Über die Probenächte der teutschen Bauermädchen

Part 1

Chapter 13,395 wordsPublic domain

Friderich Christoph Jo. Fischer über die _Probenächte_ der teutschen Bauermädchen.

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Rom bei Pietro Stephanoni

_Audendum est; fortes adiuuat ipsa Venus._ _TIBULL._

Berlin und Leipzig, _bei George Jacob Decker._ _1780._

Sr. Hochfreiherrl. Exzellenz dem Königl. wirklichen geheimen Staats‐ und Justiz‐Minister Freiherrn von Zedlitz Chef des geistlichen Departements, Ober‐Curator der Universitäten und Schulen, &c. &c.

Hochwohlgebohrner Freiherr, Hochgebitender Herr Staats‐ und Justiz‐Minister, Gnädiger Herr!

Verwegenheit wird es scheinen, dass ich eine Schrift _Euer Hochfreiherrlichen Excellenz_ zu überreichen wage, die ihrer äusserlichen Gestalt nach eines hohen Mäcens nicht sehr würdig ist, ja dem Anscheine nach mit der heutigen Sittlichkeit kontrastiret. Allein die genauere Einsicht davon, hoffe ich, solle dise ersten übeln Eindrüke wider austilgen, und ihr neben andern Werken, die zur Aufklärung der Menschheit, zur Verbesserung der Sitten und zur Aufnahme unsrer Gattung geschrieben sind, ein Plätzchen erlauben. Doch, was für ein Schicksal sie auch haben mag, so kan ich in Untertänigkeit versichern, dass bloss tife Verehrung der erhabensten Verdinste, innigste Empfindung von Dankbarkeit für empfangene Gnadenbezeugungen und brünstiger Eifer, Proben der vollständigsten Anhänglichkeit abzulegen, die Beweggründe gewesen sind, die mich zu disem Schritte hinleiteten.

Ich bekenne mich mit aller Ehrfurcht

*Euer Hochfreiherrl. Excellenz*

Berlin, den 2. Decemb. 1779. ganz Untertäniger. Der V.

INNHALT.

Seite I. Beschreibung der Sitte und ihre Ursache 3 II. Beispile aus der Geschichte des mittlern Zeitalters 12 III. Ueberbleibsel in den barbarischen Gesezbüchern und 24 rechtliche Folgerungen IV. Spuren unter den meisten rohen Völkern des Erdbodens 37 V. Dergleichen unter den kultivirten Nationen 49 VI. Aehnliche Gewohnheiten in der alten und neuen Welt, und 53 Betrachtungen darüber

UEBER _DIE PROBENÄCHTE_ DER TEUTSCHEN BAUERMÄDCHEN.

I.

Beinahe in ganz Teutschland und vorzüglich in der Gegend Schwabens, die man den Schwarzwald nennet, ist unter den Bauren der Gebrauch, dass die Mädchen ihren Freiern lange vor der Hochzeit schon dieienige Freiheiten über sich einräumen, die sonst nur das Vorrecht der Ehmänner sind. Doch würde man sehr irren, wenn man sich von diser Sitte die Vorstellung machte, als wenn solche Mädchen alle weibliche Sittsamkeit verwahrlost hätten, und ihre Gunstbezeugungen ohne alle Zurükhaltung an die Libhaber verschwendeten. Nichts weniger! Die ländliche Schöne weiss mit ihren Reizen auf eine ebenso kluge Art zu wirtschaften, und den sparsamen Genuss mit ebensoviler Sprödigkeit zu würzen, als immer das Fräulein am Puztische.

Sobald sich ein Bauermädchen seiner Mannbarkeit zu nähern anfängt, sobald findet es sich, nachdem es mehr oder weniger Vollkommenheiten besizt, die hir ungefähr im ähnlichen Verhältnisse, wie bei Frauenzimmern von Stande, geschäzt werden, von einer Anzahl Libhaber umgeben, die solange mit gleicher Geschäftigkeit um seine Neigung buhlen, als sie nicht merken, dass einer unter ihnen der Glücklichere ist. Da verschwinden alle Uebrigen plözlich, und der Libling hat die Erlaubnis, seine Schöne des Nachts zu besuchen. Er würde aber den romantischen Wohlstand schlecht beobachten, wenn er den Weg geradezu durch die Hausthür nehmen wollte. Die Dorfsetiquette verlangt nothwendig, dass er seine nächtlichen Besuche durch das Dachfenster bewerkstellige. Wie unsere ritterbürtige Ahnen erst dann ihre Romane glüklich gespilt zu haben glaubten, wenn sie bei ihren verlibten Zusammenkünften unersteigliche Felsen hinanzuklettern und ungeheure Mauren herabzuspringen gehabt; oder sich sonst den Weg mit tausend Wunden hatten erkämpfen müssen, ebenso ist der Bauerkerl nur dann mit dem Fortgange seines Libesverständnisses zufriden, wenn er bei iedem seiner nächtlichen Besuche alle Wahrscheinlichkeit für sich hat, den Hals zu brechen, oder wenn seine Göttin, während dem er zwischen Himmel und Erde in grösster Lebensgefahr dahängt, ihm aus ihrem Dachfenster herunter die bittersten Nekereien zuruft. Noch in seinen grauen Hahren erzehlt er mit aller Begeisterung dise Abenteuer seinen erstaunten Enkeln, die kaum ihre Mannheit erwarten können, um auf eine ebenso heldenmütige Art zu liben.(1)

Dise mühsame Unternehmung verschaft anfangs dem Libhaber keine andere Vorteile, als dass er etliche Stunden mit seinem Mädchen plaudern darf, das sich um dise Zeit ganz angekleidet im Bette befindet, und gegen alle Verrätereien des Amors wol verwahrt hält. Sobald sie eingeschlafen ist, so muss er sich plözlich entfernen, und erst nach und nach werden ihre Unterhaltungen lebhafter. Ja in der Folge giebt die Dirne ihrem Buhler unter allerlei ländlichen Scherzen und Nekereien Gelegenheit, sich von ihren verborgenen Schönheiten eine anschauliche Erkenntnis zu erwerben; lässt sich überhaupt von ihm in einer leichtern Kleidung überraschen, und gestattet ihm zulezt alles, womit ein Frauenzimmer die Sinnlichkeit einer Mannsperson befridigen kan. Doch auch hir wird immer noch ein gewisses Stufenmass beobachtet, wovon mir aber das Detail anzugeben, die Zärtlichkeit des heutigen Wolstands verbeut. Man kan indess viles aus der Benennung _Probenächte_ erraten, welche die leztern Zusammenkünfte haben, da die Erstere eigentlich _Kommnächte_ heissen.

Sehr oft verweigern die Mädchen ihrem Libhaber die Gewährung seiner lezten Wünsche solang, bis er Gewalt braucht. Das geschiht allezeit, wenn ihnen wegen seiner Leibesstärke einige Zweifel zurük sind, welche sie sich freilich auf keine so heikle Weise, als die Witwe Wadmann aufzulösen wissen. Es kömmt daher ein solcher Kampf dem Kerl oft sehr teuer zu stehen, weil es nicht wenig Mühe kostet, ein Baurenmensch zu bezwingen, das iene wollüstige Reizbarkeit nicht besizt, die Frauenzimmer von Stande so plözlich entwafnet. Disen Umstand meinen Lesern etwas begreiflicher zu machen, muss ich mich auf eine Reisebeschreibung(2) berufen, worinn von den Europäern mit den schönen Tschirkassirinnen verschidene Versuche angestellt worden sind; denn sonst laufe ich Gefahr, dass man auf meine Erfahrungen ein ganz unverdintes Vertrauen sezt.

Die Probenächte werden alle Tage gehalten, die Kommnächte nur an den Sonn‐ und Feiertagen und ihren Vorabenden. Die Erstere dauren solange, bis sich beide Teile von ihrer wechselseitigen physischen Tauglichkeit zur Ehe genugsam überzeugt haben, oder bis das Mädchen schwanger wird. Hernach tut der Bauer erst die förmliche Anwerbung um sie, und das Verlöbnis und die Hochzeit folgen schnell darauf. Unter den Bauren, deren Sitten noch in grosser Einfalt sind, geschiht es nicht leicht, dass Einer, der sein Mädchen auf dise Art geschwängert hat, sie wieder verliesse. Er würde sich ohnfehlbar den Hass und die Verachtung des ganzen Dorfs zuzihen. Aber das begegnet sehr häufig, dass beide einander nach der Ersten oder Zweiten Probnacht wider aufgeben. Das Mädchen hat dabei keine Gefahr, in einen übeln Ruf zu kommen; denn es zeigt sich bald Ein anderer, der gern den Roman mit ihr von vorne anhebt. Nur dann ist ihr Name zweideutigen Anmerkungen ausgesezt, wenn sie mehrmals die Probzeit vergebens gehalten hat. Das Dorfpublikum hält sich auf disen Fall schlechterdings für berechtiget, verborgene Unvollkommenheiten bei ihr zu argwöhnen. Die Landleute finden ihre Gewohnheit so unschuldig, dass es nicht selten geschiht, wenn der Geistliche im Orte einen Bauren nach dem Wohlsein seiner Töchter frägt, dieser ihm zum Beweise, dass sie gut heranwüchsen, mit aller Offenherzigkeit und mit einem väterlichen Wolgefallen erzehlt, wie sie schon anfiengen, ihre Kommnächte zu halten. Keyssler gibt in seinen Reisen(3) uns eine sehr drollichte Erzehlung von einem Prozesse, den die Bregenzer Bauren ehmals zur Verteidigung einer solchen Gewohnheit geführt haben, die sie _fügen_ nennen. Die Kasuisten, die sich eben nicht immer von den erlaubten und unerlaubten Begattungsarten die richtigsten Begriffe machen, und manchmal dasienige für Sünde halten, was keine ist, und dasienige nicht dafür halten, was doch eine ist, ereiferten sich von ie her sehr über disen ländlichen Gebrauch. Er musste ihnen daher sehr oft zum Stoffe dienen, ihre Beredsamkeit auf eine sehr vorteilhafte und pathetische Weise zu zeigen. Die katholischen Landprister, die mit den Angelegenheiten und mit dem Charakter ihrer Seelenbefohlnen zuweilen etwas näher, als die Protestanten mit den Jhrigen bekannt sind, und mithin die Untadelhaftigkeit diser Sitte besser einsehen, äussern darüber mehr Duldsamkeit als die Leztere, die nie unterlassen, ihre Bauren deswegen mit den heftigsten Strafpredigten zu verfolgen, und weil doch leider heutzutage, wo die Welt so ganz im Argen ligt, dise Züchtigungen nicht allezeit von Wirkung sind, so verabsäumen sie keine Gelegenheit, zu Vertilgung dises heidnischen Greuels den weit kräftigern weltlichen Arm zu Hülfe zu rufen. Die Klagen eines gewissen geistlichen Aufsehers im Herzogtume Würtemberg vom XVI. Jahrhundert habe ich im II. Bande meines _Versuchs über die Geschichte der teutschen Erbfolge_(4) bekannt gemacht. Der Kanzler von Ludewig(5) verwarf ebenfalls disen Gebrauch mit Geringschäzung, und tat auf den Kardinal Heinrich von Segusio, welcher denselben schon im XIII. Jahrhundert bei den Sachsen beobachtete, einen sehr hastigen Ausfall. Wenn es der Wohlstand nicht untersagte, gewisse Forschungen allzuweit zu verfolgen, und ihr endliches Resultat enthüllt darzustellen, so könnte ich ihn leicht überführen, dass dise Sitte nicht nur in der Physiologie des Menschen gegründet, sondern auch eine für die Bevölkerung sehr heilsame Anstalt sei. Denienigen Teil meiner Leser aber, der sich so schlechterdings nicht abfertigen lässt, und verschidene Erläuterungen wünscht, muss ich an die Aerzte und an dieienigen Advokaten weisen, die vor den Ehegerichten Prozesse führen. Denn dergleichen Herren allein besizen das veriährte Vorrecht, dass ihnen die Welt, ohne schamrot zu werden, über alles Gehör gibt. Sollten aber einige von ihnen die Hörsäle der Rechtsgelehrten besucht haben? O! die können sich hir alles das widerhohlen, was dort sehr oft mit Einmischung der ärgerlichsten Anekdoten von der bezihungsweisen Unvermögenheit der Geschlechter gelehrt wird.(6) Wem dise gelehrte Nachfragen nicht bequem sind, der belibe einen flüchtigen Blik auf das zu werfen, was in grossen Städten alle Tage zu geschehen pflegt. Wie vile Ehen findet man da nicht, wo die Männer im besten Alter erschöpfte Greise sind; wo blühende Damen durch die allzufrühzeitige und nicht selten unnatürliche Wollüste ihrer Gemahls zu einer beständigen ehlichen Nüchternheit verdammt sind? Wie sehr müssen dise ihre weibliche Sittsamkeit nicht verläugnen, wenn sie sich entschliessen, vor einem halbduzend Männer, die sie in ihren Leben nie gesehen haben, über eine solche Angelegenheit Klage zu führen, und darüber die unverschämten Einwürfe eines widrigen Advokaten anzuhören, dem man oft zur Replik die Antwort widerholen möchte, die schon lange die Gemahlin des Germanikus dem Tiber gegeben hat! Weil es also für die Bauermädchen eine Apologie zu machen, und die moralische Unschädlichkeit ihrer Galanterie zu zeigen nicht taugt, so will ich wenigstens beweisen, dass sie allen Ständen unserer Nation gemein gewesen, und eine Ursitte der Menschheit ist.

II.

Es hat es schon lange Grupen(7) beobachtet, dass sich in ältern Zeiten alle teutschen Bräute vor der Hochzeit hätten beschlafen lassen. Wir treffen noch in der spätern Zeit unter dem hohen Adel Beispile an. Der Professor Koehler zu Göttingen(8) lifert uns eine Urkunde, nach welcher Graf Johann IV. von Habsburg 1378. da er schon ein ganzes halb Jahr die nächtliche Probezeit mit der Herzland von Rappoltstein gehalten hatte, zulezt von ihr den Korb bekam, weil sie ihn der Unmännlichkeit beschuldigte. Gleich in dem nächsten Jahrhundert kommt im Habsburgischen Hause ein anderes Beispil vor. Nachdem Kaiser Friederich III. sich die Prinzessin Leonore von Portugall durch seine Gesandten verlobt hatte, und dises Verlöbnis bereits zu Rom durch den Pabst bestättiget war, so zauderte er doch mit der Vollzihung der Ehe unter dem Vorwande, dass er keine Italienische Kinder zeugen wollte. Die Prinzessin, der diser Verzug etwas lange Weile verursachen mochte, wandte sich deswegen an ihren Oheim, den König Alfons von Neapel. Allein da diser nicht vil mehr bei dem Kaiser auszurichten vermochte, so brach er zulezt in dise Worte aus: „Du wirst also meine Nichte nach Teutschland führen, und wenn sie dir dort nach dem ersten Beischlafe nicht gefällt, mir wider zurüksenden, oder sie villeicht gar vernachlässigen, und dich mit einer andern vermählen; beschlafe sie vilmehr hir, damit du, wenn sie gefällt, die angenehme Wahre mit dir nehmen, oder wo nicht, uns die Bürde zurük lassen kanst.“ Der phlegmatische Friderich fand auf einmal dise Vorstellung so nachdrüklich, dass er im Augenblik iene bekannte Ceremonie veranstaltete, die den Portugisischen Damen ein so grosses Aergernis verursacht hat.(9) Man kan sie unten nach den eigenen Worten des Pabst Pius II. nachlesen, wobei seine Bemerkung, dass es eine allgemeine Gewohnheit der teutschen Fürsten gewesen, Aufmerksamkeit verdint.(10) Mit der Tochter dises Kaisers, Kunigunde, hielt Herzog Albrecht IV. von Baiern das Beilager zu Innsprugg, und feierte erst nach der Heimführung zu München die Hochzeit mit ihr,(11) oder wie sich ein österreichischer Schriftsteller ausdrükt: „Herzog Albert beschlief Fräulein Kunigunden vor der Vermählung.“ Adlzreiter, oder vilmehr der verkapte Jesuite Vervaux(12) widerspricht disem aus dem Grunde, weil Veit Arenbek nichts davon melde. Man kan hirauf antworten, der Chronikschreiber Arenbek beschreibe nur die Hauptceremonie und übergehe ienen Umstand, als eine allgemeine Gewohnheit, wovon zu seiner Zeit iedermann wusste, dass sie vorhergehen musste. Die Sache wird ausser Zweifel gesezt, wenn man die Stelle mit einer andern vergleicht,(13) wo er eine artige Begebenheit von einer Probenacht erzählt, die Herzog Ludwig I. von Baiern mit der schönen Gräfin Ludmille von Bogen, einer gebohrnen böhmischen Prinzessin gehalten hat. Man war um dise Zeit von der alten Heiligkeit der Sitten so sehr abgewichen, dass den Mannspersonen die Probezeit oft nur eine bequeme Gelegenheit war, die Unschuld ihrer Damen zu missbrauchen. Ludmille, die ebenso klug als schön war, erfand eine List, ihren Freier gewiss zu fesseln. Der Herzog musste ihr in der Probenacht vor drei Rittern, die sie sich auf ihre Bettdecke gemahlt hatte, schwören, dass er sie zu seiner Gemahlin machen wollte. Er tat es ohne Bedenken, weil er sich für aller Ueberweisung sicher glaubte. Allein kaum hatte er sich dem Vergnügen übergeben, so öffnete die Prinzessin die Gardinen, wo sich plötzlich drei leibhafte Ritter zeigten, die den Herzog an die Erfüllung seines Gelübdes erinnerten. Er bekannte sich überlistet und vollzog nach dem Herkommen die Ehe in Jahresfrist. Bei den Alten hat dise Begebenheit sovil Beifall gefunden, dass sie ihr Andenken in einem eigenen Gedichte verewigten, daraus ich eine Stelle anführen will.(14)

„Ein Fürst von Payren kom geyn Pogen geriten Zw einer Gräfin schön vnd klug mit Siten Er begert ir zw Freidenspil Sie sprach ich einwil, Er erwellet dan sein mein eelich man So will ich darumb ratt han. — — —

Der Fürst redt der Frauen zw Ob sy seinen Willen wolde thun. Dy Fraw sprach — — Gelobt mir dy ee frölich. Der Fürst gelobt die ee in Heldesmut. — — —

Und da vergangen was ein ganz Jar Da kom der Fürst gein Landaw spatt Er wolt nicht da benachten Zw seiner Hausfraw gein Pogen was ertrachten Da sy komen zusamen Payde Da vergassen alles ir Layde Sy lebten miteinander eelich Als es zugehörd der Fürsten reich.“

In ältesten Zeiten fieng die Probezeit mit dem Raub des Frauenzimmers an, und erst ein Jahr hernach geschah die Vermählung. Auf dise Weise heiratete z. B. König Suigger von Norwegen die Tochter des Königs Grims von Dännemark.(15)

Trogill Arnkiel(16) schloss aus einer gewissen Stelle Saxens des Grammatikers,(17) dass der Beischlaf, der vor der Hochzeit geschiht, bei den alten nordischen Völkern als etwas abscheuliches angesehen worden. Diser Beobachtung widersprechen aber nicht nur die übrigen Nachrichten dises Saxens, sondern überhaupt alle nordischen Monumente. Ueberall kommen Beispile von gehaltenen Probenächten vor. Man muss daher, um allem ungeräumten Widerspruche auszuweichen, iener Stelle die Deutung geben, dass König Högnus von Jütland sich aus der Ursache gegen seinen Eidam Hythin von Norwegen entrüstet habe, weil er seine Tochter vor dem förmlichen Eheverspruch schon beschlafen, und sie folglich auf den Fuss einer gemeinen Beischläferin behandelt hätte; oder welches mir noch wahrscheinlicher dünkt, weil er ohne Erlaubnis und Vorwissen des Vaters die Probezeit mit der Tochter hielt. Die gleichfolgende Begebenheit, und die daraus entstandene langwierige Fehde bestärkt mich in meiner Meinung.

Der alte König Harald in Norwegen wollte die schöne Asa, eine Tochter des Grafen Hrings, mit Gewalt zur Gemahlin nehmen, und ward deswegen von Kol Krappe, dem man sie bereits verlobt hatte, zum Zweikampf herausgefordert. Ohngeachtet der Kämpfer, der für ienen gefochten hatte, überwunden geworden war, so erlaubte der Siger doch, dass noch Einer gestellet werden durfte. Allein diser wollte um keinen geringern Preis, als um den eigenen Besiz der Schönen fechten, den man ihm auch bewilligen musste. Nun hielt er die Probenacht mit ihr, und dann trat er erst den Zweikampf an, worinn er seinen Gegner glüklich überwand.(18)

Frithiof, Herr von Frammesien, beschlief die Prinzessin Ingibiorg, eine Schwester der beiden Könige Helgos und Halfdans von Sognien, gleich nach dem Verlöbnisse in dem heiligen Tempel zu Baldershagen, obschon er sie erst nach dem Tode des K. Krings zur Gemahlin bekam.(19) Ein sehr merkwürdiges Beispil von einer Probenacht in Schweden erzehlt uns Bartholin aus der Illugur Saga,(20) das meine Leser in der Note selbst nachlesen mögen. Ich will dagegen ein anderes aus der alten Fränkischen Geschichte anführen: Teudebert, König in Austrasien, liess die Witwe Teuderia schon im Jahr 533 bei sich schlafen, ohngeachtet er sich erst ein Jahr nachher förmlich mit ihr vermählte.(21)

III.

Es bestärkt sich daraus die Anmerkung des P. Le Cointe,(22) dass dieienige Weiber, welche die Fränkischen Könige neben ihren rechtmässigen Gemahlinnen hatten, keine Beischläferinnen oder Kebsweiber gewesen seyn, obschon die gleichzeitigen Annalisten aus Mangel einer genauen Kenntnis der teutschen Gebräuche, und durch ihre allzugrosse Anhänglichkeit an römische und morgenländische Sitten oft verleitet wurden, ihnen dise Beinahmen zu geben. Es waren allezeit solche Gattinnen, die noch in der Probzeit stahnden, und erst in der Folge durch die Gebährung eines Kindes zur Würde einer rechtmässigen Gemahlin gelangten. Wenn die Schöpfung des ehlichen Brautschazes und die Haltung eines öffentlichen Hochzeitsmahls dazu kam,(23) so war die Ehe in der besten Form gemacht; wenn dise beide Stüke aber mangelten, so war es entweder eine auf die Morgengabe geschlossene Ehe, oder nur die ehliche Probzeit. Bei der erstern, die eine Heirat nach Salischem Gebrauche in den alten Urkunden heist, waren die Kinder keiner ordentlichen Erbfolge fähig, wol aber im leztern Fall, weil hir noch die abgängige Ceremonien des ächten Germanischen Ehebündnisses nachgehohlt werden konnten. Dahingegen iene, wo man ebenfalls den Ehkaufschilling erlegte, und vor der Heimführung die Probenacht hielt, als schon in ihrer Art vollständig, keine weitere Feierlichkeit zuliess. In der Note ist ein Beispil aus den Nordischen Sagen,(24) die also auch in disem Stüke mit den übrigen teutschen Sitten übereinstimmen. Noch heutzutage fängt an vilen Orten die ehliche Gemeinschaft der Güter nicht eher an, als bis die Eheleute ein Kind miteinander gezeugt haben.(25) In der Schweiz verspricht sich der Bauer einen glüklichen Erfolg seines Ehstands, wenn seine Gattin noch im ledigen Stand schwanger geworden ist.(26) Daraus erklärt sich’s warum unter den beiden ersten Stämmen der Fränkischen Herrscher die _Bastarden_,(27) (wenn anders Prinzen, die ihre Mütter in der Probzeit zur Welt gebracht haben, mit disem Namen gebrandmarkt werden dürfen!) ohne Unterscheid mit den Ehlichen zugleich erbfolgten.(28)

Ebendises Erbrecht hatten die natürlichen Söhne in Dännemark,(29) wie in den meisten nördlichen und südlichen Reichen.(30)

Unsere barbarischen Gesezbücher zeigen noch hin und wider Ueberbleibsel von der Probezeit. Nach dem LII. Gesez der Alemannen musste einer, der seine Braut aufgegeben hatte, schwören, dass er sie weder aus Argwohn irgend eines Gebrechens auf die Probe gestellt, noch auch wirklich etwas dergleichen bei ihr entdekt habe.

In den Sächsischen(31) und Alemannischen Landrechten,(32) desgleichen in dem alten Goslarischen Stadrechte(33) wird eine in der Probenacht vorgegangene Gewaltsamkeit der Notzucht gleich geachtet.

Es entwikelt sich der wahre Grund, warum nach dem allgemeinen germanischen Rechte die rechtliche Wirkungen der Ehe von dem ehlichen Beischlaf beginnen. Denn durch disen wird die physische Ehestandsfähigkeit der beiden Personen ausser Zweifel gesezt. Eigentlich ist er aber doch von iener darinn verschiden, dass bei ihm die wirkliche Zeugung anfängt, da sich dieselbe bloss mit der vorläufigen Untersuchung der Zeugungsfähigkeit beschäftiget. Ebendaher beziht sich(34) das Geschenke, das man die Morgengabe nennt, in gewisser Art auf beiderlei Ceremonien, weil es zum Beweise dint, dass die Ehe im fleischlichen Verstande vollkommen in Richtigkeit gebracht ist.

Unter den Karlingischen Kapitularen hebt das LXXX. des VII. Buchs den alten Gebrauch der Probzeit ganz auf, und will, dass beide Teile keusch und unbeflekt zu einander in die Ehe treten sollten.(35) Der longbardische König Rothahr befahl, die Bräute, die mit andern einen zweideutigen Umgang gehabt hätten, als Ehbrecherinnen zu bestrafen.(36) Aus der Ursache durfte ein Bräutigam seine Braut nicht mehr aufgeben,(37) weil sie die Vermutung einer unangetasteten Keuschheit nicht mehr für sich haben konnte.(38) Es gab aber doch zuweilen niderträchtige Männer, die ihre Libsten vernachlässigten. König Froto III. in Dännemark gab daher ein Gesez, welches alle Mannspersonen nötigte, die einmal beschlafene Dirnen zur Ehe zu behalten.(39) Nach dem Lübischen Rechte wird einer, der sich einer Probenacht mit Unwahrheit rühmt, ausserordentlich gestraft.(40)

Bei der Gelegenheit, da der Byzantische Geschichtschreiber Prokop dise allgemeine germanische Sitte, die Bräute nicht mehr aufzugeben, beobachtet, macht er die spizfündige Anmerkung, dass bei den Teutschen die Keuschheit der Bräute, wenn sie auch wirklich unverlezt sei, doch für zweifelhaft gehalten werde.(41) Allein er war mit unsern Sitten nur nicht zureichend bekannt, denn sonst würde er das Gegenteil wahrgenommen haben.