Ueber die Arsenikvergiftung ihre Hülfe und gerichtliche Ausmittelung

Part 11

Chapter 113,416 wordsPublic domain

§. 391. Und dann wird glühender Salpeter nicht auch von Quarz- und Krystallglaspulver[278] zersezt, welche beide Dinge die gröste äussere Aehnlichkeit mit gepülvertem weissen Arsenik haben?

§. 392. Auch Sedativsalz und trokne Harnsäure zersezzen den fliesenden Salpeter.

§. 393. =Ueber= 4.) =Das Sublimiren als den sichersten Beweis von Arsenik.= Vorausgesezt, daß man alle Behutsamkeit bei der Sublimazion angewendet, und nicht des meiste durch die Fugen der übel angekütteten Vorlage verloren, mus man die Vorsicht brauchen den im Sublimirgefäse zu unterst angeflognen Theil zu den Proben auf glühende Kohlen u. d. g. nicht aber den vom Boden entferntern anzuwenden. Schwärzliche, graue und weisse Sublimate liefern doch noch mehr Substanzen, gewächsartige, thierische, (salzhafte) und mineralische Stoffe!

§. 394. Will man sicherer gehen, so überzeuge man sich vor allen Dingen durch des Vergrösrungsglas von der krystallinischen, spiesichten oder blätterichten Natur des am heisesten untersten Orte des Gefäses angeflogenen Sublimats.

§. 395. Aber besonders zu dieser Probe gehört eine nicht geringe Menge gefundnen Pulvers, (wenigstens acht bis zehn Gran) wenn man nicht durch die Kleinheit des Objekts irre geführt werden oder sich vergebliche Arbeit machen will; wie selten aber ist nicht eine so ansehnliche Menge im Magen eines nach vielen Stunden nach einer Menge von Ausleerungen Verschiedenen.

§. 396. Hat man keine hinreichende Menge Pulver aus der Magenmasse rein abscheiden können, und mus sich also bei seinen Untersuchungen blos an die leztere halten,[279] so werden alle vier genanten Proben mit der (auch wohl filtrirten) eingedikten Magenflüssigkeit im bejahenden und verneinenden Falle ohne Beweiskraft bleiben, da man es hier nicht mit Arsenik (er sei auch ziemlich reichlich darin aufgelöst) sondern mit einem Gemisch von extraktiven thierischen, vegetabilischen auch wohl arzneilichen Substanzen (die der Kranke zu seiner Hülfe etwa nam) zu thun hat, eine Masse, deren gemischter Geruch (§. 381.) beim Verbrennen, (an das Anschmauchen ist nicht zu denken) deren wahre feurige Verpuffung mit Salpeter, und deren mancherlei Sublimate beim Auftreiben in verschlosnen Gefäsen ein Chaos von Erscheinungen giebt, aus dem sich Oedipus selbst nicht finden würde.

§. 397. An die beim Abdampfen etwa zu erwartende krystallisirende Anschiesung eines Theils aufgelösten Arseniks, ist bei einer diklich gewordnen inspissirten Flüssigkeit nicht zu gedenken.

§. 398. Ueber 5.) Die Auflösung des Arseniks in Wasser schlage fast alle metallische Auflösungen nieder. Dies ist, wenn es auch Waller versicherte, unwahr; unwahr, wenn sich auch Neumann[280] so viel darauf zu gute thut; unwahr, wenn es auch viele andre nachsagten. Mit dem Arsenikmittelsalze hat es eine ganz andre Bewandnis, dieses schlägt durch doppelte Verwandschaft fast alle metallische Auflösungen, wie natürlich, nieder, da man bisjezt kein Metal kent (vielleicht ausser dem Golde) welches eine niedrigere Verwandschaft und Anziehung zu den Säuren, und keine Säure, die einen stärkern und unauflöslichen Zusammenhang mit den meisten Metallen besäse, als Arsenik.

§. 399. Zu diesen bisher bekanten Proben sezze ich noch eine, oft vernachläsigte, von Hebenstreit[281] und andern angeführte,

6.) den schwarzen unvertilgbaren Flek, den Arsenik einem glühenden Kupferbleche während seiner Verdampfung einbrent. Unvertilgbar ist dieser Flek nun wohl nicht, er läst sich zwar nicht durch Reiben mit dem Finger oder dergleichen abbringen, leicht aber abschaben oder mit Sande abreiben, da er nicht tief eindringt. Dies Zeichen ist übrigens ziemlich beständig, nur mus das Kupferstük nicht alzu stark und dick, oder weisglühend und das Aufgestreute nicht Fliegenstein seyn, sonst geht die Verdampfung eher zu Ende, als der schwarze Flek eingebrant ist. Sollte es aber nicht noch andre Dinge geben, die in diesem Falle auf Kupfer einen schwärzlichen Fleck zurück liesen? -- Doch auch hiezu wird durchaus ein gefundenes Pulver erfordert, welches so häufig nicht geschieht.

§. 400. Alle diese bisher bekanten Proben demnach sind theils einigermasen und in gewissen Fällen, wie man sieht, zweideutig, theils, bei der stärksten und gewissesten Vermuthung auf Arsenik, oft ohne Wirkung, theils unanwendbar, wenn kein wirkliches Arsenikpulver aufzufinden ist.

§. 401. Diese leztere Hinderung, auch, wie ich hoffe, die übrigen zu umgehen, werde ich das Nöthige über die überzeugendste Ausmittelung der Gegenwart irgend eines Arsenikgiftes unter irgend einer Gestalt, in der kleinsten Menge, in der verwickeltsten Vermischung vortragen. Hieraus, glaube ich, wird man sehen, daß die vorigen Versuche, ohne die jezt vorzutragenden, durchaus keine, wenigstens keine negative, (von Abwesenheit des Arseniks) Ueberzeugung zu geben vermögend sind.

§. 402. Die zähe und leimige Beschaffenheit des Mageninhalts kan oft Ursache seyn, daß das in demselben eingewickelte (feine) Arsenikpulver durchaus nicht rein oder in beträchtlicher Menge herauszuschlemmen ist; der gröste Theil dieses metallischen Giftes kan besonders wenn der Tod mehr als einen Tag verzieht, durch Erbrechen und Durchlauf schon dergestalt ausgeleert seyn, daß nur noch wenige Spuren davon übrig sind; das Gift kan in Auflösung (Arsenikwasser, Fliegenwasser) verschlukt; oder als ein Mittelsalz (Fiebertropfen nach Heuermans und Jacobis Zubereitung -- /liquor Arsenici fixi/ u. s. w.) vorhanden seyn; man kan verschiedne Arzneimittel, die dieses Gift theils verstecken, theils umändern, als Gegengifte zu sich genommen haben. Wie ist in allen diesen so verwickelten Umständen die für den Unschuldigen, so wohlthätige, für den Verbrecher aber so gerechte Wahrheit in ein algemein einleuchtendes Licht zu sezzen? Nur die Scheidekunst vermag den Vorhang aufzuziehn. --

§. 403. Es giebt drei gegenwirkende (/reagentia/) Mittel, die man zwar bisher noch nicht zu dieser Ausmittelung anwandte, deren verbundne Resultate aber, auch ohne obige bisher übliche Proben auf die unzweideutigste, überzeugendste und bestimteste Weise die Gegenwart oder Abwesenheit dieses Giftes an den Tag legen. Es ist kochendes Kalkwasser, mit Schwefelleberluft gesättigtes Wasser und Kupfersalmiak. Ehe ich aber zu ihrer Bereitung und Anwendung übergehe, muß ich sagen, wie man alles etwanige Giftartige zu samlen und aufzufassen habe, damit nichts verloren gehe.

§. 404. Es wird selten eine Arsenikvergiftung des ersten und zweiten Grades vorkommen, selbst die mehrere Tage Zeit bis zum Ende anhielt, wo nicht noch einige für uns brauchbare überzeugende Spuren aufzufinden seyn solten. Hat der Kranke auf eine kleine Gabe Gift viel getrunken, so wird er gröstentheils wieder hergestellt werden, und dann giebt es Spuren ausser dem Körper er komme auf, oder nicht auf.

§. 405. Hat der Kranke wenig oder gar nichts Flüßiges zur Rettung zu sich genommen, so stirbt er, und die lezten Spuren, die die endlich ermattende Natur weder durch Mund noch After mehr fortschaffen konte, sind noch inwendig vorhanden, er mag eine grose oder kleine Gabe Arsenik erhalten haben. Denn hätte seine Natur die lezten Spuren des Giftes ausleeren können, so hätte sie so leicht nicht unterliegen dürfen, kurz bei einem solchen Kranken werden gewöhnlich und fast gewis, wenn gleich noch so kleine, Spuren ihrer Ohnmacht vorzufinden seyn. Man findet Beispiele von mehrere Tage verhaltnen Arsenikspuren, selbst bei Wiedergenesenden.[282]

§. 406. Auch dann, wenn der mit Arsenik Vergiftete bei einer grosen Gabe Gift viel Flüßiges und Zwekmäßiges trank, und man ihm zeitig oder spät zu Hülfe kam, so wird er entweder gerettet, oder nicht; in beiden Fällen wird das Weggebrochne noch Spuren genug von Arsenik in sich haben, in lezterm wird überdies noch die lezte Spur im Körper vorhanden seyn, aus der (§. 405.) angezeigten Ursache, es müste denn über eine Woche bis zum Tode verstrichen seyn.

§. 407. Der Flek auf den Dielen, wohin sich der Kranke gebrochen, hat oft so viel eingesogen oder noch auf seiner Oberfläche, es ist vielleicht noch so viel in dem Geschirr oder den Tüchern vorhanden, in welches, oder auf die er sich brach, es ist noch soviel im Schlunde, dem Magen und den ersten Därmen (oder den lezten) vorhanden, es steht auch wohl noch soviel kleines Ueberbleibsel des Vergiftungsgemisches in dem dazu angewandten Geschirre, als zu unserer Ueberzeugung überflüßig zureicht.

§. 408. Um also das gewisseste Merkmal des Thatbestands (/indicium corporis delicti/) im Körper selbst aufzufinden und zu samlen, läst man den Inhalt des Magens und der Gedärme bei der Obduktion in ein reines Gefäs ausschütten,[283] besieht die sichtlichen Spuren der Verwüstung, und läst dann in ein andres Gefäs alles was sich von der innern Haut des Schlundes, des Magens und der Gedärme abschaben läst, mit einem nicht alzu stumpfen Messer rein und völlig herausschaben, dieses (versiegelte) Gefäs bezeichnet man mit Nummer I.

§. 409. Dann fragt man nach dem Orte, wo der Kranke, während des meisten Erbrechens, gesessen oder gelegen, und in welches Geschirr er sich übergeben, man läst sich hinführen, wo beides vorhanden ist. Hat er sich auf die Erde oder die Dielen gebrochen, so läst man sich das Tuch reichen, womit das Gebrochene aufgewischt worden; alles, Dielen, Tuch und Geschirr, oder was sonst noch Spuren vom Ausgebrochenen an sich trägt, läst man mit kochendem Wasser in ein besonderes Gefäs mit Nummer 3. bezeichnet aus- und abwaschen, bis man glaubt, daß nichts zurück sei.

§. 410. Dann läst man die ganze Wohnung durchsuchen, wo sich ein Gefäs befindet, in welchem etwas Verdächtiges zu vermuthen ist. Dies versiegelt man unter einer Bezeichnung (von Nummer 4, 5 u. s. w.) Dann kan man sagen, daß von den chemischen Indizien des Korpus Delicti Nummer 1 und 2, das erste und vorzüglichste, Nummer 3 das zweite, und Nummer 4, das dritte in der Ordnung des Beweises und der Ueberzeugung sei. Man halte dies nicht für Subtilitäten, nichts ist unwichtig, worauf Leben und Tod, Ehre und Schande beruht.

§. 411. An einem schiklichen Orte (allenfals in Beiseyn des Richters und noch eines Kunstverständigen) rührt man Nummer 1 und 2 jedes in einem besondern reinen gläsernen Gefäse mit einer mäsigen Menge reinen kalten Flieswassers zusammen, giest sobald man etwas Pulverhaftes aus den Boden hat fallen sehen, das Obenstehende ab, rührt das Abgegosne mit noch etwas Wasser an, und giest es wieder von dem etwa wieder zu Boden Gefallenen ab.

§. 412. Alles gewonnene Pulverhafte spült man zusammen mit etwas kaltem Flieswasser, läst es sezzen, und giest die Flüssigkeit zu der vorhin (§. 411.) abgegosnen. Dieses Abschlemmen mit etwas wenigem Wasser wiederholt man noch etlichemal und schüttet keine dazu angewandte Flüssigkeit hinweg; alles dies nüzt zu unserm Behufe. Man troknet auf Fliespapier das abgeschiedne Pulver, ohne Hizze anzubringen, wiegt es, und hebt es unter Bezeichnung von /A/ auf.

§. 412. Sieht das gewonnene Pulver /a/, dem weissen Arsenik ähnlich oder wie /b/, Giftmehle, grau; oder /c/, schwarz wie Fliegenstein, oder /d/, gelb oder roth wie Operment und Rauschgelb? Hiernach mus die künftige Arbeit eingerichtet werden.

§. 413. Ist kein Pulver abgeschieden worden, oder sieht es wie /a/, weisser, /b/, grauer oder /c/, schwarzer Arsenik aus, so mus das Abgegosne von Nummer 1 und 2 (§. 411.) nebst den Spülwassern (§. 411., 412.) durch ein Tuch gegossen werden. Die Flüssigkeit wird unter der Bezeichnung /B/. aufgehoben.

§. 414. Eben so filtrirt man die Flüssigkeiten Nummer 3, und hebt es unter der Etiquette /C/ auf.

§. 415. Die im Seihetuche von Nummer 1 und 2, oder von der Flüssigkeit /B/. zurükgebliebnen Hefen werden sechs Stunden lang mit acht Pfund Wasser gekocht, dann seihet man das Flüssige durch und hebt die Hefen auf, um sie wo nöthig zu sublimiren.

§. 416. Die lezt erhaltene (§. 415.) Flüssigkeit, mit der anfänglich durchgeseiheten (/B./ §. 413.) zusammengeschüttet, wird so lange eingekocht, bis die Feuchtigkeit ein Pfund beträgt. Man kan sie nochmals heis durchseihen, und sie [alpha], nennen.

§. 417. Die Flüssigkeit /C/. (§. 414.) wird bis zum halben Pfunde eingekocht, heis durchgeseihet und unter der Signatur [beta], beiseite gesezt.

§. 418. Ist eine verdächtige Mischung oder Arznei (§. 410.) gefunden worden und sie ist nicht reines Pulver, so wird das Gemisch mit etlichen Pfunden Wasser vier bis sechs Stunden gekocht, die Flüssigkeit durchgeseihet, bis zum viertel, halben oder ganzen Pfunde nach Beschaffenheit der gefundnen Menge eingekocht, und unter dem Titel [gamma] aufgehoben.

§. 419. Jede der eingekochten Flüßigkeiten behandelt man mit den gegenwirkenden Mitteln überein, zuerst [alpha], dann [beta] und endlich [gamma]. Wenn ich also die Untersuchung beschreibe, so gilt dies von der einen Flüssigkeit, wie von der andern.

§. 420. Um das Kalkwasser zu verfertigen, glüht man ein Stük Kreide eine Viertelstunde lang und löschet es dann mit wenigem zugetröpfelten Wasser. Das zerfallene Pulver hebt man in einer verstopften gläsernen Flasche auf. Braucht man es zur Untersuchung, so schüttet man etliche Loth davon in anderthalb Pfund Flieswasser rührt es um, läst es kochen, und sich sezzen; sobald es hell ist, wendet man es kochend heis zur Untersuchung an.

§. 421. Das mit Schwefelleberluft gesättigte Wasser bereitet man wie oben (§. 223.) oder man schüttet ein gepülvertes Gemisch von 120 Gran Kalkschwefelleber (224.) und 150 Gran gereinigten Weinstein in eine gläserne Flasche, die mit einem Pfunde Flieswasser angefült ist, schüttelt das Gemisch, nach der Verstopfung, verschiednemale wohl um, läst es sezzen, und wendet dann bald die milchfarbige stinkende Flüssigkeit zum Gebrauche an, da sie sich nicht lange hält, und ihre Luft durch den besten Kork schnell entfliehen läst.

§. 422. Den Kupfersalmiak verfertigt man, indem man auf fein gepülvertes braunschweiger Grün kaustischen, oder mit lebendigem Kalke bereiteten, Salmiakgeist giest, öfters umschüttelt, und nach einigen Tagen die dunkelblaue Flüssigkeit abgiest, das Verhältnis des Grüns zum Salmiakgeiste läst sich wegen der verschiednen Stärke des leztern nicht genau angeben. Mann kan aber nicht irre gehn, wenn nur genug braunschweiger Grün dazu genommen wird, und noch etwas davon am Boden nach etlichen Tagen unaufgelöst zurükbleibt.

§. 423. Nächstem versiehet man sich noch mit geistiger Brasilienholz- und Lakmustinktur[284] und mit zerflosnem Weinsteinöle.

§. 424. Man theilt jede zu untersuchende Flüssigkeit in drei Theile. In den ersten tröpfelt man zerflosnes Weinsteinöl; braust das Gemisch oder scheidet sich ein Bodensaz, so fährt man mit dem Zutröpfeln fort, bis kein Brausen mehr zu spüren oder bis kein Niederschlag mehr erfolgt. Leztern scheidet man ab, troknet ihn und hebt ihn auf. Sieht er ziegelfarbig aus, so war das Gift vermuthlich Queksilbersublimat.

§. 425. In die abgehellete (§. 424.) Flüssigkeit tröpfelt man so lange Kupfersalmiak (§. 422.) bis kein grüngelblicher Niederschlag sich mehr erzeugt. Erfolgt kein solches Präzipitat oder Trübung, so ist es schon so ziemlich (und wenn die übrigen beiden Versuche das nehmliche sagen, ganz) gewis, daß kein Arsenik in der in drei Theile getheilten Flüssigkeit war.

§. 426. Der erfolgte und zu Boden gesunkene (§. 425.) grüngelbe Niederschlag wird durchs Abgiessen und Filtriren geschieden und getroknet aufgehoben. Es ist Kupferarsenik (Scheelisches Kupfergrün), wovon 267 Gran 102 Gran Kupfer und 165 Gran Arsenik halten, nach meinen wiederholten Versuchen. Auf glühende Kohlen oder ein ähnliches Kupferblech geschüttet, giebt dieser getroknete Niederschlag den gewöhnlichen Arsenikgeruch zum unverwerflichen Beweise seines Daseyns. Dieses Präzipitat löset sich in Wasser nicht, wohl aber in kaustischen Salmiakgeiste und in Säuren, nur nicht in Arsenikwasser, wieder auf.

§. 427. In den zweiten Theil der Flüssigkeit giest man ohne weitere Vorbereitung[285] eben so viel kochendheisses helles Kalkwasser (§. 420.) als man Flüssigkeit vor sich hat. Ist beim ersten Versuche (§. 424.), beim Eintröpfeln des Weinsteinöls in den ersten Theil, ein ziegelfarbiger Niederschlag erfolgt, so wird hier ein gelber (zum Erweise des Sublimats) entstehen.[286] Man scheidet ihn ab und troknet ihn zum Aufheben.

§. 428. Erfolgte beim Zugiessen des Kupfersalmiaks ein grüngelbes Präzipitat, so wird hier ein weisser, schwerniederfallender Niederschlag erscheinen, welcher abgeschieden und getroknet, dann mit Oel getränkt und auf glühende Kohlen getragen, seinen Knoblauchgeruch gar bald verbreitet. Er löset sich in frischem starken Arsenikwasser wieder auf.

§. 429. In den dritten Theil der getheilten Flüssigkeit giesset man ebenfals ohne weitere Vorbereitung[287] soviel Schwefelleberluftwasser, bis nichts sich mehr davon trübt. Erscheint die Wolke augenbliklich gelbbraun, färbt sich aber dann sogleich ganz weis, so ists Beweis vom Queksilbersublimat. Verbreitet sich aber eine pomeranzgelbe Wolke, so läst man sie sich sezzen, scheidet den Opermentsaz ab, troknet ihn, wirft ihn auf glühende Kohlen, und bemerkt zuerst den schwefelgeistigen endlich den Knoblauchgeruch, zum überflüßigen Beweise des vorhandnen Arseniks.

§. 430. Ist das anwesende Gift Arsenikmittelsalz, oder hat man laugenhafte Dinge dem Vergifteten als Gegenmittel (Seifwasser u. s. w.) gereicht, so erfolgt in beiden leztern (§. 427., 428. und 429.) Fällen kein Niederschlag. Denn auf das Zugiessen des Kupfersalmiaks erfolgt doch das gelbgrüne Kupferarsenikpräzipitat, wenn die Flüssigkeit auch gleich Arsenikmittelsalz[288] war. Diese mittelsalzige oder überwiegend laugensalzige Natur der Flüssigkeit entdekt die Lakmustinktur dadurch, daß sie blau damit bleibt und in lezterm Falle die Brasilienholztinktur dadurch, daß sie die Flüßigkeit violet färbt, statt roth. In diesem Falle wird so lange Essig in die Flüssigkeit getröpfelt und umgerührt, bis die Lakmustinktur sich damit etwas roth färbt, die Brasilienholztinktur aber roth bleibt. Diese Farbeproben kan man, die Weitläuftigkeit zu vermeiden, eher anstellen, ehe mit Kalk- oder Schwefelleberluftwasser der Versuch gemacht wird.

§. 431. Im Vorbeigehn erinnere ich, daß mit Schwefelleberluft gesättigtes Wasser auch die übrigen schädlichen Metalle anzeigt. Sublimat,[289] wie schon gesagt, durch einen gelbbraunen aber sogleich in die weisse[290] Farbe übergehenden Niederschlag. (Der Kupfersalmiak bewirkt einen weissen Niederschlag, Kalkwasser einen gelben.) Kupfer wird es seyn, wenn der Niederschlag mit Schwefelleberluftwasser braunschwarz, mit Kalkwasser grün, mit Kupfersalmiak aber blaugrün erscheint. Brechweinstein wird es seyn, wenn mit Schwefelleberluftwasser ein ziegelrother (Mineralkermes), mit Kalkwasser ein weisser,[291] mit Kupfersalmiak aber kein Niederschlag erscheint, die Flüssigkeit zieht sich in lezterm Falle ins Grüne, bleibt aber helle. Da Bleigifte keine Erscheinungen darbieten, die mit der Arsenikvergiftung leicht verwechselt werden könten, so brauche ich hier nicht zu erinnern, daß Bleizucker mit Leberluft sich schwarz, ist aber Arsenik dabei schön dunkelroth, und ist Sublimat dabei, schmuzigroth niederschlägt. Mit Kupfersalmiak und mit Kalkwasser ist der Niederschlag weis. Silbersalpeter giebt mit Leberluft einen fast ganz schwarzen, mit Kupfersalmiak einen blaugrünlich weissen und mit Kalkwasser einen schwärzlich grauen Niederschlag.

§. 432. Alle bisher angeführten Erscheinungen (§. 425.-430.) erfolgen deutlich und bestimt, wenn weisser Arsenik, Giftmehl, oder auch Fliegenstein vorhanden war, denn durch das sechsstündige Kochen löset sich sogar lezterer reichlich auf, und kömt durch das Inspissiren (§. 416.) sogar konzentrirt in die Flüssigkeit. War es aber Operment oder ein andrer geschwefelter Arsenik, dann erscheint mit dem Kalkwasser und dem Leberluftwasser keine Aenderung. Der Kupfersalmiak aber giebt auch mit dem Opermentwasser einen Niederschlag, der zwar anfänglich nicht gelbgrün sondern grünlich grau aussieht, aber auf Kohlen dennoch seinen Knoblauchgeruch zeiget.

§. 433. Blos in diesem leztern (§. 432.) Falle wird das festere Rükbleibsel (§. 415.) von Nummer 1 und 2 des Magen- und Darminhalts, nachdem es getroknet worden, sublimirt, in einer gläsernen wohl mit ihrer Vorlage verkütteten Retorte, bei starkem Feuer aus dem Sandbade. Der Operment, oder das Rauschgelb wird an dem untersten Theile der Wände des Sublimirgefäses anfliegen. Man versucht es auf glühende Kohlen, und der anfänglich schwefelgeistige, dann schwefelgeistig knoblauchartige, und endlich der knoblauchartige Geruch allein, mit dem kleinen blauen, bei seiner Entzündung, erscheinenden Flämchen verbunden, werden über die Anwesenheit eines vererzten Arseniks keinen Zweifel übrig lassen. War also das aus dem Rükbleibsel sublimirte irgend ein geschwefelter Arsenik, so wird beim Schlemmen (§. 411., 412.) stets ein Pulver abgeschieden worden seyn, welches mit dem Sublimirten hinlängliche Aehnlichkeit haben, und im Feuer dieselben Erscheinungen und Gerüche spüren lassen wird.

§. 434. Ist aber das ausgeschlemte Pulver /A/ (§. 412.) von andrer Natur, weisser Arsenik, Giftmehl, oder Fliegenstein (denn ob es ein Arsenikgift überhaupt war, lehrten schon die Flüssigkeitsproben (§. 424. bis 432.) zur Ueberzeugung) so wird man es schon an dem Ansehn ernennen. Will man sich noch zum Ueberflusse von der Natur des Pulvers überzeugen, so kan man, wenn es wenig ist, es durch Kochen im Wasser auflösen und dann die beschriebnen nassen Proben damit unternehmen. Hat man aber hinlänglich viel ausgeschlemt, so kan man auch die troknen Proben damit vornehmen, aber die flüssigen (wenigstens die mit Kupfersalmiak) dürfen nicht unterbleiben, da sie die beweisendsten sind.

§. 435. Hat man also des Pulvers genug, so kann man, wenn es wie weisser Arsenik (oder wie Operment) aussieht, etliche Grane auf eine glühende, geruchlose harte Kohle tragen, und den betäubenden Knoblauchgeruch und den weissen Dampf bemerken. War es dem Ansehn nach Fliegenstein, so kan man diesen Versuch auf einem glühenden Kupferbleche anstellen, um den schwarzbraunen Fleck gewahr zu werden, der nach der Verdampfung des Arseniks, in der Gröse des Gifthäufchens, eingeäzt seyn wird. Der Versuch geschehe nun auf Kohlen oder auf einem Kupferbleche, so halte man in beiden Fällen ein (eisernes) Schwarzblech dicht über das rauchende Pulver, um den weisen Schmauch (weisser sublimirter Arsenik) an dem schwarzen Bleche zu bemerken.

§. 436. Auch kan man, wenn des Pulvers noch genug ist, und nicht wie Operment[292] aussieht, etliche Grane davon in glühend schmelzenden Salpeter[293] tragen; das kleine erfolgende Aufbrausen, und der drauf aufsteigende Scheidewassergeruch wird eine grose Bestätigung der Gegenwart des Arseniks seyn. Man hüte sich aber beim Eintragen des Pulvers ja nicht etwas von Fett oder Kohle in den glühenden Salpeter fallen zu lassen, man könte aus mehr als einer Absicht unglüklich durch diese Verpuffung werden.

§. 437. Da sich Operment zu dem leztern Versuche nicht schikt, so kan man statt dessen, wenn man Vorrath hat, sich von der Gattung und der Gefährlichkeit des geschwefelten Arseniks dadurch überzeugen, daß man das Pulver in einem Königswasser, welches fast ganz aus Salzgeiste und nur weniger (die Auflösung zu erleichtern) hinzugetröpfelter Salpetersäure besteht, so lange digeriren läst, bis das Zurükgebliebne durch seine graue Farbe die Reinheit des übrigen Schwefels erweiset. Das Gewicht wird das Verhältnis des Schwefels geben, auch kan aus der Flüssigkeit der Arsenik durch Zink niedergeschlagen werden,[294] wenn man vorher Weingeist dazu gegossen hat.