Ueber die Arsenikvergiftung ihre Hülfe und gerichtliche Ausmittelung
Part 6
Die Nachwirkungen des ins Blut geschlichenen Arseniks, Abzehrung, Zittern u. s. w. nimt er durch Milch hinweg. Dann noch Schwefellebern mit Milch -- oder die warmen Quellen, das Aachner Wasser u. s. w. zur Stelle getrunken und darin gebadet, (S. 96.) welche eine sehr zertrente Schwefelleber[125] enthielten. (Lieber! wie fandst du diese in den genanten Wässern?) Ihre Stelle will er durch fünf bis sechs Unzen durch Schmelzen bereitete Leber in einem Orhoft recht heissen Wassers aufgelöst, als Bad angewandt, (S. 97.) ersezzen (!!). Als Getränk, statt ihrer, alle Morgen eine bis zwei Pinten Wasser, worin in jeder ein bis zwei Quentchen kalkicher durch Verpuffen bereiteter eisenhaltiger (S. 98.) Schwefelleber aufgelöst sind. (ein unrichtiges Succedaneum von gräslichem Geschmacke!) Durch Schmelzen bereitete Leber (S. 99.) passe auf die Zerstörung, die die Arseniktheile in den ersten Wegen angerichtet haben -- die durchs Verpuffen verfertigte auf die Zufälle des Ueberganges dieses Gifts in die Säfte (eine subtile Distinkzion! aber ihre Richtigkeit? -- wie mögen wohl beide Arten der Lebern in der Wirkung von einander abweichen? Ist die durchs Verpuffen bereitete etwas anderes, als eine zum Theil wieder zerstörte Leber? Denn durch glühenden Salpeter verbessern wir keine Schwefelleber --).
§. 169. So weit =Navier=, man erlaube mir einige algemeine Anmerkungen.
Diese getreu ausgezogne Abhandlung der =Navierischen= Gegengifte des Arseniks verräth zuweilen etwas flache chemische Kentnisse, durchgängige Jagd nach fein künstlich verwickelten Gegenmitteln, und schwankende Anwendungsvorschriften. Was hat der Arzt in jedem einzelnen Stadium der Vergiftungskrankheit von diesem unübersehlichen Haufen kontrastirender Mittel vorzüglich anzuwenden? Hilft eins davon überhaupt, oder gehört die ganze Garnitur Mittel dazu? Wie hilft sich der Landman oder Kleinstädter ohne die ungeheuren Namen von, weis Gott, was für Lebern selbst nicht einmal aussprechen, geschweige sie anschaffen oder brauchen zu können? Welche Zeit gehört zu diesem Apparate, der nur frisch bereitet gehörige Dienste thun würde, wenn er könte! Und welchen Schwall von Flüssigkeiten bringt man nicht zusammen, wenn man die Viel, Häufig, in Menge trinken, und die benamten Pinten alle zusammenaddirt, die er anbefiehlt! Der Arzt ist froh, wenn er bei einer mäsigen Vergiftung zwölf und bei der heftigsten zwanzig Pfund in den robustesten Magen binnen sechs Stunden mit Vortheil bringen kan, aber seine Pinten betragen ungleich mehr an der Zahl, wovon jede über zwei Pfund zu rechnen ist. Gewöhnlich, wenn man etliche Mase Flüssigkeit hat wegbrechen lassen, nimt die antiperistaltische Bewegung des Magens ab -- und versagt dann bald völlig -- Das Brechen hört auf, der Ton der Muskelfibern dieses durch übermäsigen Reiz des Gifts und der ausleerenden Mittel ermüdeten Eingeweides ist wie gelähmt. -- Und dann die Vielfältigkeit der verschiednen auf einander eingegosnen Gegenmittel! hindert, vernichtet da nicht eins das andre -- ändert seine Natur? giebt ihm auch wohl eine zwekwidrige Richtung? Wenigstens hätte =Navier= die Zufälle angeben sollen, welche den jedesmahligen Zeitpunkt anzeigen, wo dieses, wo jenes, und wo wieder ein andres Gegenmittel eingegeben werden müsse!
§. 170. Die fünfte Klasse enthält diejenigen Gegenmittel der Arsenikvergiftung, die nach meinem Ermessen und einer Reihe damit angestelter Versuche zufolge, den Vorzug vor den übrigen, wenigstens in der vorzutragenden Verbindung, zu verdienen scheinen.
§. 171. Ich stelle sie, der leichtern Uebersicht wegen, den anzuführenden Heilanzeigen gegen über, mit Rüksicht auf die festgesezte Eintheilung der Arsenikvergiftung in ihre drei Grade.
§. 172. Aus dem, was ich bishieher von der Wirkungsart des Arseniks auf die thierischen empfindlichen Fasern besonders der ersten Wege, von den Zufällen mit Arsenik vergifteter Personen, und von der chemischen Natur dieses Giftes erinnert habe, drei Quellen deren Zusammenflus allein im Stande ist den Arzt mit Sicherheit zu leiten, flossen folgende Heilanzeigen, und die sich hierauf beziehenden Gegenmittel her, die, wie mich chemische Versuche, klinische Grundsäzze und verschiedne Krankenbetten dieser Art lehrten, befriedigend sind.
§. 173. Es ist wahr, man kan ungleich künstlichere, zusammengeseztere, kostbarere Mittel sehr leicht vorschlagen, und so das Löbchen eines Scheidekünstlers feinerer Art leicht erhaschen, aber, ohne Anspruch auf diesen mit der Erhaltung der Menschen oft sehr unzusammenhängenden Ruhm, Mittel auszuspähen, die die kräftigsten aller Art, die unschädlichsten, so viel möglich angenehmsten, den Hausmitteln gleich, überall leicht zu haben, die wohlfeilsten, und der dringenden Gefahr wegen mehrern Heilanzeigen zugleich genugthuend sind, und sie auf die passendste Art anwenden zu lehren, dies, deucht mich, war ein höherer Zwek, den ich vor andern ins Gesicht fassen muste.
§. 174. Aus diesem Standorte wird man beurtheilen können, ob ich so sehr übel that, zu einer Abhandlung dieser Art ganz und gar kein neues Mittel zu erfinden, und daß ich, als therapeutischer Schriftsteller, mich begnügte die vorhandnen gehörig zu würdigen, vorurtheilfrei die besten zum Vorrange zu erheben und zu ihrer vortheilhaftesten Anwendung den richtigsten und simpelsten Weg zu verzeichnen.
§. 175. 1.) Heilanzeigen der stärksten Arsenikvergiftung und ihre Genugthuung
/a/) Den grösten Theil des verschlukten Giftes (weissen Arsenik, Giftmehl, Fliegenstein, Operment) durch das zwekmäsigste Brechmittel aus dem Magen zu schaffen -- starke Seifenauflösung.
/b/) Den Rest verschlukten (weissen Arsenik-) Pulvers möglichst geschwind aufzulösen und zugleich
/c/) zu neutralisiren, um diese metallische Säure während ihres Verweilens so viel möglich unschädlich zu machen, bis sie von Zeit zu Zeit ausgeleert werden kan -- =Seifwasser mit Oel, Schwefelleberlufthaltiges Wasser mit Rahm=.
/d/) Die innere Haut der ersten Wege durch einen schmeidigenden Ueberzug zu sichern -- vorige Mittel und Milchrahm mit Milch.
/e/) Die Ausleerung von unten zu erleichtern -- zu befördern -- obige Mittel, besonders =Seifwasser mit (Rizinus) Oel, Umschläge und Klystiere von aufgelöseter Seife=.
/f/) Der örtlichen und algemeinen Entzündung zu wehren -- ähnliche[126] Bähungen, Umschläge, laue Bäder, Klystiere -- Aderlas.
2.) Heilanzeigen der langsamern oder vernachläsigten leichtern Arsenikvergiftung -- Ebendieselben oder nur die leztern Mittel, je nachdem der Arzt, oder die helfende Person zeitiger oder später ankömt, überdies, wenn man etwas späte anlangt, noch
/g/) Zerstörung und Hinwegschaffung der Gifttheile in den ersten Wegen -- Schwefelleberluftwasser in Getränken und Klystieren, obige unten (auch wohl oben) abführende Mittel.
/h/) Entzündungswidrige Diät -- obige (/f/) Mittel gegen Entzündung -- dann Milchdiät, reine, frische Luft.
3.) Heilanzeigen der schleichenden Arsenikvergiftung und der Nachwehen der ersten beiden Grade -- Einige der angezeigten Masregeln, wo nöthig; sonst noch
/k/) Zerstörung der Ueberreste des Arseniks in den zweiten Wegen -- lauwarme Bäder von Schwefelleberlufthaltigem Wasser -- ähnliches Getränk.
/m/) Erweichung und Schmeidigung der festen und flüssigen Theile -- leztere (/k/) Mittel mit Milchdiät verbunden.
/n/) Almählig aufsteigende Stärkung -- Milch- und Fleischbrühendiät, frische Luft, Trinken eisenhaltiger Wasser -- endlich Wein, kaltes eisenhaltiges Wasserbad -- kräftigere Kost, Lustreisen.
/o/) Linderung der paralytischen und krampfhaften (auch gichtischen) Zufälle -- stärkende Kur, Elektrisität -- Tropfbäder.
§. 176. Seife, Oel und Milch sind doch wohl unschuldige Mittel und zu allen Zeiten leicht und überall zu haben. Niemanden ist die Hülfe versagt, dem Reichern so wenig wie dem Aermern, auf dem Landgute, wie in der Strohhütte, bei Tag und Nacht. Diese drei sind zur stärksten Arsenikvergiftung hinlänglich, und wenn es wahr ist, daß man in so dringender Gefahr selbst in Palästen den leckern Gaumen nicht um Erlaubnis fragen darf -- auch in Städten hinlänglich; einige kleine Verbesserungen aus der Pharmazie, wie man sieht, abgerechnet, da die gütige Natur der Schwäche des städtischen Weichlings doch wohl noch weit mehr unter die Arme greifen wolte, als sie bei dem dikhäutigen Magen des Landmans und Tagelöhners bedurfte.
Bei den Hülfsmitteln gegen den zweiten, besonders den dritten Grad bin ich freigebiger, und, wenn man will, künstlicher gewesen, theils da es nöthig ist, theils da man dann mehrere Muse hat, die dennoch wohlfeilen und leicht herbeizuschaffenden Mittel nach und nach herbei zu bringen. Ich gehe zur Anwendung über.
§. 177. Aus verschiednen Beispielen, die uns =Wepfer=[127], =Heinrich von Heer=[128], =Zittman= und andre aufgezeichnet haben, sieht man mit Verwunderung, wie wenig selbst die gröste Menge Arsenik unter festen Speisen verschlukt oder in einen mit Speisen angefülten Magen gebracht, der Gesundheit des Vergifteten geschadet haben, und wie, so gar in den schlimsten Fällen, die Vergiftungskrankheit doch nur chronisch geworden und den Tod auf viele Tage, ja Wochen und Jahre lang hinausgeschoben hat, wo man die fürchterlichsten, reissendsten Zufälle und nur noch wenige Stunden Lebensfrist hätte ahnden sollen. Es erfolgte Erbrechen und mit ihm der fast völlige Abgang des Giftes.
§. 178. Bei dem Arsenikpulver, das vorher unter feste Speisen gemischt war, ehe die Masse verschlungen ward, ist dieser glükliche Ausgang nicht ganz unerwartet, da, der Reizbarkeit des Magens halber; da der vergiftete Speisenbrei, gröstentheils eher wieder weggebrochen wird, ehe er mit Magensafte oder Getränken verdünt, das schwerere Arsenikpulver zu Boden fallen läst, wo es die innere Haut zu benagen anfangen würde. Auch im Schlunde hat es in dieser Vermischung keine sonderliche Zerstörung anfangen können.
§. 179. Aber wenn bloses Arsenikpulver erst nach genossenen Speisen verschlukt wird, denn hat es mit dem gewöhnlich guten[129] Ausgange der beabsichteten Vergiftung schon eine andre Bewandnis. Hier wird ein groser Theil des Giftpulvers, trocken oder mit einer Flüssigkeit beigebracht, sich hie und da im Schlunde, inwendig am Magenmunde und vorzüglich in der ganzen Gegend der innern Magenhaut anlegen, die noch von Speisen leer war, oder, welches einerlei ist, die das herabgeschlukte mit Arsenik gemischte Getränk zu seiner Aufnahme ausdehnte.
§. 180. Ueberdem besizt jeder feingepülverte weisse Arsenik und Fliegenstein die Eigenschaft, über jeder, selbst kochendheisen Flüssigkeit, in die er geschüttet wird, ungeachtet alles Umrührens, eine pulverichte Haut zu bilden, mit schwimmenden Pulverklümchen vermischt, die durch Luftbläschen empor gehalten werden.
§. 181. Diese nicht wenig Arsenikpulver enthaltende Haut, hängt sich, wie in jedem Gefäse, so vorzüglich im Magen an die Ränder, umzieht die zottige Haut, und fängt so seine Verwüstung an.
§. 182. Besäse nun der dikliche drunter stehende Speisenbrei seiner zusammenhängenden Natur nach, nicht die Kraft, selbst aus diesen zottigen Fasern das Arsenikpulver wie durch Anziehung an sich zu nehmen, und beim erfolgenden Erbrechen mit sich (grosentheils) herauszuziehn, wie wäre es möglich, daß ähnliche Vergiftungen noch so unvermuthet leicht überhin gehen, und weit minder tragisch ablaufen könten, als die verschlukte oft grose Menge dieses fürchterlichen Stoffes vermuthen lassen solte? Warum geschieht das Gegentheil, wenn statt der Speisen blos dünne Getränke im Magen waren?
§. 183. Sind blose Getränke im Magen vor der Verschluckung des Giftpulvers vorhanden gewesen, so wird der gröste Theil des leztern in Klümpchen auf den Grund des Magens fallen, die, wo sie liegen, sich in die Zottenhaut einhängen und daselbst örtliche Entzündungen erregen, oder von den bald erfolgenden Zusammenziehungen dieses Eingeweides nach beiden Mündungen, den entzündlichsten Theilen des Magens, zum Theil getrieben werden.
§. 184. Selten wird dies Gift trocken verschlukt, ohne nachspülende Flüssigkeit, in welchem Falle der Schlund am meisten leiden mus, wenigstens anfänglich.
§. 185. In beiden leztern Fällen hängt sich, vorzüglich das weisse Arsenikpulver so fest in die feinen samtartig hervorragenden Zäserchen der innern Haut, daß es durch dünne Flüssigkeit fast unmöglich herauszuwaschen ist. Geniest man aber bald nach einer solchen Vergiftung breiähnliche Speisen, so nehmen diese beim Erbrechen einen grosen Theil davon leicht aus den Magenfalten mit.
§. 186. Man befeuchte die innere rauh geschabte Fläche eines von weichem Holze verfertigten Gefäses (welches dann seiner emporstehenden Fasern wegen ziemlich mit dem Innern des Magens verglichen werden zu können scheint) stark mit Wasser und bestreue diese nassen Wände mit Arsenikpulver. Nun versuche man dieses Pulver durch Ausschwenken mit irgend einer Flüssigkeit aus diesem Gefäse zu bringen, und man wird finden, daß sich keine dünne Feuchtigkeit dazu schikt, dieses schwere so leicht anhängliche Pulver aus den feinen Holzfasern los zu wickeln und mit fort zu schlemmen.
§. 187. Man versuche ferner, das in den nassen rauchen Wänden dieses Gefäses hängende Arsenikpulver durch Umschwenken mit Oele loszutreiben und in dieser Verbindung heraus zu giessen, und man wird seine Absicht fast nicht im mindesten Grade erreichen, da das Oel gegen die Feuchtigkeit der nassen Fasern und des nassen drin hängenden Pulvers keine Anhänglichkeit besizt, und so lezteres nicht berühren, folglich nicht in sich und mit sich fort nehmen kan; eben so im Magen.
§. 188. Dagegen schütte man in dies (nasse, mit Arsenikpulver bestreute) Gefäs, nachdem fast alles vergeblich versucht worden, irgend einen zähen flüssigen Brei, schwenke ihn herum, schütte ihn heraus und wiederhole diesen Handgrif einige Male, so wird die innere rauche Fläche dieses Gefäses fast gänzlich vom Arsenikpulver befreiet werden, da der Zusammenhang des Pulvers mit dem Brei stärker ist, als mit den nassen Fasern.[130]
§. 189. Wenn es uns auch nicht erlaubt wäre, aus jenen (§. 177.-185.) Thatsachen und letztern (§. 186.-188.) analogischen Versuchen Folgerungen auf die Auswahl eines Mittels zu ziehn, welches am geschiktesten wäre, jenes stygische Pulver aus dem Magen zu bringen, so könten schon meine eignen Erfahrungen beweisen, daß eine starke Auflösung der gemeinen Hausseife in Wasser diese und noch mehrere Vorzüge im höchsten Grade verdiene.
§.190. Denn ausserdem, daß dieses Mittel eine zähe Konsistenz und gelinde spezifische Kraft Brechen, ohne Entzündung, zu erregen besitzt, schmeidiget es auch die Wände des Magens, mischt sich mit allen Flüssigkeiten, neutralisirt den aufgelösten Arsenik, bringt einen sehr grosen Theil desselben unaufgelöst herauf und reicht dem fernerhin dienlichen Oele ein Zwischenmittel dar, seine lindernde und Fasern schüzzende Kraft (ohne abgestosen zu werden) auf die zottige Magenhaut in vollem Mase zu äusern -- Vortheile die sich schwerlich bei einem und demselben Mittel vereinigen.
§. 191. Hiezu kömt noch, daß alle Haushaltungen Seife und Wasser besizzen, daß sich dies Mittel sehr geschwind zubereiten läst und daß sein Geschmak wenigstens nicht unerträglich ist. Es ist im höchsten Grade wohlfeil.
§. 192. Da dieses Mittel alle anfängliche Heilanzeigen zugleich und so zwekmäsig erfüllt, wie ich gewis weis, so schäzze ich mich, wenn Navier das Verdienst hat, der Seife mit etlichen Worten überhaupt Erwähnung gethan zu haben, glüklich, die zahlreichen Vorzüge dieses so hülfreichen Mittels zu zergliedern, seinen Tugenden aus Gründen und Erfahrung ihren gebührenden Rang anzuweisen und seine Anwendung zu lehren.
§. 193. Wenn man sich aber auch geneigt finden lassen sollte, die Vorzüge einer starken Seifenauflösung bei der Arsenikvergiftung anzuerkennen, so könte man doch vielleicht Anstand nehmen, sich dieses Mittels bei jenen (nicht seltnen) Vergiftungen zu bedienen, wo es zweifelhaft wird, ob das Verschlukte Arsenik, oder etwas anderes sey. Man wird einwenden, wie, wenn das genommene Gift ein anderer metallischer, oder mechanisch reizzender Körper, eine narkotische Pflanze, ein scharfes Harz oder eine schädliche thierische Substanz wäre, solte denn dies gegen Arsenik so gepriesne Gegengift, hier nicht vielleicht unnüz, vielleicht zweideutig oder wohl gar schädlich werden?
§. 194. Ich könte zugeben, daß alle verschlukte schädliche Dinge der drei Naturreiche ihre von einander abweichende Natur zwar nicht stets (wenigstens dem Ungeübtern nicht) durch so unzweideutige, unverkenliche und charakterische Merkmale und Symptomen der Vergiftungskrankheit an den Tag legen, als wenn mit Fingern darauf gezeigt würde (man mögte etwa die nervenbetäubenden und Muskelfiebern lähmenden Gewächse, den Mohnsaft die Toll- und Lorbeerkirsche u. s. w. ausnehmen) und man deshalb, dem ersten Anblicke nach, Bedenken tragen könnte, mit einem namentlichen Gegengifte einen Fehlgrif zu thun.
§. 195. Wenn man aber dagegen bedenkt, daß es bis jezt noch keine spezifischen Gegenmittel schädlicher Pflanzen und Thiersubstanzen giebt, daß die algemeine und fast allein hinreichende Heilanzeige dieser Gifte in kräftiger Ausleerung von oben und unten besteht, daß mechanisch reizzende Dinge (Glas u. s. w.) eingewickelt und herausgeschaft, die verschlukten korrosivischen Säuren neutralisirt, die schädlichen metallischen Salze zersezt, die Harze aufgelöst seyn wollen, und daß die narkotischen Gifte (auch Blei) die kräftigsten Ausleerungsmittel erheischen, so wird jeder, welcher die Natur einer starken Seifenauflösung kent, gestehen müssen, auch gegen alle übrigen Gifte (nächst dem Arsenik) sei das vorzüglichste, algemeinste und unschädlichste (anfängliche) Hülfsmittel in dieser wohlthätigen Zwittersubstanz zu suchen und zu finden.
§. 196. Man löse also getrost, so bald oben beschriebne (§. 99.-102.) Kennzeichen der Vergiftung des ersten Grades sich an irgend jemand äussern, man löse, sage ich, ohne Zeitverlust ein Pfund Seife in vier Pfunden Wasser auf, das ist, man reibe die trokne Seife geschwind auf einem Reibeisen klein, schütte sie in einen Topf der bequem (des Ueberlaufens wegen) acht Pfund Wasser halten kan; man gieset die genante Menge kochenden Wassers auf die zerkleinte Seife, quirlet beides unter einander, und lässet es zwei Minuten lang aufkochen, quirlt nochmals und dieses so kräftige Hülfsmittel ist fertig, von diklich zäher, doch flüssiger Konsistenz, so lange es warm erhalten wird; in der Kälte wird es ganz steif.
§. 197. Man giebt es dem Kranken Tassenweise, mit etwas Zuker im Munde, kaum so warm als man gewöhnlich Thee oder Koffee zu geniesen pflegt, zu trinken. Ist der Kranke eine Person von reifem Alter, also zwischen dem zwanzigsten und sechszigsten Jahre, so kan man ihr eine solche Tasse, worein fünf bis sechs Loth Wasser gehn, alle 3 bis 4 Minuten reichen.
§. 198. So wird in ungefähr zwei Stunden diese Menge (fünf Pfund) Seifenauflösung verschlukt seyn. Man kan auch längere Zwischenzeiten zwischen jedem Trunke wählen, der dann aber jedesmahl desto stärker seyn mus, damit diese dikliche Flüssigkeit in genannter Zeit gewis verschlukt sei.[131]
§. 199. Es mus im Fall der Weigerung mit Gewalt beigebracht werden, da in einem so dringenden Nothfalle, wo kaum eine Haarbreite zwischen Leben und Grab fehlt, und wo alle Reichthümer, Stands- und Geburtsrechte in dem geöfneten Schlunde des Todes zu verschwinden scheinen, keine andre Rüksicht als Rettung, Rettung zum Augenmerke gefast werden darf, so wenig als es einem Untersinkenden frei stehen kan, ob er bei den Haaren oder einem anständigern Orte gepakt seyn will.
§. 200. Solte sich in der ersten Viertelstunde des Trinkens der Seifenauflösung (welches höchst selten geschieht) kein zwekmäsiges Brechen einstellen, so kan der Schlund mit dem Finger, oder mit einer in Oel getauchten Gänsefeder dazu gereizt werden, dann wird es ferner gewis von selbst erfolgen.
§. 201. Ist der Vergiftete ehedem Krankheiten oder Zufällen unterworfen gewesen, bei welchen eine starke Wallung des Bluts gegen die obern Theile, oder wo eine so heftige Magenerschütterung bedenklich ist, einer Neigung zum Schlagfluß, Herzklopfen, Blutspeien, dem Blutüberflusse überhaupt, der Brustwassersucht, verschlosnem Lungengeschwür -- Verhärtungen und Geschwüren irgend eines Eingeweides, einem Bruche u. s. w. so legt man in letzterm Falle das Bruchband an, und lässet in den übrigen Fällen zwanzig bis dreisig Loth Blut aus der Ader, so bald die ersten sechs bis acht Tassen getrunken worden sind.
§. 202. Kömt man erst eine Stunde hernach, nachdem das Gift genommen worden, dann mus auf alle Fälle (eine so verspätete Hülfe findet immer Entzündung vor) der Körper sei volblütig jung oder nicht, ein verhältnismäsiger Aderlas vorgenommen werden, das ist stets nach den Graden der schlaffern oder festern Fiber, der schwächlichern oder lebhaftern, blut- oder wasserreichern Körperbeschaffenheit, und dem Alter gemäs abgewogen.
§. 203. Eine Person von sechzehn bis zwanzig Jahren kan vier Pfund, von zwölf bis sechzehn Jahren drei Pfund, ein Kind von acht bis zwölf Jahren zwei Pfund und eins von sechs bis acht Jahren ein Pfund dieser Seifenauflösung trinken, doch in der angegebnen Dosis und Zeit.
§. 204. Die in die Augen fallende Wirkung dieses Mittel ist gelindes aber fortgesetztes und zwekmäsiges Erbrechen. Man hat nicht nöthig die Trinkzeiten des Uebergebens halber aufzuschieben, vielmehr mus, so bald der Kranke davon einige Augenblicke ausgeruhet hat, das Einflösen erwähnter Masse wieder fortgesetzt werden.
§. 205. Ist die angegebne Zeit vorbei und die nöthige Menge starker Seifenauflösung getrunken, so ist das meiste geschehen, was möglich war. Das gewaltsame Würgen, die Athem verschliesende Angst, das Fressen im Magen, das unausstehliche Herzdrücken und das Zusammenschnüren der Kehle wird sich gelegt haben; das heist das meiste Giftpulver ist, in der getrunkenen schleimichten Flüssigkeit eingehüllt, hinweggebrochen, das Aufgelöste aber neutralisirt (§. 54., 55.) worden.
§. 206. Was durch diese erste Behandlung vom Gifte nicht durch den Mund abgeführt worden ist, wird man sich umsonst schmeicheln, auf eine andre Art durchs Erbrechen in Pulvergestalt heraus zubringen. (Diese Ausleerung von oben beim Anfange einer (noch so starken) Vergiftung passet nicht nur, wie gesagt, auf weissen Arsenik, Giftmehl, Fliegenstein und Operment, sondern auf alle Arten von schädlichen Dingen die schleunige Ausleerung bedürfen.)
§. 207. War es weisser Arsenik, so bestehet die nächste Hofnung zur Hinwegschaffung des noch in den Zotten der Magenhaut zurükgebliebnen feinen Pulvers darin, so schnell aufzulösen, zugleich aber, es so viel möglich neutralisirt (oder besser, vererzt) entweder durch nochmahliges Erbrechen, oder auch wenn der Durchlauf schon vor sich angefangen hat, von unten wegzubringen.
§. 208. Keine Flüssigkeit löset eine gegebne Menge Arsenikpulver schneller auf, nimt einen so grosen Theil davon in seine Zwischenräume, neutralisirt das Aufgelösete leichter, macht die Eingeweide schlüpfriger und gegen die fressende Kraft mineralischer Gifte unzugänglicher, und befördert dabei die Ausleerungen so sicher, als Seifwasser.[132]
§. 209. Durch das obbeschriebne Trinken der stärkern Seifenauflösung, wird das Gift mehr in Substanz, als eigentlich aufgelöset weggeschaft. Was sich gleichwohl, indes auflösete, ward durch dieses Mittel so gleich bei der Berührung zum Mittelsalze, folglich bei weitem unschädlicher, als die Auflösung in blosem Wasser, und so von Zeit zu Zeit ausgeführt.