Ueber die Arsenikvergiftung ihre Hülfe und gerichtliche Ausmittelung
Part 7
§. 210. Um die fernern Heilanzeigen einer sehr starken, angezeigter Mase bisher behandelten, oder einer verspäteten Arsenikvergiftung des zweiten Grades zu befriedigen, das ist diejenigen, wo schon überhäufte oder hinlängliche Ausleerungen von oben vorgegangen sind, und man keine ähnlichen weiter zu erwarten hat, lässet man drei Pfund jener stärkern Seifenauflösung mit drei Pfund warmen Wasser verdünt[133] und unter jedes Pfund Mischung vier Loth eines vorhandenen Oels, Leinöls, Baumöls, Mandelöls, zerlassener und von Salze abgeseiheter Butter gerührt, einer ausgewachsenen Person binnen zwei Stunden trinken, also alle zwei Minuten eine Tasse; Jüngern weniger nach Verhältnis.
§. 211. Hiedurch wird, wenn der Durchlauf nicht schon durch die erste Behandlung in Gang gekommen ist, häufig offener flüssiger Leib mit untermischtem seltnern Erbrechen entstehen.
§. 212. Sobald das Kneipen in den Gedärmen oder der Durchlauf schon bei der ersten Verordnung erfolgt, müssen vielfach übereinander gelegte Tücher in die beschriebne stärkere Seifenauflösung getaucht, um den ganzen Unterleib gelegt, auch, wo nöthig, und der Puls noch sehr voll und hart das Gesicht aufgetrieben und roth, der Odem sehr beklemt, u. d. gl. ist, zum zweiten Male zur Ader gelassen werden. Sonst unterläßt mans, da man die Kräfte zur Nachkur braucht.
§. 213. Erfolgte der Durchfall aber nicht beim Trinken der stärkern Seifenauflösung, so mus der Umschlag beim Anfange des Trinkens der zweiten Auflösung desto fleisiger lauwarm übergeschlagen werden.
§. 214. Sobald der Umschlag zu dieser oder jener Zeit angefangen wird, übergelegt zu werden, müssen Klystiere von Milch und Oel oder wenn der flüssige Stuhlgang zögert, das Erbrechen selten, und Leibschneiden vorhanden ist, von dem dünnern Seifwasser mit Oel, wie das Getränk gemischt, eingespritzt werden.
§. 215. Ist die Entzündung bei Entstehung des Durchlaufs oder während desselben noch immer sehr heftig, und der Unterleib, besonders die Gegend unter der Herzgrube, gespant, sind die Adern im Gesichte und am Halse strozzend, die Augen roth und hervorgetrieben, u. s. w. so ist ein ganzes[134] laues Bad, vorzüglich von dünnem Seifwasser (man kan ein Verhältnis von 200:1 beobachten) vortreflich, und kan zugleich füglich die Stelle des zweiten Aderlasses ersezzen.
§. 216. Ausserdem und wenn die Entzündung weniger heftig ist, dient ein ähnliches laues halbes, oder auch nur ein Fusbad zur Beförderung des Durchbruchs des flüssigen Leibes und zur Minderung der etwanigen, nie fehlenden, innern Inflammazion.
§. 217. Ist nun das zweite Getränk hinunter, so wartet man eine halbe Stunde mit der Nachhülfe, theils damit sich der Kranke von den Anstrengungen etwas erhole, theils auch damit die beigebrachte Flüssigkeit Zeit habe, ihren Abgang von oben oder unten zu nehmen.
§. 218. Ist das genommene Gift regulinischer Fliegenstein oder Operment gewesen, so wird es durch die bisherige Behandlung, fast ohne Verwüstung anzurichten, schon grosentheils herausgeschaft worden seyn und man kan gute Hofnung schöpfen, wenn man zeitig, (z. B. innerhalb einer, höchstens zweier Stunden) zu Hülfe gekommen war. (Doch merke man, daß weisser Arsenik zwar schnellere und stärkere, Operment und Fliegenstein aber länger fortgesezte, wiewohl gelindere und gemäsigtere Anwendung der ausleerenden Mittel verlange, da von lezteren Giftarten hie und da gern etwas in den Falten der ersten Wege unbemerkt sizzen zu bleiben und nach ruhigen Zwischenzeiten die Kolikanfälle und Verwüstungen zu erneuern pflegt.)
§. 219. War es aber eine nach dem Verhältnis des Alters starke Gabe weissen Arseniks, so gehört noch eine (obwohl kleine) Zeit der Hülfe dazu, um von der völligen Entfernung dieses heftigen Giftes überzeugt und in Ruhe seyn zu können.
§. 220. Zu diesem Behufe, wenn der Kranke kein Seifwasser mehr trinken will, (sonst kan dieses mit dem besten Erfolg noch almählig, mit Oel oder zerlassener Butter gemischt, fortgesezt werden) vermische man, nach Verflus dieser verstatteten (§. 217.) Ruhefrist, (auf dem Lande) etliche Kannen Milch mit einem Achtel bis Drittel süsem Milchrahm[135] und lasse mit diesem Getränke bis zur völligen Besserung fortfahren.
§. 221. Ist man aber in einer Stadt, mit einer Apotheke versehn, so lasse man etliche Kannen mit Schwefelleberluft gesättigtes Wasser, worin der vierte Theil süsser, starker Milchrahm, oder arabisches oder Tragantgummi (ersteres im Verhältnisse zum Wasser wie 1:10, lezteres wie 1:30) aufgelöset worden, bis zur Linderung aller beschwerlichen Symptome trinken, und die Umschläge von Seifwasser nebst den Klystiren von ebendemselben mit Oel gesättigt unterdes fortsezzen.
§. 222. Um dieses in der Arsenikvergiftung, und vorzüglich bei ihren Nachwehen so heilsame Wasser zu verfertigen, gebe ich nur einen einzigen Weg an die Hand, da die übrigen schwierig, langweilig und hier alzukünstlich sind. Denn wenn man die Leberluft erst in einer nassen Blase (an künstlicheres und zweckmäsigeres pneumatisches Geräthe ist in gewöhnlichen Offizinen nicht zu gedenken) fangen will, ehe man sie mit Wasser mischt, so ist diese Vermischung, ja die ganze vorgängige Zubereitung nicht nur sehr mühsam, sondern diese äußerst feine Luft dringt auch so geschwind durch die Blase, daß Zeit und Mühe verloren wird. Man halte sich demnach einzig an folgendes, welches leicht, geschwind und einfach zu bereiten ist und zuverlässig in der erforderlichen Güte entstehen wird, selbst bei etwas roher Handanlegung.
§. 223. Man nimt eine gläserne Flasche mit zwei Pfund reinem lauem Wasser, bis an den Hals angefült, schüttet ein Loth gepülverte Kalkleber mit fünf Quentchen gereinigten Weinstein (Cremor Tartari) gemischt, hinzu, stopft die Flasche geschwind mit einem tüchtigen Korke zu, und schüttelt das Gemisch zehn Minuten lang; man läst das gröbere Pulver sezzen, und giest die entstandene stinkende, milchfarbige Flüssigkeit von ihrem Bodensazze ab in eine andre Flasche, worin schon drei bis vier Theeköpfchen süser starker Milchram oder drei bis vier Loth Senegal- oder ein Loth Tragantgummi (gepülvert) befindlich sind. Man verstopft die Flasche, schüttelt das Gemisch bis zur Auflösung (einige Minuten) um, und giebt dem Kranken davon zu trinken, doch so, daß nach jedesmaligem Herausgießen der Flaschenhals sogleich wieder zugepfropft werde.
§. 224. Die Kalkschwefelleber bereitet man zu diesem Behufe durch etliche Minuten langes Weisglühen einer gepülverten Mischung gleicher Theile Schwefels und ungelöschten oder frischgelöschten Kalks.[136] Binnen sechszehn Minuten wird in einem Windofen zwischen glühenden Kohlen[137] die Leber, und in noch andern funfzehn Minuten das Wasser fertig seyn, eine Geschwindigkeit, die dieser Bereitung in unserm Falle stets den Vorzug giebt.
§. 225. Da diese Kalkleber[138] in kaltem (56°) wie in kochendem Wasser (in jenem wie 1:1920, in diesem wie 1:840.) sehr schwerauflöslich, die Verbindung des Weinsteins mit der Kalkerde aber nicht viel auflösbarer ist, (bei 50° löset sich Weinsteinselenit in Wasser auf, wie 1:800, bei 212° wie 1:500,) so ist das auf diese Weise mit Schwefelleberluft gesättigte kalte oder laue Wasser fast völlig von allen fremden Salztheilen frei, wenigstens wird, durch die etwa noch zurükgebliebnen, Kraft und Geschmak dieses vortreflichen Heilmittels nicht im mindesten geändert oder verschlimmert. Auch ist überhaupt schwefelleberlufthaltiges Wasser kein ganz widriger Trank.
§. 226. Dieses mit Schwefelleberluft gesättigte und mit Milchrahm (oder Oel mit frischen Eierdottern angerührt,) vermischte Wasser ist das grose und unvergleichliche Hilfsmittel, wodurch alle im Körper zurükgebliebnen Arseniktheilchen fast völlig unschädlich gemacht und, so zu sagen, vernichtet werden.
§. 227. Es verwandelt nemlich alles, was es von aufgelöstem Arsenik in dem Magen und den Gedärmen antrift, augenbliklich in eine Art Operment, ein höchst feines pomeranzenfarbnes Pulver, das fast nicht den mindesten Nachtheil (es müste denn in groser Menge zugegen seyn) im menschlichen Körper verursacht und nach und nach auf gelinde Ausleerungsmittel mit dem Stuhlgang unschädlich abgeht.
§. 228. Es ist zwar nicht zu leugnen, daß mit Leberluft gemischtes Arsenikwasser zwar augenbliklich gelb gefärbt oder getrübt wird, seinen Operment aber nicht sogleich fallen läst, (jenes müste denn sehr kräftig zubereitet seyn) da präzipitirtes Auripigment viel leichter[139] im Wasser auflöslich ist, als gewachsenes. Dies mit Leberluft und Arsenikwasser entstandene gelbtrübe Gemisch wird jedoch deshalb nicht weniger unschädlich, wenn nur eine hinlängliche Menge Leberluftwasser in die Vermischung kömt. Denn dann wird das Verhältnis des mit Arsenik verbundnen Schwefels so gros, daß es diesen künstlichen Operment, ungeachtet seiner grösern Auflöslichkeit, doch weit milder macht, als gewachsenen. Wenn in lezterm der Antheil des Schwefels 1/6 beträgt, so kan dagegen durch eine überwiegende Menge Leberluft mit dem niderzuschlagenden Opermente auf funfzehn Mal mehr Schwefel, als in jenem ist, vereinigt werden. Hierüber hat man sich um so weniger zu wundern, da Schwefelleberluft den schon niedergefallenen Operment in reicher Mase wieder auflöst und nur erst nach einer geraumen Zeit, oder nach Hinzugiesung einer Säure lichtgelb fallen läst.
§. 229. Man wird mir also die Behauptung verstatten, je schwefelhaltiger das Operment desto unschädlicher, gesezt es wäre auch auflöslicher. Behauptet man[140] daß gewachsenes Operment oder natürliches Rauschgelb ausser einer schweistreibenden Wirkung fast keine üble Erscheinung im Körper hervorbringe, so wird diese gute Meinung (wie mich auch an Thieren angestelte Versuche lehrten) noch weit eher von unserm mit Schwefel so ungemein übersättigtem Opermentpräzipitate zu hegen seyn; so gewis die Regel in der Scheidekunst gegründet ist, je in gröserer Mase die mildernde Substanz dem abzustümpfenden Körper zugesezt wird, um desto milder wird die entstehende Zwittersubstanz, oft zugleich auch auflöslicher. Das fressende kaustische Laugensalz mit Fett zur festen Substanz verbunden, wird zur mildern Seife, die dann nochmals mit einem Uebermas von Oel übersättigt, flüssiger, wenigstens noch milder und unschmakhafter wird. Die reine Weinsteinsäure ist sehr scharf; mit etwas Gewächslaugensalze verbunden wird sie zum unschmakhaftern schwerauflöslichern Weinsteine, mit ebendemselben Laugensalze aber völlig gesättigt zum mildesten höchst leichtauflöslichen tartarisirirten Weinsteine.
§. 230. Die leichtere Auflöslichkeit des Opermentpräzipitats kömt der beabsichteten Hülfe sogar zustatten. Aufgelöstes, besonders durch Leberluft auflöslicher gemachtes Operment geht leichter durch den Mund und After, auch wohl durch Schweis und Harn ab, als das natürliche, schwerauflösliche schwerwiegende (obgleich nicht viel gefährlichere) Opermentpulver, dessen Abwaschung aus der Zottenhaut der ersten Wege ungleich mehr Bemühungen erheischt.
§. 231. Dieses (§. 226.) Heilmittel also lässet man den Kranken statt alles andern Getränks so lange zu sich nehmen, auch wohl in Klystieren einsprizzen bis alles Brennen, Nagen im Magen, alles Drücken in der Herzgrube, nebst der bänglichen Uebelkeit auf der einen, das Schneiden, Reissen und Kneipen in den Gedärmen aber, die Spannung und das Wühlen um den Nabel, der ruhrartige Stuhlzwang, das Fressen im Mastdarme und das beschwerliche Harnlassen auf der andern Seite verschwunden ist.
§. 232. Durch Fliegenwasser und aufgelösten weissen Arsenik entstandene Vergiftungen schnell und fast augenbliklich zu heben, ist dieses mit Rahm gemischte Schwefelleberluftwasser allein im Stande; nur wenige oben und unten abführende schmeidigend einwickelnde Mittel sind dann noch nöthig, auch wohl diese nicht einmal, da Schwefelleberluftwasser selbst schon Ausleerungen zu bewirken pflegt, die man allenfals (in einem Verhältnisse wie 40:2:1.) durch Eidotter mit Rizinusoel zusammengeschlagen erhöhen kan.
§. 233. Hätte man (welches sich doch schwerlich selbst auf dem Lande denken läst) zur Bereitung dieses hülfreichen Wassers ganz und gar keine Gelegenheit, so mus man sich zur Neutralisirung und völligen Fortschaffung der lezten Arseniktheile mit dem ölhaltigen Seifwasser, und mit Milchrahm unter Milch gemischt behelfen. Auch kan ein zwekmäsiges Mittel zu dieser Absicht aus Oel (zerlassener Butter) Milch und frischen Eierdottern in verschiednen Verhältnissen zusammengeschlagen werden. Das aus Hollunderbeerkernen geschlagne Oel vertritt auf dem Lande füglich die Stelle des Rizinusöls.
§. 234. Man kan, wenn der flüssige Leib zurükbleiben solte, zulezt auch etwas Sahnekoffee[141] mit Zucker zu Hülfe nehmen, ein Getränk welches ausser andern Tugenden in diesem Falle noch schmeidiget und nährt. Koffee an sich besizt spezifische Kräfte, die Reizbarkeit der Muskelfasern zu erhöhen, folglich die Ausleerung der ersten Wege zu erleichtern.
§. 235. Ich habe des Rizinusöls gedacht, welches allerdings besonders bei Arsenikarten die ihrer Schwerauflöslichkeit wegen eher der Ausleerung als Zerstörung bedürfen beim Fliegenstein und Operment grose Dienste[142] thut, könte hülfreicher und anwendbarer seyn, wenn es frisch und unverfälscht leicht zu haben wäre. Im letztern Falle kan, besonders wenn der ergiebige ofne Leib zaudert, dieses Oel mit schiklichen Zwischenmitteln (§. 232.) verbunden, so beigebracht werden, daß aller Viertelstunden ein Eslöffel voll beigebracht werde, bis hinlängliche Wirkung erfolgt.
§. 236. Doch ist dieses, wie gesagt, eine höchst seltene Erfordernis; glüklicher Weise, (Seifwassertrinken, ähnliche Umschläge und Klystiere leisten oft weit mehr) da dies Oel selten gut und brauchbar zu haben ist, ausser in grosen Städten, wo es auch in Klystieren statt gemeinen Oels anzuwenden wäre.
§. 237. So geht man mit der Ausleerung, Neutralisirung und Vererzung des Arseniks im ersten und zweiten Grade der Vergiftung zu Werke. Die nöthigen kleinen Abänderungen dieser Vorschriften in Ansehung der Zeit, der Wahl und Menge der Mittel und ihrer Folge auf einander wird der gesuchte Arzt der Körperbeschaffenheit des Kranken und andern Umständen gemäs zu bestimmen und anzuordnen wissen.
§. 238. Wird er z. B. bei einer mäsigen Vergiftung erst nach zehn bis zwölf Stunden gerufen, so wird er aus den vorkommenden Zufällen und den schon genommenen Mitteln beurtheilen können, wie gros die zu erwartende Hülfe, ob die Menge des noch vorhandnen Giftes ansehnlich, ob sie in gröserer Mase in den Zotten der Magen- oder Darmhaut hängt, ob mehr eine dringende Entzündung oder ein Giftvorrath zu bestreiten, wie weit beiden Heilanzeigen durch die angegebnen Mittel zu begegnen sei, in welcher Mase, in welcher Ordnung, mit welcher Auswahl? Gröstentheils sind dann vor der Hand besonders die Indikazionen (§. 175.) /d/, /e/, /f/, /g/, zu befriedigen, mit gehöriger wie wohl untergeordneter Rüksicht auf /a/, /b/, allemal aber und beizu auf /c/.
§. 239. Geschieht die Hülfe erst nach vier und zwanzig bis acht und vierzig Stunden, und ist noch etwas zu thun, so kan der Fall eintreten, daß gar nicht mehr auf /a/, nur einigermasen auf /b/, /e/, /f/, am meisten aber auf /e/, und /d/, leztlich auf /g/, /h/, /i/, zu sehen ist.
§. 240. Man kan z. B. wenn der Kranke durch Verzug vor allen andern widrigen Symptomen, besonders mit Entkräftung und Ohnmachten befallen wird, durch einige Löffel kräftigen Weins, hinunter geschlukt oder im Munde gehalten (oder durch Waschen mit Wein über verschiedne Theile oder den ganzen Körper) durch Erquickung mit Vitriol- und Salpeteräther, mit Moschus, durch Riechen an Radikalessig, durch frische Luft u. s. w. vorerst zu Hülfe eilen, ehe man das übrige zu besorgen übernimt.
§. 241. Findet man, daß Dysenterie[143] ein Hauptsymptom geworden und kein Leberluftwasser bei der Hand ist, so kan in Klystieren Kalkwasser (§. 67.) zu gleichen Theilen mit Milch vermischt, oder mit arabischen Gummischleim versezt, die in den weiten Gedärmen zurükgebliebnen Theile noch kräftiger zerstören, als Seifwasser.
§. 242. Ich habe oben angegebne Menge einzuflösender Mittel blos im Durchschnitt angegeben, es kan aber bei robusten Körpern und heftiger Vergiftung zuweilen noch halb, ja noch einmal so viel Getränk erforderlich oder doch dienlich seyn.
§. 243. Bei Vergiftungen mit alkalisch arsenikalischen Fiebertropfen oder Arsenikmittelsalze, eile man gleichfals Ausleerungen durch Seifwasser u. s. w. anfänglich zu veranstalten, dann aber durch langwieriges Trinken des Leberluftwassers mit etwas Essig versezt, die Ueberbleibsel zu zerstören. Ohne Hülfe einer Säure kan die Schwefelleberluft das Arsenikmittelsalz nicht zum Operment vererzen.
Man traue diesem tükischen Gifte viele Wochen lang nicht völlig, da es sich nur langsam in unserm Körper zersezt, und die schleichendste Vergiftung anzettelt.
§. 244. Kindern und hartnäckig Unfolgsamen können die nöthigen Getränke, nach Aufbrechung des Mundes mit einem Trichter eingegossen oder sonst mit Gewalt beigebracht werden.
Man hüte sich, dem Kranken heisses Getränk beizubringen, stark einzuheizzen, oder unter viele Betten zu stecken, damit nicht etwa der dadurch erregte Schweis einen Theil dieses Gift in die Säftmasse herüber treibe (§. 123. u. f.) und so, wie oft geschehen, Muskelsteife, Lähmung, Arsenikfriesel und Eklampsie erzeugt werde.
Sechstes Kapitel.
Heilart der Nachwehen, und der italienischen Vergiftung, so wie der Bergsucht.
§. 245.
Ist man (ich gehe zum dritten Zeitpunkte der Hülfe, die Nachwehen hinwegzunehmen, über) sogleich zu Rettung bei der Hand gewesen, und ist alles gehörig vollzogen worden, so ist die Nachkur auch nach einer sehr starken Vergiftung doch viel leichter zu bewerkstelligen, als wenn der stärkste Körper selbst die schwächste Gabe Gift blos durch seine Natur hat bewältigen müssen.
§. 246. In lezterm Falle sind oft so unheilbare Stellen den innern Häuten der ersten Wege eingeäzt worden, und einige Flecken so brandartig (vorzüglich am Pförtner und dem linken Magenmunde) entzündet, besonders nach angewandten schädlichen, narkotischen und hizzigen Mitteln, daß man der anscheinenden Besserung wenig zu trauen hat.
§. 247. Oft scheint das schleichende Fieber gebändigt, die Schlaflosigkeit und Unruhe besänftigt, Kräfte und Eslust wieder hergestelt werden zu können, aber nicht selten trügt man sich hier, bei der besten, doch zu späten Besorgung. Die Zufälle nehmen nach und nach wieder zu und der schleichende Tod erfolgt zuweilen erst nach Monaten, auch wohl erst nach Jahren.
§. 248. Indes, damit man sich in lezterm Falle die Versagung einer möglichen Hülfe nicht vorzuwerfen habe, im erstern aber (§. 245.) sein Werk desto gewisser und geschwinder volführe, nehme man die Genesungs- und Erholungskur vor die Hand; doch nie eher als bis alle Giftspuren aus den ersten Wegen hinweg sind, um jene (§. 123.) fürchterlichen Nachwehen zu vermeiden.
§. 249. Da es jedoch in beiden Fällen, wo man spät, oder auch, wo man bald anfänglich die Heilung übernommen hat, unmöglich ist, nach dem Uebergange der Ausleerungen von oben und unten sogleich genau zu bestimmen, in welchem Zustande sich die ersten Wege und übrigen Eingeweide befinden, wo, in welcher Menge und in welcher Gröse und Tiefe sich hautlose, entzündete auch wohl brandige und zum Schorf geäzte Flecken vorhanden sind so darf man in beiden Fällen, die Hofnung des Ausganges zu bestimmen, nicht voreilig wagen.
§. 250. Aus gleicher Behutsamkeit mus man demnach eine algemeine Kurart einschlagen, die den meisten hier möglichen Absichten auf die unschädlichste und thätigste Weise entspricht.
§. 251. In diesem Zeitpunkte sieht man als Folgen und Nachwehen der unzwekmäsig behandelten Vergiftungen der ersten beiden Grade
1.) Die gelindesten Symptome, eine fühlbare Rohheit im Schlunde und des übrigen Speisewegs, einiges Magendrücken auch wohl Brechen[144] nach eingenommener Mahlzeit, Kollern in den Gedärmen, Mattigkeit und Schläfrigkeit, doch mit merklicher Erholung begleitet und ohne andre bedenkliche und zweideutige Symptomen.
2.) Mäsige Unbehaglichkeit, Abgeschlagenheit aller Glieder, geringer aber daurender Schmerz im Unterleibe, mäsiger Kopfschmerz, ziemlicher Durst, unordentlicher Stuhlgang.
3.) Eben diese Zufälle in stärkerer Mase, nebst Ohrensausen, hartem, unordentlichem Pulse, aufgetriebnem Unterleibe, verschiedentlich anwandelnder (fliegender) Hizze und Schaudern, verlorne Eslust, trokne Lippen, unreine Zunge, unterbrochner, unruhiger Schlaf, wässeriger oder harter Stuhlgang, Fusgeschwulst.[145]
4.) Dann aber als die schlimsten Zufälle, unaufhörliche Aengstlichkeit ohne anzugebende Ursache, bittre, trokne, braune Zunge, schwärzliche Lippen, unauslöschlicher Durst, gespanter, harter, heiser Unterleib und Gegend der Herzgrube und unter den Rippen, kleiner, geschwinder, harter, aussezzender Puls, Schlaflosigkeit, verfallenes, gelbes Gesicht, matte Augen, rother Harn in geringer Menge oder Harnverhaltung, verstopfter, oder ashaftstinkender, jauchichter, eiterhafter, auch wohl unwilkührlicher und heiser Stuhlgang, geringer, angstvoller Schweis um die Brust und den Kopf, öfteres Gähnen, Schluksen, Wiederwegbrechen alles genossenen, Unbesorgtheit um dringende Angelegenheiten u. s. w.
§. 252. Hat man die ersten beiden Stadien der Krankheit selbst besorgt, oder ist nur nicht alzu spät bei sich selbst überlassenen und schlecht behandelten Vergifteten gerufen worden, so kan man die Genesungsdiät Anfangs noch mit leberlufthaltigem Wasser verbinden, oder diese hier so heilsame Luft mit dem nährenden Getränke selbst vermischen.
§. 253. Ausser dem leztgenanten, nicht zu geschwind hintanzusezzenden, Mittel, hat man in allem Falle eine algemein passende, in allem Betrachte unverdächtige Nachkur zu besorgen, die in keinem Arznei- oder Nahrungsmittel gewisser und zuverlässiger als in frischgemolkner Eselsmilch, Kuhmilch oder Menschenmilch[146] zu finden seyn wird. Sie passet auf alle rükständige Heilanzeigen.
§. 254. Milch, als die leichtverdaulichste[147] Nahrung selbst für den schwächsten Magen, vorzüglich wenn sie allein, ohne Vermischung mit andern Speisen und Getränken genossen wird, nährt ohne Mühe, ohne Anstrengung der ersten Wege, macht unter allen geniesbaren Dingen den geringsten Reiz, erhizt als das sanfteste Mittelding zwischen vegetabilischer und thierischer Natur die Blutmasse durchaus nicht, schmeidiget ihrer schleimichten Theile wegen, hebt dieser Gelindigkeit halber schon entstandne Entzündung und nimt die scharfen Salze[148] hinweg, wo sie sie findet; sie bindet die öhlichten Theile unserer Säfte, mit den wässerigen, und findet am leichtesten die zwekmäsigen Ausführungswege -- Solte sie denn nicht Kranken in allem Betrachte die besten Dienste leisten, deren erste Wege durch ein scharfes Gift entzündet und ihres natürlichen Schleimes beraubt sind, deren Blut durch stärkern Umtrieb scharf und entzündlich geworden, deren Kräfte durch Anstrengung, Fieber, heftige Ausleerungen und Schmerzen herabgeschmolzen und versieget, wo die Organe der Verdauung durch Anstrengung kraftlos und gelähmt, und die dazu unentbehrlichen Säfte verschwendet worden sind?