Ueber die Arsenikvergiftung ihre Hülfe und gerichtliche Ausmittelung

Part 10

Chapter 103,346 wordsPublic domain

§. 344. Wenn die ältern Schriftsteller uns zur Ausmittelung der Vergiftungen anleiten wolten, so gaben sie uns ein gemischtes Verzeichnis von Zufällen aller Arten von Vergiftungskrankheiten und von Widernatürlichkeiten, die man von jeher an und in dem Leichname einer angeblich an Gift gestorbenen Person wolte bemerkt haben.

§. 345. Von ersterer Gattung liefert uns Alberti[206] ein Verzeichnis von vier und siebenzig besondern Zufällen, von lezterer aber sieben und zwanzig Giftzeichen an Verstorbenen. Man kan diese Verzeichnisse bei ihm selbst nachlesen, ich bemerke blos, daß hiebei nicht die mindeste Rüksicht auf die Verschiedenheit der Gifte genommen ist. Zufälle die einigen natürlichen Krankheiten zukommen, Zufälle die den zusammenziehenden, reizzenden, äzzenden, erhizzenden, und narkotischen Giften eigen sind, alle, ohne Unterschied, oft entgegen gesezte Zufälle. Etwas, aber nicht viel besser, ist es mit den Vergiftungszeichen an den Körpern der Verstorbnen.

§. 346. Arsenik ist aus der Klasse der äzzenden Gifte, wo sie an die zusammenziehenden und an die reizzenden gränzt. Er wirkt zwar nicht mit allen Giften der äzzenden Klasse überein, doch ist diese Verschiedenheit bei Lebenden oft sehr unmerklich, bei Leichnamen aber fast ganz verloschen.

§. 347. Die äzzende Klasse der Gifte, worunter ich besonders einige Mineralgifte, vorzüglich Arsenik verstehe, in einer Dosis, die sie zum ersten Grade qualifiziren, wirkt (ohne sonderliche Hülfsanwendung) bei Lebenden gemeiniglich

1.) eine äzzende Schärfe im Gaumen,

2.) ein zusammenschnürendes Brennen im Schlunde,

3.) ein feuriges Fressen im Magen,

4.) unüberwindlichen Eckel, gewaltsames, gröstentheils fruchtloses Erbrechen und Würgen, schmerzhaft krampfhafte Zusammenziehungen des Magens, des Zwergfels, und der Bauchmuskeln,

5.) die heftigsten, frostartigen Fiebererschütterungen, den krampfhaftesten, härtesten, schnellesten Puls,

6.) mehr Lechzen nach kühlender Labung, als Durst nach Flüssigkeiten,

7.) Angst zum Zerplazzen, kalten Schweis,

8.) schneidendes Reissen in den Gedärmen,

9.) qualvolles, unverrüktes Bewustseyn, bis zu den

10.) gewaltsamen Zuckungen, kurz vor dem (oft schnellen)[207] Tode.

§. 348. Diesen untergeordnet sezze ich noch die gewöhnlichen oder doch nicht sehr selten hiebei vorkommenden folgenden Zeichen her. Blutiges[208] schwarzes Erbrechen und Durchlauf,[209] mit unleidlichem Stuhlzwange, oder hartnäckigste Verhaltung des Stuhlgangs und Harns; hervorragende, glänzende, rothe Augen, verwandeltes, oder geschwollenes Gesicht. Aufschwellen des Halses, der Zunge, der Lippen, des Unterleibes; Zittern aller Glieder, der Lippen; Schluksen; ashaft stinkende Stühle; endlicher Verlust des Gesichts und Gehörs; geschwinder Tod, eines sonst gesunden, von gesunden Speisen genährten Menschen.[210]

§. 349. Man kan zwar nicht sagen, daß unsre Vorfahren, auch Neuere, diese Symptomen und Zeichen der Arsenikvergiftung ausschlieslich zugeschrieben haben, aber auf ein äzzendes beigebrachtes Gift haben sie unter solchen Umständen zum öftern geschlossen, wie unrecht dies in manchen Fällen geschehen, wollen wir jezt sehen:

§. 350. Wie oft bringen zerstörende Leidenschaften, Freude,[211] Zorn, Schrek,[212] Gram, Abscheu, ja Eckel vor sonst geniesbaren Dingen: Käse, Schweinefleisch u. d. g.[213] Einbildung[214] ähnliche oder dieselben Zufälle und schnellen Tod zuwege.

§. 351. Wie oft haben verdorbne Speisen[215] vorzüglich Austern und Muscheln,[216] Würmer im Magen,[217] eiskaltes Getränk[218] in einem erhizten Magen gegossen, Kohlendampf,[219] (phlogistisirte Luft,) Ueberladung mit hizzigen Getränken,[220] heisser Kuchen und Brod ungekaut und jähling verschluckt, unterdrückte Blutausleerungen,[221] Anfälle von Schlage, Unnatürlichkeiten und üble Lage der Eingeweide,[222] Verengerung der Gedärme,[223] zurükgetriebnes Podagra,[224] innerer Wasserkopf,[225] und andre Krankheiten,[226] Ausleerungsmittel,[227] Fasten[228] ähnliche schrekliche Symptomen und schnellen Tod hervorgebracht, deren Ursache man für beigebrachtes Gift hätte halten sollen, wenn nicht bekantgewordne Umstände und Leichenöfnungen die Wahrheit an den Tag gebracht hätten! Eben dies haben andre sonst unschädliche Nahrungsmittel[229] verursacht.

§. 352. Unter den natürlichen Krankheiten, die jene schreklichen Symptomen, erstaunliche Angst, gewaltsames Erbrechen, Inflammazion und Brand in den ersten Wegen und jählingen, wie von Gift herrührenden, Tod erzeugen, müssen vor allen bösartighizzige, Faulfieber und Ruhr genant werden, wovon uns =Bartholin=, =Guarignon=, =Spigel=, =Wepfer=, =Panarolus=, =Bonet=, =Morgagni=, =Lieutaud=, und andre die hieher gehörigen treffendsten Beispiele aufgezeichnet haben.

§. 353. Keine aber unter allen Krankheiten behauptet in Rüksicht der großen und fast ununterscheidbaren Aehnlichkeit mit den Zufällen eines äzzenden Giftes einen so grosen Vorrang, keine ist verdachtvoller, als Kolik[230] und =Cholera=,[231] vorzüglich wenn eine gallsüchtige Person in einem Anfalle derselben einen heftigen Zorn verbeissen und unterdrücken mus, sich dabei sonst noch erhizt, oder wohl gar noch hizzige Getränke,[232] Brantwein u. s. w. auch wohl hizzige Opiate, Philonium, Theriak, Mithridat oder starke Brechmittel[233] u. d. g. zu sich nimt -- vornehmlich in einer heissen Jahrszeit, oder sonst bei starker Betten- und Stubenhizze.

§. 354. Auf der andern Seite haben wir Beispiele von Vergiftungen mit Arsenik (der doch allemal unter den äzzenden Giften die Hauptrolle spielt) wo Hauptsymptomen gänzlich gefehlt haben. So sind oft keine Konvulsionen[234] erfolgt; ja was noch mehr, als alles, ist, zuweilen ist ganz und gar kein Erbrechen[235] entstanden, die Kräfte sind blos gesunken, und der Vergiftete ist gestorben.

§. 355. Da nun, wie wir gesehen haben, eine Menge natürliche Ereignisse möglich sind, und vorzukommen pflegen, die einen gesund scheinenden Menschen jähling mit allen oder doch den meisten der genanten Vergiftungssymptome zu töden pflegen so wird es uns fernerhin nicht erlaubt seyn, diese obgleich noch so fürchterlichen und gehäuften Symptome für einen Beweis einer geschehenen Vergiftung -- mit einem äzzendem Gifte, oder wohl gar namentlich mit Arsenik auszugeben; und als hauptsächliche oder wohl gar alleinige Beweise in unsern Oefnungsscheinen aufzuführen.

§. 356. Dem Privatarzte nüzt die Kentnis dieser Zufälle beim Krankenbette am meisten; durch sie und durch beantwortete Fragen angeleitet, wird er selten über eine geschehene Vergiftung (mit einem äzzenden Gifte) zweifelhaft bleiben, und so sicherer und gründlicher heilen.[236] Der Polizei dienen sie, mit einigem Grunde ihre gerichtliche Untersuchung anzuordnen, oder dem Thäter auf die Spur zu kommen.

§. 357. Wir gehen zu den Merkmalen einer (mit äzzendem Gifte) geschehenen Vergiftung an und in dem zu untersuchenden Leichname über. Sonderlich auf sie hat man sich so oft und viel bei gerichtlicharzneilichen Aussprüchen zu gute gethan, und oft ganz allein auf ihnen Leben und Tod des Angeschuldigten beruhen lassen.

§. 358. Ich bemerke zu erst das wichtigste aller Kenzeichen: zusammengeschrümpfte, leichtablösliche, losgeschabte Stellen der innern Haut des (Schlundes) Magens, (der Gedärme), entzündete, brandige, mit grauem Schorfe überzogne (tief eindringende) Flecken (mit blutquellenden Punkten) der ersten Wege.

§. 359. Die übrigen oft, oder seltner vorkommenden: schnelle Fäulnis des Körpers, eine von Geruch und Ansehn ungewöhnlich üble[237] Masse oder blutige Jauche, die Thiere tödet; bis zum Plazzen ausgespanter Unterleib; Geschwulst des ganzen Körpers, blutiger Schaum vor dem Munde, schwarze, leicht abgehende Nägel, Ausfallen der Haare, verschiedentlich gefärbte Flecken äusserlich am Körper vorzüglich, auf dem Rücken, den Füsen, auf den Weichen; schwärzliche, geschwollene Geburtstheile; in allen Gefäsen aufgelöstes schwärzliches Blut, schwarze Leber, welkes Herz u. s. w. auser einer Menge sogar lächerlicher Merkmale.

§. 360. Zuerst etwas über leztere, um dann das erstere desto genauer zu betrachten. Die alzu auffallend gleichgültigen übergehe ich. Es ist wahr, die meisten Leichenöfnungen haben vorzüglich bei der Arsenikvergiftung das Blut in den grösern Stämmen und im Herzen schwärzlich aufgelöst gezeigt. Doch dies finden wir noch bei mehrern Krankheiten[238] und selbst bei Arsenikvergiftungen weis ich einige Fälle vom Gegenteile.

§. 361. Das Abfallen der Nägel und das Ausfallen der Haare findet sich etwas selten bei Arsenik- (oder andern äzzenden) Vergiftungen, über dies ist ersterer Umstand nach bösartigen Fiebern[239] nicht ganz ungewöhnlich und lezterer kömt häufig nach einer Menge hizziger Fieber, langwierigen Kopfschmerzen und nach dem Gebrauche des Queksilbers vor.[240]

§. 362. Die schwärzlichen und bläulichen Flecken am Körper sieht man häufig bei den Leichnamen scorbutischer, kachektischer, oder plötzlich (ohne Gift) gestorbener vollblütiger Personen.[241] Und wie oft finden sich bei Arsenikvergiftungen gar keine Flecken,[242] oft auch kein Auflaufen des Körpers,[243] welches dagegen nicht selten nach andern Todesarten vorkömt. Oft sieht man bei Arsenikvergiftungen keine schnelle Fäulnis.[244]

§. 363. Eine garstige im Magen gefundene Materie, welche Thiere tödet, hat man für eines der wichtigsten[245] Merkmale einer geschehenen Vergiftung angesehn, und wenn das zum Versuche bestimte Thier nicht davon starb, schlos man das Gegentheil mit vieler Zuverlässigkeit. Bei fast allen Personen, die an irgend einer Art bösartigen Fiebers oder an schneller Verderbnis der zu den Verdauungswegen geleiteten Säfte des Körpers jähling dahin sterben, findet man eine übelriechende Materie von garstiger Farbe in den ersten Wegen, deren ausgeartete Schärfe vielleicht[246] auch Thieren schädlich und tödlich werden kann, vorzüglich wenn die Fäulnis schon überhand genommen hat. Aber auf der andern Seite, wie Manches ist dem einen Thiere schädlich, dem andern nicht! Wie manches fast ohne Nachtheil für den Menschen, Thieren aber gefährlich und tödlich.[247] Wie manches einem Menschen tödlich, Thieren fast gar nicht schädlich! Wie manches ist dem einen, besonderer Körperbeschaffenheit wegen, Gift, für jeden andern aber von unschädlicher Natur![248]

§. 364. Gesezt also, eben die bösartige Materie, die man im Magen eines plözlich mit heftigen Zufällen verstorbnen Menschen fand, töde zuweilen ein Thier, kan man hieraus mehr schliessen, als daß diese Materie dem Verstorbnen sehr schädlich war, auch wohl seinen Tod bewirkte? Woher dieser Stof kam, ob von ausgearteter, äzzend gewordener Galle, wie oft, ob durch Absezzung aus der Blutmasse, ob von verdorbnen Nahrungsmitteln, oder von einem beigebrachten Gifte, alles dies kan doch wahrlich nicht, ohne Leichtsin oder verschobne Denkart, aus der Thieren schädlichen Beschaffenheit dieser Materie entschieden werden!

§. 365. Hiezu sezze man, daß Thieren besonders Hunden, die man gröstentheils zu dem Versuche nimt, etwas von der im Magen, namentlich an Arsenik, gestorbener Personen gefundnen Masse oft nicht schädlich[249] oder doch nicht tödlich war; vor allen aber, daß Gaben Arsenikgift selbst, die Menschen an sich durchaus tödlich sind, Thieren nicht tödlich waren,[250] woraus sich vollends die Ungewisheit dieser so gerühmten Probe zu Tage legt.

§. 366. Wie viel übrigens die Gattung, die Stärke, Munterkeit, so wie auf der andern Seite Kränklichkeit und Schwäche, wie viel besondre körperliche Dispositionen, angefülter oder leerer Magen, leichtere oder schwerere Entledigung durch Brechen und Durchlauf, zäher Schleim in den ersten Wegen u. s. w. eines zum Versuche bestimten Thieres, und eine grösere oder kleinere Menge der beigebrachten verdächtigen Substanz zur Zweideutigkeit des Beweises[251] beitrage, sieht man ohne mein Erinnern.

§. 367. Man schliesse ferner aus vorgefundnen Entzündungen des Magens ja nicht sogleich auf beigebrachtes Gift, so lange es gewis ist, daß die meisten giftartig wirkenden Krankheiten, Leidenschaften und Nahrungsmittel (§. 350. bis 353.) so wie alle etwas starke Ausleerungen, sie mögen veranstaltet oder natürlich seyn, den Magen und die Gedärme zu entzünden pflegen; vorzüglich wenn man sich =Riolan's=[252] Warnung zu Herzen gehen läst, da er sagt, »der Magen sei oft ohne weitere Veranlassung, besonders auf der linken Seite, von den hier in die Magensubstanz eingeflochtenen Milzgefäsen braun, blau, schwärzlich und wie entzündet anzusehn, da dann oft ungegründeter Verdacht empfangenen Giftes entstünde,« und wie viel Ursachen entzünden den Magen![253]

§. 368. Wenn Hebenstreit auf den sich seine Nachfolger stüzzen, ein gewisses der (äzzenden) Vergiftung charakteristisch eignes Merkmal an einem obduzirten Leichname festsezzen will, so nennet er die Anfressung oder leichte Ablöslichkeit oder völlige Trennung der Zottenhaut des Magens, und will dies Zeichen allein für hinreichend angesehn wissen, gesezt man fände auch keine Spur vom Gifte[254]. Wahrlich sehr viel behauptet, vielleicht zuviel!

§. 369. Die Fälle sind nicht eben so selten, wo die zottige Haut des Magens sich von dem drunter liegenden dritten Zellgewebe und der Nervenhaut losgegeben hat[255] (ja wohl, wo Stellen der innern Haut in Eiterung übergegangen,[256] der Magen durchbohrt,[257] und durchlöchert, auch wohl brandig war)[258] aus ganz andern Ursachen, als nach empfangenem Gifte. (Andre Unterscheidungszeichen zwischen Vergiftung und natürlichen Krankheiten halten eben so wenig Stich.)[259]

§. 370. Dagegen findet man Beispiele von Arsenikvergiftungen, wo die innere Haut des Speisekanals nicht angefressen oder abgelöst war,[260] ja sogar welche, wo nicht einmal Entzündungsspuren zu sehen waren.[261]

§. 371. Wie schwer (ich mögte sagen unmöglich) es sei, aus den Symptomen und der gefundnen äussern oder innern Körperbeschaffenheit, Vergiftung von natürlichen Todesfällen zu unterscheiden, sahen eine[262] Menge Schriftsteller ein.

§. 372. Wenn dies nun alles trüglich ist, was bleiben uns wohl noch für gewisse Merkmale empfangenen (äzzenden) Giftes (Arseniks) übrig. Soll etwa das eigne Geständnis des Thäters[263] die Sache aufs Reine bringen, und den Richter von der geschehenen That dergestalt zur Ueberzeugung bringen, daß es nun leicht sei, die strenge Todesstrafe, den Inhalt der römischen und peinlichen Gesezze ohne weiteres Bedenken zu volziehen?

§. 373. Aber welche Menge von Ursachen kan dies zweideutige Geständnis bewirken! Dies sahen die Gesetzgeber und Rechtsgelehrten, wie von einem höhern Hauche beseelt, ein, und sprechen demnach diesem Geständnisse bei Abwesenheit des Korpus Delikti fast alle Beweiskraft ab. »Wo keine andre Ueberzeugung von begangner That als das blose Geständnis des Angeschuldigten vorhanden ist, da kan lezterer aus dem blosen Geständnisse nicht verurtheilt werden«[264] »Dem Verhafteten kan die Lebensstrafe nicht zuerkant werden, wenn nicht ausser seinem Geständnisse noch das Korpus Delicti vorhanden ist«[265] »Niemand kan durch Bekentnis ein Verbrechen machen, wo keins ist.«[266] »Niemand wird durch bloses Geständnis, jemand Gift gegeben zu haben, zum Verbrecher, wenn das wirkliche Gift nicht gefunden wird.«[267] »Ohne Korpus Delicti kan keine Todesstrafe statt finden, die Umstände mögen auch noch so gravirend seyn.«[268]

§. 374. Wie findet man aber das Korpus Delikti, wo sind die wahren Kenzeichen des Thatbestands (/indicia corporis delicti/) einer (Arsenik-) Vergiftung, wenn die genanten so schlüpfrig und trüglich sind? Ich werde diese Frage unten beantworten, wenn ich zuvor von dem wichtigsten und zuverlässigsten aller Thatzeichen der Auffindung des (Arseniks) Giftes gehandelt haben werde. Jezt erinnere ich noch, das wenn auch die stärksten der genannten Zeichen weiter keinen Nuzzen (wie doch das Gegentheil unten bewiesen werden soll) beim Criminalprozesse hätten, doch auf ihnen die Vermuthung einer geschehenen Vergiftung beruhe, ohne die kein solches Verbrechen je zur Untersuchung kommen würde.

Elftes Kapitel.

Chemische Kennzeichen des Thatbestands (/corporis delicti/) einer Arsenikvergiftung.

§. 375.

Ich leugne nicht, daß man schon, seit man Arsenik kent, einige chemische Merkmale besas, das Daseyn des Arseniks zu errathen, ich meine den Knoblauchsgeruch und nachgehends den weissen Schmauch, den er bei seiner Verdampfung an Metalbleche legt.

§. 376. Lange hat man sich besonders mit dem Knoblauchsgestanke des verdampfenden Arseniks begnügt, um sich von seiner Anwesenheit zu überzeugen, und man würde sich noch damit begnügen, wenn Scheidekünstler der lezten Jahrzehnde vom ersten Range uns nicht tiefere, und, wenn man will, gewissere Einsichten durch genaue, zahlreiche und belehrende Versuche geschenkt hätten. =Bergman, Scheele= -- mehr Namen bedarf man nicht.

§. 377. Ob die Weisheit ihrer Belehrungen die Köpfe unsrer gerichtlichen Aerzte schon heilsamlich durchdrungen und ihnen Fähigkeit eingeflöst hat, zur Rettung unschuldig Angeklagter und zur gerechten Abwägung der Verbrechen des Giftmischers alles nur Mögliche aus dieser wohlthätigen Kunst anzuwenden? dies ist eine Frage, die man doch einigermasen mit Ja beantworten kan.

§. 378. Diesen Ausspruch zu unterstüzzen, führe ich des Stadtphysikus zu Berlin Herrn =D. Pyl=[269] aus der Chemie genommene Kenzeichen des Arseniks an, die um vieles volständiger, als die bisher für gnüglich erkanten, sind:

1.) Der Knoblauchsgeruch des gereinigten Pulvers -- das Vergrösrungsglas entdecke die krystallinische Gestalt des weissen Arsenikpulvers.

2.) Ein Eisenblech wird von diesem Rauch weisgeflekt oder angeschmaucht.

3.) Thut man etwas Arsenik in fliesenden Salpeter, so geschieht nach =Scheelens= Erfahrungen, erstlich ein Aufwallen, und dann wird der Salpeter zersezt.

4.) Hat man eine hinlängliche Portion, so wird das Sublimiren in einer verschlossenen Retorte den sichersten Beweis abgeben.

5.) Da die Auflösung des Arseniks in Wasser fast alle metallische Auflösungen niederschlägt, so könte man auch hiemit (nach =Wallerius=) Versuche anstellen, doch sind die ersten Proben schon hinreichend, obgleich diese noch mehr Gewisheit geben.

§. 379. Man wird meine Meinung über jeden dieser Punkte erwarten, und ich werde sie mit der diesem Verfasser schuldigen Bescheidenheit entwerfen, doch mit unverwandtem Blicke auf Wahrheit.

§. 380. =Ueber= 1.) Man hüte sich den Knoblauchsgeruch einer im Magen des Verstorbnen, oder in der Nähe desselben gefundenen verdächtigen, auf glühende Kohlen geschütteten Masse oder Flüssigkeit sogleich zum unwidersprechlichen Beweise des Arseniks zu machen, da

a) wohl ein sehr in Fäulnis und Verderbnis gerathener natürlicher Stof im Magen eines an einem sehr bösartigen Fieber Verstorbenen (nach =Bergman=)[270] an sich zuweilen einen solchen oder ähnlichen Geruch besizt. Auch kan Knoblauch selbst in der Masse des Magens seyn. Man wende nicht ein, Arsenik habe unangezündet keinen solchen Geruch. Aller künstliche Arsenik frisch gepülvert (den weissen ausgenommen) Giftmehl, gelber und rother Arsenik stinkt knoblauchartig.

b) die Salzsäure giebt auf glühende Kohlen geschüttet einen knoblauchartigen Geruch.

c) Zinkfeile,

d) Phosphor, Phosphorsäure, schmelzbares Harnsalz, thun etwas ähnliches.

e) Die Kohlen oft selbst dampfen einen widrigen, Kopf einnehmenden ähnlichen Geruch aus.

§. 381. Ebenso wenig folgt, wenn die verdächtige Masse auf Kohlen oder ein glühendes Blech geworfen keinen Geruch nach Knoblauch sondern einen brenzlichen Geruch, wie wenn man Horn oder Käse verbrent von sich giebt, daß hierdurch die Abwesenheit des Arseniks ausgemittelt sei.[271] Weit gefehlt! Weder das aus den Zotten der Magenhaut zusammengeschabte Pulver (welches oft seiner Geringfügigkeit wegen nicht gewaschen werden kan) ist so frei von thierischen Substanzen, noch vielweniger die inspissirte (obschon filtrirte) Magenflüssigkeit, oder die darin gefundene festere Masse, daß nicht bei dem einen, wie bei dem andern jener durchdringende Geruch nach verbrantem Horne den dem Arsenik eigenthümlichen Knoblauchsgeruch erstiken solte.[272]

§. 382. Ist eine verdächtige Masse in der Wohnung und in der Nähe des Verstorbnen gefunden worden, so kan sie ebenfals Arsenik in einem Gemisch eingewickelt enthalten, bei dessen Verbrennung irgend ein andrer nur nicht der Knoblauchsgeruch die Oberhand hat.

§. 383. Da Vergiftungen sehr oft mit aufgelösten Arsenik geschehen, oder, wenn das Gift in Pulver, die Menge zuweilen an sich sehr klein, fein, und zerstreut, oder durch langwieriges Erbrechen ungemein vermindert worden ist, so wird man sich nie auf diese Probe in solchen Fällen verlassen können, (gesezt es gäbe auch keine andern (§. 380.) Körper mit ähnlichem Geruche auf Kohlen) da es im ersten Falle unmöglich, in lezterm höchst schwer ist, die mindeste Giftsubstanz durch mechanische Behandlung so rein abzuscheiden, daß die Probe nicht trügen könte.

§. 384. Wäre die Menge des abgeschiednen Pulvers aber (wie oft) so gering, daß man kaum selbst den Versuch anstellen könte, und er überzeugte uns nicht völlig durch deutlichen Geruch,[273] was bliebe uns übrig zu andern Versuchen, oder (da man, wo es auf Leib und Leben ankömt, doch nicht aus Zweifeln Entscheidung hervorlangen kan) zu anderweitigen Versuchen eines medizinischen Kollegiums?

§. 385. Bei dem allen bleibt diese Probe, unter den bisher bekanten, immer noch eine der gewissesten, wenn das gefundene Pulver rein, im Ansehn mit einer der bekanten Arsenikarten übereinstimmend, und in gehöriger Menge (damit zu einem anderweitigen Versuche etwas übrig bleibt) vorhanden ist. Giebt dann dies Pulver auf ein glühendes Blech[274] oder eine brennende Kohle geworfen jenen bekanten Geruch unzweideutig von sich, so hat man schon viel zu seiner Ueberzeugung gewonnen, da es nicht leicht der Fall ist, daß im Magen eines Verstorbenen etwas von jenen Dingen (§. 380.) die einen ähnlichen Geruch geben, vorhanden seyn solte.

§. 386. Das Ansehn des gestosenen weissen Arseniks unterm Vergrösrungsglase ist eben nicht kristallinisch, wohl aber spizziger, eckiger und scharfer Form mit kleinen unregelmäsigen Vertiefungen und glänzenden Flächen, wie gestosener Vitriolweinstein.

§. 387. =Ueber= 2.) Sind die vorhergehenden (§. 385.) Umstände richtig, so wird diese Erscheinung keine geringe Bestätigung der erstern Probe geben. Ist aber das gefundne etwanige Pulver nicht von dem Ansehn der bekanten Arsenikarten (des weissen, und des Giftmehls und Fliegensteins) so wird der Knoblauchsgeruch des Gefundenen selbst mit dem Weisanschmauchen[275] eines drüber gehaltnen Eisenblechs verbunden zur völligen Bestätigung hinreichen, so lange es noch andre Körper giebt die jenes und so wieder andre, die dieses leisten.

§. 388. So thut gepülverter Zink beides. Und was giebt beim Verrauchen einen weissern Schmauch (Sublimat) als Spiesglanzkönig? Dann könte der Knoblauchsgeruch noch von einer fremdartigen (§. 380) Beimischung herrühren. So selten auch diese Umstände zusammentreffen mögten, wo weisses Anschmauchen, und Knoblauchsgeruch der Masse (ohne Arsenik) von etwas dieser Art oder einer dergleichen Mischung herrühren solten, so bleibt doch noch immer die Möglichkeit übrig. Ist es kenbares Pulver, so wird doch stets ein zu beiden Versuchen (auch wohl zu mehrern) hinlänglicher Vorrath dabei voraus zu sezzen seyn, wie oft, sehr oft nicht ist.

§. 389. =Ueber= 3.) Der Scheidewassergeruch, welcher aufsteigt, wenn Arsenikpulver in glühend schmelzenden Salpeter getragen wird, ist an sich wenig; in Verbindung mit den genanten beiden Proben aber so gut als völlig überzeugend, zumal da auch Arsenikmittelsalz[276] den Salpeter zersezt; aber zu dieser Probe gehört doch eine ansehnliche Menge (verschiedne Grane Arsenikpulver wenigstens) wenn sie überzeugend[277] ausfallen soll.

§. 390. Geschwefelte Arsenike, rother und gelber Arsenik, Operment, gelbes und rothes Rauschgelb verpuffen wie Schwefel damit, und der Versuch fält zweifelhaft aus.