nationalen Instinkte erweckt wurden, ohne daß dem verletzten Recht Genüge geworden ist. Auch in der Entwaffnungsfrage hätte die Entente schärfer vorgehen dürfen. Dagegen hätte man die riesigen Besatzungskosten weit besser zum Wiederaufbau Nordfrankreichs verwenden können. In den wirtschaftlichen Forderungen hat die Entente Deutschland sicher Unmögliches zugemutet, wie der katastrophale Sturz der Mark bewiesen hat. Jede ungerechte oder unmögliche Belastung Deutschlands stärkt aber den Nationalismus.
Ursachen der Ententehaltung
Auf der Seite der Entente haben die großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten, unter denen sie (insbesondere Frankreich) zu leiden hat, und die Furcht, ein wirkliches demokratisches Deutschland werde die Opposition im eigenen Land zu sehr stärken, dazu beigetragen, den Imperialisten den Sieg zu verschaffen. Die Entente selbst unterstützt durch ihre Politik den deutschen Militarismus und dies aus dreierlei Gründen. Zunächst (im Jahre 1919) aus Furcht vor dem angeblichen Bolschewismus in Deutschland, zu dessen Bekämpfung ein Heer nötig sei. Dann mag die bekannte Theorie vom europäischen Gleichgewicht in der heutigen englischen Politik wieder eine Rolle spielen. Endlich aber wissen die französischen Militärs genau, daß ihnen nur die Existenz des preußischen Militarismus eine Lebensberechtigung gibt und sie hüten sich natürlich davor, durch seine tatsächliche Vernichtung ihre eigene Existenz zu untergraben.
So sind denn die heutigen Zustände in Deutschland nicht die Folge irgendeiner spezifisch deutschen Mentalität, sie sind zunächst historisch bedingt. Und sie entstehen jeden Tag neu, einerseits durch die Angst des deutschen Bürgertums um seine Existenz, andererseits durch die Tatsache, daß das Verhalten der Entente gerade die Imperialisten in Deutschland stützt.
BAYRISCHE RÄTEREPUBLIK UND KAPP-PUTSCH
Die bayrische Räterepublik
Nach der Ermordung Eisners übernahm der bayrische Zentralrat die Macht und erklärte am 7. April 1919 die Räterepublik. Während ihrer Dauer wurden zwölf Menschen willkürlich umgebracht. Das Ministerium bildete sich in Bamberg neu, sammelte Truppen und eroberte am 1. Mai München. Dabei wurden 457 Menschen willkürlich umgebracht. (Vgl. Seite 113.)
Zur Aburteilung der Räterepublikaner wurden Sondergerichte, die sogenannten bayrischen Volksgerichte vom 12. Juli 1919 geschaffen. Diese sind so ziemlich für alle politischen Delikte zuständig. Sie bedeuten eine juristische Neuerung, da für Hoch- und Landesverrat das Reichsgericht zuständig sein sollte. Obwohl das beschleunigte Verfahren dieser Gerichte und das Fehlen der üblichen Rechtskautelen die Gefahren eines Justizirrtums erheblich vergrößern, sind hier alle Rechtsmittel ausgeschlossen. Gegen die Urteile dieser Gerichte gibt es weder Revision noch Berufung, auch die Wiederaufnahme des Verfahrens findet nicht statt. Ein Rechtsirrtum kann und soll also nicht wieder gut gemacht werden. (Vgl. Felix Halle, Deutsche Sondergerichtsbarkeit, Berlin 1922.) Nach einer amtlichen Auskunft des bayrischen Bevollmächtigten von Nüßlein im Rechtsausschuß des Reichstags wurden wegen Beteiligung an der Rätebewegung 2209 Personen verurteilt, davon 65 zu Zuchthaus, 1737 zu Gefängnis, 407 zu Festung. (Kuttner, Warum versagt die Justiz, p. 61.) Nach der bayrischen Staatszeitung vom 20. Februar 1920 waren bis zum 20. Februar 1920 (also in einem halben Jahr) von den 25 Volksgerichten 5233 Strafprozesse erledigt worden. So rasch arbeiten die bayrischen Volksgerichte. Von den 12 Morden der Räterepublik wurden 11 gesühnt, die wesentlichen Führer teils willkürlich, teils gesetzlich (Leviné) getötet.
Der Kapp-Putsch
Am 13. März 1920 eroberte _Kapp_ mit Baltikumern durch einen Handstreich Berlin.
Der einsetzende Generalstreik zwang ihn zum Rücktritt und zur Flucht. In Abwehr des Kapp-Putsches wurden von links, abgesehen von den in Straßenkämpfen und Tumulten Umgekommenen, nur zwei Menschen willkürlich umgebracht. Im Verlauf des Putsches wurden von Rechts 74 Menschen willkürlich umgebracht. Daß Kapp intellektueller Urheber der 74 politischen Morde ist, ergibt sich aus folgender Verordnung (Nr. 19):
»Die Rädelsführer, die sich der in der Verordnung zur Sicherung volkswirtschaftlicher Betriebe und in der Verordnung zum Schutz des Arbeitswesens unter Strafe gestellten Handlungen schuldig machen, desgleichen die Streikposten, werden mit dem Tode bestraft. Diese Verordnung tritt am 17. März 1920, 4 Uhr nachmittags, in Kraft. Der Reichskanzler, gez. Kapp«.
Ferner drahtete er an alle Truppenteile (vgl. Brammer: »Fünf Tage Militärdiktatur«, S. 21):
»Bitte allen Führern bekanntzugeben, daß ich jede entschlossene Dienstauffassung, auch wenn sie im Zwange der Not gegen einzelne bisherige Bestimmungen verstoßen sollte, persönlich decke. Es kommt mir ganz besonders darauf an, daß jeder Deutsche und insbesondere jeder militärische Führer künftig verantwortungsfreudig mehr leiste als der tote Buchstabe seiner Pflicht bisher gebot.«
Kapp flüchtete nach Schweden, stellte sich dann aber freiwillig, wurde sofort wegen einer Operation von der Untersuchungshaft befreit und starb am 13. Juni 1922 an einem Krebsleiden. Sein Rittergut war seinem Sohn zur Bewirtschaftung übergeben worden, obwohl Kapps Vermögen angeblich beschlagnahmt worden war. (Antwort des preußischen Landwirtschaftsministers auf eine Anfrage, »Berliner Tageblatt«, 4. Oktober 1921.) Frau Kapp bezieht von der Landschaft eine Rente. (Preußischer Pressedienst, 12. Januar 1922.)
Das Verfahren gegen _Lettow-Vorbeck_ wurde eingestellt. Als einziger Kapp-Anhänger wurde v. _Jagow_ zu 5 Jahren Festung verurteilt. General _Lüttwitz_ hat später sogar von der Regierung eine Pension gefordert. Auf eine diesbezügliche Anfrage (Reichstag, 14. Februar 1922) hat die Regierung erklärt, da die Akten noch nicht vorlägen, könne eine Antwort nicht erteilt werden.
Die Anhänger Kapps, die in höheren Posten der Verwaltung und des Heeres standen, wurden darin belassen. Die meisten Führer des Kapp-Putsches haben sich über ein Jahr in München und Umgebung aufgehalten. (Reichskanzler Dr. Wirth, 15. September 1921.)
Kapitän Ehrhardt wurde zuerst mit voller gesetzlicher Pension entlassen. Man wagte nicht, gegen ihn vorzugehen. (Vgl. »Vossische Zeitung«, 23. Oktober 1920.) Erst später wurde ein Haftbefehl gegen ihn wenigstens offiziell erlassen. Während dieser Zeit konnte er noch mit dem Münchener Polizeipräsidenten _Pöhner_ »wegen Unterbringung einzelner Gruppen seiner Leute« verhandeln. (Staatssekretär Dr. Schweyer im bayrischen Landtagsausschuß, 17. September 1921.)
Seinen 3000 Soldaten von der Marinebrigade war für die Zeit des Putsches eine tägliche Zulage von 7 M. und für den Sturz der Ebertregierung eine Extrabelohnung von 50 M. von der Kappregierung versprochen worden. Die Ebertregierung zahlte diese Summe von 16_000 Goldmark (nach dem damaligen Stand berechnet) aus. (Vgl. Rudolf Mann, »Mit Ehrhardt durch Deutschland«, Seite 168 und 206.)
Keiner der durch Kapp verursachten Morde ist gesühnt. Gegen die Kappanhänger wurde nicht wie gegen die Räterepublikaner eine Sondergerichtsbarkeit ins Leben gerufen. Das zuständige ordentliche Gericht, das Reichsgericht hat so langsam gearbeitet, daß infolge der Amnestie die meisten Teilnehmer des Kapp-Putsches nicht einmal in Untersuchung genommen wurden.
Das größte Unrecht, das nach der Niederwerfung des Kapp-Putsches geschehen ist, besteht in der Art der Durchführung der Amnestie. Sie sollte nur die dummen Mitläufer von der Verantwortung befreien. Die Führer, die Urheber, die Anstifter sollten nicht darunterfallen. Daher wurde von den Gerichten, selbst bei den meisten Generalen und Ministern die Führereigenschaft verneint. Bei den gleichzeitigen Ausschreitungen der Arbeiterschaft dagegen wurde die Führereigenschaft selbst einfachen Parteifunktionären zuerkannt, so daß man sie trotz der Amnestie verurteilen konnte.
Das Reichsgericht nimmt nur neun Führer an. Welche Heroen der Tatkraft müssen sie gewesen sein, um allein fast ein ganzes Reich acht Tage lang zu beherrschen! Von 775 beteiligten Offizieren ist keiner bestraft worden. Sie waren alle keine Führer, nur Mitläufer. Keiner der Offiziere hat Verantwortungsfreudigkeit genug gehabt, gegen diese Bezeichnung zu protestieren. Keiner hat erklärt: Wenn man mir nachsagt, daß ich bei einem so verantwortungsvollen Schritt, wie eine Rebellion, nur ein Mitläufer war, wenn man von mir behauptet, daß ich eine solche Handlung aus Blindheit mitmache, meine Pflicht nicht kenne, so leugnet man mein Führertum, meine Offiziersqualifikation überhaupt. Ich stehe zu meiner Tat. Ein einziger -- Zivilist -- hat es gewagt, so zu handeln -- nachdem er im Ausland in Sicherheit war. Und als Kapp sich freiwillig stellte, tat er es nur, weil er nach dem Vorgang des Jagowprozesses wußte, daß er keine oder fast keine Strafe zu erwarten hatte.
Eine weitere Ungerechtigkeit der damals gewährten Amnestie besteht darin, daß sie sich nur auf die gegen _das Reich_ gerichteten Unternehmen bezog. Dagegen galt die bayrische Räterepublik als ein nur gegen Bayern gerichtetes Unternehmen, obwohl die Räterepublik die Beziehungen zum Reich abgebrochen hatte und dem bayrischen Gesandten Weisung gegeben hatte, seinen Posten zu verlassen. So wurden die Räterepublikaner eingesperrt, die Kappanhänger amnestiert.