Theorie und Praxis des Generalstreiks in der modernen Arbeiterbewegung Inauguraldissertation
Part 3
[Fußnote 77: _Friedeberg_, "Parlamentarismus und Generalstreik", p. 3, 4, 26, 27; derselbe: Prot. Parteitg. Dresden 03; ähnl. _Allemane_ (Prot. int. Kongr. Amsterdam, p. 26); sowie die programmatische Erklärung des 7. Kongresses der "freien Vereinigung" im April 1906 (cit. bei _v. Elm_, "Die Gewerkschaftsdebatte auf dem Mannheimer Parteitag").]
§ 5. Die Arten des Klassenstreiks.
Da der Begriff Klassenstreik so verschiedenerlei Eigenschaften, Ziele und Wirkungsweisen eines Ausstandes in sich schließt, so kann der Klassenstreik auch in einer großen Zahl von Variationen auftreten, unter denen man zwei Hauptarten zu unterscheiden pflegt: _Generalstreik_ und _politischer Massenstreik_.
Der _Generalstreik_ strebt im allgemeinen mehr nach quantitativem, der _politische Massenstreik_ mehr nach qualitativem Umfang; ersterer begnügt sich unter Umständen mit lokaler, strebt aber meist nach internationaler Ausdehnung, letzterer tendiert in der Regel zu nationaler Ausdehnung.
Der _Generalstreik_ neigt meist, doch nicht ausnahmslos (_Friedeberg_; _Briand_), zu gewaltsamen Formen; es soll ihm jeder gesetzliche Inhalt fehlen; er soll, insbesondere nach Ansicht der revolutionären Syndikalisten, "nicht mehr als Ausführung eines gesetzlich verbrieften Rechts, sondern... als der Typus der revolutionären Tat" gelten (_Lagardelle_). Der _politische Massenstreik_ hingegen fordert meist, aber ebenfalls nicht ausnahmslos (man denke an einige deutsche "Ultra-Radikale"!), nur eine friedliche Arbeitsverweigerung.
Der _Generalstreik_ vertritt vorwiegend wirtschaftliche, antiparlamentarische, anarchistisch-revolutionäre mittelbare und unmittelbare Klassenziele, ohne doch politisch-parlamentarische Forderungen unter allen Umständen auszuschließen;[78] der _politische Massenstreik_ kennt nur politisch-parlamentarische, also nur unmittelbare Klassenziele.
[Fußnote 78: Vgl. z.B. _Briand_, a. a. O. p. 6; Resolution der Kommissionsminderheit (Prot. int. Kongr. Paris 1900, p. 32); ebenda p. 7; Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 28-30; ähnlich die Allemanisten (vgl. _Richard_, Mouvement socialiste, 1899, I. p. 619 ff.); Congrès corporatif de Marseille 1892; Conféd. générale du travail (vgl. "Antimilitarismus und Generalstreik", Beilage zu Nr. 11 der "_Wahrheit_"); "_Weckruf_" (28. Mai 04, "Der Generalstreik").]
Der Zweck des _Generalstreiks_ besteht zum großen Teil in der Wirkung auf die Arbeiter selbst, der des _politischen_ Massenstreiks fast ausschließlich in der Wirkung auf ihre Gegner.
Doch selbst diese hauptsächlichsten Unterscheidungspunkte ergeben keine feste Grenzlinie. Denn die Tatsachen der als Generalstreiks und der als politische Massenstreiks rubrizierten Unternehmungen und Projekte stehen sich oft außerordentlich nahe. Der einzige wirklich durchgreifende Unterschied zwischen Generalstreik und politischem Massenstreik besteht überhaupt nicht in objektiven Merkmalen, sondern in der _subjektiv_ umschriebenen Stellung und Funktion des Klassenstreiks, in dem _subjektiv_ ihm zugewiesenen Rang _innerhalb der proletarischen Bewegung_.
Ein Klassenstreik heißt nämlich _Generalstreik_, sobald er als "_seule_ lutte qui soit digne de la classe ouvrière",[79] als das prinzipiell-proletarische, weil vom Parlamentarismus unabhängige[80] _Hauptmittel_ aller und jeder proletarischen Betätigung auftritt (so bei den Anarchisten, revolutionären Syndikalisten).[81] Dabei beschränken sich die Ergänzungswaffen des Klassenkampfs teils nur auf die übrigen Mittel der "direkten Aktion", (also Boykott, Sabot, bewaffneter Widerstand),[82] unter ausdrücklichem Ausschluß des Streiks zu politischen Zwecken;[83] teils umfassen sie aber neben allem anderen auch die parlamentarische Tätigkeit und den Streik zu politischen Zwecken,[84] und sei es eventl. auch nur, damit bei der Anwendung des letzteren den Arbeitern die Bedeutung der Massenaktion und des eigentlichen Generalstreiks klar werde.[85]
[Fußnote 79: Léon _Quatrehomme_, ouvrier typographe (Enquête sur l'idée de patrie et la classe ouvrière, p. 337).]
[Fußnote 80: Vgl. z.B. E. Th., "Der Parteitag von Jena"; _Friedeberg_, "Parlamentarismus und Generalstreik", p. 26, 27; _Thesing_, a. a. O.; _Kautsky_, "Maifeier und Generalstreik"; Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 26, 28, 30, 71; _Roland-Holst_, "G-str. u. Sozd.", p. 157; _Umrath_, a. a. O. p. 19, 20. Nicht nur die Idee des Generalstreiks sei "concetto genuinamento operaio, che la classe lavoratrice ha ricavato dall' esperienza della vita" (_Labriola_, "Riforme e Rivoluzione sociale", p. 211; ähnl. _Briand_, p. 4, 5; _Kautsky_, a. a. O.; derselbe, "Die soziale Revolution" I. p. 51), sei das Produkt "de la mentalité ouvrière elle même", entspreche einer "profonde intuition populaire" (_Louis_, p. 293 ff.), sondern auch die Anwendung stehe "en dehors de toute direction politique" (_Richard_, "Manuel socialiste", p. 78, 79).]
[Fußnote 81: Als stärkste, wirksamste, entscheidenste Waffe erscheint der Klassenstreik z.B. in der Resolution der Allemanisten (Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 29, 30), in der Resol. der Kommissionsminderheit (Prot. int. Kongr. Paris 1900, p. 32), in der Auffassung der "Lokalisten" (vgl. Bericht im Vorwärts vom 18. Juli 06 über die Generalversammlung der "Freien Vereinigung der Bauarbeiter Berlins und Umgebung" am 15. Juli 1906) usw. --Nach dem Bericht der Étudiants socialistes révolutionnaires internationalistes de Paris an den internationalen revolutionären Arbeiterkongreß, der 1900 in Paris stattfinden sollte (aber verboten wurde), ist der (gewaltsame) allgemeine Ausstand "unter den gegenwärtigen Verhältnissen das beste und sicherste Mittel zur Herbeiführung der sozialen Revolution" (vgl. _Eltzbacher_, p. 5, 6).]
[Fußnote 82: Der letzte Anarchistenkongreß (3. Aug. 1907 in Amsterdam) betrachtete übrigens, gemäß der Resolution _Malatesta_, die Gewerkschaften und den Generalstreik zwar "als mächtige revolutionäre Mittel, aber nicht als Surrogat der Revolution"; über diesen beiden dürfe man nicht "die direkteren Mittel im Kampf gegen die militärische Macht vergessen" (vgl. Frankf. Ztg. Sept. 07).]
[Fußnote 83: Sobald der Generalstreik "zum Hilfsmittel politischer Aktionen herabsinkt" ("_Weckruf_", 28. Mai 04, vgl. auch z.B. _Friedeberg_, "Weltansch." Nr. 37, 40; derselbe: "Parlamentarismus und Generalstreik", p. 3; _Sorel_, a. a. O. p. 23, 24; usw.) bedeutet er für die Anarchisten höchstens eine "kindliche Naivetät" ("_Weckruf_", 9. Jan. 04, "Wo wollen wir hin? Der Generalstreik"), die dazu führe, "den kraftvollen Gedanken des proletarischen Kampfes... zu verwässern" (_Friedeberg_, "Weltansch."; ähnl. Franz _Winter_, "Brief aus Österreich" ["_Weckruf_", 9. Jan. 1904]; "Der Generalstreik" ["_Weckruf_", 28. Mai 04]).]
[Fußnote 84: Der Generalstreik "non sostituice, nè elimina l'uso degli altri mezzi risolutivi che la storia suggerisce, e che lo sciopero o condiziona o rafforza o potenzia"; denn der Generalstreik sei die "forma specifica della rivoluzione proletaria e delle successive conquiste che alla rivoluzione menano" (_Labriola_, a. a. O.).]
[Fußnote 85: _Winter_, a. a. O.: "die Arbeiterschaft wird schon dahinter kommen, daß mit ihm (dem Kl-str.) nicht nur politische Rechte, sondern auch nützliche ökonomische Vorteile ... erobert werden können"; ähnl. das Anarchistenblatt "_Neues Leben_" (cit. in der Allg. Ztg. 19./4. 02); ferner "_Weckruf_" (9. Jan. 04, "Wo wollen wir hin? Der Generalstreik"); _Berth_ (vgl. Notes Bibliograph. du Mouvement socialiste, I. et 15. XI. 05, p. 374 ff.).]
Ein Klassenstreik heißt aber _politischer Massenstreik_, sobald er als bloßes _Hilfsmittel_ im proletarischen Kampfe auftritt,[86] nur aus Zweckmäßigkeitsgründen angewandt,[87] dem Parlamentarismus höchstens koordiniert, fast regelmäßig subordiniert[88] wird. Dabei bedeutet er meist überhaupt nur ein ausnahmsweises Hilfsmittel, das, wie _Turati_ sagt, "niemals zum normalen Kampfmittel des Proletariats erhoben werden darf", die "ultima ratio",[89] die letzte, äußerste Kraftanstrengung in extremen Fällen.[90]
[Fußnote 86: Prot. Parteitg. Jena 05, _Zetkin_, p. 324, _Bebel_, p. 338; _Adler_ (Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 105).]
[Fußnote 87: _Hilferding_, "Zur Frage des Generalstreiks", p. 141 ff.; _Delory_, P. O. F. (Congrès général des Organisations socialistes françaises Paris 1899, p. 246 ff); _Umrath_, a. a. O.; Kommissionsresolution des int. Kongr. Zürich, 1893 (cit. Prot. Parteitg. Jena 05, p. 302).]
[Fußnote 88: Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 24 ff.; _Liebknecht_, (Prot. Parteitg. Jena 05, p. 327); _Zetkin_ (Prot. Parteitg. Bremen 04, p. 196); _Bebel_ (Prot. Parteitg. Mannheim 06, p. 227-241); Resolution der ital. Integralisten (vgl. _Olberg_, "Der Parteitag von Rom"); Congrès général... Paris 1899, p. VII, 236-60; _Kautsky_, "Die soziale Revolution", p. 50; ders. "Maifeier und Generalstreik"; _Zetkin_ (vgl. Vorwärts 23. Aug. 05); _Luxemburg_, "Und zum dritten Mal das belgische Experiment"; _Hilferding_, "Zur Frage des Generalstreiks", p. 141; _Umrath_, a. a. O.; _Jaurès_, "Aus Theorie und Praxis", p. 97-121.]
[Fußnote 89: Z.B. _v. Elm_, (Prot. Gwft. Kongr. Köln 05, p. 226); ähnl. _Adler_ (Prot. Parteitg. Wien 05, p. 129); _Bernstein_, "Politischer Massenstreik und Revolutionsromantik".]
[Fußnote 90: Z.B. _v. Elm_, "Die Gewerkschaftsdebatte auf dem Mannheimer Parteitag"; _Kautsky_, "Maifeier und Generalstreik"; Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 105 (Resolution _Adler_); Prot. Parteitg. Wien 03, p. 126; Prot. Parteitg., Wien 05, p. 66 ff., 121; Prot. int. Kongr. Amsterdam, p. 8, 24 ff.]
Als solch extremer Fall erscheint einerseits die _soziale Revolution_; und zwar wird dem politischen Massenstreik eine um so bedeutendere Rolle "in den revolutionären Kämpfen der Zukunft"[91] zugewiesen, je mehr das Vertrauen auf die ökonomisch-automatische Einführung des Sozialismus verschwindet, der Glaube an den gewaltsamen Charakter der sozialen Umwälzung bestehen bleibt,[92] zugleich aber auch die "Revolution im Heugabelsinn"[93] an Kredit verliert. Durch die Entdeckung des politischen Massenstreiks soll daher das bis anhin verschwommene Bild von der proletarischen Revolution Leben und Farbe gewonnen haben.[94] Daneben wird der politische Massenstreik übrigens unter Umständen auch noch zu gelegentlicher Unterstützung des Klassenkampfs in seinen vorrevolutionären Stadien vorgesehen.[95]
[Fußnote 91: _Kautsky_, "Allerhand Revolutionäres", p. 738; ders. "Die soziale Revolution" ("Formen und Waffen der sozialen Revolution"); _Umrath_, p. 19, 20; Enquête, p. 208; _Roland-Holst_, "G-str. u. Sozd.", p. 169; _Parvus_, "Staatsstreich und politischer Massenstreik", p. 394; _Willert_, Guesdist (Prot. int. Kongr. Amsterdam, 04, p. 27). --Über den Kl-str. als modernen Ersatz für die Erhebung: _Bissolati_, "Das Ergebnis der italienischen Wahlen", p. 958; vgl. auch _Eckstein_, p. 360.]
[Fußnote 92: Vgl. _Roland-Holst_, a. a. O., p. XII ff.]
[Fußnote 93: _Liebknecht_ (Prot. Parteitg. Jena 05, p. 327); vgl. auch _Briand_ (Congrès général... Paris 1899, p. 156); _Parvus_, a. a. O.; _Kautsky_, "Allerhand Revolutionäres", p. 694; Prot. Parteitg. Bremen 04, p. 193; "'Der politische Massenstreik' und der Staatsanwalt", Bericht über die Verhandlung im Prozeß gegen _Löbe_ (wegen Abdruck der _Bernstein_'schen Rede), im Vorwärts, 1. Beilage zu Nr. 196, 23. Aug. 05. -- Andere, wie z.B. _Hue_ (vgl. "Partei und Gewerkschaft"), _Vliegen_ (vgl. "Der zehnte Parteitag der niederländischen Sozialdemokratie"), _Bömelburg_ (vgl. Prot. Gwft. Kongr. Köln 05) glauben, daß es auch noch andere "schärfere" Mittel zur ev. Herbeiführung der Katastrophe gäbe, als den Klassenstreik, und daß der Augenblick diese schon mit sich bringen werde.]
[Fußnote 94: Dies rühmt z.B. _Roland-Holst_, a. a. O. p. 182 ff.]
[Fußnote 95: So spricht z.B. _Roland-Holst_ (p. 95 ff.) vom pol. M-str. am Anfang (zur Erwerbung), im Verlauf des politischen Kampfes (zur Erhaltung von Rechten) und am Schluß desselben (als soziale Revolution), während z.B. nach der _Leipziger Volkszeitung_ vom 8. März 04 (cit bei _David_, "Rückblick auf Jena") der Klassenstr. einzig für die soz. Revolution in Frage käme.]
Andererseits erscheint die Bedrohung der _sozialen Evolution_ als der extreme Fall, der die ausnahmsweise Anwendung des politischen Massenstreiks rechtfertigen könne. Und entsprechend dem Parlamentarismus, den er schützen soll, erscheint hierbei auch der politische Massenstreik entweder als wirksamster, wenn auch nicht einziger "Faktor eines stetigen, organischen Fortschritts auf dem Wege.. der proletarischen.. Emanzipation",[96] oder geradezu als Voraussetzung des Sozialismus überhaupt.[97]
[Fußnote 96: _Bernstein_, "Ist der politische Streik in Deutschland möglich?"; _Kampffmeyer_, "Der Generalstreik und die Eroberung der ökonomischen Macht"; _Bernstein_, "Pol. M-str. u. pol. Lage", p. 8 ff., 34; ders. "Politischer Massenstreik und Revolutionsromantik"; _Bernstein_ als Zeuge im Prozeß gegen _Löbe_, a. a. O.; _v. Elm_ (Prot. Parteitg. Jena 05, p. 323;) _Jaurès_, a. a. O.; -- _Olberg_, "Der italienische Generalstreik", p. 22. -- _Hilferding_, p. 142; _Destrée und Vandervelde_, p. 22; _Bebel_ (Prot. Parteitg. Jena 05).]
[Fußnote 97: "Hinter dem allgemeinen Wahlrecht muß stehen der Wille zum Generalstreik" (_Hilferding_, a. a. O. p. 139 ff.), der Generalstr. müsse die "regulative Idee" im Klassenkampf sein; z.B. von _Vliegen_ ("Der Generalstreik als politisches Kampfmittel") als "Phrase" abgelehnt; (vgl. oben p. 14).]
§ 6. Vergleich des Klassenstreiks mit verwandten Aktionsmitteln.
Dem Klassenstreik sind eine Reihe anderer Aktionsmittel des Proletariats verwandt, die ebenfalls auf massenhafter Verweigerung notwendiger Funktionen beruhen oder beruhen können.
Praktisch kommt fast ausschließlich der Entzug _wirtschaftlicher_ Funktionen in Betracht, und zwar vor allem der Entzug wirtschaftlicher Funktionen innerhalb des Produktionskreises; hierbei handelt es sich in erster Linie um die Mittel mit _obligatorischer_ Arbeitsverweigerung. Unter diesen begreift der Normalfall, die _offene_ Arbeitsverweigerung, also der _Streik_, auch den Klassenstreik in sich. Und zwar gleicht letzterer in seinem gewerblichen Wirkungsvermögen völlig den übrigen großen Streiks, steht hierin also, wie diese, in genauem Gegensatz zum partiellen Streik.
Die _gewerbliche Wirkung_ eines Streiks auf die Unternehmer beruht im allgemeinen auf dem Interesse derselben am Fortgang der Produktion. Dieses Interesse, das den Unternehmer unter Umständen zur Nachgiebigkeit gegenüber den Forderungen seiner Arbeiter bestimmt, ist ein doppeltes. Der Fortgang der Produktion sichert einerseits die Verzinsung des im Betrieb angelegten Kapitals, sowie den Unternehmergewinn (zugleich die Erhaltung der Betriebseinrichtungen in brauchbarem Zustand): positives Interesse, und erschwert andererseits die Verdrängung durch die Konkurrenz (Einführung neuer Verfahren, Abfangen der Kundschaft usw. während des Streiks): negatives Interesse.
Das _positive Interesse_ wird zwar vom Massenstreik, also auch vom Klassenstreik, ähnlich berührt, wie vom partiellen Streik; etwas stärker noch insofern, als beim Massenstreik von einer Aushilfe durch die Streikversicherung viel weniger zu erwarten steht, als bei einem partiellen Ausstand; dafür vermindert sich aber beim Massenstreik (und erst recht beim Klassenstreik) die Rücksichtnahme seitens der Arbeiter auf die wirtschaftlichen Konjunkturverhältnisse,[98] so daß hierbei wohl ausnahmslos auch solche Unternehmungen getroffen werden, denen gerade eine momentane Betriebsstockung zum Vorteil gereicht; ja, auch die dem Unternehmer gewöhnlich aus dem Streik erwachsenden Schwierigkeiten gegenüber Dritten (Nichteinhaltung von Lieferfristen, Konventionalstrafen usw.) verringern sich, je größere Dimensionen der Streik annimmt, je mehr er als Kasus angesehen werden darf.[99]
[Fußnote 98: Es kann beim Kl-str. um so weniger Rücksicht auf die wirtschaftliche Konjunktur genommen werden, je mehr Rücksicht auf den politisch günstigen Moment genommen werden muß (vgl. _Hanich_, Prot. Parteitg. Wien, 1894, p. 65); eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen Konjunktur wird überdies um so schwerer, je größer der Streik ist, da sich bei starker gewerblicher und geographischer Differenzierung der Beteiligten kaum ein Zeitpunkt finden läßt, wo sich alle fraglichen Gewerbe und Plätze annähernd gleicher Prosperität erfreuen.]
[Fußnote 99: Schon die gewöhnlichen Streiks, bes. Angriffsstreiks, pflegen als Casus angesehen zu werden (vgl. _ab-Yberg_, p. 95).]
Erscheint hiernach schon das positive Interesse des Unternehmers normalerweise durch den Massenstreik eher weniger bedroht, als durch den partiellen Streik, so tritt eine völlige Umkehrung des Verhältnisses bezüglich des _negativen Interesses_ ein. Die Unternehmerkonkurrenz spielt nämlich eine um so kleinere Rolle, je größere Dimensionen der Streik annimmt; denn je vollständiger die Einbeziehung aller miteinander konkurrierender Unternehmungen, um so geringer für jede einzelne die Gefahr der Konkurrenzstärkung während der Arbeitsunterbrechung.[100] Den kräftigeren Unternehmungen kann der Massenstreik durch die Beseitigung schwächerer Konkurrenten[101] sogar noch direkten Vorteil bringen. --Das Konkurrenzmoment als Faktor des Entgegenkommens, als Faktor des Streikerfolges, verliert also mit Ausdehnung des Streiks immer mehr an Bedeutung[102] und verschwindet überhaupt völlig, sobald die Gesamtheit der konkurrierenden Betriebe stillliegt.[103]
[Fußnote 100: Ähnlich liegen die Verhältnisse beim partiellen Streik gegen Monopolisten (vgl. _Düwell_, "Zur Frage des Generalstreiks").]
[Fußnote 101: Da diese sich ev. schon an den positiven Beeinträchtigungen durch den Streik verbluten; um die großen Unternehmer empfindlicher zu treffen, schlug daher _Ellenbogen_ (Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 54) vor, den Kleinbetrieb von einem ev. Wahlrechtsstreik ausdrücklich auszunehmen.]
[Fußnote 102: _Eckstein_, p. 258, 259; _Grosch_, "Der Generalstreik", p. 14, 15; vgl. auch _Kautsky_, "Allerhand Revolutionäres", p. 687 ff.]
[Fußnote 103: Soweit dies nicht der Fall ist, können die Unternehmer übrigens durch internationale und nationale Vereinbarungen den Konkurrenzausschluß selbst herbeiführen (vgl. _Düwell_).]
Der Massenstreik, und mit ihm der Klassenstreik, werden also in ihrer Wirkung auf das Unternehmertum stets hinter der Wirkung des partiellen Streiks zurückbleiben müssen, da das positive Interesse des Unternehmers an der Aufrechterhaltung des Betriebes keinesfalls stärker berührt, sein negatives Interesse aber ausgeschaltet wird. Der Massenstreik kann also keineswegs von vornherein als der Superlativ des partiellen Streiks angesehen werden; noch weniger ist die Berechtigung seiner Anwendung aus etwaiger Erfolglosigkeit partieller Ausstände zu folgern.[104]
[Fußnote 104: Dies tut z.B. _Briand_ (Prot. int. Kongr. Paris 1900, p. 32, und "La grève générale et la révolution", p. 4, 5); vgl. auch _Umrath_, a. a. O.; _Dejeante_ (Congrès général... Paris 1899, p. 257 ff.). -- Die tatsächliche Zunahme der Massenstreiks und die Wahrnehmung, daß dieselben immer häufiger den Charakter politischer Ereignisse tragen (bes. im Eisenbahnbetrieb und im Bergbau: Pennsylvanien, Kolorado, Frankreich, England, Belgien, Deutschland, Österreich usw.), förderte die Überzeugung, diese Waffe, die "die technische Entwicklung den Arbeitern in die Hand gegeben" habe (Prot. Parteitg. Wien 05, p. 132), sei auch im politischen Kampf anzuwenden (vgl. _Kautsky_, "Der Kongreß in Köln"; ders.: "Die soziale Revolution", p. 49, 50; _Roland-Holst_, "G-str. u. Sozd.", p. 32 ff., 54; _Bernstein_, "Trust und Streik"; ders.: "Der Kampf in Belgien und der politische Massenstreik", p. 416; ders. am Parteitg. in Jena, Prot. p. 315; _Stadthagen_, ebenda, p. 330).]
Was dem Massenstreik aber an gewerblicher Wirkung abgeht, das kann unter Umständen die außergewerbliche, die _soziale Wirkung_ ersetzen, die den partiellen Streiks überhaupt fehlt, oder doch nur den exzeptionellen unproletarischen Streiks[105] zukommt.
[Fußnote 105: Streiks der Schüler, Advokaten, Ingenieure, Richter, Handelsgehilfen, Ärzte, Apotheker, Munizipalbeamten (Streik der Gemeinderäte bei der südfranzösischen Winzerbewegung 1907). Die österreichische Hausbesitzerversammlung soll gar den abenteuerlichen Plan gefaßt haben (sofern keine Zeitungsente vorliegt), alle Wohnungen zu kündigen, falls die Regierung nicht unverzüglich an die Abänderung der Hauszins- und Gebäudesteuer ginge (gemäß "Fremdenblatt", cit. von der Arbeiterzeitung Wien, 24. Juni 1906).]
Die soziale Wirkung des Massenstreiks kann von der _Zahl_ der Streikenden abhängen; denn jede Arbeitsniederlegung sehr vieler Menschen veranlaßt eine allgemeine Beunruhigung, Erregung, Unsicherheit, eine allgemeine Störung von Handel und Wandel.[106]
[Fußnote 106: _Resel_ (Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 70 ff.) Die Minderung der Kaufkraft der Ausständigen wird sich auf dem das Proletariat versorgenden Markte fühlbar machen; das Stillliegen vieler Betriebe zwingt, infolge der arbeitsteiligen Entwickelung, auch zahlreiche Dritte zur Arbeitsunterbrechung; die Verlängerung der Umschlagsdauer des Kapitals wird ein Sinken der Industriewerte nach sich ziehen usw.]
Doch es kommt nicht nur auf die Zahl der Ausständigen, sondern auch auf die soziale _Bedeutung_ der stillgelegten Werke an, wonach sich die soziale Wirkung in qualitativer Richtung bestimmt. Unter den sozial wichtigen Unternehmungen aber wird die Arbeitsruhe derjenigen Gruppen den bedeutendsten Effekt herbeiführen, von deren fortwährenden Leistungen, also von deren ununterbrochener Inbetriebhaltung das gesellschaftliche Dasein in besonderem Maße abhängt (wie Kraft- und Lebensmittelversorgung, Transport, Sanitätsdienst usw.). Je allgemeiner in diesen Unternehmungen der Streik, um so empfindlicher seine Wirkung auf die Gesellschaft.[107]
[Fußnote 107: Zur Förderung des sozialen Druckes bemühen sich die Arbeiter daher auch um Fernhaltung der Konkurrenz beim Streik; so wurde z.B. beim Streik im Ruhrgebiet seitens der Arbeiterschaft versucht, die belgische und englische Kohle durch Verständigung mit den dortigen Genossen fernzuhalten.]
Auch das staatliche Leben ist durch den Massenstreik mannigfachen Beunruhigungen, unter Umständen sogar geradezu einer Gefährdung ausgesetzt, -- ganz abgesehen davon, daß der Staat durch jede gesellschaftliche Krise indirekt mitgetroffen wird.
Einerseits handelt es sich auch dem Staat gegenüber um quantitativ bestimmte Wirkungen, sofern dieser nämlich die streikenden Massen um ihrer Zahl willen nicht mehr in den Schranken von Recht und Ordnung zu halten vermag; andererseits um qualitativ bestimmte Wirkungen, wenn große Streiks "an Stellen, wo sie dem Staat und der öffentlichen Gewalt am empfindlichsten sind", ausbrechen (Verkehrs- und Nachrichtendienst, Militärverproviantierung usw.), infolge der Natur der streikenden Betriebe die eigensten Funktionen des Staates stören und eine "Desorganisation des Staatsmechanismus" einleiten würden.[108]
[Fußnote 108: Auf eine solche Wirkung rechnen _Parvus_, a. a. O.; _Zetkin_ (vgl. Vorwärts, 23. Aug. 05); _Roland-Holst_, a. a. O. p. 100 ff.; _Kautsky_, "Allerhand Revolutionäres" p. 208.]