Uber Allgemeine Landesbewaffnung Insbesondere In Beziehung Auf

Chapter 1

Chapter 13,268 wordsPublic domain

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Über allgemeine Landesbewaffnung,

insbesondere in Beziehung auf Württemberg,

von

Moritz v. Prittwitz,

Oberstlieutenant im K. preußischen Ingenieur-Corps und K. württembergischer Baudirektor der Bundesfestung Ulm.

Ulm. 1848.

Geislingen, gedruckt in der M. Ils'schen Buchdruckerei.

In Commission in der Stettin'schen Sortiments-Buchhandlung in Ulm.

Dieser Aufsatz wurde bereits vor mehreren Jahren geschrieben. Die Cottasche Vierteljahrschrift wollte ihn nur mit mehreren Veränderungen aufnehmen. So blieb er bis zum Herbste 1847 liegen, wo er in der vorliegenden Form mehreren hochstehenden Personen vorgelegt wurde. Ein unveränderter Abdruck desselben in jetziger Zeit dürfte vielleicht durch die neuesten Ereignisse und die dadurch herbeigeführten Debatten über denselben Gegenstand gerechtfertigt sein.

Ulm im August 1848.

Bei der jetzt in mehreren deutschen Staaten zur Sprache gekommenen Frage, in wie weit das Preußische Militairsystem angemessen in denselben Anwendung finden könne, wird es vielleicht zeitgemäß seyn, mit einigen Worten auf das Wesentliche dieses Systems aufmerksam zu machen, indem darüber noch mancherlei irrige Meinungen herrschen, auch oft unwesentliche Theile desselben für wesentliche angesehen werden.

Man muß darin nemlich zwei ganz von einander verschiedene und ganz unabhängige Grundzüge sondern:

a) _die allgemeine und persönliche Militairpflicht_ für alle Klassen der Unterthanen des preußischen Staats (mit alleiniger Ausnahme der Standesherrn und Mennoniten) der zu Folge Niemand sich durch einen Remplaçant oder Einsteher ersetzen lassen kann, und

b) _das Landwehrsystem_, nach welchem die Mannschaften, welche bei der Linie ausgedient haben, noch eine Zeitlang zum Landwehr-Dienst _in eigenen Landwehrregimentern_ verpflichtet sind.

Von diesen beiden Einrichtungen ist die erste eine _wesentliche_, während das Landwehrsystem mehr auf einer bloßen Form beruht, ein Umstand, der sehr häufig verkannt wird.

Es muß hier als bekannt vorausgesetzt werden, und bedarf keiner weiteren Geschichtserzählung, wie in Preußen, in Folge des Tilsiter-Friedens, unter dem Namen, »_Krümper_«, eine Menge Leute ausexerzirt, in ihre Heimath zurückgeschickt, durch neue ersetzt, und somit ohne Vermehrung des stehenden Heeres, die Bildung der aus diesen Krümpern im Jahre 1813 neu errichteten Reserveregimenter vorbereitet, und als deren Zahl sich noch als unzureichend zeigte, eine Anzahl Landwehrregimenter aus gänzlich rohen und unexerzirten Mannschaften gebildet wurde, die manchmal in's Gefecht kamen, ohne vorher je zur Übung einen scharfen Schuß gethan zu haben. Es genügt, hier zu erwähnen, daß durch die Gesetze vom 17. Juli 1813, -- 3. Septbr. 1814 und 21. Novbr. 1815 die Verpflichtung jedes Preußischen Unterthanen ausgesprochen wurde, persönlich und ohne Stellvertretung drei oder 1 Jahr in's stehende Heer einzutreten; dann 2 Jahre als Kriegsreservist oder Beurlaubter jederzeit zum Wiedereintritt bereit zu seyn; demnächst während mehrerer Jahre in der Landwehr zu dienen, die jedoch im Frieden jährlich nur 2 Wochen in größeren Abtheilungen und ausserdem an mehreren Sonntagen des Jahres in kleineren Abtheilungen zusammentritt; endlich im Fall des Kriegs vom 33. bis 39. Jahre in die Landwehr 2ten Aufgebots, und demnächst sogar nöthigenfalls auch im Landsturm zur Vertheidigung des Vaterlandes mitzuwirken. Von dieser Verpflichtung entbindet nur körperliche Untüchtigkeit. Ausserdem finden noch einige Erleichterungen statt, von denen folgende die wichtigsten sind:

Wer sich freiwillig zum Dienst meldet, kann sich selbst die Waffengattung und den Truppentheil wählen. Ausserdem können Freiwillige, durch Dienstleistung während eines Jahres, ihrer Dienstpflicht im stehenden Heere genügen, wenn sie einen bestimmten höhern Bildungsgrad nachweisen (namentlich also Studirende) und sich selbst equipiren und verpflegen.

Da ausserdem eine größere Zahl von dienstfähigen jungen Leuten vorhanden ist, als eingestellt werden können: so finden auf besondere Verwendung der Lokalbehörden, in dringenden Fällen, einzelne Zurückstellungen statt, und unter den übrigen entscheidet das Loos. _Die Stellung eines Ersatzmannes ist aber unter keinen Umständen zuläßig._

Um jedoch die wegen Überzahl nicht in der Linie anzustellenden Mannschaften wenigstens einigermaßen auszubilden, bestand eine Zeitlang die Einrichtung, daß dieselben nur 6 Wochen bei den Fahnen blieben und dann zur Landwehr übertraten. Später ist jedoch hierin dadurch eine Abänderung getroffen worden, daß die wirkliche Dienstzeit bei der Infanterie auf 2 bis 1½ Jahr verkürzt wurde, wodurch es nunmehr möglich ist, viel mehr Mannschaften auszubilden. Dem ungeachtet werden von etwa 90,000 Mann dienstfähigen jungen Leuten jährlich nur etwa 35,000 eingestellt und die übrigen sind frei vom Linien- und Landwehrdienst und sollen im Kriege als Rekruten in die Ersatzbataillone eintreten.[1] Hiernach verdient das Preußische Landwehrsystem eigentlich den Namen »Volksbewaffnung« nur darum, weil die Verpflichtung zum Kriegsdienst allgemein ist und nicht auf einen anderen übertragen werden kann. Diese Verpflichtung wird aber jetzt schon so gern getragen, namentlich von den jungen Leuten aus den gebildeten Klassen, daß diese meist vorziehen, freiwillig sich einen Truppentheil zu wählen, als den Versuch zu machen, sich durch das Loos vom Militair-Dienst befreit zu sehen.

[1] Vrgl. ausführlicher hierüber die neueste Denkschrift des General v. _Müffling_: »Die Vermehrung der Wehrhaftigkeit des Volks betreffend.«

Das Vorstehende ergiebt, daß in Preußen die Linienregimenter eigentlich nur die Schule sind, durch welche die Militairpflichtigen durchgehen, um demnächst in die Landwehr, als dem eigentlichen Kern der Armee einzutreten, und daß mithin die jetzige preußische Landwehr von der Landwehr des Jahres 1813 ganz verschieden ist.

Als zuerst durch die vorgedachten Gesetze die Dienstzeit im stehenden Heere auf 3 Jahre festgesetzt wurde, fand dies vielen Widerspruch. Eine Menge, namentlich der ältern Militairs, an die frühere lange Dienstzeit gewöhnt, erklärten es für unmöglich, in so kurzer Zeit einen tüchtigen Soldaten auszubilden. Mit Recht wurde ihnen entgegnet, daß die preußischen Reserveregimenter und Landwehren vom Jahre 1813, bei Weitem nicht einmal eine so lange Vorbildung erhalten hatten; ferner daß in allen Kriegen der neuern Zeit die nachgesandten Ersatzmannschaften wohl niemals so lange vorher ausgebildet waren, vielmehr diese Kriege größtentheils mit Soldaten geführt wurden, die, als sie zum erstenmal in's Feuer kamen, in der Regel nur erst nothdürftig ausgebildete Rekruten waren; endlich daß der Friedensdienst niemals einen kriegserfahrenen Soldaten bilde, möge er auch noch so lange dauern. Auch hat seitdem dies Vorurtheil viele von seinen Anhängern verloren; selbst in der russischen und östreichischen Armee fängt man an, davon zurückzukommen; in der Preußischen hat, wie erwähnt, seitdem die Dienstzeit bei der Infanterie bereits eine weitere Ermäßigung erfahren, und in der Württembergischen Armee besteht schon seit längerer Zeit die Einrichtung, daß die Rekruten, die nicht Schützen werden sollen, nachdem sie 6 Monate bei den Fahnen gewesen sind, wieder entlassen und dann nur noch wieder auf kurzen Zeitraum einberufen werden, so daß die wirkliche Dienstzeit derselben, auf 10-12 Monat anzunehmen ist. Indessen wird überall die Nothwendigkeit anerkannt, bei einer solchen kurzen Dienstzeit der Mehrzahl, einen Stamm oder Cadre von länger gedienten Soldaten bei den Fahnen zu behalten, zu denen namentlich auch die Unteroffiziere zu rechnen sind. In der preußischen Armee hat man dies dadurch zu erreichen gesucht, daß diejenigen, welche auf eine weitere Dienstzeit im stehenden Heere freiwillig eine Kapitulation eingehen, eine Zulage erhalten, und ausserdem alle Unterbeamtenstellen im Lande, ebenso die Gensdarmerie- und Grenzaufseherposten _nur_ mit solchen Capitulanten und Unteroffizieren besetzt werden. In den ärmern Provinzen des Preußischen Staats genügt diese Maasregel; ja es giebt Regimenter, wo die Zahl der Kapitulanten hat beschränkt werden müssen, um nicht den Zweck: möglichst viel Mannschaften für die Landwehr auszubilden, zu verfehlen; in anderen Provinzen dagegen ist der Mangel an Kapitulanten sowohl, als an Unteroffizieren sehr fühlbar.

Auch geht die Meinung mancher ausgezeichneten Militairs dahin, (namentlich ist darüber von einem erlauchten General, Fürst W. _Radziwill_, ein interessantes Memoir bearbeitet und den höchsten Stellen vorgelegt worden): daß die Zahl dieser Stammmannschaften noch überhaupt zu gering sey; daß sie verstärkt werden müsse, und daß dagegen, um die Kosten nicht zu vermehren, die _gewöhnliche_ Dienstzeit in der Linie vermindert werden könne, was noch ausserdem den Vortheil hätte, daß desto mehr Mannschaften für die Landwehr ausgebildet werden würden, und desto weniger vom Militairdienst im Frieden befreit blieben. Es ist nicht zu läugnen, daß in dieser Beziehung das preußische Militairsystem noch einer großen Verbesserung bedarf, da es trotz seiner bedeutenden Kosten, wie wir oben schon gesehen haben, noch so unvollständig die Idee einer allgemeinen Volksbewaffnung realisirt. Es scheint, daß dies am Einfachsten geschehen könnte:

1) Wenn die Bedingungen, unter denen jetzt der Eintritt als 1 jähriger Freiwilliger gestattet ist, bedeutend erweitert würden, um auf diese Weise eine viel größere Zahl der Wohlhabenderen, ohne Kosten für den Staatsschatz auszubilden. Auch ist bereits wirklich in diesem Sinne von den preußischen Provinzialständen ein Antrag gemacht worden.

2) Wenn die Handhabung der Waffen zu einem Gegenstand des Schulunterrichts und der Jugendbildung gemacht würde, wie es bereits in den Militairschulen geschieht, indem dadurch die Möglichkeit gegeben wäre, die Dienstzeit in der Linie bedeutend abzukürzen, ohne die militairische Ausbildung zu beeinträchtigen. Dieser Punkt wird weiter unten noch einmal berührt werden.

In anderen Armeen, namentlich in der Württembergischen, wird der Stamm von Leuten mit längerer Dienstzeit dadurch gebildet, daß der intelligentere Theil der eingezogenen Mannschaften länger (und zwar in Württemberg etwa 1½ Jahre als Schützen) bei den Fahnen bleiben muß, und daß als Remplaçants, Ersatzmänner oder Einsteher für diejenigen, welche ihre Dienstpflicht nicht selbst ableisten wollen, so viel als möglich nur solche Leute angenommen werden, welche bereits früher ihrer Dienstpflicht genügt haben und als Soldaten ausgebildet sind. Und da hier die Unteroffiziere bei Weitem nicht so sehr, wie im Preußischen, durch die Aussicht auf Civilanstellung zum Weiterdienen als Unteroffiziere vermocht werden: so giebt nur die Gelegenheit, als Einsteher von neuem gegen ein kleines Kapital für einen anderen einzutreten, Veranlassung, daß viele Unteroffiziere als Einsteher fortdienen, wodurch allein es möglich wird, eine genügende Zahl von Unteroffizieren mit längerer Dienstzeit zu erhalten. Dieser Umstand wird in Württemberg vorzugsweise als Rechtfertigungsgrund für das Einstehersystem angegeben.

Allein, man sieht sogleich, daß dies nur eine einfache Geldfrage ist: denn wenn man den Capitulanten eine Zulage und andere Vortheile zuwendete, wie in Preußen (da in Württemberg erst nach einer 20 jährigen Dienstzeit eine tägliche Zulage von 4 kr. gewährt wird), warum sollte man denn nicht auch eine genügende Zahl von Unteroffizieren erhalten? und dies würde um so mehr der Fall seyn, wenn nach Beseitigung jedes Remplaçements, auch die Gebildeteren und Reicheren bei den Fahnen eintreten müßten, und dadurch nicht blos eine größere Zahl von zu Unteroffizieren Qualifizirten vorhanden wäre, sondern auch für diese keine solche Veranlassung mehr vorläge, sich dem Dienst zu entziehen, wie jetzt, wo jeder wohlhabende Kaufmannssohn, jeder Sohn eines höheren Beamten, ja jeder wohlhabende Bürgers- und Bauernsohn, es für unanständig hält, persönlich zu dienen, diese Last vielmehr durch den für ihn vielleicht unbedeutenden Aufwand von einigen hundert Gulden los zu werden sich beeilt; ja, wo _förmliche Assekuranzen bestehen, um sich gegen das Unglück des Soldatenwerdens, wie gegen eine Landes-Calamität, durch Geldbeiträge zu schützen!_

Welchen nachtheiligen Einfluß dieses Einsteher-System auf den Geist der Armee, auf die Stellung derselben, dem ganzen Volke gegenüber, und auf die Achtung, welche jene bei diesem genießt, haben muß, ist einleuchtend und wird namentlich _dem_ in einer Menge kleiner Züge fühlbar, der Gelegenheit hat, im Detail die Dienstverhältnisse in zwei Armeen kennen zu lernen, von denen die eine das Remplaçement gestattet, die andere nicht.

Das preußische Militair ist in dieser Beziehung im entschiedenen Vortheil gegen alle andere Armeen. Während in der preußischen Armee es dem aus den niederen Ständen hervorgegangenen Soldaten ein erhebendes Gefühl ist, in Reihe und Glied dem Reichsten und Vornehmsten gleich zu stehen, und dies ihn nothwendig stolz auf seinen Stand macht; während dort in Folge dessen die Überzeugung von der Nothwendigkeit der allgemeinen Militairverpflichtung so sehr alle Klassen durchdrungen hat, daß jetzt schon die höhern Stände eine Ehre dareinsetzen, Soldat zu seyn, und eine Stelle in der bewaffneten Macht zu bekleiden, und dadurch zugleich den Vortheil zu genießen, den wirklichen Soldaten gegenüber einen militärischen Rang zu haben, und als Landwehroffiziere die Rechte und Annehmlichkeiten des Offizierstandes zu theilen: -- nimmt dagegen diejenige Armee, wo Ersatzmänner zuläßig sind, unvermeidlich mehr oder weniger den Charakter einer geworbenen Armee an; alle Gebildeten, alle Wohlhabenden ziehen sich von derselben zurück; es ist keine Ehre, sondern _nur_ eine Last, eine Calamität, Soldat werden zu müssen; der militärische Geist dringt nicht in die Massen der Bevölkerung ein; jeder Spießbürger, der einen Ersatzmann stellen kann, hält sich für besser, als den Soldaten, und hütet sich wohl, sein Muttersöhnchen in einen Stand eintreten zu lassen, den er nur als ein nothwendiges Übel ansieht, oder sucht durch alle Mittel und Verwendungen seinen Sohn dem Militair-Dienst zu entziehen, und wenn dies nicht gelingt, ihm wenigstens bald Urlaub auszuwirken, und allgemein spricht sich bei jeder Veranlassung diese Antipathie oder wenigstens der Gegensatz zwischen Armee und Bürgerstand aus, so daß auch das geachtetste und tapferste Offizierscorps immer mehr oder weniger mit, unter dieser ungünstigen Stellung der Armee zur Nation leiden muß!

Es wäre wahrlich nicht schwer, schon aus den Kammerverhandlungen der meisten deutschen Staaten und namentlich auch den württembergischen Kammerverhandlungen, Belege genug für die vorstehenden Behauptungen aufzufinden, während auf dem letzten preußischen Landtage auch nicht eine Stimme gegen das Militair-Budget aufgetreten ist, die Armee vielmehr eine Menge eifriger Vertheidiger auf demselben gefunden hat.

Noch mehr wird und muß aber diese Verschiedenheit bei ausbrechendem Kriege hervortreten; denn während in diesem Fall, bei einer Armee, wo das Remplaçement statt findet, die reicheren und intelligenteren Klassen der Gesellschaft sich nach Möglichkeit dem Dienste zu entziehen suchen, oder, wenn sie dennoch dazu gezwungen werden, dann eine sehr traurige Stelle darin spielen, stellt sich in Preußen bei ausbrechendem Kriege, sogleich der ganze begüterte, einflußreiche und intelligente Theil der Nation an die Spitze der Armee, und es kann deshalb mit Gewißheit vorausgesetzt werden, daß, sollte Preußen noch jemals in den Fall kommen, seine Nationalkraft gegen einen auswärtigen Feind zu entwickeln, dies auf eine noch viel glänzendere Weise als im Jahre 1813 geschehen werde, wo Alles improvisirt werden mußte, während jetzt Alles dazu vorbereitet und vollständig organisirt ist, und während jetzt namentlich die Landwehr aus lauter ausgewachsenen und ausgebildeten Soldaten besteht, so daß sie jetzt unstreitig als der Kern der Armee anzusehen ist. Was man auch auf Rechnung des Rausches der Begeisterung im Jahre 1813 schreiben möge -- abgesehen davon, daß diese Begeisterung auch in einem anderen Falle der Art nicht ausbleiben würde, wofür die ungeschwächte Lebhaftigkeit bürgt, mit welcher noch alle Jahre die Erinnerung an die Zeit von 1813-1815 erneut wird: -- so ist der militairische Geist bereits jetzt in Preußen so allgemein in die ganze Nation, trotz aller provinciellen Verschiedenheiten, von der Saar bis zum Pregel, von der Ostsee bis zu den Karpathen eingedrungen, daß ein anderes Militairsystem als das jetzige in diesem Staat gar nicht mehr möglich und denkbar ist, und daß sogar Verbesserungen desselben, die wohl möglich und auch in Vorschlag gekommen, ja ohne Zweifel, wie oben bereits angedeutet wurde, sehr wünschenswerth und dringend sind, überall mit der größten Ungunst ausgenommen werden, wie dies namentlich auch wirklich schon jedesmal geschehen ist, wo von einer veränderten Organisation der Landwehr die Rede war.

Und dies führt uns unmittelbar auf den zweiten Punkt, nemlich auf eine Prüfung des Wesentlichen in dem Preußischen _Landwehrsystem_.

Die Entstehung der preußischen Landwehr ist schon oben kurz angedeutet worden. Es ist aber schon oft zur Sprache gekommen, ob eine andere Organisation derselben, namentlich eine engere Verschmelzung mit der Linie, so daß die Landwehrmänner, die Kriegsaugmentation oder Reserve der Letztern bildeten, nicht angemessener und wohlfeiler wäre. Es ist hier nicht der Ort, die Gründe dafür und dagegen zu entwickeln, um so mehr, da hierbei sehr Vieles auf individuelle Ansichten ankommen möchte: so viel ist aber gewiß, daß die Idee der allgemeinen Volksbewaffnung, wie sie dem preußischen Militairsystem zu Grunde liegt, sehr wohl verwirklicht werden kann, ohne gerade das preußische Landwehrsystem nachzuahmen, welches gewiß noch gar mancher Verbesserungen fähig ist; -- und daß es hiernach eine Thorheit wäre, bei einer Armee, deren Einrichtung sich mehr für eine andere Form der Volksbewaffnung eignet, gerade jenes System annehmen zu wollen, in so ferne nur die Hauptgrundsätze festgehalten werden:

a) daß jeder persönlich zum Kriegsdienst verpflichtet ist, ohne einen Ersatzmann stellen zu dürfen;

b) daß so viel junge Leute wie möglich in der Linie zum Waffendienst ausgebildet werden;

c) daß die ausgebildeten und aus der Linie entlassenen Mannschaften in einem schon _vorher_ im Frieden _vollständig_ organisirten Militairverbande bleiben, da der Feind in den meisten Fällen nicht hinreichende Zeit lassen wird, diesen Verband erst bei eintretender Gefahr neu in's Leben zu rufen; und daß

d) ebenso auch diese Kriegsreserve alle Jahre, oder alle 2 Jahre wenigstens, eine kurze Zeit hindurch (14 Tage dürften dazu vollkommen genügen) in jenem förmlichen Militair-Verbande zusammen gestellt und in den Waffen geübt werde.

Der von Mehreren aufgestellten Ansicht, im Falle der Noth werde sich ebenso wie in Preußen 1813 die Landwehr von selbst bilden, und es seien daher keine solche Opfer für dieselbe während des Friedens nothwendig, muß entschieden entgegen getreten werden. Hätte Preußen schon 1813 seine jetzige Landwehr gehabt, dann hätte es nicht mehrere Monate zu seinen Formationen gebraucht; der Feldzug konnte 3 Monate früher am Rhein, statt an der Elbe eröffnet und alle die Schlachten des Jahres 1813 durften nicht geschlagen werden, um nur erst bis an den Rhein vorzudringen. Wer hieran noch zweifeln kann, lese und studiere die Beiträge zur Geschichte des Jahres 1813 von einem höheren Offizier der preußischen Armee! --

Alle Zwecke der Landwehr könnten z. B. in einer Armee, wie die Württembergische, auf folgende einfache Weise ohne wesentliche Mehrkosten erreicht werden, wenn (wie hier übrigens nur ganz beiläufig und beispielsweise angedeutet wird) --

a) Die erste Dienstzeit für den größten Theil der Mannschaft wie bisher auf 6 Monate beschränkt bliebe, und sie nur später wieder auf kurze Zeit einigemal einberufen würde, um in der Übung zu bleiben;

b) den jungen Leuten aus den wohlhabenderen Ständen gestattet würde, ihrer Dienstpflicht durch eine kürzere Dienstzeit als Freiwillige bei einem von ihnen selbst zu wählenden Truppentheile zu genügen, insofern sie

aa) sich selbst equipirten, besoldeten und verpflegten,

bb) einen gewißen Grad von höherer Schulbildung und

cc) ebenso bereits eine genügende militairische Vorbildung (z. B. durch Privatunterricht im Exercitium) nachwiesen, wofür ihnen dann auch wie in Preußen vorzugsweiße die Aussicht eröffnet werden müßte, zu Unteroffizieren oder Offizieren in der Kriegsreserve oder Landwehr befördert zu werden.

c) Bei den jährlichen oder zweijährlichen Übungen der Kriegsreserve, die Linientruppen die Cadres bildeten, so daß z. B. aus je 2 Compagnien oder jeder Compagnie der Linie ein Kriegs-Bataillon gebildet oder die Kopfzahl der Compagnien auf dem Friedensfuß, für den Kriegs- oder Übungsfuß verdoppelt würde.

d) Endlich die erforderliche Zahl der Offiziere für die Übungszeit durch Beiziehung der Offiziere der Kriegsreserve oder Landwehr vervollständigt würde, die dann auf ganz gleichem Fuß mit den Linienoffizieren und mit diesen untermischt, den Dienst thun müßten (wie dies in Preußen allgemein mit dem besten Erfolg bei den Landwehrübungen statt findet).

Auf diese Weise würden die Wohlhabendern, die sich jetzt durch Stellung eines Einstehers loskaufen, durch den unentgeldlichen Dienst als Freiwillige dasselbe pekuniäre Opfer, nur unter einer andern Form bringen, und dabei nicht dem Militairdienst entzogen werden; und bei möglichster Begünstigung der Freiwilligen auf kürzere Dienstzeit ist es wohl denkbar, daß auf diese Weise die Zahl derselben sich so mehrte, um so viele Ersparnisse dadurch zu erlangen, daß daraus, unter Beseitigung des ganzen Einsteherwesens, eine genügende Zahl von altgedienten Unteroffizieren durch Gewährung hinreichender Zulagen gewonnen werden könnte, indem denselben zugleich noch besondere Aussichten auf Beförderungen im Civil, und in der Kriegsreserve oder Landwehr eröffnet werden müßten.

Diese Unteroffiziere würden wahrscheinlich besser seyn, als die jetzigen Einsteher, die darin nichts weiter als einen Erwerbs-Zweig sehen, und nicht einmal durch die Aussicht auf künftige Beförderung und Anstellung, wie in Preußen, einen Sporn finden, sich ihres Standes besonders würdig zu zeigen, eben so wie auch selbst in Preußen die gewöhnlichen Capitulanten, welche nicht zu Unteroffizieren qualificirt sind, keineswegs als derjenige Theil der Armee angesehen werden können, in denen der beste militairische Geist herrscht. Was die Anstellung der länger (nemlich 12 Jahr) gedient habenden Unteroffiziere in Civilstellen betrifft: so sind in Preußen alle Civilbehörden gern geneigt, die Unterbeamtenstellen mit solchen Unteroffizieren zu besetzen, weil diese Leute meist an eine viel strengere Ordnung gewöhnt sind, als junge Leute, die, wie in Württemberg, ihre Carriere blos »als Schreiber« machen.