Vier Jahre in Spanien. Die Carlisten, ihre Erhebung, ihr Kampf und ihr Untergang.

Part 1

Chapter 13,003 wordsPublic domain

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Anmerkungen zur Transkription

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gesperrt: +Pluszeichen+ Antiqua: ~Tilden~

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Vier Jahre in Spanien.

Die Carlisten,

ihre Erhebung, ihr Kampf und ihr Untergang.

Skizzen und Erinnerungen aus dem Bürgerkriege

von

A. von Goeben,

Königlich-Spanischem Oberstlieutenant im Generalstabe.

Hannover, 1841.

Im Verlage der Hahn’schen Hofbuchhandlung.

Über Alles, was während der letzten acht Jahre in Spanien sich ereignet hat, ist bisher sehr Wenig in Deutschland veröffentlicht, und dieses Wenige, fast durchgängig im Sinne der einen, stärkern Parthei, oft selbst mit der Absicht, irrige Ansichten zu verbreiten, geschrieben, konnte nur beitragen, das Urtheil des Publicums irre zu leiten. Es dürfte daher nicht unwillkommen sein, wenn Augenzeugen die Dinge in ihrem wahren Lichte darstellen und so das Gewebe von Dunkelheit und Täuschung zerreißen, welches jene Ereignisse dem Blicke des Forschers unzugänglich machte. Was ich während fünftehalbjährigen Aufenthaltes und unter mannigfach wechselnden Verhältnissen erfahren und beobachtet habe, das werde ich in diesen Erinnerungen darlegen, deren Zweck erfüllt ist, wenn sie zur Beseitigung der Vorurtheile mitwirken, die einem Jeden, der nicht aus eigenem Anschauen ein selbstständiges Urtheil sich bildete, nothwendig aufgedrängt wurden.

Ich habe gestrebt, ein möglichst vollständiges Bild alles Dessen zu geben, was in Bezug auf den Bürgerkrieg von Interesse sein muß. Die Umstände setzten mich in Stand, fast allenthalben und Alles selbst zu prüfen, da ich, seit dem Frühlinge 1836 der carlistischen Armee in den baskischen Provinzen mich anschließend, nach und nach in allen Theilen des Königreiches mich befand, in allen Armeen der Carlisten Dienste leistete, in mehrfacher Gefangenschaft auch mit den Christinos in häufige Berührung kam und endlich unter Cabrera’s Oberbefehle, der einzige deutsche Officier, an dem letzten Todeskampfe im Frühjahre 1840 Theil nahm. Erst da nach Morella’s Falle kein carlistisches Heer mehr existirte, legte ich die Waffen nieder, um noch im Meuchelmorde, dem ich kaum mit schwerer Wunde entging, den Partheihaß zu erproben.

Doch verkenne ich nicht die mannigfachen Schwierigkeiten, mit denen ich zu kämpfen habe. Nicht nur soll ich gegen vieles fast allgemein Angenommenes und Anerkanntes mich erheben; ganz Soldat und seit Jahren nur im Kriegesgetümmel beschäftigt, bin ich auch wenig gewohnt, die Feder zu führen, und werde in der Darstellung den Mangel an Gewandtheit nicht verleugnen können. Das Bewußtsein, daß ich für die Wahrheit in die Schranken trete und nur Wahres gebe, darf mich wohl über solche Rücksicht und solche Furcht hinwegsetzen.

Es wäre eben so thöricht als falsch, wenn ich Unpartheilichkeit für mich in Anspruch nähme. Wo es von der Sache sich handelt, für die ich mit Stolz mein Blut vergoß, bin ich stets Parthei, der Carlist wird stets hervortreten. Aber das Verdienst, wenn es solches ist, auf das ich gegründeten Anspruch machen darf, ist das der gewissenhaftesten Treue und Wahrheit, der ich jede andere Rücksicht untergeordnet habe. Was immer in meinen Notizen enthalten ist, habe ich entweder aus eigener Beobachtung oder aus Forschung an Ort und Stelle und den Berichten von Augenzeugen, deren Genauigkeit mir feststand, geschöpft; wo ein Zweifel noch obwaltet, habe ich auch ihn nicht verschwiegen.

Sonstige Quellen konnte ich nicht benutzen, da die einzige, aus der ich hätte schöpfen mögen, das geistreiche Werk meines geehrten Chefs und Freundes, des Generals Baron von Rahden, über „Cabrera“, von ganz anderm Gesichtspunkte aus abgefaßt ist. Auch begreift es nur einen abgesonderten Theil der Ereignisse, die nämlich, in denen Cabrera thätig mitwirkte, während ich an das selbst Erlebte es anknüpfend mehr oder weniger detaillirt den ganzen Bürgerkrieg umfasse. In manchem Einzelnen mußte ich auch von jenem Werke abweichen, welches als Erzeugniß scharfer Beobachtung vom höchsten Interesse ist.

Übrigens ist es nicht meine Absicht, eine +Geschichte+ des Bürgerkrieges in diesen Erinnerungen zu geben; möchten sie dem künftigen Geschichtschreiber seine schwere Arbeit in Etwas erleichtern!

Inhalt.

Seite

I. Hoffnungen und Träume -- Carl V. der rechtmäßige König 1

II. Die Gränze -- Die Carlisten -- Ereignisse in den baskischen Provinzen seit dem Tode Ferdinands VII. bis zum Frühling 1836 13

III. Carl V. -- Die Linien -- Das Land und seine Bewohner -- Die ~fueros~ 38

IV. Gefechte in Guipuzcoa -- Gefangenschaft -- Marsch nach Logroño 54

V. Grausamkeiten der beiden Partheien, in Heer und Volk 77

VI. Expeditionen der Generale Don Basilio Garcia -- Gomez -- Sanz 89

VII. Acht Monate im Kerker 105

VIII. Krieg in den Provinzen während der zweiten Hälfte 1836 -- Belagerung von Bilbao -- Operationen im Frühlinge 1837 113

IX. Befreiung -- Fünf Wochen in Navarra -- Operationen in den Nordprovinzen 124

X. Expedition Zariategui’s -- Erstürmung von Segovia -- Marsch auf Madrid -- Rückzug in die Gebirge 139

XI. Expedition Zariategui’s -- Wiederaufnahme der Offensive -- Lerma -- Valladolid -- Der Alt-Castilianer -- Verwundung -- Vereinigung mit der Armee des Königs 158

XII. Expedition des Königs -- Vereinigung mit Cabrera -- Marsch auf Madrid -- Rückzug -- Sendung nach Vizcaya -- Rückkehr der Expeditionen -- Ereignisse während derselben 186

XIII. Der Aufschwung und das Sinken der carlistischen Macht -- Nachtheile der Expeditionen 203

XIV. Expedition von Don Basilio Garcia -- Ebro-Übergang -- Verwundung -- Gefangennahme 225

XV. Das Hospital -- Marsch nach Madrid -- Marsch durch die Mancha und Andalusien nach Cadix 246

XVI. Expedition von Don Basilio -- Tallada -- Die Cabecillas der Mancha -- Vernichtung der Division -- Expedition des Grafen Negri -- Vernichtung derselben -- Peñacerrada 267

XVII. Maroto -- Partheiungen unter den Carlisten -- Operationen in den Provinzen -- Valmaseda -- Vermählung des Königs -- Muñagorri 286

XVIII. Die Casematten von Cadix -- Maroto und Espartero -- Fünf Generale ermordet -- Auswechselung nahe -- Schein-Operationen in Vizcaya 300

XIX. Fahrt von Cadix nach Valencia -- Das Mittelländische Meer -- Die Huerta und ihre Bewohner -- Die Auswechselung 318

XX. Don Ramon Cabrera, Guerrillero, General und Mensch -- Der Krieg in Aragon und Valencia bis zum Ende des Jahres 1837 -- Hungers-Gräuel 335

XXI. Escalade des Castells von Morella durch achtzig Castilianer 351

XXII. Operationen in der ersten Hälfte des Jahres 1838 -- Tallada -- Zaragoza -- Morella -- Belagerung desselben durch Oraa 364

XXIII. Belagerung von Morella -- Sturm -- Rückzug der Christinos -- Folgen 382

XXIV. Operationen im Herbst 1838 -- Schlacht bei Maella -- Repressalien-System 392

XXV. Operationen in der ersten Hälfte 1839 -- Segura -- Villafamés -- Montalban -- El Turia -- Lucena 412

XXVI. Reise nach Chelva -- Das Heer Cabrera’s -- Der Aragonese, Valencianer und Catalan -- Action von Chulilla 428

XXVII. Chelva -- Kampf bei Tales -- Cabrera -- Carboneras -- Verhältnisse und Hoffnungen im Sommer 1839 -- Reise nach Morella -- Espartero in Aragon 444

XXVIII. Maroto’s Verrath -- Vertrag von Bergara -- Carl V. in Frankreich -- Graf Casa Maroto 465

XXIX. Marsch nach Catalonien -- Das Fürstenthum und seine Bewohner -- Die dortigen Carlisten -- Graf de España -- Operationen desselben 479

XXX. Vier Tage mit dem Grafen de España -- Berga -- Der 27. October -- General Segarra 497

XXXI. Verschwörung gegen den Grafen -- Seine Ermordung. 514

XXXII. Reise nach Morella -- Espartero in Luco und Bordon -- Baron von Rahden 522

XXXIII. Operationen Espartero’s und O’Donnell’s -- Stellungen der Heere -- Einzelne Gefechte -- Rückzug der Christinos 540

XXXIV. Reise mit Cabrera nach dem Ebro -- Krankheit des Generals 557

XXXV. Die ersten Monate 1840 -- Alzaga -- Chulilla erobert -- Espartero als Fälscher -- Verkauf von Segura 569

XXXVI. Castillote -- Marsch nach Castilien -- Don Manuel Matias -- El Turia und die Linie von Cañete -- Verhältnisse daselbst 585

XXXVII. Don Manuel Brusco -- Cañete -- Arbeiten und Streifzüge -- Fortschritte von Espartero, O’Donnell und Aspiroz 604

XXXVIII. Eroberung von Morella, Cabrera passirt den Ebro -- Don Remigio Cantero -- Beteta -- Palacios nach Frankreich 621

XXXIX. Marsch nach Cañete -- Marco Valero -- Rettung -- Cañete geräumt -- Niederlegung der Waffen -- Cabrera und Valmaseda nach Frankreich -- Ende des Krieges 638

XL. Meuchelmord -- Reise nach Valencia und Barcelona -- Ankunft in Frankreich 650

I.

In stolzen, hoffnungsreichen Träumen schwelgend durchflog ich die öden Steppen der Landes, welche umsonst heimische Bilder mir zu erwecken suchten. Meine Blicke waren gen Süden gerichtet. Dort tauchten fern am Horizonte einem bläulichen Gewölk ähnlich die Höhenzüge der Pyrenäen empor, unvergängliche Zeugen der Heldenthaten des braven Gebirgs-Völkchens, mit dessen siegreichen Schaaren ich mich zu vereinigen eilte, dessen Gefahren und Ruhm ich bald zu theilen hoffte. Das Herz klopfte mir lauter, die Brust schwoll von unendlichen, unaussprechlichen Gefühlen. Jung und unerfahren, den Kopf warm, das Blut glühend, träumte ich von Krieges-Thaten und Kampfes-Lust, malte den Augenblick mir aus, in dem die Kugeln des Feindes mich umzischen würden, und ich wünschte mir Flügel, um früher das ersehnte Ziel zu erreichen. -- Ich ahnete nicht die bittern Erfahrungen, die schmerzlichen Enttäuschungen, welche meiner warteten; die Phantasie schilderte mir die Zukunft in den lieblichen Farben, mit denen sie so gern ihre Kinder schmückt, ohne die finstern Schatten zuzulassen, welche nur zu oft ihre reizenden Erzeugnisse in Thränen des Schmerzes ertränken. Ich sah jene Gebirge vor mir, in denen ich bald im Schlachtgewühl mich tummeln, mein Blut für die Sache der Legitimität darbieten sollte, und ich fühlte mich glücklich in der nahen Erfüllung so lange gehegter Wünsche.

Und wie hätte ich nicht freudig zu der Vertheidigung des Monarchen eilen mögen, der in heldenmüthigem Kampfe gegen übermächtige Heere rang, welche die Revolutionäre aufgeboten hatten, um ihre unrechtmäßige Herrschaft zu sichern und die Anstrengungen der treuen Anhänger ihres Königs niederzuschmettern? Royalist im ganzen Sinne des Wortes, auf immer befestigt in dieser Grundlage meiner politischen Denkungsart durch Alles, was des Mannes Ansichten zu leiten vermag, überzeugt, daß nur auf solcher Basis das Glück der Völker, Endzweck jeder Regierung, sicher erreicht wird; mußte ich nicht stolz sein, mein Schwert der Vertheidigung des wahren Souverains jenes unglücklichen Landes zu weihen, welches unter dem doppelten Joche der Umwälzung und der Usurpation schmachtend in krampfhaften Zuckungen die schweren Fesseln abzuschütteln strebte! Mußte ich nicht mit Freude den kühnen Männern mich anschließen, die, von ihren Gebirgen herab den Riesenkampf gegen Christina’s erdrückende Waffen bestehend, für das Recht Alles opferten und durch ihren Muth, ihre Ausdauer und unbeugsam scheinende Festigkeit Europa’s Bewunderung sich würdig machten!

Ach, ihre Festigkeit +schien+ unbeugsam -- Kugeln und Schwert, Leiden und Gefahren vermochten nicht sie zu erschüttern, Hunger, Blöße, Tod waren machtlos gegen sie -- Ihre Festigkeit wich den Schmeichelworten, welche unter den schönen Namen des Vaterlandes und des Friedens der listige Feind durch ihre eigenen erkauften Anführer ihnen zuzuflüstern wußte; sie wich den trügerischen Versprechungen der Parthei, die so oft gezittert, da sie ihre Söldlinge vor den siegreichen Waffen jener Männer fliehen sah. Um die Rechte und Freiheiten der vaterländischen Provinzen zu sichern, verließen die Basken den angestammten Herrscher, der allein jene Sicherung ihnen gewähren konnte.

Denn wie sehr auch seine erbitterten Feinde gegen ihn eifern, welche schimpfliche Benennungen die liberale Presse aller Länder ihm verschwenden mag, Carl V. ist der rechtmäßige König Spaniens, und weder Christina’s zahlreiche Heeresmassen, noch die spitzfindigen Sophismen ihrer Anhänger, vermögen die „unschuldige“[1] Isabelle von dem Titel einer Usurpatorinn zu befreien. Das Gesetz, durch welches Ferdinand VII. die Rechte seines Bruders annullirte, um der Tochter die Krone zu geben, die durch die bisherigen Gesetze ihr versagt war, konnte nie Gültigkeit erlangen, da theils es in sich den Stempel der höchsten Ungerechtigkeit trug, theils die äußeren Erfordernisse nicht gehörig beobachtet waren, welche die Staatsverfassung zu seiner Feststellung bestimmte.

Philipp von Anjou erlangte nach langem, blutigem Kriege, in den die ganze westliche Hälfte Europa’s verflochten, den unbestrittenen Besitz des spanischen Thrones. England und die Niederlande, nach der Erwählung des Erzherzogs Carl zum römischen Kaiser von seiner Gelangung zur Krone Spaniens und der Vereinigung zweier so mächtigen Reiche unter Einem Haupte die traurigsten Folgen für die Unabhängigkeit der übrigen Staaten besorgend, wählten von zwei Übeln das kleinere, indem sie den Enkel Ludwigs des Vierzehnten als König von Spanien und Indien anerkannten, da sie doch so lange mit Aufbietung aller Kräfte und nicht ohne glänzende Erfolge seine Ansprüche bekämpft hatten. Nur strebten sie, im Friedensvertrage von Utrecht einer etwaigen spätern Vereinigung der spanischen und französischen Monarchieen so weit vorzubeugen, wie feierliche Garantieen, Entsagungen und Versprechen vorzubeugen vermögen.

Philipp V. hatte seit seiner Thronbesteigung aufgehört Franzose zu sein; er arbeitete jetzt nur für das Wohl seines Königreiches und erkannte daher leicht, wie sehr es in dessen Interesse und wie wichtig es für Spaniens Unabhängigkeit war, jene Vereinigung mit dem mächtigen und übermüthigen Nachbar so viel wie möglich zu erschweren. Um dieses Ziel zu erreichen, und die mannichfachen sonstigen damit verknüpften Vortheile nicht übersehend, etablirte er das Grundgesetz, welches seitdem die Thronfolge in der Monarchie ordnete, und ergänzte und vervollkommnete dadurch die Stipulationen des Vertrages von Utrecht. Durch dieses Gesetz wurden die weiblichen Glieder der spanischen Bourbons von der Herrschaft ausgeschlossen, so lange irgend ein männlicher Nachkomme Philipp’s existirte; doch gestattete ihm die väterliche Liebe wohl nicht, die Frauen ganz auszuschließen und so seinen eigenen Nachkommen Fremde vorzuziehen, weshalb er anordnete, daß ein streng Salisches Gesetz erst in Kraft treten sollte, im Falle nach gänzlichem Aussterben der spanischen Bourbons das Haus Savoyen zum Throne gelangen würde. -- Philipp V. versäumte keine der Maßregeln, welche die alte spanische Verfassung möglich machte und vorschrieb, um seine neue Thronfolge-Ordnung zu sanctioniren: sie ward von dem höchsten Rath von Castilien geprüft und gebilligt, und im Jahre 1713 legte sie der König auch den besonders zu diesem Zwecke berufenen und dazu von ihren Committenten mit Specialvollmachten versehenen Reichs-Cortes vor, welche darüber berathschlagten und sie annahmen. Dann ward diese Anordnung als Staats-Grundgesetz bekannt gemacht.

Als solches galt sie und diente als Basis in den Verhandlungen und Bündnissen, die seitdem geschlossen wurden, ohne daß irgend Einer der nachfolgenden Könige einen Schritt zu seiner Aufhebung gethan hätte, bis Ferdinand VII., getrieben von seiner eben so herrschsüchtigen wie intriganten Gemahlinn, der Prinzessinn Maria Christina von Neapel, seinen Bruder, den Infanten Don Carlos, der ihm zustehenden Rechte zu berauben und, im Falle seine Gemahlinn in der nahe bevorstehenden Niederkunft mit einer Tochter ihn beschenken sollte, dieser die Krone zu sichern beschloß. Ferdinand’s Charakter zeichnete sich durch größte Neigung zur Intrigue aus. Selbst Dem, was er leichter auf dem geraden Wege hätte erlangen können, mochte er lieber auf krummen Schlangenpfaden hinschleichend zustreben; und nicht selten machte ihn während der langen Zeit, in der er sein Königreich dem Untergange zuführte, eben diese unedle Denk- und Handlungsart sein Ziel verfehlen. Er verleugnete auch jetzt diese Neigung nicht, wiewohl die Furcht vor dem Eindrucke, den sein Plan auf die zahlreichen Anhänger seines Bruders machen würde, das Ihrige zu dem Entschlusse beitrug, auf seines Vaters, Carl IV., Schultern die Last zu laden, der er sich wohl nicht gewachsen fühlte.

Am 29. März 1830 erließ Ferdinand VII. das Decret, durch welches er den direkten weiblichen Nachkommen des Herrschers in der Thronfolge den Vorzug vor dessen männlichen Seitenverwandten einräumte. Als Hauptmotiv dafür ward angegeben, daß im Staatsarchive aufgefundenen Papieren gemäß schon Carl IV. im Jahre 1789 einen ähnlichen Gesetzesentwurf den Cortes vorgelegt habe, so daß Ferdinand durch die Erneuerung desselben nur die Absicht seines Vaters in Ausführung bringe. -- Die bald nachher geborene Prinzessinn Isabella ward demzufolge für eventuelle Thronerbinn erklärt. Der König, durch die langsam ihn aufzehrende Krankheit an den Rand des Grabes gebracht, widerrief zwar das neue Gesetz, dessen furchtbare Folgen ihm einleuchten und doch zu schwer auf dem Gewissen des Sterbenden lasten mochten. Da aber die augenblickliche Gefahr auf kurze Zeit gehoben wurde, gelang es der Königinn, ihren Einfluß auf den geistig und körperlich nur noch vegetirenden Gemahl so auszudehnen, daß sie das Gesetz unter den nichtigsten Vorwänden wieder in Kraft treten und bis zu Ferdinand’s Tode nicht weiter abändern ließ.

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Die beiden Gründe, welche die Änderung der Thronfolge-Ordnung motiviren sollten, sind die uralte, herkömmliche Gewohnheit der Monarchie und der Gesetzesentwurf Carls IV. In Betreff der ersteren finden wir seit der Zeit des Wahlreiches der Gothen bis zu dem Regierungs-Antritte Philipps V., daß, wenn die Verwirrung und das oft sich Widersprechende in der dunkeln Legislatur jener Zeiten keine gesetzliche Bestimmungen auffinden läßt, allgemein die männlichen Descendenten den weiblichen vorgezogen wurden; und ganz besonders in den Kronen von Castilien und Aragon, durch deren Vereinigung die spanische Monarchie sich bildete, ward dieser Grundsatz stets streng durchgeführt. Selbst als Alfonso, wie aus Ironie der Weise benannt, in dem von ihm verfaßten Codex die Frauen in der Thronfolge den Männern gleichgestellt hatte, kam diese Anordnung so wenig zur Ausführung, daß ihr schon bei seinem Tode und seinem eigenen Rathe gemäß geradezu entgegengehandelt wurde, was bei jeder neuen Gelegenheit sich wiederholte. Überhaupt ward dieser Codex nie als feste Grundlage der Gesetzgebung des Reiches angesehen und befolgt. -- Die weiblichen Herrscher, welche wir vereinzelt an der Spitze der Gothen und der kleinen christlichen Staaten der Halbinsel sehen, verdankten ihre Erhebung stets außerordentlichen Verhältnissen, Empörungen, Revolutionen oder dem Mangel an männlichen Erben, weshalb diese Fälle nie als Norm gelten und ein Motiv zu Ferdinands Gesetze abgeben konnten.

Noch unhaltbarer ist die andere Veranlassung der vorgenommenen Gesetzes-Änderung. Der Sohn beschließt eine Ungerechtigkeit auszuführen, weil -- sein Vater sie vor ihm beabsichtigte. Es ist häufig selbst von Anhängern Christina’s an der Echtheit jener angeblich im Archive gefundenen Documente gezweifelt; aber vorausgesetzt, daß Carl IV. wirklich im Jahre 1789 eine solche Absicht gehegt hätte, so that er doch nie einen Schritt zu ihrer weiteren Ausführung, wozu ihm während der neunzehn Jahre bis zu seiner Entsagung gewiß hinreichende Zeit gegeben war. Ferdinand ergriff jedoch begierig den von seinem Vater augenblicklich und nur zur Beförderung des persönlichen Interesses der Königinn Marie Louise aufgefaßten Gedanken, um sich so den Schein einer, freilich unendlich schwachen Rechtfertigung zu verschaffen und wenigstens die Schuld der Erfindung von sich zu schieben.

Beachten wir nun das Gesetz in Bezug auf seine Gültigkeit lediglich als solches, so drängt sich zuerst die Bemerkung auf, wie so ganz alle äußeren Erfordernisse vernachlässigt wurden, ohne die doch das Gesetz als gar nicht gegeben muß angesehen werden. Spaniens Könige sind nie unumschränkt gewesen; ihre Macht war von jeher in mancher Hinsicht in ziemlich enge Schranken gezwängt, und vor Allem standen die Cortes und der Rath von Castilien als Wächter der alten Staats-Verfassung da: ohne ihre Zustimmung konnte kein Gesetz in Kraft treten. Wir sahen oben, daß Philipp V. allem der Verfassung nach Nothwendigen streng Genüge leistete, da er seine Thronfolge-Ordnung einführte. Falls also irgend einem seiner Nachkommen das Recht zustand, das von dem Stifter der Dynastie angeordnete Erbgesetz umzustoßen, mußte dieses doch mit eben den Förmlichkeiten und unter Beobachtung aller durch die Verfassung vorgeschriebenen Bedingungen geschehen, um als gültig ins Leben treten zu können.