Ueber die Arsenikvergiftung ihre Hülfe und gerichtliche Ausmittelung

Part 13

Chapter 133,505 wordsPublic domain

§. 481. Eben so gewis von des Vergifters' Verbrechensgröse die dritte Klasse der konkurrirenden Umstände, alles unabwendbar Zufällige, in der Mase abgezogen werden, als es zur Verschlimmerung und Tödlichkeit der Vergiftung beitrug. Schrek vom Donner, Feuersbrunst, Räubern, Einstürzung der Wohnung, feindliche Mishandlungen; so wie dem Giftkranken (bei einer langweiligen Vergiftung des zweiten Grades (§. 111) zustosende fremdartige Krankheiten;)[308] leztlich die Todesursachen und widrige Disposizionen, die im Körper, dem Vergifter unbewust, lagen und zum unglüklichen Ausgange mehr oder weniger beitrugen, nach dem Ermessen des obduzirenden Arztes.

§. 481. Von lezterer Art können jedoch Lungensuchten, Schwangerschaft, hohes Alter zarte Jugend, Schwäche nach schweren Krankheiten, kräplichte Verwachsungen u. d. g. dem Vergifter selten oder nie unbekant seyn.

§. 482. Fänden sich aber auch schon dergleichen, vor der Leichenöfnung unsichtbare Todesanlagen, den Magen des Vergifteten hingegen (auch wohl die sonst gesunde Lunge) fände man ausnehmend entzündet, oder sonst so starke vom Gifte erregte Zerstörung[309] in den ersten Wegen, daß an eine Wiedergenesung ohnehin nicht zu denken war, so kan die Tödtlichkeit durch jene unsichtbaren Körperanlagen an sich nicht im geringsten vermindert oder herabgestimt werden.

§. 483. Es darf uns nicht wundern, daß die Vergiftungstödlichkeiten noch so dunkel sind, da die Lethalitäten der Wunden selbst noch mit so dichtem Schleier umhült da liegen. Solte man es wohl glauben, daß ein Stich durch die Aorta für nicht tödlicher als ein geringer Stos auf die Brust, wodurch eine Pulsadergeschwulst zerris, oder der Durchgang einer Kugel durch den untern Theil des kleinen Hirns nicht lethaler als eine Ohrfeige auf eine widernatürlich dünne Hirnschale angesehn werde? Dies dünkt mich, heist in so wichtigen Dingen mit Worten spielen.

§. 484. Wahr ists, sowohl auf den mäsigen Stos gegen die so widernatürlich dünne Stelle der Hirnschale, als auf den unbeträchtlichen Schlag gegen einen Ort, wo ein innerer Pulsaderkropf nur dieses kleinen Eindruks noch zum Zerplazzen nöthig hatte, erfolgte schleuniger und gewisser Tod, und da es nichts tödlicheres als Tod geben kan, so solte man sich, obenhin betrachtet, beinahe verleiten lassen, diesen beiden Stössen eine absolute Tödlichkeit beizulegen. Genau betrachtet aber kan auf diese Tödlichkeitsbestimmung des schielenden Arztes unendlich weniger die Rache des Gesezzes (um die es bei der Obdukzion doch zu thun war) als der Spaden des Todengräbers Anspruch machen. Sie sind durchaus tödlich in Beziehung auf das unglükliche Schiksal des Erblichenen, wer wird dies leugnen? aber in Rüksicht des Verlezzers, der diese tödtlichen Blösen seines Widersachers vielleicht nicht kannte, nicht ahnden konte, können diese Todesfälle ohne Ungerechtigkeit nicht anders als akzidentel genant werden.

§. 485. Wer sagt uns denn, daß, was man zufällige Ursachen nennt, blos nach der Hand hinzutretende seyn dürfen? Wollen wir bei der wichtigsten Angelegenheit des Menschen, bei Entscheidung über Leben und Tod etwas mehr als kalte, flache, Gemeinformeln gelten lassen, und wollen das Senkblei etwas tiefer werfen, so werden wir uns gedrungen fühlen, die Sträflichkeit eines Todschlags (Lethalität dem Arzte) nicht weniger oft wegen dazwischen gelegener als wegen dazwischen tretender (zufälliger) Ursachen, wovon die erstern oft gewisser ein vom Thäter unabhängiges Medium zwischen That und Tod als die leztern seyn können, zu mildern. Kan eine Ursache kleiner als ihre Wirkung seyn? Und doch hängt der Altagsmensch, was der Zeit nach aufeinander folgt, sogern wie auf einander passende Ursache und Wirkung zusammen! Treten bei einem unorganisirten Körper oft mehrere verschiedentlich gerichtete stärkere und schwächere Bewegkräfte zusammen, um ihm eine Richtung zu geben, die man für das Resultat eines simpeln Stoses ansehn solte, wenn erstere nicht bekant sind; um wie viel leichter lassen sich Aeusserungen bei organisirten Körpern denken, die das Resultat mehrerer, vielfach verschiedner Einwirkungen sind, von denen dem kurzsichtigen Auge des Beobachters selten mehr als eine bekant wird. Ist aber darum auch nur eine einzige? Ist es uns erlaubt, die einzelne bekant gewordne Ursache durch Einbildung so lange auszudehnen, bis sie die Gröse der sichtlichen Wirkung dekt, um nur der Aufsuchung jener beigetretenen Mitursachen überhoben zu seyn, die oft einen um desto ansehnlicheren Theil der Wirkungsgröse umfassen, je tiefer sie unter Tage liegen?

§. 486. Ueberhaupt ist also der Tod des Umgebrachten gewöhnlich die Summe, (auch wohl das Produkt) mehrerer Ursachgrösen, wovon die That des Angeschuldigten vielleicht die kleinere, mittlere, grösere ist. Lag zur Summe des Todes = 8 schon die Gröse = 6 an innern Ursachen in Bereitschaft, oder (mit andern Worten), gehört die Kraft = 8 dazu, das Leben des Gegenstandes zu zerstören, so wird derjenige, der die Kraft = 2 gegen das Leben desselben anwandte, zwar stets ein Verbrecher seyn, aber nur im gedachten Verhältnisse, so lange er nicht wuste, nicht wissen konte, daß das Leben (= 8) schon von einem verborgenen Gegengewichte = 6 reagirt werde; gleichviel, die Gröse 6 komme nach Anbringung der Kraft 2 hinzu, oder sie sei schon vorher (verborgen) da, um die Summe 8 hervorzubringen; genug, wenn der Mitwirkung der Kraft 6 ausser dem Wissens- und Vermögenskreise des Urhebers der impugnirenden Kraft 2 lag, um ihm nicht mehr als ein Viertel der ganzen Wirkung (8) beizumessen.

§. 487. War ihm jene innere feinldiche Ursache (6) gar nicht bekant, und er wendet eine der ganzen Wirkung (8) gleiche verbrecherische Kraft -- 8 gegen das Leben des Unglüklichen an, oder war sie ihm bekant (zum Theil oder ganz) und er ersezt die noch zum Tode erforderliche Differenz durch positive oder negative Bosheit, beide Verbrechen sind gleich -- die ganze Summe des Todes liegt auf ihm, die That ist für absolut lethal anzusehn; und so stuft sich, wie mich dünkt, sein Verbrechen in verschiednen Nüancen ab.

§. 488. Wer einem starken Manne etliche wenige Grane Operment giebt, kan an ihm durch andre (erweisliche) gravirende (§. 472. bis 478.) Umstände oft weit gewisser volgütiger Mörder werden, als ein andrer, der eben demselben, ja selbst einem Schwächeren ein weit gröseres Gewicht weissen Arsenik gegeben hätte, in dem, von seinen reuigen Anstalten zu erwartenden, guten Erfolge aber durch unabwendbare, ausser seiner Macht stehende Zufälle getäuscht ward.

§. 489. Will man aber durchaus bei Bestimmung der Gröse des Verbrechens auch die Natur des Ausgangs mit in Anschlag bringen, so solte doch, wenn derjenige, der durch einen in jedem andern Falle gewis tödlichen Säbelhieb, der ihm unbekant widernatürlichstarken Hirnschale seines Gegners nur eine unbeträchtliche Verlezzung beibringen konte, nicht am Leben gestraft wird, eine verhältnismäsige Nachsicht in Rüksicht dessen statt finden, der das Unglück hatte, durch einen mäsigen Schlag auf eine (ihm unbewust) widernatürlich dünne Stelle des Schädels, den Tod seines Widersachers erfolgen zu sehn; da jener Säbelhieb unter tausend Fällen nicht einmal untödlich, lezterer Stos aber unter eben so vielen Fällen fast niemals tödlich ablaufen kan; mir deucht jener weit mehr Verbrecher, als dieser.

§. 490. Solte auf eben diese Art ein Verbrecher, der einem andern eine starke Gabe weissen Arseniks beibringt, die dieser aber wegen vorgängiger Anfüllung seines Magens fast ohne Schaden wieder wegbricht, während daß der Vergifter entwich, um ihn hülflos zu machen, nicht strafwürdiger seyn, als ein andrer, der eine kleine Gabe Fliegenstein in einen Magen bringt, der durch vorgängiges, ihm unbekantes Erbrechen schon entzündet war, und so bei seinen besten Rettungsanstalten unvermuthet den Tod erfolgen sieht? Doch was geht dies den Arzt an, des Richters Sache allein ists, in beiden Fällen, die Kompensazion des Verbrechens durch die Natur des Ausgangs zu bestimmen.

§. 491. Ich nehme alles zusammen. Was der Vergifter ausser der Giftgabe an Todesursache weder wissen, noch, so sehr er sich bestrebte, hindern oder hinwegräumen konte, mus zum Credit seines Schuldbuchs, alles aber, nächst der Giftgabe, was er an Rettung verabsäumte oder zum Verderben beitrug, zum Debet desselben geschrieben werden, um eine gerechte Bilanz der Vergiftungstödlichkeit ziehen zu können, in welcher ihm, so sehr er sich auch bestrebte, sein Vergehen wieder zu verbessern, dennoch stets ein ahndenswürdiges Minus (die Giftreichung selbst mit ihren Umständen) bleibt, welches durch die Natur des Ausgangs der Vergiftungskrankheit gewöhnlich um ein Beträchtliches erniedrigt oder erhöhet wird, nach des Richters Ermessen.

§. 492. Der gerichtliche Arzt soll dem Richter zum Dolmetscher der Gewisheit und Gröse der begangenen Vergiftung (eines getreuen Resultats der ihm an die Hand gegebnen Umstände mit dem Objekte der innerhalb der Sphäre seines Amtes gelegenen Untersuchung kombinirt) dienen; die Strafe dafür abzuwägen, ist des leztern Sache.

§. 493. Daß ein noch so gut überdachter und ausgearbeiteter Sekzionsbericht oft nicht denselben Anspruch thun kan, als ein nach der Hand eingeholtes Urtheil von einer medizinischen Fakultät, beruht gröstentheils darauf, daß man der lezteren die nach der Hand gefertigten Inquisizionalakten und mancherlei Deposizionen zur Einsicht zugleich zu überschicken pflegt, ein Umstand von der grösten Wichtigkeit.

§. 494. Das Urtheil über Lethalität kan in diesem Falle nun erst den Umständen genau angemessen werden, ein Vorzug, der von einem bald nach der oft schnellen Leichenöfnung (wo noch nichts Erhebliches von Aussagen am Tage liegt) verlangten Oefnungsscheine nicht zu verlangen ist. Findet der Richter zur Erlangung eines bestimtern Urtheils für zwekmäsig, die Fakultät mit allen dahin gehörigen Umständen zu versehen, warum nicht auch den Arzt? Soll dieser alwissender seyn?

§. 495. Hiermit will ich nicht sagen, daß die Leichenöfnung verschoben werden solle, die baldige schleunige Sekzion ist aus vielen Gründen dienlich, erforderlich, nothwendig; auch das Visum repertum hierüber kan der Richter in kurzem verlangen; aber mit dem Lethalitätsurtheile solte er den Arzt billig so lange verschonen, bis die von lezterm erheischten Data durch Verhöre ausgemittelt und ihm mitgetheilt worden sind.

§. 496. Die zwei verschiednen Theile des gewöhnlichen Sekzionsberichts, 1) die Erzählung des Gefundenen und 2) das Urtheil über die Tödlichkeit sind himmelweit von einander verschieden. Den erstern hat der Richter, so bald wie möglich, zur Ueberführung des Angeschuldigten mit dem Korpus Delikti nöthig; aber lezteres braucht er blos kurz vor der Strafbestimmung (dann ist es ihm unentbehrlich) die anfänglich immer noch im weiten Felde ist.

§. 497. Deshalb rathe ich jedem Arzte, wenigstens bei Vergiftungen, wenn ihm der Sekzionsbericht schnell, ohne vorherige hinlängliche Informazion über die ihm zu wissen nöthigen Umstände, abgefodert wird, blos den ersten Theil, das eigentliche Visum repertum einzureichen und durchaus mit seinem Urtheile an sich zu halten, bis die erforderlichen Deposizionen ihm mitgetheilt worden[310] sind. Jenes kan, nächst ihm, der gerichtliche Wundarzt (bei chemischen Untersuchungen auch wohl der Apotheker) mit unterschreiben, vor das leztere aber mus er allein mit seines Namens Unterschrift stehen.

§. 498. Wird nichts Gewisses an Umständen durch den Criminalprozes ausfindig gemacht, so kan der Richter nicht verlangen durch das schriftliche Urtheil des Arztes weit genauer und bestimter informirt zu werden, als aus den Deposizionen hervorgeht.

§. 499. Ist man aber dem Thäter bei der Leichenöfnung noch nicht auf die Spur gekommen, was brauchts vor der Hand für ein Lethalitätsurtheil? es ist unnüzze, und in diesem Falle bei Vergiftungen gröstentheils unmöglich. Blos gerichtliche Unterhandlungen auf den Thatbestand (Korpus Delikti) gestüzt, bringen die Stufen der Inquisizion hervor.

§. 500. Ich mus bekennen, daß ich keinen Leisten vorschlagen weis, nach welchem die Tödlichkeitsgrade der Arsenikvergiftung gemodelt werden könten, die unendliche Verschiedenheit der Einflus habenden Umstände machen ein solches Projekt unmöglich.

§. 501. Wer sich das bisher Erinnerte zu eigen gemacht und Natur- und Arzneikunde in seiner Gewalt hat, wird einen entscheidenden Ausspruch von sich zu geben in den meisten Fällen im Stande seyn, da hingegen, wer sich jene Algemeinheiten in einzelnen Fällen nicht konkret zu machen weis, und durchaus einen Leisten verlangt, auch immerhin einen Gebrauchszettel dazu bestellen mag, der leicht eben so langweilig und dunkel als meine Algemeinheiten ausfallen dürfte.

§. 502. Ist es erlaubt, dem Richter noch ein Wort zu sagen, so bemerke ich, daß man über die Strafbestimmung für diese Fälle in zwei Streitschriften, deren Gelehrsamkeit so wohl als ihre etwas rauhe Strenge in die Augen fält, (/Ioh. Franc. _Ehrman_, praeside I. D. _Reisseissen_, de veneficio doloso, Argentor. 1781 und I. F. _Ehrman_, de veneficio culposo, Argentor. 1782./) hinlängliche Auskunft finden kan.

~Weißenfels,~

~gedruckt bei Friedrich Severin.~

Fußnoten:

[Fußnote 1: Auch /Cadmia fossilis/ genant, /Arsenicum porosum Linn/.]

[Fußnote 2: Schon Henkel schmolz ihn aus weissem Arsenik und schwarzem Flusse bei jählingem aber gemäsigtem Windofenfeuer im unverschlosnen Tiegel, s. Kieshistorie, zehntes Kapitel, S. 564.]

[Fußnote 3: Jener verraucht kaum bei 430° Fahrenh. dieser schon bei 380°. S. §. 58.]

[Fußnote 4: Das graue Giftmehl besteht aus kleinen länglichtspiesigen Krystallen und ist beinahe so auflöslich, wie sublimirter weisser Arsenik.]

[Fußnote 5: Bergman läugnet seine Auflöslichkeit in Wasser und die salzhafte Natur des regulinischen Arseniks ganz; s. Abh. vom Arsenik, Wien 1783. S. 3, 9 und 15.]

[Fußnote 6: Chemie §. 693.]

[Fußnote 7: a. a. O. S. 3 und 42.]

[Fußnote 8: Minearologie S. 368]

[Fußnote 9: Rührt die Röthe des sächsischen rothen Arseniks von einem kleinen Theile Bleies her?]

[Fußnote 10: Vorzüglich thut dies Salpetersäure.]

[Fußnote 11: /Commerc. litt. Nor./ 1733 S. 253. -- 1734 S. 292. -- 1737 S. 182.]

[Fußnote 12: Diese durch Laugensalze bewirkte Milderung der Arsenikauflösung bemerkte =Navier= (Gegengifte erster Th. S. 26.) durch den Geschmak, so wie =Macquer= (/Mem. de l'acad. des sc./ 1776.)]

[Fußnote 13: Man sehe die Anm. zu §. 398.]

[Fußnote 14: Eine dem untersuchenden praktischen Scheidekünstler geschriebne Bemerkung. =Bergman= (von der Luftsäure S. /opusc./) will einmal einen Niederschlag durch fixe Luft in Bleiauflösungen bewirkt gesehen haben, hernach nicht wieder. Ich erinnere aber, daß Bleizuckerauflösung die in einer Flüssigkeit vorhandne Luftsäure, bequemer, (mit gehörigen Voraussezzungen) als Kalkwasser entdecke, und ihre Menge dann leicht abzuwägen sei, wenn das erfolgte Präzipitat vor und nach seiner kalten Wiederauflösung in reiner Salpetersäure gewogen wird.]

[Fußnote 15: Nicht eine unauflösliche, wie =Scheele= will, Abh. d. schwed. Ak. d. Wiss. 37ter B. S. 279, 15. c.]

[Fußnote 16: Schwefelleberluft ist nach der wahrscheinlichsten Meinung ein mit einem Uebermaas von Brenbaren in Luftgestalt aufgelöster Schwefel, ihre Entstehung scheint dies zu beweisen. Vielleicht trägt zur Vereinigung beider Substanzen in eine luftähnliche Form =Maiers Kaustikum=, das mit =Scheelens Hizze=, wie mich dünkt, übereinzukommen scheint, das Seinige bei. Nach =Bergman= lösen sich von dieser Luft 60 Kubikzoll in 42250 Granen oder 100 Kubikzollen Wasser auf, worin, nach ihm, 80 Gran Schwefel sind. Nach =Kirwan= (Mineralogie S. 235) lösen sich 100 Kubikzoll dieser Luft in 200 Kubikzollen Wasser auf, und enthalten 8 Gran Schwefel. Der Antheil Brenbares dieser Luft scheint zur Regulifizirung des Arseniks erfoderlich zu seyn, da sich reine Metalkalke nicht mit Schwefel zum Erze verbinden. Mir scheinen diese so verschiedene Angaben unerklärlich. Ich fand durch oft wiederholte Opermentniederschläge, daß 42000 Gran kaltes Wasser so viel Leberluft aufnehmen konte, daß 100 Gran Schwefel und etwas drüber darin aufgelöst erhalten wurden. Dies war der höchste erreichbare Sättigungspunkt, dessen kaltes Wasser fähig zu seyn schien.]

[Fußnote 17: Nach zehen Tagen fand ich noch so viel niedergefallen, daß das Verhältnis des aufgelöst gebliebenen Operments zum Wasser etwa 1:2500 war.]

[Fußnote 18: Petersburg 1783 8vo S. 21. Er gab den Schwefel mit Milch (oder wie er sagt in Milch =aufgelöst=, wie er dies gemacht, sagt er nicht, vermuthlich Schwefelblumen unter Milch =gerührt=) und rettete durch häufiges Trinken dieses Mittels einen Menschen, der 2 Quentchen weissen Arsenik verschluckt hatte. Sahe er nicht, daß eine grose Menge blose Milch dies oft gethan hat?]

[Fußnote 19: Mineralogie S. 249.]

[Fußnote 20: Vermutlich weil Silber selbst in saurer Auflösung Brenbares genug zur Vererzung (bei erster Berührung des selbst nakten Schwefels) behält.]

[Fußnote 21: Die stärkste Auflösung des Arsenikkönigs blieb mit Schwefelauflösung hell und ungefärbt, vermuthlich entweder, weil das kochende Wasser den regulinischen Arsenik nur als Salz auflöst, indem es sein Brenbares in der Siedehizze zerstreuet, oder weil das Aneignungsmedium (welches in der Schwefelleberluft vielleicht noch unerkant verborgen ist) im blosen im Wasser aufgelösten Schwefel nicht liegt, und also beide Substanzen Schwefel und Arsenikkönig sich nicht zum Erz verbinden können. Ich bin der erstern Meinung zugethan, seitdem ich fand, daß abgedampfte Arsenikkönigauflösung im Wasser zu einer weißen Rinde sich rings um die Abdampfschale ansezte (bis keine Flüssigkeit mehr übrig war,) in der ich durch das Vergrößerungsglas die feinste Krystalgestalt wie die des weissen krystallisirten Arseniks erblikte.]

[Fußnote 22: /Eph. N. C. cent. 3. obs. 67./ S. 153.]

[Fußnote 23: Aucante Schreiben von schädl. Zuber. d. Getreidesaat mit Kalk und Arsenik Hannöv. n. Saml. 1775. St. 75.]

[Fußnote 24: Besonders der in England angewandte Firnis aus Arsenik, Oel und Pech wider die Holzwürmer der Schiffe, Encyclopedie, Arsenic.]

[Fußnote 25: Wetherlins Chronologen 12ter B. S. 146.]

[Fußnote 26: /Toxicologia/ S. 335.]

[Fußnote 27: Fr. Hoffmann /Med. rat. system. Tom./ 2. S. 185.]

[Fußnote 28: Bei Wepfer /hist. cic. aqu. cap. 21. schol./ 4. S. 372. (/L. B./ 1733.)]

[Fußnote 29: Reisen, 57. Brief.]

[Fußnote 30: =Fr. Hoffmann= /medic. ration. system. Tom. 2. p. 2. §. 19/.]

[Fußnote 31: /Commerc. litt. Noric./ 1737. S. 182.]

[Fußnote 32: Vorlesungen üb. d. ger. Arzneikunde 2ter Band. S. 190.]

[Fußnote 33: Mineralgifte. S. 131.]

[Fußnote 34: =De la Force=, Nachrichten von den wichtigsten Begeb. unter der Reg. Ludwig /XIV./ Leipzig 1716. S. 128. und /Lettres de Madame de Sevigne, Tom./ 2. -- Wepfer /hist. cic. cap. 21. schol./ 4. S. 372.]

[Fußnote 35: Oder solte ein Arsenikmittelsalz dazu genommen werden? Der unmerkliche Geschmack desselben und seine gar nicht heftig geschwinde, sondern langsam äzzende Wirkung scheint dies zu verstehn zu geben, welches die Herren =Merveau=, =Maret= und =Dürande= bemerkten, da sie einem Hunde ein Quentchen davon eingeflöst hatten. Der Hund lag ohne andere Zufälle einen Monat lang schreklich ausgezehrt, nahm fast gar keine Nahrung zu sich, und ward an den Lenden gelähmt. Milch und andere Schleime konten diesen Zufällen nicht abhelfen -- Nach seinem Tode schien der Magen nicht angefressen zu seyn -- Vielleicht wirkt es so schleichend giftig, weil der Arsenik nur allmählig durch das thierische Brenbare hergestellt wird. S. Anfangsgr. der theor. und prakt. Chemie, zw. B. S. 216.]

[Fußnote 36: Ja man könte behaupten, daß ihn in dieser Absicht =Theophrast Parazelsus von Hohenheim= am ersten gebraucht habe, da er (/lib. 2. de morb. metall. cap. 5./) spricht: »/Spiriru arsenici quartanam curari/« wiewohl mir die Bereitung dieses Arsenikspiritus nicht bekant ist; auch ihm folgte =Johan Lange= /epist. med. lib. 3. ep. 7./ -- =Dann Lemery=, /cursus chym./ S. 307. -- fast um eben diese Zeit (1679) Burchhard bey Wepfer, /hist. cic. cap. 21. schol./ 3. S. 367. -- Dann =Maskoky= /Eph. N. C. dec. 2. ann./ 3. (1685) /obs./ 46 -- worauf sein Gebrauch allgemeiner ward.]

[Fußnote 37: Die Gabe des weissen Arseniks in Fieberpulvern haben die Quacksalber bis auf vier, ja =fünf Gran= getrieben. =Bonet= /medic. septentr. coll. part. 2./ S. 535. und unten §. 470.]

[Fußnote 38: Sechs Tropfen eines flüssigen Arsenikmittelsalzes (/liquor arsenicalis Schroederi/) wurden einem achtjährigen und einem zehenjährigen Kinde auf den Grindkopf gestrichen, Zittern, Brechen und geschwinder Tod waren die Folgen; =Zittman= /medic. for./ (Frft. 1706. 4.) S. 420. -- Ein Hund starb unter den heftigsten Zufällen sehr plötzlich, welchem =Sprögel= (/diss. exper. c. veneno. Goetting 1753./ S. 62.) in seine Hautwunde Arsenik angebracht hatte, er fand innerliche Entzündungen.]

[Fußnote 39: Die bey §. 90. und 91. angeführten Stellen werden dies vollends erläutern -- Doch sehe man noch =Heucher= /opera omn. Tom. 1. Mithridates/ -- S. 433. =Fernel= /univ. med. lib. 6 cap. 18./ und =Harder= /apiar. observ. (Bas. 1736. 4.)/ nach.]

[Fußnote 40: Es giebt keinen Zufall einer Arsenikvergiftung, den nicht äusserliche Anwendung dieses Gifts ebenfalls hervorbrächte. Auf Rauch und Staub, Kontraktur =Bresl.= Samlung. 38 Vers. S. 411. -- Lähmung =Tackenius= /Hippocr. chym. cap. 24./ -- =Neuman= Chemie 4ter Band, erst. Th. S. 425. -- =Angel. Sala= /Ternar. bezoard. cap. 27./ -- Kolik, Magenschmerz, Erbrechen viele der unten (§. 134.) anzuführenden Stellen, besonders =Sala= a. a. O. -- =Tackenius= a. a. O. Zittern, /Miscell. N. C. ann. 1671. obs. 78./ -- Schwindel, Ohnmacht, geschwollenes Gesicht =Sennert= /prax. lib. 6. part. 5. cap. 2./ S. 237. -- Schwindel, Kopfschmerz, Mattigkeit und Arsenikfriesel: Boerhave /de morb. nerv. Tom. 1./ S. 224. -- Auf äusserliche sonstige Anwendung Kontraktur =Peter von Abano= /de venen. de realgare/ -- Lähmung und Zittern der Bergleute =Ramlov= von der Lähmung und Zittern der Bergleute. -- =Sala= a. a. O. -- Brand andrer Theile als wo er aufgelegt ward; /Commerc. litt. Nor. ann. 1743/ S. 50. -- /Act. N. C. vol. 6. app./ S. 8. -- Entzündung des Schlundes -- /Acta N. C. vol. 9. obs. 37./ -- Fallsucht, auf Grind gestreut /Eph. N. C. dec. 2. ann. 4. obs. 12./ S. 37. -- =Sala= a. a. O. -- Frieselausschlag und Geschwulst /Acta N. C. vol. 2 obs. 10./ -- =Sennert= /prax. lib. 6. part. 5. cap. 2./ -- Schlagflus Pyl Aufs. und Beob. erst. Th. S. 46. -- Erbrechen, Kolik u. d. gl. in allen den gleich (§. 90., 91.) anzuführenden Stellen.]

[Fußnote 41: =Musgrave= Betracht. über die Nerven sechst. und siebentes Hauptstück.]

[Fußnote 42: =Brocklesby= /concerning the indian poison sent over from Condamine. Philos. Trans. vol./ 44. S. 408. und =Herissant= /exper. made with the poison of Lamas and of Ticunas/; ebend. /vol. 47./ S. 75 -- 92.]

[Fußnote 43: Um wie viel tödtlicher die Gifte sind, wenn sie auf offene Hautstellen, als wenn sie in den Magen kommen, sehen wir in den Versuchen des holländischen Wundarztes =Forsoek=, die er mit dem Bohonupasgummi in Java anstelte; Hunde, denen er einen ungemein kleinen Theil davon unter die Oberhaut mit der Spizze einer Lanzette brachte, starben dreimal geschwinder (und fast augenbliklich) als die, denen er etwas davon eingab; /Esprit des journaux, 1785. Juin./ S. 310.]

[Fußnote 44: =Des le Febüre= äusserliche Anwendung des weissen Arseniks in Auflösung ist bekant -- so wie =Bernhard's= Krebspulver; Saml. f. prakt. Aerzte, 7. B. St. 3. S. 512. -- nicht weniger =Rönnow's (schwed. Abh. Jahr. 1778)= Anwendung des gelben Arseniks zu gleichem Behufe. Doch hatten schon die ältesten Aerzte Mittel gegen Krebs aus Arsenik gebraucht, wie das Kollyrium des =Lanfranc's= beweist, zu welchem Operment kömt. Andrer gefährlichern Mittel, aus weissem Arsenikpulver zusammengesetzt, hier nicht zu gedenken, die gröstentheils aus den Händen gewissenloser Empiriker kamen.]