Ueber die Arsenikvergiftung ihre Hülfe und gerichtliche Ausmittelung
Part 1
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Anmerkungen zur Transkription
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Ueber die Arsenikvergiftung ihre Hülfe und gerichtliche Ausmittelung von Samuel Hahnemann der Arzneikunde Doktor.
Leipzig, 1786. bey Siegfried Lebrecht Crusius.
Eine Menge Ursachen, ich mag sie nicht herzählen, haben seit einigen Jahrhunderten die Würde jener gottnachahmenden Wissenschaft, der praktischen Heilkunde zur elenden Brodklauberei, zur Symptomenübertünchung, zum erniedrigenden Rezepthandel, Gott erbarms, herunter getrieben, zum Handwerke, das die Hippokrate unentdekbar unter den Trotz befranzter Arzneibuben mischt.
Wie selten gelingts noch hie und da einem rechtschafnen Manne, durch die Gröse ausgezeichneter Wissenschaften und Talente sich über die Heuschrekenwolke der Medikaster zu erheben, und einen so reinen und ächten Glanz über die Kunst zu werfen, an deren Altare er dient, daß es selbst dem Pöbel unmöglich fällt, den ehrwürdigen freundlichen Abendstern mit dünstigen Sternschnupfen zu verwechseln! Wie selten ist diese Erscheinung, und, deshalb, wie unvermögend, der gereinigtern Heilkunde überhaupt ihren vermoderten Adelsbrief zu erneuern!
Nur noch eine Freistadt des arzneilichen Ruhms blieb dem Kerne der Asklepiaden übrig, der Richterstuhl der forensischen Arzneikunde. Da es hier nichts im Dunkeln zu morden, keine Krankheit für baares Geld zu verlängern, keine Krankenjahrgehalte zu erschnappen, oder Gelegenheiten giebt, das bescheidne Talent von einträglichen Häusern hinweg zu kabaliren, so sehnt sich ohnehin der lüftige Haufe nicht hieher. Hört er nun gar, daß es hier auf offene Beweise gründlicher Kentnisse, ja des ganzen Inbegrifs unsrer Kunst ankomme, daß hier mühsame Thaten von ungeblendeten Richtern gesichtet, und oft blos durch ruhiges Selbstbewustseyn belohnt werden, daß man hier Seichtheit auszuzischen und Aberwiz zu brandmarken pflege, dann schleicht er hinweg -- sie sind mir zu sauer, die hohen Trauben! Wohl! denn hier gleitet nur an dem, den innerer Halt würdet, die Feile des Juwelenkenners ab, indes gefärbter Glasflus unter Hohngelächter zersplittert --
Da jeder, der mit Grazie den Puls zu tasten weis, auch Vergiftungen zu heilen sich anmast, auch für fähig hiezu angesehn wird, so lange der Spas aussergerichtlich bleibt, so wird man den klinischen Theil dieser Abhandlung schwerlich einiger ernstlichen Aufmerksamkeit würdigen -- denn jeder weis ja was von Brechmitteln, Milch, Oel und Theriak. Aber wie, wenn eine erlauchte Fakultät das Curverfahren mustert, ists dann so leicht, wie in unserm Schulexamen zu bestehn? Sonst wohl, jezt schwerlich! seit man aufhörte, sich mit Auswendiglernen des Zacchias zu begnügen.
Der zweite Theil dieser Schrift wird dem gerichtlichen Arzte willkomner seyn, der es nicht mehr übelnehmen darf, wenn man jezt etwas tiefere chemische Kentnisse von ihm verlangt, als sonst wohl gänge und gebe waren. Wirkt nun noch überdem der Werth eines gefährteten Menschenlebens -- oder, wo das nicht, doch seine eigne Ehre und Schande etwas stark auf seine Seele, wie billig; so wirds ihm auch nicht gleich viel seyn, er wisse vom Daseyn oder der Abwesenheit des Giftes den Richter unleugbar zu überzeugen, oder nicht.
Dresden, den zehnten July, 1786.
=Hahneman.=
Inhalt.
Erster Theil.
Erstes Kapitel.
Kentnis der Arseniksorten, ihrer Natur und ihres Verhaltens gegen chemische Körper, so fern sie auf Heilung und Beurtheilung der Arsenikvergiftung einfliest.
§. 1. Einschränkung des Zweks
§. 2. auf die Erkentnis des Arseniks, aus der seine Gegenmittel und seine gerichtliche Erforschung fliesen.
§. 3. Den mit Arsenik beschäftigten Handwerkern kan die Systemkentnis dieses Gifts gleichgültig seyn,
§. 4. wegen der eigentlich Vergifteten mus man sie inne haben.
§. 5., 6. Käufliche Sorten, weisser Arsenik, Fliegenstein, Operment.
§. 7. Fliegenstein, sein Geburtsort, seine Abarten.
§. 8. äusserliche Beschaffenheit, Schwere; ist nicht Kobald,
§. 9., 10. ist ein Metall;
§. 11., 12. von dem Verhältnisse seines Brenbaren, seine Feuerbeständigkeit,
§. 13. läst sein Brennbares leicht fahren,
§. 14. lang aufbewahrter Fliegenstein tödlicher als frischer.
§. 15. Uebergang zur Auflöslichkeit der Arseniksorten.
§. 16. Arseniksäure am leichtauflöslichsten.
§. 17. Weisser Arsenik, sein Ansehn, Gewicht, Brenbares, Auflöslichkeit.
§. 18. Auflöslichkeit (bei der Wärme des menschlichen Körpers) im Wasser,
§. 19. bis 24. fernere Bestimmungen derselben.
§. 25. Der graue Arsenikkalk, Entstehung, Schwere, Auflöslichkeit im Wasser. Arsenikmulm.
§. 26. bis 30. Auflöslichkeit des Fliegensteins im Wasser.
§. 31. Operment, Geburtsort, Gestalt, Schwere, Schwefelantheil.
§. 32., 33. Auflöslichkeit im Wasser;
§. 34. Vergleichung des natürlichen mit dem auf nassem Wege bereiteten.
§. 35. Andre geschwefelte Arseniksorten, Ansehn, Schwere, Schwefelantheil -- muthmasliche Entstehung des rothen Arseniks.
§. 36. Uebergang zur Auflöslichkeit der Arsenikarten in andern Flüßigkeiten,
§. 37. in Oelen,
§. 38. in Milch,
§. 39. in Säuern,
§. 40. in Eßig,
§. 41. bis 43. in Laugensalzen.
§. 44. bis 48. Hinderungen der Auflösung des Arseniks darin.
§. 49. bis 53. Hinwegräumung der Hindernisse,
§. 54., 55. vorzüglich durch Auflösung im Seifwasser.
§. 56., 57. Auflösung des Arseniks im Magensafte,
§. 58., 59. im Feuer, sein Verdampfungs- und Sublimazionsgrad.
§. 60., 61. Schwerauflösliche Verbindungen des Arseniks,
§. 62., 63. Präzipitation mit Metallen,
§. 64., 65. mit luftsaurem Eisen,
§. 66. mit Kalkerde, zum Kalkarsenik,
§. 67. mit Schwefelleberluft zum Operment,
§. 68., 69. mit Schwefel in Substanz, eine Schimäre; Auflöslichkeit des Schwefels im Wasser.
Zweiter Theil.
Geschichte und Hülfe der Arsenikvergiftungskrankheiten.
Zweites Kapitel.
Gelegenheiten und Gestalten, unter denen Arsenik in unsern Körper kömt.
§. 70. Oekonomischer und technischer Gebrauch des Arseniks.
§. 71., 72. Unwillkührliche Vergiftungen durch Fehlgriffe und Unvorsichtigkeit.
§. 73. Selbstmorde.
§. 74. An andern volzogne Arsenikvergiftung, schleichende, arzneiliche.
§. 75. Aqua tosfana besteht nicht aus Canthariden und Opium,
§. 76. ist ein Arsenikgift,
§. 77. mit einem narkotischen Ingredienz. (oder ein Arsenikmittelsatz)
§. 78. Arsenikalische Fieberarzneien,
§. 79. bis 84. ihre Schädlichkeit.
§. 85. Krebswasser des Lefebüre.
§. 86. bis 91. Aeusserliche Anwendung des Arseniks, ihre Schädlichkeit.
§. 92. bis 95. Nöthige Einschränkung seines Verkaufs.
Drittes Kapitel.
Symptomen der drei Grade der innern Arsenikvergiftung, und die der äussern.
§. 96. Innere Vergiftung, Uebergang zur Symptomenlehre derselben.
§. 97. verschlimmernde Nebenumstände bei der Verschluckung.
§. 98. Dauer der schnelltödlichsten Arsenikvergiftung.
§. 99. bis 107. Gang dieses ersten Grades.
§. 108. bis 110. Zusäzze.
§. 111. Der zweite Grad, Dauer von einem oder mehrern Tagen.
§. 112. bis 114. Bedingungen seiner Entstehung,
§. 115. bis 120. Abweichungen desselben vom ersten Grade,
§. 121. Erhöhung durch Leidenschaften,
§. 122. Natur des bei diesem Grade gewöhnlichen Todes.
§. 123. bis 127. Dritter Grad, Nachwehen des zweiten, vom Uebergange des Gifts in die zweiten Wege -- Crisen (Kontraktur, Lähmung, Arsenikfriesel, Ausfallen der Haare, Abschuppung der Oberhaut.)
§. 128., 129. Schleichendes Fieber wegen innerer Verlezzungen.
§. 130. Vorhersagung.
§. 131. Vergiftung durch italienische Gifte,
§. 132. durch Operment und andre geschwefelte Arsenike,
§. 133. durch äusserliche Anwendung des Arseniks,
§. 134., 135. durch Einsaugung des arsenikalischen Staubs und Rauchs.
Viertes Kapitel.
Wirkungsart des Arseniks.
§. 136. Im Magen und überhaupt auf der freien Faser,
§. 137. hergeleitet von seiner Schwere und Auflöslichkeit.
§. 138. Wirkt nicht durch scharfe schneidende Spizzen.
§. 139. Seine reizende und einschrumpfende Kraft,
§. 140. sein spezifischer Eindruck auf das Empfindungssystem des Lebensprinzipiums,
§. 141., 142. spezifischer Eindruck auf die Muskelfaser; tödet die Irritabilität,
§. 143. doch nicht ohne erregte Entzündung; Ausnahmen hievon.
§. 144. Erklärung des chronischen Zitterns, und der brennenden Schmerzen der Arsenikgicht in den leidenden Gliedmasen.
§. 145. Empfänglichkeit des Körpers, als Ursache der verschiednen Wirkung.
§. 146. Fernere Erläuterung der reizenden und einschrumpfenden Kraft.
§. 147. Entstehung der Anfressungen und Schorfe.
§. 148. Der einschrumpfende Reiz bringt die Kontraktur in den zweiten, so wie das fruchtlose Würgen und die peinliche Kolik in den ersten Wegen hervor.
§. 149. Einschrumpfende Wirkung des Arseniks auf die Schliesmuskeln des Körpers.
§. 150. Entstehung und Gefahr des zurückbleibenden Erbrechens und des konvulsivischen unergiebigen Würgens.
§. 151. Schwierige Ausleerung, besonders des Operments und Fliegensteins.
§. 153. Aufgelöstes Blut in den Aderstämmen.
§. 154. bis 157. Vergleichung der innern mit seiner Wirkungsart auf die freie Faser der äusserlichen Theile des Körpers, und die Epidermis.
Fünftes Kapitel.
Heilart der schnellen innern Arsenikvergiftung.
§. 158., 159. Eintheilung der Heilmittel in Klassen.
§. 160. Erste Klasse, die schädlichen, zwekwidrigen, erdige, hizzige, narkotische,
§. 161. Brechmittel.
§. 162. Zweite Klasse, die durch Schein der Gleichgültigkeit schädlichen, Wasser, Eßig.
§. 163. Säuren überhaupt.
§. 164. Dritte Klasse, dienliche, oft unzulängliche, Milch, Oele, Rahm.
§. 165., 166. Vierte Klasse, Mittel die Navier für spezifisch ausgiebt.
§. 167. Anführung, Beurtheilung derselben;
§. 168. wie er sie zu brauchen empfiehlt,
§. 169. Anmerkungen darüber.
§. 170. Fünfte Klasse, der dienlichsten.
§. 171. bis 174. Einleitung in die
§. 175. Heilanzeigen der drei Grade der Arsenikvergiftung, mit ihrer Genugthuung; zur Uebersicht.
§. 176. Die beim ersten Grade vorgeschlagnen Mittel sind leicht, überall zu haben, wohlfeil.
§. 177. bis 189. Einleitung zur Dienlichkeit der starken Seifenauflösung,
§. 190. Anführung ihrer hier unentbehrlichen, dienlichen Kräfte.
§. 191. Ist überall bei der Hand, und leicht zu bereiten,
§. 192. das beste anfängliche Hülfsmittel,
§. 193. bis 195. wenn auch das Gift unbekanter Natur wäre.
§. 196. Vorschrift ihrer Zubereitung,
§. 197. bis 199. ihrer Anwendung.
§. 200. Erinnerung, wenn ja kein Erbrechen erfolgte.
§. 201. Vorsichtsregeln für kränkliche Körperbeschaffenheit.
§. 202. Aderlas.
§. 203. Gabe jenes Mittels in Rüksicht des Alters.
§. 204. Wie beim Erbrechen mit dem Einflösen zu verfahren,
§. 205. wie weit man nach Verschluckung der vorgeschriebnen Gabe gekommen sei.
§. 206. Das hülfreichste Erbrechen ist geschehen.
§. 207. Die nächste Hülfleistung.
§. 208., 209. Vorteile des dünnern Seifwassers,
§. 210. Seine Bereitung, sein Gebrauch,
§. 211. Wirkung.
§. 212., 213. Bähungen (zweiter Aderlas,)
§. 214. Klystiere,
§. 215. laues ganzes Bad,
§. 216. halbes oder Fusbad.
§. 217. Ruhefrist bis zur Nachhülfe.
§. 218., 219. Unterschied, den die drei Arseniksorten in der Cur machen.
§. 220. Zur Nachhülfe; Seifwasser mit Oel, oder Milch mit Rahm vermischt, auf dem Lande.
§. 221. In Städten Wasser mit Schwefelleberluft gesättigt, und mit Milchrahm oder Schleimen gemischt; Umschläge, Klystiere.
§. 222. bis 225. Bereitung des Leberluftwassers.
§. 226. bis 230. Vortreflichkeit dieses Hülfsmittels.
§. 231., 232. Anwendung.
§. 233. Stellvertretende Mittel auf dem Lande.
§. 234. Beihelfende Mittel; Sahnekaffee.
§. 235., 236. Rizinusöl.
§. 237. bis 244. Der Wilkühr des Arztes anheim gestelte Veränderungen der Vorschrift; Hülfe verschiedner Nebenumstände; Nacherinnerungen.
Sechstes Kapitel.
Heilart der Nachwehen und der italienischen Vergiftung, so wie der Bergsucht.
§. 245. bis 250. Einleitung zur Hülfe der Nachwehen in den ersten Wegen;
§. 251. Grade der Symptomen von Verlezzung des Speisekanals.
§. 252. Bei ihrer Abhülfe ist der Gebrauch der Leberluft nicht zu zeitig hintanzusezzen.
§. 253. Algemein passend mus die Nachkur seyn: Milch nicht wiederkäuender Thiere.
§. 254., 255. Vorzüge der Milch überhaupt zu diesem Zwek,
§. 256. beim ersten Grade der Symptomen,
§. 257. und selbst gegen die schlimste Art der innern Zerstörungen.
§. 258. Abhülfe der Leibesverstopfung bei der Milchdiät,
§. 259., 260. Anwendung, Gabe;
§. 261., 262. Nebenindikazionen.
§. 263. bis 266. Uebergang zur kräftigern Kost und Lebensordnung der Genesenden.
§. 267. Vergleichung der Zufälle der schleichenden Vergiftung mit denen der Bergsucht.
§. 268. Chronische Arsenikvergiftungszufälle, die hier selten vorkommen.
§. 269. Eingang in die Heilung der schleichenden Vergiftung.
§. 270. Verbindung der Milchdiät mit den spezifischen Gegenmitteln,
§. 271. Der Schwefelleberluft
§. 272. bis 274. in Bädern,
§. 275. in damit verbundnen Getränken.
§. 276. Vortreflichkeit dieser Luft zu unsrer Absicht.
§. 277. Uebrige, dazu gehörige Diät,
§. 278. Abführmittel.
§. 279. Kennzeichen der natürlichen schwefelleberlufthaltigen Wässer.
§. 280. bis 283. Nachahmung derselben zu Hause.
§. 284., 285. Die Bereitungsart der natürlichen im Schose der Erde.
§. 286. Bereitung der Schwefelleber zu den künstlichen Bädern.
§. 287. Aehnliches zum Trinken bestimtes Wasser.
§. 288. Wie sind die Vortheile der natürlichen bei den künstlichen zu ersezzen?
§. 289. Wirkung dieser Verordnung.
§. 290. Uebergang zu dem Gebrauche der eisenhaltigen Wässer,
§. 291. Grund ihrer Dienlichkeit.
§. 292. Rüksicht auf die geschwächten Verdauungswerkzeuge bei der italienischen Vergiftung.
§. 293. Natur der bergsüchtigen Engbrüstigkeit; spezifisches Gegenmittel.
§. 294. Hülfe bei arsenikalischer Kontraktur -- Arsenikfriesel.
§. 295. Cur der Lähmung, des chronischen Zitterns und der Konvulsionen.
Siebentes Kapitel.
Heilart der schnellen äussern Arsenikvergiftung.
§. 296. nach äusserlicher Auflegung auf hautlose Stellen,
§. 297. bei jähling in Menge eingeathmeten Arsenikrauche
§. 298. und arsenikalischem Staube.
Achtes Kapitel.
Verwahrungsmittel gegen Rauch und Staub.
§. 299. Uebergang zu den Vorbauungsanstalten,
§. 300. bis 306. deren sich die mit Arsenik beschäftigten Arbeiter selbst, und deren sich die Natur zu ihrem Vortheile bedient.
§. 307. Verwahrung der Hautlöcher,
§. 308. die nassen Pochwerke, statt des troknen Pochens mit Handkraft.
§. 309. Tüchtige Schlotten bei Arsenikrösten,
§. 310. Luftzug beim Farbereiben arsenikalischer Droquen,
§. 311. Verwahrung beim Fegen der Arsenikfänge.
Dritter Theil.
Gerichtliche Ausmittelung.
Neuntes Kapitel.
Legalitäten der gerichtlichen Untersuchung der Vergiftungen.
§. 312., 313. Nöthigkeit der Kentnis der Legalität der Obdukzionen überhaupt.
§. 314. bis 321. Gesezlichkeit und Erfordernisse für den Arzt und Wundarzt.
§. 322. bis 338. Sekzionsbericht -- erforderlicher Inhalt desselben -- Umris der Obliegenheiten des Arztes bei der Obdukzion.
Zehntes Kapitel.
Pathologische Zeichenlehre des Vergiftungsthatbestand (/corporis delicti/).
§. 339. Unsrer Vorfahren Erkentnisquellen einer geschehenen Vergiftung.
§. 340., 341. Ihre Unzulänglichkeit.
§. 342. Die eigentlichern Quellen der Erkentnis einer Vergiftung,
§. 343. und ihrer Tödlichkeit.
§. 344., 345. Der Aeltern weitläuftiges Verzeichnis der Giftzeichen an Lebenden und Toden.
§. 346. Wohin gehört Arsenik in der Reihe der Gifte?
§. 347. Die kentlichsten Zeichen einer äzzenden Vergiftung an Lebenden;
§. 348. die untergeordneten Zeichen.
§. 349. bis 355. Unzuverläßigkeit aller dieser Zeichen;
§. 356. Sie nüzzen blos dem hülfeleistenden Arzte, und der Polizei.
§. 357. Uebergang zu den am Leichname vorfindlichen Zeichen,
§. 358. das wichtigste derselben,
§. 359. die untergeordneten,
§. 360. bis 367. Unzuverläßigkeit der leztern,
§. 368. bis 370. des erstern.
§. 371. Die fast unübersteiglichen Schwierigkeiten der Vergiftungserkentnis nach dem Urtheile der Schriftsteller.
§. 372., 373. Beweislosigkeit des Geständnisses des Thäters.
§. 374. Das ächteste Thatzeichen, die Ausfindung des Arseniks selbst -- Nuzzen obiger Zeichen zu Vermuthungen für die Polizei.
Elftes Kapitel.
Chemische Kennzeichen des Thatbestands (/corporis delicti/) einer Arsenikvergiftung.
§. 375. bis 378. Bisherige Merkmale des Arseniks,
§. 379. bis 400. Beurtheilung derselben, Einschränkung der Meinung von ihrer Beweiskraft.
§. 401. bis 441. Die überzeugendste Ausmittelung durch drei beweisende die mindeste Gegenwart des Arseniks entdeckende gegenwirkende Mittel -- Art ihrer Anwendung.
Zwölftes Kapitel.
Lethalitätsurtheil.
§.442. bis 499. Vergiftungstödlichkeiten, wie sie mit den Lethalitäten der Wunden in Parallele zu stellen -- Masstab für das Urtheil über erstere.
§. 500. bis 502. Schlus.
Erster Theil.
Erstes Kapitel.
Kentnis der Arseniksorten, ihrer Natur und ihres Verhaltens gegen chemische Körper, so fern sie auf Heilung und Beurtheilung der Arsenikvergiftung einfliest.
§. 1.
Meine Absicht bei vorliegendem Gegenstande kan, wie man mir leicht zugeben wird, weder auf eine systematische Geschichte des Arseniks, weder auf eine genaue und vollständige Erzählung seiner chemischen Verhältnisse, weder auf die Bestimmung seines technischen Gebrauchs, noch auch und am wenigsten auf die Untersuchung seines etwanigen Nuzzens in der Heilkunde gerichtet seyn.
§. 2. Die drei verkäuflichen, und dem Misbrauch so leicht unterworfnen Hauptarten dieses metallischen Giftes anzuführen, sie in Verhältnissen zu beleuchten, die auf die Gefahr des Lebens gegründeten Einflus haben, und die Gegenmittel rechtfertigen können, welche ich mittheile, und endlich diejenigen Eigenschaften dieses Gifts zu bestimmen, welche der gerichtlichen Ausmittelung zuverlässige und deutliche Gegenwirkungen darreichen, dieses war der Zwek dieser Schrift.
§. 3. Für diejenigen Bergleute, die mit Förderung arsenikreicher Erze, mit Aushalten, mit Pochen und Waschen derselben sich beschäftigen, für diejenigen Arbeiter, die mit Pülvern, Sieben und Packen, und vorzüglich welche mit Ausfegung der Giftfänge zu thun haben, mit einem Worte, für diejenigen, die den Staub dieses Minerals zwar durch Verbinden des Mundes und der Nase vom Magen und der Lunge einigermasen abhalten können, ihn aber von den einsaugenden Gefäsen der Haut des übrigen Körpers abzuhalten nicht besorgt sind, für diese gilt es gleich, da sie einmal hiemit ihren Unterhalt zu erwerben bestimmt sind, wie die Mineraltheilchen nach dem System zu benennen, oder ihren metallurgischen und chemischen Eigenschaften nach zu klassifiziren sind, welche ihre Lungen einschrumpfen, ihre Säfte verdicken, ihre Muskelfasern verhärten, ihnen unzähliche Beschwerden erwecken, und sie zu halblebenden Geribben auftroknen; ob es Mispickel, Arsenikmulm oder Scherbenkobald, in Zinn- Silber- oder Kobalderzen eingesprengte, gediegene oder vererzte Gifttheilchen seyn mögen, alles dies hilft ihrem Leiden nicht ab; selbst weder auf die Verwahrung, noch auf die Wiederherstellung ihrer Gesundheit haben diese Erörterungen erheblichen Einflus. Auch die Handwerker, Künstler und Hüttenleute, die dem Dampfe dieses Halbmetalls ausgesezt sind, vorzüglich aber diejenigen, die mit Rösten arsenikreicher Erze, mit den Giftfängen und der Sublimazion des gelben, rothen und weissen Arseniks sich beschäftigen, auch diese haben insgesamt gleiche Nachtheile von dem Rauche dieses Giftes, es mag nun in dieser oder jener Gestalt in der zu bearbeitenden Masse vorhanden seyn. Allen dienen gleiche algemeine Verwahrungsmittel, gleiche algemeine Hülfsmittel.
§. 4. Aber, wenn in den Magen irgend eines Unglüklichen Gifte dieser Art in beträchtlicher Menge gerathen, wenn jemand sich mit Arsenik vergiftet hat, oder vergiftet worden ist, dann ist es nicht mehr gleichgültig, welche Gestalt das Gift hatte, welches ans den Eingeweiden herausgeschaft und mit Gegenmitteln bestritten werden soll.
§. 5. War es Arsenik, so wird es gewöhnlich käufliches weisses Rattenpulver, ungewöhnlicher, Fliegenstein, am ungewöhnlichsten, Operment und seine Abarten seyn. Denn ungebräuchlichere Sorten gegrabne oder künstlich bereitete kommen höchst selten in diese bedauernswürdigen Hände, und geschähe es, so wird ein verständiger Arzt sie leicht nach der Aehnlichkeit dieser drei Arseniksorten zu behandeln wissen.
§. 6. Es sei uns also erlaubt blos der regulinischen Gestalt des Arseniks (des Fliegensteins) dann der kalkförmigen (des weissen Arseniks) endlich seiner Vererzung mit Schwefel (des Operments) als der drei käuflichen Sorten, die bei der Arsenikvergiftung fast stets im Spiele sind, Erwähnung zu thun.
§. 7. Der sogenante Fliegenstein[1] (/arsenicum nativum friabile et porosum,/ Cronst.) wird, so wie wir ihn zu Kaufe haben, gediegen aus seiner Mine geschlagen, die in verschiedenen Gegenden, besonders in Böhmen und Sachsen, zu Hause ist. Seine Nebengattungen Scherbenkobald, schuppiger gediegner Arsenik und Spiegelkobald kommen mit unter, obwohl seltner, im Handel vor, haben aber mit unserm Fliegenstein gleiche Eigenschaften.
§. 8. Er besteht aus einem Gewebe von hohl übereinander liegenden, spröden, zerreiblichen schwarzglänzendmetallischen Blättern, von 8,308 bis 8,310 (nach Bergman) eigenthümlichen Gewichte. Das Ansehn dieser Masse, deren Blätterchen kleine regelmäsig scheinende Höhlungen bilden, scheint dem Fliegenstein den Namen /cobaltum crystallisatum/ erworben zu haben, welcher übrigens nichts von Kobald enthält. Der ehemaligen Dämmerung in den mineralogischen und metallurgischen Wissenschaften mus man es verzeihen, wenn ehedem alles, was von Minern arsenikhaltig, unartig, räuberisch und unter die bekanten metallhaltigen Erze nicht füglich zu rechnen war, Kobald genennet wurde; so erhielt auch unser Fliegenstein den Namen des krystallisirten Kobalds, und eben daher der Name des Scherbenkobalds, eines ähnlichen natürlichen Arsenikkönigs.
§. 9. Arsenikkönig überhaupt betrachtet ist, der natürliche, wie der durch Kunst bereitete, ein eignes Metall, welches aus einer höchstfressenden Säure (Scheelens Arseniksäure) mit Brennbarem gesättigt bestehet.