Uber Allgemeine Landesbewaffnung Insbesondere In Beziehung Auf
Chapter 2
Was die Möglichkeit anbelangt, bei so kurzer Dienstzeit die Mannschaften genügend auszubilden: so ist schon oben auf die geringe Vorbildung hingewiesen worden, mit der bisher fast in allen größeren Kriegen, die nachrückenden Ersatzmannschaften zu der Armee gestoßen sind, wie nicht minder auch das Beispiel der Römer hierbei geltend gemacht werden kann, bei denen die Handhabung der Waffen ohnstreitig viel schwieriger war, als bei uns, ohne daß man etwas von Ausexerzieren und Exerzierzeit bei den alten Schriftstellern fände, ohnstreitig deswegen, weil die Handhabung der Waffen schon einen integrirenden Theil der Volkserziehung bildete, -- eine Einrichtung, die gewiß auch in unsern europäischen Staaten zum großen Vortheil der Budgets der Kriegsministerien sich realisiren ließe, und noch realisiren wird, namentlich wenn, wie vorhin angedeutet wurde, diejenigen Freiwilligen, welche _vollständig_ ausexerziert einträten, gewisse Vorzüge genößen. Denn sollte es eine so sehr abentheuerliche Maasregel seyn, bei den öffentlichen Schulen, neben oder statt der Turnanstalten, Exerzierschulen unter der Leitung alter gedienter Unteroffiziere und Offiziere einzurichten, und so die männliche Jugend schon so zeitig zum Waffendienst anzulernen, daß der Dienst in der Linie und die Übungen bei der Kriegsreserve nur als Vervollständigung oder als Wiederholung dienten, um sie in der Übung zu erhalten und in größere Massen zusammenzustellen?
Bereits in einem Entwurfe vom Jahre 1808 spricht General von Scharnhorst folgende Ansichten hierüber aus (vrgl. Beiheft zum Militair Wochenblatt pro Januar bis Oktober 1846.)
»Die bisherigen (militair.) Erziehungs-Institute werden immer nicht diesen Endzweck erfüllen: sie sind nur für einen Theil der Zöglinge der stehenden Armee bestimmt, und ohnehin, wie sie jetzt sind, sehr schlecht.
»Aus diesen Gründen glaubt die Organisations-Kommission, daß es von Nutzen sein möchte, wenn die Stadtschulen zugleich eine militairische Richtung erhielten, und gewissermassen eine Vorbereitungsschule für den Unteroffizier und Offizier (insbesondere der Miliz) würden, ohne daß sie deswegen in ihrer jetzigen Bestimmung verlören.
1) daß in ihnen mehr reine Mathematik als bisher gelehrt würde;
2) daß in jeder Schule eine völlig militairische Disciplin eingeführt würde, und daß in den höheren Klassen der Geist dieser Disciplin und der militairischen Gesetze erklärt würden.
3) _daß jede Schule ihren Exerziermeister hätte und in den Erholungsstunden sich in dem Gebrauch der Waffen übte_; daß jede Schule sich in Compagnien formirte, ihre Capitaine u. s. w. wählte und unter ihren Offizieren die Grundsätze der Kriegsdisciplin im Kleinen ausüben lernte;
4) daß jede Schule zur Erholung der Schüler, gewisse Leibesübungen hätte, welche auf den Krieg und die Abhärtung des Körpers Bezug haben, als Fechten, Schwimmen, Voltigiren u. s. w.«
Der Minister von Stein hatte hierzu folgende Randbemerkungen gemacht:
»Man wird in allen Stadtschulen Anstalt treffen können, um Kenntniß des Gebrauchs der Waffen und der Bewegung größerer Menschenmassen zu bewirken. Auch wird man mehr Gewohnheit zur Reinlichkeit, Ordnung und zum Gehorsam veranlassen können. Wegen Einführung gymnastischer Übungen in den Schulen ist Vieles in Schnepfenthal geschehen und könnten sie allgemein gemacht werden.«
Wenn man sieht, wie leicht in Cadetten- und Waisenhäusern die Knaben die Elemente des Exercitiums und des Militair-Dienstes lernen; so kann an der leichten Ausführbarkeit einer solchen Maasregel nicht gezweifelt werden. Auch ist die Ausführung dieser Idee in den Turnanstalten vorbereitet, und in Stuttgart bestand bereits ein Verein von Vätern, die ihre Buben in den Freistunden zum Zeitvertreib und als Spiel, zugleich aber als körperliche Übung und Erziehungsmittel in dem militairischen Exercitium unterrichten ließen, eine Maasregel, die der allgemeinsten Beachtung werth ist. Auch erheben sich immer mehr Stimmen dafür, solche Übungen als wesentlichen Bestandtheil in den Kreis der Jugendbildung aufzunehmen, so daß die Realisirung dieser Idee mit der Zeit bestimmt zu erwarten ist. (Vrgl. z. B. Mönnich das Turnen und die Turnkunst; ferner einen Aufsatz in der deutschen Vierteljahrsschrift 1843. IV.)
Wenn es hiernach erwiesen sein dürfte, daß sich die Idee der allgemeinen Volksbewaffnung und der persönlichen Militairpflicht, auch in den übrigen deutschen Staaten außer Preußen, dem Wesen nach und wahrscheinlich ohne erhebliche Erhöhung des Militair-Budgets durchführen lasse; daß dadurch der militairische Geist in diesen Staaten, so wie die Stellung der Armeen merklich gewinnen müßte; daß hiernach jede Regierung, die es mit ihrer Armee gut meint, und jeder Militair in diesen Staaten wünschen muß, daß diese Einrichtung in's Leben trete: so ist endlich nicht zu verkennen, daß die politischen Gründe, welche in den kleinern deutschen Staaten für die Einführung einer solchen allgemeinen Landesbewaffnung sprechen, noch viel erheblicher sind, ja diese Einrichtung dringend und unabweislich fordern, wenn diese Staaten ihren Anspruch auf Unabhängigkeit und Selbstständigkeit behaupten wollen, und daß namentlich der kriegserfahrene und erlauchte Feldherr auf Württembergs Throne kein schöneres Blatt in seinen Lorbeerkranz flechten könnte, als wenn er sich als Vorbild an die Spitze einer für die Vertheidigung von Süddeutschland so wichtigen Maasregel stellte.
Zweimal bereits (und es liegt der Erwähnung dieses geschichtlichen Faktums gewiß keine gehäßige Absicht zu Grunde) sind fast alle deutschen Staaten zweiten Ranges, Baiern nicht ausgenommen, in der Nothwendigkeit gewesen, der Übermacht des eingedrungenen mächtigern Feindes sich anzuschließen, und nur zu ihrem eigenen Nachtheil versäumten einige, den günstigsten Zeitpunkt dazu zu wählen. Diese Abhängigkeit von den Ereignissen, diese politische Ohnmacht, der sie unterlagen, ist kein Vorwurf für sie, sondern eine nothwendige Folge ihrer Lage und ihrer Größe. Am übelsten von allen in Bezug hierauf befinden sich aber die südwestlichen deutschen Staaten des 8ten Armeekorps, die dem ersten Stoß des feindlichen Nachbars ausgesetzt sind, der ihn noch dazu um so sicherer gerade gegen sie führen wird, je mehr er darauf rechnen kann, hier den geringsten Widerstand zu finden.
Nur zwei Mittel giebt es, diese Staaten mehr oder weniger dagegen zu schützen: die Anlage angemessener Befestigungen im südlichen Deutschland, und die ausgedehnteste Entwickelung ihrer militairischen Nationalkraft!
Es leuchtet ein, daß so lange noch ein badisches Bataillon in Rastatt, ein Württembergisches in Ulm den Kampf gegen den Feind fortsetzt, die Regierungen dieser Länder noch faktisch bestehen, wäre auch das ganze übrige Land vom Feinde überschwemmt, und dies ist ein sehr wichtiger Umstand, da 2-3 Monate in dieser Beziehung sehr viel ausmachen. Wenn daher auch die Anlage der gedachten Bundesfestungen diesen Ländern, und namentlich die Befestigung von Ulm dem Lande Württemberg im Kriege manchen Nachtheil zu bringen scheint: so trägt sie doch wesentlich zur Sicherung der Selbstständigkeit dieser Staaten bei, und es ist nicht unbillig, vorauszusetzen, daß die Staaten des 8. Armeekorps außerdem noch für die Befestigung des oberen Schwarzwaldes verhältnismäßig aus eigenen Mitteln so viel thun könnten, als Preußen für die Sicherung des Unter-Rheins durch Festungen gethan hat.
Aber es ist auch nicht zu verkennen, daß diese Staaten der an sie in ihrem eigenen Interesse zu machenden Anforderung, ihre Militairmacht aufs Äußerste zu entwickeln, bisher nur sehr unvollständig entsprochen haben. Während das 8te deutsche Armeecorps die Avantgarde des südlichen Deutschlands bildet; während es daher vorzugsweise gegen den ersten Stoß von Westen gerüstet sein müßte (da Preußen und Österreich viel eher einen ersten Echec aushalten können) finden wir hier in den Ständeversammlungen mit wenigen Ausnahmen, eine entschiedene Tendenz, die Last des Militairbudgets von sich zu wälzen, und der Reichere dankt Gott, wenn er sich von der persönlichen Verpflichtung zur Landesvertheidigung durch das Opfer von ein paar hundert Gulden loskaufen, und die Erfüllung dieser heiligen Pflicht einem armen Teufel von Einsteher aufbürden kann! Und dabei nehmen in diesen Staaten, wie es namentlich in Baden, bei Gelegenheit der Verhandlungen über die Befestigung von Rastatt geschehen ist, Staatsmänner, Publicisten und Privaten keinen Anstand, den deutschen Großmächten und vorzugsweise Preußen, den Vorwurf zu machen, daß dieses sie im Kriege im Stich lassen wolle und werde. Wie? Preußen[2] verwendet auf seinen Militair-Etat verhältnismäßig doppelt so viel und stellt ohne die Landwehr 2ten Aufgebots 1½ mal so viel, und mit ihr 2 mal so viel Truppen in's Feld als Ihr; Preußen erbaute und unterhält 27 Festungen; Preußen giebt einen Beitrag von 5 Millionen Gulden zum Bau der Bundesfestung Ulm; in Preußen sind die edelsten Söhne und die Blüthe der ganzen Nation bereit, sich beim ersten Kriegsruf an die Spitze der Landwehren zu stellen, um ihren bedrohten deutschen Brüdern zu Hilfe zu eilen: und Ihr wollt ihm den Vorwurf machen, Euch im Stich zu lassen, während Ihr selbst in träger Ruhe die Kreuzer berechnet, die es Euch kosten würde, wenn Ihr dieselben Anstrengungen machen solltet, die Euch wahrlich bei Eurer politischen Lage mehr noth thun, als Preußen und Österreich; während ihr engherzig, ja spießbürgerlich den Geldausfall herauscalculirt, den ein feindlicher Einfall Euch mehr oder weniger kosten würde, als ein höheres Militairbudget, ohne dabei irgend auf die politischen und moralischen Wirkungen eines solchen Einfalls Rücksicht zu nehmen; und während Ihr unumwunden in Euren Kammern erklärt, absichtlich nicht mehr zu thun, damit die größern deutschen Staaten nicht veranlaßt werden, Euch auf Eure eigenen Hilfsmittel zu verweisen, und Euch weniger zu unterstützen!! --
[2] Einwohnerzahl. Militairmacht. Militairbudget.
Preußen 14,907,091 176,719 stehendes Heer 23,721,000 Th. 154,193 Landwehr _I._ 41,511,750 Th. -------- 330,912 121,000 Landwehr _II._ -------- 451,912
Württemberg 1,682,338 Contingent 13,955 132,372 Milt. Pensionen Reserve 6,987 1,992,378 ------ --------- 20,942 2,124,750 fl.
Und sind die Bedenken, die Ihr zur Beschönigung Eurer Trägheit und Knauserei in dieser Beziehung vorbringt, in Preußen in Erfüllung gegangen? Ist Preußen verarmt? Hat es keine Bauern und Bürger, die das Feld bauen und das Gewerbe treiben? Hat es keine Männer der Kunst und der Wissenschaft? Hat es bei den Ereignissen des Jahres 1831. weniger Liebe für sein Herrscherhaus bewiesen? Hat seine ganz nationale Armee etwa gefährliche liberale oder republikanische Ideen an den Tag gelegt, die der Monarchie nachtheilig werden könnten? -- Ha! wahrlich, es kann sich in allen diesen Dingen, trotz seines hohen Militairbudgets und trotz seines Landwehrsystems dreist mit Euch messen!
Darum also, Ihr Regierungen, Ständeversammlungen und Stammgenossen des südwestlichen Deutschlands: wenn Ihr nicht beim ersten Anlauf des mächtigen Nachbars über den Haufen gerannt werden wollet; wenn Ihr den Stand des Kriegers wirklich zu ehren und erheben beabsichtigt; wenn Ihr würdig seyn wollt, eine wirkliche Macht zu werden, ebenso wie es Preußen gegenüber den 4 andern europäischen Großmächten durch möglichste Entwickelung seiner kriegerischen Nationalkraft zu thun genöthigt ist; wenn Preußens, aus allen Klassen der Gesellschaft hervorgegangene Krieger nicht mit Selbstgefühl auf Eure erkauften Einsteher blicken, vielmehr Eure Reihen, als ganz ebenbürtig begrüßen sollen, was sie mit der lautersten, herzlichsten und uneigennützigsten Gesinnung thun werden: so zeigt, daß Ihr vom Höchsten bis zum Niedrigsten bereit seid, den Waffenrock zu tragen, und Gut und Blut für den deutschen Namen daran zu setzen; duldet nicht, daß bei ausbrechendem Kampfe blos den Proletariern die Vertheidigung des Vaterlandes überlassen bleibe; ruft vielmehr Eure ganze kriegerische Nationalkraft auf; werft statt der 30,000 Mann des 8ten Armeekorps, bei dem Feuerschein des ersten Kriegsfanals am Rhein, 90,000 Mann wohlbewaffnet, und wohlgeübt dem Feinde in den Schluchten des Schwarzwaldes entgegen; seid überzeugt, daß Preußens Heer diesen Entschluß mit lautem Jubel begrüßen, ein neues kräftiges Band zwischen sich und Euch darin finden, und bereitwilligst in den Tagen der Gefahr wie Brüder an Eure Seite eilen werde; -- zögert nicht damit, bis der Friedensschlaf Euch wieder ganz übermannt hat: es handelt sich um Eure Ehre, Eure Selbstständigkeit, ja um Eure politische Existenz in den Tagen der Gefahr!
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Was auch Wahres und Falsches, Richtiges und Unrichtiges in den vorliegenden Bogen enthalten sein möge, der Verfasser wollte blos darthun, daß es im Interesse der südwestlichen deutschen Staaten liege
a) die Militairpflicht zu einer persönlichen, nicht mit Gelde abzukaufenden, zu machen;
b) Möglichst viel junge Leute zum Waffendienst auszubilden.
c) Die so geschaffene Volksbewaffnung schon im Frieden vollständig zu organisiren und in Übung zu erhalten.
Hat der Verfasser diesen Zweck erreicht, so giebt er alle Details des vorstehenden Aufsatzes bereitwilligst preis, und überläßt die Maasregeln zur Ausführung sehr gern besser Unterrichteten und mit den Landes-Verhältnissen Vertrauteren; fügt indessen im Nachstehenden die Grundzüge eines nach seiner Ansicht anzuordnenden Systems allgemeiner Volksbewaffnung bei:
Jeder waffenfähige Mann ist dienstpflichtig vom 19. Jahre an. Eine Stellvertretung ist unzuläßig.
Die Übung im Waffendienst macht einen Bestandtheil der Volksschulbildung aus.
Jeder, der sich selbst ausrüstet und bereits in den Waffen geübt ist, kann sich den Truppentheil wählen, dient 1 Jahr im stehenden Heere und zwar ½ Jahr im angestrengten Dienst ohne Unterschied und sonstige Begünstigung gegen die übrige Mannschaft.
Wer sich nicht selbst ausrüstet, dient wenigstens ebenso lange, darf sich den Truppentheil nicht beliebig wählen und wird aus der Linie nach 2 Jahren entlassen, wenn der Etat nicht früher durch andern Zuwachs gedeckt ist.
Die längste Dienstzeit im Frieden beträgt hiernach in der Linie 2 Jahre. Bis zum 25. Jahr bleibt jeder für den Fall eines Kriegs zum Dienst in der Linie verpflichtet, und muß bis dahin auch noch jährlich 14 Tage an deren Übungen Theil nehmen.
Bei jedem Truppentheil wird ein Cadre von Leuten mit längerer Dienstzeit und freiwilliger Capitulation gebildet.
Vom 25ten bis zum 32ten Jahre tritt die Dienstpflicht in der Landwehr ein.
Im Frieden darf jeder Landwehrmann nur alle 2 Jahre 14 Tage zu den Waffenübungen herangezogen werden.
Die Landwehr ist auch zum Dienst außerhalb des Landes verpflichtet.
Vom 32. bis 50. Jahr tritt die Dienstpflicht in der Bürgerwehr ein.
Die Landwehrmänner können, wenn sie es wollen, in der Linie fort dienen, und die Bürgerwehrmänner ebenso in der Landwehr. Namentlich findet dieß Anwendung auf die Unteroffiziere und Offiziere.
Zu Unteroffizieren und Offizieren können nur solche befördert werden, die den an sie gestellten wissenschaftlichen und moralischen Anforderungen vor einer ernannten Prüfungs-Commission genügen.
Die Unteroffiziere werden vom Regiments-Commandanten, die Offiziere vom Landesherrn ernannt.
Jedoch muß bei den Erstern das Corps der Unteroffiziere bei Letztern das Corps der Offiziere nichts gegen sie einzuwenden haben, und deren Erklärung abgefordert werden.
Diese Corps wählen unter den Bewerbern von gleichen Ansprüchen.
Die Beförderung zu den weitern Offiziersgraden in der Linie und Landwehr erfolgt abwechselnd: einmal nach dem Dienstalter, einmal durch Wahl der Offiziers-Corps, einmal durch Ernennung Seitens des Landesherrn unter den Ältesten der vorhergehenden Dienstcharge.
Anmerkungen zur Transkription: Die Umlaute Ae, Oe und Ue wurden durch Ä, Ö, Ü ersetzt. Die Fraktur-Ligatur für »u. s. w.« wurde durch »u. s. w.« ersetzt. Kleinere Unregelmäßigkeiten in der Schreibweise wurden beibehalten. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Auflistung aller gegenüber dem Originaltext vorgenommenen Korrekturen.
Transcriber's Note: The Umlauts Ae, Oe and Ue have been replaced by Ä, Ö, Ü. The ligature for "u. s. w." has been replaced by "u. s. w." Minor spelling inconsistencies have been maintained. The table below lists all corrections applied to the original text.
S. 1: Oberstlieutnant -> Oberstlieutenant S. 4: größeren Abtheilungen nnd ausserdem -> und S. 4: etwa 90000 Mann -> 90,000 S. 4: nur etwa 35000 -> 35,000 S. 6: Fürst W. Raziwill -> Radziwill S. 9: Entstehung der preußichen Landwehr -> preußischen S. 14: den deutschen Grosmächten -> Großmächten S. 15: als Preußen und Östreich -> Österreich S. 16: mit den Landes-Verhältnissen Vertauteren -> Vertrauteren