Tutti Frutti, Erster Band (von 5) Aus den Papieren des Verstorbenen

Part 6

Chapter 63,284 wordsPublic domain

Es ist dies nur eine Phantasie, lieben Freunde, +eine Ansicht+, wie jede andre. Ob es die wahre ist? -- Ach Gott! was ist wahr? -- Alles und Nichts, jedes aber einmal und zu seiner Zeit. Denn Alles erhält seinen Werth ja nur von der Meinung. Heute wird gesteinigt, wer gestern gekrönt wurde. So bedeutete der Lorbeerkranz in Rom den Sieg, in Griechenland demüthiges Bitten, wie ich gestern im Morgenblatte gelesen.

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Ich will aber jetzt zu etwas Praktischerem übergehen:

Rath an Gutsbesitzer.

In unserm Anti-Midas’schen Zeitalter, das alles Gold in Papier verwandelt, bleibt keine lohnendere Speculation mehr übrig, als -- wiederum aus Papier Gold zu machen. Dies kann geschehen, entweder durch Schreiben, ein weites Feld, oder durch Anlegung von Papiermühlen.

Beides empfehle ich aus eigner Erfahrung, besonders aber meinen lieben Collegen und Landsleuten, den Gutsbesitzern, das Letztere. Denn ich und Viele derselben wissen wohl, daß seit der glücklichen Epoche des schwer erkämpften allgemeinen Weltfriedens, und der dadurch erlangten respectiven Freiheit, dieser hohen Wohlthat der heiligen Allianz, dennoch sonderbarerweise die Welt immer ärmer werden will, vor allen aber die (freilich für den Staat am wenigsten wichtigen) Grundbesitzer ihre Einnahmen fortwährend in demselben Verhältniß schmelzen sehen, wie auf der andern Seite ihre Abgaben sich vermehren und gleich Unkraut lustig emporwuchern. Nur +ein+ Zweig gutsherrlichen Besitzthums machte davon immer die rühmlichste Ausnahme und entschädigte reichlich -- eben jene nie genug zu preisenden +Papiermühlen+, wahre Retter in der Noth, die uns auch beweisen, welchen eminenten Platz alte und neue Lumpen jederzeit bei uns einzunehmen berufen sind.

Billig aber ist es zugleich, die hohe hierbei obwaltende Weisheit der Regierungen anzuerkennen, denn Weisheit kann gewiß niemals darin bestehen, Veraltetes völlig umzustoßen, um ein junges Neues zu schaffen, sondern nur darin: das Vorhandene klug zum langsamen Vorwärtsschreiten auf demselben Wege zu benutzen; gewissermaßen altbacknes Brod (das man nicht wegwerfen darf) so lange wieder aufzubacken, bis es einen ganz andern Geschmack erhält, und doch immer noch dasselbe bleibt. So lehren es wenigstens unsre geschicktesten Staatsmänner. Es muß also gegründet seyn. -- Was aber ist, wenn wir die Sache aufs genauste beleuchten wollen, unter dem jetzt bei uns Vorhandenen wohl die Hauptsache? -- Ohne allen Zweifel Papier und Schreiber. -- Was ist damit ferner zu erlangen? Nichts dringender, als +noch mehr+ Papier und +noch mehr+ Schreiber. Das Uebrige wird sich dann schon von selbst finden. -- Ich glaube, dieses Raisonnement ist eben so einfach als logisch. Wenn also unsre Behörden Rieße auf Rieße häufen, Ströme von Tinte, aber keinen Blutstropfen mehr vergießen; wenn sie wenig handeln, dagegen aber zwanzigmal mehr schreiben, als vonnöthen scheint, so werden sie dadurch nur die Wohlthäter derer, welche dem Zeitgeiste zu folgen verstehen, und unter denen die Papiermüller eine der ersten Stellen einnehmen. Der tiefe Denker ahnet aber noch einen größeren, ja einen mystischen Zweck. Dürfte ich nur eine Ecke des Vorhanges lüften, ich würde sagen: Bedenket, zu welchen unzähligen Dingen Papier zu gebrauchen ist, bedenket, daß aus Dünger die Saat hervorgehet. Doch genug! ~Sapienti sat!~

Laßt uns wieder deutlicher sprechen. Schriebe man auf Pergament, so könnten Unzufriedene noch mit einigem Scheine des Rechts sich beklagen, weil dann in gewisser Hinsicht den Eseln die Hauptrolle zufiele. Auch ist mit dieser harten, ungefügen Haut etwas Rohes und Festes verschwistert, was uns nicht mehr ziemt; eben der tägliche Wechsel, der ungeheure Verbrauch, die Schwäche und Unbeständigkeit des andern Materials, stehen in so herrlichem Einklang mit der Verfeinerung unserer Sitten, mit dem Idealischen unserer Pläne. Jedem Unpartheiischen muß unser Zustand beneidenswerth erscheinen. Wir sind zwar arm, aber wir haben theure Regierungen, und ist nicht das Theuerste immer das Beste, nur das Schlechte wohlfeil? -- Wir haben Regierungen, die unaufhörlich, unermüdlich, Tag und Nacht regieren, und ist diese Thätigkeit nicht ein wahrer Segen, im höchsten Grade lobenswerth? Ihr Personal übersteigt, mit musterhafter Vorsicht, die Nothdurft doppelt und dreifach. Wir werden also nie Mangel leiden am Regiertwerden, ein großes Glück für alle Nationen, da keine des Gängelbandes entbehren kann.

So erfreulich ist schon die Gegenwart, aber zu wie viel herrlicheren Hoffnungen berechtigt uns, bei dieser Richtung der Cultur, nicht noch die Zukunft! Ich betrachte einen unsrer +Schlag+bäume. So stumm er ist, spricht er doch Folianten, und seine Farbe -- welche Andeutung! Ueberall „schwarz auf weiß.“ -- Ja eine große, eine philosophische Zeit beginnt ihre Knospen zu entfalten. Statt Krieg: Diplomatie; -- statt Kanonenschüssen: Dintenklexe; -- statt der Jury: Dampfschreiber; -- statt einer Constitution: Papier ohne Ende, die erhabenste Erfindung unsres Jahrhunderts. Es fehlt nur noch Eins. Gelingt es einem unsrer Minister noch, aus Acten und Maculatur: Kuchen zu backen, so ist das Ideal erreicht. Die Einbildungskraft schwindelt fast vor den Resultaten, die dem Vaterlande hieraus entsprießen könnten. Das Huhn im Topfe wäre überflügelt. Dann wäre mehr noch als die gewünschte Gleichheit da -- schon sehe ich im Geiste einen ewigen Sonntag uns umleuchten, die ganze Nation geadelt, oder geheimerathet, ja selbst das Vaterunser einer Veredlung fähig, indem wir, statt wie jetzt um Brod zu bitten, und dennoch Hunger zu leiden, künftig, mit Zuversicht der Erfüllung, beten könnten: Herr! gieb uns unseren Kuchen täglich. Bis dahin aber, Patrioten, begnügt Euch mit dem Schwarzbrode, was Ihr noch habt, oder auch nicht habt. Im letztern Falle schreibt, oder werdet Papiermacher! ~Probatum est.~

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~Apollonius~ von ~Tyana~ sagte bereits zu den Smyrnäern die merkwürdigen Worte: „Zur guten Verwaltung bedarf eine Stadt der uneinigen Eintracht.“ Dies war eine constitutionelle Ahnung, denn -- was kann er damit anders gemeint haben, als dasselbe, was wir jetzt so sehr zu realisiren wünschen, nämlich: der demokratischen, wie der aristokratischen Gewalt im Staate gleichen Spielraum zum Streite zu geben, und die Dissonanz zu lösen, durch die ausübende Gewalt des Königs.

Ja selbst unsre Erde scheint diesem Principe zu folgen -- auch in ihr findet Ihr eine ewig unruhige geistige Demokratie: das Menschengeschlecht -- und eine mächtige unumstößliche Aristokratie: die Elemente. Darüber aber einen ganz ideal constitutionell, d.h. nach unwandelbaren Gesetzen, ohne Haß, noch Partheilichkeit regierenden Gott.

Nur, wo Luxusgesetze bestehen, scheint es dennoch, daß man an Constitutionen nicht denken darf. Denn sie sind ohne Widerspruch jetzt der +theuerste+ Modeartikel am Markt, und man kann deßhalb wohl mit Recht noch viele desastreuse Banqueroute bei den Liebhabern befürchten, ehe ein Land dadurch reich werden wird -- man müßte denn eine solche Constitution erfinden, wo alle Hauptposten, der Thron versteht sich ~à la tête~, in jährlichen Licitationsterminen an den +Mindestfordernden+ ausgethan würden.

Die ernste Wahrheit möchte seyn, daß es nicht die Verfassung ist, welche Glück und Freiheit giebt, sondern die Fähigkeit dazu, mit andern Worten: die Gesinnung. Nur der sittliche Zustand der Individuen bedingt und schafft am Ende das Gesetz -- die Staatsverfassung. Wo daher die letzte einer gewissen Form wirklich bedarf, gestaltet sich diese Form auch von selbst, es sey nun durch Concession von oben und weise Reform bei Zeiten, oder durch allgemein ausgesprochene, zwingende Meinung, oder durch eine Revolution -- aber im Volke muß das Neue jedenfalls schon organisch erwachsen seyn, sonst bleibt es nicht leben. Siehe Spanien, Portugal, und ich fürchte Frankreich und Belgien dazu.

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Ist es nicht ein wunderbares Jahrhundert, wo im Orient der türkische Sultan die Moscoviter mit Rosinen und Mandeln füttert, während im Occident, wie voriges Jahr die Zeitungen meldeten, ein Bürgerkönig in Paris mit einem abgesetzten Kaiser aus der neuen Welt, zusammen in Procession durch die Straßen ritten, um den Grundstein zu einem Monumente zu legen, das zu Ehren dreier Revolutionen errichtet wird!

~Apropos~ von Revolutionen: Als die sächsische Diminutivumwälzung und das darauf folgende Kämmerchen-Vermiethen begann, beruhigte der ehrliche Prediger Dinter seine ebenfalls schwierig werdenden Bauern, von der Kanzel herab, mit folgenden Worten: „Lieben Kinder, gebt Euch keine unnütze Mühe. Es mag nun Einer oder Sechshundert in Dresden regieren, +Ihr+ werdet immer gehorchen, zahlen und arbeiten müssen.“ -- Was etonnant ist -- die Bauern waren so klug, dies vollständig zu capiren.

Es ist übrigens eine wahre Freude zu sehen, wie milde, ja ich möchte sagen: häuslich, sich seitdem die neue Ordnung der Dinge in dem glücklichen Sachsen gestaltet hat. Wie gemüthlich war z.B. die letzte Discussion über die langen und kurzen Taillen der Dienstmädchen, und wie ritterlich nahm sich Herr C. ihrer an. Aber mit noch mehr Rührung las ich neulich, daß eine der Kammern (ich weiß in der That nicht mehr ob Nro. 1 oder 2), eine Deputation ernannt habe, um den Antrag des Pfarrer Gehe über Fangen und Halten der Singvögel zu prüfen. Brav unschuldige Kammer, so ist es recht, laß die losen Vögel pfeifen, und werde nicht irre in deiner Gravität, auch wenn die neuste Gemüthsstimmung deines Gründers über dich selbst kommen sollte, was nicht unmöglich ist -- denn nur aus dem Wunsche +alles+ frei zu machen, hat er ja zuletzt die Dachziegel selbst für +vogelfrei+ erklärt.[11]

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Die ~Gazette de France~ vom Monat Februar 1833 sagt: „Die Deputirtenkammer hat gestern die Unverletzlichkeit des Königs anerkannt und dieses Factum ist für sie ehrenvoll; wenn sie aber jene Unverletzlichkeit des Königs als ein heiliges Princip betrachtet, wie läßt es sich dann erklären, daß die Mitglieder dieser Kammer es billigen, daß dieses Princip in drei Königen, die sich gegenwärtig in Prag befinden, verletzt worden.“

Dies ist wichtig, -- denn nun weiß man doch, wenn etwa eine neue +Johanna Southcott+ wieder mit dem Heiland schwanger gehen sollte, wo man auch gleich der heiligen drei Könige dazu habhaft werden könnte.

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In einer Recension des durch Menzel so lehrreich und interessant gewordenen Literaturblattes zum Morgenblatt lese ich im Sinne beliebter Ansichten folgende Stelle:

„Die Lobrede, welche der Verfasser dem Dismembrations- und Parcellirungssystem in Preußen hält, verdient volle Beherzigung. Unter allen möglichen Verhältnissen kann derselbe Boden mehr freie Menschen ernähren, welche diesen Boden zu ihrem eigenen Vortheil bebauen, und eben so ist Frieden und Ordnung das Trachten der kleinen Besitzer (?), während das Trachten des Sclaven, sobald er einmal aus seiner Dumpfheit erwacht, nur Rache und Anarchie ist.“

Diesem Ausspruche muß ich einige Betrachtungen entgegenstellen; insbesondere rücksichtlich der Anwendung des Parcellirungssystems in Preußen, da man, im Allgemeinen, nur durch die von Zeit zu Zeit erscheinenden pomphaften Ankündigungen der Generalkommissionen unterrichtet, davon eine sehr ungenaue Vorstellung hat.

Es ist ein durch Zahlen festgestelltes und erwiesenes Factum, daß der Ackerbau in England, wo der große Grundbesitz am ausgedehntesten ist, im Vergleich mit Frankreich, wo das Parcellirungssystem längst in Ausführung gekommen, in jeder Hinsicht verhältnißmäßig blühender und ergiebiger in seinen Resultaten, selbst denen der Bevölkerung, sich ausweist. Demohngeachtet ist der kleine englische Pächter, der so erfolgreich seines Herrn Eigenthum bebaut, fast ganz von ihm abhängig, und wenigstens mit eben dem Rechte, nach des Recensenten Anwendung des Wortes, ein Sclave zu nennen, als unser Bauer, denn beide arbeiten allerdings großentheils für einen +Herrn+, ja der englische noch viel mehr. Wenn dieser aber auch wie ein Sclave arbeiten muß, so +ist+ er deßhalb doch keiner, weil er seine Pacht durch eignes Gebot festsetzen, sie nach abgelaufenem Termin behalten, oder aufgeben kann, und seine freie Willkür dabei durch nichts, als die selbst eingegangenen Verbindlichkeiten und die Vorschriften des Gesetzes verhindert wird.

Unsere Bauern standen aber in einem noch weit günstigeren Verhältniß als der größte Theil der kleinen englischen Pächter. Sie waren Erbpächtern zu vergleichen, die eine sehr mäßige Rente für den ihnen überlassenen Hof durch mehrere Spann- oder Handtage in der Woche nebst einer kleinen Getraideabgabe bezahlten. Dieser ~modus~ der Abgabe war eine reine Vergünstigung +für den Pächter+ oder Bauer, wie man jetzt seit der Ablösung bäuerlicher Dienste, nur zu deutlich in allen ärmeren Gegenden gewahr wird. Denn sehr gern nahm in den meisten Fällen der Gutsbesitzer Geld statt der Dienste, und sogar zur Hälfte des gebräuchlichen Lohnwerthes, konnte sie aber dennoch selten so realisiren, weil der Bauer sich diese Arbeit, ~in natura~, (die er überdieß nie selbst that, sondern durch Kind oder Knecht verrichten ließ) doch noch niedriger anschlug.

Was aber mußte der Gutsbesitzer für diese Dienste noch alles gewähren! Er gab mehrentheils freies Holz, Streu, Waldweide, mußte die Gebäude im Stand erhalten, sie wieder aufbauen, wenn sie abbrannten, und das Inventarium gleichfalls anschaffen, wenn der Bauer es durch Unglück oder Zufall einbüßte, und aus eignen Mitteln nicht bestreiten konnte.

Sind solche Leute Sclaven zu nennen, weil sie zu sogenannten +Hofediensten+ verbunden waren? -- Wahrlich nicht mehr als jeder Beamte, der am Schreibtische, auch mit Händearbeit, seinen Gehalt verdient; nicht mehr, als der Handwerker, der Lohnmann und Alle, die +arbeiten+, um zu leben.[12] Ich begreife nicht, wie Recensent mit solchen Ansichten einen Bedienten halten mag, ohne fortwährend Gewissensbisse darüber zu empfinden, einem Menschen Sclavendienste aufzuerlegen. Ich aber halte nur den für einen Sclaven, der blindlings und +ohne seine Einwilligung+ thun muß, was einer andern Persönlichkeit gefällt. Dies war jedoch keinesweges unserer Bauern Fall, am wenigsten, wie schon gesagt, seit Aufhebung der sogenannten Erbunterthänigkeit, für die, obgleich immer ein gesetzlich beseßnes und einträgliches Recht, kein Gutsbesitzer vom Staate entschädigt worden ist, und mit deren Wegfall jede Spur von sclavischem Verhältniß gänzlich verschwand. Schon früher aber bearbeiteten die Bauern des Herren Gut nur unter feststehenden Bedingungen, die von diesem nicht überschritten werden durften, und auf frühere Uebereinkunft, Leistung und Gegenleistung gegründet waren.

Das Preußische Regulirungs- und Ablösungsgesetz hat nun diesen Zustand aufgehoben, und unter ziemlich willkürlichen Annahmen den +Machtspruch+ gethan: daß jeder Bauer die Hoferäthe, auf die seine Vorfahren in alten Zeiten vom Gutsherrn gesetzt worden waren, nebst Inventarium und zwei Drittheilen oder nach Umständen der Hälfte der dazu gehörenden Grundstücke fortan +als Eigenthum+ zu besitzen, das Uebrige aber (das Drittheil Land nämlich) dem Herrn als +Entschädigung!!+ zurückzugeben habe, entweder ~in natura~ oder in einer verhältnißmäßigen Rente. Außerdem behält der Bauer noch freies Leseholz, Kiehnstöcke, Streu und Waldhüthung. So ist es wenigstens in den Lausitzen, von denen ich als Selbstbetheiligter am besten urtheilen kann, größtentheils in Ausführung gekommen, da der dritte ~modus~ -- die Supernormal-Entschädigung -- wo jede einzelne Leistung gegenseitig berechnet wird, -- wegen der endlosen Schwierigkeiten, die man bei der Anwendung hineinzulegen pflegt, fast niemals den Partheien wünschenswerth erscheint.

Wie schonungslos diese Maßregel in die bestehenden Eigenthumsrechte eingreift, liegt am Tage. In England, in Amerika, wo man nicht einmal die Sclaverei, aus Besorgniß, den Eigenthumsrechten, den wichtigsten im Staate, zu nahe zu treten, gewaltsam, wenigstens nicht ohne Entschädigung der Eigenthümer, abzuschaffen wagt, wäre ein solches Verfahren ganz unmöglich gewesen,[13] und nehmen wir den Fall an, daß hier, wie in England, hundertjährige Verpachtungen der Güter üblich wären, so könnte in hundert Jahren die Regierung mit eben dem Rechte, wie sie +jetzt+ die Bauern zu freien Eigenthümern gemacht hat, auch dann wieder eine Erblichkeit des Besitzes für diese Pächter behaupten, und abermals den Herren durch die Rückgabe der Hälfte oder eines Drittheiles seines Gutes +entschädigen+! -- Doch war bei alle dem der Zweck ohne Zweifel human und gut, die Sache an sich auch für beide Theile in vieler Hinsicht nützlich, ja, was immer eine Hauptsache ist, der Richtung des Zeitgeistes angemessen, ein Umstand, der oft selbst ungerechte Mittel entschuldigen muß; wäre sie also nur auf möglichst gütlichem, vor allem einem weniger kostspieligen Wege, und ohne ängstliche Pedanterie, hauptsächlich aber +mit gehöriger Rücksicht auf ganz verschiedene Localität und Umstände in den verschiedenen Provinzen ausgeführt worden+, oder -- da man einmal gewaltsam verfuhr, und den Knoten zerhauen wollte -- hätte sie wenigstens schnell auf einmal und mit Energie, durchgreifend statt gefunden -- so brauchte man sich eben nicht zu sehr zu beklagen.

Statt dessen aber präparirte man sich bedächtig darauf, die Bevölkerung am kleinen Feuer zu rösten und ihr (sehr politisch) auf ein halbes Jahrhundert das Beispiel eines willkührlichen Eingriffs in das Eigenthum von Seiten des Gouvernements recht ~ad oculus~ zu demonstriren. Eine Menge neuer Behörden wurde, unter dem Namen: General-Commissionen, für die Ablösung und Auseinandersetzung der bäuerlichen Verhältnisse creirt, und ein Heer von Oekonomie-Commissarien (großentheils aus banquerott gewordenen Gutsbesitzern, Pächtern, oder verabschiedeten Privat-Beamten rekrutirt) nebst Feldmessern, Boniteurs etc. auf jene ohnehin armen Landestheile los gelassen und deren Bewohner dadurch in unabsehbare Kosten und Sorgen verwickelt.

Man hat dergleichen Commissarien genug gesehen, die sich jährlich über 2000 Rthlr. verdienten, und da die Reglements zum Theil mangelhaft und unbestimmt sind, so wußten viele im Lauf eines Jahres ganz bequem 900 Arbeitstage zu liquidiren. Jetzt soll, wie man sagt, diesen Mißbräuchen mehr vorgebeugt worden seyn, wogegen wieder vergönnt ist durch Extrapostgelder u.s.w. sich bedeutende Summen zu verschaffen, wie es denn überhaupt hier meistens auf die persönlichen Gesinnungen des Commissarius ankömmt, und auch ganz besonders darauf, wie er bei seiner Generalkommission angeschrieben steht, und was er daher durchführen zu können glaubt. Eben so schnell werden denn auch viele Conducteurs zu kleinen Capitalisten, und gar reichliche Brosamen fallen noch für Boniteurs, Schreiber und dergleichen vom Tische des Herr’n. Man hat Güter reguliren gesehen, wo die Kosten der Regulirung, noch ehe dieselbe beendigt war, schon den ganzen Werth der Entschädigung überstiegen hatten, so daß der Gutsbesitzer nicht nur die Dienste und Leistungen der bäuerlichen Wirthe umsonst verlor, sondern auch noch Geld dazu geben mußte; Fälle die leicht zu beweisen sind, und nach der Aussage glaubwürdiger Leute würde eine gerichtliche Untersuchung, welche Kosten viele Regulirungen z.B. im Cottbuser, Calauer und Sorauer Kreise verursacht haben, ebenfalls beweisen, daß diese Kosten nebst den daraus nöthig gewordnen Bauten jetzt schon ein +Drittheil+ des Werthes der ganzen Güter übersteigen, obgleich noch wenig Recesse völlig realisirt sind. Und dennoch kann man +auch damit+ verhältnißmäßig noch sehr zufrieden seyn.

Ich werde ein stärkeres Beispiel anführen, mit dem ich auf das genaueste bekannt bin.

In der Standesherrschaft Muskau, in der Oberlausitz, nebst der Herrschaft Branitz, welche beide demselben Herrn gehören, und welche 45 Dörfer in sich schließen, dauert die Regulirung jetzt über 10 Jahre.[14]

Es ist erst ein einziger Regulirungs-Receß definitiv abgeschlossen, indessen bei 10 Dörfern, bei denen sich 6 Vorwerke befinden, im Wesentlichsten die Regulierung und auch die Separation (überall durch Vergleich) vollendet.[15] Alle diese Vergleiche sind nur durch die höchste Bereitwilligkeit und vielfach gebrachte Opfer des ~Dominii~ möglich geworden, und die meisten erst in letzter Zeit zu Stande gekommen, weil der Besitzer das Glück hatte, einen berühmten Rechtsgelehrten zum Beistande, und einen Commissarius zu erhalten, der seinen Ruf bewahrte: durch Geschick und redlichen Willen das Beste beider Partheien nach Kräften zu befördern.[16] Sonst wäre auch dies jetzt Beendete alles noch im vollständigsten Chaos und die Theilnehmer in Prozesse über Prozesse verwickelt, deren einmal (als M. und B. noch das Unglück hatten unter der S....schen Generalkommission zu stehen, wovon Seine Majestät der König von Preußen den Besitzer auf sein unterthänigstes Ansuchen gnädigst befreiten) über 200 zu gleicher Zeit anhängig waren, und ein ganzes Heer andrer, die nachher vorläufig zurückgestellt wurden, schon in Reserve lag. Dennoch hat die ganze Summe der nach und nach aus der Regulirung allein hervorgegangenen und durchgeführten Prozesse gewiß das Doppelte der angegebenen Zahl überstiegen. Bis jetzt kostet nun, nach beglaubigten Rentkammerrechnungen, die dasige Regulirung, viele unvermeidliche Nebenspesen noch ungerechnet, dem Dominio in runder Summe bereits 20,000 Rthlr. und den Bauern also, da beide Partheien zu gleichen Theilen zahlen, und beide auch ohngefähr dasselbe für Assistenten ausgeben müssen, gleichfalls 20,000 Rthlr.

Dem Dominio allein zur Last fällt aber nun noch für nothgedrungene Bauten und Vermehrung des Inventarii, theils nach gefertigtem Anschlag, theils schon ausgeführt +und ganz allein aus der Regulirung hervorgehend, ohne sie aber völlig unnöthig+, eine Summe von 49,000 Rthlr.!

Es ist vorauszusehen, daß bei dem günstigsten Erfolge und einem weit schnelleren Geschäftsgang, es dennoch, (da noch 35 Dörfer zu reguliren sind,) wenigstens 20 Jahre dauern muß, ehe das ganze heilbringende Geschäft beendigt seyn kann. Auch wäre, wie die Sachen nun einmal eingerührt sind, und bei der nicht mehr zu umgehenden Anwendung von Gesetzen, die für unsere Gegend durchaus nicht passen, eine schnellere Betreibung der Sache nicht einmal wünschenswerth, noch würde sie weniger kostspielig seyn, sondern durch die Uebereilung nur noch ruinöser für beide Theile werden, indem diese ohne die übelsten Folgen jetzt nur nach und nach in einen solchen Zustand der Dinge übergehen können, als er verlangt wird. In 20 Jahren also wird die dann vollendete Regulirung, nach der Analogie des Vorhergehenden, der Grundherrschaft und der Bauern, die für einen solchen Gegenstand fast fabelhafte Summe von 400,500 Rthlr. gekostet haben, wovon die Herrschaft 300,500 Rthlr. allein treffen.[17]