Chapter 2
[k] Der erwehnte holländische Kritiker erzählet, daß zu Tolos in einer Klosterkirche eine Begräbniß sey, in welcher man die vor zwey hundert Jahre verstorbenen Körper sieht, als wenn sie lebendig wären. Sie stehen da auf ihren Füssen aufrecht nach der Länge der Mauer her in ihrer Ordenskleidung. Das wunderbarlichste aber ist, daß die im nemlichen Orte von den unverwesenen geradehin überstehenden Todte, in zwey oder drey Tagen verwesen.
Der unsterbliche Muratorius, da er in der 27. Abhandlung über die italienischen Alterthümer, von einer Münz des Hektors Visconte redet, drucket sich mit diesen Worten aus: »Dieser war ein unehliches Kind von Vernabo; er bemächtigte sich der Herrschaft von Mayland im Jahre 1412, er hatte aber ein Leben von Biltzen. Als Philip Maria, Herzog von Mayland, in der Stadt Monza belageret wurde, bekam Hektor aus einer Armbrust einen heftigen Steinwurf, der ihm das Bein zerschmetterte. Er starb vor Krampf ganz jung. Im Jahre 1698. gienge ich nach der ansehnlichen Gegend von Monza, da beobachtete ich, daß dessen Leib kurz vorher bei Gelegenheit eines Gebäudes ausgegraben worden. Er war in einem schlechten hölzernen Sarge verschlossen, und noch unversehrt, das ist, die Hand war unverletzt, und das gebrochene Bein sah man am Fuß. Wenn man diesen Körper auf den andern Fuß stellete, so stund er aufrecht. Und doch war dieser kein Leib eines Heiligen, wohl aber eines Gottlosen.«
In der Vorrede des schon angeführten Buchs des gelehrten Abten Langlet mit dem Titel: =Historische und dogmatische Abhandlung über besondere Erscheinungen, Gesichter, und Offenbarungen=, liest man: »seye mir es erlaubt, daß ich hier anführen eine Erfahrniß darf, die sich bei den PP. Kapuzinern zu Palermo in Sicilien zuträgt. Sie bestätiget, was ich behaupte, daß nemlich jeweniger sich Unflath in dem menschlichen Körper befindet, desto härter die Gährung und folglich die Fäulung ankomme. Einer von diesen Vättern (ohne Zweifel ein vornehmer Naturkündiger) hat ein Mittel erfunden, kraft welches die Fäulung der menschlichen Körper nach dem Tod, auf viele Jahre, und vielleicht Jahrhunderte, kann verhindert werden. Das Geheimniß, oder Secret, welches er dazu brauchet, ist eine schlechte Sache. Er setzet die entseelten Körper auf einen durchlöcherten Stuhl; und nachdem er die hintere Oeffnung in die Runde aufgeschnitten, gehet durch diese Mündung alle Feuchtigkeit, und Unreinlichkeit, die nach der Fäulung trachtet, von sich selbsten aus dem Leibe hinaus. Alsdenn machte er die Mündung zu, und richtet den Körper in jene Stellung, in was für einer man will, daß er bleiben soll. In diesem Stande erhält sich ein solcher Körper, wo nicht Jahrhundert, wenigstens sehr viele Jahre. Die unterirrdische Kirche dieser Vätter ist voll dergleichen Körper mit überall beigeschriebenen Namen, den sie in Leben gehabt haben. Dieses Trauergesicht, gleichwie es eine Gelegenheit der Demüthigung ist für die Menschlichkeit, so ist es doch auch eine besonders seltene Sache, und kann denjenigen wunderlich vorkommen, die dessen Ursache nicht erkennen.«
Ich habe vor einigen Monaten eine kleine englische Abhandlung gelesen, welche im Jahre 1751. zu Londen gedruckt ans Licht getretten, darinne fand ich einen merkwürdigen, und sehr wohl erwiesenen Zufall. Im Monat Februarius 1750. eröfnete man in der Grafschaft Devonshire in Engelland die Begräbniß einer alten Familie, und zwischen vielen Gebeinen, auch vermoderten Sargen fand man einen noch ganzen hölzernen Sarg. Man eröfnete denselben aus Vorwitz, und fand einen ganzen Körper eines Menschen darinne, dessen fleischliche Theile noch ihre natürliche Festigkeit hatten, die Gliedmassen aber, als Achsel, Ellenbogen, auch alle Finger sehr bügsam waren. Wenn man das Gesicht drückte, so wich es dem Finger, und hob sich nach der Drückung wieder. Eben dieses beobachtete man am ganzen Leibe. Der Bart war schwarz, und bis vier Zoll lang. Der Körper war einbalsamirt. Denn man wurde weder eines Einschnitts noch eines anderen Zeichen desselben gewahr. Durch das Pfarrprotocoll wurde erwiesen, daß seit dem Jahre 1669. kein Mensch in diese Begräbniß gebracht worden. Hier haben wir also einen englischen Vampyre, welcher über 80. Jahre in seinem Grabe ruhig geblieben ist, und keinen Menschen belästiget hat.
In eben dieser Abhandlung findet man noch mehr dergleichen Zufälle, insonderheit, wenn die Gräber sehr tief, und von trockener Erde sind. Demnach nimmt man gemeiniglich wahr, daß, wenn solche Körper der offenen Luft ausgesetzt werden, dieselben bald in eine Fäulung gerathen. Dieses ist genug darzuthun, daß die Fäulung nicht allzeit, und gemeiniglich nur langsam geschehe, absonderlich, wenn die Erde durch die Kälte wohl geschlossen, oder der Sarg selbst vor der Luft wohl bewahret ist.
Lasset uns nun die angeführten Begebenheiten untersuchen das vampyrische Wesen zu behaupten.
Rosina Polakin stirbt den 22. December 1754. Den 19. Jenner 1755. aber wird sie ausgegraben, und als eine des Verbrennen würdige Vampyrinn erkläret, weil sie noch nicht verfaulet gewesen. Die Anatomisten erhalten die Körper an öffentlicher Luft im Winter zu 6. Wochen, auch zu zwey Monathen ohne Fäulung. Zu dem so ist noch anzumerken, daß dieser Winter außerordentlich kalt gewesen. In den übrigen Körpern hatte die Fäulung den größten Theil schon verzehrt; es war aber genug, daß nicht alles verfault gewesen. Sie mußten ins Feuer. Welche Unwissenheit! erschreckliche Dummheit! man redet in der Schrift des Consistorii zu Olmütz von gewissen Zeichen, und Maalen, welche man in den Körpern der Vampyren soll gefunden haben. Allein sie werden nirgends beschrieben.[l] Zween Bader, welche niemal einen geöffneten Körper gesehen, und kein Wort vom Baue des menschlichen Leibes wüßten, wie sie selbsten dem Commissario bekannten, sind diejenigen Zeugen, auf derer Veranlassung das Urtheil zum verbrennen gefället wird.
[l] Johann Christoph Herenberg hat ein Buch _Philosophiæ, & christianæ cogitationes de Vampyris_ im Jahre 1733, geschrieben. Der Verfasser behauptet, daß die Vampyren auf keine Weise die Lebende um das Leben bringen, sondern man müsse alles, was ein falscher Ruf von ihnen aussprenget, einer verwirrten und starken Einbildung zuschreiben. Er führet unterschiedliche Beispiele von seltenen Wirkungen an, welche sich bei den Menschen durch Einbildungen zutragen können.
Auch der obenbenannte holländische Kritiker sagt: wenn ich bei mir selbsten den Tod der geglaubten Marterer des Vampyrismus überlege, so finde ich alle Spuren einer einbilderischen Krankheit derselbigen Gegend, und erkenne ganz klar, daß die Wirkung der grossen Furcht den Tod bei diesem Volke verursache. Der Verfasser bringt darüber eine Geschichte bei.
Der berühmte Tartarotti, als ein verständiger Philosoph sagte in seinem _Congresso notturno delle Lamie l. 2. c. 11._ »was für eine Geschichte hält man für gewisser, als die Geschichte derjenigen, welche glauben, daß sie nächtlicher weile von den Vampyren überfallen, und also gedrucket werden, daß auch sie in kurzer Zeit sterben. Und doch scheinet es in der That selbsten nichts anders zu seyn, als schlechterdings ein Traum, der von Schrecken und Furcht herrühret.« Von dieser Meinung war auch der gelehrte Pabst und Kirchenhaupt Benedict der 14te in der 5ten Abhandlung _vol._ 3, wo er eine kurze Geschichte von den ungarischen, mährischen und schlesischen Vampyren verfertiget.
Der Abt Calmet im Beschlusse seines öfters erwehnten Werkes endiget auch mit diesen Worten: »was man von den ungarischen, mährischen und pohlnischen Vampyren erzählet, halte ich für ein glattes Blendwerk, für eine Wirkung einer starken und verwirrten Phantasey, so fleißig auch immer diese Erzählungen von den Richtern untersucht, und in Ansehung ihrer und ihres Gutachten mögen gutgeachtet worden seyn.«
Was die pohlnischen Vampyren betrift, führt er einen Brief an vom 3. Hornung 1745., den ihm der P. Slivyski Visitator der Vättern von der Mißion in Pohlen geschrieben hat, welcher darinne bekennet, daß, ungeacht er alle Sorge, allen Fleiß in dieser Sache angewendet, um auf einen Grund und Wahrheit zu kommen; ungeacht er öfters mit denen, die man als persönliche Zeugen angab, selbst geredet, und sie befraget, er doch keinen einzigen gefunden habe, der sich zu sagen getrauet hätte, er habe etwas von dem, was man vorgiebt, selbsten gesehen. Mithin habe er erkennet, was man davon aussprenget, sey ein leeres Geschrey, eine bloße Einbildung, die die Furcht in solchen einfältigen Leuten verursache.
Es ist wahr der Commissarius von Olmütz hat nicht jederzeit einen Bader zur Untersuchung dieser Sache, der genug geschickt wäre. Man brauchte nur zween geistliche Commissarien, welche über den Vampyrismus ganz rittermäßig ihren Ausspruch thaten, dann es erhellet aus den _Anteactis_, daß man im Jahre 1723. den Körper eines Menschen 13. Tage nach seinem Hinscheiden verbrennen lassen, und im Urtheile gab man dieses für die Ursache an, weil seine Großmutter bei der Gemeinde in keinem guten Ruf gewesen sey.
Im Jahre 1724. verbrennte man den Körper eines Menschen 18. Tage nach dessen Tode, weil er mit dem Vorigen befreundet gewesen. Es war genug, wann man nur von der Freundschaft eines angegebenen Vampyrs gewesen, so hatte der Proceß bald ein Ende.
Man verbrennte den Körper eines Menschen zween Tage nach seinem Absterben aus keiner anderen Ursache, ohne weiterer Zeugenschaft, als weil der Körper nach dem Tode noch wohl und gut ausgesehen, und die Gliedmassen noch bügsam gewesen.
Aus allen dem, was oben angeführet worden, läßt sich klar abnehmen, daß die Erhaltung eines Körpers ohne Fäulung aus ganz natürlichen Ursachen geschehen könne; daß die Fäulung gemeiniglich eine lange Zeit erfordere, welche sich nach der vorhergehenden Krankheit, nach der Wärme oder Kälte der Luft, nach der Beschaffenheit der Erde, und noch vielen anderen zufälligen Nebensachen veränderen. Daß das Consistorium von Olmütz den Körpern die erforderliche Zeit der Fäulung nicht gelassen, mithin dieses Zeichen einer Zauberey der Todten grundfalsch sey.
Aus diesem falschen Grund hat man die abgeschmacktesten Folgen gezogen. Denn man hat geschlossen, daß ein angegebener Vampyre seine Bosheit allen den Körpern einflösse, welche nach ihm in eben demselben Freudhof begraben würden. Denn natürlicher Weise mußten diese Körper weniger verfault seyn, als andere, die man vor dem Vampyre eingegraben hat.
Aus diesem schönen Grund hat das Consistorium zu Olmütz den 23ten April 1731. neun Körper verbrennen lassen, unter welchen sieben kleine Kinderkörper waren, weil man dafür hielt, daß sie ein Vampyre angesteckt hätte, welcher vor ihnen in demselbigen Freudhofe begraben worden.
Den todten Körpern aber, welche vor dem Vampyre ihr Grab allda gefunden, wiederfuhr Gnade, doch haben die Herrn Commissarien Wabst, und Gosser erwiesen, daß in den unverdächtigen Körpern noch unversehrte Theile vorhanden gewesen, und in einem derselben auch ein wenig Blut gefunden worden. Sie haben auch dargethan, daß die zween Ignoranten, obbemelte Bader mit Lügen gehandelt.
3. §.
Ob die Vampyren die Lebendigen durch Erscheinungen &c. beunruhigen?
Nun ist es an dem, daß auch die Erscheinungen, welche von deren zum Theile oder ganz unverfaulten Körpern herkommen sollen, in einige Betrachtung gezogen werden.
Erstlich ist zu merken, daß kein Zeuge vorhanden, welcher aussage, daß die Todten den Lebendigen erscheinen, sondern man giebt nur vor, daß man eine Aengstigkeit und Beklemmung empfunden, welche zum Schlaffen gezwungen hat.
Ich lasse erachten, ob diese gute Leute, wenn die Einbildung durch die täglichen Erzählungen von Geistern und anderen Blendwerken &c. einmal eingenommen worden in ihren Betten vor dem Einschlaffen nicht haben in Furcht seyn sollen?
Aus der Untersuchung, welche die Commissarien angestellt haben, erhellet, daß sie die Aengstigkeiten nur damahl ausgestanden, wann sie gelegen waren, andere Zeugenschaften aber geben zu erkennen, daß sie sich erholt haben, wenn man sie im Bette aufsitzen lassen. Zudem so weis denn auch jedermann, was für abscheuliche Aengstigkeiten die Furcht verursachen kann.
Andere haben geglaubt, sie sehen oder hören einen Hund, ein Kalb, ein Schwein, ein Kalbskopf &c. Hatte denn der Teufel nöthig, einen menschlichen todten Körper lebendig zu machen, in einer solchen Hundes- oder Kalbesgestalt zu erscheinen? Es ist ja zwischen der Ursache, und der vorgegebenen Wirkung nicht die geringste Verbindung.
Ein Hund, eine Katz, über alles, wenn sie schwarz sind, und bei Nacht gesehen werden, sind jederzeit der Teufel, oder ein Gespenst, welches auf dem Freudhofe oder sonst herumschleicht. So gar eine Sau, welche vor einem Hause vorbeigrunzete, wurde (wie einige Zeugenschaften es angeben) für einen aufgestandenen Vampyre gehalten. Ich müßte mich schämen, wenn ich alle die Einfälligkeiten wiederhohlen würde, welche sich in diesen Zeugnissen befinden.
Jedoch es ist Zeit, auch von dem Ursprunge dieser Begebenheit ein Wort zu sagen. Eine gewiße Sallingerin, oder sonst die Wenzel Richterinn genannt, ist vor 18. Monathen begraben worden. Nun giebt man vor, sie sey ein Hexe gewesen, und alles Ubel komme von ihr her. Wo sind aber die Proben, daß sie eine Hexe gewesen? Dieses gute Weib theilte Arzneyen aus, und ihr Sohn hat ihr vorgegebene _Arcana_ entdecket. Es waren Krebsaugen, die sie in Wasser zerlassen, einige Kräuter und Wurzen &c. ohne die geringste Spur eines Aberglaubens. Einsmals aber, um ihre Kuren zu beschönen, und das Geheimniß noch grösser zu machen; befahl sie einem Kranken, er sollte vier Thaler in eines seiner Hemder einnähen, und ihr zuschicken, so wollte sie ihm die Arzney zukommen lassen.
Nun giebt man vor, dieser Kranke sey verhexet, die Commissarien aber haben ihn examinirt und an ihm wahrgenommen, daß er an einer schweren, doch ganz natürlichen Krankheit, nämlich an der _Colica Pictonum_ krank liege, welche den Kranken an allen Gliedern contract, und zusammen gezogen oder gerumfet macht. Wir sind wirklich beschäftiget im hiesigen Burgerspital einen solchen Kranken zu kuriren.
Ein andersmal soll sie den Tag vorgesagt haben, an dem ein Kranker sollte gesund werden. Diese sind die Beweise, daß sie eine Hexe gewesen. Es hat das Ansehen, daß man bey ihrer Lebenszeit diesen Beweis nicht für gültig oder hinlänglich gehalten, dann sie hat die heiligen Sacramenten empfangen; sie ist im Schooße der Kirche gestorben. Sie ist mit christlichen Ceremonien ins Grab eingeweihet worden: und 18. Monate nach ihrem Tode, muß sie eine verbrennenswürdige Hexe seyn.
Auf solchen Gründen ist die ganze Geschichte gebauet, und man hat Laster auf Laster gehäufet, so gar (darf ich es sagen) _Sacrilegia_ begangen.
Man hat die Frey- und Sicherheit (_Asylum_) und die Ruhestätte des Grabes verletzt; man hat den guten Namen der Abgestorbenen, und ihrer Familien geschändet, welche ein gleiches Schicksal zu gewarten hätten; wenn solche Misbräuche nicht abgeschaft würden. Man hat die todten Leiber unschuldiger Kinder, derer Seelen die ewige Glückseligkeit genüssen, dem Henker übergeben. Man hat die Söhne gezwungen (entsetzliche Sache) die Leiber ihrer Mutter dem Henker vorzuschleppen. So gar die Kreuze selbst (ein Zeichen, eine Erinnerung unserer Erlösung, die bey der Kirche so verehrungswürdig ist) die Kreuze, sage ich, sind nicht besser verurtheilet worden. Man hat sie schändlich und nur deßwegen verbrennet, weil sie auf den Gräbern dieser unglückseligen Schlachtopfer der Ignoranz, und des Aberglaubens gestanden sind.
Welche schreyende Ungerechtigkeit in der Verurtheilung derjenigen Menschen, welche ein untadelhaftes Leben geführet, und nur das Unglück gehabt haben, daß man sie auf einem Freudhof erst eingegraben, nachdem schon vorher eine angegebene Hexe allda zu Grabe gebracht worden! man erkläret sie für Hexen und Zauberer. Man übergiebt sie dem Schinder, damit er ihre Leiber verbrenne. Man setzt so gar in das Urtheil, daß man sie weit schärfer wurde gezüchtiget haben, wenn sie noch lebendig wären. Man verbrenne aber ihre Leiber mit Spott und Schande, damit dieses ihren Mitgehilfen zum Beispiele diene.[m]
[m] Acht und zwanzig Körper waren es, die in Zeit 18. Monaten in dem nemlichen Freudhofe, wo die vermeinte Hexe ist begraben worden, ihre Ruhestatt hatten. Alle wurden ausgegraben. Neune davon bekamen Gnade, die andere aber, nachdem sie durch ein Loch der Mauer des Freudhofes hinausgeschleppet worden, wurden dem Henker übergeben. Dieser brachte sie auf Schlitten in einem eine Stund vom Dorfe entlegenen Wald, wo er, um sie zu verbrennen, 200. Schuh Holz verbrauchte. Die Schlitten, der Werkzeug, alles, was zu dieser Verrichtung gedienet hat, mußte verbrennet werden.
Wo sind die Gesetze, welche einen solchen Ausspruch rechtfertigen? Man bekennet, es seyen keine Gesetze vorhanden, hingegen zieht man zur Rechtfertigung ganz kaltsinnig an: es sey also der Gebrauch.[n]
[n] Unterschiedliche wunderbarliche Geschichten von Erscheinungen und Schäden, welche (wie man aussprengte) die Vampyren in Mähren sollten verursachet haben, gaben dem Herrn Carl Ferdinand von Scherz Anlaß ein Buch zu schreiben mit dem Titel: _Magia Posthuma_; welches der Verfasser dem Fürsten Carl Bischoffen von Olmütz zugeeignet hat, und im Jahre 1706. gedrucket wurde. Er erzählet darinne besondere Schäden, die die Einwohner von einem gewissen Dorfe, (es scheinet, es sey das nemliche, in welchem der obbesagte neue und seltsame Proceß ist angestellet worden) glaubten, daß sie ihnen von einem andern Weibe, welches dortmals gestorben, und eben auch mit den Heiligen Sacramenten der Kirche versehen worden ist, seyen verursachet worden. Schlüßlich wirft der Verfasser eine rechtliche Frage auf: gesetzt, daß diese Schäden (wie man gewiß dafür hielt) von besagtem Weibe herkämen, ob es erlaubt sey, es auszugraben, und andere dergleichen verdächtige Körper zu verbrennen.
Was für eine Menge von Unglücksfällen erfolgen darauf? Viel arme Kranke, und Weiber, die sich zum Gebähren schon bereit fanden, nehmen die Flucht, und finden ihren Tod auf der Strasse. Sie sind doch noch getröstet, daß sie zum wenigsten nach ihrem Tode dergleichen Schande nicht auszustehen hätten.
Die Einwohner, von einer beständigen Furcht durchdrungen, sind bereit, Hauß und Hof um ein anderes Ort zu verlassen. Mit einem Wort, alles ist in Verwirrung.
Daß das gemeine Volk, welches oft sehr wenig unterrichtet ist, in Ausschweifungen verfalle, das bewegt mich zum Mitleiden, und nimmt mich nicht wunder. Aber daß diejenigen, die man für die Meister in Israel hält, ein L......s C.........m dergleichen ungeheure Mißbräuche, die der Vernunft schnur gerade zuwider sind, billige und rechtfertige, das übersteiget meinen Begrif, und setzt mich in eine so starke Zornmüthigkeit, daß ich mich gezwungen sehe, die Feder niederzulegen, damit ich nicht aus den Schranken der Ehrerbietung, die ich ihrem Charakter zu bezeigen schuldig bin, hinausgerissen werde.[o]
ENDE.
[o] _Vid. Opera de Canonizatione Sanct. vel Dissertationes Benedicti XIV. P. M. extractas ex dictis operibus. Venet. 1752. Vid. Dissert. 5. §. 4. Vol. 3. ubi de Vanitate Vampyrorum. Et Diss. 14. Vol. 3. de incorrupt. Cadav. Vid. etiam Calmet & Langlet de apparitione spectrorum. Et Lettres Juives par M. d'Argens._
_Errata._
Seite. Zeile. Steht. Lies.
Vorrede. zuletzt. Wertlein. Werkchen.
[ Im folgenden werden alle geänderten Textzeilen angeführt, wobei jeweils zuerst die Zeile wie im Original, danach die geänderte Zeile steht.
Vom Vampyrismus überhaupts. Vom Vampyrismus überhaupt.
C'est aux Rois, c'est aux Grands, c'est aux Esprits bien faets, C'est aux Rois, c'est aux Grands, c'est aux Esprits bien faits,
A voir la vertû, en ses moindres effets. A voir la vertû pleine, en ses moindres effets.
C'est d'eux seuls qu'on reçoit une veritable gloire; C'est d'eux seuls qu'on reçoit la veritable gloire;
Wertlein selbst aber werde ich getreulich so liefern, wie es aus der Werkchen selbst aber werde ich getreulich so liefern, wie es aus der
Blutsaugen geworden; die Vorbereitungen waren jedoch schon dazu Blutsaugern geworden; die Vorbereitungen waren jedoch schon dazu
Wenn man die Gräber ausräumt, so findet man zu Zeiten ganze Köper, Wenn man die Gräber ausräumt, so findet man zu Zeiten ganze Körper,
Da man die Körper der zwoen Erzherzoginnen, welche zu Brüssel gestorben, Da man die Körper der zween Erzherzoginnen, welche zu Brüssel gestorben,
nach den Tod, auf viele Jahre, und vielleicht Jahrhunderte, kann nach dem Tod, auf viele Jahre, und vielleicht Jahrhunderte, kann
dessen Ursache nicht erkennen. dessen Ursache nicht erkennen.«
Geschichte hält man für gewisser, als die Geschicht derjenigen, Geschichte hält man für gewisser, als die Geschichte derjenigen,
Ansehung ihrer und ihres Gutachten mögen gutgeachtet worden seyn. Ansehung ihrer und ihres Gutachten mögen gutgeachtet worden seyn.«
rittermäßig ihren Ausspruch thaten. dann es erhellet aus den rittermäßig ihren Ausspruch thaten, dann es erhellet aus den
Körpern die erforderliche Zeit der Fäuluug nicht gelassen, mithin dieses Körpern die erforderliche Zeit der Fäulung nicht gelassen, mithin dieses
eingenommen worden in ihren Bettern vor dem Einschlaffen nicht haben in eingenommen worden in ihren Betten vor dem Einschlaffen nicht haben in
wenn solche Misbräuche nicht abgeschaft mürden. Man hat die todten wenn solche Misbräuche nicht abgeschaft würden. Man hat die todten
erkläret sie für Hexen uud Zauberer. Man übergiebt sie dem Schinder, erkläret sie für Hexen und Zauberer. Man übergiebt sie dem Schinder,
der Vernuft schnur gerade zuwider sind, billige und rechtfertige, der Vernunft schnur gerade zuwider sind, billige und rechtfertige,
Diss. 14. Vol. 3. de incorrupt. Cadav. Vid. etiam Calmet & Lenglet Diss. 14. Vol. 3. de incorrupt. Cadav. Vid. etiam Calmet & Langlet ]