Versuch einer Kritik aller Offenbarung
Chapter 2
Soll nun jene gesuchte Form sich dem Bewußtseyn als durch absolute Spontaneität hervorgebracht (nicht als mit Zwang gegeben) ankündigen, so muß sie es in Anwendung auf ein durch absolute Spontaneität bestimmbares Object thun. Nun ist das einzige, was unserm Selbstbewußtseyn als ein solches gegeben ist, -- _das Begehrungsvermögen;_ mithin muß jene Form, objectiv betrachtet, _Form des Begehrungsvermögens_ seyn. Wird diese Form Stoff einer Vorstellung, so ist dieser Vorstellung Stoff durch absolute Spontaneität hervorgebracht; wir haben eine Vorstellung, wie wir sie suchten -- welches aber die einzige in ihrer Art seyn muß, weil die Bedingungen ihrer Möglichkeit einzig auf das Begehrungsvermögen passen -- und die aufgegebne Frage ist gelöst. Daß nun wirklich eine solche ursprüngliche Form des Begehrungsvermögens, und ein ursprüngliches Begehrungsvermögen selbst vermittelst dieser Form sich in unserm Gemüthe dem Bewußtseyn ankündige, ist _Thatsache dieses Bewußtseyns_; und über dieses letzte, einzig allgemeingeltende Princip aller Philosophie hinaus findet keine Philosophie mehr statt. Durch diese Thatsache nun wird es erst gesichert, _daß_ der Mensch einen Willen habe.
In diesem Zusammenhange wird denn auch, welches wir hier blos im Vorbeigehen erinnern, völlig klar, wie Vorstellungen, nemlich jene einzige, deren Stoff nicht durch Sinnenempfindung gegeben, sondern durch absolute Spontaneität hervorgebracht ist, und die von ihr abgeleiteten, möglich sind, welche über alle Erfahrung in der Sinnenwelt hinausgehen; -- wie der _Stoff_ dieser Vorstellungen, der reingeistig ist, um in's Bewußtseyn aufgenommen werden zu können, durch die uns für Gegenstände der Sinnenwelt gegebnen _Formen_ müsse bestimmt werden; welche Bestimmungen aber, da sie nicht durch die Bedingungen des Dinges an sich, sondern durch die Bedingungen unsers Selbstbewußtseyns nothwendig gemacht wurden, nicht für _objectiv_, sondern nur für _subjectiv_ -- doch aber, da sie sich auf die Gesetze des reinen Selbstbewußtseyns gründen, für _allgemeingültig_ für jeden discursiven Verstand angenommen, aber nicht weiter ausgedehnt werden müssen, als ihre Aufnehmbarkeit ins reine Selbstbewußtseyn es erfordert, weil sie im letztern Falle ihre Allgemeingültigkeit verlieren würden; endlich, daß dieser Übergang in das Reich des Übersinnlichen für endliche Wesen der einzig mögliche sey.
Insofern nun -- um den Faden unsrer Betrachtung da wieder aufzunehmen, wo wir ihn fallen ließen -- insofern dem Begehrungsvermögen ursprünglich seine Form bestimt ist, wird es nicht erst durch ein gegebnes Object bestimmt, sondern es giebt sich durch diese Form sein Object selbst: d. h. wird diese Form Object einer Vorstellung, so ist diese Vorstellung Object des Begehrungsvermögens zu nennen. Diese Vorstellung nun ist die Idee des _schlechthin rechten_. Auf den Willen bezogen treibt dieses Vermögen, -- zu wollen, schlechthin weil man will. Dieses wunderbare Vermögen in uns nun nennt man das _obere_ Begehrungsvermögen, und sein characteristischer Unterschied von dem _niedern_ Begehrungsvermögen ist der, daß dem erstern kein Object gegeben wird, sondern daß es sich selbst eins giebt; dem letztern aber sein Object gegeben werden muß. Das erstere ist absolut selbstthätig, das letztere in vieler Rücksicht blos leidend.
Daß aber dieses obere Begehrungsvermögen, welches auch blos ein _Vermögen_ ist, -- ein _Wollen_, als wirkliche _Handlung_ des Gemüths, mithin eine empirische Bestimmung, hervorbringe, dazu wird noch etwas mehr erfordert. Nemlich jedes Wollen, als Handlung des Gemüths betrachtet, geschieht mit dem Bewußtseyn der Selbstthätigkeit. Nun kann dasjenige, worauf die Selbstthätigkeit in dieser Handlung wirkt, nicht selbst wieder Selbstthätigkeit seyn, wenigstens in dieser Function nicht, sondern es ist, insofern die Spontaneität auf dasselbe wirkt, blos leidend, mithin eine Affection. Die dem obern Begehrungsvermögen _a priori_ beiwohnende nothwendige Willensform aber kann nie durch eine im empirischen Selbstbewußtseyn gegebne Spontaneität afficirt werden, welches ihrer Ursprünglichkeit und ihrer Nothwendigkeit schlechthin widersprechen würde. Soll nun die Bestimmbarkeit des Willens in endlichen Wesen durch jene nothwendige Form nicht ganz aufgegeben werden, so muß sich ein Medium aufzeigen lassen, das von der einen Seite durch die absolute Spontaneität jener Form hervorgebracht, von der andern durch die Spontaneität im empirischen Selbstbewußtseyn bestimmbar sey[4]. Insofern es das letztere ist, muß es _leidend_ bestimmbar, mithin eine _Affection des Empfindungsvermögens_ seyn. Insofern es aber, der erstern Bedingung gemäß, durch absolute Spontaneität hervorgebracht seyn soll, kann es nicht eine Affection der Receptivität durch gegebne _Materie_ -- mithin, da sich außer dieser keine positive Affection des Empfindungsvermögens denken läßt, überhaupt keine positive, sondern nur eine _negative_ Affection -- eine Niederdrückung, eine Einschränkung desselben seyn. Nun aber ist das Empfindungsvermögen, insofern es _bloße Receptivität_ ist, weder positiv noch negativ durch die Spontaneität, sondern blos durchs Gegebenwerden eines Materiellen afficirbar; folglich kann die postulirte negative Bestimmung überhaupt nicht die Receptivität betreffen (etwa eine Verstopfung oder Verengerung der Sinnlichkeit an sich seyn;) sondern sie muß sich auf die Sinnlichkeit beziehen, _insofern sie durch Spontaneität bestimmbar ist_, (s. oben) _sich auf den Willen bezieht, und sinnlicher Trieb heißt_.
Insofern nun diese Bestimmung auf die absolute Spontaneität zurückbezogen wird, ist sie blos negativ -- eine Unterdrückung der willensbestimmenden Anmaaßung des Triebes; -- insofern sie auf die Empfindung dieser geschehenen Unterdrückung bezogen wird, ist sie positiv, und heißt das _Gefühl der Achtung_. Dieses Gefühl ist gleichsam der Punct, in welchem die vernünftige und die sinnliche Natur endlicher Wesen innig zusammenfließen.
Um das höchst möglichste Licht über unsern weitern Weg zu verbreiten, wollen wir hier noch über dieses wichtige Gefühl, den Momenten des Urtheilens nach, reflectiren. -- Es ist nemlich, wie eben jetzt erörtert worden, der _Qualität_ nach eine positive Affection des innern Sinnes, die aus der Vernichtung des sinnlichen Triebes, als _alleinigen_ Bestimmungstriebes des Willens, mithin aus Einschränkung desselben entsteht. Die _Quantität_ desselben ist _bedingt-bestimmbar_, der Grade der Intension und Extension fähig, in Beziehung der Willensformen empirisch-bestimmbares Wesen auf das Gesetz; -- _unbedingt, und völlig bestimmt_, keiner Grade der Intension oder Extension fähig, _Achtung schlechthin_, gegen die einfache Idee des Gesetzes; -- _unbedingt, und unbestimmbar_, unendlich, gegen das Ideal, in welchem Gesetz und Willensform Eins ist. Der _Relation_ nach bezieht sich dieses Gefühl auf das _Ich_, als Substanz, entweder im _reinen_ Selbstbewußtseyn, und wird dann _Achtung unsrer höhern geistigen Natur_, die sich ästhetisch im Gefühle des Erhabnen äußert; oder im _empirischen_, in Absicht der Congruenz unsrer besondern Willensformen mit dem Gesetze -- _Selbstzufriedenheit_, -- _Scham vor sich selbst_: -- oder auf _das Gesetz_, als _Grund_ unsrer Verbindlichkeit -- die Achtung schlechthin, das Gefühl des nothwendigen Primats des Gesetzes, und unsrer nothwendigen Subordination unter dasselbe: -- oder, auf das _Gesetz als Substanz_ gedacht, -- unser Ideal. Endlich der _Modalität_ nach ist Achtung _möglich_ gegen empirisch bestimmbare vernünftige Wesen; _wirklich_ gegen das Gesetz, und _nothwendig_ gegen das alleinheilige Wesen.
So etwas nun, wie _Achtung_ ist, welches wir hier blos zur Erläuterung hinzusetzen, ist zwar in allen, endlichen Wesen anzunehmen, in denen die nothwendige Form des Begehrungsvermögens noch nicht nothwendig Willensform ist; aber in einem Wesen, in welchem Vermögen und Handlung, Denken und Wollen Eins ist, läßt sich Achtung gegen das Gesetz gar nicht denken.
Insofern nun dieses Gefühl der Achtung den Willen, als empirisches Vermögen, bestimmt; und wieder im Wollen durch Selbstthätigkeit bestimmbar ist, als zu welchem Behuf wir ein solches Gefühl in uns aufsuchen mußten, heißt es _Trieb_. -- Trieb aber eines wirklichen Wollens kann es, da kein Wollen ohne _Selbstbewußtseyn_ (der Freiheit) möglich ist, nur durch Beziehung auf das _Ich_, folglich nur in der Form der _Selbstachtung_ seyn. -- Daß diese Selbstachtung nun entweder _rein_, schlechthin Achtung der Würde der Menschheit in uns, oder _empirisch_, Zufriedenheit über die wirkliche Behauptung derselben, sey, haben wir eben gesagt. Es scheint in der Betrachtung allerdings weit edler und erhabner, sich durch die reine Selbstachtung, -- durch den einfachen Gedanken, ich _muß_ so handeln, wenn ich ein Mensch seyn will, als durch die empirische, -- durch den Gedanken, wenn ich so handle, werde ich als Mensch mit mir zufrieden seyn können, bestimmen zu lassen: aber in der Ausübung fließen beide Gedanken so innig in einander, daß es selbst dem aufmerksamsten Beobachter schwer werden muß, den Antheil, den der eine oder der andre an seiner Willensbestimmung hatte, genau von einander zu scheiden. -- Aus dem gesagten erhellet, daß es eine völlig richtige Maxime der Sittlichkeit sey: respectire dich selbst; und erklärt sich, warum nicht unedle Gemüther vor sich selbst weit mehr Furcht und Scheu empfinden, als vor der Macht der gesammten Natur, -- und den Beifall ihres eignen Herzens weit höher achten, als die Lobpreisungen einer ganzen Welt.
Insofern nun diese Selbstachtung als _activer_, den Willen zwar nicht nothwendig zum wirklichen Wollen, aber doch thätig zur Neigung bestimmender Trieb betrachtet wird, heißt sie _sittliches Interesse_; welches entweder _rein_ ist, -- Interesse für die Würde der Menschheit an sich, oder _empirisch_ -- Interesse für die Würde der Menschheit in unserm empirisch bestimmbaren Selbst. Interesse aber muß nothwendig von einem Gefühle der Lust begleitet seyn, und ein wirklich behauptetes Interesse empirisch ein Gefühl der Lust hervorbringen, daher auch die empirische Selbstachtung sich als Selbstzufriedenheit äußert[TN2]. Dieses Interesse bezieht sich allerdings auf das Selbst, aber nicht auf die _Liebe_, sondern auf die _Achtung_ dieses Selbst, welches Gefühl seinem Ursprunge nach rein sittlich ist. Will man den sinnlichen Trieb, den eigennützigen, und den sittlichen den uneigennützigen nennen, so kann man zur Erläuterung das wohl thun; aber mir wenigstens scheint diese Benennung da, wo es um scharfe Bestimmung zu thun ist, unbequem, da auch der sittliche Trieb, um ein wirkliches Wollen zu bewirken, sich auf das Selbst beziehen muß; und empirische Merkmale da, wo man die oben erörterten transscendentalen hat, überflüssig. -- Daß aber die ursprüngliche nothwendige Bestimmung des Begehrungsvermögens ein Interesse, und zwar ein alles Sinnliche unterjochendes Interesse hervorbringt, entsteht aus der _categorisch_-gesetzlichen Form desselben, und ist nur unter dieser Voraussetzung zu erklären[5]. Man erlaube mir hierbei einen Augenblick stehen zu bleiben.
Achtung ist das zunächst, und wohl in jedem Menschen sich äußernde wunderbare Gefühl, das aus der ganzen sinnlichen Natur desselben sich nicht erklären läßt, und auf seinen Zusammenhang mit einer höhern Welt unmittelbar hindeutet. Das wunderbarste dabei ist dies, daß dieses Gefühl, das an sich doch niederbeugend für unsre Sinnlichkeit ist, von einem unnennbaren, der Art nach von jeder Sinnenlust gänzlich verschiedenen, dem Grade nach sie unendlich übertreffenden Vergnügen begleitet wird. Wer, der dieses Vergnügen nur einmal innig empfand, möchte nur z. B. das Hinstaunen in den tobenden Sturz des Rheinfalls, oder das Aufblicken an den jeden Augenblick das Herabsinken zu drohen scheinenden ewigen Eismassen, unter dem erhebenden Gefühle: _ich_ trotze eurer Macht[6] -- oder sein Selbstgefühl bei der freien, und wohl überlegten Unterwerfung auch nur unter die Idee des allgemeinen nothwendigen Naturgesetzes, dieses Naturgesetz unterjoche nun seine Neigung oder seine Meinung -- oder endlich sein Selbstgefühl bei der freien Aufopferung seines Theuersten für die Pflicht, gegen irgend einen sinnlichen Genuß vertauschen? Daß der sinnliche Trieb von einer, und der reinsittliche Trieb von der andern Seite im menschlichen Willen sich die Waage halten, ließe sich wohl daraus erklären, weil sie beide in einem und eben demselben Subjecte erscheinen; daß aber der erstere dem letztern sich so wenig gleich setzt, daß er vielmehr bei der bloßen Idee eines Gesetzes sich niederbeugt, und ein weit innigeres Vergnügen aus seiner Nichtbefriedigung, als aus seiner Befriedigung gewährt -- dieses, oder mit einen Worte, das Categorische, schlechthin unbedingte und unbedingbare des Gesetzes deutet auf unsern höhern Ursprung, und auf unsre geistige Abkunft -- ist ein göttlicher Funke in uns, und ein Unterpfand, daß Wir Seines Geschlechts sind: und hier geht denn die Betrachtung in Bewunderung und Erstaunen über. An diesem Puncte stehend verzeiht man der kühnsten Phantasie ihren Schwung, und wird mit der liebenswürdigen Quelle aller Schwärmereien der Pythagoräer und Platoniker, wenn auch nicht mit ihren Ausflüssen völlig ausgesöhnt.
Und hierdurch wäre denn auch die Dunkelheit gehoben, welche noch immer, besonders guten Seelen, die sich des dringendsten Interesse fürs schlechthin Rechte bewußt waren, das Verstehen des hartscheinenden Ausspruchs der Critik, daß das Gute gar nicht auf unsre Glückseeligkeit bezogen werden müßte, erschwerte. Sie haben ganz recht, wenn sie auf ihrem Selbstgefühle bestehen, daß sie zu wirklich guten Entschließungen doch nur durch das Interesse bestimmt werden; nur müssen sie den Ursprung dieses Interesse, wenn ihre Entschließung rein sittlich war, nicht im Sinnengefühle, sondern in der Gesetzgebung der reinen Vernunft aufsuchen. Der nächste, nicht nothwendig bestimmende, aber doch eine Neigung verursachende Bestimmungsgrund ihres Willens ist freilich das Vergnügen des innern Sinnes aus Anschauung des Rechten; daß aber eine solche Anschauung ihnen Vergnügen macht, davon liegt der Grund gar nicht in einer etwanigen Affection der innern Receptivität durch den Stoff jener Idee, welches schlechthin unmöglich ist; sondern in der _a priori_ vorhandenen nothwendigen Bestimmung des Begehrungsvermögens, als obern Vermögens. -- Wenn ich also jemanden fragte: würdest du, selbst wenn du keine Unsterblichkeit der Seele glaubtest, lieber unter tausend Martern dein Leben aufopfern, als unrecht thun; und er mir antwortete: auch unter dieser Bedingung würde ich lieber sterben, und das _um mein selbst willen_, weil ein unter unsäglichen Martern mich vernichtender Tod mir weit erträglicher ist, als ein, in dem Gefühle der Unwürdigkeit zu leben, unter Schaam und Selbstverachtung hinzubringendes Leben -- so würde er darinn, insofern er von dem empirischen Bestimmungstriebe seiner Entschließung redete, völlig recht haben. Daß er aber in diesem Falle sich selbst würde verachten müssen -- daß die Aussicht auf eine solche Selbstverachtung ihm so drückend wäre, daß er lieber sein Leben aufopfern, als ihr sich unterwerfen wollte, davon würde er den Grund vergebens wieder in der Sinnenempfindung aufsuchen, aus welcher er so etwas, wie Achten, oder Verachten, mit aller Mühe nicht würde herauskünsteln können.
Selbst dieses Interesse aber bewirkt noch nicht nothwendig ein wirkliches Wollen; dazu wird in unserm Bewußtseyn noch eine Handlung der Spontaneität erfordert, wodurch das Wollen, als wirkliche Handlung unsers Gemüthes, erst vollendet wird. Die in dieser Function des Wählens dem Bewußtseyn empirisch gegebne _Freiheit der Willkühr_ (_libertas arbitrii_), die auch bei einer Bestimmung des Willens durch die sinnliche Neigung vorkommt, und nicht blos in dem Vermögen zwischen der Bestimmung nach dem sittlichen, oder nach dem sinnlichen Triebe, sondern auch zwischen mehrern sich widerstreitenden Bestimmungen durch den letzteren -- zum Behuf einer Beurtheilung derselben -- zu wählen besteht, ist wohl zu unterscheiden von der absolut-ersten Äußerung der Freiheit durch das practische Vernunftgesetz; wo Freiheit gar nicht etwa Willkühr heißt, indem das Gesetz uns keine Wahl läßt, sondern mit Nothwendigkeit gebietet, sondern nur negativ gänzliche Befreiung vom Zwange der Naturnothwendigkeit bedeutet, so daß das Sittengesetz auf gar keinen in der theoretischen Naturphilosophie liegenden Gründen, als seinen Prämissen, beruhe, und ein Vermögen im Menschen voraussetze, sich unabhängig von Naturnothwendigkeit zu bestimmen. Ohne diese absolut-erste Äußerung der Freiheit wäre die zweite blos empirische nicht zu retten, sie wäre ein bloßer Schein, und das erste ernsthafte Nachdenken vernichtete den schönen Traum, in dem wir uns einen Augenblick von der Kette der Naturnothwendigkeit losgefesselt wähnten. -- Wo ich nicht irre, so ist die Verwechselung dieser zwei sehr verschiednen Äußerungen der Freiheit eine der Hauptursachen, warum man sich die _moralische_ (nicht etwa physische) _Nothwendigkeit_, womit ein Gesetz der _Freiheit_ gebieten soll, so schwer denken konnte. Denkt man nemlich in den Begriff der Freiheit das Merkmal der _Willkühr_ hinein (ein Gedanke, dessen noch immer viele sich nicht erwehren können), so läßt damit sich freilich auch die _moralische_ Nothwendigkeit nicht vereinigen. Aber davon ist bei der ersten ursprünglichen Äußerung der Freiheit, durch welche allein sie sich überhaupt bewährt, gar nicht die Rede. Die Vernunft giebt sich selbst, unabhängig von irgend etwas außer ihr, durch absolut eigne Spontaneität, ein Gesetz; das ist der einzig richtige Begriff der transscendentalen Freiheit: dieses Gesetz nun gebietet, eben _weil_ es _Gesetz_ ist, nothwendig und unbedingt, und da findet keine Willkühr, kein Auswählen zwischen verschiednen Bestimmungen durch dieses Gesetz statt, weil es nur auf _eine_ Art bestimmt. -- Folgendes noch zur Erläuterung. Diese transscendentale Freiheit, als ausschließender Character der Vernunft, insofern sie practisch ist, ist jedem moralischen Wesen, folglich auch dem Unendlichen beizulegen. Insofern aber diese Freiheit auf empirische Bedingungen endlicher Wesen sich bezieht, gelten ihre Äußerungen in diesem Falle nur unter diesen Bedingungen; folglich ist eine Freiheit der Willkühr da sie auf der Bestimmbarkeit eines Wesens noch durch andere als das practische Vernunftgesetz beruht, in Gott, der blos durch dieses Gesetz bestimmt wird, eben so wenig, als Achtung fürs Gesetz, oder Interesse am Schlechthinrechten anzunehmen; und die Philosophen, welche in diesem Sinne des Worts die Freiheit, als durch die Schranken der Endlichkeit bedingt, Gott absprachen, hatten daran vollkommen recht.
Damit nun diese Zergliederung, die neben der Hauptabsicht, unbemerkte Schwierigkeiten einer Offenbarungscritik zu heben, noch die Nebenabsicht hatte, einige Dunkelheiten in der critischen Philosophie überhaupt aufzuklären, und den bisherigen Nichtkennern oder Gegnern derselben eine neue Thür zu eröfnen, um in sie einzudringen, nicht von critischen Philosophen selbst misverstanden, und so gedeutet werde, als sey dadurch die Tugend abermals zur Magd der Lust herabgewürdigt, so machen wir unsre Gedanken durch folgende Tabelle noch deutlicher:
_Wollen_, die Bestimmung durch Selbstthätigkeit zur Hervorbringung einer Vorstellung, als _Handlung_ des Gemüths betrachtet, ist
A.
_rein_,
wenn _Vorstellung_ sowohl, als _Bestimmung_, durch absolute Selbstthätigkeit hervorgebracht ist. -- Dieses ist nur in einem Wesen möglich, das blos _thätig_ und nie _leidend_ ist, in Gott.
B.
_nicht rein_,
_a._
wenn zwar die _Bestimmung_, aber nicht die _Vorstellung_ durch Selbstthätigkeit hervorgebracht wird. -- Bei der Bestimmung durch den sinnlichen Trieb in endlichen Wesen.
_b._
wenn zwar die _Vorstellung_, aber nicht die _Bestimmung_ durch Selbstthätigkeit hervorgebracht wird. -- Nun aber soll schon vermöge des Begriffs des Wollens die Bestimmung allemahl durch Selbstthätigkeit hervorgebracht werden; folglich ist dieser Fall nur unter der Bedingung denkbar, daß zwar die eigentliche _Bestimmung_ als _Handlung_ durch Spontaneität geschehe, der _bestimmende Trieb_ aber eine Affection sey. -- Sittliche Bestimmung des Willens in endlichen Wesen vermöge des Triebs der Selbstachtung, als eines sittlichen Interesse.
Reines _Wollen_ ist demnach in endlichen Wesen nicht möglich, weil das Wollen nicht Geschäft des reinen Geistes, sondern des empirisch-bestimmbaren Wesens ist; aber wohl ein reines _Begehrungsvermögen_, als _Vermögen_, welches nicht dem empirisch-bestimmbaren Wesen, sondern dem reinen Geiste beiwohnt, und allein durch sein Daseyn unsre geistige Natur offenbart. -- Anders hat sich denn auch, so wie ich wenigstens es verstanden habe, die reine Vernunft durch ihren bevollmächtigten Interpreten unter uns nicht erklärt, wie aus einer Vergleichung dieser Darstellung mit der in der Critik der practischen Vernunft sich ergeben dürfte[7].
III.
Die Affection des Glückseeligkeitstriebes durch das Sittengesetz zur Erregung der Achtung ist, in Beziehung auf ihn, _als_ Glückseeligkeitstrieb, blos _negativ_: auch die Selbstachtung wirkt so wenig Glückseeligkeit, wenn Glückseeligkeit, wie es geschehen muß, blos in das _angenehme_ gesetzt wird, daß sie vielmehr steigt, so wie jene fällt, und daß man sich nur um so mehr achten kann, je mehr von seiner Glückseeligkeit man der Pflicht aufgeopfert hat. Dennoch ist zu erwarten, daß das Sittengesetz den Glückseeligkeitstrieb, selbst _als_ Glückseeligkeitstrieb, wenigstens mittelbar auch _positiv_ afficiren werde, um Einheit in den ganzen, rein- und empirisch-bestimmbaren Menschen zu bringen; und da dieses Gesetz ein _Primat_ in uns verlangt, so ist es sogar zu fordern[8].
Nemlich der Glückseeligkeitstrieb wird vors erste durch das Sittengesetz nach Regeln eingeschränkt; ich _darf_ nicht alles wollen, wozu dieser Trieb mich bestimmen könnte. Durch diese vors erste blos negative Gesetzmäßigkeit nun kommt der Trieb, der vorher gesetzlos und blind vom Ohngefähr oder der blinden Naturnothwendigkeit abhing, überhaupt unter ein Gesetz, und Wird auch da, wo das Gesetz nicht redet, wenn dieses Gesetz nur für ihn _alleingültig_ ist, eben durch das Stillschweigen des Gesetzes, _positiv_ gesetzmäßig, (gesetzlich noch nicht). Darf ich _nicht_ wollen, was das Sittengesetz verbietet, so darf ich alles wollen, was es _nicht_ verbietet -- nicht aber, ich _soll_ es wollen, denn das Gesetz schweigt ganz; sondern das hängt ganz von meiner freien Willkühr ab. -- Dieses _Dürfen_ ist einer der Begriffe, die ihren Ursprung an der Stirne tragen. Er ist nemlich offenbar durch das Sittengesetz bedingt; -- die Naturphilosophie weiß nur von _können_, oder _nicht können_, aber von keinem _dürfen_: -- aber er ist durch dasselbe nur negativ bedingt, und überläßt die positive Bestimmung lediglich der Neigung.
Was man, wegen des Stillschweigens des Gesetzes, darf, heißt, insofern es auf das Gesetz bezogen wird, negativ _nicht unrecht_; und insofern es auf die dadurch entstehende Gesetzmäßigkeit des Triebes bezogen wird, positiv _ein Recht_. Zu allem, was _nicht unrecht ist, habe ich ein Recht_[9].