Über die Probenächte der teutschen Bauermädchen
Part 2
„Quardus von Cambridge sagt in seiner Beschreibung von Wallis, dass man sich ehmals nicht leicht ohne eine vorhergegangene Beiwohnung verheiratet hätte, indem es gewöhnlich gewesen, dass die Eltern ihre Töchter iungen Mannspersonen gegen eine gewisse Summe Geldes auf die Probe gegeben, und dass das Gelt verfallen ware, wenn die Mädchen wider zurükgeschikt worden.“ Home(42) dem ich dise Nachricht abgeborgt habe, beschuldigt hir seinen Gewährsmann eines Irrtums, und erklärt die Sache aus dem bekannten Kaufe der Weiber unter den rohen Völkern. Man wird aber vermutlich nach Durchlesung dises ganzen Aufsazes keine weitere Verteidigung des alten Annalisten von mir begehren, und ich wage dagegen die allgemeine Beobachtung hir zu machen, dass die Welt von dem Verfasser der Kritik nach dreisig Jahren Arbeit allerdings ein anderes Werk zu erwarten berechtiget war, als er uns wirklich durch seine Geschichte des Menschen gelifert hat. Noch heutzutage geniesst in ganz England eine Braut, wenn sie bei dem Tode ihres Bräutigams das neunte Jahr zurükgelegt hat, den gewöhnlichen brittischen Wittum auf seinen Ländereien.(43)
Der Kanzler _Estor_ hat vollkommen recht. Das Beilager und die Brautnacht sind bei Standspersonen, wie bei gemeinen Leuten ehmals ganz verschidene Gebräuche gewesen.(44) Die Probenacht scheint den Ursprung zu den Vermählungen durch Gesandte gegeben zu haben. Es überzeugt uns davon Jacob Unrest, ein alter Oesterreichischer Kronikschreiber,(45) wenn er die Heirat des römischen Königs Maximilians I. mit der Prinzessin Anna von Brettagne beschreibt. „Kunig Maximilian — sagt er — schickt seiner Diener einen genant Herbolo von Polhaim gen Brittannia zu emphahen die Künigliche Braut: der war in der Stat Remis erlichen empfangen, und daselbs beschluff der von Polhaim die Künigliche Prawt, als der fürsten Gewonhait is, das ire Sendpotten die fürstlichen Prauwt mit ein gewaptn Man mit den rechtn Arm und mit dem rechten fus blos, _und ain plos schwert darzwischen gelegt_, beschlaffen. Also haben die alten Fürsten gethan, und ist noch di Gewonhait. Da das alles geschehen was, war der Kirchgang mit dem Gotsdienst nach Ordnung der heiligen Kahnschafft mit gutem Fleiss verpracht.“(46)
Man siht, dass das mit dem Gesandten gehaltene Beilager vor der ehlichen Einsegnung in der Kirche vorhergegangen ist. Folglich war es blos eine symbolische Vorstellung der alten Probenacht. Nachdem bald darauf dise Prinzessin von dem König Karl VIII. von Frankreich entführt wurde, so stritten die französischen und teutschen Rechtsgelehrten sehr darüber, ob sie eine wirkliche Gemahlin Maximilians gewesen wäre, und Karl sich folglich eines Ehebruchs schuldig gemacht hätte.(47) Beide Teile hatten aber keinen richtigen Begrif von dem Ursprunge dises Geprängs, und nekten sich blos mit wizigen Einfällen, oder zogen mit Sentenzen aus dem römischen und kanonischen Rechte bewaffnet gegen einander zu Felde. Da die Probenacht zu dem Ende eingeführt worden ist, um die bezihungsweise Tauglichkeit der iungen Gatten zum Ehestande zu prüfen, so ist ausser Zweifel, dass aus einer solchen Ceremonie noch keine vollkommene ehliche Verbindung entspringen kan. Mithin kan auch das von einem Gesandten mit der Braut seines Prinzen gehaltene Beilager, weil es nur ein Sinnbild der alten Probenacht ist, für keine Vollzihung der Ehe gehalten werden, und die allgemeine praktische Meinung, dass eine solche Heirat keine rechtliche Wirkungen hervorbringen könne, entwikelt sich von selbst. Doch man verstehe das nur von der neuern Zeit. Denn im mitlern Zeitalter war das gesandtschaftliche Beilager zugleich ein Beweis, dass Sponsalia de praesenti vorgegangen sind, die nach kanonischem Rechte nicht mehr aufgehoben werden können.(48)
Der grösste Teil der Gelehrten hat den Unterscheid inter Sponsalia de praesenti et de futuro für eine leere Vernünftelei gehalten. Sie hätten aber gleich aus der langen Reihe Heiratsberedungen grosser Herren, worinn immer eine oder die andere Gattung der Verlöbnisse genau bestimmt wird,(49) urteilen können, dass die Sache einmal auf wichtigen Gründen beruht haben muss. Wirklich gehört sie auch unter die Menge ächter Volkssitte, die noch heutzutage im kanonischen Rechtskörper verwahrt ligt; denn Sponsalia de praesenti sind deswegen unauflöslich, weil bei ihnen ehmals die Probenacht vorhergegangen ist. Dise wahre Ursache zeigt sich in verschidenen Dekretalen deutlich. Pabst Alexander III. verordnet, dass unter zwo Bräuten dieienige die wahre Ehfrau bleiben sollte, die zum wirklichen Beischlaf gelangt sei.(50) Bonifaz VIII. erklärt alle Sponsalia de praesenti, die zwischen Minderiährigen gehalten worden, für unwirksam, wenn anders kein Beischlaf darauf gefolgt ist.(51) Man siht aus der unten angezeigten Urkunde,(52) dass im mitlern Zeitalter vile Heiraten rechtsgültig bestanden haben, ohne dass eine pristerliche Einsegnung dabei vorgegangen, und dise oft sehr spät nachgehohlt worden ist. Es kömmt bei der Frage, ob das gesandtschaftliche Beilager ehliche Wirkungen haben kan, ganz auf die Entscheidung des Vordersazes an, ob dasselbe ein Sinnbild des hochzeitlichen Beischlafs oder nur der Probnacht ist. Im ersten Falle ist sie zu beiahen, im leztern aber nicht. Doch wenn man auf den Ursprung des ehlichen Beischlafs zurükgeht, so läuft aller Streit auf eine Logomachie hinaus.
IV.
Die Gebräuche unter den Negern zu Kongo stimmen mit den unsrigen, so wie im Ganzen, besonders in disem Stüke überein. Auch sie erforschen vorher die wechselseitige Fähigkeit zur Begattung sorgfältig, ehe sie sich in ein förmliches Ehebündnis einlassen. Wenn der Freier bei dem Mädchen eine Untauglichkeit entdekt hat, so bekömmt er den Kalün zurük. Mangelt es ihm aber an hinlänglicher Tüchtigkeit, so ist derselbe den Eltern des Mädchens verfallen.(53) In dem Afrikanischen Königreiche Fula(54) bleibt einer solchen verschmähten Weibsperson der bestimmte Wittum. Bei den Otahiten begatten sich beide Geschlechter solange unter einander, bis ein Mädchen schwanger wird; dann muss der Vater des Kinds die geschwächte Dirne ehligen.(55) Etwas ähnliches scheint auch auf der Insel Ceylon üblich zu sein.(56) Von den meisten östlichen Bewohnern Russlands erzehlt uns der Ritter Cook: Die Heiratsgebräuche diser Völker sind sehr vernünftig, ob sie mir schon mit den Gewohnheiten irgend eines andern Landes, das ich kenne, nicht zu harmoniren scheinen. Sehet da! worinn sie bestehen. Ein iunger Mensch und ein iunges Mädchen kommen miteinander überein, ein Jahr lang als Ehmann und Ehfrau beisammen zu leben und zu wohnen. Wenn die Frau in diser Zeit ein Kind bekömmt, so ist die Ehe bestättigt und gesezmässig. Hat sie keines, so verstehen sie sich entweder miteinander, die Probezeit noch um ein Jahr zu verlängern, oder sie trennen sich, und die Sache hat für das Weibsbild gar keine nachteilige Folgen, indem sie gleich ein anderer wider mit eben der Begirlichkeit auf die Probe sezt, als wenn ihre Jungferschaft ganz ungekostet wäre.(57) Die Gewohnheit unter den Taxilern und Brachmanen erklärt sich iezo selbst.(58)
Unter den Kamtschadalen(59) muss der Freier in dem Hause seiner Gelibten Dinste nehmen, und sich unter diser Zeit um ihre Gunst zu bewerben suchen. Erhält er den Beifall der Eltern, so darf er sie gleich auf der Stelle beschlafen, und den andern Morgen in seine Heimat führen. Nach Verlauf einiger Zeit kehren beide Verlobte wider zurük, und feiren erst iezo bei der Braut Eltern die Hochzeit. Unter den Mingreliern(60) Kalmaken(61) und Jaiker Kosaken(62) beschläft der Bräutigam seine Braut schon während der Zeit, da er noch die Summe des Ehkaufschillings aufzubringen hat, und es geschiht auch meistenteils, dass sie um dise Zeit schwanger wird. Sonderbar ist das Gepränge bei der Vermählung eines Negers auf der Goldküste mit einem unmannbaren Mädchen,(63) und dem Beispile von Kaiser Friderich III. zimlich gleichartig.(64)
Wenn einer an der Massachusetsbay in ein Frauenzimmer verlibt wird, so erklärt er seine Wünsche ihren Verwandten, und wenn dise einwilligen, so gestattet ihm iene den Tarry, d. i. er darf eine Nacht bei ihr zubringen. Vater und Mutter entfernen sich um die gewöhnliche Stunde, und lassen die iungen Leute in Freiheit. Dise wachen hernach beieinander den grössten Teil der Nacht über, und legen sich am Ende zusammen ins Bette. Doch darf weder er seine Beinkleider noch sie ihren Unterrok ablegen. Wenn sie miteinander zufriden sind, so erfolgt unverzüglich die Hochzeit; wo nicht, so scheiden sie sich, um einander nimals wider zu sehen; ausgenommen das Mädchen wäre schwanger geworden, da ist er (der Pursche) bei Strafe des Bannes verbunden, sie zu heiraten.(65) Ueberhaupt fordern die Sitten der Wilden, dass der Libhaber seine Gelibte in den ersten Nächten mit grosser Schonung behandle. Man sehe davon die merkwürdige Beschreibung des Capitaine Cook,(66) und vergleiche dabei _Kraften_.
Der P. Lafitau scheint also von den Sitten der Amerikaner nicht genau unterrichtet gewesen zu sein, wenn er geglaubt hat, dass sie ein ganzes Jahr hindurch miteinander in der Ehe lebten, ohne sie zu vollzihen.
In Lithauen verweigern die Eltern gemeiniglich die Ehen ihrer Töchter solange, bis dise von den Freiern aus dem elterlichen Hause geraubt werden, und ihnen die Jungferschaft mit Gewalt genommen wird: dann geben sie erst das Hochzeitfest. Es ist auch bei ihnen wahrzunehmen, dass sie eine iunge Gattinn beständig für eine Jungfer halten, bis sie in die Wochen kömmt.(67) Der Professor Müller hat in Sibirien bemerkt, dass die Bräute dort ebenfalls geraubt und vor der Hochzeit beschlafen würden.(68) In den äussersten Nordländern darf die Neuvermählte ihren Mann, mit dem sie nicht zufriden ist, verlassen, und zu ihren Eltern zurükkehren.(69)
„Wenn in Neufrankreich, sagt Kraft,(70) sich eine Person verheiratet, so wird es für die grösste Schande gehalten, wenn die neuverheiratete Frau im ersten Jahre nach der Hochzeit schwanger wird; solange dises erste Jahr dauert, muss der iunge Ehmann sich zu seiner Braut stehlen, und sie nur allein des Nachts sehen.“ Wer siht nicht, dass hir erst nach der Vermählung die Probezeit gehalten wird? Man kan also iezt den wahren Grund der Ehstandssitte erkennen, die der P. Lafitau,(71) unter den meisten wilden Völkern von Amerika beobachtet hat, und iederman wird davon überzeugt werden, wenn er damit vergleicht, was Home(72) und Millar(73) über disen Punkt gesammelt haben. Schon von dem ältern Sparta und Athen sind uns ähnliche Sitten bekannt. Spuren von der ehmals gehaltenen Probzeit siht man noch in Grönland, und es widerlegt sich daher die Behauptung eines gewissen Schriftstellers, dass ein Grönländer seine Neuvermählte, die ihm wegen seiner Unvermögenheit entlaufen ist, wider mit Gewalt zurüknehmen könne. In Afrika trift man die förmliche Probenacht unter den Hotentotten an.(74) Sie ist hir mit viler Gewalttätigkeit verknüpft, und geschiht etliche Tage vor der Trauung. Home hat davon dise Beschreibung: „Sobald als alle Materien unter den alten Leuten berichtigt sind, so wird das iunge Paar miteinander in ein Zimmer eingeschlossen, wo sie die Nacht zubringen, _um __mit einander__ um den Vorzug zu streiten_, welches immer ein sehr ernsthaftes Werk wird, wenn sich die Braut recht zur Wehre sezt. Ist sie nun halsstarrig bis ans Ende, ohne sich zu ergeben, so wird der iunge Mann wider fortgeschikt; behält er aber die Oberhand, welches gemeiniglich geschiht, so wird die Heirat durch eine andere Ceremonie vollzogen, die nicht weniger sonderbar ist.“ Entweder ist dise Stelle vom Uebersezer unrecht verteutscht, oder Home hat seine Autoren nicht verstanden. Sie sprechen deutlich. Der Grund der Sitte ist kein abgeschmakter Streit um den Vorrang, sondern eine Untersuchung, ob der Freier die zureichende Leibsstärke besizt. Ebenden Endzwek hat auch die ähnliche Gewohnheit bei den Kamtschadalen,(75) worauf hernach unmittelbar die Probenacht folgt.(76)
V.
Selbst bei Völkern, die sich zu einem hohen Grade von Cultur emporgeschwungen haben, findet man die ehliche Probzeit, oder es zeigen sich wenigstens Spuren von ihrer ehmaligen Beobachtung. Schon zur Zeit Mosis erfolgte bei den Hebräern unmittelbar auf das Verlöbnis der Beischlaf, und doch erhielt die Braut dadurch die Rechte einer Gemahlin noch nicht,(77) obschon sie, wenn sie sich hernach mit einem andern vergieng, als eine Ehebrecherin gestraft wurde.(78) Dise Probenacht ist bei ihnen nicht erst durch die Rabbinen eingeführt worden, wie der P. _Calmet_ glaubt,(79) sondern sie war schon in der ältesten Zeit herkommlich, wie _Buxtorf_(80) und _Ugolini_(81) erwisen haben. Die ausserordentliche Genauigkeit, mit welcher bei disem Volke die Zeichen der Jungferschaft gefordert worden, streitet nicht gegen unsere Gewohnheit. Denn kan man wol von der beiderseitigen Ehestandstauglichkeit der iungen Gatten besser überzeugt sein, als wenn iene Zeichen zum Vorschein kommen? Man sehe hierüber die Betrachtung des Hofrath _Michaelis_ zu Göttingen.(82)
Ihre Philosophen, die praktischen Essener, hiengen den alten Gebräuchen am strengsten an, und nahmen daher ihre Weiber vorher drei Jahre auf die Probe, ehe sie sich förmlich mit ihnen verheirateten, und enthielten sich ihrer Umarmung wider, wenn sie zur Zeugung untüchtig geworden waren.(83) Die Grichen und Römer, die sich besonders angelegen sein liessen, das Andenken ihrer Ursitten durch eigene symbolische Gebräuche zu erhalten, haben ebenfalls davon Ueberbleibsel aufbewahrt. Es ist bekannt, dass bei ihnen das feierliche Hochzeitmahl(84) und die förmliche Heimführung(85) zum Beweise einer vollzogenen Ehe dinten. Noch ehe bei den Grichen dise beiden Ceremonien vor sich giengen, durfte der Bräutigam seine Braut in ihres Vaters Wohnung beschlafen.(86) Lykurg, der bei seiner Gesezgebung immer am wenigsten von den ächten Sitten der Menschheit abwiech, befahl den Spartanern, dass sie ihren neuvermählten Weibern solange verstohlener Weise beiwohnen sollten, bis sie schwanger würden.(87) Im ältern Rom musste die Braut nach dem geschehenen Beilager etliche Zeit in einem besondern Gartenhause zubringen, ehe ihre Ehe durch die Heimführung, durch das Ehkaufsgepränge und durch die Confarreation die gewisse Bestätigung erhielt.(88)
VI.
Bei den meisten Völkern finden sich also Kennzeichen der Probenacht. Und wenn sie mit gewissen ähnlichen Gebräuchen anderer Nationen verglichen werden, so kömmt man zur Erkenntnis einer allgemeinen Ursitte der Menschheit. Auch die Wahrnehmung, dass vile Gebräuche unter den Menschen, die man verschiden zu sein glaubt, oder die wenigstens moralische Unschiklichkeiten an sich zu haben scheinen, aus einer und ebenderselben Quelle herrühren, wird dadurch ungemein beleuchtet und ins Klare gebracht. Sie sind meist in der physischen Beschaffenheit unsers Körpers gegründet, und bestehen daher mit der natürlichen Unschuld unsrer Gattung sehr gut. Fast alle rohen Völker auf dem Erdboden sind bei ihrer Verheiratung auf die Zeichen der bewahrten Jungfrauschaft aufmerksam, und verlangen diselbe bei ihren Bräuten ohne Nachsicht.(89) Andere Nationen scheinen über disen Punkt etwas gleichgültiger zu sein,(90) und verschidene Völkerschaften in Asien erlauben ihren unverheirateten Töchtern, sich der öffentlichen Wollust in dem Tempel preis zu geben.(91) Unter den Afrikanischen Stämmen werden vorzüglich die Mädchen zu Gattinnen ausgesucht, die ihre Reizungen vile Jahre auf Wucher gesezt, und schon im ledigen Stande Kinder gebohren haben.(92) An andern Orten wird die Schöne dem Fremden bei seiner Ankunft zum Beischlafe angeboten, und macht er von diser vorteilhaften Anerbitung Gebrauch, so strebt hernach ieder Bidermann nach der Ehre, ihr Gemahl zu werden.(93) Ueber die Brautnacht selbst hat es bei den südlichen und nördlichen Völkern ganz entgegenstehende Gewohnheiten. Bei ienen wird sie den Fremden oder geringern Personen, und nicht selten neben der Bezahlung überlassen und für ein entehrendes Werk gehalten;(94) dahingegen sie bei disen nur ein Vorrecht des Herrschers, des Adels, oder, besonders in Indien, der Pristerschaft ist.(95) Ebendaher verehrt man in Egypten und andern Asiatischen Ländern die plözliche geile Ueberraschungen, die von den Mönchen auf der Strasse geschehen, als andächtige Handlungen.(96) Man findet die Brautnacht noch in andere Gebräuche gehüllt, die uns zweifelhaft lassen, welchen moralischen Begrif man damit verband. Von der Art ist z. B. iener, wo die Braut vorher von allen Hochzeitgästen oder Verwandten, und am Ende erst vom Bräutigam beschlaffen wird.(97)
Dem Anscheine nach sollte alles dises die Richtigkeit unsrer Beobachtung von der Allgemeinheit der ehlichen Tüchtigkeitsprobe bei den neuen Gatten bezweifeln. Der erste Einwurf von der Sitte, die Kennzeichen der bewahrten Keuschheit bei der Verheiratung zu fordern, ist auch wirklich sehr wichtig, indem nicht geläugnet werden kan, dass dises bei allen rohen und Urvölkern gebräuchlich gewesen und zu vermuten ist, dass bei einer Probzeit die Jungfrauschaft verloren gehen muss, folglich bei der erst lange darauf folgenden Vermählung nicht mehr bewisen werden kan. Nichtsdestoweniger wird man bei der nähern Untersuchung diser Sitte finden, dass sie in den ältesten Zeiten neben der Probzeit in Uebung gewesen ist, und in der Folge mit iener einerlei Endzwek gehabt hat. Weil die Absicht der Ehestandsprobe nur dahin gieng, die wechselseitige Zeugungstauglichkeit zu erforschen, so war sie schon erreicht, wenn der Bräutigam die Beweise der iungfräulichen Keuschheit erhalten hatte. Es konnte der Fall, dass die Ehe nicht zu Stand käme, und folgbar das Frauenzimmer mit einem andern neue Proben machen müsste, aus dem Grunde nicht entstehen, weil derienige, der ihr einmal die Jungferschaft geraubt hatte, sie notwendig zur Ehe behalten musste. Es ist auch zu glauben, dass verschidene Völker bei mehrerer Polizirung die Probenacht wegen ihres leichten Misbrauchs abgeschaft, und allein die Auffindung der iungfräulichen Kennzeichen beibehalten haben, als wodurch ebenderselbe Endzwek erreicht wurde. Denn wo unstreitige Beweise der geraubten Jungferschaft vorhanden sind, da müssen gewiss die wechselseitige Zeugungsfähigkeiten ausser Zweifel sein. Ebensowenig als dise Hauptsitte der Probenacht widerspricht, sowenig geschiht es von den andern. Vile Philosophen haben es bemerkt, dass bei den meisten Gewohnheiten, die oben erzehlt wurden, die Versicherung der weiblichen Fruchtbarkeit die Hauptabsicht gewesen. Sie kommen daher auch so weit mit der Probzeit überein, als sie die Früchte des Ehestands befördern helfen, und sind nur darinn verschiden, dass sie etwas einseitig und bei einer zufälligen Untauglichkeit der Mannsperson ienen Hauptzwek der Begattung dennoch verfehlen. Die Sitte, dass der Genuss der Brautnacht fremden Personen überlassen wird, scheint von einer gewissen Schlaffheit der männlichen Körper herzurühren, und da wäre ungefehr wider ebenderselbe Endzwek, wie bei der Probenacht, vorhanden. Denn was disen Männern selbst an zureichender Leibesstärke und Mannheit abgeht,(98) das wissen sie durch andere tauglichere Subiekte zu ersezen, und ihre Ehe, die ohne dises Hilfsmittel ganz unfruchtbar bleiben müsste, ihrem Zweke näher zu bringen. Man darf desto weniger zweifeln, dass sich der Fall in heissen Ländern häufig zuträgt, als man selbst in verschidenen grossen Städten Europens dergleichen sichere Erfahrungen gemacht hat. Zu was für verzweifelte Mittel zuweilen die Amerikanerinnen bei der Kaltblütigkeit ihrer Männer die Zuflucht nehmen, das sehe man in der Note.(99)
Jene Gewohnheiten, wo sich die Mädchen in öffentlichen Tempeln der gemeinen Wollust überlifern, oder wo die Hochzeitgäste die ersten Früchte ihrer Annehmlichkeiten pflüken, oder wo nur dieienigen unter ihnen sich die gröste Hofnung zum Heiraten machen dürfen, die schon im ledigen Stand vile Kinder gebohren, oder sonst ihre Keuschheit am meisten verwahrloset hatten, scheinen blos auf der Seite des weiblichen Geschlechts alle Zeugungshindernisse und Anstände hinwegzuräumen; dahingegen die Gebräuche, wo die Bräute mit der grösten Gefahr und mit viler Mühe geraubt werden,(100) und andere Ceremonien vorgehen, die eine solche Gewalttätigkeit anzeigen, oder wo der neue Ehemann die ersten Nächte mit seiner Gattin sehr heimlich, und mit viler Ungemächlichkeit zubringen muss, zu der Gattung zu gehören, welche die Erprobung der männlichen Leibesstärke zum Grunde ihrer Einführung hat. Alle dise hochzeitlichen Ceremonien haben also Verwandtschaft mit der Probnacht, und man erkennt, wie allgemein ehemals auf die Bevölkerung gearbeitet worden ist. Der Herr von Paw(101) hat hierüber schöne Beobachtungen angestellt, und sie passen auf unsern Gegenstand vollkommen.